
Von Annahmeerklärung bis zu Zweitstudium: In unseren FAQ finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung & Einschreibung.
Nahezu alle Masterstudiengänge sind zulassungsfrei, unterliegen aber spezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Nur die Erweiterungsfächer Deutsch und Sachunterricht sind - gemäß Bachelorvorgaben - zulassungsbeschränkt, dort stehen nur Plätze zur Verfügung, sofern nach Abschluss des gesamten Verfahrens welche vorhanden sind.
Zum Sommersemester 2025 können Sie sich für
Schauen Sie auch in die Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf).
Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf.
Zu den Erweiterungsfächern im Master of Education sowie zu höheren Fachsemestern in Masterstudiengängen beachten Sie bitte die unter den Stichworten aufgeführten Besonderheiten.
Allgemeine Infos und Fristen für Masterstudiengänge:
Zulassungsbeschränkung | nein (Besonderheiten gelten bei den zulassungsbeschränkten Erweiterungsfächern "Deutsch" und "Sachunterricht") |
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Einschreibungsverfahren | ausschließlich online (über das Bewerbungsportal) |
Online-Bewerbung/Einschreibung | Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.* Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.* Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 8 Wochen; wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung, damit Sie rechtzeitig zum Beginn der Lehrveranstaltungen immatrikuliert sind und alle erforderlichen Zugänge etc. erhalten. Mit der letzten Frist muss die vollständige Bewerbung inklusiv der erforderlichen Nachweise und Anrechnungsbelege (z.B. bei höherem Fachsemester) für eine Zugangsprüfung vorliegen. *Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf. |
Bescheid und Annahme für Externe und Wiedereinschreibungen | Der elektronische Bescheid wird im Bewerbungsportal in den "Antragsdetails" eingestellt. Es besteht eine 14-tägige Annahmefrist. Eine spätere Annahme und/oder Überweisung bis 30.09. bzw. 31.03. sind gestattet, verzögern aber die Immatrikulation und damit den Versand der Zugangsdaten. In Einzelfällen (wenn der Bescheid erst ab Mitte September/März eingeht) wird eine Annahme bis max. 31.10./30.04. akzeptiert. |
Bescheid und Annahme für Interne (Rückmelderinnen & Rückmelder) | Bei internen Studierenden, die in den Master wechseln, ist bei einer Zulassung ohne Auflagen kein Bescheid und keine Annahme vorgesehen. Der Stand wird im Bewerbungsportal im Info-Feld (!) angezeigt. Nur bei einer Ablehnung oder bei Auflagen finden Sie einen elektronischen Bescheid im Bewerbungsportal in den "Antragsdetails". Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist! |
Nachsendefrist für Einschreibunterlagen (nicht Anrechnungsbelege!) | Wintersemester: 31.10. Sommersemester: 30.04. Nachreichungen können über das Kontaktformular erfolgen. |
Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibung im Wintersemester | Ende des 1. Mastersemesters (31.03. des Folgejahres) |
Erweiterungsfächer zum Wintersemester 2024/25 | M.Ed. Grundschule: | M.Ed. Real- und Hauptschule: |
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Erweiterungsfächer zum Sommersemester 2025 | M.Ed. Grundschule: Gest.Werken/Designpädagogik ** Sport/Sportwissenschaft ** | M.Ed. Real- und Hauptschule: Biologie Gest.Werken/Designpädagogik ** Sport/Sportwissenschaft ** |
* Zulassungsbeschränkung | Für die Erweiterungsfächer im Master of Education gelten die Zulassungbeschränkungen der Studienfächer im Bachelor Combined Studies für das jeweilige Semester. Informieren Sie sich hierzu in der Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf) ! | |
** Eignungsprüfungsfach | Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Faches im Bachelor Combined Studies. Entnehmen Sie der Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf), welche Fächer im jeweiligen Semester Eignungsprüfungsfächer sind. | |
Bewerbungs-/Einschreibfrist zur Aufnahme | zulassungsbeschränkt: 15.07. *Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf. | |
Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibung | nur im Wintersemester: bis zum Ende des 1. Mastersemesters (31.03.) |
Auch für Masterstudiengänge ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. Fachsemester, zum Sommersemester in der Regel nur für das 2. oder 4. Fachsemester möglich. Informieren Sie sich in der Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf).
Beantragen Sie frühzeitig die Anerkennung von Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester für Masterstudiengänge. Informationen und Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen zu Anerkennungen, Höherstufung und Wechsel.
!!! Anerkennungen sowie Leistungsnachweise müssen spätestens mit Ablauf der Bewerbungs-/Einschreibfrist vorliegen !!!
Zulassungsbeschränkung | nein |
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Bewerbungs-/Einschreibfrist | Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09. Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03. |
Im ersten Schritt können Sie sich auf der Seite des Studiengangs über die Zulassungsvoraussetzungen informieren. Im Steckbrief erfahren Sie, wie viele Credit Points Sie mindestens für eine vorläufige Zulassung brauchen oder welche Fachrichtungen den Start ins Masterstudium ermöglichen. Bei Fragen berät die jeweilige Studiengangskoordination Sie gerne.
Im Falle eines Studienabschlusses aus dem Ausland können Sie sich beim International Office beraten und Ihre Studienberechtigung für ein Masterprogramm prüfen lassen.
Es gibt ein uni-internes Bewerbungsportal, über welches sämtliche Bewerbungen und Einschreibungen abgewickelt werden.
Online-Bewerbung für INTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** MIT gültigem Uni-Account ***
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).
Online-Bewerbung für EXTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** OHNE gültigem Uni-Account ***
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch.
Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.
Nach der Registrierung / Anmeldung können Sie Ihre Bewerbung vornehmen. Achten Sie hierbei auf die jeweiligen Fristen. Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht bereits eingescannt haben, benötigen Sie einen Scanner für den Prozess. In der Bewerbung werden nur PDF-Dateien akzeptiert, die maximal 2 MB groß sind. Im Internet finden sich zahlreiche Websites und Programme zum Konvertieren von Dokumenten zu einer PDF-Datei und zur Komprimierung dieser. Nach Abschluss der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Infos.
Folgende Daten bzw. digitale Nachweise (PDFs) brauchen Sie:
Wenn Sie weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein abgeschlossenes deutsches Vorstudium haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Informieren Sie sich in der Immatrikulationsordnung §1,3.
Mögliche Nachweise sind zum Beispiel:
Im nächsten Schritt geben Sie alle Daten für Ihre Online-Immatrikulation im Portal ein. Rückmelder*innen überspringen diese Abfragen automatisch, bei der letzten Auswahl "Studiengangswechsel oder Parallelstudium" klicken Sie beim Übergang vom Bachelor in den Master in der Regel "Studiengangswechsel" an (auch wenn der Bachelorstudiengang im Wintersemester vorübergehend parallel studiert wird). Nur, wenn Sie tatsächlich einen weiteren Studiengang parallel studieren möchten, wählen Sie "Parallelstudium".
Sobald Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, können Sie weitere Nachweise zur Zugangsprüfung nachträglich nur noch über das Kontaktformular versenden. Auf den postalischen Versand eines Bewerbungsantrages wird gänzlich verzichtet. Bitte senden Sie uns zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterlagen auf dem Postweg zu.
Der Antragsstatus Ihres Antrages muss "Immatrikulation beantragt" lauten. Im Status "in Vorbereitung" oder "zulassungsfrei" wird der Antrag nicht im Immatrikulationsamt bearbeitet, da er noch nicht vollständig ist.
Innerhalb von 1-5 Werktagen nach Ihrer Online-Immatrikulation wird Ihr Antrag durch das Immatrikulationsamt bearbeitet und erhält den Antragsfachstatus „Immatrikulation in Bearbeitung“. Verfolgen Sie nun regelmäßig den aktuellen Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal und halten Sie Ihr E-Mail-Postfach immer im Blick.
Nachstehende Angaben brauchen wir von Ihnen für die Online-Immatrikulation:
Im Bewerbungsportal erhalten Sie alle Informationen zum Stand Ihrer Einschreibung. Grundsatzbeschlüsse des jeweiligen Studienganges erlauben teils eine direkte Zulassung. In anderen Fällen bedarf der Vorgang eine Prüfung z. B. durch die Studiengangskoordination (ggf. den Prüfungsausschuss) oder das International Office. Die Prüfung kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen. Im Bewerbungsportal wird Ihnen der Stand Ihres Antrages in Klartext (oben rechts) angezeigt. Schauen Sie daher regelmäßig in das Bewerbungsportal! Fehlende Nachweise entnehmen Sie dem hellbraun und gestrichelt umrandeten Feld.
Der elektronische Bescheid im Bewerbungsportal:
Sie gehen „Zu meiner Bewerbung“ und lassen sich die „Antragsdetails anzeigen“. Hier finden Sie unter „Nachweise zur Zugangsprüfung in Masterstudiengängen und Masterbescheid“, letzter Punkt „Masterbescheid“. Den Bescheid im PDF-Format müssen Sie auf Ihrem PC herunterladen. Die Inhalte des Bescheides (Annahmefrist, einzureichende Unterlagen, Auflagen etc.) sind dringend zu beachten. Speichern Sie sich diesen für Ihre Unterlagen unbedingt persönlich ab. Nach Schließung des Bewerbungsportals des jeweiligen Semesters haben Sie weder Zugriff auf Ihre Bewerbungsdaten noch auf den digitalen Bescheid.
Wenn nach Annahme des Studienplatzes alle Unterlagen vollständig sind und die Zahlung eingetroffen ist, erfolgt die Immatrikulation, die Ihnen dann in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt wird (Antragsfachstatus “immatrikuliert“). Ergänzend dazu übersenden wir Ihnen eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.
Fehlt für den Studienbeginn einzig die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus und/oder der vollständige Zahlungseingang, erfolgt eine "vorläufige Immatrikulation" als "StudentIn (vorläufig)", welches für Sie aber keinerlei Vorteile bringt. Sie können ggf. schon eine Matrikelnummer im Portal sehen, erhalten aber weder Ihre Stud-IP-Daten, noch den Zugang zu Ihren Bescheinigungen im Online-Service oder Ihre UniCard. Erst wenn die Meldung Ihrer Krankenkasse und die Zahlung eingegangen sind, wechselt der Antragsstatus in "immatrikuliert" und Sie erhalten alle Studierendenunterlagen. Lesen Sie die weiteren Konsequenzen unter den FAQs vorläufige Immatrikulation / StudenIn (vorläufig) und Krankenversicherungspflicht.
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