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FAQs Bewerbung & Studium

 

Um nach Themen zu suchen, verwenden Sie die Suchzeile oder scrollen Sie die alphabetisch sortierte Liste runter.

In den FAQs finden Sie viele kursiv unterstrichene Begriffe, die Sie ebenfalls z.B. über die Suche finden können (keine direkte Verlinkung).

Grundbegriffe der akademischen Welt können Sie sich im Videoglossar des Projekts Vibes erklären lassen.

Anzahl der gefundenen Fragen:  
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  • AStA

    Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Vechta befindet sich im D-Gebäude und hat eine eigene Homepage: https://asta-uni-vechta.de.

    Dort finden Sie insbesondere Informationen zum landesweiten Semesterticket und zu den Rückerstattungsmöglichkeiten bzgl. des Semestertickets in Härtefällen.

    #275
  • Abitur im Vorjahr - Altabiturienten

    Sogenannte Altabiturienten haben ihr Abitur oder die Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben.
    Für diese Bewerbungsgruppe gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    ​​​​​​​https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #21
  • Ablehnungsbescheid

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt:

    Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid (elektronische Zustellung über das Bewerbungsportal) erhalten, nehmen Sie automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren teil.

    Zum besseren Verständnis eines Ablehnungsbescheides lesen Sie diese ausführlichen Informationen im Merkblatt Bescheide verstehen im Bachelor Combines Studies - PDF.

     

    Für Masterstudiengänge gilt:

    Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht, wird Ihnen ein elektronischer Ablehnungsbescheid im Bewerbungsportal bereitgestellt.

    siehe auch FAQ Bescheide

     

    Für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester (Bachelorstudiengänge betreffend) gilt:

    Der Bescheid wird Ihnen nicht im Bewerbungsportal, sondern an die (mit der Online-Bewerbung angezeigte) private E-Mail-Adresse übermittelt.
    Ausnahme: Studierenden der Universität Vechta wird der Bescheid per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse zugestellt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #2
  • Abmeldung von Prüfungen / Nichtteilnahme

    Eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründen möglich. Die Fristen für die Abmeldung regeln für die verschiedenen Prüfungsformen § 16 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen. Die fristgerechte Abmeldung erfolgt in der Regel digital über den Online-Service (QISPOS).

    Bei der Nichtteilnahme an einer Prüfung ohne fristgerechte Abmeldung wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, z. B. Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Dieser ist der*dem Prüfenden unverzüglich schriftlich darzulegen.

    Bei Krankheit ist dabei unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, auf dessen Grundlage der Prüfungsausschuss anhand der dargelegten medizinischen Befundtatsachen sowie der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung über eine etwaige Prüfungsunfähigkeit entscheiden kann. Das notwendige Formular finden Sie im Download-Center.

    Näheres regeln §§ 16 und 27 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen sowie – im Falle digitaler Prüfungen – die Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen (EODigiP). Beachten Sie hier die besonderen Bedingungen bei Online-Klausuren.

    Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit und die Vorlage des ärztlichen Attests finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/pruefungen-/-studienabschluss/informationen-pruefungen unter „Prüfungsan- und -abmeldung, Versäumnis/Rücktritt, besondere Bedingungen“.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1235
  • Absendernummer - für Krankenkasse

    Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.

    siehe FAQ Krankenversicherungspflicht

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #941
  • Adressänderung

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs HeimatadresseKontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    ​​​​​​​https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #31
  • Aenderung der Onlinebewerbung

    Bevor Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und im Gegenzug Ihren Zulassungsantrag (bei der Wahl von zulassungsbeschränkten Fächern) bzw. Ihren Antrag auf Immatrikulation (bei der Wahl von zulassungsfreien Fächern oder Studiengängen) abgeben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zum Antrag zu kontrollieren und zu korrigieren. Hilfreich sind dabei die „Kontrollansicht“ und der „Bearbeitungsmodus (Stift)“.

    Wenn Sie jedoch nach dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach noch Ergänzungen bzw. Änderungen in der Bewerbung vornehmen möchten, müssen Sie zunächst den Antrag mit Hilfe des Buttons "Antrag zurückziehen und bearbeiten" deaktivieren, um mit Hilfe des "Stift-Buttons" diverse Änderungen zu erfassen. Sie haben dann auch die Möglichkeit, einen neuen Antrag fristgerecht hinzuzufügen. Eine Änderung der Fächer bzw. des Studiengangs ist nur über die Abgabe eines neuen Antrags möglich.

    Wichtiger Hinweis:
    Befindet sich Ihr Antrag bereits in dem Antragsstatus "gültig" (bei Zulassungsanträgen) bzw. im Antragsstatus "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" (bei Anträgen auf Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge) können Sie keine Antragsänderungen vornehmen. In diesem Fall müssen Sie für Ihre Änderungsmitteilung das Kontaktformular verwenden. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Bewerbungsnummer mit anzugeben. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 5 Werktagen muss eingeplant werden. Nach Bearbeitung Ihrer E-Mail sehen Sie die aktualisierten Daten in Ihrem Bewerbungsportal bzw. Ihnen wird im Bewerbungsportal (oben rechts) ein entsprechend lautender Infotext angezeigt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #49
  • Alternativbewerbung (grundsätzlich nach erfolgter Ablehnung/Teilablehnung)

    a) nach einer Teilzulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach (in das erste Fachsemester) im Bachelorstudiengang Combined Studies zum Wintersemester

    Detaillierte Informationen können Sie im FAQ Teilzulassung - Teilannahme nachlesen.

    b) nach Ablehnung für zwei zulassungsbeschränkte Fächer im Bachelorstudiengang Combined Studies

    Sofern Ihnen der gewünschte Studienplatz nicht zugewiesen werden konnte, wird Ihnen im Bewerbungsportal der entsprechend lautende Ablehnungsbescheid zur Verfügung gestellt. Sie haben nun noch die Möglichkeit, sich fristgerecht für einen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben (wie unter Punkt "Verfahrensablauf" in diesem FAQ ausgeführt).

    Verfahrensablauf

    Wenn für Sie feststeht, dass Sie eine Alternativbewerbung für zulassungsfreie Fächer oder einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang tätigen wollen, loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in das Bewerbungsportal unserer Universität ein. Sie haben dort die Möglichkeit, eine neue Bewerbung (für ausschließlich zulassungsfreie Fächer im Bachelorstudiengang Combined Studies oder zulassungsfreie Studiengänge) entsprechend der im Bewerbungsportal hinterlegten Bewerbungsmöglichkeiten zu tätigen, indem Sie den Button "Antrag hinzufügen" wählen und nun die neue Bewerbung erfassen. Nach dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung (mit entsprechender Online-Immatrikulation) müssen Sie für den fristgerechten Eingang (zum Wintersemester gilt die Ausschlussfrist 30.09. - Anlagen können nachgereicht werden) Ihres Antrages auf Immatrikulation in Papierform Sorge tragen. Bereits eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.

    Lassen Sie sich bzgl. der alternativen Fach-/Studiengangswahl gerne in der Zentralen Studienberatung beraten.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #33
  • Anmeldung zu Prüfungen

    Studierende müssen sich für jede Prüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel digital über den Online-Service (Quicklink auf der Homepage). Der*die Modulverantwortliche legt die Frist für die Anmeldung im Rahmen der Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung fest. Dabei soll der Zeitraum für die Anmeldung mindestens zwei Wochen betragen.

    Näheres regelt § 16 der Rahmenprüfungsordnung (RPO).

    Auf der Seite des Online-Service finden Sie unten den QISPOS-Leitfaden für Studierende.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1234
  • Annahme

    siehe FAQ Studienplatzannahme

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #446
  • Antrag auf Immatrikulation - Studienplatzannahme

    Auf diesen Seiten unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zur Studienplatzannahme/Immatrikulation:

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #54
  • Antragsfachstatus und Antragsstatus

    Sichten Sie in jedem Fall im Bewerbungsportal unserer Universität die Angaben zu Ihrem Antragsfachstatus und Antragsstatus. Wir unterscheiden zwischen diesen Begriffen (A-Z):

     

    "ausgeschlossen"

    In dem Status ausgeschlossen wird ein geprüftes/geprüfter Antragsfach/Antrag durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags abgeschlossen ist, dass aber nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden. Das Nachreichen von Unterlagen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, so dass die Prüfung des Antragsfaches/Antrags negativ beschieden wird/wurde. Antragsfächer/Anträge, die ausgeschlossen wurden, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. In dem Bewerbungsportal wird Ihnen der Ausschlussgrund angezeigt. Gerne lassen Sie sich in der Studienberatung unserer Universität bzgl. Ihrer alternativen Bewerbungsmöglichkeiten beraten.

     

    "eingegangen"

    Der Status eingegangen sagt aus, dass dieser Antrag elektronisch an die Hochschule übermittelt wurde und noch nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Sie mussten mit dem Antrag Dateien hochladen, die nun gesichtet werden. Liegen alle Angaben korrekt vor, wechselt der Antrag in den Status "gültig" und nimmt am Vergabeverfahren teil. Sollten noch Auswertungsbelege fehlen, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen sowie der vorläufige Ausschluss in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.

    Anträge in diesem Status können von Ihnen bis auf die Wahl des Studiengangs beliebig bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen und bearbeiten". Zusätzliche Angaben (Hochschulreife, bisherige Laufbahn etc.), die nicht auch mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind, können ebenfalls bearbeitet werden. Sie können jederzeit Ihren abgegebenen Antrag zurückziehen, sofern Sie nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen wollen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Für das fristgerechte Nachsenden von Dateien nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

     

    "gültig"

    In den Status gültig wird ein Antragsfach gesetzt, wenn Sie die Bewerbung elektronisch an die Universität gesendet haben und keine weiteren Unterlagen (Dateien als Upload) vom Immatrikulationsamt gesichtet werden müssen. Alle Antragsfächer im Status gültig nehmen am Vergabeverfahren teil. Sollte Ihnen auf Basis von fehlerhaften Bewerbungsdaten ein Studienplatz zugewiesen werden, behält sich die Universität die Studienplatzaberkennung vor.
    Ansonsten gilt: Anträge in diesem Status können von Ihnen zurückgezogen werden. Sofern Sie also nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen, nutzen Sie bitte dafür die Schaltfläche "Antrag zurückziehen".
    Wichtig: Sie können in diesem Status keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt.

    "Immatrikulation abgelehnt"

    In den Status Immatrikulationsantrag abgelehnt wird ein zur Immatrikulation beantragter Antrag in der Regel inklusiv aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Prüfung des Immatrikulations-Antrags negativ beschieden wurde oder keine weitere Bearbeitung aufrund Unvollvollständigkeit o .ä. erfolgen kann. 

     

    "Immatrikulation beantragt"

    Der Antragsstatus Immatrikulation beantragt sagt aus, dass Sie durch das Abschließen der Online-Immatrikulation die Immatrikulation zunächst elektronisch beantragt haben.

    Bachelorstudiengänge: Nun müssen Sie dafür Sorge tragen, fristgerecht den entsprechenden "Antrag auf Immatrikulation" in Papierform auf dem Postweg (mit den erforderlichen Anlagen; siehe Checkliste) zu übersenden. Vergessen Sie nicht, den fälligen Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer auf das Universitätskonto zu überweisen (siehe entsprechende Informationen dazu auf der Checkliste und dem FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren).

    Masterstudiengänge: Ihr rein digitaler Antrag ist im Immatrikulationsamt eingegangen und wird in 1-5 Tagen in Bearbeitung genommen. 

     

    "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung"

    Ihre Unterlagen werden in einem Bearbeitungszeitraum von 3-4 Wochen geprüft. Wenn keine Unterlagen zum Antrag fehlen, erfolgt im Gegenzug Ihre Immatrikulation bzw. bei fehlender Krankenversicherungsmeldung / fehlender Zahlung die vorläufige Immatrikulation. Diese hat zur Folge, dass sich der Versand Ihrer UniCard entsprechend verzögert. In diesem Fall erhalten Sie noch keine Zugangsdaten und können auch keine Bescheinigungen über den Online-Service downloaden, obwohl Ihnen im Bewerbungsportal bereits eine Matrikelnummer angezeigt wird. 

    Wichtig: Studierende bzw. ehemalige Studierende unserer Universität beachten bitte, dass die Überweisung der Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren unter Angabe der (alten) Matrikelnummer erfolgen muss. Alle anderen BewerberInnen geben die Bewerbungsnummer an. 

    Sollte die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen aufzeigen, dass die Immatrikulation nicht durchgeführt werden kann, wird Ihnen die fehlende Unterlage bzw. der Grund dafür in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt. Über das Kontaktformular haben Sie dann innerhalb der entsprechenden Nachsendefrist die Möglichkeit, nachträglich Dateien hochzuladen.

    Ausführliche Informationen zum Nachreichen von Unterlagen lesen Sie im FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist.

    Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde, können Sie keine Antragsänderungen vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte ebenfalls über das Kontaktformular (unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt.

    Wenn Sie einen Antrag auf Immatrikulation zurückgezogen haben und z. B. ein neuer Antrag auf Immatrikulation mit wiederum zulassungsfreier Fach- oder Studiengangswahl hinzugefügt und abgegeben wurde, müssen Sie in jedem Fall die Antragsfachstatusbegriffe für den neu hinzugefügten Studiengang beachten. Soll heißen: Anträge im Antragsfachstatus eingegangen nehmen nicht am Verfahren teil! Sie müssen den neuen Antrag ausdrucken und in Papierform fristgerecht einreichen! Anlagen, die bereits eingereicht wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden.

    Masterstudiengänge: Im Status Immatrikulation in Bearbeitung befindet sich Ihr Antrag in Bearbeitung und Prüfung. Beachten Sie die weiteren Hinweise im Portal. Senden Sie nur postalisch Nachweise, wenn Sie dazu im Portal oder im Bescheid aufgefordert werden. 

     

    "immatrikuliert“

    In den Status immatrikuliert wird ein zur Immatrikulation eingegangener Antrag inkl. aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Prüfung des Immatrikulationsantrags positiv beschieden wurde und Sie eingeschrieben wurden.

    Alle Neu- bzw. WiedereinschreiberInnen erhalten innerhalb von 1-3 Tagen nach Immatrikulation eine automatisierte E-Mail an die im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse mit ausführlichen Informationen zu Ihren Zugangsdaten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Sofern alle notwendigen Unterlagen UND die Krankenkassenmeldung vorliegt, können Sie sich im Online-Service  Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken und erhalten Ihre UniCard auf dem Postweg. 

     

    "in Vorbereitung"

    Anträge im Status in Vorbereitung nehmen weder am Vergabeverfahren teil, noch werden sie in Bearbeitung genommen.

    Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht elektronisch abgeben, so können Sie ihn im Bewerbungsportal über "Antrag bearbeiten" ändern. Wenn alle Angaben stimmen und vollständig sind, klicken Sie auf "Antrag abgeben". Ist die Schaltfläche zur Abgabe nicht sichtbar, kann das daran liegen, dass Sie die maximale Anzahl von Anträgen bereits abgegeben haben oder dass die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.

    Sie können Angaben zu "abgegebenen Anträgen" nicht mehr bearbeiten. Sollten Sie Daten ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, müssen Sie zunächst Ihren Antrag zurückziehen, bearbeiten und dann erneut "abgeben". Sie haben auch die Möglichkeit, dem Immatrikulationsamt unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer über das Kontaktformular die entsprechende Korrektur mitzuteilen. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 3-4 Werktagen muss eingeplant werden, bis Sie dann in Ihrem Bewerbungsportal die Änderung nachverfolgen können.

     

    "Platz zurückgegeben"

    Der Antragsstatus Platz zurückgegeben sagt aus, dass Sie Ihren Platz zurückgegeben haben (z. B. weil Sie woanders einen Platz angenommen haben), also den Platz an unserer Universität nicht mehr haben möchten. Sofern Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erstattung - PDF.

    Das Zurückgeben des Studienplatzes wird auch von Seiten des Immatrikulationsamtes aktiviert. Dieses erfolgt immer dann, wenn Sie mehrere Einschreibanträge an das Immatrikulationsamt übersenden. Es gilt der zuletzt eingereichte Antrag. Alle "Altanträge" werden in den Antragsstatus Platz zurückgegeben versetzt.

    Das Zurückgeben des Platzes ist nicht rückgängig zu machen.

     

    "vorläufig ausgeschlossen"

    In den Antragsfachstatus vorläufig ausgeschlossen wird ein geprüftes Antragsfach (bzw. bei Fach-Bachelor-Anträgen der gesamte Antrag) durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Angaben korrekt sind bzw. noch nicht alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht wurden. Die Prüfung des Antragsfaches/Antrags gilt damit als negativ beschieden. Somit ist - nach aktuellem Stand - keine Verfahrensteilnahme möglich.

    Ggf. haben Sie noch die Möglichkeit zur Nachbesserung/Korrektur Ihrer eingereichten Unterlagen. Entsprechende Informationen dazu entnehmen Sie den Angaben im Bewerbungsportal. 

    Sie können - sofern Sie den Antrag nicht entsprechend durch Nachreichen des fehlenden Beleges "heilen" möchten - nun den Antrag auch selbst zurückziehen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Beachten Sie in jedem Fall die Nachsendefristen.

     

    "zugelassen"

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt:
    Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Fächer beworben haben, jedoch noch nicht die Online-Immatrikulation von Ihnen im Bewerbungsportal "durchlaufen" wurde, lesen Sie für die zulassungsfreien Studienfächer dort den Status "zugelassen". In jedem Fall muss noch die Online-Immatrikulation und das fristgerechte Übersenden vom Antrag auf Immatrikulation mit entsprechenden Anlagen erfolgen. Wichtig: Beachten Sie die Bewerbungsfristen.

    Auf dieser Seite unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zur Bewerbung in und Immatrikulation mit zwei zulassungsfreien Studienfächern im Bachelorstudiengang Combined Studies: ⁣Bewerbung Bachelor Combined Studies Universität Vechta.

    Für alle Masterstudiengänge gilt:
    Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben haben, genügt der Status „zugelassen“ nicht! Sie müssen noch die Online-Immatrikulation "durchlaufen", so dass der Antragsstatus „Immatrikulation beantragt“ zu lesen ist. Erst dann wird Ihr Antrag durch das Immatrikulationsamt (ohne Zusendung von postalischen Unterlagen) in Bearbeitung genommen! Weitere Details finden Sie auf der Seite Einschreibung in Masterstudiengänge

     

    "Zulassungsangebot liegt vor"

    Das Haupt- bzw. Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studienfach bzw. für den Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester wurde durchgeführt. Für dieses Fach/diesen Studiengang unterbreiten wir Ihnen ein Zulassungsangebot, das Sie in jedem Fall fristgerecht annehmen müssen. Weitere Informationen zum Einschreibtermin etc. können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen in Ihrem Bewerbungsportal zur Verfügung bzw. geht Ihnen auf dem Postweg zu (ausschließlich bei Anträgen auf Zulassung in höhere Fachsemester).

    Um den Zulassungsbescheid abzurufen und keine Fristen zu verpassen, loggen Sie sich in jedem Fall in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal ein. Sie können nun über die entsprechenden Buttons folgende Aktionen tätigen:
    a) Immatrikulation beantragen (die im Zulassungsbescheid und im Bewerbungsportal notierte Annahmefrist beachten)
    b) Platz zurückgeben (siehe auch FAQ Rückgabe des Studienplatzes) Folge: Der Studienplatz verfällt endgültig.
    c) Angebot zurückstellen (siehe auch FAQ Rückstellung des Studienplatzes)

     

    "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"

    Sie haben leider erfolglos am Vergabeverfahren teilgenommen. Beachten Sie den weiteren Verfahrensablauf. Sollten Sie eine Alternativbewerbung tätigen wollen, lesen Sie im FAQ Alternativbewerbung nach Ablehnung - Teilablehnung die entsprechenden Informationen.

     

    "zulassungsfrei"

    Der Antragsfachstatus zulassungsfrei wird Ihnen nach der Abgabe eines Antrags auf ein/en zulassungsfreies/en Fach/Studiengang angezeigt. Innerhalb der Bewerbungsfrist haben Sie nun die Möglichkeit, die Online-Immatrikulation durchzuführen und im Gegenzug fristgerecht den Antrag auf Immatrikulation zu übersenden.

    Haben Sie jedoch ein zulassungsfreies Studienfach mit einem der zulassungsbeschränkten Studienfächer kombiniert, müssen Sie zunächst abwarten, ob Sie für das zulassungsbeschränkte Studienfach zugelassen werden.

    Wir empfehlen Ihnen, nach fristgerechter Übersendung Ihrer Antragsunterlagen (in Papierform), in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal zu sichten.

     

    "zurückgezogen"

    Diesen Status erhält ein Antrag, für den noch keine Zulassung erteilt wurde und den Sie zurückziehen, weil Sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass dieser Antrag nicht mehr an der Vergabe der Studienplätze teilnehmen soll. Ihr Antrag wird in der Folge solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder abgeben.

    Sie können in diesem Antragsstatus keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt. Der zurückgezogene Antrag kann innerhalb der Bewerbungsfrist erneut abgegeben werden und befindet sich dann wieder im Status "gültig"; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal.
     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #56
  • Auftakttage

    Die Universität Vechta ermöglicht Ihnen, sich schon vor Studienbeginn umfassend zu orientieren und zu informieren, damit der Start ins Studium problemlos gelingt.
    Zu den Auftakttagen für Erstsemester laden wir Sie herzlich ein!

    Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung und der ZSB Lernwerkstatt.

    Sollten Sie zu Beginn der Auftakttage noch keine Semesterunterlagen (UniCard und Zugangsdaten für StudIP etc.) erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dennoch teilzunehmen.

    Prüfen Sie anhand der Angaben in Ihrem Bewerbungsportal, ob und ggf. welche Unterlagen von Ihnen für die Einschreibung nachgereicht werden müssen. Werden dort keine fehlenden Unterlagen für Sie angezeigt, erfolgt die Immatrikulation i.d.R. in einigen Tagen. 

    Vorläufige Immatrikulation: Fehlt zur Einschreibung einzig die elektronische Krankenkassenmeldung und/oder der Zahlungseingang, werden Sie nur "vorläufig immatrikuliert". Sie erhalten keine Zugangsdaten und können sich - bis zur erfolgten Datenübertragung Ihrer Krankenkasse - im Online-Service keine Bescheinigungen herunterladen und erhalten auch keine UniCard.
    Detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ KrankenversicherungspflichtSemesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren und vorläufige Immatrikulation / StudentIn (vorläufig)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #58
  • Ausgelaufene Studiengänge

    Die Ordnungen ausgelaufener Studiengänge der Universität und Hochschule Vechta sind auf der Seite https://www.uni-vechta.de/dezernat-3 unten unter dem Reiter Prüfungsordnungen ausgelaufener Studiengänge verlinkt.

    Ansprechpartner:
    Dezernat 3
    https://www.uni-vechta.de/dezernat-3

    #1228
  • Auslandaufenthalt

    Ein Studium kann einen Auslandsaufenthalt beinhalten. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beurlaubung beantragt werden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #59
  • Auswahl- und Eignungsnote

    Eine Auswahlnote ist eine Note, die im Auswahlverfahren (siehe auch FAQ Rangliste) verwendet wird. Sie setzt sich aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer Eignungsnote zusammen, die über eine besondere Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft gibt. Je nach Studiengang oder -fach kommen verschiedene Kriterien zum Zug:

    Bachelorstudiengang Combined Studies

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #60
  • Auswahl- und Eignungsnote BA Combined Studies

    Im Studienfach Deutsch/Germanistik im Bachelorstudiengang Combined Studies setzt sich die Auswahlnote im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und einer sogenannten Eignungsnote zusammen. Für die Eignungsnote wird die Durchschnittsnote der Fachnote in den letzten vier Schulhalbjahren gebildet. Die Auswahlnote wird schließlich um 0,5 angehoben, wenn Sie das Fach als Leistungskurs/Kurs mit erhöhten Anforderungen belegt haben.

    Schauen Sie sich gern das Rechenbeispiel zur Gesamtnotenberechnung im Bachelor Combined Studies (PDF) an.

    Im Studienfach Sachunterricht im Bachelorstudiengang Combined Studies setzt sich die Auswahlnote im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und einer sogenannten Eignungsnote zusammen. Für die Eignungsnote wird die Durchschnittsnote der Fachnoten eines entsprechenden Faches in den letzten vier Schulhalbjahren gebildet. Das Fach, für das Sie Noten angeben müssen, muss das dem Bezugsfach zum Sachunterricht entsprechende Schulfach sein. Die Auswahlnote wird schließlich um 0,5 angehoben, wenn Sie das Fach als Leistungskurs/Kurs mit erhöhten Anforderungen belegt haben.

    • Gruppe A: Biologie, Chemie, Geographie (Erdkunde),
    • Gruppe B: Geographie (Erdkunde), Geschichte, Politik (Sozialkunde).
    Nur wenn Sie auch keines der anderen beiden Fächer der Gruppe, in die das gewählte Referenzfach fällt, über vier Halbjahre im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, dürfen Sie ein Fach aus der anderen Gruppe angeben.

    Hatten Sie auch keines der Fächer aus der anderen Gruppe über vier Halbjahre belegt, so wählen Sie 0 Punkte aus.

    Bei einer Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und fachpraktischen Teil besteht, werden zur Ermittlung der Auswahlnote ausschließlich die Noten aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zugrunde gelegt. Wenn Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich gerne bei Frau Maria Goldberg (Koordination Offene Hochschule) beraten!

    Für im Ausland erworbene HZBs gilt: Bitte wählen Sie in allen Feldern den Wert 0 aus, und lassen Sie unter „Kursart“ die Voreinstellung „Grundkurs“ stehen. Wir prüfen Ihr Zeugnis in jedem Fall und geben den korrekten Wert selbst ein. Beruflich Qualifizierte wählen 0 Punkte aus. Sie gehen mit ihrer Abschlussnote in einer besonderen Quote für Berufsqualifizierte in das Verfahren.

    Wenn Sie das Abitur an einer Waldorfschule erlangt haben oder wenn Sie Absolvent*in einer Berufs- u. Fachoberschule (fachgebundene Bewerbung) sind bzw. aus anderen Gründen über ein Abschlusszeugnis verfügen, das nicht die letzten vier Schulhalbjahre ausweist, beachten Sie bitte diesen wichtigen Hinweis:
    Für die Auswertung der Fachnoten ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns mit Ihrem Abschlusszeugnis sämtliche Halbjahreszeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre in amtlich beglaubigter Fotokopie zur Verfügung stellen. Sollten Sie tatsächlich keine oder weniger als vier Halbjahreszeugnisse erhalten haben, notieren Sie dieses bitte formlos (handschriftlich) auf dem eingereichten Zeugnisbeleg.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #61
  • Auswahlgrenzen

    Wir stellen Ihnen in der Übersicht der Auswahlgrenzen (NCs) - PDF die "alten" Werte aus den Vorjahren zur Verfügung, weisen jedoch darauf hin, dass Auswahlgrenzen aus Vorjahren wenig aussagekräftig sind und im Einzelfall dazu führen könnten, dass Bewerberinnen und Bewerber aufgrund dieser Zahlen evtl. von einer Bewerbung absehen, die möglicherweise erfolgreich gewesen wäre. Sie sollten sich daher unabhängig von den Auswahlgrenzen des Vorjahres in jedem Fall für den von Ihnen angestrebten Studiengang bewerben.

    Für weitere Fragen steht die Zentrale Studienberatung der Universität Vechta gerne zu Ihrer Verfügung.

    siehe FAQ Numerus Clausus (NC) und FAQ Grenzrang

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #88
  • BAföG

    Bitte beachten Sie, dass Formblätter des BAföG-Amtes und anderer kreditgebender Organisationen nicht postalisch bearbeitet werden.

    Sofern Sie eine Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG benötigen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

    Speichern Sie es unter Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer (bitte nicht die Druckfunktion nutzen!) und senden Sie es von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Adresse des Akademischen Prüfungsamtes.

    Folgende BAföG-Formulare stellen wir ebenfalls digital zur Verfügung, bitte senden Sie sie ausgefüllt (im Unterschriftfeld bitte einen Scan Ihrer Unterschrift einfügen) und im PDF-Format gespeichert (nicht als PDF drucken!) digital von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an ira.hempen[at]uni-vechta[dot]de

    Weitere digitale Formulare fordern Sie bitte beim BAföG-Amt oder der kreditgebenden Organisation an. Bitte senden Sie nur im Notfall einen Scan.

    Digital ausfüllbare Antragsformulare stellen wir auch auf der Seite des Dezernats 3 - Studentische und Akademische Angelegenheiten bereit (nach unten scrollen, Reiter BAföG auswählen). Dort finden Sie auch die Adressat*innen der von Ihnen ausgefüllten Formulare.

    Weitergehende Informationen zum BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner BAföG-Seite zur Verfügung, bitte informieren Sie sich beim Studentenwerk Osnabrück oder der KfW. Der BAföG-Antrag kann bequem über BAföGdigital gestellt werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung finden Sie auch der Homepage der Universität Vechta.

    #89
  • Bachelor-/ Masterarbeit einreichen

    Bachelor - und Masterarbeiten werden digital an die jeweilige studiengangsbezogene Mailadresse im Akademischen Prüfungsamt übersandt, dabei kann eine Empfangsbestätigung angefordert werden (dafür ist ausschließlich die UniMail-Adresse zu nutzen, über Stud.IP ist dies nicht möglich; bitte klicken Sie in der Weboberfläche auf die drei Punkte, dann auf "Nachrichtenoptionen" - in der App auf "Optionen" - und wählen "Lesebestätigung" aus).

    Als Eingangsdatum gem. § 17 Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen - EODigiP (Amtliches Mitteilungsblatt 41/2021) gilt das Eingangsdatum der Bachelor- oder Masterarbeit in digitaler Form. Bachelor- und Masterarbeiten müssen zusätzlich in physischer Form eingereicht werden.

    Bachelor- und Masterarbeiten sind deshalb innerhalb von drei Werktagen nach der digitalen Abgabe per Mail auch gedruckt und gebunden in dreifacher Ausfertigung per Post an das Akademische Prüfungsamt der Universität Vechta (Universität Vechta, Akademisches Prüfungsamt, Ihr Studiengang, Driverstr. 22, 49377 Vechta) zu übersenden. Die Arbeiten müssen gem. § 19 (8) RPO mit einer schriftlichen Versicherung des Prüflings versehen sein, dass sie*er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Zusätzlich muss die Prüfungskandidatin*der Prüfungskandidat versichern, dass die gedruckte Arbeit nicht von der per Mail eingereichten digitalen Fassung abweicht. Das Akademische Prüfungsamt sendet die Bachelor- oder Masterarbeit zunächst in digitaler Form an die Prüfer*innen und liefert die gedruckten Fassungen nach Eingang nach. Die digitale Fassung der eingereichten Bachelor- oder Masterarbeit wird vom Akademischen Prüfungsamt digital archiviert, das dritte gedruckte Exemplar der Bachelor- oder Masterarbeit wird wie bisher aufbewahrt.

    Für die Abgabe beachten Studierende bitte dringend die Vorgaben gemäß der Hinweise zur Einreichung von Bachelor-/Masterarbeiten.

    Wenn Sie sich für die Einreichung der Bachelor- oder Masterarbeit an die Universität begeben, so bitten wir Sie, für den Einwurf den neuen Briefkasten am Haupteingang des E-Gebäudes zu nutzen. Sie erreichen ihn von der Driverstraße aus (siehe auch Rubrik Prüfungen allgemein: Wie und wo sollen schriftliche Arbeiten eingereicht werden?). Alternativ können Sie die Arbeit zu den üblichen Öffnungszeiten am ServicePoint im R-Gebäude abgeben (bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, der Eingang wird vor Ort vermerkt).

    Studierende beachten bitte § 17 Satz 5 EODigiP: Die Prüfung und Bewertung der Arbeit wird erst nach Eingang der Arbeit in Papierform aufgenommen, die regelmäßige Korrekturzeit von sechs Wochen gemäß § 19 Abs. 10 RPO beginnt erst ab diesem Zeitpunkt.

    Erst- und Zweitprüfer*innen senden die Gutachten nach Ablauf der Korrekturfrist (sechs Wochen gem. § 19 Abs. 10 RPO) als Scan per Mailanhang an das Akademische Prüfungsamt (bitte die studiengangsbezogene Mailadresse verwenden). Die Originale werden per Hauspost nachgereicht.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1195
  • Bearbeitungsstatus

    Im Bewerbungsportal können Sie stets den aktuellen Antragsfachstatus bzw. Antragsstatus einsehen. In der rechten Spalte des Bewerbungsportals wird Ihnen angezeigt, ob und ggf. welche Unterlagen fehlen. Ein Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen muss eingeplant werden. Beachten Sie bitte auch das Infofeld (oben rechts) in Ihrem Bewerbungsportal. Hier notiert das Immatrikulationsamt ggf. wichtige Informationen für Sie. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstatus in Ihrem Bewerbungsportal sichten.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #91
  • Beglaubigung

    Die von Ihnen einzureichenden Zeugniskopien müssen behördlich bzw. amtlich beglaubigt sein. Jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, hierzu zählen z. B. Behörden, Notare, Kirchen (beglaubigen meist kostenlos), ist ermächtigt, amtliche Beglaubigungen durchzuführen.

    Bestätigungen über die Übereinstimmung mit dem Original z. B. von Schulen, Banken, Krankenkassen, Vereinen, Buchprüfern, denen keine Siegelberechtigung übertragen wurde, können nicht anerkannt werden. Das amtlich beglaubigte Dokument muss im Original eingereicht werden.
    Die Fotokopie eines beglaubigten Dokuments kann nicht berücksichtigt werden!

    Die von Ihnen eingereichte Kopie muss

    • mit einem Beglaubigungsvermerk (= ein Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),
    • mit der Unterschrift der/des Beglaubigenden sowie
    • mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sein. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel (z. B. von einer Bank oder Krankenversicherung) genügt nicht.

    Beglaubigung bei mehrseitigen Kopien:
    Bei mehreren Kopien muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt (entweder schuppenartig die Seiten übereinanderlegen und an der Stelle der Heftung oder aber auf jeder Seite einzeln siegeln lassen).

    Hinweis:
    Wenn die Beglaubigung nicht den dargestellten Anforderungen entspricht, kann dieser Nachweis nicht anerkannt werden. In Ihrem Bewerbungsportal zeigen wir an, wenn die Beglaubigung des eingereichten Zeugnisbeleges nicht in Ordnung ist. Sie haben dann die Gelegenheit, innerhalb der Nachsendefrist den ordnungsgemäßen Beleg nachzureichen (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen).

    Ausnahme: 
    Zertifizierte Urkunden/Nachweise, die online durch die empfangende Stelle über eine Link und/oder QR-Code mit Verifikationscode etc. verifiziert werden können, genügen in einfacher und auch digitaler Kopie. 

    siehe auch FAQ Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #92
  • Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

    An der Universität Vechta werden ausschließlich von ihr selbst ausgestellte Urkunden und Zeugnisse gegen Gebühr beglaubigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.

    Ansprechpartner:

    Jessica Dell, Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt, Studiengänge Master of Education

    N.N.

    #1229
  • Benutzeraccount

    Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat in der Regel einen Benutzeraccount und eine Bewerbungsnummer. Wenn Sie mehr als eine Bewerbung/Immatrikulation erfassen möchten, muss dafür keine neue Registrierung erfolgen. Sie können nach der Anmeldung im Bewerbungsportal über den Button „Bewerbungsantrag hinzufügen“ eine weitere Bewerbung/Immatrikulation hinzufügen. Lesen Sie bitte auch die wichtigen Informationen im FAQ Mehrfachbewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer.

    Sofern die Datenprüfung Ihren Bewerbungsaccount irrtümlich geblockt hat oder Sie einen Antrag stellen wollen, dessen Platz Sie zuvor zurückgegeben hatten, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes, Ihrem Namen und Ihrer Bewerbungsnummer an den IT-Support (it-support[at]uni-vechta[dot]de).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #100
  • Benutzerkennung

    Es werden folgende Benutzerkennungen unterschieden:

    1) Zugang zum Bewerbungsportal für externe BewerberInnen
    2) Zugang zum Online-Service für eingeschriebene Studierende und Ehemalige mit noch gültigen Zugangsdaten (Uni-ID)
     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #101
  • Berufsausbildung/Berufstätigkeit

    Ob Ihre Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit (berufliche Qualifizierung) Sie zu einem „Studium ohne Abitur“ berechtigt, können Sie auf der Seite Studium ohne Abitur - Offene Hochschule erfahren.

    Kontakt: 
    Maria Goldberg 
    maria.goldberg@uni-vechta.de

    #102
  • Bescheid Kultusministerium bzw. Landesschulbehörde (Niedersachsen)

    Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde führt eine Bewertung Ihres Vorstudiums bzw. Ihrer Lehramtsausbildung durch. Diese Bewertung enthält Vorgaben, welche Inhalte noch studiert werden müssen. Sie benötigen diesen Bescheid, wenn Sie z. B. einen Anpassungslehrgang oder einen Quereinstieg in das Lehramt an der Universität Vechta absolvieren möchten.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #104
  • Bescheide

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies (Anträge auf Zulassung in das 1. Fachsemester) gilt:

    Die Zulassungsbescheide  und Ablehnungsbescheide  werden nach Durchführung des Vergabeverfahrens im Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie hinterlegt. Schauen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal.

    Sofern eine Zulassung im Rahmen der Auswahlgrenzen für eines der zulassungsbeschränkten Studienfächer Germanistik oder Sachunterricht (mit einem der Bezugsfächer: Biologie, Chemie, Geographie, Geschichtswissenschaft oder Politikwissenschaft) möglich ist, wird Ihnen per Mail mitgeteilt, dass der entsprechende Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal für Sie abrufbar ist. Drucken Sie sich den Zulassungsbescheid in Ihrem eigenen Interesse aus oder speichern Sie das PDF-Dokument für sich ab, da Sie ihn eventuell zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Beachten Sie dabei, dass auf die Bescheide der Universität Vechta bis ca. Ende November zugegriffen werden kann. Ein Ersatz für Bescheide kann nach deren Löschung nicht ausgestellt werden!

    Der Zulassungsbescheid beinhaltet die Aufforderung, die Studienplatzannahme innerhalb der Annahmefrist (die Ihnen auch im Bewerbungsportal angezeigt wird) elektronisch durchzuführen. Tragen Sie anschließend dafür Sorge, dass Sie fristgerecht den Antrag auf Immatrikulation in Papierform (mit sämtlichen erforderlichen Anlagen) übersenden. Detaillierte Informationen dazu können Sie auf dieser Seite unserer Homepage nachlesen: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung/zulassungsbeschraenkte-bachelor.

    Wenn Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Studienfächer beworben haben, jedoch nur in einem dieser Studienfächer zugelassen wurden, gilt auch hier, dass die fristgerechte Studienplatzannahme für das zugelassene Studienfach (dann mit einem zweiten sog. Alternativfach) zwingend erforderlich ist, damit Ihr Studienplatz nicht verfällt. In diesem Fall empfehlen wir das gründliche Lesen der ausführlichen Informationen, die wir im FAQ Teilzulassung – Teilannahme verfasst haben.

    Sollten Sie sich wegen Ableistung eines Dienstes jetzt nicht immatrikulieren können, müssen Sie die Rückstellung des Studienplatzes anzeigen. Sie können sich dann nach dem geleisteten Dienst erneut bewerben (siehe auch FAQ bevorzugte Zulassung).

    Wenn Ihnen nach Durchführung des Hauptverfahrens kein Studienplatz zugewiesen werden konnte, erhalten Sie einen elektronischen Ablehnungsbescheid.
    Sie nehmen dann automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren teil. Dieses gilt auch, wenn Sie nach erfolgter Teilzulassung (siehe Ausführungen oben) zunächst eine Einschreibung mit sog. alternativer Fächerkombination auf den Weg gebracht haben.

    Informationen zum Ablehnungsbescheid können Sie in dem Merkblatt "Bescheide verstehen im Bachelor Combined Studies (PDF)" nachlesen.

    Sichten Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Antragsstatus im Bewerbungsportal und informieren sich im FAQ Nachrückverfahren ob und ggf. wenn ja für welche Fächer bzw. Studiengänge Nachrückverfahren durchgeführt werden.

    Für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester gilt für Bachelorstudiengänge, dass Ihnen im Bewerbungsportal mitgeteilt wird, wenn wir Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreiten. I.d.R. geht Ihnen der entsprechende Bescheid dann per E-Mail (zeitsparend) zu. Beachten Sie im Falle einer Zulassung die Annahmefrist, innerhalb derer Sie ausschließlich (Ausschlussfrist) die Immatrikulation im Bewerbungsportal durchführen können!


    WICHTIG: Vergessen Sie außerdem nicht, in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal zu sichten!!!

     

    Für Masterstudiengänge gilt:

    Bei Bewerbungen externer und ehemaliger Studierender werden die Bescheide über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Zugangskriterien in dem Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie hinterlegt. Diese finden Sie dann unter Ihren “Antragsdetails”, dort unter „Nachweise zur Zugangsprüfung in Masterstudiengängen und Masterbescheid“, Punkt 4 „Masterbescheid“.

    Interne BewerberInnen, die in dem aktuellen Semester vor der Einschreibung bei unserer Universität eingeschrieben sind, erhalten bei vorläufiger oder endgültiger Erfüllung der Zugangskriterien keinen elektronischen Bescheid, sondern lediglich entsprechende Texte im Bewerbungsportal “oben rechts”. Nur, wenn sich Auflagen ergeben oder der Antrag abgelehnt werden muss, wird ein elektronischer Bescheid für Sie im Bewerbungsportal unter “Antragsdetails” eingestellt. Sofern Sie vorbehaltlich des erfolgreich abzuschließenden Bachelorstudiums eingeschrieben sind und das Bewerbungsportal in der Zwischenzeit geschlossen wurde, erhalten Sie einen endgültigen Auflagen- oder auch Ablehnungsbescheid per E-Mail an die Uni-Mail-Adresse.

    Wichtig: Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal. Bewahren Sie den Zulassungsbescheid für Ihre Unterlagen auf oder speichern Sie ihn. Die Bescheide für das Wintersemester sind im Bewerbungsportal nur bis ca. Ende November, die des Sommersemesters lediglich bis Mai verfügbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem FAQ Masterstudiengänge.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #103
  • Bescheinigungen

    Wir unterscheiden verschiedene Arten von Bescheinigungen:

    1. Bescheinigungen, die wir für Sie erstellen bzw. bereitstellen:

    1.1 Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen:
    Diese können sich Studierende unserer Universität ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation über den Online-Service selbst ausdrucken.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zum Herunterladen von Bescheinigungen im Online-Service (pdf).

    Für BewerberInnen gilt: Damit Sie möglichst zu Studienbeginn entsprechende Bescheinigungen ausdrucken können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen und Ihrer Krankenkasse rechtzeitig die geplante Immatrikulation melden (siehe FAQ Krankenversicherungspflicht). Unvollständig oder verspätet nachgereichte Belege verzögern die Bearbeitung sowie Einschreibung und damit den Versand der Zugangsdaten, die Ausstellung der UniCard und der Immatrikulationsbescheinigungen! Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal einsehen! Erstsemesterstudierende sehen im Bewerbungsportal nach erfolgter Einschreibung den Status "immatrikuliert". Beachten Sie aber die Besonderheiten bei einer vorläufigen Immatrikulation. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ UniCard, Semesterticket und  Semesterunterlagen.

    1.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Nach erfolgter Exmatrikulation wird Ihnen die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung im Online-Service zum eigentständigen Download bereitgestellt. Sollten Sie noch Zugriff auf den Online-Service haben, können Sie sich die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung selbständig herunterladen. Sofern Sie keinen Zugriff mehr haben, können nachträgliche Exmatrikulationsbescheinigungen über das Kontaktformular oder per E-Mail (immatrikulationsamt.exmatrikulation@uni-vechta.de) angefordert werden.

    Grundsätzlich muss eine Bearbeitungszeit von 5-8 Tagen eingeplant werden.

    1.3 Bescheinigungen anderer Art:
    Sofern Sie eine spezielle Bescheinigung (z. B. für Rente, Halbwaisenrente, Familienkasse oder Finanzamt etc.) benötigen, werden wir Ihnen diese ausstellen. Reichen Sie uns das entsprechende Formular der Behörde zum Ausfüllen ein oder fordern Sie die Bescheinigung über das Kontaktformular unter Angabe der persönlichen Daten bei uns an.

    2. Bescheinigungen, die wir von Ihnen anfordern:

    2.1 Studienverlaufs-, Studienzeit-, Immatrikulationsbescheinigungen:
    Falls Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind oder waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs, der Semesterzahl sowie eventuell beanspruchter Urlaubssemester. 

    2.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Bei vorherigem Studium an einer anderen oder an verschiedenen Hochschulen mit zwischenzeitlich erfolgter Exmatrikulation müssen Sie für die Einschreibung an der Universität Vechta die entsprechende/n Exmatrikulationsbescheinigung/en einreichen. 

    2.3 Hochschulabschlusszeugnis:
    Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie im Rahmen eines Zweitstudiums immatrikuliert. In diesem Fall muss das Hochschul-Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden.

    Studienzeiten an unserer Universität müssen nicht gesondert nachgewiesen werden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #105
  • Bestätigungsmail (nach Online-Bewerbung)

    Nach Absenden einer Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine E-Mail an die von Ihnen erfasste E-Mail-Adresse. Sollten Sie die E-Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner und ob Ihr Postfach voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).
    Achten Sie bitte unbedingt auf weiterführende Hinweise in der E-Mail und die Informationen zur Online-Bewerbung.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #106
  • Bestätigungsmail (nach vollständiger Immatrikulation)

  • Beurlaubung / Urlaubssemester

    Eine Beurlaubung bzw. ein Urlaubssemester muss innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist schriftlich beantragt und begründet werden. Der Grund muss entsprechend nachgewiesen werden. 
    Im 1. Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es bei den konsekutiven Masterstudiengängen. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf unserer Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren bzw. auf der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #107
  • Bevorzugte Zulassung

    In einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wird bevorzugt zugelassen, wer im letzten oder vorletzten Wintersemester in demselben Studiengang/-fach einen Studienplatz erhalten hat und diesen aufgrund der Ableistung eines Dienstes (z. B. Zivildienst, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) nicht annehmen konnte. Wenn bei Beginn oder während des Dienstes bzw. der entsprechenden Tätigkeit der ausgewählte Studiengang/das ausgewählte Studienfach zulassungsfrei war, kann bei Nachweis eines Dienstes ebenfalls eine bevorzugte Zulassung vorgenommen werden.

    Eine bevorzugte Zulassung kann nur erfolgen, wenn - wie im Bewerbungsportal angefordert - der Zulassungsbescheid und die Dienstzeitbescheinigung (einfache Kopie - im Falle einer Einschreibung muss das amtlich beglaubigte Dokument eingereicht werden) als Datei hochgeladen wurden (gilt für zulassungsbeschränkte Fächer) bzw. die amtlich beglaubigte Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht wird, wenn bei Dienstantritt der Studiengang zulassungsfrei war.
    Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhalten Sie einen elektronischen Zulassungsbescheid und müssen dann im Gegenzug dafür Sorge tragen, dass Sie innerhalb der Annahmefrist (Ausschlussfrist) die Online-Immatrikulation "durchlaufen".

    Also nicht vergessen: Drucken Sie sich Ihren Zulassungsbescheid aus Ihrem Bewerbungsportal für die spätere Inanspruchnahme des Studienplatzes aus!

    Im Infofeld (oben rechts) in Ihrem Bewerbungsportal lesen Sie nach Prüfung Ihrer elektronisch eingesendeten Antragsunterlagen innerhalb eines Bearbeitungszeitraumes von 3-4 Werktagen, ob die bevorzugte Zulassung gewährt wurde.

    Schauen Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal. Sofern Sie zwingend erforderliche Anlagen nicht bzw. fehlerhaft eingereicht haben sollten, so zeigen wir Ihnen dieses in Ihrem Bewerbungsportal an. Sollten Sie ggf. fehlende Unterlagen nicht fristgerecht ergänzen, wird keine bevorzugte Zulassung gewährt und Sie nehmen am regulären Vergabeverfahren teil.

    Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Informationen im FAQ Rückstellung des Studienplatzes.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #108
  • Bewerber-ID

    Hierbei handelt es sich um einen Begriff, der ausschließlich im Dialogorientierten Serviceverfahren (Hochschulstart) des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit Verwendung findet.

    Während der Registrierung erzeugt das Bewerbungsportal automatisch die Bewerber-ID die Ihrer eindeutigen Identifikation im Bewerbungsportal von hochschulstart.de dient.

    Sie erhalten beim Abschluss der Registrierung eine E-Mail, in der Ihnen die Bewerber-ID mitgeteilt wird. Die Bewerber-ID umfasst 13 Stellen; Sie können diese anschließend auch in Ihrem Benutzerkonto finden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #109
  • Bewerbung (Online-Bewerbung)

    Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist ausschließlich über die sogenannte Online-Bewerbung in dem Bewerbungsportal nötig. Beachten Sie dabei auch die Hinweise bzgl. eventueller Zulassungsbeschränkungen,  Numerus Clausus (NC).
    1. Online-Bewerbung:
    Im ersten Schritt müssen Sie sich in unserem Bewerbungsportal online bewerben.

    2. Kontrolle der Dateien:
    Vergessen Sie nicht zu überprüfen, ob Sie alle Dokumente, die von Ihnen hochgeladen werden mussten, auch im Dateiupload „angehängt“ haben.

    3. Datenkontrolle:
    Bevor Sie die Online-Bewerbung elektronisch versenden, haben Sie die Möglichkeit, über das Feld „Kontrollansicht“ sämtliche von Ihnen erfasste Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

    4. Eingangsbestätigung:
    Wenn Sie Ihre Bewerbung elektronisch versendet haben, sehen Sie anschließend Ihre Bewerbungsnummer und den Antragsstatus "eingegangen". Parallel dazu haben Sie zu diesem Zeitpunkt in Ihrem E-Mail-Postfach bereits die Eingangsbestätigung für die Datenübermittlung von der Universität Vechta erhalten.

    5. Regelmäßiges Sichten Ihrer Angaben im Bewerbungsportal bzw. evtl. Mitteilungen durch das Immatrikulationsamt bzw. Erhalt von Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid überprüfen. Mit Ihrer Benutzerkennung – die Ihnen per E-Mail übersendet wurde – und dem von Ihnen gewählten Passwort können Sie direkt in dem Bewerbungsportal den Status Ihrer Bewerbung einsehen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #113
  • Bewerbung zurückziehen und bearbeiten

    Wenn Sie Ihren elektronischen Bewerbungsantrag übersendet haben und sich dieser noch nicht im Status „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ befindet, können Sie ihn noch bearbeiten. Hierzu betätigen Sie den Button „zurückziehen“ bzw. „zurückziehen und bearbeiten“. Sie haben nach der entsprechenden Bearbeitung innerhalb der Bewerbungsfrist die Möglichkeit, diesen Antrag erneut abzugeben. Sollten Sie jedoch zu dem Schluss kommen, dass Sie einen neuen Bewerbungsantrag hinzufügen möchten, müssen ggf. neue Anlagen hochgeladen werden. Das hat technische Gründe.

    Sofern sich Ihr Antrag jedoch bereits im Antragsstatus „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ befindet, müssen Sie das Kontaktformular verwenden, um Änderungen oder Ergänzungen zum Antrag mitzuteilen. Vergessen Sie nicht, in dem Kontaktformular Ihre Bewerbungsnummer anzuführen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #114
  • Bewerbungsfrist

    Die Bewerbungsfristen werden Ihnen auf der Homepage zum jeweiligen Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, angezeigt. Außerdem notieren wir die Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal auf der Registrierungsseite. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #115
  • Bewerbungsnummer

    Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung getätigt haben, sehen Sie direkt im Bewerbungsportal Ihre Bewerbungsnummer. Diese müssen Sie angeben, wenn Sie Unterlagen nachreichen, die Einzahlung der Semesterbeiträge- u. gebühren vornehmen und auch, wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben und eine Anfrage über das Kontaktformular stellen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #110
  • Bewerbungsportal der Universität Vechta

    Im Bewerbungsportal der Universität Vechta sehen Sie nach dem Übersenden Ihrer Bewerbung jederzeit den Antragsfachstatus/Antragsstatus sowie in Einzelfällen (wie z. B. Anträge im Rahmen der Härtefallquote, Anträge auf Zulassung im Rahmen eines Zweitstudiums, Anträge mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungsnachweis oder Anträge auf bevorzugte Zulassung oder auf Basis einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung) Informationen über fehlende Unterlagen etc., die Sie mit dem elektronischen Antrag hätten übersenden müssen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Einsendefristen. Fehlende Unterlagen können mitunter den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben. Fehlende Zeugnis- oder Halbjahreszeugnisbelege führen nicht selten bei Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Combined Studies zu Nachteilen bei der Fachnotenauswertung.

    Sie müssen die Ihnen per E-Mail zugegangene Benutzerkennung und Ihr selbst gewähltes Passwort eingeben, um Zugang zu Ihrem Bewerbungsportal zu erlangen. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, lesen Sie entsprechende Informationen im FAQ Zugangsdaten.

    Im Bewerbungsportal werden außerdem der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für ausschließlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudienfächer sowie Masterbescheide in elektronischer Form für Sie hinterlegt.

    Schauen Sie - in Ihrem eigenen Interesse - regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal!

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #112
  • Bezugsfachwechsel - Studienfach Sachunterricht

    Sind Sie im Studiengang Bachelor Combined Studies im Fach Sachunterricht eingeschrieben, können Sie einen Wechsel des Bezugsfaches mit dem Antrag auf Bezugsfachwechsel - PDF (Einreichung digital an immatrikulationsamt.BA-Wechsel@uni-vechta.de)  beantragen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr (siehe Seite Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung) für das Folgesemester fristgerecht überwiesen haben.

    Eine gesonderte schriftliche Mitteilung oder Bestätigung erfolgt nicht! Eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden. Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in den Online-Service. Direkt nach der Erfassung wird Ihnen dort in der Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung das Studienfach mit geändertem Bezugsfach - das auch zeitnah an das Akademische Prüfungsamt gemeldet wird - angezeigt. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #117
  • Checkliste

    Mit dem Antrag auf Immatrikulation drucken Sie - ergänzend zum Antrag - eine Checkliste aus, die aufzeigt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, damit es zur Immatrikulation kommen kann. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen dient die Checkliste dem gleichen Zweck, muss aber, wie der Antrag auf Immatrikulation, nicht an die Universität Vechta gesendet werden.


    Auch die Checkliste zur Annahmeerklärung listet auf, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, damit es zur Immatrikulation kommen kann. Ihnen werden ggf. einzelne Dokumente angeführt, die Sie seinerzeit bereits mit dem Zulassungsantrag in elektronischer Form eingereicht haben. Beachten Sie hierbei, dass bestimmte Unterlagen, wie z. B. der Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, der Nachweis des Abschlusses eines Erststudiums u. v. m. für die Immatrikulation als amtlich beglaubigte Dokumente vorliegen müssen. Ihre Zulassung erfolgte vorbehaltlich ordnungsgemäßer Angaben, die für die Immatrikulation detailliert überprüft werden. Sofern die Prüfung der Annahmeunterlagen aufzeigt, dass fehlerhafte Bewerbungsdaten zur Studienplatzzuweisung geführt haben, hat dieses ggf. die Studienplatzaberkennung zur Folge.

    Grundsätzlich gilt:
    Erst wenn alle - auf der Checkliste - aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Immatrikulation erfolgen. Auf der Checkliste ist auch die Bankverbindung aufgeführt, auf die Sie - unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer - die fälligen Semesterbeiträge einzuzahlen haben.

    siehe auch FAQ Vollständigkeit der Unterlagen

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #118
  • Chronische Erkrankung

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap und chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder im Falle einer Akutsituation. 

    siehe auf FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

     

    Imke Kimpel
    Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
    imke.kimpel@uni-vechta.de

    #119
  • Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten

    Damit wir Ihre bei uns eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß überprüfen können, benötigen wir mit Ihrer Bewerbung die ausgefüllte, lückenlose, chronologische Übersicht Ihrer Studienzeiten/Tätigkeiten (PDF). Wir bitten darum, dass nicht nur Studienzeiten, sondern alle Tätigkeiten (Jobs, Auslandsaufenthalte, Dienste etc.) eingetragen werden. Diese Unterlage wurde im Bewerbungsportal bei den meisten Bachelorstudiengängen als sogenanntes Pflichtfeld eingerichtet. Sie können Ihre Bewerbung also nur absenden, wenn Sie uns das Dokument hochgeladen haben.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #120
  • Dateiupload im Bewerbungsportal

    Der Dateiupload im Bewerbungsportal ermöglicht es Ihnen im Rahmen der Online-Bewerbung diverse elektronische Nachweise hochzuladen, die für den Zugang zum gewünschten Studium erforderlich sind.

    Wenn Sie die Bewerbung durchlaufen, gelangen Sie zu der Auflistung der erforderlichen Dateien. Es werden nur PDF-Dateien akzeptiert. Bereiten Sie die Dateien entsprechend vor. Bestätigen Sie die Bewerbung erst, wenn Sie alle geforderten elektronischen Nachweise hochgeladen haben. Denn, wenn Ihre Bewerbung durch das Immatrikulationsamt von dem Antragsstatus "eingegangen" oder "Immatrikulation beantragt" in z. B. "gültig" oder "Immatrikulation in Bearbeitung" versetzt wurde, können Sie fehlende oder unvollständige Nachweise nur noch über das Kontaktformular nachreichen (sie FAQ Nachreichen von Unterlagen).

    Nachdem Sie Ihren Bewerbungsantrag online abgegeben haben, finden Sie die hochgeladenen Dateien unter dem jeweiligen Antrag, dort unter den "Antragsdetails".

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #121
  • Datenerhebungsbogen

    Für die Einschreibung in Zusammenhang mit beleghaften Bewerbungen ohne Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal (z. B. Promotionsanträge) müssen Sie einen ausgefüllten Datenerhebungsbogen einreichen, in dem Sie diverse persönliche Angaben, wie z. B. zu Ihren aktuellen Kontaktdaten machen. Promovierende erhalten den Datenerhebungsbogen nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss direkt mit einem Schreiben von dem Immatrikulationsamt. Nach erfolgreicher Einschreibung können Sie Ihre Kontaktdaten bequem über den Online-Service selbst ändern.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #122
  • Datenkorrektur

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z.B. Kopie Ihres Personalausweises) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Trans* , inter* und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens zum selbstgewählten Vornamen in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises nicht erforderlich. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).
    Bereits immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname im Online-Service über "Mein Studium", "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z. B. Kopie Ihres Personalausweises/Ergänzungsausweises der dgti) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf)

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag - PDF

    siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1231
  • Dienst

    Die Dienste beziehen sich nur auf die Ableistung nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Anerkannt wird ein Dienst nach der Schulzeit sowohl im In- als auch Ausland. Eine (Dienstzeit-) Bescheinigung von anerkannten Trägern muss beiliegen – eine einfache Kopie reicht aus (Ausnahme: Bevorzugte Zulassung; hier benötigen wir in jedem Fall eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Dienstbeleges!)

    Als Dienst gilt:

    • Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ, BSJ)
    • Europäischer Freiwilligendienst
    • Förderprogramme „Weltwärts“ und „Kulturweit“
    • Jugendfreiwilligendienst (JFDG)
    • Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen
    • Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)

    Bei o. g. Diensten muss eine mindestens sechsmonatige Dauer nachgewiesen werden.  

    • Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer gemäß § 2 Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) (mindestens 1 Jahr)
       
    • Betreuung/Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit. Hier gilt, dass die Tätigkeit in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar sein muss. Die Betreuung/Pflege muss mit einer eigenhändigen schriftlichen Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass diese vollzeitbeanspruchende Tätigkeit von ihr/ihm selbst ausgeübt wurde. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z. B. amtlich beglaubigte Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ggf. ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss, sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass die Betreuung/Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt wurde.

    Nicht gezählt werden z. B.

    • freiwilliges Praktikum
    • verschiedene Praktika z. B. in Schulen, Kindergarten oder anderen Einrichtungen
    • Jahrespraktikum
    • Au-pair-Tätigkeiten
    • Kindermädchen im In- oder Ausland
    • Einberufungsbescheide oder Mitteilungen von Trägern, die belegen, dass Sie den Dienst antreten werden (sogenannte Absichtserklärungen)

    Sofern Sie einen Dienst in der Bewerbung angezeigt haben, müssten Sie uns den entsprechenden Beleg im Falle einer Zulassung (mit entsprechender Studienplatzannahme) mit der fristgerechten Einreichung des Antrages auf Immatrikulation nachweisen. 

    Ausnahme: Beim Antrag auf bevorzugte Zulassung muss der einfache (noch nicht beglaubigte Dienstbeleg) schon mit dem elektronisch übersendeten Zulassungsantrag übermittelt werden. Bei Immatrikulation wird dann das amtlich beglaubigte Dokument eingefordert.

    Beachten Sie daher bitte in jedem Fall, dass Sie sich - vorbereitend für die Einschreibung - den ordnungsgemäßen Dienstbeleg besorgen. Aus dem Beleg muss hervorgehen, dass Sie den Dienst auch tatsächlich angetreten haben und dass dieser mind. 6 Monate geleistet wurde. Belege, die vor Dienstantritt ausgestellt wurden (sogenannte Absichtserklärungen) können nicht akzeptiert werden.

    Siehe auch FAQ Bevorzugte Zulassung und FAQ Rangliste.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #124
  • Durchschnittsnote

    Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Z-Prüfung) erwirbt, erhält in der Regel eine Note, die die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z. B. 2,3). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #125
  • E-Mail-Kontakt

    Wenn Studierende sowie BewerberInnen E-Mail-Kontakt mit dem Immatrikulationsamt aufnehmen möchten, verwenden Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird automatisch an die „zuständige“ Person/Abteilung weitergeleitet. Sie müssen generell mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2-3 Werktagen rechnen.

    Einzelauskünfte zum laufenden Bewerbungsverfahren erteilen wir nicht. Den Stand Ihrer eigenen Bewerbung können Sie jederzeit im Bewerbungsportal prüfen.

    Interne und externe Dienststellen können die über die Seite AnsprechpartnerInnen im I-Amt möglichst die entsprechende Funktions-E-Mail-Adresse wählen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #131
  • E-Mail-Konto

    Nach erfolgter Immatrikulation erhalten alle Studierende vom Rechenzentrum per E-Mail die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.

    Die Zugangsdaten werden Ihnen ca. 2-5 Tage nach Immatrikulation (siehe Status "immatrikuliert" im Bewerbungsportal) elektronisch an die private E-Mail-Adresse übermittelt. Daher sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Postfach nicht überfüllt ist. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner.   

    Bei Fragen rund um den E-Mail-Dienst wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum.

     

    Kontakt: 
    IT-Support
    it-support@uni-vechta.de

    #132
  • Eignungsnote

    Die sogenannte Eignungsnote wird je nach Ordnung der zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer gebildet.
    Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ Auswahl- bzw. Eignungsnote.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #127
  • Eignungsprüfungsfächer/-belege

    Die Universität Vechta führt in folgenden Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch. Detaillierte Informationen können auf der jeweiligen Internetseite des Faches auf dieser Homepage nachgelesen werden: 

    Anglistik 
    Beachten Sie diese wichtigen Hinweise:

    Zum Wintersemester 2023/24 wurde die Ordnung über den Nachweis besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse im Englischen als Zugangsordnung für den Teilstudiengang Anglistik aufgehoben. Das gilt nicht für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester (siehe jeweilige Übersicht der Zulassungsbeschränkungen). 


    Designpädagogik

    Musikpädagogik

    Sportwissenschaft

     

    Ihre Bewerbung für eines dieser Fächer umfasst:
    1. Ihre fristgerechte Online-Bewerbung/-Immatrikulation
    2. das fristgerechte Einreichen von Unterlagen* bei dem jeweiligen Fach.

     

    Gehen Sie wie folgt vor:

    1. Registrieren Sie sich über das Bewerbungsportal und geben Sie dann dort Ihre elektronische Bewerbung ab. 
    Ausnahme Bewerberinnen und Bewerber unserer Universität: Sie können sich direkt im Bewerbungsportal anmelden, um dort unter dem Reiter „Studienangebot/Studienbewerbung/Bewerbungsantrag hinzufügen“ Ihren Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel zu erfassen.

    2. Wenn Sie sich für eines der zulassungsbeschränkten Studienfächer: Germanistik oder Sachunterricht (mit einem der Bezugsfächer: Biologie, Chemie, Geographie, Geschichtswissenschaft oder Politikwissenschaft) in Kombination mit einem der oben genannten Eignungsprüfungsfächer bewerben, reicht es aus, wenn Sie dem Immatrikulationsamt den Nachweis für die Einschreibung in das Eignungsprüfungsfach im Falle einer Zulassung und fristgerechten Studienplatzannahme mit dem Einsenden des Antrags auf Immatrikulation erbringen bzw. fristgerecht nachreichen. Prüfen Sie auf jeden Fall genau, ob Sie - außer der chronologischen Übersicht - im Bewerbungsportal zum Einreichen weiterer Unterlagen aufgefordert werden.

    3. Schreiben Sie sich hingegen „direkt“ für ein zulassungsfreies Studienfach im Bachelorstudiengang Combined Studies in Kombination mit einem Eignungsprüfungsfach ein, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass dem Immatrikulationsamt der entsprechende Eignungsprüfungsbeleg (bis spätestens zum 31.10. des Bewerbungssemesters im Original oder amtlich beglaubigt) zugeht.

    4. Für Sportbelege gilt:
    Das Fach Sportwissenschaft spiegelt auf der Homepage Sportwissenschaft, ob und wenn ja wann und in welcher Form, eine Eignungsprüfung durchgeführt wird.

    Sie müssen Ihre/n Eignungsnachweis/e direkt an das Fach Sportwissenschaft übersenden. Sobald das Fach Ihre Eignung festgestellt hat, übermittelt es dem Immatrikulationsamt eine entsprechend lautende Mitteilung.
    Für die Auswertung vom Antrag auf Immatrikulation gilt: Wenn bei Einreichen des Antrages noch keine Meldung vom Fach Sportwissenschaft im Immatrikulationsamt zu Ihrer Eignung vorliegt, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt. Ein Prüfzeitraum von 3-4 Wochen muss eingeplant werden. Rückfragen müssen direkt an das Fach Sportwissenschaft gerichtet werden.

    5. Für Belege des Faches Designpädagogik beachten Sie bitte: Auch hier gilt, dass - sofern das Fach Skizzen oder andere Unterlagen einfordert - diese bitte direkt an das Fach Designpädagogik übersendet werden.

     

    *Bitte beachten Sie:

    • Zertifikate werden ausschließlich in Form einer beglaubigten Kopie des Originals akzeptiert. Bitte senden Sie keine Screenshots oder Verifikationsschlüssel; wir nehmen keine Verifikationen über das Internet vor.
    • Sofern Sie an einer Eignungsprüfung teilnehmen bzw. Unterlagen zur Prüfung beim entsprechenden Fach eingereicht haben, erhält das Immatrikulationsamt im Gegenzug vom Fach die Meldung, ob Sie entsprechend immatrikuliert werden können. Bis zu dem Zeitpunkt der Meldung durch das Fach, dass Sie die Eignung nachgewiesen haben (ca. 3 Wochen), lesen Sie (bei Anträgen - wie unter Punkt 3 notiert) zunächst im Bewerbungsportal den Vermerk, dass der Eignungsprüfungsbeleg fehlt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #126
  • Einfach-Studiengang

    Ein Einfach-Studiengang ist ein Studiengang, der nur ein Studienfach umfasst. Hierzu zählen an der Universität Vechta die Bachelorstudiengänge:

    sowie die Fachmasterstudiengänge:

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #128
  • Eingangsbestätigung

    Nach Abschluss der Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine automatisch generierte Bestätigungsmail mit wichtigen Informationen. Sollten Sie die Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst, ob die Bestätigungsmail im Spam-Ordner gelandet ist oder ob evtl. Ihr Postfach voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).

    Den Eingang Ihres Antrags bzw. Ihrer Immatrikulationsunterlagen können Sie über das Bewerbungsportal einsehen. Detaillierte Informationen können Sie unter dem FAQ Antragsfachstatus und Antragsstatus nachlesen.
    Bitte beachten Sie: Mitunter reicht die elektronische Übersendung einer Bewerbung nicht aus. Deshalb empfehlen wir: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Angaben in Ihrem Bewerbungsportal und beachten Sie die Nachsendefristen.

    Detaillierte Informationen bzgl. der Vollständigkeit von einzureichenden Unterlagen haben wir im FAQ Vollständigkeit der Unterlagen notiert.

    Manuelle Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per E-Mail, Post oder Fax erteilt! Ausschließlich gibt das Bewerbungsportal Aufschluss über eingegangene Bewerbungsunterlagen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #129
  • Einzahlung (Überweisung Semesterbeitrag/-gebühren)

    Gemäß §14 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) setzt die Rückmeldung oder eine Immatrikulation voraus, dass fällige Beiträge, Gebühren und Entgelte vollständig und fristgerecht überwiesen wurden.
    Bareinzahlungen sind nicht möglich, Teilzahlungen sind nicht erwünscht.

    Den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester sowie Informationen zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und -gebühren ist:
    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE69 2505 0000 0101 4267 08
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname

    RückmelderInnen beachten die Rückmeldefristen unter Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    ErsteinschreiberInnen und NeueinschreiberInnen tätigen die Überweisung mit Einreichen des Antrages auf Immatrikulation, spätestens aber bis zum 31.03. für Einschreibungen zum Sommersemester bzw. 31.10. für Einschreibungen zum Wintersemester des laufenden Jahres. Sind die einzureichenden Unterlagen nicht vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende Zahlung geleistet, ist eine abschließende Bearbeitung nicht möglich. Dies verzögert die Immatrikulation sowie das Versenden der Zugangsdaten und Ihrer UniCard erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, regelmäßig den aktuellen Stand Ihrer Einschreibung im Bewerbungsportal einzusehen! Beachten Sie die Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherungspflicht und einer vorläufigen Immatrikulation.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #130
  • Erstattung gezahlter Beträge

    Beantragen Sie z.B. im Rahmen einer Bewerbung/Einschreibung die Erstattung bereits gezahlter Beiträge, Gebühren und Entgelte, weil Sie z. B. vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz zurücktreten oder die Prüfung Ihrer hier eingereichten Unterlagen aufzeigt, dass Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den von Ihnen angestrebten Studiengang nachweisen können, verwenden wir für die Überweisung die bei Ihrer Einzahlung angegebene Bankverbindung, wenn uns von Ihnen keine alternative Bankverbindung mitgeteilt wurde.

    Verwenden Sie dafür den Antrag auf Erstattung (PDF) und beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen, die wir auf dem Antrag notiert haben. Mit Antrag auf Erstattung ist auch die Rückgabe der UniCard erforderlich, sofern Sie diese bereits erhalten haben.

    siehe auch FAQ Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #134
  • Ersteinschreibung

    Wenn Sie vor Ihrer Immatrikulation zu keiner Zeit an einer anderen Universität eingeschrieben waren, spricht man von einer Ersteinschreibung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #135
  • Erweiterungsfach

    Ein Erweiterungsfach für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- bzw. Haupt- und Realschulen ist ein ergänzendes Studienangebot der Lehrerbildung, das den Master of Education um ein drittes Fach erweitert.

    Nähere Informationen zu den Fächern und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite Erweiterungsfächer im Master of Education. Beachten Sie die Besonderheiten bzgl. des Nachweises für Eignungsprüfungsfächer sowie zulassungsbeschränkte Fächer.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #136
  • Exmatrikulation

    Informationen zur Exmatrikulation für bereits Immatrikulierte (nicht Studienbewerber*innen) finden Sie auf der Seite Exmatrikulation.

    Bewerber*innen sowie neue Studierende, die vom Studienplatz zurücktreten möchten und bereits gezahlt haben, informieren sich bitte bei dem Stichwort Rückgabe des Studienplatzes.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #137
  • Fachhochschulreife

    Haben Sie die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen, so wird die Fachhochschulreife erst durch den praktischen Teil erlangt. Erst wenn beide Teile vorliegen, kann die zuständige Stelle die notwendige Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen.

    Es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung elektronisch mit der Online-Bewerbung zu übersenden. Grundsätzlich ist für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses der Fachhochschulreife in Niedersachsen die Schule zuständig, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife aufgrund des an der freien Waldorfschule erworbenen schulischen Teils ist die Landesschulbehörde zuständig. Sofern Sie keine korrekten Belege mit der elektronischen Bewerbung übersenden, wird als Hochschulzugangsberechtigungsdatum zunächst der 01.10. des aktuellen Jahres erfasst. Dieses hat dann zur Folge, dass keine Wartesemester ermittelt werden.

    Kommen Sie aus einem anderen Bundesland, können die Bestimmungen ggf. abweichen. Bitte erkundigen Sie sich an Ihrer Schule.

    Für den Fall, dass Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote ausweist, muss zusätzlich zum Zeugnis eine Bescheinigung der Schule über die Durchschnittsnote beigefügt werden, die bis auf eine Stelle hinter dem Komma zu errechnen ist. Die Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung müssen mit der Bewerbung elektronisch übersendet werden!

    Wenn Sie mit dem Zulassungsantrag/Antrag auf Immatrikulation den entsprechenden Nachweis der Fachhochschulreife noch nicht erbringen können, weil der praktische Teil noch nicht abgeschlossen ist, benötigen wir in jedem Fall zunächst einen Beleg Ihrer Dienststelle darüber, dass Sie den praktischen Teil der Fachhochschulreife bis spätestens zum 14.10.2024 abschließen werden. Damit Sie Ihre Bewerbung überhaupt absenden können, geben Sie im Bewerbungsportal zunächst als Datum der Hochschulzugangsberechtigung den Tag der Online-Bewerbung an.

    Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Studienplatzzuweisung und entsprechender Studienplatzannahme ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Belege in amtlich beglaubigter Fotokopie nachzureichen (Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #138
  • Fachsemester

    Fachsemester sind alle Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung (Bachelorprüfung, Magisterprüfung etc.) in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Fachsemester können den Hochschulsemestern entsprechen, müssen es aber nicht, weil die Hochschulsemester nicht an eine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei einem Studienfachwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder bei 1 (es sei denn, Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester), die Hochschulsemester werden jedoch weiter gezählt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #139
  • Fachwechsel

  • Faecherkombination (BA Combined Studies)

    Informationen zur möglichen Fächerkombination im BA CS finden Sie auf unserem Informationsblatt - Combined Studies Kombinationen und Gewichtung (PDF).

    Sofern Ihre Bewerbung auf Basis einer fachgebundenen Fachhochschulreife basiert, gibt es hier bzgl. der Fächerkombination gesonderte Informationen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #140
  • Faecherkombination (Master of Education)

    Wenn Sie sich für den Studiengang Master of Education einschreiben möchten (siehe auch FAQ Masterstudiengänge), so beachten Sie die gültigen Fächerkombinationen auf dem Informationsblatt zu Combines Studies - Fächerkombinationen und Gewichtungen (PDF)

    Für den Master of Education ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Fächerkombination dann erforderlich, wenn Sie andere als die in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen vorgeschriebenen Fächer gewählt haben.

    Diese Genehmigung wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Antrag erteilt. Zuständig ist das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

    Anschrift: 
    Niedersächsisches Landesinstitut
    für schulische Qualitätsentwicklung
    Keßlerstraße 52
    31134 Hildesheim 

    siehe auch: Landesprüfungsamt: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)

    Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, fügen Sie diese bei der Online-Bewerbung bitte digital im Dateiupload hinzu.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #141
  • Familienverantwortung

    Wenn Sie neben Ihrem Studium Familienverantwortung wahrnehmen, sei es, weil Sie schwanger sind, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Koordination Familiengerechte Hochschule, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    zum Download: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung "Studium mit Familienverantwortung" (PDF) 

    siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Pflege, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de
     

    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #142
  • Formlose Erklärung bei Studienzeitunterbrechung

    Sofern Sie bei einer Studienzeitunterbrechung definitiv an keiner anderen Universität eingeschrieben waren, reichen Sie uns bitte eine entsprechend lautende formlose, eidesstattliche Erklärung ein. Andernfalls sind sämtliche Studienzeit- /Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen beizufügen.

    Wenn Sie vormals bereits an der Universität Vechta immatrikuliert waren, reichen Sie ggf. die formlose, eidesstattliche Erklärung ein, wonach Sie bei Studienzeitunterbrechung (nach vormaligem Studium an der Universität Vechta) definitiv keine Leistungen im Rahmen eines Studiums im Unterbrechungszeitraum erbracht haben.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #143
  • Fotoupload

    Im Rahmen der Online-Immatrikulation werden Erst- und NeueinschreiberInnen im Bewerbungsportal zum Hochladen eines aktuellen Lichtbildes für die Erstellung der UniCard aufgefordert. Es ist eine Pflichteingabe.

    Hinweis für aktuell eingeschriebene Studierende der Universität Vechta: Sofern Sie bereits Studierende oder Studierender der Universität Vechta sind und über eine UniCard (mit oder ohne Lichtbild) verfügen, laden Sie bei Bedarf ein neues Foto selbständig im Online-Service hoch. Wenn Sie eine neue UniCard (mit dem hochgeladenen Foto) wünschen, müssen Sie einen kostenpflichtigen Ersatz-Karten-Antrag stellen. Bitte laden Sie das neue Foto vor Antragstellung hoch (siehe FAQ UniCard-Ersatz).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #144
  • Fristen

    Die Bewerbungsfristen werden Ihnen auf der Homepage zum jeweiligen Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, angezeigt. Außerdem notieren wir die Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal auf der Registrierungsseite. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #978
  • Gaststudierende

    Gaststudierende, auch Gasthörer*innen genannt, belegen nur bestimmte Lehrveranstaltungen, ohne dabei einen Studienabschluss erwerben zu können.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Gasthörerstudium.

     

    Kontakt: 
    Maria Goldberg
    Zentrale Studienberatung
    maria.goldberg@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #168
  • Gebäudeplan

    Ein Gebäudeplan der Universität Vechta ist hier hinterlegt: Gebäudeplan (PDF).

     

    Kontakt:
    https://www.uni-vechta.de/gebaeudemanagement

    #444
  • Gefährdungsbeurteilung

    Wenn Sie schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden oder ein Kind stillen, sind Sie verpflichtet, für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen, eine Gefährdungsbeurteilung (PDF) zusammen mit Ihrer Lehrperson vorzunehmen. Details finden Sie im Merkblatt Mutterschutz für Studentinnen (PDF), das auf der Seite Familiengerechte Hochschule verlinkt ist. Dort haben Sie auch Zugriff auf weitere Informationen rund um das Thema Familienverantwortung.

    Siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit

     

    Kontakt: 
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

     

    #169
  • Geschlechtsangabe ändern

    Trans*, inter* und nichtbinäre Student*innen können eine Änderung ihres Geschlechtseintrags in der Elekronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) mit diesem Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (PDF) beantragen, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) nicht erforderlich.

    Sollten Sie den Antrag noch nicht stellen wollen, haben Sie selber die Möglichkeit, Ihre Geschlechtsangabe eigenständig nur in Stud.IP anzupassen. Wie das geht, erfahren Sie in der Anleitung Geschlechtseintrag in Stud.IP ändern (PDF).

    siehe auch FAQ Namensänderung

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #170
  • Gewichtungen

    Im Bachelor Combined Studies werden zwei Studienfächer in gleicher oder unterschiedlicher Gewichtung studiert. Informationen über die Gewichtungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fächerkombinationen und -gewichtungen im Bachelor Combined Studies (PDF). Eine Änderung der Gewichtung im Laufe des Studiums ist möglich (siehe auch FAQ Gewichtungswechsel).

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #171
  • Gewichtungswechsel

    Ein Gewichtungswechsel ist nur für den Bachelorstudiengang Combined Studies möglich.

    Möchten Sie die Gewichtung im Laufe des Studiums ändern (A/B oder B/B), müssen Sie dieses über das Antragsformular Gewichtungswechsel (PDF), welches auch die Fristen enthält, schriftlich beantragen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr (siehe Seite Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung) für das Folgesemester fristgerecht überwiesen haben. 

    Eine gesonderte schriftliche Mitteilung oder Bestätigung erfolgt nicht! Eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden. Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in den Online-Service. Direkt nach der Erfassung wird Ihnen dort in der Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung die neue Gewichtung - die auch zeitnah an das Akademische Prüfungsamt gemeldet wird - angezeigt.

     

    Ausnahme: Erstsemesterstudierende beachten in jedem Fall, dass die Fächergewichtung (für das zugelassene Fach) nicht über das Bewerbungsportal abgeändert werden kann. Eine Gewichtungsänderung müssen Sie gesondert (in Papierform) fristgerecht bis zum 31.10. des ersten Wintersemesters über das Immatrikulationsamt beantragen/einreichen. Das Antragsformular wird auf der Seite Anerkennung und Wechsel zur Verfügung gestellt. Der Gewichtungswechsel wird auch durchgeführt, wenn Sie fristgerecht über das Kontaktformular detailliert anführen, welches Fach (mit Angabe der neuen Gewichtung) studiert werden soll. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Bewerbungsnummer mit anzuführen. 

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #172
  • Grenzrang

    Der Grenzrang ist innerhalb einer Rangliste der Platz, auf dem sich die oder der letzte noch ausgewählte Bewerber*in befindet.

    siehe auch FAQ Auswahlgrenzen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #173
  • Haertefall im Auswahlverfahren

    Für Studiengänge und Studienfächer mit Zulassungsbeschränkungen (PDF-Übersicht) gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Als Härtefall anerkannte Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhalten im Rahmen der zweiprozentigen Härtefallquote vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern einen Studienplatz. Die Kriterien für die Anerkennung eines Härtefalles sind sehr streng geregelt.
    Eine außergewöhnliche Härte besteht, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es der Bewerberin oder dem Bewerber nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

    Den Antrag auf Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Härte im Auswahlverfahren stellen Sie online während der Bewerbung. Ihre persönliche Schilderung der Antragsgründe und geeignete Nachweise (z. B. fachärztliches Gutachten im Original oder beglaubigte Kopie) laden Sie bitte - als gescannte/s PDF-Dokument/e - direkt bei der Bewerbung hoch oder reichen Sie diese Unterlagen innerhalb der Ausschlussfrist über das Kontaktformular nach.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Härtefallantrag (PDF) .

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #175
  • Handicap

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

     

    Imke Kimpel
    Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
    imke.kimpel@uni-vechta.de

    #174
  • Haupt- und Nachrückverfahren beim Bachelorstudiengang Combined Studies

    Hauptverfahren:
    Im Hauptverfahren werden Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach bestimmten Kriterien verteilt (siehe auch FAQ Auswahlverfahren, Quoten, Rangliste). Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den Bachelorstudiengang Combined Studies werden ausschließlich elektronisch im Bewerbungsportal unserer Universität hinterlegt.

    Nachrückverfahren:
    Sofern nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze frei bleiben, werden diese (ohne dass Sie gesondert Ihre Teilnahme erklären müssen) im Nachrückverfahren vergeben. Wenn Sie also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, nehmen Sie automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren teil.

    Wichtig: Nur Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten konnten, haben weiterhin die Möglichkeit, eine Zusage im Rahmen des Nachrückverfahrens (an dem Sie automatisch teilnehmen) zu erhalten.

    Sofern Sie erfolgreich an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren teilgenommen haben (der elektronische Bescheid wird im Bewerbungsportal angezeigt) und in diesem Fall dann auch den entsprechenden Antrag auf Immatrikulation (nach Zulassung/Annahmefrist) fristgerecht von Ihnen eingereicht wurde, kann die abschließende Bearbeitung Ihrer Unterlagen erfolgen.

    Ggf. können auch die Informationen zur Teilzulassung/Teilannahme (wenn Sie also nach einer Bewerbung für zwei zulassungsbeschränkte Studienfächer nur für eines dieser Fächer eine Zulassung erhalten) lesenswert sein.

    Siehe auch FAQ Verzicht auf Teilnahme am Nachrückverfahren

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamte

    #176
  • Heimatadresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, KontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #981
  • Hochschulabschluss

    Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch staatliche oder kirchliche Prüfung bezeichnet. Bei einer Bewerbung bzw. Neueinschreibung ist ein bereits abgeschlossenes Studium anzugeben und nachzuweisen. Mit der Übersendung der Immatrikulationsunterlagen muss in der Regel ein amtlich beglaubigtes Zeugnis des Hochschulabschlusses in Papierform mit eingereicht werden.

    siehe FAQ Beglaubigung

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #177
  • Hochschulsemester

    Als Hochschulsemester bezeichnet man jedes Semester, in dem eine Studentin oder ein Student an einer Hochschule oder Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes eingeschrieben ist oder war. Neben den regulären Fachsemestern zählen dazu auch Urlaubssemester.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #178
  • Hochschulstart

    Hochschulstart heißt das Portal, in dem sich Studieninteressierte des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit für das zentrale Zulassungsverfahren, an dem sich die Universität Vechta beteiligt, registrieren müssen, um eine Bewerbung abzugeben. Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte in jedem Fall auch die FAQ zu Bewerbung und Bewerbungsphase (Hochschulstart).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #179
  • Hochschulzugang ohne Abitur

    Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur finden Sie auf der Seite Studium ohne Abitur.

    Für Bewerbungen mit Allgemeiner Studienberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (gem. § 18 Abs. 4 S. 1 NHG*) gilt, dass Sie den/die Tätigkeitsnachweis/e mit dem Zulassungsantrag einreichen müssen.

    Kopien von Arbeitsverträgen reichen nicht aus. Die dreijährige Berufstätigkeit muss anhand von Arbeitszeugnissen oder Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärungen bzw. Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, lassen Sie sich gerne bei der Koordinationsstelle Offene Hochschule beraten.


    *Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, deren reguläre Ausbildungsdauer mindestens drei Jahre beträgt, und Sie anschließend in diesem Beruf mindestens drei Jahre in Vollzeit berufstätig waren (bei einem Aufstiegsstipendium reichen zwei Jahre).

     

    Kontakt: 
    Maria Goldberg
    Zentrale Studienberatung
    maria.goldberg@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #180
  • Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bezeichnung Hochschulzugangsberechtigung ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Damit wird die Studierfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers nachgewiesen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer anderen Zugangsberechtigung, beispielsweise aufgrund beruflicher Vorbildung (siehe auch FAQ Hochschulzugang ohne Abitur).

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #181
  • Höhere Fachsemester

    Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist nur möglich, wenn bereits vorher mindestens ein Semester studiert wurde. Zum Sommersemester können Sie sich ggf. für ein 2. oder 4. Fachsemester und zum Wintersemester ggf. für ein 3. oder 5. Fachsemester bewerben. Der Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester für Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal. Lesen Sie sich die entsprechenden Informationen dazu auf der Seite Anerkennung und Wechsel durch.

    Der Zugang für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge/-fächer ist in höheren Semestern nur auf wieder frei gewordene Studienplätze (Zugang gleich Abgang) beschränkt. In zulassungsfreien Studiengängen/-fächern kann jede oder jeder Studieninteressierte, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt, aufgenommen werden. Über Zulassungsbeschränkungen einzelner Studiengänge und Studienfächer können Sie sich in der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen (PDF) informieren.

    Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes gewählte Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden elektronisch übersendet werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden. Beachten Sie die den FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist. Nach Übersendung Ihres Antrags bzw. der nachgereichten Belege sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie.  

    Beachten Sie die "Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge":

    • zum 15.01. (Ausschlussfrist für eine Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer) bzw. 31.03. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Sommersemester und
    • zum 15.07. (Ausschlussfrist für eine Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer) bzw. 30.09. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Wintersemester im Immatrikulationsamt
       

     und die "Bewerbungsfristen Masterstudiengänge":

    • 31.03. zum Sommersemester
    • 30.09. zum Wintersemester  

    Mit diesem Stichtag müssen auch die Anerkennungsbelege für das höhere Fachsemester in Masterstudiengängen im Immatrikulationsamt vorliegen. Informieren Sie sich auch auf den Seiten Masterbewerbungen und Anerkennung und Wechsel.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #182
  • Höherstufung

    Bereits immatrikulierte Studierende der Universität Vechta können über das Bewerbungsportal die Höherstufung beantragen. Es gelten dieselben Fristen wie beim Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester. Auf der Seite Anerkennung und Wechsel haben wir Informationen zusammengestellt.

    Mit dem Antrag auf Höherstufung müssen Sie die in der Online-Bewerbung angeforderten Belege hochladen bzw. dieselben fristgerecht elektronisch nachsenden (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist). Fehlerhafte oder unvollständige Anträge führen zum Verfahrensausschluss.

    Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden übersendet werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden (Nachsendefristen für nachzureichende Belege müssen in jedem Fall eingehalten werden). Nach elektronischer Übersendung Ihrer Unterlagen an das Immatrikulationsamt sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #183
  • Immatrikulation

    Als Immatrikulation bezeichnet man die ordnungsgemäße Einschreibung als Studentin oder Student. Für zulassungsfreie Studiengänge und -fächer können Sie sich direkt einschreiben (siehe FAQ Online-Immatrikulation), bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern muss zunächst - nach fristgerechter Antragstellung (mit ggf. elektronisch einzureichenden Dokumenten) - eine Zulassung erfolgen.

    Fehlen zur Immatrikulation einzig die elektronisch übermittelten Krankenversicherungsdaten Ihrer Krankenkasse und/oder der Zahlungseingang, erfolgt maximal eine vorläufige Immatrikulation.

    Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen Willkommens-E-Mail nach Immatrikulation.

    Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ Zulassung und Einschreibung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

     

    #184
  • Immatrikulationsbescheinigung

    Als Studierender der Universität Vechta finden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung/en im Online-Service.

    Besonderheiten entnehmen Sie dem FAQ Studienzeit, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #185
  • Internationale Studierende

    Internationale BewerberInnen müssen sich fristgerecht online über das hier verlinkte Bewerbungsportal bewerben. Es gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen. Über besondere Bedingungen bei internationalen Bewerbungen informiert Sie gerne das International Office.

     

    Kontakt
    International Office
    https://www.uni-vechta.de/international-office/team-kontakt

     

    #186
  • Kinderbetreuung

    Die Universität Vechta bietet verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Kinderbetreuung.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de

    #187
  • Kontakt

    Bei jeglichem Kontakt (per E-Mail, schriftlich oder telefonisch) im Rahmen von Bewerbungen geben Sie bitte neben Ihrem vollständigen Namen unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und/oder Matrikelnummer an. Wir können Ihre Anfrage oder Post sonst nicht zuordnen. So können Sie uns erreichen:

    live Chat / Chatroom:
    Wenn Sie z. B. während der Durchführung Ihrer Online-Bewerbung oder Online-Immatrikulation Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, die Chatfunktion (grüne Sprechblase unten rechts auf der Homepage www.uni-vechta.de) zu nutzen. Der live Chat ist von Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr für Sie da. Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden beantwortet, sobald der live Chat wieder belegt ist. 

    per E-Mail:
    Verwenden Sie unser Kontaktformular.
    Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Sachbearbeitung/Abteilung weitergeleitet.
    Ein Bearbeitungszeitraum von 3-4 Werktagen muss eingeplant werden.
    Studierende unserer Universität müssen schriftlichen Kontakt über den Studierenden-Mail-Account tätigen.
    Ansonsten kann die Anfrage nicht bearbeitet werden. 

    per Post:
    Universität Vechta
    Immatrikulationsamt
    Postfach 15 53
    D - 49364 Vechta

    telefonisch:
    Ihre Bewerbung betreffend:
    04441-15-400 (BewerbungsHotline)
    Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr
    (nur 01.06. - 30.09. eines jeden Jahres)

    Ihr Studium betreffend:
    04441-15-373 (ServicePoint)
    Montag bis Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 10.00 bis 14.00 Uhr

    siehe auch FAQ E-Mail-Kontakt

    Hier gelangen Sie zur Seite des Immatrikulationsamtes

    #188
  • Kontaktdaten (von Bewerberinnen/Bewerbern und Studierenden)

    Bei Ihren Kontaktdaten handelt es sich um:

    - Heimat-/Semesteradresse
    - Festnetz-/Handy-Nr.
    - private E-Mail-Adresse

    Sie sind verpflichtet, dem Immatrikulationsamt immer Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen.

     

    1) Bereits immatrikulierte Studierende müssen Änderungen der Kontaktdaten im Online-Service eigenständig verwalten. Sie können maximal eine Heimatadresse und eine Semesteradresse erfassen​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    Besonderheiten gelten bei einer Namensänderung (siehe FAQ Namensänderung).

     

    2) Bewerberinnen und Bewerber können ihre Kontaktdaten während der Bewerbungsphase in dem Bewerbungsportal aktualisieren.

    *Besonderheit: Bei den über Hochschulstart verwalteten Studiengängen (an unserer Universität den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit betreffend) gilt: Wenn Sie Ihre Kontaktdaten im Bewerbungsportal unserer Universität ändern, werden diese stündlich automatisch von Hochschulstart überschrieben, so dass wir in diesem Fall keine Kenntnis von der Änderung erlangen. Wichtig: Das Ändern von personenbezogenen Daten für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit müssen Sie direkt bei Hochschulstart durchführen.

    #189
  • Kontodaten - Bankverbindung

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und Gebühren lautet wie folgt:

    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE 69 2505 0000 0101 426708
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname
     
    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #190
  • Korrespondenzadresse

    Eine Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die Sie Briefpost, Anschreiben etc. erhalten.  

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, HeimatadresseKontaktdatenOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #980
  • Krankenversicherungspflicht

    Jede immatrikulierte Person muss krankenversichert sein.
    Lediglich Promovierende und GasthörerInnen sind von der Nachweispflicht ausgeschlossen.

    Ab dem 01.12.2021 erfolgt der Nachweis über ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Universität und den gesetzlichen Krankenkassen. Das Studentenmeldeverfahren (SMV) löst das bisherige Papierverfahren ab.

    Bitte beachten Sie daher die Information zum elektronischen Krankenversicherungsmeldeverfahren - SMV (pdf)
    bzw. die englische Version Information student health insurance - englisch (pdf).

    Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.

    Fehlt bei Neu- oder Wiedereinschreibung einzig die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, werden Sie lediglich vorbehaltlich des Eingangs dieser elektronischen Bestätigung immatrikuliert. Was das bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, lesen Sie im FAQ vorläufige Immatrikulation / Studierende (vorläufig).

     

    Bitte beachten Sie folgende Fristen bei dervorläufigen Immatrikulation

    • Sommersemester: 15.05.
    • Wintersemester: 15.11.

    Wurde uns bis zu den genannten Fristen für das jeweilige Semester keine Versicherungsbestätigung (M10) übermittelt, wird die Stornierung/Löschung der vorläufigen  Immatrikulation ohne weiteren Bescheid kraft Gesetzes vorgenommen. Sie gelten demnach als nie immatrikuliert!

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #193
  • Kunst/Kunstpädagogik

    Das Fach Kunstpädagogik im Bachelor Combined Studies nimmt keine Studierenden mehr auf.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #194
  • Langzeitstudiengebühren

    Gemäß § 12 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) wird jeder bzw. jedem Studierenden ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester zur Verfügung gestellt.
    Das Studienguthaben mindert sich um die Anzahl der bisher studierten Semester an deutschen Hochschulen.
    Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern, in denen eine Studierende bzw. ein Studierender

    1. beurlaubt ist,
    2. ein Kind betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    3. einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des Pflegegesetzes pflegt,
    4. als gewählte Vertreterin bzw. gewählter Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig ist (Anrechnung für maximal zwei Semester), oder
    5. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt (Anrechnung für maximal zwei Semester).

    Studierende, deren Studienguthaben aufgebraucht ist, zahlen gemäß § 13 NHG für jedes Semester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro zusätzlich zum Semesterbeitrag.
    Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Zusätzlich ermöglicht der AStA der Universität Vechta eine Rückerstattung des Semestertickets. Informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des AStA.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #195
  • Lebenslauf

    Als zentraler Teil der Bewerbung für verschiedene Studiengänge wie z. B. für einen Masterstudiengang oder ein Promotionsstudium enthält der Lebenslauf alle Angaben zu den fachlichen Qualifikationen, bisherigen Erfahrungen sowie eine chronologische Übersicht von Studienzeiten/-tätigkeiten (PDF), die für das angestrebte Studium relevant sind.

    Gemäß Zugangs- und Zulassungsordnungen ist bei einer Masterbewerbung immer ein Lebenslauf erforderlich. Lediglich beim internen Studiengangswechseln, z. B. vom Bachelor Combined Studies in einen Master of Education, wird der Lebenslauf nicht verlangt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #196
  • Leistungsbescheinigung

    Siehe BAföG-Bescheinigungen.

    Leistungsbescheinigungen für andere Stipendien- oder Kreditgeber reichen Sie möglichst in digitaler Form per Mail bei der zuständigen Mailadresse des Akademischen Prüfungsamtes ein.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt 

    #1232
  • Leistungsnachweis

    Ein Leistungsnachweis - auch ToR (=Transcript of Records) genannt - ist eine Auflistung aller Leistungen einer bzw. eines Studierenden während oder am Ende des Studiums. Dieses wird im zuständigen Prüfungsamt Ihrer Universität erstellt.

    Für die Bewerbung bzw. Einschreibung in Masterstudiengänge an der Universität Vechta müssen 

    • externe Bewerberinnen und Bewerber (auch ehemalige Studierende) die erbrachten Leistungen im grundständigen Studium – in der Regel Bachelorstudium (oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium) - ggf. mit dem Zeugnis des Hochschulabschlusses und einem Leistungsnachweis belegen. Ausländische Leistungsnachweise und Zeugnisse müssen in deutscher Sprache übersetzt sein.

      Für die Bewerbung im Bewerbungsportal unserer Universität reicht für die Zugangsprüfung zunächst das Hochladen des elektronischen Nachweises. Erfüllen Sie die Zugangskriterien, müssen externe Bewerberinnen und Bewerber mit Annahme des Studienplatzes und Einreichen der Annahmeerklärung den Leistungsnachweis im Original mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes der fremden Universität/Hochschule beifügen. Alternativ akzeptieren wir bei den Leistungsübersichten auch eine einfache Übersicht mit Verifikationsmöglichkeit.
       
    • interne Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt einer Masterbewerbung noch in dem grundständigen Bachelorstudiengang an der Universität Vechta eingeschrieben sind, einen aktuellen Leistungsnachweis elektronisch im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen. Erfüllen Sie die Zugangskriterien (vorläufig oder endgültig), müssen in der Regel keine weiteren Nachweise des grundständigen Studiums (auch nicht das Bachelorzeugnis) nachgereicht werden. 

    Siehe auch FAQ Masterstudiengänge

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #197
  • Lichtbild - Passbild - Foto

    Das von Ihnen in Stud.IP bzw. im Bewerbungsportal hochgeladene Lichtbild (Foto/Passbild) wird auf die Vorderseite der UniCard gedruckt. Es handelt es sich um ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal. Sie können Ihre Bewerbung also nun abschließen, wenn Sie ein Foto hochgeladen haben. Die UniCard berechtigt Sie u. a. zur Nutzung des Nahverkehrs. Detaillierte Informationen zur UniCard erhalten Sie auf den Seiten des Rechenzentrums.

    Siehe auch FAQ UniCard, Semesterticket, Fotoupload (Pflichtfeld im Bewerbungsportal)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #198
  • Losentscheid

    Bei Ranggleichheit entscheidet das elektronische Los. In diesem Fall spricht man vom Losentscheid.

    Weitere Informationen zur Rangliste finden Sie im FAQ Rangliste.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #199
  • Losverfahren (Bachelorstudiengang Combined Studies)

    Nach Abschluss des Haupt- und Nachrückverfahrens werden frei gebliebene bzw. wieder frei gewordene Studienplätze in einem evtl. stattfindenden Losverfahren (LV) vergeben. Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht erteilt. Sofern Losverfahren durchgeführt werden, finden Sie auf der Bewerbungsseite des jeweiligen Studiengangs entsprechende Informationen.

    Grundsätzliches zum Ablauf:
    Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal und beachten bitte die dort aufgeführten Hinweise.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #200
  • Master - vorläufige Zulassung

    Sind Sie vorbehaltlich des Nachweises über die erfolgreiche Beendigung des vorangegangenen Studiums bis zum Ende des 1. Mastersemesters eingeschrieben, werden Sie im Februar von dem Immatrikulationsamt aufgefordert, einen Fragebogen zum aktuellen Stand Ihres Bachelorstudiums einzureichen. Diesen finden Sie ab Februar im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1421
  • Masterstudiengänge

    Für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium - Bachelor-Studium oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium - abgeschlossen haben oder Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. zu einem Stichtag nachweisen können.

    Die Zugangs- und Zulassungsordnung (siehe Seite Studiengänge) des jeweiligen Masterstudiengangs regelt unter anderem, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen, den Studienbeginn und die Bewerbungsfrist. Für internationale Bewerbungen ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. 

    Die fachliche Eignung weisen Sie durch fachlich einschlägige Kenntnisse aufgrund Ihres erfolgreichen Bachelorabschlusses bzw. einer Mindestpunktzahl zum Zeitpunkt der Bewerbung nach. Der Nachweis einer vorläufigen/endgültigen Mindestnote des vorangegangenen Studiums ist entfallen. Bestimmte abgelegte Module und/oder Praktika können dennoch eine Grundvoraussetzung sein.

    Ist ein Masterstudiengang zulassungsfrei, erhalten Sie bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist in der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung das Auswahlverfahren beschrieben.

    Die Masterstudiengänge - Erstsemester beginnen in der Regel zum jeweiligen Wintersemester.
    Zum Wintersemester 2024/25 sind nahezu alle Masterstudiengänge an der Universität Vechta zulassungsfrei. Ausgenommen sind einige zulassungsbeschränkte Erweiterungsfächer im Master of Education. Die Einschreibung in ein Höheres Fachsemester bzw. ein Studiengangswechsel sowie in bestimmte Erweiterungsfächer, einen Anpassungslehrgang oder Quereinstieg im Master of Education ist auch zum Sommersemester möglich.

    Wichtige Modalitäten zur Bewerbung in Masterstudiengänge sowie den Link zum Bewerbungsportalfinden Sie auf der Seite Einschreibung in einen Masterstudiengang. Wie es nach der getätigten Online-Bewerbung für Sie weitergeht, erfahren Sie dort etwas weiter unten unter "Schritt für Schritt zur Einschreibung in den Master - Das Wichtigste auf einen Blick".

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #15
  • Matrikelnummer

    Studierende erhalten bei der ersten Einschreibung an der Universität Vechta eine eindeutige 6-stellige Matrikelnummer. Diese Nummer ist Teil des Benutzernamens (Bsp: s123456). Auch bei einer Wiedereinschreibungwird die Matrikelnummer in der Regel weiter verwendet.

    Weitere Informationen finden Sie im FAQ Zugangsdaten und auf der Seite des Rechenzentrums.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #443
  • Mehrfachbewerbung bei Bachelorstudiengängen

    Wenn Sie sich favorisiert für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben, dann tätigen Sie bitte auch zunächst nur diese Bewerbung und warten ab, ob Ihnen der beantragte Studienplatz zugewiesen wird.

    Sollten Sie die diesem Zeitpunkt zusätzlich einen Antrag auf Immatrikulation (also in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge) stellen, bleibt dieser - im Falle einer Mehrfachbewerbung - solange ohne Bearbeitung, bis feststeht, ob Ihnen ein Studienplatz im zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach zugewiesen werden konnte.

    Es gilt:
    Sofern Ihnen der gewünschte Studienplatz nicht zugewiesen wird, haben Sie noch bis zum 30.09. des Jahres die Möglichkeit, Ihre Alternativbewerbung für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge (z. B. nach einer Teilzulassung - Teilannahme) abzugeben.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #16
  • Mehrfachbewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer

    Eine Bewerbung ist nur für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang zulässig.

    Im Bachelor Combined Studies können Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer oder ein zulassungsbeschränktes Studienfach in Kombination mit einem zulassungsfreien Studienfach bewerben. Sofern Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben haben, können nicht beide Anträge im jeweiligen Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Der zweite Antrag befindet sich dann (gemäß der entsprechenden Angabe im Bewerbungsportal) „in Vorbereitung“. Erst wenn Sie Antrag 1 zurückgezogen haben, können Sie Antrag 2 elektronisch abgeben.

    Ausführliche Informationen zur Antragserfassung und evtl. einzureichenden Unterlagen können Sie auf diesen Seiten nachlesen:


    Ausnahme - Sie haben sich für das erste und das höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Faches/Studiengangs beworben:
    In diesem Fall müssen Sie die Anlagen nur einmal einreichen (die Checkliste wurde allerdings als Pflichtfeld im Bewerbungsportal generiert, so dass Sie diese in jedem Fall noch einmal hochladen müssen). Senden Sie uns bitte – im eigenen Interesse - über das Kontaktformular einen entsprechend lautenden Hinweis, dass Sie sich für das erste und höhere Fachsemester beworben haben. Beispiel: „Ich habe auch einen Antrag ... für das ... Fachsemester eingereicht.“


    siehe auch FAQ Benutzeraccount

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #17
  • Mehrfachbewerbungen für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge

    Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Studiengänge beworben haben, wird der zuletzt von Ihnen in Papierform eingereichte und unterschriebene Antrag vom Immatrikulationsamt bearbeitet. Der erste Antrag verliert automatisch seine Gültigkeit. Der Studienplatz für den ungültigen Antrag wird über das Bewerbungsportal an Sie "zurückgegeben" und nicht mehr bearbeitet.

    siehe auch FAQ Benutzeraccount

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #18
  • Mehrfachstudiengang

    Ein Mehrfachstudiengang ist ein Studiengang, der mehrere Studienfächer umfasst.
    (Bachelorstudiengang Combined Studies und Master of Education)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #19
  • Mitwirkungspflichten

    gemäß Rahmenprüfungsordnung der Universität Vechta:

    § 14 Mitwirkungspflichten

    (1)         1Die Studierenden erhalten von der Universität Vechta einen E-Mail Account. 2Die E-Mail Adresse dient universitätsintern der Authentifizierung und kann die eigene Unterschrift ersetzen, z.B. bei der Anmeldung zu Modulen bzw. zu Modulprüfungen. 3Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit den Zugangsdaten erforderlich. 4Die Universität Vechta richtet persönliche Mitteilungen und Auskünfte digitaler Art ausschließlich an diesen E-Mail-Account. 5Die Studierenden sind verpflichtet, sich regelmäßig über neue Nachrichten in ihrem E-Mail-Account zu informieren.

    (2)         1Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres vom Prüfungsamt geführten Studienkontos regelmäßig zu prüfen und Fehlbuchungen unverzüglich anzuzeigen; dies gilt insbesondere im Abschlusssemester. 2Die ausgewiesenen Prüfungs- und Studienleistungen gelten als akzeptiert, wenn nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme Einwendungen erhoben werden.

    (3)         Die Prüfenden sind verpflichtet, dem Prüfungsamt Noten unverzüglich nach der Notenfeststellung mitzuteilen.

    (4)         Zweite Prüfungstermine sind in angemessener Frist, spätestens bis zum Ende der zweiten Woche des der Erstprüfung folgenden Semesters anzubieten, sofern die Prüfungsform dies zulässt.

     

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1196
  • Motivationsschreiben

    Motivationsschreiben können zum Bespiel für Masterstudiengänge relevant sein. Aktuell ist für keinen der angebotenen Masterstudiengänge ein Motivationsschreiben erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #20
  • Mutterschutz

    Während der Zeit des Mutterschutzes genießen Sie besonderen Schutz beispielsweise in Prüfungsverfahren. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Mutterschutz für Studentinnen.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Schwangerschaft, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #22
  • Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist

    Ausschließlich innerhalb der sogenannten Nachsendefrist können fehlende oder unvollständige Bewerbungs-/Einschreibbestandteile nach Ende der studienangebotsspezifischen Bewerbungsfrist vervollständigt bzw. nachgereicht werden.

    Haben Sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer beworben und Ihre nachgereichten Unterlagen treffen nicht fristgerecht ein, hat dieses den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge!

    Sofern Sie die Bewerbung elektronisch abgesendet haben und nun nachträglich eine Datei hochladen wollen, verwenden Sie für das nachträgliche Übersenden der entsprechenden Unterlage/n bitte dieses Kontaktformular.

    Für die Durchführung der Immatrikulation müssen verschiedene Belege als amtlich beglaubigte Fotokopie (siehe FAQ Beglaubigung) ein- bzw. nachgereicht werden. Sollten Sie nachträglich zum Antrag auf Immatrikulation Unterlagen in Papierform übersenden wollen, verwenden Sie dafür bitte dieses Deckblatt-Belegbogen für nachzureichende Unterlagen (PDF).

    Grundsätzlich gilt:
    Die Sachbearbeitung wird den von Ihnen übersendeten elektronischen Anhang/die in Papierform übersendeten Belege Ihrem Antragsvorgang zuordnen und entsprechend bearbeiten. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 8 Werktagen muss in jedem Fall eingeplant werden. Schauen Sie daher bitte in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal, um dort die Bearbeitung der/des nachgereichten Belege/s zu sichten.

    Bei einer Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang oder in zulassungsfreie Fächer empfehlen wir dringend, alle erforderlichen Unterlagen gemäß der mit dem Antrag auf Immatrikulation verbundenen Checkliste zusammen einzureichen. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, können Sie dieses für das Wintersemester bis zum 31. Oktober tun. Beachten Sie dabei bitte, dass eine abschließende Bearbeitung erst nach dem Einreichen aller nötigen Unterlagen und vollständiger Zahlung/Überweisung (siehe FAQ Einzahlung) erfolgen kann.

    Für Eignungsprüfungsfächer (Designpädagogik, Musikpädagogik und Sportwissenschaft) gilt: Der Nachweis der Eignung muss für das Wintersemester bis zum  31. Oktober (Ausschlussfrist) im Original bzw. in amtl. beglaubigter Fotokopie - direkt beim Fach - erbracht worden sein. Lesen Sie sich auf den jeweiligen Seiten des Faches die entsprechenden Kriterien nach.

    siehe auch FAQ Vollständigkeit der Unterlagen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #23
  • Nachrückverfahren

    Ob in den zulassungsbeschränkten Fächern Germanistik und Sachunterricht zum Wintersemester 2024/25 Nachrückverfahren durchgeführt werden, notieren wir an dieser Stelle ca. Mitte August 2024.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #24
  • Nachteilsausgleich

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #25
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Internationale Studierende müssen ggf. entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des International Office.

    Sollten Sie sich für einen Masterstudiengang interessieren, finden Sie weitere Informationen unter den Zugangskriterien der jeweiligen Masterstudiengänge (zu finden unter Studienangebot).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #26
  • Namensänderung

    BewerberInnen: Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, laden Sie bitte mit Bewerbung/Antragstellung die Kopie Ihres Personalausweises, der Heiratsurkunde oder den Adoptionsunterlagen o. ä. hoch.

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge" und laden den Nachweis der Namensänderung dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Trans* , inter* und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens zum selbstgewählten Vornamen in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises nicht erforderlich. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag - PDF

    siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #28
  • Navigation im Bewerbungsportal bei Online-Bewerbung

    Sie füllen bitte in dem Bewerbungsformular jede Zeile der Reihe nach aus. Erst wenn alle Felder auf der entsprechenden Seite ausgefüllt wurden, besteht die Möglichkeit, mit dem „Weiter-Button“ zur nächsten Seite zu wechseln. Über die Info- bzw. Hilfebuttons erhalten Sie wichtige Informationen zu den entsprechenden Feldern und Bereichen.

    Ganz am Ende der Bewerbung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag elektronisch abzugeben oder noch einmal zur Übersicht zu wechseln, um von dort ggf. Änderungen bei Ihren Angaben zum Antrag, zur Hochschulreife, zur bisherigen Laufbahn usw. vorzunehmen.

    Im rechten Auswahlmenü haben Sie die Möglichkeit, persönliche Informationen, wie z. B. Anschrift, E-Mail, Telefon zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dabei, dass Änderungen auf einer Seite nur durch abschließendes Klicken des "Speichern“ Buttons gespeichert werden. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Hilfreich ist in jedem Fall auch die „Kontrollansicht“. 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #29
  • Neueinschreibung

    Von der Neueinschreibung wird gesprochen, wenn vormals bereits studiert wurde und nun (z. B. aufgrund von Hochschulwechsel) das Studium an einer anderen Universität fortgesetzt oder eine Ein-/Umschreibung an einer anderen Universität vollzogen wird. Wenn Sie nach einer Studienzeitunterbrechung Ihr Studium wieder aufnehmen, wird das ebenfalls als Neueinschreibung bezeichnet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #30
  • Notenumrechnung

    Im Auswahlverfahren erfragen wir Ihre Noten der letzten Halbjahre vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.

    Falls Ihr Zeugnis keine Punkte, sondern Noten von 1 bis 6 oder wörtliche Noten aufweist, geben Sie die entsprechende Punktzahl für Ihre jeweilige Note gemäß nachfolgender Tabelle ein:

    Punkte

    Note

    wörtliche Note

    15

    0,7

     

    14

    1,0

    sehr gut

    13

    1,3

     

    12

    1,7

     

    11

    2,0

    gut

    10

    2,3

     

    9

    2,7

     

    8

    3,0

    befriedigend

    7

    3,3

     

    6

    3,7

     

    5

    4,0

    ausreichend

    4

    4,3

     

    3

    4,7

     

    2

    5,0

    mangelhaft

    1

    5,3

     

    0

    6,0

    ungenügend

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #32
  • Numerus Clausus (NC)

    Der Begriff „Numerus Clausus“ (NC) bedeutet „Begrenzte Anzahl“ und impliziert, dass es weniger Studienplätze als Interessierte für diese gibt. Der Numerus Clausus (NC) ist – im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Missverständnis – kein vor dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann also erst im Nachhinein mitgeteilt werden. Die Werte fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, da die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten und Wartezeiten andere sind.

    Wir stellen Ihnen in der Übersicht der Auswahlgrenzen (NCs) - PDF die "alten" Werte aus den Vorjahren zur Verfügung, weisen jedoch darauf hin, dass Auswahlgrenzen aus Vorjahren wenig aussagekräftig sind und im Einzelfall dazu führen könnten, dass Bewerberinnen und Bewerber aufgrund dieser Zahlen evtl. von einer Bewerbung absehen, die möglicherweise erfolgreich gewesen wäre. Sie sollten sich daher unabhängig von den Auswahlgrenzen des Vorjahres in jedem Fall für den von Ihnen angestrebten Studiengang bewerben.

    Für weitere Fragen steht die Zentrale Studienberatung der Universität Vechta gerne zu Ihrer Verfügung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #34
  • Oertliche Zulassungsbeschränkung - manuell

    Aus technischen Gründen werden Bewerbungen für höhere Fachsemester in Bachelorstudiengängen in diesem Bewerbungsportal mit "Örtliche Zulassungsbeschränkung - manuell" bezeichnet. Es gelten jedoch dieselben Fristen, wie für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer, was Ihnen auch durch die Anzeige des Bewerbungszeitraums im Bewerbungsportal entsprechend angezeigt wird.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #35
  • Online-Immatrikulation

    In Bachelorstudiengänge/-fächer ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich direkt über das Bewerbungsportal einschreiben, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Studiengänge/-fächer das sind, entnehmen Sie bitte der Übersicht über Zulassungsbeschränkungen-PDF. Sollten Sie in Ihrem gewünschten Studiengang verschiedene Fächer miteinander kombinieren, überprüfen Sie bitte vorab, ob alle Fächer zulassungsfrei sind.

    Nach erfolgter Zulassung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudienfächer/-gänge erfolgt die Online-Immatrikulation über die sogenannte Studienplatzannahme und entsprechende Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal. Die Online-Immatrikulation ist dann nur innerhalb der Annahmefrist möglich. Die zugelassene Bewerberin bzw. der zugelassene Bewerber muss also dafür Sorge tragen, dass der nach dem Durchlaufen der Online-Immatrikulation zur Verfügung gestellte Antrag auf Immatrikulation fristgeregt und unterschrieben in Papierform im Immatrikulationsamt eingeht. Sämtliche erforderlichen Anlagen (in Papierform) können für das Wintersemester noch bis zum 31.10. (Ausschlussfrist)nachgereicht werden.  

    Bei Masterstudiengängen ist die Online-Immatrikulation Teil der Masterbewerbung. Im Anschluss daran erfolgt die Zugangsprüfung. Details entnehmen Sie der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.

    Erst bei Vorliegen aller Einschreibunterlagen und Eingang des Semesterbeitrages kann die echte Immatrikulation im Immatrikulationsamt erfolgen. Fehlen zur Immatrikulation einzig die elektronisch übermittelten Krankenversicherungsdaten Ihrer Krankenkasse, erfolgt nur eine vorläufige Immatrikulation.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #36
  • Online-Service

    Unser Online-Service umfasst den Zugriff zum Prüfungsportal, sowie die Bewerbungs- und Studierendendaten.

    Online-Service für Studierende: 
    Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich im Online-Service für Studierende mit dem Hochschulaccount des Rechenzentrums "s123456" und dem dazugehörigen Passwort (siehe FAQ Stud.IP) anmelden.

    Sie können diverse Bescheinigungn (z. B. Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen) online selbst ausdrucken 

    Sie sind verpflichtet, uns Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Der Online-Service ermöglicht Ihnen bequem von zu Hause aus Ihre Adresse und/oder sonstige Kontaktdaten zu aktualisieren. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf) und beachten Sie die Besonderheiten bei einer Namensänderung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #37
  • Parallelstudium

    Informationen, wann und wie Sie einen Antrag Parallelstudium stellen müssen, finden Sie in dem Informationsblatt Parallelstudium - PDF.

    Folgende Antragsversionen stehen Ihnen zum Ausfüllen am PC zur Verfügung: 

    Antrag Parallelstudium - docx 

    Antrag Parallelstudium - pdf 

    Antrag Parallelstudium - englische Version - pdf

    Das Informationsblatt sowie die Anträge finden Sie auch im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #38
  • Passbild

  • Pflege

    Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen, haben die Möglichkeit, Ausgleichsregelungen in Anspruch zu nehmen. Näheres erfahren Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #40
  • Promotion

    Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf der Seite Promotionsstudium.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #42
  • Quoten

    Bei der Zulassung für das 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (Bachelor) werden an der Universität Vechta die Studienplätze nach Abzug der gesetzlichen Quoten für

    - Härtefälle
    - Zweitstudienbewerberinnen und Bewerber
    - ausländische Studienbewerberinnen und Bewerber
    - Zugangsberechtigte aufgrund beruflicher Qualifikation

    im Auswahlverfahren nach Qualifikation zu 80 % und nach Wartezeit zu 20 % vergeben.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #43
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Rahmenprüfungsordnungen enthalten in einem allgemeinen Teil nicht fachspezifische Vorgaben zum Prüfungsrecht und zum Prüfungsverfahren (z.B. Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Arten der Prüfungsleistungen, Benotung, Wiederholung, etc.).

    Die Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta (RPO) in der Fassung der Neuregelung (Amtliches Mitteilungsblatt 14/2017) vom 29.09.2017 finden sie hier:

    https://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Zentrale_Studienberatung_Career_Service/01_DC_Studienprogramme/Allgemeine_Ordnungen_Studienbeginn_2020_21/17_2017_Rahmenpruefungsordnung.pdf

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1197
  • Rangliste

    Bei der Zulassung für das 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (Bachelor) werden an der Universität Vechta die Studienplätze nach Abzug der gesetzlichen Quoten für

    - Härtefälle (mindestens 1 Studienplatz)
    - Zweitstudienbewerberinnen und Bewerber
    - ausländische Studienbewerberinnen und Bewerber
    - Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation

    im Auswahlverfahren nach Qualifikation zu 80 % und nach Wartezeit zu 20 % vergeben.

    Jede Bewerbung wird in zwei Ranglisten geführt (Ausnahme: Die Bewerbungen aus der Bewerbergruppe der sogenannte beruflich Qualifizierten; hier folgt die Auswertung ausschließlich in der Rangliste nach Leistung nach der Note Ihrer Berufsausbildung). In der ersten Rangliste werden die Studienplätze nach der Quote „Auswahlnote“ (Ihre Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) in Verbindung mit den Auswertungskriterien der entsprechenden Ordnung vergeben. Bei der Vergabe nach Auswahlnote sind Wartezeit und geleisteter Dienst weitere Vergabekriterien (zweit- bzw. drittrangige Kriterien). Wir verfahren so: 

    1. Es wird eine Rangliste nach den ermittelten Auswahlnoten erstellt. Bei gleicher Note wird innerhalb dieser Note nach dem 2. Kriterium sortiert:
    2. nach der Wartezeit: Danach steht z. B. in der Rangliste jemand mit der Note 2,6 und 3 Wartesemestern höher als jemand, der ebenfalls die Note 2,6 hat, aber nur 1 Wartesemester. Wenn mehrere Bewerbungen sowohl die gleiche Note als auch die gleiche Wartezeit haben, wird nach dem 3. Kriterium sortiert:
    3. nach dem Dienst: Eine Bewerbung mit der Note 2,3 und 2 Wartesemestern und geleistetem Dienst steht in der Rangliste höher als eine Bewerbung, die ebenfalls die Note 2,3 und 2 Wartesemester hat, aber keinen geleisteten Dienst.
    4. Sofern nach diesen drei Kriterien immer noch Ranggleichheit besteht, wird innerhalb der Bewerbungen mit Ranggleichheit elektronisch gelost (siehe FAQ Losentscheid)

    Wenn Ihnen im Rahmen der Auswahlnote kein Studienplatz zugewiesen werden kann, sortiert das Zulassungsprogramm die Bewerber nach der ermittelten Wartezeit (errechnet in Wartesemestern) in einer zweiten Rangliste. Bei Ranggleichheit kommen zusätzliche Kriterien zum Zuge: Durchschnittsnote, ggf. ein Dienst, und schließlich wird bei immer noch bestehender Ranggleichheit in einem letzten Schritt innerhalb der Bewerbungen elektronisch gelost.

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt: Eine Ablehnung erfolgt dann, wenn in beiden Quoten keine Zulassung erteilt werden kann. Sobald eine Zulassung erfolgt, wird die Bewerbung für die restlichen Quoten nicht mehr berücksichtigt.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #44
  • Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Vechta

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind, oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer BenutzerkennungBitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

    siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)  und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #45
  • Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung benötigt in der Regel Nachweise über Studienzeiten.

    Bei einer Exmatrikulation wird Ihnen eine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung zugeschickt. Bei Bedarf können Sie über unser Kontaktformular nachträglich weitere Bescheinigungen für die Rentenversicherung anfordern oder Sie reichen uns direkt die Formulare der Deutschen Rentenversicherung zum Ausfüllen bzw. Bestätigen ein.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #47
  • Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)

    Bitte beachten Sie die Informationen zum Thema „Verzicht  auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren“.

    Generell: Die Rückgabe eines Studienplatzes bezeichnen wir auch als "Storno" oder "Stornierung". Diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden! Bei einer Stornierung gilt die Einschreibung als nie erfolgt; das heißt, dass keine Hochschulsemester gerechnet werden. Es werden keine Gebühren fällig. 

    Es gibt diese 2 Unterscheidungen: 

    1. 1) Sie sind noch nicht immatrikuliert: Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie im Bewerbungsportal die Möglichkeit, über den Button „Platz zurückgeben“ den Studienplatz endgültig zurückzugeben! Haben Sie den Semesterbeitrag überwiesen, müssen Sie zudem die Erstattung mit dem Antrag auf Erstattung (PDF) beantragen (digital über das Kontaktformular).
       
    2. 2) Sie sind bereits immatrikuliert: Im Antragsstatus "immatrikuliert" finden Sie den Button "Platz zurückgeben" im Bewerbungsportal nicht mehr! Die Immatrikulation kann innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn (siehe FAQ Semestertermine) ausschließlich mit dem Antrag auf Erstattung (PDF) zurückgenommen werden. Wenn Sie bereits Ihre UniCard erhalten haben oder noch im Besitz einer "alten" UniCard sind, müssen Sie den Antrag zusammen mit der UniCard postalisch an das Immatrikulationsamt senden. Ohne UniCard genügt der Antrag digital über das Kontaktformular
       

    Eine Stornierung nach Immatrikulation kann auch seitens der Universität Vechta erfolgen, wenn z. B. eine vorläufige Immatrikulation aufgrund fehlender Krankenkassenmeldung vorliegt und der elektronische Nachweis einer gesetzlichen Krankenkasse nicht fristgerecht eingeht (siehe FAQs Krankenversicherungspflicht und vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)).

    siehe auch FAQ Erstattung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #48
  • Rückmelderinnen und Rückmelder

    Als sogenannte Rückmelderinnen und Rückmelder wird die Gruppe der Studierenden bezeichnet, die mindestens im vergangenen Semester an unserer Universität eingeschrieben war und sich durch Zahlung der fälligen Rückmeldegebühren in das Folgesemester rückmeldet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #50
  • Rückmeldung - Überweisung Semesterbeitrag

    Um Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen zu können, ist es notwendig, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge und Gebühren auf das Konto der Universität Vechta.

    Im Online-Service finden Studierende unter "Mein Studium > Studienservice", Registerkarte "Zahlungen" ihre gezahlten und offenen Beträge. Studienbescheinigungen sind unter der Registerkarte "Bescheide/Bescheinigungen" und der Rückmeldestatus unter "Mein Status" zu finden.

    Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten Sie nicht. Die Bankverbindung sowie weitere Informationen zu Ausnahmeanträgen, Beurlaubungen sowie Zusammensetzung des jeweiligen Semesterbeitrages finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes: Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Die Rückmeldung hat innerhalb dieser Fristen zu erfolgen:

    • zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
    • zum Wintersemester: 15. Juli bis 15. August

    Die Rückmeldefristen sind strikt einzuhalten, da wir andernfalls gezwungen sind, Sie - nach entsprechender Mahnung - kraft Gesetzes zu exmatrikulieren.

    Bitte beachten Sie, dass uns immer Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss. Kontrollieren und ändern Sie ggf. die Kontaktdaten im Online-Service.

    Beachten Sie: Ein Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel setzt nicht die fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr außer Kraft.

    Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits alle Prüfungen abgelegt haben und lediglich auf Prüfungsergebnisse warten und keine Bewerbung für einen weiteren Studiengang (z. B. Wechsel in Master) bei der Universität Vechta im Folgesemester planen. In diesem Fall müssen Sie sich exmatrikulieren (siehe Seite Studienabschluss und Exmatrikulation).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #51
  • Rückstellung des Studienplatzes

    Wurde Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreitet, welches Sie aufgrund eines Dienstes (z. B. Wehr-/Zivildienstes) nicht wahrnehmen können, so können Sie dieses Zulassungsangebot zurückstellen lassen und damit unverbindlich ankündigen, dass Sie den Wunsch haben, im nächsten oder übernächsten Wintersemester den angebotenen Studienplatz anzunehmen (als Bevorzugte/r).

    Für Bewerberinnen und Bewerber des Bachelorstudiengangs Combined Studies gilt, dass Sie die Rückstellung über das Kontaktformular (formlos, schriftlich) mitteilen müssen. Sobald Ihre Mitteilung bearbeitet wurde, wird Ihnen im Bewerbungsportal ein entsprechender Infotext (oben rechts) eingeblendet. Gehen Sie nun wie folgt vor:
    Drucken Sie den/die Zulassungsbescheid/e aus, damit Sie den/diese im nächsten oder übernächsten Jahr im Rahmen der entsprechenden Immatrikulation – zusammen mit dem Dienstbeleg (im Original oder amtlích beglaubigt) einreichen können.

    Im nächsten oder übernächsten Semester können Sie sich dann erneut über das Bewerbungsportal für dasselbe Fach/ denselben Studiengang bewerben und erhalten dann die sogenannte Bevorzugte Zulassung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #52
  • Schriftliche Arbeiten einreichen

    Schriftliche Arbeiten (Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen von Referaten etc.) können je nach zutreffender Ordnung schriftlich oder digital eingereicht werden. Ausgedruckte schriftliche Arbeiten können per Post an die Universität gesendet oder über den universitären Außenbriefkasten (Haupteingang) eingereicht werden; ansonsten folgen Studierende bitte den Anweisungen Ihrer Lehrenden. Als Abgabedatum gilt der Eingangsstempel der Universität.

    Digital einzureichende schriftliche Arbeiten sollen in der Regel als PDF eingereicht werden. Sie sind folgendermaßen zu benennen:
    Name_Vorname_Matrikelnummer_Modulidentifikator.pdf
    Die Lehrenden können darüberhinausgehende Angaben verlangen. Sie legen auch fest, ob die Arbeit an die Uni-Mail-Adresse gesendet, in der Cloud oder in Stud.IP hochgeladen werden soll.

    Die Lehrenden versehen digital eingereichte schriftliche Arbeiten zur Dokumentation für die Prüfungsakte mit dem Eingangsdatum und bewerten die Arbeiten digital. Die bewerteten Arbeiten übermitteln sie zur Archivierung in digitaler Form über Stud.IP an das Akademische Prüfungsamt. Weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden Lehrende im Intranet im Downloadbereich der Dezernats Studentische und Akademische Angelegenheiten.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

     

    #1194
  • Schwangerschaft

    Wir bitten schwangere Studentinnen in ihrem eigenen Interesse darum, die Universität über ihre Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, damit ggf. Schutzmaßnahmen beachtet und umgesetzt sowie weitere Maßnahmen abgestimmt werden können. Auf der Seite Familiengerechte Hochschule finden Sie dazu alle Informationen und Links zu Antrag und Merkblatt.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #63
  • Selbstregistrierung

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer BenutzerkennungBitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

    siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)  und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #64
  • Semesteradresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, HeimatadresseKontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #982
  • Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren

    Informationen zu Semesterbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf unserer Website Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren.

    Für die Zahlung bei Einschreibung beachten Sie bitte auch die Hinweise im FAQ Einzahlung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #66
  • Semestertermine

    Sommersemester 2023
    Semesterbeginn: 01.04.2023
    Veranstaltungszeit: 11.04.2023 - 22.07.2023
    LV-freie Zeit zu Pfingsten und Exkursionstage: 30.05.2023 - 03.06.2023
    Semesterende: 30.09.2023

    Wintersemester 2023/24
    Semesterbeginn: 01.10.2023
    Veranstaltungszeit: 16.10.2023 - 03.02.2024
    Ende der LV M.Ed.*: 20.01.2024
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 23.12.2023 – 07.01.2024
    Semesterende: 31.03.2024

    Sommersemester 2024
    Semesterbeginn: 01.04.2024
    Veranstaltungszeit: 02.04.2024 – 13.07.2024
    Exkursionstage**: 21.05.2024 – 25.05.2024
    Semesterende: 30.09.2024

     

    Wintersemester 2024/25
    Semesterbeginn: 01.10.2024
    Veranstaltungszeit: 14.10.2024 – 01.02.2025
    Ende der LV M.Ed.*: 18.01.2025
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 23.12.2024 – 05.01.2025
    Semesterende: 31.03.2025

    Sommersemester 2025
    Semesterbeginn: 01.04.2025
    Veranstaltungszeit: 01.04.2025 – 12.07.2025
    Exkursionstage**: 10.06.2025 – 14.06.2025
    Semesterende: 30.09.2025
     

    *) Für Lehrveranstaltungen, die laut Studienverlaufsplänen der Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen sowie Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im 1. Fachsemester liegen, wird die Lehrveranstaltungszeit im Wintersemester auf 14 Wochen inklusive zwei Wochen Prüfungszeit festgelegt.

    **) Die regelmäßigen (wöchentlichen) Lehrveranstaltungen sind im Rahmen der Exkursionstage ausgesetzt.

    Hier finden Sie die Übersicht: Semestertermine ab WiSe 2006/2007 (PDF)
    LV = Lehrveranstaltung

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Akademisches Jahr - Semestertermine"

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #65
  • Semesterticket

    Zum Wintersemester 2019/20 wurde der bis dahin gültig Studierendenausweis mit rückseitigem Semesterticket durch die UniCard ersetzt.

    Eine validierte UniCard gilt in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, einem gültigen Reisepass oder einem sonstigen gültigen Dokument mit Lichtbild als Semesterticket.

    Bei Fragen zum Semesterticket (z.B. Streckenverbindungen und Erstattungsmöglichkeiten) wenden Sie sich bitte direkt an den AStA der Universität Vechta: https://www.asta-uni-vechta.de/semesterticket.

    Bitte beachten Sie, dass zunächst der gesamte Semesterbeitrag an das Immatrikulationsamt überwiesen werden muss, auch wenn Sie die Möglichkeit der Rückerstattung des Semestertickets aufgrund eines Härtefalls durch den AStA in Anspruch nehmen möchten.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #67
  • Semesterunterlagen

    Die Semesterunterlagen erhalten Sie nach erfolgter vollständiger Immatrikulation. Sie umfassen:

    - die UniCard  (inkl. Semesterticket)
    - Zugangsdaten  für die Nutzung von Stud.IP, Online-Serviceund E-Mail-Konto (für Studierende)
    - Bescheinigungen über den Online-Service

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #68
  • Sprachkenntnisse - Sprachnachweise

  • Stand/Status der Bewerbung

    Den postalischen oder digitalen Eingang Ihrer Bewerbung und den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie ausschließlich über Ihr persönliches Bewerbungsportal unter Eingabe Ihrer Benutzerkennung und des von Ihnen festgelegten Passwortes unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen. 

    Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen den aktuellen Antragsfachstatus/Antragsstatus einzusehen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #70
  • Status

  • Stillzeit

    Wenn Sie ein Kind stillen, informieren Sie sich bitte auf der Seite Familiengerechte Hochschule beispielsweise über Stillmöglichkeiten auf dem Campus oder zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #72
  • Stud.IP

    Nach erfolgreicher vollständiger Immatrikulation erhalten alle neuen Studierenden innerhalb von 1-3 Tagen eine E-Mail vom Rechenzentrum mit den Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.

    Ansprechpartner für Stud.IP sowie den Zugangsdaten ist der IT-Support im Rechenzentrum.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #80
  • Studentische Unfallversicherung - Unfall

    Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich über das Dez. 3 - Immatrikulationsamt anzeigen.

    Was tun bei einem Unfall? Welche Ärztin oder welchen Arzt muss ich aufsuchen?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfall

    Wie melde ich einen Unfall?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfallmeldung-1

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #73
  • Studienabschluss

    Haben Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. An der Universität Vechta beantragen Sie die Ausstellung des Abschlusszeugnisses im jeweiligen Prüfungsamt. Bei weiteren Bewerbungen ist dieses in der Regel immer vorzulegen. Auch bei uns ist ein externer Hochschulabschluss in amtlich beglaubigter Form (siehe FAQ Beglaubigungen) nachzuweisen.

    Für die Einschreibung in Masterstudiengänge  an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium (Bachelor-Studium oder sonstiges, fachlich eng verwandtes Studium) erfolgreich abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung durch einen Leistungsnachweis belegen können. Sofern Sie den Bachelorabschluss an der Universität Vechta erlangt haben, müssen Sie kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen. Hier genügt maximal eine einfache Kopie, z. B. über den Upload im Bewerbungsportal.

    Eine Liste der im Bewerbungsportal hinterlegten Abschlüsse mit Erläuterungen finden Sie in der Übersicht der Hochschulabschlüsse pdf.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #74
  • Studiengang

    Ein Studiengang kann ein Studienfach (Einfachstudiengang) oder mehrere kombinierte Studienfächer (Mehrfachstudiengang) umfassen. Als Studiengang wird eine abgeschlossene, in Studien- u. Prüfungsordnungen vorgesehene berufsqualifizierende Hochschulausbildung bezeichnet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #75
  • Studiengangswechsel - Studienfachwechsel (Allgemeine Infos - Grundsätzliches)

    Wenn Sie Ihr Studium im 1. oder höheren Fachsemester aufnehmen oder als bereits immatrikulierte Studierende oder immatrikulierter Student im neuen Semester mit geändertem Studiengang/-fach an unserer Universität studieren wollen, müssen Sie fristgerecht online (über das Bewerbungsportal) den entsprechenden Wechsel beantragen. Dieses gilt auch für Erstsemesterstudierende, die nach Zulassung oder Einschreibung in ein anderes zulassungsfreies Fach oder einen anderen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Bewerbungsmöglichkeiten, die wir auf der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen (pdf) entsprechend abbilden. Tragen Sie dafür Sorge, dass Sie Ihren Antrag (mit allen erforderlichen Anlagen, die Sie im Bewerbungsportal hochladen können) fristgerecht elektronisch übersenden.

    In zulassungsfreie Studiengänge/-fächer kann jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber wechseln, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt.
    Lesen Sie sich – entsprechend der Unterüberschriften – die detaillierten Informationen zur jeweiligen Fallgruppe gründlich durch und tragen dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr fristgerecht entrichtet haben.
    Rückmeldefrist Wintersemester jeweils vom 15.07.-15.08.
    Rückmeldefrist: Sommersemester jeweils vom 15.01. – 15.02.

    Wenn Sie als Erstsemesterstudierende/r (nach bereits erfolgter Immatrikulation; also mit Angabe einer Matrikelnummer) bzw. als sogenannte Rückmelderin oder Rückmelder den Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel stellen, ändert sich Ihr Status in Ihrem Bewerbungsportal nach abschließender Antragsbearbeitung nicht grundsätzlich zu „immatrikuliert“ bzw. z. T. auch nur für ein Fach in den neuen Status "immatrikuliert".
     

    Den Vollzug des Fach- oder Studiengangswechsels können Sie demnach nicht abschließend im Bewerbungsportal einsehen. Planen Sie nach dem Einreichen vollständiger Antragsunterlagen einen Bearbeitungszeitraum von ca. 3 Wochen ein. Sie können dann über den Online-Service aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen anfordern. Sollte Ihnen hierbei auffallen, dass bei der Durchführung des Fachwechsels etwas nicht antragsgemäß bearbeitet wurde, nehmen Sie gerne mit dem Immatrikulationsamt Kontakt auf. Senden Sie Ihre Mitteilung dann bitte per E-Mail (vom Studierendenaccount aus an diese Funktionsadresse: immatrikulationsamt.ba-wechsel@uni-vechta.de).

    Wenn Sie Ihr Studium über BAföG finanzieren, sollten Sie nicht vergessen, dem BAföG-Amt eine neue, gültige Immatrikulationsbescheinigung (mit dem Hinweis auf Vollzug eines Fach- oder Studiengangswechsels) zukommen zu lassen.

    Sie sollten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen im Bewerbungsportal den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages bzw. der Antragsbearbeitung sichten, sofern Unterlagen für die abschließende Bearbeitung fehlen, zeigen wir es dort an. 

    Dort lesen Sie:

    Aktuelle Informationen zum Antragsfachstatus und Antragsstatus.
    Ob Sie in einem zulassungsbeschränkten Fach/Studiengang zugelassen werden konnten (Bescheide werden ausschließlich elektronisch und nur für zulassungsbeschränkte Fächer/Studiengänge über das Bewerbungsportal zugestellt)

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #76
  • Studiengangswechsel - Studienfachwechsel beim geplanten Wechsel in höhere Fachsemester

    Der Zugang für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in höhere Semester ist auf die wieder frei gewordenen Studienplätze (Zugang gleich Abgang) beschränkt und für Bachelorstudiengänge ausschließlich über das Bewerbungsportal möglich. Über die Seite Bewerbung und Einschreibung auf der Homepage unserer Universität können Sie ausführliche Informationen bzgl. der Bewerbungsmodalitäten in Erfahrung bringen.

    Für Masterstudiengänge finden Sie Informationen zu höheren Fachsemestern und das Antragsformular auf der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1315
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (ausschließlich, wenn Sie den Antrag als Erstsemesterstudierende/r nach der Schließung des Bewerbungsportals stellen)

    1.      Besonderheit für Erstsemesterstudierende des jeweiligen Wintersemesters: Sofern Sie als Erstsemesterstudierende/r nach dem 30.09. einen Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer stellen wollen, müssen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben digital an immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de senden.

    2.    Eine neue UniCard wird nicht erstellt. Die Immatrikulationsbescheinigung (mit der/dem geänderten Fächerverbindung/Studiengang), die Sie über den Online-Service einsehen können, weist die vollzogene Änderung aus. Die Bearbeitung des Fach- oder Studiengangswechsels ist spätestens ab dem 01.12. im Online-Service sichtbar. 

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1313
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (für einen Wechsel in das erste Fachsemester eines Faches/Studiengangs)

    1.       Sie loggen sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort im Bewerbungsportal ein und fügen dann einen Bewerbungsantrag hinzu.

    2.       Anschließend werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt.

    3.       Sollten Sie nun den Wechsel zu einem zulassungsfreien Fach bzw. einem zulassungsfreien Studiengang anzeigen, müssen Sie – nach der elektronischen Übersendung Ihres Antrages - direkt über die Hauptmaske den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken.

    4.       Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht an das Immatrikulationsamt gesendet werden.

    5.       Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und im besten Fall direkt die entsprechende Umschreibung durch das Immatrikulationsamt (die Rückmeldung/Einzahlung der Semesterbeiträge muss bis dahin bereits erfolgt sein).

    6.       Sofern Sie mit dem Wechsel angezeigt haben, dass Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem Antrag den entsprechenden Eignungsprüfungsbeleg (sofern Sie auf den Seiten des jeweiligen Faches auf dieser Homepage lesen, dass eine Eignungsprüfung durchgeführt wird) im Original bzw. amtlich beglaubigt beifügen bzw. fristgerecht nachreichen. Solange uns der entsprechende Beleg nicht vorliegt bzw. das jeweilige Fach die Eignung nicht an das Immatrikulationsamt gemeldet hat, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt.

    7.       Aufgepasst: Wenn Sie bereits in einem zulassungsbeschränkten Fach zugelassen wurden und nur ein zweites, zulassungsfreies Fach wechseln möchten, müssen Sie das Fach, für das Sie zugelassen wurden (und das Sie auch ordnungsgemäß angenommen haben) in jedem Fall in der Alternativbewerbung mit angeben. Ausführliche Informationen dazu haben wir im FAQ zur Teilzulassung und Teilannahme verfasst.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #1312
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel als Rückmelderin und Rückmelder gehen wie folgt vor (bereits Studierende unserer Universität):

    1.     Wenn Sie an der Universität Vechta eingeschrieben sind, müssen Sie sich nicht registrieren. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).

    2.     Nun geben Sie für den angestrebten Fach- oder Studiengangswechsel eine ordnungsgemäße Bewerbung ab.

    3.     Jetzt werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt.

    4.     Wenn Sie sich für ein oder zwei zulassungsfreie/s Fach/Fächer bzw. für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben, müssen Sie fristgerecht direkt über die Hauptmaske den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken. Die Einsendefrist dafür wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt und auch auf dem Ausdruck vom Antrag auf Immatrikulation (oben rechts) ausgewiesen.

    5.     Der entsprechende Immatrikulationsantrag muss in jedem Fall fristgerecht elektronisch an das Immatrikulationsamt gesendet werden. Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Ganz wichtig: Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Immatrikulation ergänzend dazu fristgerecht unterzeichnet in Papierform zu übersenden. Erst dann erfolgt im besten Fall die entsprechende Umschreibung durch das Immatrikulationsamt (die Rückmeldung/Einzahlung der Semesterbeiträge muss innerhalb der Rückmeldefrist erfolgt sein).

    6.     Sofern Sie mit dem Wechsel angezeigt haben, dass Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem Antrag den entsprechenden Eignungsprüfungsbeleg (sofern Sie auf den Seiten des jeweiligen Faches auf dieser Homepage lesen, dass eine Eignungsprüfung durchgeführt wird)  im Original beifügen bzw. fristgerecht nachreichen. Solange uns der entsprechende Beleg nicht vorliegt bzw. das jeweilige Fach die Eignung nicht an das Immatrikulationsamt gemeldet hat, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt.

    7.     Wenn Sie sich für ein oder zwei zulassungsbeschränkte Fach/Fächer im Bachelorstudiengang Combined Studies bzw. für den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit beworben haben, müssen Sie den über das Bewerbungsportal abgegebenen Zulassungsantrag fristgerecht elektronisch an das Immatrikulationsamt schicken. Ihr Studienwunsch nimmt (wenn Sie die Studienvoraussetzungen erfüllen) am regulären Vergabeverfahren teil. Weil für Erstsemesteranträge zum Teil andere Bearbeitungsschritte zum Tragen kommen als für Anträge auf Zulassung in Höhere Fachsemester (siehe auch Hinweise unten), empfehlen wir Ihnen, sich die ausführlichen Informationen auf der Homepage nachzulesen: 

    8.     Wenn Sie in zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen eine elektronische Zulassung erhalten sollten, müssen Sie sich im Portal einloggen und dort den Studienplatz innerhalb der Annahmefrist annehmen (siehe auch FAQ Bescheide)!

    9.     Dazu müssen Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen.

    10.  Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass Sie bei der Fächerangabe ggf. ein Fach, für das Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, erneut mit angeben.

    11.  Wählen Sie als zweites Fach ein Fach, in dem Sie zuvor bereits eingeschrieben waren und das Sie nun doch beibehalten möchten, benennen Sie dieses Fach als „Platzhalterfach“ (detaillierte Informationen dazu, haben wir direkt im Bewerbungsportal vermerkt).

    12.  Im Folgenden wird dann vom Programm abgefragt, um welches Fach und Fachsemester es sich dabei handelt, ob Sie einen Fach- oder Studiengangswechsel anstreben, wie Ihre Matrikelnummer lautet etc..

    13.  Wenn Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, müssen Sie im Anschluss den auf der Hauptmaske aufgeführten Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht in Papierform an das Immatrikulationsamt der Universität Vechta senden. Achten Sie hierbei bitte auf die ggf. noch erforderlichen Unterlagen, die im Antrag auf Immatrikulation aufgeführt sind.

    14.  Sollten Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und nur in einem der beiden Fächer eine Zulassung erhalten haben, lesen Sie bitte gründlich die Informationen zur Teilzulassung und Teilannahme in diesen FAQs.

    15.  Aufgepasst: Wenn Sie bereits in einem zulassungsbeschränkten Fach zugelassen wurden und nur ein zweites, zulassungsfreies Fach wechseln möchten, sollten Sie die Informationen zur Teilzulassung und Teilannahme gründlich lesen.

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #1314
  • Studienplatzannahme

    Grundsätzliches (BA Combined Studies):

    Bei den zulassungsbeschränkten Studienfächern Germanistik und Sachunterricht (mit entsprechendem Bezugsfach) ist in dem Zulassungsbescheid (der elektronisch in Ihrem Bewerbungsportal für Sie hinterlegt wird) die Frist benannt, innerhalb derer die elektronische Studienplatzannahme in Form einer sogenannten Online-Immatrikulation möglich ist. Um den Studienplatz an unserer Universität zu erhalten, müssen Sie also fristgerecht innerhalb des Annahmezeitraumes (siehe entsprechende Information im Zulassungsbescheid -Ausschlussfrist) die Immatrikulation online beantragen und anschließend den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken und diesen fristgerecht und unterschrieben in Papierform einreichen. Die mit dem Antrag auf Immatrikulation zu übersendenden Einschreibunterlagen müssen fristgerecht in Papierform an die Universität Vechta übersendet werden.

    Im BA Combined Studies besteht  n i c h t  die Möglichkeit, mit der Studienplatzannahme ein zulassungsbeschränktes Studienfach zu wählen, für das/den Sie sich nicht beworben haben bzw. nicht zugelassen wurden! Bei Ablehnung für ein zulassungsbeschränktes Studienfach muss ein zulassungsfreies "Alternativfach" gewählt werden. Bei Ablehnung/Teilablehnung für ein zulassungsbeschränktes Studienfach nehmen Sie aber  automatisch an evtl. stattfindenden Nachrückverfahren teil. Zudem besteht die Möglichkeit, sich online in einen zulassungsfreien Studiengang bzw. in zwei zulassungsfreie Fächer im Studiengang Bachelor Combined Studies einzuschreiben.

    Gerne lassen Sie sich hierzu ausführlich in der Zentralen Studienberatung unserer Universität beraten.

    Lesen Sie gründlich diese Informationen zur Teilzulassung/Teilannahme, wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Combined Studies einschreiben möchten: Damit Sie einen Platz in diesem Studiengang annehmen und sich einschreiben können, benötigen Sie für alle Fächer ihrer gewünschten Fächerkombination ein Zulassungsangebot bzw. eine Kombination mit einem zulassungsfreien Studienfach. Fehlt ein Zulassungsangebot für ein gewünschtes Fach, so können Sie dieses Fach auch durch ein zulassungsfreies Fach im Bachelorstudiengang Combined Studies ersetzen oder eine Einschreibung für einen der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten, "Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovation",   Management Sozialer Dienstleistungen oder Soziale Arbeit tätigen.

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt, dass Ihre gewünschte Kombination zulässig sein muss:
    - Übersicht Fächerkombinationsmöglichkeiten im Bachelor Combined Studies (PDF)
    - Übersicht Zulassungsbeschränkungen (PDF)

    Beachten Sie in jedem Fall: Wenn Sie ein Zulassungsangebot nicht annehmen, verfällt es nach Ablauf der Annahme- bzw. Immatrikulationsfrist.

    Beispiel für eine Teilzulassung: Sie haben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und Ihnen wird über das Bewerbungsportal ein Ablehnungsbescheid und ein Zulassungsbescheid zugestellt.
    In diesem Fall müsste ein neuer Bewerbungsantrag hinzugefügt werden. Es kann aber auch über den Button „Alternative Fächerkombination prüfen“ ein neuer Antrag abgegeben werden. Hierbei müssten Sie das Fach, für das wir eine Zulassung ausgesprochen haben (innerhalb der Annahmefrist), mit einem zulassungsfreien Studienfach kombinieren und auch dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Antrag auf Immatrikulation fristgerecht in Papierform im Immatrikulationsamt der Universität Vechta eingeht. Evtl. Anlagen können noch bis zum 31.10. des Jahres nachgereicht werden. Sie können natürlich auch die Zulassung ignorieren und nun zwei zulassungsfreie Studienfächer wählen.

    Beispiel für einen Vorgang, bei dem eine Teilannahme gegeben ist: Sie haben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und Ihnen werden über das Bewerbungsportal zwei Zulassungsbescheide zugestellt. Sie möchten jedoch die Immatrikulation mit nur einem dieser Fächer beantragen.
    Den Button „Immatrikulation beantragen“ können Sie in diesem Fall nicht nutzen, da Sie nicht den kompletten Antrag für die Online-Immatrikulation übernehmen wollen. Sie tätigen die Teilannahme, indem Sie die Funktion der „Alternativen Fächerkombination“ bzw. „Bewerbungsantrag hinzufügen“ auswählen.


    Grundsätzliches:

    Wenn eine alternative Fächerkombination bzw. die Immatrikulation (Antrag wird übernommen wie zugelassen) beantragt wird, durchläuft man die Online-Immatrikulation.

    In Ihrem Bewerbungsportal sehen Sie jetzt (unter der Überschrift: 2. bzw. ….Antrag) Ihre gewünschte Fächerverbindung, für die Sie nun den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken müssen. Wenn man keine Teilnahme an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren für das zulassungsbeschränkte (abgelehnte Fach) wünscht, kann (nach Abgabe des neuen Antrages!!!) der Antrag mit der Teilablehnung zurückgezogen werden.

    Wird der Antrag nicht zurückgezogen, nehmen Sie automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren (mit dem abgelehnten Fach) teil und würden im Falle einer Zulassung eine Statusänderungsmail von der Universität Vechta erhalten. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren sehen Sie im Bewerbungsportal für das vormals abgelehnte Fach dann „Zulassungsbescheid“.

    Bitte beachten Sie:
    Wenn ein neuer Antrag getätigt wird, muss für das zugelassene Fach die vormals gewählte Gewichtung beibehalten werden. Andernfalls kann der Antrag nicht abgegeben werden. Eine Anzeige des Gewichtungswechsels muss dann mit gesondertem Antrag oder über das Kontaktformular im Immatrikulationsamt angezeigt werden.

    Grundsätzlich gilt für Annahmen: Der Antrag auf Immatrikulation muss fristgerecht elektronisch übersendet werden (über diese Frist informieren wir im Bescheid und im Bewerbungsportal). Nach der elektronischen Übersendung muss der Antrag auf Immatrikulation zusätzlich fristgerecht (die entsprechende Frist entnehmen Sie dem Antrag auf Immatrikulation, oben rechts im Kasten) in Papierform und unterzeichnet mit ergänzenden Anlagen eingereicht werden. Alle Unterlagen, die bereits eingereicht wurden, brauchen nicht erneut eingereicht zu werden. Fehlende Unterlagen können bis zum 31.10. des Jahres nachgereicht werden.

    Bei der Annahmefrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ende der Annahmefrist kann der Studienplatz nicht mehr angenommen bzw. der Antrag auf Immatrikulation im Immatrikulationsamt nicht mehr eingereicht werden und der Anspruch verfällt.

    Für den Fall, dass Sie - nach Durchführung eines evtl. stattfindenden Nachrückverfahrens - eine Teilzulassung erhalten, lesen Sie diese Informationen:

    1. Sie erhalten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine sogenannte Statusänderungsmail und können im Bewerbungsportal lesen, dass Sie zugelassen wurden. Der Bescheid wird in elektronischer Form für Sie in Ihrem Bewerbungsportal hinterlegt.

    2. Nun müssen Sie die Immatrikulation mit dem Antrag der gewünschten Fächerkombination elektronisch beantragen (Button: „Immatrikulation beantragen). Sie „durchlaufen“ ggf. erneut die Online-Immatrikulation. Nach der elektronischen Übersendung beachten Sie bitte in jedem Fall die Einsendefrist für die Übersendung vom unterzeichneten Antrag auf Immatrikulation in Papierform an das Immatrikulationsamt.

    3. Sie dürfen nach Durchführung der Online-Immatrikulation nicht vergessen, jetzt den Antrag, der keine Gültigkeit mehr haben soll, ordnungsgemäß zurückzuziehen bzw. diesen Platz zurückzugeben (entsprechender Button). Das Zurückgeben eines Studienplatzes ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb äußerste Vorsicht beim Zurückgeben des Studienplatzes!

    Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal zu prüfen.

     

    Weitere Hinweise:
    Vergessen Sie nicht, regelmäßig im Bewerbungsportal zu sichten, ob und ggf. welche Unterlagen nachgereicht werden müssen.

    Für die Eignungsprüfungsfächer (Designpädagogik, Musikpädagogik und Sportwissenschaft) gilt: Der Nachweis der Eignung muss bis zum 31. Oktober 2024 erbracht sein, er kann nicht nachgereicht werden (siehe auch FAQ Eignungsprüfungsfächer/-belege).

    Wenn Sie die Studienvoraussetzung erfüllen, werden Sie ohne weitere Nachricht zum Wintersemester 2024/25 eingeschrieben. Die UniCard geht Ihnen, einen frühzeitig eingereichten Antrag auf Immatrikulation und eine vollständige Einzahlung vorausgesetzt, einige Tage nach erfolgter Immatrikulation (siehe Bestätigungsmail und entsprechende Information im Bewerbungsportal) auf dem Postweg zu. Beachten Sie hierbei, dass der Versand der UniCard frühestens ab Mitte/Ende September und dann jeweils schwungweise durchgeführt wird.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #77
  • Studienplatztausch

    Es besteht keine Möglichkeit zu einem Studienplatztausch.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #78
  • Studienzeit-, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en

    Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienzeitbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf (mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemester) an der/den besuchten Hochschule/n.

    Bei erfolgter Exmatrikulation muss die Exmatrikulationsbescheinigung beigefügt werden.

    Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Studienzeiten an unserer Universität brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.

    Wer eine Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung für eine Bewerbung an einer anderen Universität/Hochschule oder für andere Zwecke benötigt, kann sich diese online über den Online-Service ausdrucken.

    Ehemalige Studierende, die keinen Zugriff auf den Online-Service haben, stellen ihre Anfrage bitte schriftlich über das Kontaktformular.

    siehe auch FAQ Bescheinigungen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #79
  • Studium ohne Abitur „offene Hochschule“

    Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Seite Offene Hochschule – Studium ohne Abitur

    Bei der sogenannten fachgebundenen Fachhochschulreife (Fachoberschule, Berufsoberschule) gem. § 18 Abs. 3 NHG, sind Sie an bestimmte Fächer gebunden.

    Bei einer Immatrikulation auf Basis der beruflichen Vorbildung (sogenannte 3 + 3 Regelung gem. § 18 Abs. 4 S. 2 NHG) müssen die entsprechenden Nachweise mit dem Zulassungs- bzw. Einschreibantrag eingereicht werden.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #81
  • Teilzeitstudium

    In allen Studiengängen können Sie an der Universität Vechta Ihr Studium in Teilzeit absolvieren. Nähere Informationen finden Sie auf den hier verlinkten Antragsformularen: 

    Antrag Teilzeitstudium (deutsche PDF-Version)

    Antrag Teilzeitstudium (englische PDF-Version)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #82
  • Teilzulassung - Teilannahme

    Sie haben ein Zulassungsangebot für zwei zulassungsbeschränkte Fächer des Bachelorstudiengangs Combined Studies erhalten, möchten jedoch nur eines dieser Fächer annehmen (Teilannahme) oder

    Sie haben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer im Bachelorstudiengang Combined Studies beworben und wurden nur in einem zugelassen (Teilzulassung)? Dann lesen Sie diese wichtigen Informationen gründlich durch:

    Damit Sie einen Platz in diesem Studiengang annehmen und sich einschreiben können, benötigen Sie für alle Fächer ihrer gewünschten Fächerkombination ein Zulassungsangebot bzw. eine Kombination mit einem zulassungsfreien Studienfach. Fehlt ein Zulassungsangebot für ein gewünschtes Fach, so können Sie dieses Fach ggf. auch durch ein zulassungsfreies Fach im Bachelorstudiengang Combined Studies ersetzen oder - je nach Bewerbungsmöglichkeit des jeweiligen Semesters - eine Einschreibung für einen der
    zulassungsfreien Bachelorstudiengänge Gerontologie Altern nachhaltig gestalten, "Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovation", Management Sozialer Dienstleistungen oder Soziale Arbeit tätigen.

    Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt, dass Ihre gewünschte Kombination zulässig ist.
    - Übersicht Fächerkombinationsmöglichkeiten im Bachelor Combined Studies (PDF)
    - Übersicht Zulassungsbeschränkungen (PDF)

    Beachten Sie in jedem Fall: Wenn Sie ein Zulassungsangebot nicht annehmen, verfällt es nach Ablauf der Annahme- bzw. Immatrikulationsfrist.

    Beispiel für eine Teilzulassung: Sie haben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und Ihnen wird über das Bewerbungsportal ein Ablehnungsbescheid und ein Zulassungsbescheid zugestellt.
    In diesem Fall müsste ein neuer „Bewerbungsantrag hinzugefügt“ werden. Es kann aber auch über den Button „Alternative Fächerkombination prüfen“ der neue Antrag abgegeben werden. Hierbei müssten Sie das Fach, für das wir eine Zulassung ausgesprochen haben (innerhalb der Annahmefrist), mit einem zulassungsfreien Studienfach kombinieren und auch dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Antrag auf Immatrikulation fristgerecht in Papierform im Immatrikulationsamt der Universität Vechta eingeht. Eventuelle Anlagen können in der jeweils geltenden Nachsendefrist ergänzt werden. Wie Sie der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen (siehe oben), in der wir auch die aktuellen Bewerbungsmöglichkeiten abbilden, bitte entnehmen wollen, gelten (jeweils zum Sommersemester) nur eingeschränkte Bewerbungsmöglichkeiten für Anträge auf Zulassung in das 1. Fachsemester.

    Beispiel für einen Vorgang, bei dem eine Teilannahme gegeben ist: Sie haben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und Ihnen werden über das Bewerbungsportal zwei Zulassungsbescheide zugestellt. Sie möchten jedoch die Immatrikulation mit nur einem dieser Fächer beantragen.
    Den Button „Immatrikulation beantragen“ können Sie in diesem Fall nicht nutzen, da Sie nicht den kompletten Antrag für die Online-Immatrikulation übernehmen wollen. Sie tätigen die Teilannahme, indem Sie die Funktion der „Alternativen Fächerkombination“ bzw. „Bewerbungsantrag hinzufügen“ auswählen.

    Grundsätzliches!!!

    Wenn eine alternative Fächerkombination (entsprechend der im Bewerbungsportal hinterlegten Bewerbungsmöglichkeiten) bzw. die Immatrikulation (Antrag wird übernommen, wie zugelassen) beantragt wird, durchläuft man im Gegenzug die Online-Immatrikulation.

    In Ihrem Bewerbungsportal sehen Sie jetzt (unter der Überschrift: 2. bzw. ….Antrag) Ihre gewünschte Fächerverbindung, für die Sie nun den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken müssen. Wenn man keine Teilnahme an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren für das zulassungsbeschränkte (abgelehnte Fach) wünscht, kann (nach Abgabe des neuen Antrages!!!) der Antrag mit der Teilablehnung zurückgezogen werden.

    Wird der Antrag nicht zurückgezogen, nimmt die Bewerberin oder der Bewerber automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren (mit dem abgelehnten Fach) teil und würde im Falle einer Zulassung eine Statusänderungsmail von der Universität Vechta erhalten. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren liest die Bewerberin oder der Bewerber im Bewerbungsportal für das vormals abgelehnte Fach dann „Zulassungsbescheid“.

    Bitte beachten Sie:
    Wenn ein neuer Antrag getätigt wird, muss für das zugelassene Fach die vormals gewählte Gewichtung beibehalten werden. Andernfalls kann der Antrag nicht abgegeben werden. Eine Anzeige des Gewichtungswechsels muss dann mit gesondertem Antrag oder über das Kontaktformular im Immatrikulationsamt angezeigt werden.

    Wenn Sie aufgrund einer Ablehnung einen Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester in Betracht ziehen, informieren Sie sich im Vorfeld bitte auf der Seite Bewerbung und Einschreibung (Unterseite des jeweiligen Studiengangs) bezüglich der entsprechenden Bewerbungsmodalitäten, bevor Sie einen entsprechenden neuen Antrag im Bewerbungsportal hinzufügen.

    Grundsätzlich gilt für Annahmen: Der Antrag auf Immatrikulation muss unterzeichnet mit ergänzenden Anlagen fristgerecht (siehe Annahmefrist im Zulassungsbescheid) eingereicht werden. Alle Unterlagen, die bereits eingereicht wurden, brauchen nicht erneut eingereicht zu werden. Fehlende Unterlagen können innerhalb der geltenden Nachsendefrist nachgereicht werden.

    Bei der Annahmefrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ende der Annahmefrist kann der Studienplatz nicht mehr angenommen bzw. der Antrag auf Immatrikulation im Immatrikulationsamt eingereicht werden und der Anspruch verfällt.

    Für den Fall, dass Sie - nach Durchführung eines evtl. stattfindenden Nachrückverfahrens – eine Teilzulassung erhalten, lesen Sie diese Informationen:

    1. Sie erhalten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Statusänderungsmail und können im Bewerbungsportal lesen, dass Sie zugelassen wurden. Der Bescheid wird in elektronischer Form für Sie in Ihrem Bewerbungsportal hinterlegt.

    2. Nun müssen Sie die Immatrikulation mit dem Antrag der gewünschten Fächerkombination beantragen (Button: „Immatrikulation beantragen). Sie „durchlaufen“ erneut die Online-Immatrikulation und senden abschließend (fristgerecht) die entsprechende Annahmeerklärung auf dem Postweg an das Immatrikulationsamt.

    3. Zu diesem Zeitpunkt könnten Sie im besten Fall die gewünschte Immatrikulation durchführen. Sie dürfen nicht vergessen, jetzt den Antrag, der keine Gültigkeit mehr haben soll, ordnungsgemäß zurückzuziehen bzw. diesen Platz zurückzugeben (entsprechender Button). Das Zurückgeben eines Studienplatzes ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb äußerste Vorsicht beim Zurückgeben des Studienplatzes!

    Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig elektronisch hochgeladen bzw. eingereicht wurden. Denn: Sie müssen in jedem Fall den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation ausdrucken und diesen mit den in amtlich beglaubigter Form einzureichenden Anlagen fristgerecht zu uns übersenden. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen und ob wir ein amtlich beglaubigtes Dokument benötigen, notieren wir für Sie auf der Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation.
    Wir prüfen eingegangene Unterlagen innerhalb eines Bearbeitungszeitraumes von ca. 4 Wochen und empfehlen Ihnen, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal zu prüfen. Dass wir Ihren Antrag prüfen, erkennen Sie daran, dass sich der Antragsstatus zu „in Bearbeitung“ geändert hat. Wird Ihnen auch noch einige Tage nach Übersendung Ihrer Antragsunterlagen zu uns dieser neue Status nicht angezeigt, haben wir Ihre Unterlagen nicht erhalten. Sofern Unterlagen fehlen, notieren wir das für Sie in Ihrem Bewerbungsportal.

    siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #83
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn Sie sich an der Universität Vechta für denselben Studiengang oder dasselbe Studienfach einschreiben möchten, für den oder das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass die oder der Studierende den Prüfungsanspruch nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass die oder der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt. An der Universität Vechta beantragen Sie diese formlos per E-Mail bei dem entsprechenden Prüfungsamt.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1226
  • Unfall/Unfallanzeige

    Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich über das Dez. 3 - Immatrikulationsamt (E-Mail an immatrikulationsamt.unfallanzeige@uni-vechta.de) anzeigen. Von dort aus wird die Meldung zuzüglich einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung an die Landesunfallkasse veranlasst.

    Was tun bei einem Unfall? Welche Ärztin oder welchen Arzt muss ich aufsuchen? Wie melde ich einen Unfall?
    Informieren Sie sich auf der Seite Unfallmeldung Studierende - Uni Vechta (uni-vechta.de)


    Formulare für die Unfallmeldung Studierender: 

    Unfallanzeige Studierende (pdf)
    Unfallanzeige Studierende (doc)

    Anlage Wegeunfall Fragebogen (pdf)
    Anlage Wegeunfall Fragebogen (doc)

    Anlage Hochschulsportfragebogen (pdf)
    Anlage Hochschulsportfragebogen (doc)

    Sofern Sportstudierende bei der Sportausübung im Rahmen des regulären Studiums aufgrund des Studienganges „Sport“ einen Unfall erlitten haben, ist der Hochschulsportfragebogen nicht beizufügen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #86
  • UniCard

    Die UniCard wurde zum Wintersemester 2019/20 eingeführt. Sie begleitet Sie das gesamte Studium an der Universität Vechta und muss daher sorgsam aufbewahrt werden. Bei Verlust bzw. notwendigem Ersatz/Neuausstellung folgen Sie dem FAQ UniCard-Ersatz.

    Die UniCard erhält ihre Gültigkeit für das betreffende Semester erst, nachdem sie durch die Studierende oder den Studierenden an einem entsprechenden Validierungsgerät an der Universität Vechta validiert wurde. Besonderheiten des Semestertickets erfahren Sie auf der Seite des AStA: https://asta-uni-vechta.de/semesterticket/.
    Informationen zur Validierung und zur Funktion der UniCard erhalten Sie auf dieser Seite des Rechenzentrums.

    Erstsemesterstudierende erhalten ihre UniCard einige Werktage nach erfolgter Immatrikulation (siehe entsprechende Statusänderung im Bewerbungsportal) "validiert" auf dem Postweg an die im Bewerbungsportal angegebene Korrespondenzadresse übersendet.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

     

    RückmelderInnen:
    Sofern Sie im aktuellen Semester an der Universität Vechta immatrikuliert sind und sich für das Folgesemester zurückmelden, sollten Sie im Besitz einer gültigen UniCard sein. Die UniCard ist als Semesterticket erst für das Folgesemester gültig, nachdem Sie die Karte an der Universität Vechta an einem unserer Validierungsgeräte validiert haben. Haben Sie aus irgendwelchen Gründen keine UniCard, stellen Sie bitte einen Ersatzkartenantrag (siehe FAQ UniCard-Ersatz).

    Neu- und ErsteinschreiberInnen: 
    Wenn alle für eine Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen (d. h. es werden Ihnen im Bewerbungsportal keine fehlenden Unterlagen angezeigt) und die Zahlung der für die Einschreibung fälligen Beiträge, Gebühren und Entgelte erfolgt ist, lesen Sie im Bewerbungsportal den aktuellen Antragsstatus "immatrikuliert". 

    Dann wird Ihre UniCard gedruckt, validiert und ab ca. Anfang September bzw. Anfang März an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse von Seiten des Immatrikulationsamtes an Sie verschickt. Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Adresse auch nach Ihrer Immatrikulation im Online-Service immer aktuell ist.

    Wechselt der Antragsstatus noch nicht in "immatrikuliert", lesen Sie ergänzend den FAQ Vorläufige Immatrikulation Student/in (vorläufig)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #87
  • UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.)

    Im Falle einer Ersatzanforderung einer UniCard (bei Verlust, Defekt, Namensänderung etc.) müssen Sie folgenden Antrag stellen:

    Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte "UniCard" (PDF)

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Ersatzkartenantrag digital als Anhang über das Kontaktformular an das Immatrikulationsamt. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben zu den Gebühren und tragen Sie dafür Sorge, dass die korrekte Adresse auch in den Kontaktdaten im Online-Service gespeichert ist.

    Die Ersatzkarte wird zeitnah nach Eingang der ggf. anfallenden Gebühr und des Ersatzkartenantrags gedruckt.

    Nicht zustellbare und zurückgekommene UniCards werden zukünftig zur Abholung - gegen Legitimationsprüfung - am ServicePoint im R-Gebäude hinterlegt.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #93
  • UniCard-Validierung

    Damit die UniCard als Semesterticket im ÖPNV genutzt werden kann und ihre Gültigkeit erhält, müssen Sie als Studentin oder Student diese Karte an der Universität Vechta an einem unserer Automaten jedes Semester validieren lassen. Dies funktioniert jeweils nach erfolgter Rückmeldung, d.h. sobald Sie den Semesterbeitrag in der erforderlichen Höhe überwiesen haben und Sie im Online-Service die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung aufrufen können. Dabei wird der neue Gültigkeitszeitraum auf dem beschreibbaren Streifen gedruckt. 

    Auf dem Campus gibt es derzeit 3 Validierungsgeräte:
    1) im R-Gebäude (links gegenüber dem Eingang im Erdgeschoss)
    2) im E-Gebäude (im Erdgeschoss, beim Rechenzentrum, gegenüber dem Glaskasten) 
    3) in der Bibliothek (im Bereich der Ausleihe)

    Beachten Sie die Öffnungs- und Schließzeiten der Standorte

    Sollte es zu Problemen bei der Validierung kommen, wenden Sie sich zunächst an das Immatrikulationsamt. Verwenden Sie hierzu gerne das Kontaktformular.

    Weitere Funktionen der UniCard sind auf der Seite des Rechenzentrums beschrieben.

    Besonderheiten des Semestertickets erfahren Sie auf der Seite des AStA (Link https://asta-uni-vechta.de/semesterticket/).

    siehe auch FAQ UniCard

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #95
  • Urlaubssemester

    Bei einer Bewerbung für ein Studium (siehe auch FAQ Online-Bewerbung) sind die bereits studierten Semester inkl. Urlaubssemester anzugeben. Diese sind anhand einer offiziellen einzureichenden Studienbescheinigung auch nachzuweisen.

    Studierende der Universität Vechta können ihre aktuellen Urlaubssemester im Online-Service der Studienverlaufsbescheinigung entnehmen und für den Nachweis an anderen Hochschulen/Universitäten verwenden.

    Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #10
  • Verfahrensausschluss bzw. vorläufiger Ausschluss

    Sofern die Prüfung Ihrer elektronisch übersendeten Antragsunterlagen aufzeigt, dass für die Teilnahme am Vergabeverfahren bzw. für die Einschreibung zwingend erforderliche Unterlagen fehlen bzw. nicht fristgerecht nachgereicht wurden, werden Sie vom Verfahren vorläufig ausgeschlossen bzw. ausgeschlossen.

    Beim sogenannten „Vorläufigen Ausschluss“ wird Ihnen im Bewerbungsportal der Grund des vorläufigen Verfahrensausschlusses angezeigt. Außerdem wird dort angeführt, innerhalb welcher Frist Sie ggf. fehlende Belege (unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) nachgereichen können. In dieser Phase lautet Ihr Antragsstatus noch „in Bearbeitung“.

    Werden bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine Unterlagen, die den vorläufigen Ausschluss hätten „heilen“ können von Ihnen nachgereicht, kommt es zum Verfahrensausschluss bzw. beim Antrag auf Immatrikulation zur "Rückgabe des Studienplatzes".

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #96
  • Vergabeverfahren

    Wenn für zulassungsbeschränkte Studiengänge mehr Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Informationen dazu finden Sie unter den Stichwörtern Quoten und Rangliste.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #97
  • Verlängerungssemester (COVID-19-Pandemie)

    Wenn Sie in den Semestern SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, haben Sie nach § 72 Abs. 14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes aufgrund der COVID-19-Pandemie Anspruch auf maximal vier Verlängerungssemester. Diese erhöhen Ihr persönliches Studienguthaben, so dass der Zeitpunkt, ab dem Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind, ggf. später eintritt.

    Wenn Sie sich erstmals oder erneut an der Universität Vechta einschreiben möchten, legen Sie uns bitte für die genannten Semester Immatrikulationsbescheinigungen oder eine gesamte Studienverlaufsbescheinigung vor, aus denen die Hochschul- und ggf. Beurlaubungssemester hervorgehen.

     
    Weitere Informationen zum Studienguthaben und zu Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/semesterbeitrag-/-beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #441
  • Verzicht

    auf Teilnahme am Vergabeverfahren

    Für Anträge auf Zulassung in das erste Fachsemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer, bei denen ein elektronischer Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal zugestellt wurde:

    - der Studienplatz aber noch nicht angenommen worden ist, gilt: Sie können den Antrag mit Hilfe des Buttons „Antrag zurückziehen“ deaktivieren. Wenn die entsprechende Annahmeerklärung bereits an die Universität Vechta versendet wurde, gilt: Sie können die Studienplatzannahme mit Hilfe des Buttons „Platz zurückgeben“ rückgängig machen.

    Für Einschreibanträge in das erste Fachsemester für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer als auch für alle Masterstudiengänge gehen Sie wie folgt vor:

    - Wenn Sie den Antrag noch nicht an die Universität Vechta versendet haben bzw. wenn Sie den Antrag versendet haben, aber dort noch kein Posteingang verbucht wurde (Bearbeitungsstatus also noch nicht mit „in Bearbeitung“ angezeigt wird), können Sie Ihren Antrag mit Hilfe des Buttons „Antrag zurückziehen“ deaktivieren.

    - Wenn sich Ihr Immatrikulationsantrag bereits in Bearbeitung befindet, können Sie den Studienplatz mit Hilfe des Buttons „Platz zurückgeben“ deaktivieren.

    Für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester gilt:

    - Sie müssen uns formlos, schriftlich über das Kontaktformular den Verzicht mitteilen.

    In jedem Fall gilt: Sollten Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben bzw. schon im Besitz der UniCard sein, lesen Sie bitte die weiteren Informationen in den FAQ Rückgabe des Studienplatzes bzw. Erstattung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #98
  • Visum

    Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten nach Prüfung aller Zugangs- und Zulassungskriterien sowie der Deutschkenntnisse durch die involvierten Stellen (I-Amt, International Office, Prüfungsausschüsse, Studiengangskoordination) bei Zulassung bzw. Erfüllung der Studienvoraussetzungen automatisiert eine Visumsbestätigung. Diese wird Ihnen im Bewerbungsportal als Posteingang und Meldung sowie als Hinweis per E-Mail zur Verfügung gestellt. Speichern Sie sich diese Bescheinigung ab, da sie nach Schließung des Bewerbungssemesters evtl. nicht mehr zur Verfügung steht.

    Weitere Informationen zu Visumsangelegenheiten finden Sie auf der Seite des International Office: https://www.uni-vechta.de/international-office/wege-an-die-uni-vechta/welcome-centre-promotion-forschung/vor-der-anreise/visumangelegenheiten.

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1422
  • Vollmacht

    Sollten Sie sich im Ausland befinden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, sich selbst um die Abwicklung Ihrer Studienbewerbung zu kümmern, können Sie durch eine Vollmacht eine andere Person beauftragen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Bitte füllen Sie dazu das Formular Vollmacht aus und reichen Sie es - möglichst im Original - mit den Kopien der Personalausweise (jeweils Vorder- und Rückseite) ein.

    Hier können Sie das Formular herunterladen: Vollmacht (PDF)

    Die englische Version des Vordrucks finden Sie hier: Vollmacht-Englisch (Word) oder Vollmacht-Englisch (PDF).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #146
  • Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten

    Eine Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten muss vorgelegt werden, wenn eine dritte Person Auskunft über Prüfungsleistungen, Bescheinigungen und Bescheide oder Einsicht in die Prüfungsakten einer*eines Studierenden erhalten soll. Das Formular, das für bevollmächtigte Person ausgefüllt werden muss, finden Sie im Downloadcenter.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1230
  • Vollständigkeit der Unterlagen

    Für die Vollständigkeit der Unterlagen und Zahlungen sind Sie selbst verantwortlich.

    Mit dem Zulassungsantrag müssen Sie außer der sogenannte Checkliste ggf. Dokumente hochladen, die für die Teilnahme am entsprechenden Vergabeverfahren zwingend erforderlich sind und bei Nichteinreichen unter Umständen den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben. Lesen Sie sich also bitte in Ihrem eigenen Interesse beim Tätigen der Online-Bewerbung genau durch, welche Dokumente Sie vor dem Absenden der Online-Bewerbung hochladen müssen und beachten Sie (sofern der Upload nicht direkt für Sie möglich ist) die entsprechende Einsendefrist.

    Schauen Sie außerdem nach der elektronischen Antragsübersendung in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal, um dort zu sichten, ob Ihnen ggf. fehlende Dokumente (Zeugnisbelege, Dienstbeleg, fehlende Bescheinigungen etc.) angezeigt werden, die einen vorläufigen Ausschluss oder Nachteile bei der Notenauswertung zur Folge haben, den/die Sie durch fristgerechtes Nachsenden (bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular) noch „heilen“ können.

    Bei einer direkten Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer wird Ihnen nach erfolgter Bewerbung und anschließender Online-Immatrikulation mit dem Antrag auf Immatrikulation, den Sie ausdrucken und fristgerecht, unterschrieben in Papierform übersenden müssen, auch eine sogenannte Checkliste generiert.
    Gleiches gilt für die Studienplatzannahme und entsprechende Online-Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer.

    Zunächst müssen Sie also dafür Sorge tragen, dass der unterschriebene Antrag auf Immatrikulation (zulassungsfreie Fächer/Studiengänge) fristgerecht (siehe Frist oben rechts auf dem ausgedruckten Antrag) im Immatrikulationsamt in Papierform eingeht. 
    Damit die Immatrikulation erfolgen kann ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche (auf der Checkliste aufgeführten) Unterlagen vollständig vorliegen, Ihre Krankenversicherung uns elektronisch Ihre Krankenversicherungsdaten übermittelt hat (siehe FAQ zur Krankenversicherungspflicht) und Sie die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge getätigt haben. Beachten Sie die Nachsendefristen!

    Unvollständig bzw. fehlerhaft eingereichte Unterlagen haben zur Folge, dass eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. In diesem Fall verzögert sich die Bearbeitung bis Sie die fehlenden/fehlerhaften Unterlagen fristgerecht nachgereicht haben.
    Zu den Bewerbungs-, Einschreib- und Nachsendefristen informieren wir auf den jeweiligen Bewerbungsseiten.

    Grundsätzlich gilt:
    Verwenden Sie für das nachträgliche Übersenden von Unterlagen bitte das Kontaktformular (Bewerbungsnummer mit angeben).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #147
  • Vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)

    Fehlt für den Studienbeginn nur noch die Zahlung und/oder die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, werden Sie lediglich "vorläufig" eingeschrieben. Die Universität Vechta behält sich vor, die Einschreibung zu stornieren (löschen), sofern innerhalb der geltenden Nachreichfrist - siehe jeweilige Fristen unter Bewerbung und Einschreibung - keine positive Meldung einer Krankenkasse für Sie eingeht. Das heißt, dass Sie in diesem Fall umgehend überweisen müssen und ggf. mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen müssen, um die Datenübertragung Ihrer Krankenversicherungsdaten zu uns auf den Weg zu bringen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unbedingt unsere Absendernummer mit: H0000998 (Universität Vechta).

    Im Online-Service wird Ihnen unter Startseite-Mein Studium-Studienservice folgender Satz angezeigt: "Achtung, Sie sind noch nicht immatrikuliert! Die hier dargestellten Informationen stellen teilweise bereits den Zustand nach erfolgter Immatrikulation dar."

    Sie erhalten aus diesem Grund noch keine Stud-IP-Daten, können sich also bis zum Eintreffen der Zahlung sowie der elektronischen KV-Meldung keine Bescheinigungen im Online-Service herunterladen und erhalten auch noch keine UniCard.

    Im Fall einer Wiedereinschreibung nach Studienzeitunterbrechung mit erfolgter „vorläufiger Immatrikulation aufgrund fehlender Krankenversicherungsdatenübertragung“ müssen Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht regelmäßig prüfen, ob wir Ihre KV-Daten erhalten haben. Dieses können Sie daran erkennen, dass Sie über die Startseite – Mein Studium – Studienservice - in der Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen“ die entsprechende Studienzeitbescheinigung anfordern können. Zu diesem Zeitpunkt können Sie dann auch Ihre noch vorhandene UniCard entsprechend validieren. Sollten Sie nicht mehr in Besitz Ihrer alten UniCard sein, wenden Sie sich bitte an die Zahlungsabteilung des Immatrikulationsamtes (E-Mail: immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de), um dort die Ausstellung einer neuen UniCard zu beantragen.

    Wenn bis zum Ablauf der Frist keine Zahlung bzw. KV-Meldung eingeht, erfolgt die Stornierung des begonnenen Studiums der kraft Gesetzes und ohne weiteren Bescheid. Der gezahlte Semesterbeitrag wird erstattet. Sie erhalten dann keine Exmatrikulationsbescheinigung, da Sie als "nicht eingeschrieben" für das betreffende Semester gelten.

    Weitere Informationen finden Sie in dem FAQ Krankenversicherungspflicht.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #943
  • Vorpraktikum

    Ein Vorpraktikum ist für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nicht erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #148
  • Wartezeit

    Grundsätzlich bezeichnet man als Wartezeit bzw. Wartesemester die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums. Die Wartezeit wird in vollen Semestern gezählt.

    Die Rangfolge wird durch die Zahl der nachgewiesenen vollen Halbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, bestimmt. Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester).
    Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben war.

    Ihre Wartezeit wird zu jedem Semester neu berechnet, zu dem Sie sich bewerben. Auch wer sich zwischenzeitlich einmal nicht beworben hat, erhält dafür die entsprechende Wartezeit. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet.

    Es werden gem. § 28 der Niedersächsischen Hochschulzulassungsverordnung (NHZVO) höchstens 7 Wartesemester berücksichtigt.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Rangliste.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #149
  • Wiedereinschreibung

    Wenn Sie in früherer Zeit Studierende oder Studierender unserer Universität waren, führen wir (im Falle einer Immatrikulation) Ihre alte Matrikelnummer weiter, weshalb Sie diese im Bewerbungsportal mit angeben müssen. 

    Verfügen Sie noch über Ihre Zugangsdaten für den Online-Service, so können Sie nach dem Login als Studierende/r über das Menü (oben links) über „Studienangebot – Bewerbung“ die Bewerbung starten und mit Ihrem Studienkonto und der Matrikelnummer verknüpfen.  

    Nach der erfolgten Wiedereinschreibung ändert sich der Antragsstatus in der Regel in "immatrikuliert". Unter Umständen wird Ihnen im Bewerbungsportal - nach einer erfolgten Einschreibung - nicht der Status "immatrikuliert" angezeigt. Das hat dann technische Gründe. In diesem Fall zeigen wir Ihnen über ein Infotextfeld im Bewerbungsportal den aktuellen Bearbeitungsstand an.

    Sofern Sie noch im Besitz Ihrer alten UniCard sind, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie eine neue UniCard von uns erhalten, sobald es zur Immatrikulation gekommen ist.

    Auf diesen Seiten unserer Homepage erläutern wir Schritt für Schritt den Weg zur Immatrikulation:

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #979
  • Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation

    Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1388
  • Zahlungsbefreiung

    Das NHG (Niedersächsische Hochschulgesetz) sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag und Langzeitstudiengebühren.

    Bei Fragen rund um die individuelle Studiengestaltung und evtl. finanzielle Entlastungsmöglichkeiten unterstützen wir Sie gern.

    Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) finden Sie auf der Homepage des AStA der Universität Vechta.

    Alles zur Studienfinanzierung erfahren Sie beim Studentenwerk Osnabrück. Lassen Sie sich beraten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #150
  • Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung

    Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #155
  • Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)

    Wenn der Status im Bewerbungsportal zu „immatrikuliert“ wechselt, wurden Sie eingeschrieben.

    Alle neuen Studierenden erhalten innerhalb von 1-3 Tagen vom Rechenzentrum eine E-Mail an die im Bewerbungsportal hinterlegte private E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto. Sie erhalten damit auch Ihre 6-stellige Matrikelnummer. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner. Ihre UniCard erhalten Sie anschließend auf dem Postweg.

    Fehlt zur Einschreibung einzig die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung, wechselt der Status nicht zu "immatrikuliert". Sie sind dann nur vorläufig immatrikuliert / StudentIn (vorläufig) und erhalten keine Zugangsdaten und auch keine UniCard. Setzen Sie sich dann dringend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung (siehe auch FAQ Krankenversicherungspflicht).

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten IT-Dienste im Rechenzentrum.

    Bei Fragen rund um die Zugangsdaten wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum der Universität Vechta.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #151
  • Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Wenn Sie die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal unserer Universität vergessen haben, so können Sie direkt auf der Eingangsseite unseres Bewerbungsportals (oben rechts „Zugangsdaten vergessen“) in Erfahrung bringen, wie Sie weiter vorgehen müssen.

    #152
  • Zugangsvoraussetzungen

    Eine Zugangsvoraussetzung ist eine Bedingung, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um für einen Studiengang/ein Studienfach eingeschrieben zu werden oder in das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge aufgenommen zu werden. Eine solche Bedingung ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung – welche Bedingungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte den Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnungen der einzelnen Studiengänge und –fächer.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #154
  • Zulassung und Einschreibung

    Auf den Bewerbungsseiten der jeweiligen Studiengänge finden Sie ausführliche Erläuterungen zu sämtlichen einzelnen Anlagen, die für die Einschreibung erforderlich sind.

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern ist in dem Zulassungsbescheid die Frist benannt, innerhalb derer Sie uns sämtliche für die Einschreibung erforderlichen Einschreibunterlagen (gem. der Checkliste, die als Anlage zu der unterschriebenen Annahmeerklärung ausgedruckt werden sollte) zusenden und die Zahlung des Semesterbeitrages sowie die Meldung der geplanten Immatrikulation an Ihre Krankenversicherung geleistet haben müssen.

    Bei einer Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Combined Studies mit zwei zulassungsfreien Studienfächern bzw. in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang ist auf dem Antrag auf Immatrikulation die Frist benannt, innerhalb derer Sie uns den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation und sämtliche für die Einschreibung erforderlichen Einschreibunterlagen (gem. der Checkliste, die als Anlage zum Immatrikulationsantrag ausgedruckt werden sollte) zusenden und die Zahlung des Semesterbeitrages sowie die Meldung der geplanten Immatrikulation an Ihre Krankenversicherung (siehe FAQ Einzahlung) geleistet haben müssen.

    Lesen Sie auch die Informationen bzgl. der Eignungsprüfungsfächer.
    Wenn Sie Unterlagen zur Annahme oder Immatrikulation nachreichen wollen, können Sie dieses für das Wintersemester bis zum 31. Oktober tun.

    Bei Masterstudiengängen ist in dem elektronischen Zulassungsbescheid für externe und ehemalige Studierende die Frist benannt, innerhalb derer Sie uns sämtliche für die Einschreibung erforderlichen Einschreibunterlagen (gem. der Checkliste, die als Anlage zu der unterschriebenen Annahmeerklärung ausgedruckt werden muss) zusenden und die Zahlung des Semesterbeitrages sowie die Meldung der geplanten Immatrikulation an Ihre Krankenversicherung (siehe FAQ Einzahlung) geleistet haben müssen.

     

    Grundsätzlich:
    Tragen Sie für den fristgerechten Posteingang der ausgedruckten und unterschriebenen Annahmeerklärung/Antrag auf Immatrikulation Sorge. Wenn die Annahmeerklärung bzw. der Antrag auf Immatrikulation nicht fristgerecht im Immatrikulationsamt eingeht, erfolgt keine Einschreibung! 

    Beachten Sie bitte, dass Ihre Immatrikulation erst bei Vollständigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen und Vorliegen der Einzahlung bzw. Rückmeldung sowie der elektronischen Übertragung Ihrer Krankenversicherungsdaten durch Ihre Krankenversicherung (siehe FAQ's Krankenversicherungspflicht und Semesterbeitrag) erfolgt. Sobald Sie immatrikuliert wurden, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Statusänderung, dass Sie nun immatrikuliert sind, informiert. In Ihrem Bewerbungsportal lesen Sie ebenfalls den Antragsstatus "immatrikuliert".

    Ihre Zugangsdaten für Stud-IP etc. erhalten Sie einige Tage später per E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität. Mit den Login-Daten haben Sie die Möglichkeit, sich direkt in den Online-Service für Studierende einzuloggen, um so Immatrikulations- oder Studienverlaufsbescheinigungen selbst auszudrucken bzw. Adress- oder sonstige Kontaktdaten zu ändern.

    Ihr persönliches Erscheinen ist für die Einschreibung nicht erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #156
  • Zulassungsantrag

    Der sogenannte Zulassungsantrag (also Antrag auf Zulassung in zulassungsbeschränkte Fächer und Studiengänge) muss fristgerecht elektronisch übersendet werden. Dabei ist bezüglich der ggf. hochzuladenen Dokumente besondere Achtsamkeit geboten. Werden mit dem Zulassungsantrag – zwingend erforderliche Anlagen nicht hochgeladen, können diese innerhalb der Nachsendefristen über das Kontaktformular ergänzt werden.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #158
  • Zulassungsbescheid

    Ein Zulassungsbescheid ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der der Bewerberin und dem Bewerber das Recht vermittelt, sich für den Studiengang an der Hochschule immatrikulieren zu dürfen. Er kann mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) ergehen. Auf den jeweiligen Bewerbungsseiten der verschiedenen Studiengänge erfahren Sie, wann ca. die Bescheide (für Anträge auf Zulassung/Einschreibung in das 1. Fachsemester) in der Regel in elektronischer Form im Bewerbungsportal hinterlegt werden.

    Der Zulassungsbescheid kann direkt aus dem Bewerbungsportal hochgeladen, abgespeichert oder ausgedruckt werden. Das Abspeichern bzw. Ausdrucken des Zulassungsbescheides ist nicht nur für den Fall einer geplanten Rückstellung des Studienplatzes zwingend erforderlich, sondern in jedem Fall zu empfehlen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #160
  • Zulassungsbeschränkungen

    Gesetzliche Grundlagen der Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern sind das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) und die Hochschul-Vergabeverordnung i.d.j.g.F.

    Informationen zu örtlichen Zulassungsbeschränkungen finden Sie in der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen (PDF).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #161
  • Zulassungschancen

    Ihre Zulassungschancen lassen sich nicht berechnen oder vorhersagen. Sie hängen von der Anzahl und von den Daten sämtlicher Bewerberinnen und Bewerber eines jeden Vergabeverfahrens sowie von der Zahl der vorhandenen Studienplätze ab. Daher stehen die Verfahrensergebnisse auch erst am Ende des Vergabeverfahrens fest. Die Auswahlgrenzen (NC's) vergangener Semester stellen wir Ihnen in der Übersicht alter Auswahlgrenzen - NC (PDF) zur Verfügung.

    siehe auch FAQ Numerus Clausus (NC)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #162
  • Zulassungsfrei

    Ein Studiengang oder ein Studienfach ist zulassungsfrei, wenn alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten können. Erfüllen Sie also die Zugangsvoraussetzungen und haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie die nötige Einzahlung geleistet (siehe auch FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren), steht einer Einschreibung nichts mehr im Wege.

    Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsfreien Fächern kein Bescheid versendet wird. Ausführliche Informationen zur sogenannten direkten Einschreibung haben wir auf der jeweiligen Bewerbungsseite des entsprechenden Studiengangs für Sie zusammengestellt. 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #944
  • Zulassungsordnungen

    Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #164
  • Zurückstellen des Studienplatzes (Bachelorstudiengang Combined Studies)

    Wenn Sie den zugewiesenen Studienplatz aufgrund eines Dienstes in diesem Jahr nicht annehmen können, lassen Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung (Name, Vorname, Bewerbungsnummer, angestrebte/r Studiengang/-fächer) mit entsprechendem Inhalt über das Kontaktformular zukommen. Die Folge einer Rückstellung ist, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende (siehe FAQ Dienst) durchgeführt werden, die zurückgestellte Zulassung geltend machen können.

    Im nächsten oder übernächsten Jahr verfahren Sie dann so, wie im FAQ Bevorzugte Zulassung erläutert.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #165
  • Zweitschrift

    Eine Zweitschrift ersetzt ein originales Zeugnisdokumente (bspw. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie wird auf Antrag erstellt, wenn das Originaldokument unauffindbar ist oder verloren oder zerstört wurde. Nur wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind, kann das Akademische Prüfungsamt eine Zweitschrift erstellen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadcenter. Da die Erstellung einer Zweitschrift aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1227
  • Zweitstudium

    Informationen zum Zweitstudium finden Sie im dem Informationsblatt zum Zweitstudium (PDF).

    Beachten Sie, dass die amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis Abschluss Erststudium) mit der formlosen Begründung für das Zweitstudium im Immatrikulationsamt eingereicht werden muss. Dieses gilt ausschließlich für Bewerbungen in zulassungsbeschränkte Studiengänge.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #167