Schritt 5: Zugangsprüfung und elektronische Übermittlung der Bescheide über die (bedingte) Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen
Im Bewerbungsportal erhalten Sie alle Informationen zum Stand Ihrer Einschreibung. Grundsatzbeschlüsse des jeweiligen Studienganges erlauben teils eine direkte Zulassung. In anderen Fällen bedarf der Vorgang eine Prüfung z. B. durch die Studiengangskoordination (ggf. den Prüfungsausschuss) oder das International Office. Die Prüfung kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen. Im Bewerbungsportal wird Ihnen der Stand Ihres Antrages in Klartext (oben rechts) angezeigt. Schauen Sie daher regelmäßig in das Bewerbungsportal! Fehlende Nachweise entnehmen Sie dem hellbraun und gestrichelt umrandeten Feld.
- Bei Bewerbungen externer und ehemaliger Studierender werden die Bescheide über die (vorbehaltliche) Erfüllung mit oder ohne Auflagen bzw. Nichterfüllung der Zugangskriterien im Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie hinterlegt.
- Interne Bewerberinnen und Bewerber, die sich ordnungsgemäß für das Folgesemester rückgemeldet haben, erhalten bei vorläufiger oder endgültiger Erfüllung der Zugangskriterien i.d.R. keinen elektronischen Bescheid, sondern lediglich einen entsprechenden Text im Bewerbungsportal (oben rechts). Nur, wenn sich Auflagen ergeben oder der Antrag abgelehnt werden muss, wird ein elektronischer Bescheid im Portal hinterlegt. Da sich Auflagen teils erst bei Bachelorabschluss im Laufe des ersten Mastersemesters ergeben, kann so ein Auflagen- oder abschließender Ablehnungsbescheid auch nach Schließung des Portals an die UniMailAdresse verschickt werden.
Der elektronische Bescheid im Bewerbungsportal:
Sie gehen „Zu meiner Bewerbung“ und lassen sich die „Antragsdetails anzeigen“. Hier finden Sie unter „Nachweise zur Zugangsprüfung in Masterstudiengängen und Masterbescheid“, letzter Punkt „Masterbescheid“. Den Bescheid im PDF-Format müssen Sie auf Ihrem PC herunterladen. Die Inhalte des Bescheides (Annahmefrist, einzureichende Unterlagen, Auflagen etc.) sind dringend zu beachten. Speichern Sie sich diesen für Ihre Unterlagen unbedingt persönlich ab. Nach Schließung des Bewerbungsportals des jeweiligen Semesters haben Sie weder Zugriff auf Ihre Bewerbungsdaten noch auf den digitalen Bescheid.
Schritt 6: Schriftliche Annahmeerklärung unter Einreichung der beglaubigten Dokumente und weiterer Unterlagen und Sonderanträge
- Externe und ehemalige BewerberInnen entnehmen alle weiteren Informationen dem elektronischen Zulassungsbescheid. Diese Personen müssen den Studienplatz schriftlich annehmen. Hier finden Sie die Annahmeerklärung Masterstudiengänge-PDF (alternativ Annahmeerklärung Masterstudiengänge-doc) zum Download. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen gemäß Checkliste bei. Zeugnisse, Übersetzungen, Leistungs- und Sprachnachweise müssen dann amtlich beglaubigt auf dem Postweg eingereicht werden. Anlagen wie Studienbescheinigungen genügen in einfacher Kopie.
Wenn noch nicht geschehen, informieren Sie nun Ihre Krankenkasse über Ihr angestrebtes Studium, damit diese rechtzeitig die elektronische Meldung an die Universität sendet. Lesen Sie dazu den FAQ Krankenversicherungspflicht.
Kontrollieren Sie regelmäßig im Bewerbungsportal, ob Sie Unterlagen für die Immatrikulation nachreichen müssen. Fehlende Unterlagen können je nach Art elektronisch über das Kontaktformular oder postalisch mit diesem Deckblatt (Belegbogen nachzureichende Unterlagen - PDF) unter Angabe des beantragten Studiengangs und der Bewerbungsnummer noch bis zum 31.10. bzw. 30.04. nachgereicht werden. Je später die Unterlagen eingehen, desto später erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten und Semesterunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst nach Überweisung des Semesterbeitrags vollständig sind. Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag sowie die Kontoverbindung der Universität Vechta finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag und Rückmeldung.
- Interne BewerberInnen müssen keine Annahme senden, da sie bereits eingeschrieben sind. Sobald eine vorläufige oder endgültige Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen festgestellt und der vollständige Semesterbeitrag für die Rückmeldung eingegangen ist, erfolgt zeitnah eine vorläufig parallele (wg. fehlendem Abschluss) bzw. endgültige Einschreibung in den Masterstudiengang. Die Statusänderung zu “immatrikuliert“ wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt. Kontrollieren Sie Ihre Daten unbedingt im Online-Service.
Die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse liegt uns bei bereits an der Universität Vechta eingeschriebenen Studierenden vor und wird nicht erneut benötigt, es sei denn, Sie wechseln Ihre Krankenkasse. Das Fortführen Ihres Studiums und den Wechsel in einen Masterstudiengang teilen Sie aber dennoch Ihrer Krankenkasse mit.
Schritt 7: Immatrikulation (eigentliche Einschreibung) für externe Bewerbungen und Wiedereinschreibungen
Wenn nach Annahme des Studienplatzes alle Unterlagen vollständig sind und die Zahlung eingetroffen ist, erfolgt die Immatrikulation, die Ihnen dann in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt wird (Antragsfachstatus “immatrikuliert“). Ergänzend dazu übersenden wir Ihnen eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.
Neu ab WiSe 2023/24:
Fehlt für den Studienbeginn einzig die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus und/oder der vollständige Zahlungseingang, erfolgt eine "vorläufige Immatrikulation" als "StudentIn (vorläufig)", welches für Sie aber keinerlei Vorteile bringt. Sie können ggf. schon eine Matrikelnummer im Portal sehen, erhalten aber weder Ihre Stud-IP-Daten, noch den Zugang zu Ihren Bescheinigungen im Online-Service oder Ihre UniCard. Erst wenn die Meldung Ihrer Krankenkasse und die Zahlung eingegangen sind, wechselt der Antragsstatus in "immatrikuliert" und Sie erhalten alle Studierendenunterlagen. Lesen Sie die weiteren Konsequenzen unter den FAQs vorläufige Immatrikulation / StudenIn (vorläufig) und Krankenversicherungspflicht.