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FAQ Bewerbung & Studium

Um nach Themen zu suchen, verwenden Sie die Suchzeile oder scrollen Sie die alphabetisch sortierte Liste runter.

In den FAQ finden Sie viele kursiv unterstrichene Begriffe, die Sie ebenfalls z.B. über die Suche finden können. Eine direkte Verlinkung ist technisch nicht möglich.

Grundbegriffe der akademischen Welt können Sie sich im Videoglossar des Projekts Vibes erklären lassen.

Anzahl der gefundenen Fragen:  
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  • AStA

    Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Vechta befindet sich im D-Gebäude und hat eine eigene Homepage: https://asta-uni-vechta.de.

    Dort finden Sie insbesondere Informationen zum landesweiten Semesterticket und zu den Rückerstattungsmöglichkeiten bezüglich des Semestertickets in Härtefällen.

    #275
  • Abitur im Vorjahr - Altabiturienten

    Sogenannte Altabiturienten haben ihr Abitur oder die Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben.
    Für diese Bewerbungsgruppe gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #21
  • Abmeldung von Prüfungen / Nichtteilnahme

    Eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründen möglich. Die Fristen für die Abmeldung regeln für die verschiedenen Prüfungsformen § 16 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen. Die fristgerechte Abmeldung erfolgt grundsätzlich digital über den Online-Service (QISPOS), es sei denn, dass die RPO ein anderes Verfahren vorsieht.

    Wird eine Abmeldefrist versäumt, erfolgt eine nachträgliche Abmeldung nur, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, der über den gesamten Zeitraum der Frist vorlag. Über die Anerkennung des wichtigen Grundes entscheiden die Prüfenden; im Zweifelsfall kann auch der zuständige Prüfungsausschuss angerufen werden.

    Bei der Nichtteilnahme an einer Prüfung ohne fristgerechte Abmeldung wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, z. B. Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Dieser ist der*dem Prüfenden unverzüglich schriftlich darzulegen.

    Bei Krankheit ist dabei unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, auf dessen Grundlage der Prüfungsausschuss anhand der dargelegten medizinischen Befundtatsachen sowie der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung über eine etwaige Prüfungsunfähigkeit entscheiden kann. Das notwendige Formular finden Sie im Download-Center.

    Näheres regeln §§ 16 und 27 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen sowie – im Falle digitaler Prüfungen – die Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen (EODigiP). Beachten Sie hier die besonderen Bedingungen bei Online-Klausuren.

    Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit und die Vorlage des ärztlichen Attests finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/pruefungen-/-studienabschluss/informationen-pruefungen unter „Prüfungsan- und -abmeldung, Versäumnis/Rücktritt, besondere Bedingungen“.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1235
  • Absendernummer - für Krankenkasse

    Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.

    siehe FAQ Krankenversicherungspflicht

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #941
  • Adressänderung

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs Heimatadresse, KontaktdatenKorrespondenzadresse, Online-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #31
  • Aenderung der Onlinebewerbung

    Bevor Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und im Gegenzug Ihren Zulassungsantrag (bei der Wahl von zulassungsbeschränkten Fächern) oder Ihren Antrag auf Immatrikulation (bei der Wahl von einem bzw. zwei zulassungsfreien Fach/Fächern oder für einen zulassungsfreien Studiengang) abgeben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zum Antrag zu kontrollieren und zu korrigieren. Hilfreich sind dabei die „Kontrollansicht“ und der „Bearbeitungsmodus (Stift)“.

    Wenn Sie jedoch noch dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach Ergänzungen bzw. Änderungen in der Bewerbung vornehmen möchten, müssen Sie zunächst den Antrag mit Hilfe des Buttons "Antrag zurückziehen und bearbeiten" deaktivieren, um mit Hilfe des "Stift-Buttons" diverse Änderungen zu erfassen. Sie haben dann auch die Möglichkeit, einen neuen Antrag fristgerecht hinzuzufügen. Eine Änderung der Fächer bzw. des Studiengangs ist nur über die Abgabe eines neuen Antrags möglich.

    Wichtiger Hinweis:
    Befindet sich Ihr Antrag bereits im Antragsstatus "gültig" (bei Zulassungsanträgen) bzw. im Antragsstatus "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" (bei Anträgen auf Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge), können Sie keine Antragsänderungen mehr vornehmen. In diesem Fall müssen Sie für Ihre Änderungsmitteilung das Kontaktformular verwenden. Wir empfehlen dringend, das Kontaktformular zu verwenden, weil Sie nach Ende der Bewerbungsfrist diesen Antrag nicht wieder abgeben können. Das Zurückziehen ist nach Ende der Bewerbungsfrist endgültig! Vergessen Sie bei einer Kontaktaufnahme, die Sie ggf. via E-Mail an: immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de richten wollen dann nicht, Ihre Bewerbungsnummer mit anzugeben. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 5 Werktagen muss eingeplant werden, bis Sie die aktualisierten Daten in Ihrem Bewerbungsportal sehen können bzw. Ihnen u. U. im Bewerbungsportal zusätzlich ein Infotext angezeigt wird.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #49
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen

    Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ermöglicht es, zuvor erbrachte Studienleistungen (z. B. bei Studiengangwechsel, Hochschulwechsel oder Auslandssemester) oder externe Qualifikationen in einen neuen Studiengang zu übernehmen, wenn inhaltliche und umfangreiche Gleichwertigkeit besteht. Sie wird formell beim zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Vechta beantragt. 

    Informieren Sich sich bitte auf der Homepage auf der Seite Anerkennungen, Höherstufungen und Wechsel.

    Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen, Prüfungsbeauftragten und Antragsformulare. 


    Weitere Kontakte:

    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #2207
  • Anmeldung zu Prüfungen

    Studierende müssen sich für jede Prüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich digital über den Online-Service (Quicklink auf der Homepage), es sei denn, dass die Rahmenprüfungsordnung (RPO) ausdrücklich ein anderes Verfahren vorsieht. Die oder der Prüfende legt die Frist für die Anmeldung im Rahmen der Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung sowie ggf. der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung fest.

    Liegt für ein Prüfung keine Anmeldung in QISPOS vor, wird die Prüfungsleistung nicht bewertet und es erfolgt keine Verbuchung in QISPOS.

    Näheres regelt § 16 der Rahmenprüfungsordnung (RPO).

    Auf der Seite des Online-Service finden Sie unten den QISPOS-Leitfaden für Studierende.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1234
  • Antrag auf Immatrikulation

    Der Antrag auf Immatrikulation wird nur noch elektronisch im Bewerbungsportal erfasst. 

    Auf diesen Seiten unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zum Antrag auf Immatrikulation:

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #54
  • Antragsfachstatus und Antragsstatus

    Sichten Sie in jedem Fall im Bewerbungsportal unserer Universität die Angaben zu Ihrem Antragsfachstatus und Antragsstatus. Wir unterscheiden zwischen diesen Begriffen (A-Z):

     

    "ausgeschlossen"

    In dem Status ausgeschlossen wird ein geprüftes/geprüfter Antragsfach/Antrag durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags abgeschlossen ist, dass aber nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden. Das Nachreichen von Unterlagen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, so dass die Prüfung des Antragsfaches/Antrags negativ beschieden wird/wurde. Antragsfächer/Anträge, die ausgeschlossen wurden, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. In dem Bewerbungsportal wird Ihnen der Ausschlussgrund angezeigt. Gerne lassen Sie sich in der Studienberatung unserer Universität bzgl. Ihrer alternativen Bewerbungsmöglichkeiten beraten.

     

    "eingegangen"

    Der Status eingegangen sagt aus, dass dieser Antrag elektronisch an die Hochschule übermittelt wurde und noch nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Sie mussten mit dem Antrag Dateien hochladen, die nun gesichtet werden. Liegen alle Angaben korrekt vor, wechselt der Antrag in den Status "gültig" und nimmt am Vergabeverfahren teil. Sollten noch Auswertungsbelege fehlen, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen sowie der vorläufige Ausschluss in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.

    Anträge in diesem Status können von Ihnen bis auf die Wahl des Studiengangs beliebig bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen und bearbeiten". Zusätzliche Angaben (Hochschulreife, bisherige Laufbahn etc.), die nicht auch mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind, können ebenfalls bearbeitet werden. Sie können jederzeit Ihren abgegebenen Antrag zurückziehen, sofern Sie nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen wollen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Für das fristgerechte Nachsenden von Dateien nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

     

    "gültig"

    In den Status gültig wird ein Antragsfach gesetzt, wenn Sie die Bewerbung elektronisch an die Universität gesendet haben und keine weiteren Unterlagen (Dateien als Upload) vom Immatrikulationsamt gesichtet werden müssen. Alle Antragsfächer im Status gültig nehmen am Vergabeverfahren teil. Sollte Ihnen auf Basis von fehlerhaften Bewerbungsdaten ein Studienplatz zugewiesen werden, behält sich die Universität die Studienplatzaberkennung vor.
    Ansonsten gilt: Anträge in diesem Status können von Ihnen zurückgezogen werden. Sofern Sie also nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen, nutzen Sie bitte dafür die Schaltfläche "Antrag zurückziehen".
    Wichtig: Sie können in diesem Status keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt.
     

    "Immatrikulation abgelehnt"

    In den Status Immatrikulationsantrag abgelehnt wird ein zur Immatrikulation beantragter Antrag in der Regel inklusiv aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Prüfung vom Antrag auf Immatrikulation negativ beschieden wurde oder keine weitere Bearbeitung aufgrund Unvollständigkeit o. ä. erfolgen kann. 

     

    "Immatrikulation beantragt"

    Der Antragsstatus Immatrikulation beantragt sagt aus, dass Sie durch das Abschließen der Online-Immatrikulation die Immatrikulation beantragt und alle Nachweise hochgeladen haben. Ihr Antrag wird nun durch die MitarbeiterInnen im Immatrikulationsamt in Bearbeitung genommen. Planen Sie hierfür bis zu  8 Tage ein. Schauen Sie auch weiterhin regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal, um dort den Bearbeitungsstand zu sichten.

    Sie müssen den sofort fälligen Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer auf das Universitätskonto überweisen (siehe entsprechende Informationen im Portal und im FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren) sowie Ihre Krankenversicherung über das geplante Studium informieren (FAQ Krankenversicherungspflicht)

    Wenn Sie einen Antrag auf Immatrikulation zurückgezogen haben und z. B. ein neuer Antrag auf Immatrikulation mit wiederum zulassungsfreier Fach- oder Studiengangswahl hinzugefügt und abgegeben wurde, müssen Sie in jedem Fall die Antragsfachstatusbegriffe für den neu hinzugefügten Studiengang beachten. Sofern Sie nicht tatsächlich ein Parallelstudium planen, sollte sich nur ein Antrag im Status „Immatrikulation beantragt“ bzw. „Immatrikulation in Bearbeitung“ befinden.. 

     

    "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung"

    Ihre Unterlagen werden innerhalb kürzester Zeit geprüft, weshalb Sie bitte im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht regelmäßig schauen, ob wir über das Bewerbungsportal bei Ihnen Unterlagen nachfordern oder/und Ihnen ggf. eine E-Mail zum Sachverhalt zugestellt wurde. Ggf. notieren wir auch einen Infotext für Sie im Bewerbungsportal. Bleiben Sie also "am Ball".

    Erst,wenn keine Unterlagen zum Antrag fehlen, die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge erfolgt ist und uns von Ihrer Krankenversicherung Ihre Daten elektronisch übermittelt wurden, erfolgt Ihre Immatrikulation. Der Status ändert sich zu "immatrikuliert" und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Hinweisen zum Studienbeginn. 

    Fehlt hingegen die elektronische Krankenversicherungsmeldung und/oder die Zahlung der Semesterbeiträge, kommt es zunächst zur vorläufigen Immatrikulation. Im Bewerbungsportal lesen Sie dazu die entsprechende Meldung. In diesem Fall erhalten Sie noch keine Zugangsdaten und können auch keine Bescheinigung/-en über den Online-Service downloaden, obwohl Ihnen im Bewerbungsportal bereits eine Matrikelnummer angezeigt wird.

    • Wichtig: Studierende bzw. ehemalige Studierende unserer Universität beachten bitte, dass die Überweisung der Semesterbeiträge und ggf. fälligen Langzeitstudiengebühren unter Angabe der (alten) Matrikelnummer erfolgen muss. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber geben bitte ihre Bewerbungsnummer an. Nur so lässt sich Ihre Zahlung rasch zuordnen.
       
    • Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde, können Sie keine Antragsänderungen vornehmen!
      Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte ebenfalls über das Kontaktformular (unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise im FAQ Änderung der Online-Bewerbung.
       
    • Wenn Sie einen Antrag auf Immatrikulation zurückgezogen haben und z. B. ein neuer Antrag auf Immatrikulation mit wiederum zulassungsfreier Fach- oder Studiengangswahl hinzugefügt und abgegeben wurde, müssen Sie in jedem Fall die Antragsfachstatusbegriffe für den neu hinzugefügten Studiengang beachten. Sofern Sie nicht tatsächlich ein Parallelstudium planen, sollte sich nur ein Antrag im Status „Immatrikulation beantragt“ bzw. „Immatrikulation in Bearbeitung“ befinden.

     

    "immatrikuliert“

    In den Status immatrikuliert wird ein zur Immatrikulation abgegebener elektronischer Antrag inklusiver aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, wenn alle Antragskriterien erfüllt, alle Unterlagen sowie die Zahlung vollständig sind und die elektronische Krankenkassenmeldung vorliegt. Sie sind nun immatrikuliert.

    Alle Neu- bzw. WiedereinschreiberInnen erhalten innerhalb von 1-3 Tagen nach Immatrikulation eine automatisierte E-Mail an die im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse mit ausführlichen Informationen zu Ihren Zugangsdaten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie die notwendigen Informationen in dem Muster der Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf). Sofern alle notwendigen Unterlagen UND die elektronische Krankenkassenmeldung sowie die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge als gebucht gilt, können Sie sich im Online-Service Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken. Sie erhalten Ihre UniCard dann auf dem Postweg. Im Fall einer Wiedereinschreibung wird ebenfalls eine UniCard verschickt.

     

    "in Vorbereitung"

    Anträge im Status in Vorbereitung nehmen weder am Vergabeverfahren teil, noch werden sie in Bearbeitung genommen.

    Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht elektronisch abgegeben haben, so können Sie ihn im Bewerbungsportal über "Antrag bearbeiten" ändern. Wenn alle Angaben stimmen und vollständig sind, klicken Sie auf "Antrag abgeben". Ist die Schaltfläche zur Abgabe nicht sichtbar, kann das daran liegen, dass Sie die maximale Anzahl von Anträgen bereits abgegeben haben oder dass die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.

    Sie können Angaben zu "abgegebenen Anträgen" nicht mehr bearbeiten. Sollten Sie Daten ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, lesen Sie bitte die Informationen im FAQ "Aenderung der Onlinebewerbung".

     

    "Platz zurückgegeben"

    Der Antragsstatus Platz zurückgegeben sagt aus, dass Sie Ihren Platz zurückgegeben haben (z. B. weil Sie woanders einen Platz angenommen haben), also den Platz an unserer Universität nicht mehr haben möchten. Sofern Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erstattung (pdf).

    Das Zurückgeben des Studienplatzes wird auch von Seiten des Immatrikulationsamtes aktiviert. Dieses erfolgt immer dann, wenn Sie mehrere Bewerbungsanträge online abgeben. Es gilt der zuletzt abgegebene Antrag. Alle "Altanträge" werden in den Antragsstatus Platz zurückgegeben versetzt.

    Das Zurückgeben eines Studienplatzes ist endgültig. Deshalb äußerste Vorsicht beim Zurückgeben des Studienplatzes! Sollten Sie versehentlich den Studienplatz zurückgegeben haben, teilen Sie das bitte dem Immatrikulationsamt über das Kontaktformular entsprechend mit. Innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von ca. 3 Werktagen sehen Sie die Aktualisierung Ihrer Daten im Bewerbungsportal.

     

    "vorläufig ausgeschlossen"

    In den Antragsfachstatus vorläufig ausgeschlossen wird ein geprüftes Antragsfach (bzw. bei Fach-Bachelor-Anträgen der gesamte Antrag) durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags erfolgt ist, aber noch nicht alle Angaben korrekt sind bzw. noch nicht alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht wurden. Es kann auch bedeuten, dass sich Ihr Antrag noch zur Prüfung an einer anderen Stelle befindet (z.B. International Office oder Prüfungsausschuss) und das Ergebnis abgewartet werden muss. Die Prüfung des Antragsfaches/Antrags gilt damit bis auf weiteres als negativ beschieden. Somit ist - nach aktuellem Stand - keine Verfahrensteilnahme möglich.

    Ggf. haben Sie noch die Möglichkeit zur Nachbesserung/Korrektur Ihrer eingereichten Unterlagen. Entsprechende Informationen dazu entnehmen Sie den Angaben im Bewerbungsportal. 

    Sie können - sofern Sie den Antrag nicht entsprechend durch Nachreichen des fehlenden Beleges "heilen" möchten - nun den Antrag auch selbst zurückziehen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Beachten Sie in jedem Fall die Nachsendefristen.

     

    "zugelassen"

    Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Fächer im Bachelor Combined Studies oder für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben haben, jedoch noch nicht die Online-Immatrikulation von Ihnen im Bewerbungsportal "durchlaufen" wurde, lesen Sie den Status "zugelassen". In jedem Fall muss nun fristgerecht die Online-Immatrikulation und das Hochladen der erforderlichen Anlagen erfolgen. Wichtig: Beachten Sie die Fristen im Bewerbungsportal. 

    Auf dieser Seite unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zur Bewerbung und Immatrikulation: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung

     

    "Zulassungsangebot liegt vor"

    Das Haupt- bzw. Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studienfach bzw. für den Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester wurde durchgeführt. Der Status betrifft ebenso freie Masterstudiengänge, bei denen festgestellt wurde, dass alle Zugangskriterien erfüllt und Sie damit zugelassen sind. Für dieses Fach/diesen Studiengang unterbreiten wir Ihnen ein Zulassungsangebot, das Sie in jedem Fall fristgerecht annehmen müssen. Weitere Informationen zum Einschreibtermin etc. können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen in Ihrem Bewerbungsportal zur Verfügung bzw. geht Ihnen bei Anträgen auf Zulassung in höhere Fachsemester Bachelor per E-Mail zu.  

    Um den Zulassungsbescheid abzurufen und keine Fristen zu verpassen, loggen Sie sich in jedem Fall in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal ein. Sie können nun über die entsprechenden Buttons folgende Aktionen tätigen:
    a) Immatrikulation beantragen (die im Zulassungsbescheid und im Bewerbungsportal notierte Annahmefrist beachten)
    b) Platz zurückgeben (siehe auch FAQ Rückgabe des Studienplatzes) Folge: Der Studienplatz verfällt endgültig.
    c) Angebot zurückstellen (siehe auch FAQ Rückstellung des Studienplatzes)

     

    "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"

    Sie haben leider erfolglos am Vergabeverfahren teilgenommen. Beachten Sie den weiteren Verfahrensablauf. Sollten Sie eine Alternativbewerbung tätigen wollen, lesen Sie im FAQ Alternativbewerbung nach Ablehnung - Teilablehnung die entsprechenden Informationen.

     

    "zulassungsfrei"

    Der Antragsfachstatus zulassungsfrei wird Ihnen nach der Abgabe eines Antrags auf ein/en zulassungsfreies/en Fach/Studiengang angezeigt. Innerhalb der Bewerbungsfrist müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen.

    Wir empfehlen Ihnen, nach fristgerechter Abgabe Ihres Antrages in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal zu sichten.

     

    "zurückgezogen"

    Diesen Status erhält ein Antrag, für den noch keine Zulassung erteilt wurde und den Sie zurückziehen, weil Sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass dieser Antrag nicht mehr an der Vergabe der Studienplätze teilnehmen soll. Ihr Antrag wird in der Folge solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn fristgerecht wieder abgeben.

    Sie können in diesem Antragsstatus keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt. Der zurückgezogene Antrag kann innerhalb der Bewerbungsfrist erneut abgegeben werden und befindet sich dann wieder im Status "gültig"; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #56
  • Apostille

    siehe FAQ Beglaubigung von Urkunden für das Ausland

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt 

    #1669
  • Arbeitslos im Studium

    Ob es sich lohnt, trotz Studium einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, klären Sie mit dem Arbeitsamt. 
    Wenden Sie sich auch an die Sozialberatungsstelle des Studierendenwerks Osnabrück https://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/beratung/sozialberatung.html

    Bei Promotionsstudierenden ist u.a. die Verfügbarkeit nach § 138 SGB III zu beurteilen. Ggf. können auch diese als reguläre Arbeitslose betrachtet werden. 
     

     

     

    #2138
  • Auftakttage

    Die Universität Vechta ermöglicht Ihnen, sich schon vor Studienbeginn umfassend zu orientieren und zu informieren, damit der Start ins Studium problemlos gelingt.
    Zu den Auftakttagen für Erstsemester laden wir Sie herzlich ein!

    Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

    Sollten Sie zu Beginn der Auftakttage noch keine Semesterunterlagen (UniCard und Zugangsdaten für StudIP etc.) erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dennoch teilzunehmen.

    Prüfen Sie anhand der Angaben in Ihrem Bewerbungsportal, ob und ggf. welche Unterlagen von Ihnen für die Einschreibung nachgereicht werden müssen. Werden dort nach detaillierter Antragsprüfung keine fehlenden Unterlagen und auch keine Meldung bzgl. fehlender elektronischer Krankenversicherungsdaten oder einer fehlenden Zahlung der sofort fälligen Semesterbeiträge für Sie angezeigt, erfolgt die Immatrikulation in der Regel in einigen Tagen. 

    Detaillierte Informationen finden Sie in den FAQs Krankenversicherungspflicht, Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren und vorläufige Immatrikulation / StudentIn (vorläufig). 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #58
  • Ausgelaufene Studiengänge

    Die Ordnungen ausgelaufener Studiengänge der Universität und Hochschule Vechta sind auf der Seite https://www.uni-vechta.de/dezernat-3 unten unter dem Reiter Prüfungsordnungen ausgelaufener Studiengänge verlinkt.

    Ansprechpartner:
    Dezernat 3
    https://www.uni-vechta.de/dezernat-3

    #1228
  • Auslandsaufenthalt

    Ein Studium kann einen Auslandsaufenthalt beinhalten. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beurlaubung beantragt werden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #59
  • Ausweis oder Legitimationsdokument

    Für die Immatrikulation an der Universität Vechta müssen Internationale Bewerberinnen und Bewerber  O H N E  deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder deutschen Hochschulabschluss spätestens mit der Online-Immatrikulation einen geeigneten Ausweis oder Legitimationsnachweis (z.B. Pass oder Aufenthaltsgenehmigung) im Bewerbungsportal hochladen. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #2239
  • BAföG

    Bitte beachten Sie, dass Formblätter des BAföG-Amtes und anderer kreditgebender Organisationen nicht postalisch bearbeitet werden.

    Sofern Sie eine Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG benötigen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

    Speichern Sie es unter Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer ab (bitte nicht die Druckfunktion nutzen!) und senden Sie es von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Adresse des Akademischen Prüfungsamtes.

    Folgende BAföG-Formulare stellen wir ebenfalls digital zur Verfügung, bitte senden Sie sie ausgefüllt (im Unterschriftfeld bitte einen Scan Ihrer Unterschrift einfügen) und im PDF-Format gespeichert (nicht als PDF drucken!) digital von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an ira.hempen[at]uni-vechta[dot]de

    Weitere digitale Formulare fordern Sie bitte beim BAföG-Amt oder der kreditgebenden Organisation an. Bitte senden Sie nur im Notfall einen Scan.

    Digital ausfüllbare Antragsformulare stellen wir auch auf der Seite des Dezernats 3 - Studentische und Akademische Angelegenheiten bereit (nach unten scrollen, Reiter BAföG auswählen). Dort finden Sie auch die Adressatinnen und Adressaten der von Ihnen ausgefüllten Formulare.

    Weitergehende Informationen zum BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner BAföG-Seite zur Verfügung, bitte informieren Sie sich beim Studentenwerk Osnabrück oder der KfW. Der BAföG-Antrag kann bequem über BAföGdigital gestellt werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung finden Sie auch der Homepage der Universität Vechta.

    #89
  • Bachelor-/ Masterarbeit einreichen

    Bachelor - und Masterarbeiten werden digital an die jeweilige studiengangsbezogene Mailadresse im Akademischen Prüfungsamt übersandt, dabei kann eine Empfangsbestätigung angefordert werden (dafür ist ausschließlich die Uni-Mail-Adresse zu nutzen, über Stud.IP ist dies nicht möglich; bitte klicken Sie in der Weboberfläche auf die drei Punkte, dann auf "Nachrichtenoptionen" - in der App auf "Optionen" - und wählen "Lesebestätigung" aus).

    Als Eingangsdatum gem. § 17 Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen - EODigiP (Amtliches Mitteilungsblatt 41/2021) gilt das Eingangsdatum der Bachelor- oder Masterarbeit in digitaler Form. Bachelor- und Masterarbeiten müssen zusätzlich in physischer Form eingereicht werden.

    Bachelor- und Masterarbeiten sind deshalb innerhalb von drei Werktagen nach der digitalen Abgabe per Mail auch gedruckt und gebunden in dreifacher Ausfertigung per Post an das Akademische Prüfungsamt der Universität Vechta (Universität Vechta, Akademisches Prüfungsamt, Ihr Studiengang, Driverstr. 22, 49377 Vechta) zu übersenden. Die Arbeiten müssen gem. § 19 (8) RPO mit einer schriftlichen Versicherung des Prüflings versehen sein, dass sie*er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Zusätzlich muss die Prüfungskandidatin*der Prüfungskandidat versichern, dass die gedruckte Arbeit nicht von der per Mail eingereichten digitalen Fassung abweicht. Das Akademische Prüfungsamt sendet die Bachelor- oder Masterarbeit zunächst in digitaler Form an die Prüfer*innen und liefert die gedruckten Fassungen nach Eingang nach. Die digitale Fassung der eingereichten Bachelor- oder Masterarbeit wird vom Akademischen Prüfungsamt digital archiviert, das dritte gedruckte Exemplar der Bachelor- oder Masterarbeit wird wie bisher aufbewahrt.

    Für die Abgabe beachten Studierende bitte dringend die Vorgaben gemäß der Hinweise zur Einreichung von Bachelor-/Masterarbeiten.

    Wenn Sie sich für die Einreichung der Bachelor- oder Masterarbeit an die Universität begeben, so bitten wir Sie, für den Einwurf den neuen Briefkasten am Haupteingang des E-Gebäudes zu nutzen. Sie erreichen ihn von der Driverstraße aus (siehe auch Rubrik Prüfungen allgemein: Wie und wo sollen schriftliche Arbeiten eingereicht werden?). Alternativ können Sie die Arbeit zu den üblichen Öffnungszeiten am ServicePoint im R-Gebäude abgeben (bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, der Eingang wird vor Ort vermerkt).

    Studierende beachten bitte § 17 Satz 5 EODigiP: Die Prüfung und Bewertung der Arbeit wird erst nach Eingang der Arbeit in Papierform aufgenommen, die regelmäßige Korrekturzeit von sechs Wochen gemäß § 19 Abs. 10 RPO beginnt erst ab diesem Zeitpunkt.

    Erst- und Zweitprüfer*innen senden die Gutachten nach Ablauf der Korrekturfrist (sechs Wochen gem. § 19 Abs. 10 RPO) als Scan per Mailanhang an das Akademische Prüfungsamt (bitte die studiengangsbezogene Mailadresse verwenden). Die Originale werden per Hauspost nachgereicht.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1195
  • Bearbeitungsstatus

    Im Bewerbungsportal können Sie stets den aktuellen Antragsfachstatus bzw. Antragsstatus einsehen.

    In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie ALLE Meldungen in Ihrem Bewerbungsportal sichten.

    In der rechten Spalte finden Sie unter anderem Ihren Vor- und Zunamen und die Bewerbungsnummer. Darunter wird Ihnen angezeigt, ob und ggf. welche Unterlagen fehlen. Das Immatrikulationsamt kann Ihnen an dieser Stelle auch komplette Nachrichten hinterlegen.

    Kontrollieren Sie Meldungen, die im Infofeld bzw. der Infobox (rote Glocke oben rechts im Bewerbungsportal) bzw. die sich direkt am Antrag/Antragsfach in Ihrem Bewerbungsportal befinden und behalten Sie Ihren privaten E-Mail-Posteingang oder ggf. den Uni-Mail-Posteingang (als Studierende/r unserer Universität) im Blick. 
    Auch im
     SPAM-Ordner können wichtige Nachrichten für Sie ankommen. 

    Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 10-14 Tagen muss für Erstsemesteranträge eingeplant werden. Bei Anträgen auf Zulassung in höhere Fachsemester planen Sie bitte ca. 4-6 Wochen Bearbeitungszeit ein.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #91
  • Beglaubigung

    !!! Eines vorweg: Beglaubigungen von externen Dokumenten und Zeugnissen werden an der Universität nicht vorgenommen !!!

    Bewerbungen und Einschreibungen an der Universität Vechta: 

    Ab dem Wintersemester 2026/27 erfolgt das Bewerbungs- und Einschreibprozedere weitestgehend digital.
    Nur auf Anforderung müssen amtlich beglaubigte Zeugnisse oder Nachweise auf dem Postweg ein- oder nachgereicht werden. Verwenden Sie dafür den Belegbogen nachzureichende Unterlagen (PDF)

    Zertifizierte Urkunden und Nachweise, die wir als Empfänger online über einen Link und/oder QR-Code mit Verifikationscode etc. verifizieren können, ersetzen eine amtlich beglaubigte Kopie. 

    Jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, ist ermächtigt, amtliche Beglaubigungen durchzuführen. Hierzu zählen z. B. Behörden, Notare, Kirchen (Kirchengemeinden beglaubigen meist kostenlos).

    Bestätigungen über die Übereinstimmung mit dem Original z. B. von Schulen, Banken, Krankenkassen, Vereinen, Buchprüfern, denen keine Siegelberechtigung übertragen wurde, können nicht anerkannt werden. Das amtlich beglaubigte Dokument muss im Original eingereicht werden.
    Die Fotokopie eines beglaubigten Dokuments kann nicht berücksichtigt werden!

    Das von Ihnen eingereichte Dokument muss

    • mit einem Beglaubigungsvermerk (= ein Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),
    • mit der Unterschrift der/des Beglaubigenden sowie
    • mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sein. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel (z. B. von einer Bank oder Krankenversicherung) genügt nicht.

    Beglaubigung bei mehrseitigen Kopien:
    Bei mehrseitigen Kopien muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt (entweder schuppenartig die Seiten übereinanderlegen und an der Stelle der Heftung oder aber auf jeder Seite einzeln siegeln lassen).

    Hinweis:
    Wenn die Beglaubigung nicht den dargestellten Anforderungen entspricht, kann dieser Nachweis nicht anerkannt werden. In Ihrem Bewerbungsportal zeigen wir an, wenn die Beglaubigung des eingereichten Zeugnisbeleges nicht in Ordnung ist. Sie haben dann die Gelegenheit, innerhalb der Nachsendefrist den ordnungsgemäßen Beleg nachzureichen (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen).

    siehe auch FAQ Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #92
  • Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

    An der Universität Vechta werden ausschließlich von ihr selbst ausgestellte Urkunden und Zeugnisse gegen Gebühr beglaubigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    Studiengänge Master of Education 
    pruefungsamt.med@uni-vechta.de

     

    #1229
  • Beglaubigung von Urkunden für das Ausland

    Informieren Sie sich bitte zunächst auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zum Urkundenverkehr (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr) und zum Haager Apostille-Übereinkommen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/2570832) sowie bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem die Urkunde(n) vorgelegt werden sollen. Für Apostillen bzw. die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr sind in Niedersachsen die Polizeidirektionen zuständig, Informationen finden Sie unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/konsularwesen/konsularwesen-62323.html. Bei einer Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr muss zuvor eine Vorbeglaubigung durch die Universität Vechta erfolgen. Voraussetzung für eine Vorbeglaubigung ist die Vorlage der Originaldokumente im Akademischen Prüfungsamt. Dabei beachten Sie bitte notwendige Bearbeitungszeiten, insbesondere während der lehrveranstaltungsfreien Zeit.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1668
  • Benutzeraccount

    Jede Bewerberin und jeder Bewerber verfügt in der Regel über einen Benutzeraccount und eine Bewerbungsnummer. Wenn Sie mehr als einen Bewerbungsantrag erfassen möchten, muss dafür keine neue Registrierung erfolgen. Sie können nach der Anmeldung im Bewerbungsportal über den Button „Bewerbungsantrag hinzufügen“ eine weiteren Bewerbungsantrag hinzufügen.

    Sofern die Datenprüfung Ihren Bewerbungsaccount irrtümlich geblockt hat oder Sie einen Antrag stellen wollen, dessen Platz Sie zuvor zurückgegeben hatten, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes, Ihrem Namen und Ihrer Bewerbungsnummer an den IT-Support (it-support[at]uni-vechta[dot]de).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #100
  • Benutzerkennung

    Es werden folgende Benutzerkennungen unterschieden:

    1) Zugang zum Bewerbungsportal für externe BewerberInnen
    2) Zugang zum Online-Service für eingeschriebene Studierende und Ehemalige mit noch gültigen Zugangsdaten (Uni-ID)
     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #101
  • Berufsausbildung/Berufstätigkeit

    Ob Ihre Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit (berufliche Qualifizierung) Sie zu einem „Studium ohne Abitur“ berechtigt, können Sie auf der Seite Studium ohne Abitur - Offene Hochschule erfahren.

    Kontakt: 
    Maria Goldberg 
    maria.goldberg@uni-vechta.de

    #102
  • Bescheid Kultusministerium bzw. Landesschulbehörde (Niedersachsen)

    Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde führt eine Bewertung Ihres Vorstudiums bzw. Ihrer Lehramtsausbildung durch. Diese Bewertung enthält Vorgaben, welche Inhalte noch studiert werden müssen. Sie benötigen diesen Bescheid, wenn Sie z. B. einen Anpassungslehrgang oder einen Quereinstieg in das Lehramt an der Universität Vechta absolvieren möchten.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #104
  • Bescheide

    Bachelorstudiengang Combined Studies sowie alle Fachbachelor-Studiengänge:
    (Anträge 1. Fachsemester ohne Zulassungsbeschränkung):

    Es handelt sich um eine direkte Einschreibung. Daher wird Ihnen kein elektronischer Bescheid zugestellt. Alle Informationen zum Stand Ihres Antrags finden Sie im Bewerbungsportal oder in den automatisierten E-Mails. 

    Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester für Bachelorstudiengänge:
    Im Bewerbungsportal wird Ihnen mitgeteilt, wenn wir Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreiten. In der Regel geht Ihnen der Bescheid dann per E-Mail zu. Beachten Sie im Falle einer Zulassung die Annahmefrist, innerhalb derer Sie ausschließlich (Ausschlussfrist) die Immatrikulation im Bewerbungsportal durchführen können!

    Masterstudiengänge:
    Bei allen Masterstudiengängen werden die Bescheide über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Zugangskriterien in dem Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie als Posteingang hinterlegt. Ggf. enthält eine Zulassung auch einen Passus zur Visumsbestätigung

    • Wichtig: Sobald Sie die E-Mail über den Posteingang erhalten haben, schauen Sie in das Bewerbungsportal und öffnen den Bescheid. Bewahren Sie diesen für Ihre Unterlagen auf und speichern ihn ab, da er nach Schließung des Portals nicht mehr verfügbar ist. Die Bescheide für das Wintersemester werden im Bewerbungsportal ca. Ende November, die des Sommersemesters Ende April gelöscht. 
    • Interne vorläufige Master: Wenn Sie vorbehaltlich des erfolgreich abzuschließenden Bachelorstudiums eingeschrieben wurden und das Bewerbungsportal in der Zwischenzeit geschlossen wurde, erhalten Sie ggf. nach endgültiger Prüfung Ihres Bachelorabschlusses einen Auflagenbescheid per E-Mail an die Uni-Mail-Adresse.


    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #103
  • Bescheinigungen

    Wir unterscheiden verschiedene Arten von Bescheinigungen:

    1. Bescheinigungen, die wir für Sie erstellen bzw. bereitstellen:

    1.1 Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen:
    Diese können sich Studierende unserer Universität ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation über den Online-Service selbst ausdrucken. Bei studienrelevanten Änderungen (z.B. Änderung Studiengang, Name...) wird eine bereits heruntergeladene Bescheinigung erneuert, die Sie ggf. eigenständig herunterladen müssen. 

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zum Herunterladen von Bescheinigungen im Online-Service (pdf).

    Für Bewerberinnen und Bewerber gilt: Damit Sie möglichst zu Studienbeginn entsprechende Bescheinigungen herunterladen können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen und Ihrer Krankenkasse rechtzeitig die geplante Immatrikulation melden (siehe Infos zur Krankenversicherungspflicht). Unvollständig oder verspätet nachgereichte Belege verzögern die Bearbeitung sowie Einschreibung und damit den Versand der Zugangsdaten und die Bereitstellung Ihrer Immatrikulationsbescheinigung! Daher sollten Sie regelmäßig den aktuellen Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal einsehen! Nach erfolgter Einschreibung lautet der Status "immatrikuliert". Als Studienbeginner/-in an der Universität Vechta können Sie vorübergehend in den nächsten 7 Tagen - auch ohne Zugangsdaten - Studienbescheinigungen mit Ihrem Bewerbungsaccount über das Startmenü - Mein Studium - Studienservice - downloaden. 

    Beachten Sie die Besonderheiten bei einer vorläufigen Immatrikulation. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ UniCard, Semesterticket und  Semesterunterlagen.

    1.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung im Online-Service selbst herunterladen. Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf den Online-Service haben, können Sie die Bescheinigungen über das Kontaktformular oder per E-Mail (immatrikulationsamt.exmatrikulation@uni-vechta.de) anfordern.

    Grundsätzlich muss eine Bearbeitungszeit von 5-8 Tagen eingeplant werden.

    1.3 Bescheinigungen anderer Art:
    Sofern Sie eine spezielle Bescheinigung (z. B. für Rente, Halbwaisenrente, Familienkasse oder Finanzamt etc.) benötigen, werden wir Ihnen diese ausstellen. Reichen Sie uns das entsprechende Formular der Behörde zum Ausfüllen ein oder fordern Sie die Bescheinigung über das Kontaktformular unter Angabe der persönlichen Daten bei uns an.

     

    2. Bescheinigungen, die wir von Ihnen anfordern:

    2.1 Studienverlaufs-, Studienzeit-, Immatrikulationsbescheinigungen:
    Falls Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind oder waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs, der Semesterzahl sowie eventuell beanspruchter Urlaubssemester. 

    2.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Bei vorherigem Studium an einer anderen oder an verschiedenen Hochschulen mit zwischenzeitlich erfolgter Exmatrikulation müssen Sie für die Einschreibung an der Universität Vechta die entsprechende/n Exmatrikulationsbescheinigung/en einreichen. 

    2.3 Hochschulabschlusszeugnis:
    Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie im Rahmen eines Zweitstudiums oder konsekutiven Masters immatrikuliert. In diesem Fall muss das Hochschul-Abschlusszeugnis im Rahmen der Online-Bewerbung oder Online-Immatrikulation elektronisch hochgeladen werden. Wir behalten uns vor, dieses auch in amtlich beglaubigter Form nachzufordern.  

    Studienzeiten, die Sie an der Universität Vechta absolviert haben, müssen Sie nicht nachweisen. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #105
  • Bestätigungsmail (nach Online-Bewerbung)

    Nach Absenden einer Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine E-Mail an die von Ihnen erfasste E-Mail-Adresse. Sollten Sie die E-Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner und ob Ihr Postfach voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).
    Achten Sie bitte unbedingt auf weiterführende Hinweise in der E-Mail und die Informationen zur Online-Bewerbung.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #106
  • Bestätigungsmail (nach vollständiger Immatrikulation)

    siehe FAQ Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation

     

    #1398
  • Beurlaubung / Urlaubssemester

    Eine Beurlaubung bzw. ein Urlaubssemester muss innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist schriftlich beantragt und begründet werden. Der Grund muss entsprechend nachgewiesen werden. 
    Im 1. Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es bei den konsekutiven Masterstudiengängen. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf unserer Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren bzw. auf der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #107
  • Bewerbung (Online-Bewerbung)

    Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist ausschließlich über die sogenannte Online-Bewerbung im Bewerbungsportal möglich. 

    Mit Ihrer Benutzerkennung – die Ihnen per E-Mail bei der Registrierung übersendet wurde – und dem von Ihnen gewählten Passwort können Sie direkt in dem Bewerbungsportal den Status Ihrer Bewerbung einsehen.

    1. Online-Bewerbung:
    Nach der Registrierung oder Anmeldung im Bewerbungsportal  bewerben Sie sich online. 

    2. Kontrolle der Dateien:
    Vergessen Sie nicht zu überprüfen, ob Sie alle Dokumente, die von Ihnen hochgeladen werden mussten, auch im Dateiupload „angehängt“ haben.

    3. Datenkontrolle:
    Bevor Sie die Online-Bewerbung elektronisch versenden, haben Sie die Möglichkeit, über das Feld „Kontrollansicht“ sämtliche von Ihnen erfasste Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

    4. Eingangsbestätigung:
    Wenn Sie Ihre Bewerbung elektronisch versendet haben, sehen Sie anschließend Ihre Bewerbungsnummer und den Antragsstatus "eingegangen" oder "zulassungsfrei". Parallel dazu haben Sie zu diesem Zeitpunkt in Ihrem E-Mail-Postfach bereits die Eingangsbestätigung für die Datenübermittlung von der Universität Vechta erhalten.

    5. Zulassungsfreie Fächer und Studiengänge: 
    Direkt im Anschluss schließt sich die Online-Immatrikulation an. 

    6. Mit Zulassungsbeschränkung oder zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen):
    Regelmäßiges Sichten Ihrer Angaben im Bewerbungsportal bzw. evtl. Mitteilungen durch das Immatrikulationsamt und Erhalt von Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid überprüfen.
     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #113
  • Bewerbung zurückziehen und bearbeiten

    Wenn Sie Ihren elektronischen Bewerbungsantrag übersendet haben und sich dieser noch nicht im Status „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ befindet, können Sie ihn mit Hilfe der Button „zurückziehen“ bzw. „zurückziehen und bearbeiten“ innerhalb der Antragsfrist ändern und anschließend erneut abgeben.
    Wenn Sie einen neuen Antrag stellen möchten, müssen ggf. neue Anlagen hochgeladen werden. 

    Ist der Antrag bereits im Antragsstatus „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ verwenden Sie das Kontaktformular, um so dem Immatrikulationsamt formlos Ihre Änderungshinweise zu übermitteln. 
    Vergessen Sie nicht, in dem Kontaktformular Ihre Bewerbungsnummer anzuführen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #114
  • Bewerbungs- und Einschreibfristen

    Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Studiengänge/-fächer zulassungsfrei. 
    Informieren Sie sich auf unseren Bewerbungsseiten.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #88
  • Bewerbungsnummer

    Nach dem Erfassen Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie Ihre Bewerbungsnummer.
    Diese benötigen Sie bei Nachreichungen, Beitragszahlungen und Anfragen via Kontaktformular.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #110
  • Bewerbungsportal der Universität Vechta

    Über den Link https://hisinone.uni-vechta.de gelangen Sie zum Bewerbungsportal der Universität Vechta.
    Sie können sich für Bachelor- und Masterstudiengänge online bewerben bzw. einschreiben. Das Portal wird jeweils für das kommende Semester geöffnet. Bewerbungen sind immer nur für das jeweilige Semester gültig.

    Zugang zum Bewerbungsportal:
    Dieser erfolgt mit der Ihnen bei der Registrierung per E-Mail zugegangenen Benutzerkennung und dem von Ihnen gewählten Passwort.
    Interne und ehemalige Studierende mit gültigem Studierendenaccount melden sich als StudentIn an und verzweigen über das Hauptmenü in die Bewerbungsansicht. 

    Zugangsdaten vergessen?
    Lesen Sie entsprechende Informationen im FAQ Zugangsdaten.

    Schauen Sie - in Ihrem eigenen Interesse und in Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht - regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal !

    weitere FAQ: Antragsstatus/Antragsfachstatus, Nachreichung von Unterlagen/Nachsendefrist, Bescheide, Krankenversicherungspflicht, Semesterbeiträge und Studiengebühren. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #112
  • Bezugsfachwechsel - Studienfach Sachunterricht

    Sind Sie im Studiengang Bachelor Combined Studies im Fach Sachunterricht eingeschrieben, können Sie einen Wechsel des Bezugsfaches mit dem Antrag auf Bezugsfachwechsel (pdf) (Einreichung digital an immatrikulationsamt.BA-Wechsel@uni-vechta.de) beantragen.

    Die Antragsfrist lautet für das:
    - Sommersemester: 31.03.
    - Wintersemester:    30.09.

    Bitte beachten Sie:

    • Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind. 
      Tragen Sie also für eine fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr Sorge.
      Detaillierte Infos siehe auf der Homepage unter: Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung)
    • Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Antragsbearbeitung erfolgt nicht!
    • Ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie einplanen.
    • Die Änderung können Sie im Online-Service einsehen.
    • Das Akademische Prüfungsamt wird vom Immatrikulationsamt über die Änderung informiert. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #117
  • Chronische Erkrankung

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap und chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder im Falle einer Akutsituation. 

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

    #119
  • Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten (Lebenslauf)

    Damit wir Ihren Antrag prüfen und den Studienverlauf ordnungsgemäß abbilden können, müssen Sie spätestens bei der Online-Immatrikulation die ausgefüllte, lückenlose, chronologische Übersicht Ihrer Studienzeiten/Tätigkeiten (pdf) oder alternativ einen Lebenslauf elektronisch hochladen. 

    Wir bitten darum, dass nicht nur Studienzeiten, sondern alle Tätigkeiten (Jobs, Auslandsaufenthalte, Dienste etc.) eingetragen werden. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #120
  • Dateiupload im Bewerbungsportal

    Der Dateiupload im Bewerbungsportal ermöglicht es Ihnen im Rahmen der Online-Bewerbung und Online-Immatrikulation diverse elektronische Nachweise hochzuladen, die für den Zugang zum gewünschten Studium und für die Immatrikulation erforderlich sind.

    Wenn Sie die Online-Bewerbung bzw. Online-Immatrikulation durchlaufen, gelangen Sie zu den Uploadseiten der Dateien. Es werden nur PDF-Dateien akzeptiert. Bereiten Sie die Dateien entsprechend vor. Bestätigen Sie die Bewerbung erst, wenn Sie alle geforderten elektronischen Nachweise hochgeladen haben. Denn, wenn Ihre Bewerbung durch das Immatrikulationsamt von dem Antragsstatus "eingegangen" oder "Immatrikulation beantragt" in z. B. "gültig" oder "Immatrikulation in Bearbeitung" versetzt wurde, können Sie fehlende oder unvollständige Nachweise eigenständig nur noch über das Kontaktformular nachreichen.

    Nur, wenn die Sachbearbeitung fehlende Unterlagen feststellt und für Sie im Einzelfall eine automatische Aufforderung im Portal mit E-Mail generiert, können Sie anschließend einen digitalen Nachweis über den Button "Unterlagen nachreichen" oder "Dokumente hochladen" fristgerecht uploaden. 

    Ihre hochgeladenen Dateien finden Sie unter dem jeweiligen Antrag, dort unter den "Antragsdetails".

    siehe auch FAQ Unterlagen nachreichen und Nachreichung von Unterlagen/Nachsendefrist

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #121
  • Datenerhebungsbogen (Promotion)

    Für die Einschreibung in ein Promotionsstudium müssen Sie einen ausgefüllten Datenerhebungsbogen einreichen, in dem Sie diverse persönliche Angaben, wie z. B. zu Ihren aktuellen Kontaktdaten machen. Promovierende erhalten den Datenerhebungsbogen nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss direkt mit einem Schreiben von dem Immatrikulationsamt. Nach erfolgreicher Einschreibung können Sie Ihre Kontaktdaten bequem über den Online-Service selbst ändern.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #122
  • Datenkorrektur

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Transbinäre, interbinäre und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Auszug aus dem Geburtenregister) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).
    Bereits immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname im Online-Service über "Mein Studium", "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z. B. Auszug aus dem Geburtenregister) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (pdf)

    siehe FAQ Geschlechtsangabe ändern

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1231
  • Dokumente nachreichen (Funktion im Bewerbungsportal)

    Stellt die Sachbearbeitung fehlende Unterlagen fest, kann im Einzelfall im Portal eine automatische Aufforderung zum Nachreichen des entsprechenden Beleges generiert werden. Sie erhalten dazu eine automatische E-Mail und können im Portal die angeforderte Datei innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Button „Dokumente nachreichen“ hochladen.

    Schauen Sie aber auch auf andere Hinweise zu fehlenden Unterlagen im Portal oder in Ihren E-Mails.

    siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist, Vollständigkeit der Unterlagen  

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #2250
  • Durchschnittsnote

    Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Z-Prüfung) oder einen Studienabschluss erwirbt, erhält in der Regel eine Note, die die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z. B. 2,3). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen.

    Bitte geben Sie bei ausländischen Abschlüssen bei einer Bewerbung immer die umgerechnete Durchschnittsnote des deutschen Systems an.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #125
  • E-Mail-Kontakt

    Automatisierte E-Mails, die aus dem Bewerbungsportal oder der Studierendenverwaltung heraus generiert werden, werden in der Regel von der Absender-E-Mail immatrikulationsamt@uni-vechta.de versandt. Antworten Sie bitte NIE an diese E-Mail-Adresse, da es keine Zuständigkeit hierfür gibt.

    Wenn Studierende oder Bewerberinnen und Bewerber E-Mail-Kontakt mit dem Immatrikulationsamt aufnehmen möchten, verwenden Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird automatisch an die „zuständige“ Person bzw. Abteilung weitergeleitet. Sie müssen generell mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2-3 Werktagen rechnen.

    Interne und externe Dienststellen können über die Seite AnsprechpartnerInnen im I-Amt die entsprechende Funktions-E-Mail-Adresse wählen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #131
  • E-Mail-Konto

    Nach erfolgter Immatrikulation erhalten alle neuen Studierenden vom Rechenzentrum per E-Mail die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.

    Die Zugangsdaten werden Ihnen ca. 2-5 Tage nach Immatrikulation (siehe Status "immatrikuliert" im Bewerbungsportal) elektronisch an die private E-Mail-Adresse übermittelt. Daher sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Postfach nicht überfüllt ist. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner.   

    Bei Fragen rund um den E-Mail-Dienst wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum.

     

    Kontakt: 
    IT-Support
    it-support@uni-vechta.de

    #132
  • Eignungsprüfungsfächer/-belege

    Die Universität Vechta führt in folgenden Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch. Detaillierte Informationen können auf der jeweiligen Internetseite des Faches auf dieser Homepage nachgelesen werden: 


    Designpädagogik

    Musikpädagogik

    Sportwissenschaft

     

    Ihre Bewerbung für eines der Fächer umfasst:
    1. Ihre fristgerechte Online-Bewerbung und Online-Immatrikulation.
    2. das fristgerechte Hochladen vom entsprechenden Eignungsprüfungsbeleg.

    Gehen Sie wie folgt vor:

    1. Registrieren Sie sich über das Bewerbungsportal und geben Sie dort anschließende Ihren Antrag ab. 
    Ausnahme Bewerberinnen und Bewerber unserer Universität: Sie können sich direkt im Online-Service anmelden, um dort unter dem Reiter „Studienangebot/Studienbewerbung/Bewerbungsantrag hinzufügen“ Ihren Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel zu erfassen.

    2. Der entsprechende Eignungsprüfungsbeleg (der Ihnen vom Fach in Form eines Bescheides zugeht) muss bis zum Ende der Einschreibfrist 30.09. im Immatrikulationsamt vorliegen. 

    Bitte beachten Sie:

    • Sofern Sie an einer Eignungsprüfung teilnehmen bzw. Unterlagen zur Prüfung beim entsprechenden Fach eingereicht haben und die Auswertung dort noch aussteht, können Sie den Antrag zunächst auch schon ohne Eignungsbeleg elektronisch abgeben.
      Nach erfogter Antragsprüfung (Ihr Antrag befindet sich dann im Status "in Bearbeitung") werden wir den Beleg elektronisch bei Ihnen nachfordern und eine Nachsendefrist mitteilen. Sie lesen dazu entsprechende Angaben im Bewerbungsportal. Zusätzlich wird zum Sachverhalt automatisiert eine E-Mail an Sie erzeugt, weshalb Sie regelmäßig Ihre E-Mails (auch SPAM) sichten sollten.
       
    • Wenn sie - wider Erwarten - die Eignung nicht nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 30.09.2026 im Bewerbungsportal einen Alternativen Antrag hinzuzufügen. 
       
    • Erst, wenn alle - für die Einschreibung erforderlichen - Unterlagen vorliegen, die Zahlung der sofort fälligen Semesterbeiträge als gebucht gilt und uns Ihre Krankenversicherung die elektronsichen Meldedaten für Ihre Einschreibung übermittelt hat, können wir Sie einschreiben. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt​​​​​​​

    #126
  • Einfach-Studiengang

  • Eingangsbestätigung

    Nach Erfassung der Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine automatisch generierte Bestätigungsmail mit wichtigen Informationen. Sollten Sie die Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst, ob die Bestätigungsmail im Spam-Ordner gelandet ist oder ob Ihr Postfach eventuell voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).

    Auch nach Beantragung der Online-Immatrikulation erhalten Sie eine automatisierte Nachricht üder die „Statusänderung“.

    Manuelle Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per E-Mail, Post oder Fax erteilt! Ausschließlich gibt das Bewerbungsportal Aufschluss über den Stand oder noch fehlende Bewerbungs- und Einschreibunterlagen.

    Kontrollieren Sie daher regelmäßig den Status und die Angaben direkt im Bewerbungsportal.

    siehe auch FAQ Antragsfachstatus und Antragsstatus und Vollständigkeit der Unterlagen 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #129
  • Einzahlung (Überweisung Semesterbeitrag/-gebühren)

    Gemäß §14 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) setzt die Rückmeldung oder eine Immatrikulation voraus, dass fällige Beiträge, Gebühren und Entgelte vollständig und fristgerecht überwiesen wurden. Bareinzahlungen sind nicht möglich, Teilzahlungen sind nicht erwünscht.

    Den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester sowie Informationen zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und -gebühren ist:
    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE69 2505 0000 0101 4267 08
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname

    RückmelderInnen beachten die Rückmeldefristen unter Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    ErsteinschreiberInnen und NeueinschreiberInnen tätigen die Überweisung nach erfolgter Online-Immatrikulation, spätestens aber bis zum 31.03. für Einschreibungen zum Sommersemester bzw. 30.09. für Einschreibungen zum Wintersemester. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Zahlungsfrist gewährt werden. Sind die einzureichenden Unterlagen nicht vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende Zahlung geleistet, ist eine abschließende Antragsbearbeitung nicht möglich. Dies verzögert die Immatrikulation sowie das Versenden der Zugangsdaten und Ihrer UniCard erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, regelmäßig den aktuellen Stand Ihrer Einschreibung im Bewerbungsportal einzusehen! Beachten Sie die Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherungspflicht und einer vorläufigen Immatrikulation / Student/In (vorläufig).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #130
  • Erstattung gezahlter Beträge

    Beantragen Sie z. B. im Rahmen einer Bewerbung/Einschreibung die Erstattung bereits gezahlter Beiträge, Gebühren und Entgelte, weil Sie z. B. vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz zurücktreten oder die Prüfung Ihrer hier eingereichten Unterlagen aufzeigt, dass Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den von Ihnen angestrebten Studiengang nachweisen können, verwenden wir für die Überweisung die bei Ihrer Einzahlung angegebene Bankverbindung, wenn uns von Ihnen keine alternative Bankverbindung mitgeteilt wurde.

    Verwenden Sie dafür den Antrag auf Erstattung (pdf) und beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen, die wir auf dem Antrag notiert haben. Mit Antrag auf Erstattung ist auch die Rückgabe der UniCard erforderlich, sofern Sie diese bereits erhalten haben.

    siehe auch FAQ Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #134
  • Ersteinschreibung

    Wenn Sie vor Ihrer Immatrikulation zu keiner Zeit an einer anderen Universität eingeschrieben waren, spricht man von einer Ersteinschreibung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #135
  • Erweiterungsfach

    Ein Erweiterungsfach für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- bzw. Haupt- und Realschulen ist ein ergänzendes Studienangebot der Lehrerbildung, das den Master of Education um ein drittes Fach erweitert.

    Nähere Informationen zu den Fächern und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite Erweiterungsfächer im Master of Education. Beachten Sie die Besonderheiten bzgl. des Nachweises für Eignungsprüfungsfächer. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #136
  • Exmatrikulation

    Informationen zur Exmatrikulation für bereits immatrikulierte Studierende (nicht Studienbewerberinnen oder Studienbewerber) finden Sie auf der Seite Exmatrikulation.

    Bewerberinnen und Bewerber sowie neue Studierende, die vom Studienplatz zurücktreten möchten und bereits gezahlt haben, informieren sich bitte bei dem FAQ Rückgabe des Studienplatzes.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #137
  • Fachhochschulreife

    Haben Sie die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen, so wird die Fachhochschulreife erst durch den praktischen Teil erlangt. Erst wenn beide Teile vorliegen, kann die zuständige Stelle die notwendige Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen.

    Es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung elektronisch mit der Online-Bewerbung hochzuladen. Grundsätzlich ist für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses der Fachhochschulreife in Niedersachsen die Schule zuständig, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife aufgrund des an der freien Waldorfschule erworbenen schulischen Teils ist die Landesschulbehörde zuständig. 

    Kommen Sie aus einem anderen Bundesland, können die Bestimmungen ggf. abweichen. Bitte erkundigen Sie sich an Ihrer Schule.

    Für den Fall, dass Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote ausweist, muss zusätzlich zum Zeugnis eine Bescheinigung der Schule über die Durchschnittsnote beigefügt werden, die bis auf eine Stelle hinter dem Komma zu errechnen ist. Die Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung müssen mit der Bewerbung elektronisch übersendet werden! Sollten Sie Hinweise für uns notieren wollen, laden Sie uns unter "Sonstiges" eine formlose Mitteilung hoch. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #138
  • Fachsemester

    Fachsemester sind alle Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung (Bachelorprüfung, Magisterprüfung etc.) in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Fachsemester können den Hochschulsemestern entsprechen, müssen es aber nicht, weil die Hochschulsemester nicht an eine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei einem Studienfachwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder bei 1 (es sei denn, Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester), die Hochschulsemester werden jedoch weiter gezählt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #139
  • Fachwechsel

    siehe FAQ Studiengangswechsel - Studienfachwechsel

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #442
  • Faecherkombination (BA Combined Studies)

    Informationen zur möglichen Fächerkombination im BA CS finden Sie auf unserem Informationsblatt - Combined Studies Kombinationen und Gewichtung (pdf).

    Sofern Ihre Bewerbung auf Basis einer fachgebundenen Fachhochschulreife basiert, gibt es hier bezüglich der Fächerkombination gesonderte Informationen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #140
  • Faecherkombination (Master of Education)

    Wenn Sie sich für den Studiengang Master of Education einschreiben möchten (siehe auch FAQ Masterstudiengänge), so beachten Sie die gültigen Fächerkombinationen auf dem Informationsblatt zu Combines Studies - Fächerkombinationen und Gewichtungen (pdf)

    Für den Master of Education ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Fächerkombination dann erforderlich, wenn Sie andere als die in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen vorgeschriebenen Fächer gewählt haben.

    Diese Genehmigung wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Antrag erteilt. Zuständig ist das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

    Anschrift: 
    Niedersächsisches Landesinstitut
    für schulische Qualitätsentwicklung
    Keßlerstraße 52
    31134 Hildesheim 

    siehe auch: 
    Landesprüfungsamt: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)

    Staatsprüfungen Lehramt Niedersachsen – Tipps & Infos: Bildungsportal Niedersachsen

    Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, fügen Sie diese bei der Online-Bewerbung bitte digital im Dateiupload hinzu.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #141
  • Familienverantwortung

    Wenn Sie neben Ihrem Studium Familienverantwortung wahrnehmen, sei es, weil Sie schwanger sind, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Koordination Familiengerechte Hochschule, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    zum Download: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung "Studium mit Familienverantwortung" (pdf) 

    siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Pflege, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de
     

    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #142
  • Formlose Erklärung bei Studienzeitunterbrechung

    Sofern Sie bei einer Studienzeitunterbrechung definitiv an keiner anderen Universität eingeschrieben waren, reichen Sie uns bitte eine entsprechend lautende formlose, eidesstattliche Erklärung ein. Andernfalls sind sämtliche Studienzeit- /Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen beizufügen.

    Wenn Sie vormals bereits an der Universität Vechta immatrikuliert waren, reichen Sie ggf. die formlose, eidesstattliche Erklärung ein, wonach Sie bei Studienzeitunterbrechung (nach vormaligem Studium an der Universität Vechta) definitiv keine Leistungen im Rahmen eines Studiums im Unterbrechungszeitraum erbracht haben.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #143
  • Fotoupload

    Im Rahmen der Online-Immatrikulation werden Erst- und NeueinschreiberInnen im Bewerbungsportal zum Hochladen eines aktuellen Lichtbildes für die Erstellung der UniCard aufgefordert. Es ist eine Pflichteingabe.

    Hinweis für aktuell eingeschriebene Studierende der Universität Vechta: Sofern Sie bereits Studierende oder Studierender der Universität Vechta sind und über eine UniCard (mit oder ohne Lichtbild) verfügen, laden Sie bei Bedarf ein neues Foto selbständig im Online-Service hoch. Wenn Sie eine neue UniCard (mit dem hochgeladenen Foto) wünschen, müssen Sie einen kostenpflichtigen Ersatzkartenantrag UniCard (pdf) stellen. Bitte laden Sie das neue Foto vor Antragstellung hoch (siehe FAQ UniCard-Ersatz).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #144
  • Fristen

    Die Bewerbungsfristen werden Ihnen auf der Homepage zum jeweiligen Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, angezeigt. Außerdem notieren wir die Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal auf der Registrierungsseite. 

    Individuelle Fristen z.B. für Nachreichungen von Unterlagen werden Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #978
  • Gaststudierende

    Gaststudierende, auch Gasthörerinnen und Gasthörer genannt, belegen nur bestimmte Lehrveranstaltungen, ohne dabei einen Studienabschluss erwerben zu können.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Gasthörstudium.

     

    Kontakt: 
    Maria Goldberg
    Zentrale Studienberatung
    maria.goldberg@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #168
  • Gebäudeplan

    Ein Gebäudeplan der Universität Vechta ist hier hinterlegt: Gebäudeplan (PDF).

     

    Kontakt:
    https://www.uni-vechta.de/gebaeudemanagement

    #444
  • Gefährdungsbeurteilung

    Wenn Sie schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden oder ein Kind stillen, sind Sie verpflichtet, für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen, eine Gefährdungsbeurteilung (PDF) zusammen mit Ihrer Lehrperson vorzunehmen. Details finden Sie im Merkblatt Mutterschutz für Studentinnen (PDF), das auf der Seite Familiengerechte Hochschule verlinkt ist. Dort haben Sie auch Zugriff auf weitere Informationen rund um das Thema Familienverantwortung.

    siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit

     

    Kontakt: 
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

     

    #169
  • Geschlechtsangabe ändern

    Transbinäre, interbinäre und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres Geschlechtseintrags in der Elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) mit diesem Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (PDF) beantragen.

    Sollten Sie den Antrag noch nicht stellen wollen, haben Sie selber die Möglichkeit, Ihre Geschlechtsangabe eigenständig nur in Stud.IP anzupassen. Wie das geht, erfahren Sie in der Anleitung Geschlechtseintrag in Stud.IP ändern (PDF).

    siehe auch FAQ Namensänderung

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #170
  • Gewichtungen

    Im Bachelor Combined Studies werden zwei Studienfächer in gleicher oder unterschiedlicher Gewichtung studiert. Informationen über die Gewichtungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fächerkombinationen und -gewichtungen im Bachelor Combined Studies (PDF). Eine Änderung der Gewichtung im Laufe des Studiums ist möglich. 

    siehe auch FAQ Gewichtungswechsel

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #171
  • Gewichtungswechsel

    Ein Gewichtungswechsel ist nur für den Bachelorstudiengang Combined Studies möglich.

    Möchten Sie die Gewichtung im Laufe des Studiums zu A/B oder B/B ändern, müssen Sie dieses über das Antragsformular Gewichtungswechsel (PDF), fristgerecht schriftlich beantragen.

    Die Antragsfristen lauten für das:
    - Sommersemester: 30.04.
    - Wintersemester:    31.10. (Beachten Sie die Ausnahme für Erstsemesterstudierende weiter unten im Text)

    Beachten Sie bitte:

    • Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Antragsbearbeitung erfolgt nicht!
    • Ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie einplanen.
    • Die Änderung können Sie im Online-Service einsehen.
    • Das Akademische Prüfungsamt wird vom Immatrikulationsamt über die Änderung informiert. 


    AUSNAHME für Erstsemesterstudierende des Wintersemesters:

    • Es gilt die gesonderte Frist: 15.11. 
    • Die Fächergewichtungsänderung kann nicht im Bewerbungsportal angezeigt werden.
    • Teilen Sie Ihren Änderungswunsch (Angabe alte Fächerkombination-/gewichtung mit Angabe neuer Fächerkombination/gewichtung) dann formlos via E-Mail an: immatrikulationsamt.gewichtungswechsel@uni-vechta.de mit und planen für die Bearbeitung bitte ca. 2 Wochen ein.  

      ES GILT:
    • Sind Sie bereits eingeschrieben, notieren Sie in der E-Mail ergänzend Ihre Matrikelnummer und schreiben dann ausschließlich von Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse.
    • Sind Sie noch nicht eingeschrieben, notieren Sie uns bitte ergänzend Ihre Bewerbungsnummer. In diesem Fall können wir den Fachwechsel erst einige Tage nach der erfolgten Einschreibung - mit zunächst alter Gewichtung - bearbeiten. Das hat technische Gründe. 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #172
  • Handicap

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

     

    Dr. Annegret Wehmeyer 
    Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
    annegret.wehmeyer@uni-vechta.de

    #174
  • Heimatadresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, KontaktdatenKorrespondenzadresse, Online-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #981
  • Hochschulabschluss

    Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch staatliche oder kirchliche Prüfung bezeichnet. Bei einer Bewerbung bzw. Neueinschreibung ist ein bereits abgeschlossenes Studium anzugeben und nachzuweisen.

    Bei der Online-Bewerbung bzw. spätestens bei einer Online-Immatrikulation muss ein Hochschulabschlusszeugnis einer fremden Hochschule bzw. Universität elektronisch hochgeladen werden. Im Einzelfall behalten wir uns vor, eine amtlich beglaubigte Kopie auf dem Postweg anzufordern.

    Abschlüsse, die an der Universität Vechta erlangt wurden, müssen in der Regel nicht nachgewiesen werden.

    siehe FAQ Beglaubigung

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #177
  • Hochschulsemester

    Als Hochschulsemester bezeichnet man jedes Semester, in dem eine Studentin oder ein Student an einer Hochschule oder Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes eingeschrieben ist oder war. Neben den regulären Fachsemestern zählen dazu auch Urlaubssemester.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #178
  • Hochschulzugang ohne Abitur

    Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur finden Sie auf der Seite Studium ohne Abitur.

    Für Bewerbungen mit Allgemeiner Studienberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (gem. § 18 Abs. 4 S. 1 NHG*) gilt, dass Sie den/die Tätigkeitsnachweis/e mit dem Zulassungsantrag einreichen müssen.

    Kopien von Arbeitsverträgen reichen nicht aus. Die dreijährige Berufstätigkeit muss anhand von Arbeitszeugnissen oder Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärungen bzw. Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, lassen Sie sich gerne bei der Koordinationsstelle Offene Hochschule beraten.


    *Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, deren reguläre Ausbildungsdauer mindestens drei Jahre beträgt, und Sie anschließend in diesem Beruf mindestens drei Jahre in Vollzeit berufstätig waren (bei einem Aufstiegsstipendium reichen zwei Jahre).

     

    Kontakt: 
    Maria Goldberg
    Zentrale Studienberatung
    maria.goldberg@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #180
  • Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bezeichnung Hochschulzugangsberechtigung ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Damit wird die Studierfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers nachgewiesen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer anderen Zugangsberechtigung, beispielsweise aufgrund beruflicher Vorbildung (siehe auch FAQ Hochschulzugang ohne Abitur).

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #181
  • Höhere Fachsemester

    Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist nur möglich, wenn bereits vorher mindestens ein Semester studiert wurde. Zum Sommersemester können Sie sich ggf. für ein 2., 4. oder 6. Fachsemester und zum Wintersemester ggf. für ein 3. oder 5. Fachsemester bewerben. Der Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester für Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal. Lesen Sie sich die entsprechenden Informationen dazu auf der Seite Anerkennung und Wechsel durch.

    In zulassungsfreien Studiengängen/-fächern kann jede oder jeder Studieninteressierte, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt, aufgenommen werden.

    Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes gewählte Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden elektronisch übersendet werden, müssen zunächst vorläufig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Beachten Sie die den FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist. Nach Übersendung Ihres Antrags bzw. der nachgereichten Belege sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie. Fehlen bis zum Ende der im Portal für Sie angezeigten Nachreichfrist für die Einstufung relevante Belege, führt das zum Ausschluss vom Verfahren. 

    Beachten Sie die "Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge":

    • 31.03. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Sommersemester und
    • 30.09. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Wintersemester; wir empfehlen die Antragstellung bis spätestens zum 31.08.
       

     und die "Bewerbungsfristen Masterstudiengänge":

    • 31.03. zum Sommersemester
    • 30.09. zum Wintersemester  

    Mit diesem Stichtag müssen auch die Anerkennungsbelege für das höhere Fachsemester in Masterstudiengängen im Immatrikulationsamt vorliegen. Informieren Sie sich auch auf den Seiten Masterbewerbungen und Anerkennung und Wechsel.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #182
  • Höherstufung

    Bereits immatrikulierte Studierende der Universität Vechta können über das Bewerbungsportal die Höherstufung beantragen. Es gelten dieselben Fristen wie beim Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester. Auf der Seite Anerkennung und Wechsel haben wir Informationen zusammengestellt.

    Mit dem Antrag auf Höherstufung müssen Sie die in der Online-Bewerbung angeforderten Belege hochladen bzw. dieselben fristgerecht elektronisch nachsenden (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist). Fehlerhafte oder unvollständige Anträge führen zum Verfahrensausschluss.

    Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden übersendet werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden (Nachsendefristen für nachzureichende Belege müssen in jedem Fall eingehalten werden). Nach elektronischer Übersendung Ihrer Unterlagen an das Immatrikulationsamt sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #183
  • Immatrikulation

    Als Immatrikulation bezeichnet man die ordnungsgemäße Einschreibung als Studentin oder Student.

    Für zulassungsfreie Studiengänge und -fächer können Sie sich direkt online einschreiben (siehe FAQ Online-Immatrikulation).

    Bei zulassungsfreien Studiengängen und -fächern (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen) muss zunächst - nach fristgerechter Online-Bewerbung (mit ggf. elektronisch einzureichenden Dokumenten) - eine Zulassung erfolgen. Erst dann kann die Online-Immatrikulation beantragt werden.

    Fehlen zur Immatrikulation einzig die elektronisch übermittelten Krankenversicherungsdaten Ihrer Krankenkasse und/oder der Zahlungseingang, erfolgt nur eine vorläufige Immatrikulation.

    Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen in dem Muster unserer Willkommens-E-Mail nach Immatrikulation (pdf).

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

     

    #184
  • Immatrikulationsbescheinigung

    Als Studierender der Universität Vechta finden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung/-en im Online-Service.

    siehe FAQ Bescheinigungen

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #185
  • Internationale Studierende

    Internationale Bewerber und Bewerberinnen müssen sich fristgerecht online über das hier verlinkte Bewerbungsportal bewerben. Es gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen. Über besondere Bedingungen bei internationalen Bewerbungen informiert Sie gerne das International Office.

     

    Kontakt
    International Office
    https://www.uni-vechta.de/international-office/team-kontakt

     

    #186
  • Kinderbetreuung

    Die Universität Vechta bietet verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Kinderbetreuung.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de

    #187
  • Kontakt

    Bei jeglichem Kontakt (per E-Mail, schriftlich oder telefonisch) im Rahmen von Bewerbungen geben Sie bitte neben Ihrem vollständigen Namen unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und/oder Matrikelnummer an.
    Wir können Ihre Anfrage oder Post sonst nicht zuordnen.


    Ihr Erstkontakt erfolgt i. d. R. über den Service-Point unserer Universität, den Sie während dieser Öffnungszeiten erreichen: 
    Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr. Anfragen außerhalb dieser Zeiten (über den Chat oder per E-Mail) werden nach Dienstbeginn beantwortet. 

    Diese Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme bieten wir an: live Chat, fernmündliche Erreichbarkeit und Nutzung der Öffnungszeiten am Service-Point im R-Gebäude unserer Universität, wenn Sie persönlich vorstellig werden möchten.

    • live Chat:
      Wenn Sie z. B. während der Durchführung Ihrer Online-Bewerbung oder Online-Immatrikulation Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, die Chatfunktion (grüne Sprechblase unten rechts auf der Homepage www.uni-vechta.de) zu nutzen.
       
    • Fernmündlich während der o. g. Öffnungszeiten: 04441-15-373
    • per E-Mail: 
      Dafür verwenden Sie unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Sachbearbeitung/Abteilung weitergeleitet.
      Ein Bearbeitungszeitraum von 3-4 Werktagen muss eingeplant werden.
      Studierende unserer Universität müssen schriftlichen Kontakt über den Studierenden-Mail-Account tätigen. Ansonsten kann die Anfrage nicht bearbeitet werden. 
       
    • per Post:
      Universität Vechta
      Immatrikulationsamt
      Postfach 15 53
      D - 49364 Vechta

    siehe auch FAQ E-Mail-Kontakt

    Hier gelangen Sie zur Seite des Immatrikulationsamtes

    #188
  • Kontaktdaten (von Bewerberinnen/Bewerbern und Studierenden)

    Bei Ihren Kontaktdaten handelt es sich um:

    - Heimat-/Semesteradresse
    - Festnetz-/Handy-Nr.
    - private E-Mail-Adresse

    Sie sind verpflichtet, dem Immatrikulationsamt im Rahmen der Mitwirkungspflicht immer Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen.

     

    1) Bereits immatrikulierte Studierende müssen Änderungen der Kontaktdaten im Online-Service eigenständig verwalten. Sie können maximal eine Heimatadresse und eine Semesteradresse erfassen​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    Besonderheiten gelten bei einer Namensänderung (siehe FAQ Namensänderung).

     

    2) Bewerber und Bewerberinnen können ihre Kontaktdaten während der Bewerbungsphase in dem Bewerbungsportal aktualisieren.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #189
  • Kontodaten - Bankverbindung

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und Gebühren lautet wie folgt:

    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE 69 2505 0000 0101 426708
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname


    Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben?
    In der Regel wird die Zahlung der korrekten Matrikelnummer zugeordnet. Über den Online-Service ist der Zahlungseingang ca. nach 4 - 5 Werktagen einsehbar. Rückfragen richten Sie gern an immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de.
     
    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung oder der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #190
  • Korrespondenzadresse

    Eine Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die Sie Briefpost, Anschreiben etc. erhalten.  

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQ Adressänderung, Heimatadresse, KontaktdatenOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #980
  • Krankenversicherungspflicht

    Jede immatrikulierte Person muss krankenversichert sein, ausgenommen sind Personen über 30 Jahre, Promovierende und Gasthörer/-innen.

    Gemäß § 199a Sozialgesetzbuch (SGB V) findet der Datentransfer von meldepflichtigen Daten zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt. Dabei ist die Absendernummer der Universität Vechta H0000998 anzugeben. Meldungen in Papierform werden nicht entgegengenommen oder verarbeitet. 

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Information zur Krankenversicherungspflicht  (englisch: Compulsory proof ofhealth insurance).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt​​​​​

    #193
  • Langzeitstudiengebühren

    Gemäß § 12 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) wird jeder bzw. jedem Studierenden ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester zur Verfügung gestellt.
    Das Studienguthaben mindert sich um die Anzahl der bisher studierten Semester an deutschen Hochschulen.
    Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern, in denen eine Studierende bzw. ein Studierender

    1. beurlaubt ist,
    2. ein Kind betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    3. einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des Pflegegesetzes pflegt,
    4. als gewählte Vertreterin bzw. gewählter Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig ist (Anrechnung für maximal zwei Semester), oder
    5. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt (Anrechnung für maximal zwei Semester).

    Studierende, deren Studienguthaben aufgebraucht ist, zahlen gemäß § 13 NHG für jedes Semester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro zusätzlich zum Semesterbeitrag.
    Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Zusätzlich ermöglicht der AStA der Universität Vechta eine Rückerstattung des Semestertickets. Informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des AStA.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #195
  • Lebenslauf (mit chronologischer Übersicht der Studienzeiten)

    Als zentraler Teil der Bewerbung für verschiedene Studiengänge wie z. B. für einen Masterstudiengang oder ein Promotionsstudium enthält der Lebenslauf alle Angaben zu den fachlichen Qualifikationen, bisherigen Erfahrungen sowie eine Auflistung der chronologischen Studienzeiten mit Ihren Schul- und Studienabschlüssen.

    Gemäß Zugangs- und Zulassungsordnungen ist bei einer Masterbewerbung immer ein Lebenslauf erforderlich. Alternativ kann auch diese chronologische Übersicht von Studienzeiten/-tätigkeiten (PDF) verwendet werden.  

    Bei einem internen Studiengangswechsel (z. B. von dem Bachelor Combined Studies in den Master of Education) wird der Lebenslauf oder die chronologische Übersicht der Studienzeiten nicht verlangt.

    siehe FAQ chronologische Übersicht der Studienzeiten / Lebenslauf

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #196
  • Legalisation

    siehe FAQ Beglaubigung von Urkunden für das Ausland

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1670
  • Leistungsbescheinigung

    Siehe BAföG-Bescheinigungen.

    Leistungsbescheinigungen für andere Stipendien- oder Kreditgeber reichen Sie möglichst in digitaler Form per Mail bei der zuständigen Mailadresse des Akademischen Prüfungsamtes ein.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1232
  • Leistungsnachweis

    Ein Leistungsnachweis - auch ToR (=Transcript of Records) genannt - ist eine Auflistung aller Leistungen einer bzw. eines Studierenden während oder am Ende des Studiums. Dieses wird im zuständigen Prüfungsamt Ihrer Universität erstellt.

    Für die Bewerbung bzw. Einschreibung in Masterstudiengänge an der Universität Vechta müssen 

    • externe Bewerber und Bewerberinnen (auch ehemalige Studierende) die erbrachten Leistungen im grundständigen Studium - in der Regel Bachelorstudium (oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium) - ggf. mit dem Zeugnis des Hochschulabschlusses und einem Leistungsnachweis belegen. Ausländische Leistungsnachweise und Zeugnisse müssen in deutscher Sprache übersetzt sein.

      Für die Online-Bewerbung reicht für die Zugangsprüfung das Hochladen der elektronischen Nachweise. Erfüllen Sie die Zugangskriterien, müssen externe Bewerberinnen und Bewerber mit der Online-Immatrikulation ggf. die Kopien der Leistungsnachweise und Zeugnisse mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes der fremden Universität/Hochschule elektronisch hochladen. Wir behalten uns vor, Leistungsnachweise und Zeugnisse auch im amtlich beglaubigter Form auf dem Postweg anzufordern.
       
    • interne Bewerber und Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt einer Masterbewerbung noch in dem grundständigen Bachelorstudiengang an der Universität Vechta eingeschrieben sind, einen aktuellen Leistungsnachweis elektronisch im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen. Erfüllen Sie die Zugangskriterien (vorläufig oder endgültig), müssen in der Regel keine weiteren Nachweise des grundständigen Studiums (auch nicht das Bachelorzeugnis) nachgereicht werden. 

    Siehe auch FAQ Masterstudiengänge

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #197
  • Lichtbild - Passbild - Foto

    Das von Ihnen in Stud.IP bzw. im Bewerbungsportal hochgeladene Lichtbild (Foto/Passbild) wird auf die Vorderseite der UniCard gedruckt. Es handelt es sich um ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal. Sie können Ihre Bewerbung also nur abschließen, wenn Sie ein Foto hochgeladen haben. Detaillierte Informationen zur UniCard erhalten Sie auf den Seiten des Rechenzentrums.

    Siehe auch FAQ UniCard, Semesterticket, Fotoupload (Pflichtfeld im Bewerbungsportal)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #198
  • Master - auflösend bedingte/vorbehaltliche Einschreibung

    Sie sind - vorbehaltlich des Nachweises über die erfolgreiche Beendigung des vorangegangenen Studiums bis zum Ende des 1. Mastersemesters, das heißt bis zum 31.03. - zugelassen und eingeschrieben. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie das Bachelorstudium bis zu diesem Tag erfolgreich abschließen. In Niedersachsen ist das Datum der letzten Prüfung entscheidend, dieses gibt das Datum des Zeugnisses wieder.

    • Interne Studierende der Universität Vechta müssen alle Prüfungsleistungen bis zu diesem Stichtag absolvieren, die Korrekturzeit zählt nicht mit. Das Bachelorzeugnis muss nicht vorgelegt werden, wir erhalten eine Meldung von dem Prüfungsamt, sobald das Zeugnis erstellt wurde. Daher vergessen Sie bei Abschluss nicht, das Zeugnis zu beantragen. Solange der Abschluss durch das Prüfungsamt noch nicht bestätigt wurde, sehen Sie im Online-Service für Studierende eine Rückmeldesperre (für das folgende Wintersemester), eine Rückmeldung erfolgt bei Zahlung vorbehaltlich in beide Studiengänge, damit Sie sich weiterhin für Module und Leistungen anmelden und auf Ihre Semesterunterlagen und das Deutschlandticket zugreifen können. Bis Ende Mai erfolgt dann die Korrektur des Studienverlaufes - ggf. nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt und/oder Ihnen. 
       
    • Externe Bewerbende, die das Bachelorstudium an einer fremden Hochschule oder Universität absolvieren, müssen die Prüfungsfrist 31.03. berücksichtigen und zudem das Bachelorzeugnis in amtlich beglaubigter Form zusammen mit einer Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 30.04. im Immatrikulationsamt einreichen. Sie sehen bis zum Nachweis des Hochschulzeugnisses eine Rückmeldesperre für das jeweilige Sommersemester im Online-Service für Studierende. Ohne Nachweis ist eine Rückmeldung in das Folgesemester nicht möglich. 

     

    Ist absehbar, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf. Auf formlosen Antrag hin kann unter Umständen eine letzte Prüfungsleistung im April für den Übergang zum Master anerkannt werden. 

    Kommt es kraft Gesetzes zu einer Beendigung des Masters mit Wirkung zum 31.03. ist ggf. das Bafögamt und/oder andere externe Stellen sowie die Praxiskoordination für das Lehramt zu informieren.


    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1421
  • Masterstudiengänge

    Die Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt unter anderem, welche fachlichen Voraussetzungen Sie benötigen, den Studienbeginn und die Bewerbungsfrist. Von der Übersicht der Studiengänge aus gelangen Sie zu den jeweiligen Ordnungen.

    Für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges, fachlich geeignetes Studium - Bachelor-Studium oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium - abgeschlossen haben oder Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. zu einem Stichtag nachweisen können. Der Nachweis einer vorläufigen oder endgültigen Mindestnote des vorangegangenen Studiums ist entfallen. Bestimmte abgelegte Module und/oder Praktika können dennoch eine Grundvoraussetzung sein. Für Internationale Bewerbungen ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und ein Ausweis- oder Legitimationsdokument erforderlich. 

    Informieren Sie sich vor einer Bewerbung über unser Studienangebot und die dort angegebenen Fristen. 

    Wichtige Modalitäten zur Bewerbung und Einschreibung, einzelne Schritte sowie den Link zum Bewerbungsportalfinden Sie auf der Seite Einschreibung in einen Masterstudiengang

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #15
  • Matrikelnummer

    Studierende erhalten bei der ersten Einschreibung an der Universität Vechta eine eindeutige 6-stellige Matrikelnummer. Diese Nummer ist Teil des Benutzernamens (Bsp: s123456). Auch bei einer Wiedereinschreibung wird die Matrikelnummer in der Regel weiter verwendet.

    Weitere Informationen finden Sie im FAQ Zugangsdaten und auf der Seite des Rechenzentrums.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #443
  • Mehrfachbewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer

    Wenn Sie sich für mehrere zulassungsfreie Studiengänge beworben und für diese auch die Online-Immatrikulation beantragt haben, muss umständlich geklärt werden, für welchen Antrag Sie sich entscheiden möchten. Bitte geben Sie daher möglichst nur einen Immatrikulationsantrag ab bzw. geben Sie den nicht gewünschten Studiengang zurück.

    Nur, wenn Sie ausnahmsweise tatsächlich ein Parallelstudium an unserer Universität planen, kann für zwei Studiengänge die Online-Immatrikulation aufrecht erhalten bleiben. 

    siehe FAQ Parallelstudium, Online-Immatrikulation

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #18
  • Mehrfachstudiengang

    Ein Mehrfachstudiengang ist ein Studiengang, der mehrere Studienfächer umfasst
    (z.B. Bachelorstudiengang Combined Studies und Master of Education) .

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #19
  • Mitwirkungspflichten

    gemäß Rahmenprüfungsordnung der Universität Vechta:

    § 14 Mitwirkungspflichten

    (1)         1Die Studierenden erhalten von der Universität Vechta einen E-Mail Account. 2Die E-Mail Adresse dient universitätsintern der Authentifizierung und kann die eigene Unterschrift ersetzen, z.B. bei der Anmeldung zu Modulen bzw. zu Modulprüfungen. 3Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit den Zugangsdaten erforderlich. 4Die Universität Vechta richtet persönliche Mitteilungen und Auskünfte digitaler Art ausschließlich an diesen E-Mail-Account. 5Die Studierenden sind verpflichtet, sich regelmäßig über neue Nachrichten in ihrem E-Mail-Account zu informieren.

    (2)         1Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres vom Prüfungsamt geführten Studienkontos regelmäßig zu prüfen und Fehlbuchungen unverzüglich anzuzeigen; dies gilt insbesondere im Abschlusssemester. 2Die ausgewiesenen Prüfungs- und Studienleistungen gelten als akzeptiert, wenn nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme Einwendungen erhoben werden.

    (3)         Die Prüfenden sind verpflichtet, dem Prüfungsamt Noten unverzüglich nach der Notenfeststellung mitzuteilen.

    (4)         Zweite Prüfungstermine sind in angemessener Frist, spätestens bis zum Ende der zweiten Woche des der Erstprüfung folgenden Semesters anzubieten, sofern die Prüfungsform dies zulässt.

     

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1196
  • Motivationsschreiben

    Motivationsschreiben können zum Beispiel für Masterstudiengänge relevant sein. Aktuell ist für keinen der angebotenen Masterstudiengänge ein Motivationsschreiben erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #20
  • Mutterschutz

    Während der Zeit des Mutterschutzes genießen Sie besonderen Schutz beispielsweise in Prüfungsverfahren. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Mutterschutz für Studentinnen.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Schwangerschaft, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #22
  • Nachreichen von Unterlagen / Nachreichfrist

    Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Studiengänge/-fächer zulassungsfrei. Wir empfehlen eine frühe vollständige Bewerbung/Einschreibung bis zum 31.08.2026 (Bachelor) und 15.07.2026 (Master).

    Verschiedene Wege der Nachreichung je nach Stand und Zulassungstyp:

    1. Zulassungstyp "zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen): Sofern Sie Ihre Online-Bewerbung elektronisch abgesendet haben und nachträglich einen digitalen Nachweis ergänzen möchten, können Sie den Antrag solange zurückziehen und wieder bearbeiten, bis er sich noch nicht im Antragsstatus "in Bearbeitung" befindet. Sobald wir Ihren Antrag "in Bearbeitung" haben, können Sie    k e i n e    Nachweise direkt hochladen und müssen für die Übersendung unser Kontaktformular verwenden. Alternativ können Sie die Prüfung Ihres Antrages und die entsprechende elektronische Nachforderung von Unterlagen abwarten (siehe Ausführungen zu 2). 
       
    2. Befindet sich Ihr Antrag im Status "in Bearbeitung" und die Sachbearbeitung stellt fehlende Unterlagen fest, wird im Bewerbungsportal eine automatische Aufforderung mit entsprechender Nachsendefrist generiert. Sie erhalten dazu eine automatisch generierte E-Mail und können im Gegenzug im Portal die angeforderte/n Datei/en innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Button „Dokumente nachreichen“ hochladen.
       
    3. Nach Zulassung bzw. bei allen im Zulassungstyp "zulassungfrei" müssen spätestens mit der Online-Immatrikulation diverse Belege im Bewerbungsportal vervollständigt bzw. hochgeladen werden. Ihr Antrag wird geprüft, sobald der Status "Immatrikulation beantragt" lautet. Sollten fehlende oder fehlerhafte Nachweise festgestellt werden, wird Ihnen das wie unter Pkt. 2 beschrieben, angezeigt. Und Sie können auch hier die „Dokumente nachreichen“ oder eigenständig direkt über das Kontaktformular senden. 
       
    4. Wir behalten uns vor, stichprobenartig amtlich beglaubigte Dokumente und ggf. Übersetzungen anzufordern. Dafür verwenden Sie bitte diesen Belegbogen Nachzureichende Unterlagen.
       
    5. Die Sachbearbeitung wird sämtliche Nachreichungen zeitnah prüfen.
      Schauen Sie daher regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal, um dort die Bearbeitung der nachgereichten Unterlagen zu sichten.


    siehe auch FAQ Unterlagen nachreichen, Vollständigkeit der Unterlagen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #23
  • Nachteilsausgleich

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #25
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Internationale Bewerbende müssen entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen.

    Welche Nachweise insgesamt einzureichen sind, ist u.a. in der Immatrikulationsordnung in § 1, Abs. 3 geregelt. 
    Lassen Sie sich im International Office dazu beraten. 
     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #26
  • Namensänderung

    Bewerberinnen und Bewerber: Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, laden Sie bitte mit Bewerbung/Antragstellung die Kopie Ihres Personalausweises, der Heiratsurkunde oder den Adoptionsunterlagen etc. hoch.

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge" und laden den Nachweis der Namensänderung dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Transbinäre, interbinäre und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens zum selbstgewählten Vornamen in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Auszug aus dem Personenstandsregister) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (pdf)

    siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #28
  • Navigation im Bewerbungsportal bei der Online-Bewerbung

    • Füllen Sie bitte in der Online-Bewerbung jede Zeile der Reihe nach aus. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. 
    • Wechseln Sie mit „Weiter“ zur nächsten Seite; Änderungen auf einer Seite werden nur durch Klicken des "Speichern“ Buttons gesichert. 
    • Nutzen Sie die Info- bzw. Hilfebuttons bei Unklarheiten.
    • Im rechten Auswahlmenü können Sie persönliche Informationen, wie z. B. Anschrift, E-Mail, Telefon bearbeiten.
    • Am Ende der Bewerbung geben Sie die Bewerbung elektronisch ab oder Sie gehen zurück zur Übersicht, um dort ggf. Änderungen z.B. zur Hochschulreife, zur bisherigen Laufbahn usw. vorzunehmen.
    • Hilfreich ist auch die „Kontrollansicht“. 
       
    • Achten Sie auf weitere Hinweise und Nachrichten im Portal und in Ihrem E-Mail-Postfach. 
       

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #29
  • Neueinschreibung

    Von der Neueinschreibung wird gesprochen, wenn vormals bereits (zu irgendeiner Zeit in Deutschland) studiert wurde und nun (z. B. aufgrund von Hochschulwechsel oder durch erfolgte Wiedereinschreibung (nach Studienzeitunterbrechung)) an unserer Universität das Studium wieder aufgenommen wird.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #30
  • Numerus Clausus (NC)

    „Numerus Clausus“ (NC) bedeutet „Begrenzte Anzahl“ und gibt an, dass es weniger Studienplätze als Bewerber gibt. Der NC-Wert entsteht erst im Vergabeverfahren und variiert jährlich aufgrund unterschiedlicher Bewerberzahlen und Noten.

    Diese Übersicht der Auswahlgrenzen (NCs) - PDF bietet alte Werte, die jedoch wenig aussagekräftig sind und nicht von einer Bewerbung abhalten sollten.

    Für weitere Fragen steht die Zentrale Studienberatung der Universität Vechta gerne zu Ihrer Verfügung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #34
  • Ohne Zulassungsbeschränkung

    Im Bewerbungsportal wird bei zulassungsfreien Studiengängen/-fächern der Zulassungstyp "ohne Zulassungsbeschränkung" angezeigt.

    Dieses betrifft zulassungsfreie Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester).

    Ein Studiengang oder ein Studienfach ist zulassungsfrei, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten können. Erfüllen Sie also die Zugangsvoraussetzungen und haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie die nötige Einzahlung geleistet (siehe auch FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren), steht einer Einschreibung nichts mehr im Wege.

    Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen/-fächern kein Bescheid versendet wird. Ausführliche Informationen zur sogenannten direkten Einschreibung haben wir auf der jeweiligen Bewerbungsseite des entsprechenden Studiengangs für Sie zusammengestellt. 
     

    siehe auch FAQ zulassungsfreizulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen), Zulassungstyp

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1965
  • Online-Immatrikulation

    In Bachelorstudiengänge/-fächer ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich direkt über das Bewerbungsportal einschreiben, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
    Sie durchlaufen damit auch die Online-Immatrikulation.

    Eine Ausnahme bilden "Anträge mit Vorprüfung" 

    • für eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang Combined Studies, bei denen die Sachbearbeitung zunächst Ihren Hochschulzugang prüft, um Ihnen dann im Ergebnis im besten Fall im Bewerbungsportal eine Zulassung anzuzeigen in Folge derer Sie dann die Online-Immatrikulation durchlaufen können. Für diesen Fall werden Sie über ein Infotextfeld entsprechend informiert.
       
    • für Anträge auf Zulassung in die höheren Fachsemester der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge. Hier können Sie die Online-Immatrikulation erst durchlaufen, wenn wir Ihnen ein Zulassungsangebot im Bewerbungsportal abbilden, in Folge dessen Sie die Immatrikulation beantragen und die Online-Immatrikulation durchlaufen können. 
       
    • für alle Masterstudiengänge. Auch hier erfolgt nach der Online-Bewerbung eine Zugangsprüfung. Sobald Sie zugelassen sind, müssen Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen. Bei internen BewerberInnen wird die Online-Immatrikulation nicht verlangt. Details entnehmen Sie der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.

    Die endgültige Immatrikulation erfolgt erst, wenn alle Einschreibunterlagen vorliegen, der Semesterbeitrag bezahlt ist und die elektronische Krankenversicherungsmeldung eingegangen ist. Fehlt die Krankenversicherungsmeldung und/oder die Zahlung, wird eine vorläufige Immatrikulation durchgeführt. Wir halten Sie per E-Mail auf dem Laufenden. 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #36
  • Online-Service

    Unser Online-Service umfasst den Zugriff zum Prüfungsportal, sowie die Bewerbungs- und Studierendendaten.

    Online-Service für Studierende: 
    Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich im Online-Service für Studierende mit dem Hochschulaccount des Rechenzentrums "s123456" und dem dazugehörigen Passwort (siehe FAQ Stud.IP) anmelden.

    Sie können diverse Bescheinigungen (z. B. Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen) online selbst ausdrucken.

    Sie sind verpflichtet, uns Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Der Online-Service ermöglicht Ihnen bequem von zu Hause aus, Ihre Adresse und/oder sonstige Kontaktdaten zu aktualisieren. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf) und beachten Sie die Besonderheiten bei einer Namensänderung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #37
  • Parallelstudium

    Informationen, wann und wie Sie einen Antrag Parallelstudium stellen müssen, finden Sie in dem Informationsblatt Parallelstudium - PDF.

    Folgende Antragsversionen stehen Ihnen zum Ausfüllen am PC zur Verfügung: 

    Antrag Parallelstudium - pdf 

    Antrag Parallelstudium - englische Version - pdf

    Das Informationsblatt sowie die Anträge finden Sie auch im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.
    Sofern Sie ein Parallelstudium anstreben, laden Sie den ausgefüllten Antrag im Bewerbungsverfahren als Datei hoch.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #38
  • Passbild

    siehe FAQ Lichtbild-Passbild-Foto

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #39
  • Pflege

    Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen, haben die Möglichkeit, Ausgleichsregelungen in Anspruch zu nehmen. Näheres erfahren Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #40
  • Promotion

    Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf der Seite Promotionsstudium.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #42
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Rahmenprüfungsordnungen enthalten in einem allgemeinen Teil nicht fachspezifische Vorgaben zum Prüfungsrecht und zum Prüfungsverfahren (z.B. Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Arten der Prüfungsleistungen, Benotung, Wiederholung, etc.).

    Die Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta (RPO) finden Sie in den Amtlichen Mitteilungsblättern (aktuelle Ausgabe: 01/2025):

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1197
  • Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Vechta

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind, oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer BenutzerkennungBitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

    siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto) und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #45
  • Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung benötigt in der Regel Nachweise über Studienzeiten.

    Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung im Online-Service selbst herunterladen. Weitere Bescheinigungen können Sie über das Kontaktformular anfordern oder Sie reichen uns die Formulare der Deutschen Rentenversicherung zum Ausfüllen bzw. Bestätigen ein. 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #47
  • Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)

    Bitte beachten Sie die Informationen im FAQ „Verzicht auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren“.

    Die Rückgabe eines Studienplatzes wird auch als "Storno" oder "Stornierung" bezeichnet. Diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden! Bei einer Stornierung gilt die Einschreibung als nie erfolgt; das heißt, dass keine Hochschulsemester gerechnet werden. Es werden keine Gebühren fällig. 

    Es gibt diese 2 Unterscheidungen: 

    1. Sie sind noch nicht immatrikuliert: Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie im Bewerbungsportal die Möglichkeit, über den Button „Platz zurückgeben“ den Studienplatz endgültig zurückzugeben! Haben Sie den Semesterbeitrag überwiesen, müssen Sie zudem die Erstattung mit dem Antrag auf Erstattung (pdf) beantragen (digital über das Kontaktformular).
       
    2. Sie sind bereits immatrikuliert: Im Antragsstatus "immatrikuliert" finden Sie den Button "Platz zurückgeben" im Bewerbungsportal nicht mehr! Die Immatrikulation kann innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn (siehe FAQ Semestertermine) ausschließlich mit dem Antrag auf Erstattung (pdf) zurückgenommen werden. Wenn Sie bereits Ihre UniCard erhalten haben oder noch im Besitz einer "alten" UniCard sind, müssen Sie den Antrag zusammen mit der UniCard postalisch an das Immatrikulationsamt senden. Ohne UniCard genügt der Antrag digital über das Kontaktformular

    Eine Stornierung nach Immatrikulation kann auch seitens der Universität Vechta erfolgen, wenn z. B. eine vorläufige Immatrikulation aufgrund fehlender Krankenkassenmeldung vorliegt und der elektronische Nachweis einer gesetzlichen Krankenkasse nicht fristgerecht eingeht (siehe FAQs Krankenversicherungspflicht und vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)).

    Tragen Sie sich bitte aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen wieder aus, die nicht in Ihrem Immatrikulationszeitraum liegen, um diese Plätze wieder freizugeben. 

    siehe auch FAQ Erstattung, Verzicht

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #48
  • Rückmelderinnen und Rückmelder

    Als sogenannte Rückmelderinnen und Rückmelder wird die Gruppe der Studierenden bezeichnet, die mindestens im vergangenen Semester an unserer Universität eingeschrieben war und sich durch Zahlung der fälligen Rückmeldegebühren in das Folgesemester rückmeldet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #50
  • Rückmeldesperre

    Im Online-Service sehen Sie unter "Mein Studium > Studienservice" ggf. unter der Reiterkarte "Sperren" 
    etwaige Rückmeldesperren zu Folgesemestern (z.B. Zahlungsverzug Krankenversicherung, Auflagen, befristete Einschreibung Master etc.). 

    Wenn das entsprechende Semester angezeigt wird, ist eine Rückmeldung in das betreffende Semester meist nur nach Klärung mit dem Immatrikulationsamt möglich. 
    Ohne Semesterangabe ist die Rückmeldung in der Regel nicht gesperrt (z.B. "HZB mit Fachbindung"). 

    Wird die Reiterkarte "Sperren" nicht angezeigt, ist bei Ihnen auch keine Sperre eingetragen. 
     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1915
  • Rückmeldung - Überweisung Semesterbeitrag

    Um Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen zu können, ist es notwendig, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge und Gebühren auf das Konto der Universität Vechta.

    Im Online-Service finden Studierende unter "Mein Studium > Studienservice", Registerkarte "Zahlungen" ihre gezahlten und offenen Beträge. Studienbescheinigungen sind unter der Registerkarte "Bescheide/Bescheinigungen" und der Rückmeldestatus unter "Mein Status" zu finden.

    Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten Sie nicht. Die Bankverbindung sowie weitere Informationen zu Ausnahmeanträgen, Beurlaubungen sowie Zusammensetzung des jeweiligen Semesterbeitrages finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes: Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Die Rückmeldung hat innerhalb dieser Fristen zu erfolgen:

    • zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
    • zum Wintersemester: 15. Juli bis 15. August

    Die Rückmeldefristen sind strikt einzuhalten, da wir andernfalls gezwungen sind, Sie - nach entsprechender Mahnung - kraft Gesetzes zu exmatrikulieren.

    Bitte beachten Sie, dass uns immer Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss. Kontrollieren und ändern Sie ggf. die Kontaktdaten im Online-Service.

    Beachten Sie: Ein Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel setzt nicht die fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr außer Kraft.

    Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits alle Prüfungen abgelegt haben und lediglich auf Prüfungsergebnisse warten und keine Bewerbung für einen weiteren Studiengang (z. B. Wechsel in Master) bei der Universität Vechta im Folgesemester planen. In diesem Fall müssen Sie sich exmatrikulieren (siehe Seite Studienabschluss und Exmatrikulation).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #51
  • Schriftliche Arbeiten einreichen

    Schriftliche Arbeiten (Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen von Referaten etc.) können je nach zutreffender Ordnung schriftlich oder digital eingereicht werden. Ausgedruckte schriftliche Arbeiten können per Post an die Universität gesendet oder über den universitären Außenbriefkasten (Haupteingang) eingereicht werden; ansonsten folgen Studierende bitte den Anweisungen Ihrer Lehrenden. Als Abgabedatum gilt der Eingangsstempel der Universität.

    Digital einzureichende schriftliche Arbeiten sollen in der Regel als PDF eingereicht werden. Sie sind folgendermaßen zu benennen:
    Name_Vorname_Matrikelnummer_Modulidentifikator.pdf
    Die Lehrenden können darüberhinausgehende Angaben verlangen. Sie legen auch fest, ob die Arbeit an die Uni-Mail-Adresse gesendet, in der Cloud oder in Stud.IP hochgeladen werden soll.

    Die Lehrenden versehen digital eingereichte schriftliche Arbeiten zur Dokumentation für die Prüfungsakte mit dem Eingangsdatum und bewerten die Arbeiten digital. Die bewerteten Arbeiten übermitteln sie zur Archivierung in digitaler Form über Stud.IP an das Akademische Prüfungsamt. Weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden Lehrende im Intranet im Downloadbereich der Dezernats Studentische und Akademische Angelegenheiten.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

     

    #1194
  • Schwangerschaft

    Wir bitten schwangere Studentinnen in ihrem eigenen Interesse darum, die Universität über ihre Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, damit ggf. Schutzmaßnahmen beachtet und umgesetzt sowie weitere Maßnahmen abgestimmt werden können. Auf der Seite Familiengerechte Hochschule finden Sie dazu alle Informationen und Links zu Antrag und Merkblatt.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #63
  • Schwerpunktsetzung Master of Education Haupt- und Realschule

    Der Studiengang Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen umfasst zwei mögliche Schwerpunktsetzungen:

    a) "Hauptschule"   und    b) „Realschule“.

    Der Vorbereitungsdienst ist ausschließlich in der Schulform möglich, die Ihrem Schwerpunkt entspricht. Für die Bewerbung an Schulen nach dem Vorbereitungsdienst existiert hingegen keine derartige Einschränkung mehr.

    Damit der Schwerpunkt auf Ihrem Zeugnis erscheint, wählen Sie den Schwerpunkt im Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses. Den Antrag finden Sie auch im Downloadcenter des Akademischen Prüfungsamts im Dropdown-Menü unter "Master of Education".

     

    Kontakt:

    Akademisches Prüfungsamt
    Sachgebiet Master of Education
    pruefungsamt.med@uni-vechta.de

    #2255
  • Selbstregistrierung

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer BenutzerkennungBitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

    siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)  und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #64
  • Semesteradresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs Adressänderung, Heimatadresse, KontaktdatenKorrespondenzadresse, Online-Service 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #982
  • Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren

    Informationen zu Semesterbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf unserer Website Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren.

    Für die Zahlung bei Einschreibung beachten Sie bitte auch die Hinweise im FAQ Einzahlung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #66
  • Semestertermine

    Sommersemester 2024
    Semesterbeginn: 01.04.2024
    Veranstaltungszeit: 02.04.2024 – 13.07.2024
    Exkursionstage**: 21.05.2024 – 25.05.2024
    Semesterende: 30.09.2024

    Wintersemester 2024/25
    Semesterbeginn: 01.10.2024
    Veranstaltungszeit: 14.10.2024 – 01.02.2025
    Ende der LV M.Ed.*: 18.01.2025
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 23.12.2024 – 05.01.2025
    Semesterende: 31.03.2025

    Sommersemester 2025
    Semesterbeginn: 01.04.2025
    Veranstaltungszeit: 01.04.2025 – 12.07.2025
    Exkursionstage**: 10.06.2025 – 14.06.2025
    Semesterende: 30.09.2025

    Wintersemester 2025/26
    Semesterbeginn: 01.10.2025
    Veranstaltungszeit: 13.10.2025 – 31.01.2026
    Ende der LV M.Ed.*: 17.01.2026
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 22.12.2025 – 05.01.2026
    Semesterende: 31.03.2026

    Sommersemester 2026
    Semesterbeginn: 01.04.2026
    Veranstaltungszeit: 08.04.2026 – 18.07.2026
    Exkursionstage**: 26.05.2026 – 30.05.2026
    Semesterende: 30.09.2026

    *) Für Lehrveranstaltungen, die laut Studienverlaufsplänen der Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen sowie Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im 1. Fachsemester liegen, wird die Lehrveranstaltungszeit im Wintersemester auf 14 Wochen inklusive zwei Wochen Prüfungszeit festgelegt.

    **) Die regelmäßigen (wöchentlichen) Lehrveranstaltungen sind im Rahmen der Exkursionstage ausgesetzt.

    Hier finden Sie die Übersicht: Semestertermine ab WiSe 2006/2007 (PDF)
    LV = Lehrveranstaltung

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Akademisches Jahr - Semestertermine "

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #65
  • Semesterticket

    Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie Ihre Zugangsdaten
    Damit können Sie sich das Deutschlandticket in der Handy-APP herunterladen. 

    Die Informationen und der Link finden Sie auf der Seite des AStA UniVechta https://asta-uni-vechta.de/semesterticket.

    Bitte beachten Sie, dass zunächst der gesamte Semesterbeitrag an das Immatrikulationsamt überwiesen werden muss, auch wenn Sie die Möglichkeit der Rückerstattung des Semestertickets aufgrund eines Härtefalls durch den AStA in Anspruch nehmen möchten.

    siehe FAQ Deutschlandticket

     

    Kontakt:
    AStA Universität Vechta
    https://www.asta-uni-vechta.de

    #67
  • Semesterunterlagen

    Die Semesterunterlagen erhalten Sie nach erfolgter vollständiger Immatrikulation.

    Sie umfassen:

    - die UniCard
    - Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Serviceund E-Mail-Konto (für Studierende)
    - Bescheinigungen über den Online-Service

    - das Semesterticket  (siehe AStA der Universität Vechta: https://www.asta-uni-vechta.de.)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #68
  • Sperren

    siehe FAQ Rückmeldesperre

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1916
  • Sprachkenntnisse - Sprachnachweise

    siehe auch FAQ Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #69
  • Stand/Status der Bewerbung

    Den postalischen oder digitalen Eingang Ihrer Bewerbung und den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie ausschließlich über Ihr persönliches Bewerbungsportal unter Eingabe Ihrer Benutzerkennung und des von Ihnen festgelegten Passwortes unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen. 

    Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen den aktuellen Antragsfachstatus/Antragsstatus einzusehen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #70
  • Status

    siehe FAQ Antragsfachstatus und Antragsstatus.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #71
  • Stillzeit

    Wenn Sie ein Kind stillen, informieren Sie sich bitte auf der Seite Familiengerechte Hochschule beispielsweise über Stillmöglichkeiten auf dem Campus oder zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #72
  • Stud.IP

    Nach erfolgreicher Immatrikulation (Sie lesen im Bewerbungsportal den Antragsstatus "immatrikuliert") erhalten alle neuen Studierenden innerhalb von 1-3 Werktagen eine E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität mit den Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.
    Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Informationen, die wir Ihnen im Bewerbungsportal zur Verfügung stellen und prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre E-Mail-Postgänge (auch SPAM-Ordner) und Ihren Antragsstatus im Bewerbungsportal.

    Ansprechpartner für Stud.IP sowie den Zugangsdaten ist der IT-Support im Rechenzentrum.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #80
  • Studentische Unfallversicherung - Unfall

    siehe FAQ Unfall/Unfallanzeige

     

    #73
  • Studienabschluss

    Haben Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. An der Universität Vechta beantragen Sie die Ausstellung des Abschlusszeugnisses im jeweiligen Prüfungsamt. Bei weiteren Bewerbungen ist dieses in der Regel immer vorzulegen. Auch bei uns ist ein externer Hochschulabschluss in amtlich beglaubigter Form (siehe FAQ Beglaubigungen) nachzuweisen.

    Für die Einschreibung in Masterstudiengänge  an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium (Bachelor-Studium oder sonstiges, fachlich eng verwandtes Studium) erfolgreich abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung durch einen Leistungsnachweis belegen können. Sofern Sie den Bachelorabschluss an der Universität Vechta erlangt haben, müssen Sie kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen, es genügt eine einfache Kopie, z. B. über den Upload im Bewerbungsportal.

    Eine Liste der im Bewerbungsportal hinterlegten Abschlüsse mit Erläuterungen finden Sie in der Übersicht der Hochschulabschlüsse (pdf).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #74
  • Studiengang

    Ein Studiengang kann ein Studienfach (Einfachstudiengang) oder mehrere kombinierte Studienfächer (Mehrfachstudiengang) umfassen. Als Studiengang wird eine mit Studien- und Prüfungsordnung ausgestattete, berufsqualifizierende Hochschulausbildung mit spezifischem Aufbau und einer fachlichen Ausrichtung bezeichnet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #75
  • Studiengangwechsel - Studienfachwechsel (Allgemeine Infos - Grundsätzliches)

    Wenn Sie Ihr Studium im 1. oder höheren Fachsemester aufnehmen oder als bereits immatrikulierte Studierende oder immatrikulierter Student ein Fach oder den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie fristgerecht über das Bewerbungsportal einen Wechsel beantragen. Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer sind für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die die Einschreibvoraussetzungen erfüllen bzw. für den Wechsel in das höhere Fachsemester zugelassen wurden. 

    Beachten Sie diese Antragsfristen:

    zulassungsfreie Fächer oder Studiengänge: 
    zum Sommersemester: 31.03.
    zum Wintersemester: 30.09. - Ausnahme Erstsemesterstudierende: 15.11. (siehe ausführliche Hinweise im gesonderten FAQ).

    Bitte achten Sie darauf, die Rückmeldegebühr fristgerecht zu zahlen.
    Rückmeldefristen:
    Wintersemester: 15.07. – 15.08.
    Sommersemester: 15.01. – 15.02.

    Nach Bearbeitung des Fach- oder Studiengangwechsels ändert sich Ihr Status im Bewerbungsportal nach der Bearbeitung nicht grundlegend zu "immatrikuliert". Dies gilt für Erstsemester und RückmelderInnen.

    Eine abschließende Antragsbearbeitung ist für Sie ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang über den  Online-Service einsehbar, wo Sie dann aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen anfordern können. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich per E-Mail von Ihrem Studierendenaccount an: immatrikulationsamt.ba-wechsel@uni-vechta.de.

    Wenn Sie BAföG beziehen, senden Sie dem BAföG-Amt eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, die den Fach- oder Studiengangwechsel bestätigt.

    Überprüfen Sie regelmäßig im Bewerbungsportal den Bearbeitungsstand Ihres Antrags.

    Dort lesen Sie:

    • Aktuelle Informationen zum Antragsfachstatus und Antragsstatus.
      Ob Sie in einem zulassungsbeschränkten Fach/Studiengang zugelassen sind, erfahren Sie im Bewerbungsportal. Zulassungsangebote werden dort elektronisch bereitgestellt.
    • Ob und welche Unterlagen fehlen bzw. elektronisch von Ihnen nachgefordert wurden. Behalten Sie dazu auch immer Ihre E-Mail-Posteingänge im Blick. 

    Hier ist eine Anleitung zur Antragsabgabe im Bewerbungsportal für Studierende (pdf).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #76
  • Studiengangwechsel – Studienfachwechsel (Wechsel in das erste Fachsemester von rückgemeldeten Studierenden unserer Universität)

    1.  Folgen Sie der Anleitung Bewerbungsportal Start für Studierende unserer Universität (pdf).
       
    2.  Erfassen Sie fristgerecht alle Bewerbungsdaten und vergessen nicht das fristgerechte Absenden Ihrer Bewerbung. 
       
    3.  Die Antragsprüfung erfolgt zeitnah.
       
    4. Ggf. werden Unterlagen digital von uns nachgefordert.
      Zum Beispiel dann, wenn Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, der entsprechende Eignungsbeleg aber noch nicht mit dem Antrag hochgeladen wurde. 
       
    5. Bei erfüllten Voraussetzungen und fristgerechter Zahlung der Rückmeldegebühr erfolgt die Umschreibung, die im Online-Service für Sie angezeigt wird, ca. innerhalb von 3-4 Wochen.
       
    6. Das Prüfungsamt wird über den Wechsel informiert.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #1312
  • Studiengangwechsel – Studienfachwechsel (ausschließlich, wenn Sie den Antrag als Erstsemesterstudierende/r nach der Schließung des Bewerbungsportals stellen)

    1.  Erstsemesterstudierende können bis zum 15.11. einen Fach- oder Studiengangwechsel in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge beantragen.
      Nach dem 30.09. ist dies nicht mehr über das Bewerbungsportal möglich.
      Verwenden Sie stattdessen diesen Antrag und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben (von Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse aus) digital an immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de. 
       
    2. Für die Antragsbearbeitung planen Sie bitte 2-3 Wochen ein. 
       
    3. Eine neue UniCard wird nicht erstellt.
      Die neue Immatrikulationsbescheinigung im Online-Service zeigt Ihnen die Änderung an.
      Das Prüfungsamt wird über den Wechsel in Kenntnis gesetzt. 

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1313
  • Studienplatztausch

    Es besteht keine Möglichkeit zu einem Studienplatztausch.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #78
  • Studienzeit-, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en

    Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienzeitbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf (mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemester) an der/den besuchten Hochschule/n.

    Bei erfolgter Exmatrikulation muss die Exmatrikulationsbescheinigung beigefügt werden.

    Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Studienzeiten an unserer Universität brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.

    Wer eine Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung für eine Bewerbung an einer anderen Universität/Hochschule oder für andere Zwecke benötigt, kann sich diese online über den Online-Service ausdrucken.

    Ehemalige Studierende, die keinen Zugriff auf den Online-Service haben, stellen ihre Anfrage bitte schriftlich über das Kontaktformular.

    siehe auch FAQ Bescheinigungen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #79
  • Studium ohne Abitur „offene Hochschule“

    Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Seite Offene Hochschule – Studium ohne Abitur

    Bei der sogenannten fachgebundenen Fachhochschulreife (Fachoberschule, Berufsoberschule) gem. § 18 Abs. 3 NHG, sind Sie an bestimmte Fächer gebunden.

    Bei einer Immatrikulation auf Basis der beruflichen Vorbildung (sogenannte 3 + 3 Regelung gem. § 18 Abs. 4 S. 2 NHG) müssen die entsprechenden Nachweise mit dem Zulassungs- bzw. Einschreibantrag eingereicht werden.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #81
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn Sie sich an der Universität Vechta für denselben Studiengang oder dasselbe Studienfach einschreiben möchten, für den oder das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass die oder der Studierende den Prüfungsanspruch nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass die oder der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt. An der Universität Vechta beantragen Sie diese formlos per E-Mail bei dem entsprechenden Prüfungsamt.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1226
  • Unfall/Unfallanzeige

    Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (z.B. beim Sport oder Hochschulsport, auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung oder auf einer Exkursion etc.) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich über das Dezernat 3 - Immatrikulationsamt (E-Mail an immatrikulationsamt.unfallanzeige@uni-vechta.de) anzeigen. Von dort aus wird die Meldung zuzüglich einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung an die Landesunfallkasse veranlasst.

    Was tun bei einem Unfall? Welche Ärztin oder welchen Arzt muss ich aufsuchen?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfall

    Wie melde ich einen Unfall?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfallmeldung-studierende

     

    Formulare für die Unfallmeldung Studierender: 

    Unfallanzeige Studierende (pdf)
    Unfallanzeige Studierende (doc)

    Anlage Wegeunfall Fragebogen (pdf)

    Anlage Hochschulsportfragebogen (pdf)
    Anlage Hochschulsportfragebogen (doc)

    Sofern Sportstudierende bei der Sportausübung im Rahmen des regulären Studiums aufgrund des Studienganges „Sport“ einen Unfall erlitten haben, ist der Hochschulsportfragebogen nicht beizufügen.

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #86
  • UniCard

    Die UniCard wurde zum Wintersemester 2019/20 eingeführt. Sie begleitet Sie das gesamte Studium an der Universität Vechta und muss daher sorgsam aufbewahrt werden. Bei Verlust bzw. notwendigem Ersatz und Neuausstellung folgen Sie dem FAQ UniCard-Ersatz

    Die UniCard erhält ihre Gültigkeit für das betreffende Semester erst, nachdem sie durch die Studierende oder den Studierenden an einem entsprechenden Validierungsgerät an der Universität Vechta validiert wurde. Informationen zum Semesterticket erhalten Sie auf den Seiten des AStA der Universität Vechta: https://asta-uni-vechta.de
    Informationen zur Validierung und zur Funktion der UniCard erhalten Sie auf dieser Seite des Rechenzentrums.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

    RückmelderInnen:
    Sofern Sie im aktuellen Semester an der Universität Vechta immatrikuliert sind und sich für das Folgesemester zurückmelden, sollten Sie im Besitz einer gültigen UniCard sein. Die UniCard ist als Studierendenausweis erst für das Folgesemester gültig, nachdem Sie die Karte an der Universität Vechta an einem unserer Validierungsgeräte validiert haben. 

    Neu- und ErsteinschreiberInnen: 
    Wenn alle für eine Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen (d. h. es werden Ihnen im Bewerbungsportal keine fehlenden Unterlagen angezeigt) und die Zahlung der für die Einschreibung fälligen Beiträge, Gebühren und Entgelte erfolgt ist, lesen Sie im Bewerbungsportal den aktuellen Antragsstatus "immatrikuliert". 

    Dann wird Ihre UniCard gedruckt, validiert und ab August bzw. Februar an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse von Seiten des Immatrikulationsamtes an Sie verschickt. Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Adresse im Bewerbungsportal und nach Ihrer Immatrikulation im Online-Service immer aktuell ist!

    Wechselt der Antragsstatus noch nicht in "immatrikuliert", lesen Sie ergänzend den FAQ Vorläufige Immatrikulation Student/in (vorläufig)

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #87
  • UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.)

    Im Falle einer Ersatzanforderung einer UniCard (bei Verlust, Defekt, Namensänderung etc.) müssen Sie folgenden Antrag stellen:

    Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte "UniCard" (PDF)

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Ersatzkartenantrag digital als Anhang über das Kontaktformular an das Immatrikulationsamt. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben zu den Gebühren und tragen Sie dafür Sorge, dass die korrekte Adresse auch in den Kontaktdaten im Online-Service gespeichert ist.

    Die Ersatzkarte wird zeitnah nach Eingang der ggf. anfallenden Gebühr und des Ersatzkartenantrags gedruckt.

    Nicht zustellbare und zurückgekommene UniCards werden zukünftig zur Abholung - gegen Legitimationsprüfung - am ServicePoint im R-Gebäude hinterlegt.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #93
  • UniCard-Validierung

    Die Gültigkeit der UniCard als Studierendenausweis wird durch Aufdruck des jeweiligen Semesters sichergestellt (Validierung). Nach erfolgter Rückmeldung, d.h. sobald Sie den Semesterbeitrag vollständig bezahlt haben und im Online-Service die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung aufrufen können, ist es möglich Ihre UniCard an den Validierungsautomaten zu validieren.  Dabei wird der neue Gültigkeitszeitraum auf den beschreibbaren Streifen gedruckt.

    Auf dem Campus gibt es derzeit 3 Validierungsgeräte:
    1) im R-Gebäude (links gegenüber dem Eingang im Erdgeschoss)
    2) im E-Gebäude (im Erdgeschoss, beim Rechenzentrum, gegenüber dem Glaskasten) 
    3) in der Bibliothek (im Bereich der Ausleihe)

    Beachten Sie die Öffnungs- und Schließzeiten der Standorte

    Sollte es zu Problemen bei der Validierung kommen, wenden Sie sich zunächst an das Immatrikulationsamt. Verwenden Sie hierzu gerne das Kontaktformular.

    Weitere Funktionen der UniCard sind auf der Seite des Rechenzentrums beschrieben.

    Informationen zum Semesterticket erhalten Sie auf den Seiten des AStA der Universität Vechta (https://asta-uni-vechta.de).

    siehe auch FAQ UniCard

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #95
  • Unterlagen nachreichen (Funktion im Bewerbungsportal)

    Stellt die Sachbearbeitung fehlende Unterlagen fest, kann im Einzelfall im Portal eine automatische Aufforderung zum Nachreichen des entsprechenden Beleges generiert werden. Sie erhalten dazu eine automatische E-Mail und können im Portal die angeforderte Datei innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Button „Dokumente nachreichen“ hochladen.

    Schauen Sie aber auch auf andere Hinweise zu fehlenden Unterlagen im Portal oder in Ihren E-Mails.

    siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist, Vollständigkeit der Unterlagen  

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1962
  • Urlaubssemester

    Bei einer Bewerbung für ein Studium (siehe auch FAQ Online-Bewerbung) sind die bereits studierten Semester inkl. Urlaubssemester anzugeben. Diese sind anhand einer offiziellen einzureichenden Studienbescheinigung auch nachzuweisen.

    Studierende der Universität Vechta können ihre aktuellen Urlaubssemester im Online-Service der Studienverlaufsbescheinigung entnehmen und für den Nachweis an anderen Hochschulen/Universitäten verwenden.

    Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #10
  • Verfahrensausschluss bzw. vorläufiger Ausschluss

    Wenn bei der Prüfung der elektronischen Antragsunterlagen erforderliche Dokumente fehlen oder nicht fristgerecht nachgereicht werden, erfolgt ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom Verfahren.

    Bei vorläufigem Ausschluss zeigt das Bewerbungsportal den Grund und die Frist zur Nachreichung an. Der Antragsstatus bleibt „in Bearbeitung“.

    Werden bis Fristende keine fehlenden Unterlagen eingereicht, folgt der Ausschluss bzw. die "Rückgabe des Studienplatzes" bei Immatrikulationsanträgen.

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #96
  • Verlängerungssemester (COVID-19-Pandemie)

    Wenn Sie in einem der Semester SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 oder WiSe 2021/22 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, haben Sie nach § 72 Abs. 14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes aufgrund der COVID-19-Pandemie Anspruch auf maximal vier Verlängerungssemester. Diese erhöhen Ihr persönliches Studienguthaben, so dass der Zeitpunkt, ab dem Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind, ggf. später eintritt.

    Wenn Sie sich erstmals oder erneut an der Universität Vechta einschreiben möchten, laden Sie bei der Online-Bewerbung oder spätestens bei der Online-immatrikulation Immatrikulationsbescheinigungen der betreffenden Semester oder eine gesamte Studienverlaufsbescheinigung vor, aus denen die Hochschul- und ggf. Beurlaubungssemester hervorgehen.

     
    Weitere Informationen zum Studienguthaben und zu Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/semesterbeitrag-/-beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #441
  • Visum

    Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten erhalten nach Prüfung aller Zugangs- und Zulassungskriterien sowie der Deutschkenntnisse durch die involvierten Stellen (I-Amt, International Office, Prüfungsausschüsse, Studiengangskoordination) bei Zulassung bzw. Erfüllung der Studienvoraussetzungen in der Regel eine Visumsbestätigung, sofern Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland angegeben haben. 

    Entweder wird Ihnen diese Visumsbescheinigung im Bewerbungsportal mit der schriftlichen Zulassung oder per E-Mail an die private E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. 

    Weitere Informationen zu Visumsangelegenheiten finden Sie auf der Seite des International Office: https://www.uni-vechta.de/international-office/wege-an-die-uni-vechta/welcome-centre-promotion-forschung/vor-der-anreise/visumangelegenheiten.

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1422
  • Vollmacht

    Sollten Sie sich im Ausland befinden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, sich selbst um die Abwicklung Ihrer Studienbewerbung zu kümmern, können Sie durch eine Vollmacht eine andere Person beauftragen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Bitte füllen Sie dazu das Formular Vollmacht aus und reichen Sie es - möglichst im Original - mit den Kopien der Personalausweise (jeweils Vorder- und Rückseite) ein.

    Hier können Sie das Formular herunterladen: Vollmacht (PDF)

    Die englische Version des Vordrucks finden Sie hier: Vollmacht-Englisch (PDF).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #146
  • Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten

    Eine Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten muss vorgelegt werden, wenn eine dritte Person Auskunft über Prüfungsleistungen, Bescheinigungen und Bescheide oder Einsicht in die Prüfungsakten einer oder eines Studierenden erhalten soll. Das Formular, das für bevollmächtigte Person ausgefüllt werden muss, finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1230
  • Vollständigkeit der Unterlagen

    Für die Vollständigkeit der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich.

    Vor der elektronischen Antragsabgabe im Bewerbungsportal müssen Sie Dokumente hochladen, die für die Antragsauswertung zwingend erforderlich sind und bei Nichteinreichen unter Umständen den Ausschluss, mindestens eine Verzögerung der Bearbeitung zur Folge haben.

    Schauen Sie außerdem nach der Antragsübersendung im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal, um dort zu sichten, ob wir einen Infotext oder fehlende Unterlagen einblenden bzw. nachgefordert haben. 

    Damit die Immatrikulation erfolgen kann ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, Ihre Krankenversicherung uns elektronisch Ihre Krankenversicherungsdaten übermittelt hat (siehe FAQ zur Krankenversicherungspflicht) und Sie die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge getätigt haben. Beachten Sie die Nachsendefristen!

    Unvollständig bzw. fehlerhaft eingereichte Unterlagen haben zur Folge, dass eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. In diesem Fall verzögert sich die Bearbeitung, bis Sie die fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen fristgerecht nachgereicht oder nachgebessert wurden. Details finden Sie auch auf den jeweiligen Bewerbungsseiten.

    Grundsätzlich gilt:
    Verwenden Sie für das nachträgliche Übersenden von Unterlagen bitte das Kontaktformular (Bewerbungsnummer mit angeben).

    siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist, Dokumente nachreichen bzw. Unterlagen nachreichen 

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #147
  • Vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)

    Erstmalige Einschreibung an der Universität Vechta:
    Sie haben an der Universität Vechta die Online-Immatrikulation durchlaufen und waren noch nie bei uns eingeschrieben. Fehlen nun noch Nachweise, die Zahlung des fälligen Semesterbeitrags und/oder die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, erhalten Sie die Rolle „Student/-in (vorläufig)", welche für Sie aber keine wesentlichen Vorteile bringt.

    Das heißt, dass Sie in diesem Fall umgehend die nachzureichenden Dokumente hochladen und/oder den fälligen Semesterbeitrag überweisen und/oder mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen müssen, um die Datenübertragung Ihrer Krankenversicherungsdaten zu uns auf den Weg zu bringen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unbedingt unsere Absendernummer H0000998 (Universität Vechta) mit.

    Im Online-Service wird Ihnen unter Menü > Mein Studium > Studienservice folgender Satz angezeigt: 

    "Achtung! Sie sind noch nicht immatrikuliert. Kontrollieren Sie den Antragsstatus Ihrer Bewerbung unter Menü > Studienangebot > Studienbewerbung. Dort finden Sie wichtige Meldungen in der Infobox und Infotexte. In den FAQs Bewerbung & Studium können Sie zudem ausführliche Informationen unter dieser Überschrift nachlesen: Vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig).“

    Sie erhalten aus diesem Grund noch keine Zugangsdaten, können sich also bis zum Eintreffen der Unterlagen, der Zahlung sowie der elektronischen Krankenkassenmeldung weder Bescheinigungen im Online-Service oder das Deutschlandticket herunterladen noch in Stud.IP anmelden und erhalten auch noch keine UniCard.

    Bitte beachten Sie folgende Frist bei der vorläufigen Immatrikulation / Student/-in (vorläufig)

    • Sommersemester: 15.05.
    • Wintersemester: 15.11.

    Wurde uns bis zu dieser Frist keine Versicherungsbestätigung (M10) übermittelt, wird die Stornierung/Löschung der „vorläufigen Immatrikulation“ ohne weiteren Bescheid kraft Gesetzes vorgenommen. Sie gelten demnach als nie immatrikuliert! Ein bereits überwiesener Semesterbeitrag wird kommentarlos an die Auftraggeber-Kontoverbindung zurück überwiesen. Dieses gilt auch bei einer beantragtenWiedereinschreibung (nach Studienunterbrechung) ohne fristgerechten Eingang der KV-Meldung. 

    siehe FAQ Krankenversicherungspflicht, Wiedereinschreibung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #943
  • Vorpraktikum

    Ein Vorpraktikum ist für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nicht erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #148
  • Wiedereinschreibung

    Wenn Sie in früherer Zeit Studierende oder Studierender unserer Universität waren, führen wir (im Falle einer Immatrikulation) Ihre alte Matrikelnummer weiter, weshalb Sie diese im Bewerbungsportal mit angeben müssen. 

    Verfügen Sie noch über Ihre Zugangsdaten für den Online-Service, so können Sie nach dem Login als Studierende bzw. Studierender über das Menü (befindet sich oben links) über „Studienangebot – Bewerbung“ die Bewerbung starten und mit Ihrem Studienkonto und der Matrikelnummer verknüpfen.  

    Zur Wiedereinschreibung benötigen wir eine aktuelle elektronische Meldung Ihrer bzw. einer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (siehe FAQ Krankenversicherungspflicht). Solange der Antragsstatus „Immatrikulation in Bearbeitung“ lautet, fehlt noch was. Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie regelmäßig den Antragsstatus, die Infotexte und Meldungen im Bewerbungsportal überprüfen.

    Nach der erfolgten Wiedereinschreibung ändert sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal zu "immatrikuliert" und Sie erhalten die automatisierte Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf). Über die Startseite "Mein Studium-Studienservice“ können Sie sich über die Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen“ die Studienzeitbescheinigung des neuen Semesters anfordern.

    In der Regel erhalten Sie nach erfolgter Wiedereinschreibung eine neue UniCard auf dem Postweg. Fragen zur UniCard richten Sie an immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de.


    Auf diesen Seiten unserer Homepage erläutern wir Schritt für Schritt den Weg zur Immatrikulation:

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #979
  • Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation

    Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal zu "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf) .

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1388
  • Zahlungsbefreiung

    Das NHG (Niedersächsische Hochschulgesetz) sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag und Langzeitstudiengebühren.

    Bei Fragen rund um die individuelle Studiengestaltung und evtl. finanzielle Entlastungsmöglichkeiten unterstützen wir Sie gern.

    Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) finden Sie auf der Homepage des AStA der Universität Vechta.

    Alles zur Studienfinanzierung erfahren Sie beim Studentenwerk Osnabrück. Lassen Sie sich beraten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #150
  • Zugangs- und Zulassungsordnungen

    Die genauen Zugangs- bzw. Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #164
  • Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung

    Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #155
  • Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)

    Wenn der Status im Bewerbungsportal zu „immatrikuliert“ wechselt, wurden Sie eingeschrieben.

    Alle neuen Studierenden erhalten erhalten die Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf) und innerhalb von 1-3 Tagen vom Rechenzentrum eine E-Mail an die im Bewerbungsportal hinterlegte private E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-ServiceE-Mail-Konto und zur Aktivierung des Deutschlanddtickets. Sie erhalten damit auch Ihre 6-stellige Matrikelnummer.

    Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner. 

    Wichtig: Fehlen zur Einschreibung noch Unterlagen, die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung und/oder der Semesterbeitrag, wechselt der Status nicht zu "immatrikuliert". Sie sind dann nur vorläufig immatrikuliert / StudentIn (vorläufig) und erhalten keine Zugangsdaten und auch keine UniCard. Kontrollieren Sie dringend Ihren E-Mail-Posteingang und den Antragsstatus/Antragsfachstatus  sowie die Angaben in Ihrem Bewerbungsportal.

    Bei Fragen rund um die Zugangsdaten wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum der Universität Vechta oder lesen Sie die Informationen auf diesen Seiten IT-Dienste im Rechenzentrum.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #151
  • Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)

    Wenn Sie die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal unserer Universität vergessen haben, so können Sie direkt auf der Eingangsseite unseres Bewerbungsportals (oben rechts „Zugangsdaten vergessen“) in Erfahrung bringen, wie Sie weiter vorgehen müssen.

    #152
  • Zugangsvoraussetzungen

    Eine Zugangsvoraussetzung ist eine Bedingung, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um für einen Studiengang/ein Studienfach eingeschrieben zu werden oder in das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge aufgenommen zu werden. Eine solche Bedingung ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung – welche Bedingungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte den Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnungen der einzelnen Studiengänge und –fächer.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #154
  • Zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)

    Den Zulassungstyp "zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)" verwenden wir im Bewerbungsportal für Anträge 

    • zulassungsfreie höhere Fachsemester in Bachelorstudiengänge
    • alle zulassungsfreien Masterstudiengänge 

    Die Sachbearbeitung prüft diese Anträge auf Erfüllung aller erforderlichen Zugangskritierien und Anrechnungsnachweise ggf. unter Einbeziehung von internen Stellen wie das International Office, der Zentralen Studiengangskoordination oder des zuständigen Prüfungsausschusses.

    Sie erhalten nach erfolgter Prüfung in der Regel einen elektronischen Bescheid.

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1963
  • Zulassungsfrei bzw. ohne Zulassungsbeschränkung

    Im Bewerbungsportal wird bei zulassungsfreien Studiengängen/-fächern der Zulassungstyp "ohne Zulassungsbeschränkung" angezeigt. Dieses betrifft freie Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester). 

    Ein Studiengang oder ein Studienfach ist zulassungsfrei, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten können. Erfüllen Sie also die Zugangsvoraussetzungen und haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie die nötige Einzahlung geleistet (siehe auch FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren), steht einer Einschreibung nichts mehr im Wege.

    Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen/-fächern kein Bescheid versendet wird. Ausführliche Informationen zur sogenannten direkten Einschreibung haben wir auf der jeweiligen Bewerbungsseite des entsprechenden Studiengangs für Sie zusammengestellt. 
     

    siehe auch FAQ zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen), Zulassungstyp

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #944
  • Zulassungstyp (im Bewerbungsportal)

    Wir verwenden verschiedene Zulassungstypen im Bewerbungsportal; diese steuern die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren: 

    • zulassungsfrei bzw. ohne Zulassungsbeschränkung: alle Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester)
    • zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen): Bachelorstudiengänge/-fächer (Höhere Fachsemester) und alle Masterstudiengänge

    siehe auch FAQ zulassungsfrei bzw. ohne Zulassungsbeschränkung, zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1964
  • Zweitschrift

    Eine Zweitschrift ersetzt ein originales Zeugnisdokumente (bspw. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie wird auf Antrag erstellt, wenn das Originaldokument unauffindbar ist oder verloren oder zerstört wurde. Nur wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind, kann das Akademische Prüfungsamt eine Zweitschrift erstellen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes. Da die Erstellung einer Zweitschrift aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1227
  • Zweitstudium

    Haben Sie bereits ein grundständiges Studium abgeschlossen, handelt es sich bei einem weiteren Studium in der Regel um ein „Zweitstudium“.

    Daher muss ein abgeschlossenes externes Erststudium bei einem neuen Antrag immer mindestens elektronisch nachgewiesen werden. Beachten Sie, dass wir stichprobenartig die amtlich beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses sowie ggf. der Übersetzung nachfordern.

    Lesen Sie dazu den FAQ Nachreichen von Unterlagen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #167