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Einschreibung in einen Masterstudiengang - Wintersemester 2025/26

Das Bewerbungsportal für das Wintersemester 2025/26 ist geöffnet. Fast alle Masterstudiengänge sind zulassungsfrei.

Zum Wintersemester 2025/26 können Sie sich für

  • das erste oder teils auch höhere Fachsemester der Studiengänge Master of Education, Master Alternswissenschaften / Gerontologie, Master Management sozialer Dienstleistungen (erstmals als Doppelstudium möglich), Master Erziehungswissenschaften, Master Soziale Arbeit, Master Kulturwissenschaften, Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen sowie für
     
  • das erste Fachsemester in den ergänzenden Angeboten der Lehrerbildung, das heißt Erweiterungsfächer, Anpassungslehrgang bzw. Quereinstieg in das Lehramt bewerben bzw. einschreiben.

Schauen Sie in die Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf)
 

Zulassungsbeschränkung

nein 
Bezeichnung im Portal: "zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)"

außer: Erweiterungsfächer Deutsch und Sachunterricht (zulassungsbeschränkt)
Bezeichnung im Portal: "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)"

Online-Bewerbung und Frist

über das Bewerbungsportal

Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.
          !!! VERLÄNGERT BIS 31.10.2025 !!!


Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern; wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung für einen rechtzeitigen Start. Mit der letzten Frist muss die vollständige Bewerbung mit den erforderlichen Nachweisen für die Zugangsprüfung vorliegen. 

Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf: immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de

Bescheidelektronisch im Portal (10 Tage abrufbar)
Annahme/-frist
- Externe und Wiedereinschreiber/innen -
14-tägige Annahmefrist, d.h. Online-Immatrikulation und Versand Immatrikulations-Antrag
Eine spätere Annahme und/oder Überweisung bis 30.09. bzw. 31.03. sind möglich, verzögern aber die Immatrikulation. In Einzelfällen - wenn der Bescheid erst ab Mitte September/März eingeht - wird eine Annahme bis max. 31.10./30.04. akzeptiert.
Annahme/-frist
- Interne -

Bei Internen Studierenden, die von einem Bachelor in einen Master wechseln, ist keine Annahme erforderlich. 

Überweisung des Semesterbeitrages innerhalb der  Rückmeldefrist !

NachreichfristBewerbungsunterlagen und Anrechnungsnachweise:  30.09. bzw. 31.03.
Einschreibunterlagen:  31.10. bzw. 30.04.
Nachweis Bachelorabschluss bei vorbehaltlicher EinschreibungEnde des 1. Mastersemesters (31.03. des Folgejahres)
Erweiterungsfächer zum
Wintersemester 2025/26

M.Ed. Grundschule:
Deutsch/Germanistik *
Englisch/Anglistik
Gest.Werken/Designpädagogik **
Kath.Religion/Kath.Theologie
Mathematik
Musik/Musikpädagogik **
Sachunterricht *
Sport/Sportwissenschaft **

M.Ed. Real- und Hauptschule:
Biologie
Deutsch/Germanistik *
Englisch/Anglistik
Erdkunde/Geographie
Geschichte/Geschichtswissenschaft
Gest.Werken/Designpädagogik **
Kath.Religion/Kath.Theologie
Mathematik
Musik/Musikpädagogik **
Politik/Politikwissenschaft
Sport/Sportwissenschaft **

Erweiterungsfächer zum
Sommersemester 2025
M.Ed. Grundschule:
Gest.Werken/Designpädagogik **
Sport/Sportwissenschaft **
 
M.Ed. Real- und Hauptschule:
Biologie
Gest.Werken/Designpädagogik **
Sport/Sportwissenschaft **
* Zulassungsbeschränkung 

Für Erweiterungsfächer im Master of Education gelten die Zulassungbeschränkungen der Fächer im Bachelor Combined Studies für das jeweilige Semester - vgl. Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf)

Wenden Sie sich bitte im Vorfeld - vor dem 15.07. - an die Zentrale Studienberatung (zsb@uni-vechta.de).

** Eignungsprüfungsfach

Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Faches im Bachelor Combined Studies - vgl. Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf).

Bewerbungs-/Einschreibfrist

zulassungsbeschränkt:  15.07.
WiSe 2025/26:  Deutsch/Germanistik und Sachunterricht !


zulassungsfrei: 
Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.
!!! VERLÄNGERT BIS 31.10.2025 !!!


Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.

Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibungnur im Wintersemester: bis zum Ende des 1. Mastersemesters (31.03.)

Für Masterstudiengänge ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich: Wintersemester: 3. Fachsemester ; Sommersemester: 2./4. Fachsemester - siehe Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf)

Beantragen Sie frühzeitig die Anerkennung von Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Informationen und Anträge finden Sie hier: Informationen zu Anerkennungen, Höherstufung und Wechsel.

!!! Anerkennungen sowie Leistungsnachweise müssen spätestens mit Ablauf der Bewerbungs-/Einschreibfrist vorliegen !!!

Zulassungsbeschränkung

nein
Bewerbungs-/EinschreibfristEmpfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.
Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.

Schritt für Schritt zur Einschreibung in den Master

Bevor Sie mit der Bewerbung starten, lesen Sie die folgenden Schritte:

Schritt 1: Zugangsvoraussetzungen prüfen

Informieren Sie sich über die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Im Steckbrief erfahren Sie, wieviele Credit Points Sie für eine (vorläufige) Zulassung brauchen oder welche Fachrichtungen möglich sind. Bei Fragen berät die Zentrale Studiengangskoordination Sie gerne. Ausländische Bewerber/innen können sich im International Office beraten und die Studienberechtigung prüfen lassen.

Schritt 2: Anmeldung Bewerbungsportal über Login oder Registrierung  

Über unser uni-internes Bewerbungsportal werden sämtliche Bewerbungen und Einschreibungen abgewickelt.

INTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** MIT gültigem Uni-Account ***
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen über das Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“. Schauen Sie gerne in diese technische Anleitung.  

EXTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** OHNE gültigem Uni-Account ***
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch. 
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.

Schritt 3: Online-Bewerbung mit PDF-Nachweisen

Nach der Registrierung bzw. Anmeldung können Sie Ihre Bewerbung starten. Es werden nur PDF-Dateien akzeptiert, die maximal 2 MB groß sind. Nach Abschluss der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Folgende Daten bzw. digitale Nachweise (PDFs) brauchen Sie:

  1. Nachweise Ihres Vorstudiums (d. h. in deutscher Sprache übersetzte Leistungsnachweis/e und ggf. alle Hochschulzeugnisse)
  2. Anerkennungsnachweise, z. B. für Einstufung in Höheres Fachsemester  (siehe Anerkennung von Prüfungsleistungen)
  3. Lebenslauf mit Auflistung der gesamten Studienzeiten (nur erforderlich, wenn Sie aktuell nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind)
  4. Bescheinigungen über Studienzeiten zur Ermittlung der Hochschul-/ Urlaubs-/ Mastersemester, sofern Sie an einer fremden Hochschule in Deutschland studiert haben.
  5. bei internen Bewerbungen bzw. Wiedereinschreibungen geben Sie Ihre Matrikelnummer an
  6. ggf. spezielle Nachweise (z. B. Ausnahmegenehmigung der Fächerkombination, Bescheid Kultusministerium oder Landesschulbehörde, Eignungsprüfungsbeleg etc.)
  7. ggf. ausgefüllter Antrag Parallelstudium
  8. ggf. Sprachnachweis gem. Immatrikulationsordnung §1,3 (Erläuterungen "BewerberInnen ohne deutsche/s HZB/Vorstudium")
  9. ggf. Nachweis einer Namensänderung, wenn nach der Ausstellung Ihres Zeugnisses oder des Leistungsnachweises Ihr Name geändert wurde

Wenn Sie weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein abgeschlossenes deutsches Vorstudium haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Informieren Sie sich in der Immatrikulationsordnung §1,3.

Wir akzeptieren diese Nachweise: 

  • DSH Stufe 2 oder
  • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Schritt 4: Bescheide abwarten und sorgfältig lesen

  • Grundsatzbeschlüsse des jeweiligen Studienganges erlauben teils eine direkte Zulassung. In anderen Fällen bedarf es der Prüfung durch die Studiengangskoordination, den Prüfungsausschuss oder das International Office. Die Prüfung kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
     
  • Nach Prüfung erhalten Sie eine E-Mail, dass ein elektronischer Bescheid im Bewerbungsportal hinterlegt wurde. Diesen müssen Sie innerhalb von 10 Tagen abrufen, sonst steht er Ihnen nicht mehr zur Verfügung und muss Ihnen erneut elektronisch zugestellt werden. Schauen Sie daher regelmäßig in das Bewerbungsportal und in Ihren Posteingang! 
     
  • Lesen Sie sorgsam die Inhalte in Ihrem Bescheid und speichern ihn unbedingt persönlich ab. Nach Schließung des Bewerbungsportals des jeweiligen Semesters stehen Ihnen die Bescheide nicht mehr zur Verfügung.
     
  • Internationale Bewerber/innen mit Wohnsitz im Ausland erhalten bei Zulassung zudem eine Visumsbescheinigung per E-Mail. 

 

Schritt 5: Zugelassen - Annahme des Studienplatzes

1. Interne Bewerber/innen werden nach Erhalt des Zulassungsbescheides direkt in den Status "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" versetzt:

  • Sie müssen nicht die "Online-Immatrikulation" durchlaufen und keinen "Antrag auf Immatrikulation" ausdrucken und versenden, da Sie aktuell Studierende/r der Universität Vechta sind. 
  • Sie sehen in Ihrem Studienkonto eine Rückmeldesperre "Master" (Sperre für RUE=Rückmeldung/BEU=Beurlaubung), wenn der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist. Diese Sperre dient der Sachbearbeitung zur Auswertung der noch "offenen" Übergänge BA-MA. Bei erteilten Auflagen sehen Sie eine Rückmeldesperre "Auflagen".
  • Die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse liegt uns in der Regel vor und wird nicht erneut benötigt, es sei denn, Sie wechseln Ihre Krankenkasse. Das Fortführen Ihres Studiums und den Wechsel in einen Masterstudiengang teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit.  
  • Sie überweisen fristgerecht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung zum Folgesemester.

2. Externe und ehemalige Bewerber/innen müssen nach Erhalt des elektronischen Zulassungsbescheides die 
"Online-Immatrikulation"
im Bewerbungsportal durchlaufen (siehe folgende Checkliste). Der Antragsstatus muss "Immatrikulation beantragt" lauten.

  • Drucken Sie den "Antrag auf Immatrikulation aus, füllen Sie die 2. Seite "Checkliste" aus und unterschreiben diesen. 
  • Versenden Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen postalisch an das Immatrikulationsamt. Nur, wenn Sie keine amtlich beglaubigten Zeugnisse oder Übersetzungen beifügen müssen, schicken Sie den Antrag digital an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de.  
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihr angestrebtes Studium, damit diese rechtzeitig die elektronische Meldung an die Universität sendet. Teilen Sie die Absendernummer der Universität Vechta H0000998 mit. Lesen Sie dazu die Informationen zur Krankenversicherungspflicht.
  • Überweisen Sie den Semesterbeitrag (siehe Semesterbeitrag und Rückmeldung).
  • Sobald der Antrag im Immatrikulationsamt eingegangen ist, ändert sich der Antragsfachstatus in „Immatrikulation in Bearbeitung“
  • Kontrollieren Sie regelmäßig im Bewerbungsportal, ob Sie Unterlagen für die Immatrikulation nachreichen müssen.
  1. Angaben zu Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Fachhochschulreife) 
  2. Angaben zur Studienvergangenheit, Ersteinschreibung und (geplanten) Hochschulabschluss
  3. Angaben zu Auslandsaufenthalten
  4. Angaben zur Krankenversicherung (Betriebsnummer, KV-Nummer und Name der Krankenversicherung oder Befreiung)
  5. Angaben zu Beruf und Praxis
  6. ein digitales Passfoto/Lichtbild zur Erstellung Ihrer Unicard

Schritt 6: Unterlagen nachreichen

    Frist: 

    • Bewerbungsunterlagen und Anrechnungsnachweise:  30.09. bzw. 31.03.
    • Einschreibunterlagen:  31.10. bzw. 30.04.

    Wie kann ich was nachreichen? 

    Schritt 7: Immatrikulation

    • Interne Bewerber/innen: Sobald nach einer Zulassung der vollständige Semesterbeitrag für die Rückmeldung eingegangen ist, erfolgt die Immatrikulation, der Masterstudiengang wird Ihrem Studienverlauf - einzeln oder ggf. vorübergehend parallel zum Bachelorstudiengang - hinzugefügt. Der Status ändert sich zu “immatrikuliert“, Sie erhalten eine Statusänderungsmail. Kontrollieren Sie Ihre Daten unbedingt im Online-Service.
       
    • Externe Bewerber/innen und Wiedereinschreiber/innen:
      Wenn nach Annahme des Studienplatzes alle Unterlagen vollständig sind und die Zahlung eingetroffen ist, erfolgt die Immatrikulation, der Antragsstatus lautet dann “immatrikuliert“. Sie erhalten eine Bestätigungsmail (ggf. Spam-Ordner!) mit Informationen zu den Zugangsdaten, dem Semesterticket usw. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie die Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation - Muster (pdf).

      Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb von 2 - 4 Tagen in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt. Wenn Sie die Mitteilung nach einer Woche nicht erhalten haben, prüfen Sie Ihren Spam-Ordner und kontaktieren Sie bei Fragen den IT-Support.   

     

     

     

    Hilfreiche Links:

    Die Masterprogramme der Universität Vechta:

    Bildnachweise: Bewerbungsportal (Meckel/Universität Vechta),  FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Master of Education (contrastwerkstatt/AdobeStock), Transformationsmanagement (reichdernatur/AdobeStock), Kulturwissenschaften (Meckel/Universität Vechta), Management sozialer Dienstleistungen (contrastwerkstatt/AdobeStock), Alternswissenschaften / Gerontologie (Anton/AdobeStock), Soziale Arbeit  (Alessandro Biascioli/AdobeStock)