Einschreibung in einen Masterstudiengang
Das Bewerbungsportal Wintersemester 2026/27 ist geöffnet.
Zum Wintersemester 2026/27 können Sie sich für folgende Masterstudiengänge bewerben bzw. einschreiben:
- Master of Education Grundschule, Haupt- und Realschule (1./3. FS) sowie ergänzende Angebote der Lehrerbildung: Erweiterungsfächer, Anpassungslehrgang bzw. Quereinstieg in das Lehramt (1. FS)
- Fachmaster-Studiengänge Alternswissenschaften / Gerontologie, Management sozialer Dienstleistungen, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften, Transformationsmanagement in ländlichen Räumen (1./3. FS)
| Zulassungsbeschränkung | nein "zulassungsfrei mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen" |
|---|---|
| Online-Bewerbung und Frist | über das Bewerbungsportal Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens 30.09. |
| Bescheid | elektronisch im Portal |
| Annahme Studienplatz | Online-Immatrikulation innerhalb von 14 Tagen Eine spätere Annahme und Überweisung bis 30.09. bzw. 31.03. sind möglich, verzögern aber die Immatrikulation. In Einzelfällen - wenn der Bescheid erst im Oktober/April eingeht - wird die Annahme bis max. 15.10./15.04. akzeptiert. Bei Internen Studierenden, die von einem Bachelor in einen Master wechseln, ist keine Annahme bzw. Online-Immatrikulation erforderlich. Überweisung des Semesterbeitrages innerhalb der Rückmeldefrist ! |
| Nachreichungen | Bewerbungsunterlagen und Anrechnungsnachweise: 30.09. bzw. 31.03. Einschreibunterlagen: 15.10. bzw. 15.04. |
| Nachweis Bachelorabschluss bei vorbehaltlicher Einschreibung | Ende des 1. Mastersemesters, d.h. bis zum 31.03. des Folgejahres siehe bedingte Einschreibung |
| weitere bedingte Einschreibungen | fachliche Auflagen oder Sprachnachweis der deutschen Sprache siehe bedingte Einschreibung |
Schritt 1: Zugangsvoraussetzungen prüfen - Unsere Masterprogramme
Informieren Sie sich über die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Im Steckbrief erfahren Sie, wieviele Credit Points Sie für eine (vorläufige) Zulassung brauchen oder welche Fachrichtungen möglich sind. Bei Fragen berät die Studiengangskoordination Sie gerne. Ausländische Bewerber/innen können sich im International Office beraten und die Studienberechtigung prüfen lassen.
| Erweiterungsfächer zum Wintersemester 2026/27 | M.Ed. Grundschule: | M.Ed. Real- und Hauptschule: |
|---|---|---|
| Erweiterungsfächer zum Sommersemester 2026 | M.Ed. Grundschule: Gest.Werken/Designpädagogik * Sport/Sportwissenschaft * | M.Ed. Real- und Hauptschule: Biologie Gest.Werken/Designpädagogik * Sport/Sportwissenschaft * |
| * Eignungsprüfungsfach | Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Faches im Bachelor Combined Studies. | |
| Bewerbungs-/Einschreibfrist | Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09. | |
| Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibung | nur im Wintersemester: bis zum Ende des 1. Mastersemesters (31.03.) | |
Für Masterstudiengänge ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich:
Wintersemester: 3. Fachsemester
Sommersemester: 2./4. Fachsemester
Beantragen Sie frühzeitig die Anerkennung von Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Informationen und Anträge finden Sie hier: Informationen zu Anerkennungen, Höherstufung und Wechsel.
!!! Anerkennungen sowie Leistungsnachweise müssen spätestens mit Ablauf der Bewerbungs-/Einschreibfrist zum 30.09. bzw. 31.03. vorliegen !!!
Zulassungsbeschränkung | nein |
|---|---|
| Bewerbungs-/Einschreibfrist | Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09. Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03. |
Schritt 2: Anmeldung Bewerbungsportal über "Login" oder "Registrierung"
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen über das Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“. Schauen Sie gerne in diese technische Anleitung.
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.
Schritt 3: Online-Bewerbung (mit pdf-Nachweisen)
Nach der Registrierung bzw. Anmeldung können Sie Ihre Bewerbung starten. Sie wählen den Studiengang, das oder die Fächer, in der Regel das 1. Fachsemester mit der neusten Prüfungsordnung aus. Auf den nächsten zwei Seite geben Sie Ihr Vorstudium mit dem Stand ein (abgeschlossen oder Mindest-CP). Als Nachweis werden nur PDF-Dateien akzeptiert, die maximal 2 MB groß sind. Nach erfolgreicher Abgabe Ihrer Online-Bewerbung muss der Status "EINGEGANGEN" lauten. Sie erhalten eine Bestätigungsmail.
für Prüfung Masterzugang:
- Angaben und Nachweise Ihres Vorstudiums (Leistungsnachweis/e und ggf. alle Hochschulzeugnisse; ggf. offizielle deutsche Übersetzungen).
Interne BewerberInnen laden nur einen aktuellen Leistungsnachweis hoch.
ggf. weitere Daten und Nachweise - insbesondere für Externe / Ehemalige:
- Lebenslauf mit Auflistung der gesamten Studienzeiten (Externe / Ehemalige!!!)
- Nachweis einer Namensänderung (wenn nach der Ausstellung des Zeugnisses/Leistungsnachweises der Name geändert wurde)
- Ausnahmegenehmigung der Fächer im M.Ed. (bei abweichender Fächerkombination)
- Nachweis der Eignung bei einem Erweiterungsfach Gestaltendes Werken, Sport oder Musik
- Nachweis der deutschen Sprache (gemäß Immatrikulationsordnung §1,3; siehe "BewerberInnen ohne deutsche/s HZB/Vorstudium")
- Anerkennungsnachweise, z. B. für Einstufung in Höheres Fachsemester (siehe Anerkennung von Prüfungsleistungen)
- spezielle Nachweise Anpassungslehrgang/Quereinstieg (Bescheid Kultusministerium oder Landesschulbehörde etc.)
Unsere Masterstudiengänge sind deutschsprachig. Wenn Sie weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein abgeschlossenes deutsches Vorstudium haben, brauchen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse gemäß Immatrikulationsordnung §1,3.
Wir akzeptieren diese Nachweise:
- DSH Stufe 2 oder
- TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
- Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
- Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
- telc Deutsch C1 Hochschule
Ausländische BewerberInnen können sich im International Office vorab beraten und die Deutschkenntnisse prüfen lassen. Es kommt ggf. eine Immatrikulation mit der Auflage, das erforderliche Sprachniveau innerhalb des ersten Mastersemesters nachzuweisen, in Frage.
Schritt 4: Prüfung und Bescheid
- Nach Eingang wird Ihr Antrag in Bearbeitung genommen und entweder sofort beschieden oder erst in den Status "vorläufig ausgeschlossen" gesetzt, weil eine umfachreichere Prüfung erforderlich ist oder Unterlagen fehlen.
- Schauen Sie regelmäßig in das Portal und kontrollieren Sie Ihr E-Mail-Postfach (auch SPAM-Ordner)
- Grundsatzbeschlüsse des jeweiligen Studienganges erlauben teils eine direkte Zulassung durch die Sachbeitung im Immatrikulationsamt. In anderen Fällen bedarf es der Prüfung durch die Studiengangskoordination, den Prüfungsausschuss und/oder das International Office.
- Wir möchten auch, dass Sie schnell eine Antwort erhalten. Die Prüfung kann aber längere Zeit in Anspruch nehmen, vor allem in der Haupturlaubszeit.
- Ist Ihre Bewerbung nicht für den Masterstudiengang geeignet, wird Ihr Antrag ausgeschlossen.
- Ist die Prüfung abgeschlossen, erhalten Sie eine E-Mail, dass ein elektronischer Bescheid im Bewerbungsportal hinterlegt wurde. Diesen sollten Sie zeitnah abrufen, schauen Sie daher regelmäßig in das Bewerbungsportal und in Ihren Posteingang (auch SPAM-Ordner).
- Lesen Sie sorgsam die Inhalte in dem Bescheid und speichern ihn unbedingt persönlich ab. Nach Schließung des Bewerbungsportals des jeweiligen Semesters steht er Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Oft verlangt das BAföG-Amt die Vorlage des Zulassungsschreibens.
Internationale BewerberInnen mit Wohnsitz im Ausland erhalten mit dem elektronischen Zulassungsbescheid einen Zusatz zur Visumsbestätigung.
Schritt 5: Zugelassen - Annahme durch Online-Immatrikulation
Interne Bewerber/innen werden nach Erhalt des Zulassungsbescheides direkt in den Status "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" versetzt:
- Sie müssen nicht die "Online-Immatrikulation" durchlaufen und keine weiteren Nachweise hochladen, da Sie aktuell immatrikuliert sind.
- Sie sehen in Ihrem Studienkonto eine Rückmeldesperre "Master" (Sperre für RUE=Rückmeldung/BEU=Beurlaubung), wenn der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist. Diese Sperre dient der Sachbearbeitung zur Auswertung der noch "offenen" Übergänge BA-MA. Bei erteilten fachlichen Auflagen sehen Sie eine Rückmeldesperre "Auflagen".
- Die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse liegt uns in der Regel vor und wird nicht erneut benötigt, es sei denn, Sie wechseln Ihre Krankenkasse. Das Fortführen Ihres Studiums und den Wechsel in einen Masterstudiengang teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit.
- Sie überweisen fristgerecht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung zum Folgesemester.
Externe und ehemalige BewerberInnen müssen nach Erhalt des elektronischen Zulassungsbescheides die "Online-Immatrikulation" im Bewerbungsportal durchlaufen. Diese sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen, eine spätere Erfassung und Überweisung bis 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe) sind möglich, verzögern aber die Immatrikulation. In Einzelfällen - wenn der Bescheid erst im Oktober/April eingeht - wird die Annahme bis max. 15.10./15.04. akzeptiert.
Folgende Daten werden bei der Online-Immatrikulation abgefragt bzw. Nachweise (pdf) angefordert, die Sie vorab digital bereithalten.
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Studienvergangenheit, Ersteinschreibung und ggf. (geplanten) Hochschulabschluss
- Angaben zu Auslandsaufenthalten
- Krankenversicherungsstatus (KV, Betriebsnummer, KV-Nummer oder Befreiung);
Sie informieren Ihre Krankenkasse unverzüglich über Ihr angestrebtes Studium, geben unsere Absendernummer H0000998 an, damit die Universität rechtzeitig eine elektronische Meldung erhält. Lesen Sie dazu die Informationen zur Krankenversicherungspflicht. - Angaben zu Beruf und Praxis
- Foto/Passfoto für die UniCard (jpeg oder jpg)
- Sie laden (weitere) erforderliche Nacheise (HZB, Studienbescheinigungen etc.) hoch.
- Bei Abschluss wird Ihnen die Rechnung angezeigt. Sie überweisen - möglichst noch am selben Tag - den Semesterbeitrag. Der Betrag entspricht dem Regelbeitrag, kann aber im Einzelfall abweichen, da das Programm nicht alle Besonderheiten berücksichtigen kann. Informieren Sie sich dazu auf der Seite Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Der Antragsstatus lautet anschließend korrekt: "Immatrikulation beantragt".
Innerhalb der nächsten 1-5 Werktage wird Ihr Antrag im Immatrikulationsamt in Bearbeitung genommen und der Antragsfachstatus wechselt in „Immatrikulation in Bearbeitung“.
Kontrollieren Sie regelmäßig im Bewerbungsportal und in Ihrem E-Mail-Postfach, ob Sie Unterlagen direkt im Portal nachreichen müssen. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen auch amtlich beglaubigte Zeugnisse und Übersetzungen nachzufordern, die Sie auf dem Postweg oder direkt vor Ort einreichen/vorlegen müssen.
Fragen können Sie an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de senden.
Schritt 6: Unterlagen nachreichen
Wann?
- Sofort: Sobald Sie selber einen neuen Nachweis haben oder Ihnen auffällt, dass etwas fehlt
oder Sie dazu aufgefordert werden; je früher Sie etwas nachreichen, desto schneller kann Ihr Antrag weiter bearbeitet werden. - Spätestens: Bewerbungsunterlagen und Anrechnungsnachweise: 30.09. bzw. 31.03.; Einschreibunterlagen: 15.10. bzw. 15.04.
Wie?
- elektronisch (pdf) über Nachreichfunktion "Dokumente hochladen" im Bewerbungsportal, sofern Sie per E-Mail bzw. im Portal aufgefordert wurden; beachten Sie die angezeigte Nachreichfrist!
- elektronisch (pdf) über das Kontaktformular oder direkt an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de
- amtlich beglaubigte Zeugnisse und Dokumente - nach Aufforderung - postalisch mit Deckblatt (Belegbogen nachzureichende Unterlagen-PDF) an: Universität Vechta, Immatrikulationsamt - Team Master, Driverstr. 22, 49377 Vechta oder Vorlage des Originals direkt im Immatrikulationsamt
Schritt 7: Immatrikulation
- Interne Bewerber/innen: Sobald nach einer Zulassung der vollständige Semesterbeitrag für die Rückmeldung eingegangen ist, erfolgt die Immatrikulation, der Masterstudiengang wird Ihrem Studienverlauf - einzeln oder ggf. vorübergehend parallel zum Bachelorstudiengang - hinzugefügt. Der Status ändert sich zu “immatrikuliert“, Sie erhalten eine Statusänderungsmail. Kontrollieren Sie Ihre Daten unbedingt im Online-Service.
Nach Erfassung Ihrer Online-Immatrikulation wird Ihr Antrag innerhalb der nächsten 1-5 Tage in Bearbeitung genommen und auf Vollständigkeit geprüft. Der Status lautet "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung".
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, die elektronische Krankenkassenmeldung vorliegt und die Zahlung eingetroffen ist, erfolgt die tatsächliche Immatrikulation, der Antragsstatus lautet dann “immatrikuliert“. Sie erhalten eine Bestätigungsmail (ggf. Spam-Ordner!) mit Informationen zu den Zugangsdaten, dem Semesterticket usw. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie die Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation - Muster (pdf).
Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb von 2 - 4 Werktage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt. Wenn Sie die Mitteilung nach einer Woche nicht erhalten haben, prüfen Sie Ihren Spam-Ordner und kontaktieren Sie bei Fragen den IT-Support.
- In Ihrem Bescheid ist eine Passage zur vorläufig bedingten Einschreibung aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiums zu finden. Bewahren Sie diesen Bescheid für sich und z. B. für das BAföG-Amt auf.
- Beachten Sie das Informationsschreiben über die vorläufige Zugangsberechtigung im Master of Education sowie das Informationsschreiben über die vorläufige Zugangangsberechtigung in Fachmasterstudiengängen.
- Im Online-Service finden Sie eine Master- bzw. Rückmeldesperre (Extern zum SoSe; intern zum WiSe) vor.
- Der Bachelorabschluss muss bis zum Ende des ersten Mastersemesters, d. h. bis zum 31.03. nachgewiesen werden. Hierbei zählt das Datum der letzten Prüfungsleistung im Bachelorstudiengang, nicht die Korrekturzeit.
- Externe BewerberInnen müssen das Bachelorzeugnis inklusive vollständigem Leistungsnachweis und Exmatrikulationsbescheinigung an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de senden.
- Bei internen BewerberInnen erhält das Immatrikulationsamt vom Prüfungsamt nach der Zeugnisausstellung eine Nachricht über den erfolgreichen Abschluss, so dass keine Vorlage erforderlich ist. Die Mastersperre wird gelöscht und Sie können im Online-Service korrigierte Studienbescheinigungen aufrufen.
Im M.Ed. werden abschließend fachliche Kriterien für den Übergang geprüft und etwaige Auflagen per E-Mail an die Uni-Mail-Adresse nachträglich beschieden. Das kann sich bis zum Mai des Folgejahres hinziehen, so dass es vorteilhaft ist, selber solche Auflagen zu erkennen und sich frühzeitig dafür anzumelden.
- Sollte der Stichtag 31.03. nicht eingehalten werden können, melden Sie sich per Mail an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de, um eine Klärung herbeizuführen.
- Sollte die Beendigung des Masters zum 31.03. - auch rückwirkend möglich - kraft Gesetzes erfolgen, müssen Sie ggf. diverse Stellen (z.B. BAföG-Amt, Koordination Praxisphase M.Ed.) entsprechend informieren. Haben Sie weiterhin Prüfungsanspruch, können Sie sich erneut zum nächsten WiSe in den Master einschreiben. Die Leistungen aus dem ersten Mastersemester gehen nicht verloren und werden bei einer erneuten Einschreibung - sofern es sich um dieselbe Prüfungsordnung handelt - automatisch übertragen.
- Im Zulassungsschreiben finden Sie eine oder mehrere fachliche Auflagen.
- Die Einschreibung im Masterstudiengang bleibt bis zur Erfüllung der Auflage/n auflösend bedingt und erlischt, falls Sie diese nicht fristgerecht nachweisen. Die genaue Frist ist in der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung geregelt und wird auch im Bescheid angegeben.
Sie unterscheidet sich im Master of Education zu den Fachmastern. - Leistungspunkte und Benotungen von absolvierten Auflagen und/oder Empfehlungsmodulen werden in dem Masterstudium nicht eingerechnet.
- Bis zur Erfüllung der Auflage sehen Sie in Ihrem Studienkonto eine Auflagensperre.
- Internationale Studierende, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Deutschkenntnisse gemäß §1 Absatz 3 Satz 2-6 der Immatrikulationsordnung nachweisen.
- Werden deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen, die aber nicht ganz ausreichend sind, kann nach Überprüfung durch das International Office einer befristeten Einschreibung für ein Semester zugestimmt werden; dieses lesen Sie dann im Zulassungsbescheid. Ein geeigneter Nachweis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters im Immatrikulationsamt elektronisch an immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de zu senden. Bei Zulassung zum Wintersemester gilt hierfür die Frist 31.03.; bei Zulassung zum Sommersemester 30.09. Daher bleibt die Einschreibung bis zum Nachweis der Deutschkenntnisse auflösend bedingt und erlischt, falls der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird.
Ist erkennbar, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, wenden Sie sich rechtzeitig zur Beratung an das International Office.
Link zum Bewerbungsportal und weitere:
Bildnachweise: Bewerbungsportal (Meckel/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta)


