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© Universität Vechta
Graduiertenzentrum

Der Weg zur Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahren

  • Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbständiger Lehre.
  • Durch die Habilitation wird die Befugnis zur selbständigen Lehre (venia legendi) für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebiet an der Universität Vechta erworben.
  • Die Habilitation wird von der für das Fach oder Fachgebiet zuständigen Fakultät der Universität Vechta durchgeführt.
  • Die/der Habilitierte erhält den akademischen Grad eines habilitierten Doktors und ist berechtigt, den Titel „Privatdozentin“/“Privatdozent“ zu führen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation

  • Die Bewerberin/der Bewerber muss den Doktorgrad einer deutschen Hochschule oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule besitzen
  • Die Promotion muss in der Regel mit einer herausgehobenen Note (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) bewertet worden sein.
  •  Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine schriftliche Habilitationsleistung vorlegen, die ihre oder seine herausgehobene Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung in dem gewählten Fachgebiet nachweist.
  • Es muss eine zumindest viersemestrige Lehrtätigkeit mit mindestens je zwei LVS an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachgewiesen werden. Ergänzende Nachweise (Lehrevaluationen, hochschuldidaktische Zertifikate o.ä.) müssen beigefügt werden.
  • Ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Habilitation wird bei der Dekanin oder dem Dekan der für das Fachgebiet zuständigen Fakultät der Universität Vechta eingereicht. In dem Antrag muss die Bewerberin/der Bewerber das Lehrgebiet bezeichnen.

Antrag auf Zulassung zur Habilitation

Dem Antrag sind beizufügen (Nr. 1, 2 und 4 in sechsfacher Ausfertigung sowie einmalig als digitale Datei):

Quelle: Unsplash

1. ein Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung des beruflichen und des wissenschaftlichen Werdeganges mit Angaben über die bisherige wissenschaftliche Lehr- und Vortragstätigkeit,
2. die schriftliche Habilitationsleistung,
3. ein Vorschlag, in welchem Fach oder Fachgebiet die venia legendi erteilt werden soll,
4. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
5. die Promotionsurkunde oder andere urkundliche Nachweise der Voraussetzungen,
6. ein Exemplar der Dissertation (digitales Belegexemplar ist beizufügen),
7. eine Übersicht über die bisherige Lehrtätigkeit,
8. bis zu zwei Vorschläge für Gutachtende zur Beurteilung der schriftlichen Habilitationsleistung,
9. ein Exposé, das im Zulassungsverfahren im Rahmen eines Vortrages im Fakultätsrat vorzustellen ist,
10. eine schriftliche Befürwortung einer fachlich einschlägigen Professorin oder eines fachlich ein-schlägigen Professors oder einer habilitierten Person aus der Universität Vechta,
11. eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass die schriftliche Habilitationsleistung von der Bewerberin oder dem Bewerber ohne andere als die darin angegebenen Hilfsmittel angefertigt sind,
12. eine Versicherung darüber, ob und ggf. an welcher Hochschule die Bewerberin oder der Bewerber bereits einen Habilitationsversuch unternommen hat und
13. ein erweitertes Führungszeugnis.

Ergänzende Anträge für die Verleihung "außerplanmäßige Professorin" oder "außerplanmäßiger Professor"

Voraussetzung ist der ausführlich begründete Antrag eines Studienfaches auf Verleihung des akademischen Titels "außerplanmäßige Professorin" oder "außerplanmäßiger Professor" an ein der Fakultät angehörendes Mitglied der Universität, durch die Studienfachsprecherin oder den Studienfachsprecher gerichtet an das Dekanat. Für weitere Informationen, folgen Sie diese Seite.

Zusammen mit dem Antrag sind einzureichen:

a. Lebenslauf

b. Nachweis mehrjähriger erfolgreicher Lehrtätigkeit (Aufstellung Lehrtätigkeit, Erteilung von Lehraufträgen, Lehrevaluationen)

c. ein Verzeichnis wissenschaftlicher Publikationen beziehungsweise künstlerischer Arbeiten

d. die Promotions- und Habilitationsurkunde in beglaubigter Form oder die Feststellung des Vorliegens habilitationsäquivalenter Leistungen

Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sind verpflichtet, den Titel in der vollständigen Fassung beziehungsweise mit der Abkürzung "apl." zu verwenden

Zulassung zur Habilitation

Über die Zulassung zum Habilitationsverfahren beschließt der Promotions- und Habilitationsausschuss der zuständigen Fakultät, der sich nach den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung bildet. 

Die Zulassung ist zu versagen, wenn
1. die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind,
2. das wissenschaftliche Fachgebiet, in dem die Habilitation angestrebt wird, in der Fakultät nicht in einem Fach oder in einem Umfang vertreten ist, der die Durchführung des Habilitationsverfahrens ermöglicht,
3. ein anderes Habilitationsverfahren der Bewerberin oder des Bewerbers im selben wissenschaftlichen Gebiet abgeschlossen ist oder
4. die Habilitationskommission universitätsintern nicht mit fachlich geeigneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren oder habilitierten Mitgliedern besetzt werden kann.

Für das weitere Habilitationsverfahren nach der Annahme der Bewerbung, folgen Sie bitte diesen Link oder klicken Sie auf das Bild.