FAQ Bewerbung & Studium
AStA
Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Vechta befindet sich im D-Gebäude und hat eine eigene Homepage: https://asta-uni-vechta.de.
Dort finden Sie insbesondere Informationen zum landesweiten Semesterticket und zu den Rückerstattungsmöglichkeiten bezüglich des Semestertickets in Härtefällen.
#275Abitur im Vorjahr - Altabiturienten
Sogenannte Altabiturienten haben ihr Abitur oder die Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben.
Für diese Bewerbungsgruppe gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#21Absendernummer - für Krankenkasse
Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.
siehe FAQ Krankenversicherungspflicht
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#941Adressänderung
Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben. Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.
Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).
siehe FAQs Heimatadresse, Kontaktdaten, Korrespondenzadresse, Online-Service, Semesteradresse
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#31Aenderung der Onlinebewerbung
Bevor Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und im Gegenzug Ihren Zulassungsantrag (bei der Wahl von zulassungsbeschränkten Fächern) oder Ihren Antrag auf Immatrikulation (bei der Wahl von einem bzw. zwei zulassungsfreien Fach/Fächern oder für einen zulassungsfreien Studiengang) abgeben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zum Antrag zu kontrollieren und zu korrigieren. Hilfreich sind dabei die „Kontrollansicht“ und der „Bearbeitungsmodus (Stift)“.
Wenn Sie jedoch noch dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach Ergänzungen bzw. Änderungen in der Bewerbung vornehmen möchten, müssen Sie zunächst den Antrag mit Hilfe des Buttons "Antrag zurückziehen und bearbeiten" deaktivieren, um mit Hilfe des "Stift-Buttons" diverse Änderungen zu erfassen. Sie haben dann auch die Möglichkeit, einen neuen Antrag fristgerecht hinzuzufügen. Eine Änderung der Fächer bzw. des Studiengangs ist nur über die Abgabe eines neuen Antrags möglich.
Wichtiger Hinweis:
Befindet sich Ihr Antrag bereits im Antragsstatus "gültig" (bei Zulassungsanträgen) bzw. im Antragsstatus "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" (bei Anträgen auf Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge), können Sie keine Antragsänderungen mehr vornehmen. In diesem Fall müssen Sie für Ihre Änderungsmitteilung das Kontaktformular verwenden. Wir empfehlen dringend, das Kontaktformular zu verwenden, weil Sie nach Ende der Bewerbungsfrist diesen Antrag nicht wieder abgeben können. Das Zurückziehen ist nach Ende der Bewerbungsfrist endgültig! Vergessen Sie bei einer Kontaktaufnahme, die Sie ggf. via E-Mail an: immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de richten wollen dann nicht, Ihre Bewerbungsnummer mit anzugeben. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 5 Werktagen muss eingeplant werden, bis Sie die aktualisierten Daten in Ihrem Bewerbungsportal sehen können bzw. Ihnen u. U. im Bewerbungsportal zusätzlich ein Infotext angezeigt wird.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#49Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ermöglicht es, zuvor erbrachte Studienleistungen (z. B. bei Studiengangwechsel, Hochschulwechsel oder Auslandssemester) oder externe Qualifikationen in einen neuen Studiengang zu übernehmen, wenn inhaltliche und umfangreiche Gleichwertigkeit besteht. Sie wird formell beim zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Vechta beantragt.
Informieren Sich sich bitte auf der Homepage auf der Seite Anerkennungen, Höherstufungen und Wechsel.
Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen, Prüfungsbeauftragten und Antragsformulare.
Weitere Kontakte:Akademisches Prüfungsamt
https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#2207Antrag auf Immatrikulation
Der Antrag auf Immatrikulation wird nur noch elektronisch im Bewerbungsportal erfasst.
Auf diesen Seiten unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zum Antrag auf Immatrikulation:
- für den Bachelorstudiengang Combined Studies:
Bewerbung Bachelor Combines Studies
- für die B a c h e l o r s t u d i e n g ä n g e
- Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten
- Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovation
- Management Sozialer Dienstleistungen
- Soziale Arbeit
Einschreibung zulassungsfreie Fachbachelor
- für alle Masterstudiengänge:
Einschreibung zulassungsfreie Master
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#54- für den Bachelorstudiengang Combined Studies:
Antragsfachstatus und Antragsstatus
Sichten Sie in jedem Fall im Bewerbungsportal unserer Universität die Angaben zu Ihrem Antragsfachstatus und Antragsstatus. Wir unterscheiden zwischen diesen Begriffen (A-Z):
"ausgeschlossen"
In dem Status ausgeschlossen wird ein geprüftes/geprüfter Antragsfach/Antrag durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags abgeschlossen ist, dass aber nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden. Das Nachreichen von Unterlagen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, so dass die Prüfung des Antragsfaches/Antrags negativ beschieden wird/wurde. Antragsfächer/Anträge, die ausgeschlossen wurden, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. In dem Bewerbungsportal wird Ihnen der Ausschlussgrund angezeigt. Gerne lassen Sie sich in der Studienberatung unserer Universität bzgl. Ihrer alternativen Bewerbungsmöglichkeiten beraten.
"eingegangen"
Der Status eingegangen sagt aus, dass dieser Antrag elektronisch an die Hochschule übermittelt wurde und noch nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Sie mussten mit dem Antrag Dateien hochladen, die nun gesichtet werden. Liegen alle Angaben korrekt vor, wechselt der Antrag in den Status "gültig" und nimmt am Vergabeverfahren teil. Sollten noch Auswertungsbelege fehlen, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen sowie der vorläufige Ausschluss in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.
Anträge in diesem Status können von Ihnen bis auf die Wahl des Studiengangs beliebig bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen und bearbeiten". Zusätzliche Angaben (Hochschulreife, bisherige Laufbahn etc.), die nicht auch mit anderen abgegebenen Anträgen verknüpft sind, können ebenfalls bearbeitet werden. Sie können jederzeit Ihren abgegebenen Antrag zurückziehen, sofern Sie nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen wollen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Für das fristgerechte Nachsenden von Dateien nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
"gültig"
In den Status gültig wird ein Antragsfach gesetzt, wenn Sie die Bewerbung elektronisch an die Universität gesendet haben und keine weiteren Unterlagen (Dateien als Upload) vom Immatrikulationsamt gesichtet werden müssen. Alle Antragsfächer im Status gültig nehmen am Vergabeverfahren teil. Sollte Ihnen auf Basis von fehlerhaften Bewerbungsdaten ein Studienplatz zugewiesen werden, behält sich die Universität die Studienplatzaberkennung vor.
Ansonsten gilt: Anträge in diesem Status können von Ihnen zurückgezogen werden. Sofern Sie also nicht mehr am Verfahren teilnehmen wollen, nutzen Sie bitte dafür die Schaltfläche "Antrag zurückziehen".
Wichtig: Sie können in diesem Status keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt.
"Immatrikulation abgelehnt"
In den Status Immatrikulationsantrag abgelehnt wird ein zur Immatrikulation beantragter Antrag in der Regel inklusiv aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Prüfung vom Antrag auf Immatrikulation negativ beschieden wurde oder keine weitere Bearbeitung aufgrund Unvollständigkeit o. ä. erfolgen kann.
"Immatrikulation beantragt"
Der Antragsstatus Immatrikulation beantragt sagt aus, dass Sie durch das Abschließen der Online-Immatrikulation die Immatrikulation zunächst elektronisch beantragt haben.
Nun müssen Sie fristgerecht den entsprechenden "Antrag auf Immatrikulation" in Papierform auf dem Postweg (mit den erforderlichen Anlagen; siehe Checkliste) übersenden. Vergessen Sie nicht, den fälligen Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer auf das Universitätskonto zu überweisen (siehe entsprechende Informationen dazu auf der Checkliste und dem FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren) sowie Ihre Krankenversicherung über das geplante Studium zu informieren (FAQ Krakenversicherungspflicht)."Immatrikulationsantrag in Bearbeitung"
Ihre Unterlagen werden in einem Bearbeitungszeitraum von 3-4 Wochen geprüft. Wenn keine Unterlagen zum Antrag fehlen, die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge erfolgt ist und uns von Ihrer Krankenversicherung Ihre Daten elektronisch übermittelt wurden, erfolgt Ihre Immatrikulation. Der Status ändert sich zu "immatrikuliert" und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Hinweisen zum Studienbeginn.
Fehlt hingegen die elektronische Krankenversicherungsmeldung und/oder die Zahlung der Semesterbeiträge, kommt es zunächst zur vorläufigen Immatrikulation. Im Bewerbungsportal lesen Sie dazu die entsprechende Meldung. In diesem Fall erhalten Sie noch keine Zugangsdaten und können auch keine Bescheinigung/-en über den Online-Service downloaden, obwohl Ihnen im Bewerbungsportal bereits eine Matrikelnummer angezeigt wird.
Wichtig: Studierende bzw. ehemalige Studierende unserer Universität beachten bitte, dass die Überweisung der Semesterbeiträge und ggf. fälligen Langzeitstudiengebühren unter Angabe der (alten) Matrikelnummer erfolgen muss. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber geben bitte ihre Bewerbungsnummer an. Nur so lässt sich Ihre Zahlung rasch zuordnen.
Sollte die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen aufzeigen, dass die Immatrikulation nicht durchgeführt werden kann, wird Ihnen die fehlende Unterlage bzw. der Grund dafür in Ihrem Bewerbungsportal über ein entsprechend lautendes Fehlerkennzeichen oder über eine Meldung im Posteingang angezeigt. Über das Kontaktformular haben Sie dann innerhalb der entsprechenden Nachsendefrist die Möglichkeit, nachträglich Dateien/Dokumente hochzuladen. Sollten amtlich beglaubigte Dokumente als fehlend angezeigt werden, müssen diese selbstredend auf dem Postweg nachgereicht werden.
Ausführliche Informationen zum Nachreichen von Unterlagen lesen Sie im FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist.
Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde, können Sie keine Antragsänderungen vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte ebenfalls über das Kontaktformular (unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise im FAQ Änderung der Online-Bewerbung.
Wenn Sie einen Antrag auf Immatrikulation zurückgezogen haben und z. B. ein neuer Antrag auf Immatrikulation mit wiederum zulassungsfreier Fach- oder Studiengangswahl hinzugefügt und abgegeben wurde, müssen Sie in jedem Fall die Antragsfachstatusbegriffe für den neu hinzugefügten Studiengang beachten. Soll heißen: Anträge im Antragsfachstatus eingegangen nehmen nicht am Verfahren teil! Sie müssen den neuen Antrag ausdrucken und in Papierform fristgerecht einreichen! Anlagen, die bereits eingereicht wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden.
"immatrikuliert“
In den Status immatrikuliert wird ein zur Immatrikulation eingegangener Antrag inkl. aller Antragsfächer durch das Immatrikulationsamt versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Prüfung des Immatrikulationsantrags positiv beschieden wurde und Sie eingeschrieben wurden.
Alle Neu- bzw. WiedereinschreiberInnen erhalten innerhalb von 1-3 Tagen nach Immatrikulation eine automatisierte E-Mail an die im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse mit ausführlichen Informationen zu Ihren Zugangsdaten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie die notwendigen Informationen in dem Muster der Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf) . Sofern alle notwendigen Unterlagen UND die elektronische Krankenkassenmeldung sowie die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge als gebucht gilt, können Sie sich im Online-ServiceImmatrikulationsbescheinigungen ausdrucken. Sie erhalten Ihre UniCard dann auf dem Postweg bzw. können als WiedereinschreiberIn Ihre alte UniCard (sofern noch "mit Fotoaufdruck" vhd.) an den Validierungsterminals in der Universität validieren.
"in Vorbereitung"
Anträge im Status in Vorbereitung nehmen weder am Vergabeverfahren teil, noch werden sie in Bearbeitung genommen.
Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht elektronisch abgegeben haben, so können Sie ihn im Bewerbungsportal über "Antrag bearbeiten" ändern. Wenn alle Angaben stimmen und vollständig sind, klicken Sie auf "Antrag abgeben". Ist die Schaltfläche zur Abgabe nicht sichtbar, kann das daran liegen, dass Sie die maximale Anzahl von Anträgen bereits abgegeben haben oder dass die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.
Sie können Angaben zu "abgegebenen Anträgen" nicht mehr bearbeiten. Sollten Sie Daten ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, lesen Sie bitte die Informationen im FAQ "Aenderung der Onlinebewerbung".
"Platz zurückgegeben"
Der Antragsstatus Platz zurückgegeben sagt aus, dass Sie Ihren Platz zurückgegeben haben (z. B. weil Sie woanders einen Platz angenommen haben), also den Platz an unserer Universität nicht mehr haben möchten. Sofern Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erstattung (pdf).
Das Zurückgeben des Studienplatzes wird auch von Seiten des Immatrikulationsamtes aktiviert. Dieses erfolgt immer dann, wenn Sie mehrere Einschreibanträge an das Immatrikulationsamt übersenden. Es gilt der zuletzt eingereichte Antrag. Alle "Altanträge" werden in den Antragsstatus Platz zurückgegeben versetzt.
Das Zurückgeben eines Studienplatzes ist endgültig. Deshalb äußerste Vorsicht beim Zurückgeben des Studienplatzes! Sollten Sie versehentlich den Studienplatz zurückgegeben haben, teilen Sie das bitte dem Immatrikulationsamt über das Kontaktformular entsprechend mit. Innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von ca. 3 Werktagen sehen Sie die Aktualisierung Ihrer Daten im Bewerbungsportal.
"vorläufig ausgeschlossen"
In den Antragsfachstatus vorläufig ausgeschlossen wird ein geprüftes Antragsfach (bzw. bei Fach-Bachelor-Anträgen der gesamte Antrag) durch das Immatrikulationsamt versetzt, um zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfaches/Antrags abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Angaben korrekt sind bzw. noch nicht alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht wurden. Die Prüfung des Antragsfaches/Antrags gilt damit als negativ beschieden. Somit ist - nach aktuellem Stand - keine Verfahrensteilnahme möglich.
Ggf. haben Sie noch die Möglichkeit zur Nachbesserung/Korrektur Ihrer eingereichten Unterlagen. Entsprechende Informationen dazu entnehmen Sie den Angaben im Bewerbungsportal.
Sie können - sofern Sie den Antrag nicht entsprechend durch Nachreichen des fehlenden Beleges "heilen" möchten - nun den Antrag auch selbst zurückziehen. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag zurückziehen". Beachten Sie in jedem Fall die Nachsendefristen.
"zugelassen"
Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt:
Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Fächer beworben haben, jedoch noch nicht die Online-Immatrikulation von Ihnen im Bewerbungsportal "durchlaufen" wurde, lesen Sie für die zulassungsfreien Studienfächer dort den Status "zugelassen". In jedem Fall muss noch die Online-Immatrikulation und das fristgerechte Übersenden vom Antrag auf Immatrikulation mit entsprechenden Anlagen erfolgen. Wichtig: Beachten Sie die Bewerbungsfristen.Auf dieser Seite unserer Homepage lesen Sie ausführliche Hinweise zur Bewerbung und Immatrikulation mit zwei zulassungsfreien Studienfächern im Bachelorstudiengang Combined Studies: Bewerbung Bachelor Combined Studies Universität Vechta.
"Zulassungsangebot liegt vor"
Das Haupt- bzw. Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studienfach bzw. für den Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester wurde durchgeführt. Der Status betrifft ebenso freie Masterstudiengänge, bei denen festgestellt wurde, dass alle Zugangskriterien erfüllt und Sie damit zugelassen sind. Für dieses Fach/diesen Studiengang unterbreiten wir Ihnen ein Zulassungsangebot, das Sie in jedem Fall fristgerecht annehmen müssen. Weitere Informationen zum Einschreibtermin etc. können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen in Ihrem Bewerbungsportal zur Verfügung bzw. geht Ihnen auf dem Postweg zu (ausschließlich bei Anträgen auf Zulassung in höhere Fachsemester).
Um den Zulassungsbescheid abzurufen und keine Fristen zu verpassen, loggen Sie sich in jedem Fall in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal ein. Sie können nun über die entsprechenden Buttons folgende Aktionen tätigen:
a) Immatrikulation beantragen (die im Zulassungsbescheid und im Bewerbungsportal notierte Annahmefrist beachten)
b) Platz zurückgeben (siehe auch FAQ Rückgabe des Studienplatzes) Folge: Der Studienplatz verfällt endgültig.
c) Angebot zurückstellen (siehe auch FAQ Rückstellung des Studienplatzes)"Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"
Sie haben leider erfolglos am Vergabeverfahren teilgenommen. Beachten Sie den weiteren Verfahrensablauf. Sollten Sie eine Alternativbewerbung tätigen wollen, lesen Sie im FAQ Alternativbewerbung nach Ablehnung - Teilablehnung die entsprechenden Informationen.
"zulassungsfrei"
Der Antragsfachstatus zulassungsfrei wird Ihnen nach der Abgabe eines Antrags auf ein/en zulassungsfreies/en Fach/Studiengang angezeigt. Innerhalb der Bewerbungsfrist haben Sie nun die Möglichkeit, die Online-Immatrikulation durchzuführen und im Gegenzug fristgerecht den Antrag auf Immatrikulation zu übersenden.
Haben Sie jedoch ein zulassungsfreies Studienfach mit einem der zulassungsbeschränkten Studienfächer kombiniert, müssen Sie zunächst abwarten, ob Sie für das zulassungsbeschränkte Studienfach zugelassen werden.
Wir empfehlen Ihnen, nach fristgerechter Übersendung Ihrer Antragsunterlagen (in Papierform), in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal zu sichten.
"zurückgezogen"
Diesen Status erhält ein Antrag, für den noch keine Zulassung erteilt wurde und den Sie zurückziehen, weil Sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass dieser Antrag nicht mehr an der Vergabe der Studienplätze teilnehmen soll. Ihr Antrag wird in der Folge solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn fristgerecht wieder abgeben.
Sie können in diesem Antragsstatus keine Änderungen am Antrag vornehmen. Wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte über das Kontaktformular (mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) an das Immatrikulationsamt. Der zurückgezogene Antrag kann innerhalb der Bewerbungsfrist erneut abgegeben werden und befindet sich dann wieder im Status "gültig"; dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#56Arbeitslos im Studium
Ob es sich lohnt, trotz Studium einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, klären Sie mit dem Arbeitsamt.
Wenden Sie sich auch an die Sozialberatungsstelle des Studierendenwerks Osnabrück https://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/de/sozialberatung.html.Bei Promotionsstudierende ist u.a. die Verfügbarkeit nach § 138 SGB III zu beurteilen. Ggf. können auch diese als reguläre Arbeitslose betrachtet werden.
#2138Auftakttage
Die Universität Vechta ermöglicht Ihnen, sich schon vor Studienbeginn umfassend zu orientieren und zu informieren, damit der Start ins Studium problemlos gelingt.
Zu den Auftakttagen für Erstsemester laden wir Sie herzlich ein!Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Sollten Sie zu Beginn der Auftakttage noch keine Semesterunterlagen (UniCard und Zugangsdaten für StudIP etc.) erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dennoch teilzunehmen.
Prüfen Sie anhand der Angaben in Ihrem Bewerbungsportal, ob und ggf. welche Unterlagen von Ihnen für die Einschreibung nachgereicht werden müssen. Werden dort nach detaillierter Antragsprüfung keine fehlenden Unterlagen und auch keine Meldung bzgl. fehlender elektronischer Krankenversicherungsdaten oder einer fehlenden Zahlung der sofort fälligen Semesterbeiträge für Sie angezeigt, erfolgt die Immatrikulation in der Regel in einigen Tagen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ Krankenversicherungspflicht, Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren und vorläufige Immatrikulation / StudentIn (vorläufig).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#58Auslandaufenthalt
Ein Studium kann einen Auslandsaufenthalt beinhalten. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beurlaubung beantragt werden.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#59Auswahl- und Eignungsnote
Eine Auswahlnote ist eine Note, die im Auswahlverfahren (siehe auch FAQ Rangliste) verwendet wird. Sie setzt sich aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer Eignungsnote zusammen, die über eine besondere Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft gibt. Je nach Studiengang oder -fach kommen verschiedene Kriterien zum Zug:
Lesen Sie weitere Informationen im FAQ Auswahl- und Eignungsnote BA Combined Studies sowie auf der Seite Bewerbung und Einschreibung im Bachelorstudiengang Combined Studies.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#60Auswahl- und Eignungsnote BA Combined Studies
Im Studienfach Deutsch/Germanistik im Bachelorstudiengang Combined Studies setzt sich die Auswahlnote im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und einer sogenannten Eignungsnote zusammen. Für die Eignungsnote wird die Durchschnittsnote der Fachnote in den letzten vier Schulhalbjahren gebildet. Die Auswahlnote wird schließlich um 0,5 angehoben, wenn Sie das Fach als Leistungskurs/Kurs mit erhöhten Anforderungen belegt haben.
Schauen Sie sich gern das Rechenbeispiel zur Gesamtnotenberechnung im Bachelor Combined Studies (pdf) an.
Im Studienfach Sachunterricht im Bachelorstudiengang Combined Studies setzt sich die Auswahlnote im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und einer sogenannten Eignungsnote zusammen. Für die Eignungsnote wird die Durchschnittsnote der Fachnoten eines entsprechenden Faches in den letzten vier Schulhalbjahren gebildet. Das Fach, für das Sie Noten angeben müssen, muss das dem Bezugsfach zum Sachunterricht entsprechende Schulfach sein. Die Auswahlnote wird schließlich um 0,5 angehoben, wenn Sie das Fach als Leistungskurs/Kurs mit erhöhten Anforderungen belegt haben.
• Gruppe A: Biologie, Chemie, Geographie (Erdkunde),
• Gruppe B: Geographie (Erdkunde), Geschichte, Politik (Sozialkunde).
Nur wenn Sie auch keines der anderen beiden Fächer der Gruppe, in die das gewählte Referenzfach fällt, über vier Halbjahre im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, dürfen Sie ein Fach aus der anderen Gruppe angeben.
Hatten Sie auch keines der Fächer aus der anderen Gruppe über vier Halbjahre belegt, so wählen Sie 0 Punkte aus.
Hier ein Beispiel als Ausfüllhilfe:
Möchten Sie Sachunterricht mit dem Bezugsfach Chemie studieren, geben Sie bitte die Fachnoten in Chemie der letzten vier Schulhalbjahre an. Falls Chemie nicht durchgängig belegt wurde, sind Noten aus Gruppe A (Biologie oder Geographie/Erdkunde) zulässig. Sollten auch diese Fächer nicht belegt worden sein, können Noten aus Gruppe B (Geschichte oder Politik/Sozialkunde) angegeben werden.Bei einer Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und fachpraktischen Teil besteht, werden zur Ermittlung der Auswahlnote ausschließlich die Noten aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zugrunde gelegt. Wenn Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich gerne bei Frau Maria Goldberg (Koordination Offene Hochschule) beraten!
Für im Ausland erworbene HZBs gilt: Bitte wählen Sie in allen Feldern den Wert 0 aus, und lassen Sie unter „Kursart“ die Voreinstellung „Grundkurs“ stehen. Wir prüfen Ihr Zeugnis in jedem Fall und geben den korrekten Wert selbst ein. Beruflich Qualifizierte wählen 0 Punkte aus. Sie gehen mit ihrer Abschlussnote in einer besonderen Quote für Berufsqualifizierte in das Verfahren.
Wenn Sie das Abitur an einer Waldorfschule erlangt haben oder wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer Berufs- u. Fachoberschule (fachgebundene Bewerbung) sind bzw. aus anderen Gründen über ein Abschlusszeugnis verfügen, das nicht die letzten vier Schulhalbjahre ausweist, beachten Sie bitte diesen wichtigen Hinweis:
Für die Auswertung der Fachnoten ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns mit Ihrem Abschlusszeugnis sämtliche Halbjahreszeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre in amtlich beglaubigter Fotokopie zur Verfügung stellen. Sollten Sie tatsächlich keine oder weniger als vier Halbjahreszeugnisse erhalten haben, notieren Sie dieses bitte formlos (handschriftlich) auf dem eingereichten Zeugnisbeleg.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#61Ausweis oder Legitimationsdokument
Für die Immatrikulation an der Universität Vechta müssen Internationale Bewerberinnen und Bewerber O H N E deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder deutschen Hochschulabschluss spätestens mit der Online-Immatrikulation einen geeigneten Ausweis oder Legitimationsnachweis (z.B. Pass oder Aufenthaltsgenehmigung) im Bewerbungsportal hochladen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#2239BAföG
Bitte beachten Sie, dass Formblätter des BAföG-Amtes und anderer kreditgebender Organisationen nicht postalisch bearbeitet werden.
Sofern Sie eine Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG benötigen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:Speichern Sie es unter Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer (bitte nicht die Druckfunktion nutzen!) und senden Sie es von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Adresse des Akademischen Prüfungsamtes.
Folgende BAföG-Formulare stellen wir ebenfalls digital zur Verfügung, bitte senden Sie sie ausgefüllt (im Unterschriftfeld bitte einen Scan Ihrer Unterschrift einfügen) und im PDF-Format gespeichert (nicht als PDF drucken!) digital von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an ira.hempen[at]uni-vechta[dot]de- Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gemäß § 15 Abs. 3 BAföG
- Antrag auf Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Abs. 5 BAföG
- Bescheinigung über Vergleichbarkeit von Studiengängen
Weitere digitale Formulare fordern Sie bitte beim BAföG-Amt oder der kreditgebenden Organisation an. Bitte senden Sie nur im Notfall einen Scan.
Digital ausfüllbare Antragsformulare stellen wir auch auf der Seite des Dezernats 3 - Studentische und Akademische Angelegenheiten bereit (nach unten scrollen, Reiter BAföG auswählen). Dort finden Sie auch die Adressatinnen und Adressaten der von Ihnen ausgefüllten Formulare.
Weitergehende Informationen zum BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner BAföG-Seite zur Verfügung, bitte informieren Sie sich beim Studentenwerk Osnabrück oder der KfW. Der BAföG-Antrag kann bequem über BAföGdigital gestellt werden.
Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung finden Sie auch der Homepage der Universität Vechta.
#89Bearbeitungsstatus
Im Bewerbungsportal können Sie stets den aktuellen Antragsfachstatus bzw. Antragsstatus einsehen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie ALLE Meldungen in Ihrem Bewerbungsportal sichten.
In der rechten Spalte finden Sie unter anderem Ihren Vor- und Zunamen und die Bewerbungsnummer. Darunter wird Ihnen angezeigt, ob und ggf. welche Unterlagen fehlen. Das Immatrikulationsamt kann Ihnen an dieser Stelle auch komplette Nachrichten hinterlegen.
Kontrollieren Sie Meldungen, die im Infofeld bzw. der Infobox (rote Glocke oben rechts im Bewerbungsportal) bzw. direkt am Antrag/Antragsfach inIhrem Bewerbungsportal befinden und behalten Sie Ihren privaten Mailposteingang oder ggf. den Uni-Mail-Posteingang (als Studierende/r unserer Universität) im Blick.Auch imSPAM-Ordnerkönnen wichtige Nachrichten für Sie ankommen.
Ein Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen muss eingeplant werden.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#91Beglaubigung
!!! Eines vorweg: Beglaubigungen von externen Dokumenten und Zeugnissen werden an der Universität nicht vorgenommen !!!
Bewerbungen und Einschreibungen an der Universität Vechta:
Die von Ihnen einzureichenden Zeugniskopien müssen behördlich bzw. amtlich beglaubigt sein. Jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, hierzu zählen z. B. Behörden, Notare, Kirchen (beglaubigen meist kostenlos), ist ermächtigt, amtliche Beglaubigungen durchzuführen.Bestätigungen über die Übereinstimmung mit dem Original z. B. von Schulen, Banken, Krankenkassen, Vereinen, Buchprüfern, denen keine Siegelberechtigung übertragen wurde, können nicht anerkannt werden. Das amtlich beglaubigte Dokument muss im Original eingereicht werden.
Die Fotokopie eines beglaubigten Dokuments kann nicht berücksichtigt werden!Das von Ihnen eingereichte Dokument muss
- mit einem Beglaubigungsvermerk (= ein Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),
- mit der Unterschrift der/des Beglaubigenden sowie
- mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sein. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel (z. B. von einer Bank oder Krankenversicherung) genügt nicht.
Beglaubigung bei mehrseitigen Kopien:
Bei mehreren Kopien muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt (entweder schuppenartig die Seiten übereinanderlegen und an der Stelle der Heftung oder aber auf jeder Seite einzeln siegeln lassen).Hinweis:
Wenn die Beglaubigung nicht den dargestellten Anforderungen entspricht, kann dieser Nachweis nicht anerkannt werden. In Ihrem Bewerbungsportal zeigen wir an, wenn die Beglaubigung des eingereichten Zeugnisbeleges nicht in Ordnung ist. Sie haben dann die Gelegenheit, innerhalb der Nachsendefrist den ordnungsgemäßen Beleg nachzureichen (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen).Ausnahme:
Zertifizierte Urkunden und Nachweise, die wir als Empfänger online über einen Link und/oder QR-Code mit Verifikationscode etc. verifizieren können, genügen in einfacher und auch digitaler Kopie.siehe auch FAQ Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#92Benutzeraccount
Jede Bewerberin und jeder Bewerber verfügt in der Regel einen Benutzeraccount und eine Bewerbungsnummer. Wenn Sie mehr als eine Bewerbung/Immatrikulation erfassen möchten, muss dafür keine neue Registrierung erfolgen. Sie können nach der Anmeldung im Bewerbungsportal über den Button „Bewerbungsantrag hinzufügen“ eine weitere Bewerbung/Immatrikulation hinzufügen. Lesen Sie bitte auch die wichtigen Informationen im FAQ Mehrfachbewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer.
Sofern die Datenprüfung Ihren Bewerbungsaccount irrtümlich geblockt hat oder Sie einen Antrag stellen wollen, dessen Platz Sie zuvor zurückgegeben hatten, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes, Ihrem Namen und Ihrer Bewerbungsnummer an den IT-Support (it-support[at]uni-vechta[dot]de).Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#100Benutzerkennung
Es werden folgende Benutzerkennungen unterschieden:
1) Zugang zum Bewerbungsportal für externe BewerberInnen
2) Zugang zum Online-Service für eingeschriebene Studierende und Ehemalige mit noch gültigen Zugangsdaten (Uni-ID)
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#101Berufsausbildung/Berufstätigkeit
Ob Ihre Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit (berufliche Qualifizierung) Sie zu einem „Studium ohne Abitur“ berechtigt, können Sie auf der Seite Studium ohne Abitur - Offene Hochschule erfahren.
Kontakt:
Maria Goldberg
maria.goldberg@uni-vechta.de#102Bescheid Kultusministerium bzw. Landesschulbehörde (Niedersachsen)
Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde führt eine Bewertung Ihres Vorstudiums bzw. Ihrer Lehramtsausbildung durch. Diese Bewertung enthält Vorgaben, welche Inhalte noch studiert werden müssen. Sie benötigen diesen Bescheid, wenn Sie z. B. einen Anpassungslehrgang oder einen Quereinstieg in das Lehramt an der Universität Vechta absolvieren möchten.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#104Bescheide
Für den Bachelorstudiengang Combined Studies (Anträge auf Zulassung in das 1. Fachsemester) gilt:
Die Zulassungsbescheide und Ablehnungsbescheide werden nach Durchführung des Vergabeverfahrens im Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie hinterlegt. Schauen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal.
Sofern eine Zulassung im Rahmen der Auswahlgrenzen für eines der zulassungsbeschränkten Studienfächer Germanistik oder Sachunterricht (mit einem der Bezugsfächer: Biologie, Chemie, Geographie, Geschichtswissenschaft oder Politikwissenschaft) möglich ist, wird Ihnen per Mail mitgeteilt, dass der entsprechende Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal für Sie abrufbar ist. Drucken Sie sich den Zulassungsbescheid in Ihrem eigenen Interesse aus oder speichern Sie das PDF-Dokument für sich ab, da Sie ihn eventuell zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Beachten Sie dabei, dass auf die Bescheide der Universität Vechta bis ca. Ende November zugegriffen werden kann. Ein Ersatz für Bescheide kann nach deren Löschung nicht ausgestellt werden!
Der Zulassungsbescheid beinhaltet die Aufforderung, die Studienplatzannahme innerhalb der Annahmefrist (die Ihnen auch im Bewerbungsportal angezeigt wird) elektronisch durchzuführen. Tragen Sie anschließend dafür Sorge, dass Sie fristgerecht den Antrag auf Immatrikulation in Papierform (mit sämtlichen erforderlichen Anlagen) übersenden. Detaillierte Informationen dazu können Sie auf dieser Seite unserer Homepage nachlesen: Bewerbung und Einschreibung Bachelor Combined Studies mit und ohne Zulassungsbeschränkung.
Wenn Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Studienfächer beworben haben, jedoch nur in einem dieser Studienfächer zugelassen wurden, gilt auch hier, dass die fristgerechte Studienplatzannahme für das zugelassene Studienfach (dann mit einem zweiten sog. Alternativfach) zwingend erforderlich ist, damit Ihr Studienplatz nicht verfällt. In diesem Fall empfehlen wir das gründliche Lesen der ausführlichen Informationen, die wir im FAQ Teilzulassung – Teilannahme verfasst haben.
Sollten Sie sich wegen Ableistung eines Dienstes jetzt nicht immatrikulieren können, müssen Sie die Rückstellung des Studienplatzes anzeigen. Sie können sich dann nach dem geleisteten Dienst erneut bewerben (siehe auch FAQ bevorzugte Zulassung).
Wenn Ihnen nach Durchführung des Hauptverfahrens kein Studienplatz zugewiesen werden konnte, erhalten Sie einen elektronischen Ablehnungsbescheid. Sie nehmen dann automatisch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teil. Dieses gilt auch, wenn Sie nach erfolgter Teilzulassung (siehe Ausführungen oben) zunächst eine Einschreibung mit sog. alternativer Fächerkombination auf den Weg gebracht haben.
Informationen zum Ablehnungsbescheid können Sie in dem Merkblatt Bescheide verstehen im Bachelor Combined Studies (pdf) nachlesen.
Sichten Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Antragsstatus im Bewerbungsportal und informieren sich im FAQ Nachrückverfahren ob und ggf. wenn ja für welche Fächer bzw. Studiengänge Nachrückverfahren durchgeführt werden.
Für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester gilt für Bachelorstudiengänge, dass Ihnen im Bewerbungsportal mitgeteilt wird, wenn wir Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreiten. In der Regel geht Ihnen der entsprechende Bescheid dann per E-Mail (zeitsparend) zu. Beachten Sie im Falle einer Zulassung die Annahmefrist, innerhalb derer Sie ausschließlich (Ausschlussfrist) die Immatrikulation im Bewerbungsportal durchführen können!
WICHTIG: Vergessen Sie außerdem nicht, in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal zu sichten!!!Für Masterstudiengänge gilt:
Bei allen Masterbewerbungen werden die Bescheide über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Zugangskriterien in dem Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie als Posteingang hinterlegt.
Wichtig: Sobald Sie die E-Mail über den Posteingang erhalten haben, schauen Sie in das Bewerbungsportal und öffnen den Bescheid innerhalb von 10 Tagen. Bewahren Sie den Bescheid für Ihre Unterlagen auf und speichern diesen ab, da er nach Schließung des Portals nicht mehr verfügbar ist. Die Bescheide für das Wintersemester werden im Bewerbungsportal ca. Ende November, die des Sommersemesters Ende April gelöscht.
Interne vorläufige Master: Wenn Sie vorbehaltlich des erfolgreich abzuschließenden Bachelorstudiums eingeschrieben wurden und das Bewerbungsportal in der Zwischenzeit geschlossen wurde, erhalten Sie ggf. nach endgültiger Prüfung Ihres Bachelorabschlusses einen Auflagenbescheid per E-Mail an die Uni-Mail-Adresse.
Visumsbestätigungen werden per E-Mail versandt.
Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ Masterstudiengänge, Visum.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#103Bescheinigungen
Wir unterscheiden verschiedene Arten von Bescheinigungen:
1. Bescheinigungen, die wir für Sie erstellen bzw. bereitstellen:
1.1 Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen:
Diese können sich Studierende unserer Universität ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation über den Online-Service selbst ausdrucken. Bei studienrelevanten Änderungen (z.B. Änderung Studiengang, Name...) wird eine bereits heruntergeladene Bescheinigung erneuert, die Sie ggf. eigenständig herunterladen müssen.Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zum Herunterladen von Bescheinigungen im Online-Service (pdf).
Für Bewerberinnen und Bewerber gilt: Damit Sie möglichst zu Studienbeginn entsprechende Bescheinigungen herunterladen können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen und Ihrer Krankenkasse rechtzeitig die geplante Immatrikulation melden (siehe Infos zur Krankenversicherungspflicht). Unvollständig oder verspätet nachgereichte Belege verzögern die Bearbeitung sowie Einschreibung und damit den Versand der Zugangsdaten und die Bereitstellung Ihrer Immatrikulationsbescheinigung! Daher sollten Sie regelmäßig den aktuellen Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal einsehen! Nach erfolgter Einschreibung lautet der Status "immatrikuliert". Als Studienbeginner/-in an der Universität Vechta können Sie vorübergehend in den nächsten 7 Tagen - auch ohne Zugangsdaten - Studienbescheinigungen mit Ihrem Bewerbungsaccount über das Startmenü - Mein Studium - Studienservice - downloaden.
Beachten Sie die Besonderheiten bei einer vorläufigen Immatrikulation. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ UniCard, Semesterticket und Semesterunterlagen.
1.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung im Online-Service selbst herunterladen. Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf den Online-Service haben, können Sie die Bescheinigungen über das Kontaktformular oder per E-Mail (immatrikulationsamt.exmatrikulation@uni-vechta.de) anfordern.Grundsätzlich muss eine Bearbeitungszeit von 5-8 Tagen eingeplant werden.
1.3 Bescheinigungen anderer Art:
Sofern Sie eine spezielle Bescheinigung (z. B. für Rente, Halbwaisenrente, Familienkasse oder Finanzamt etc.) benötigen, werden wir Ihnen diese ausstellen. Reichen Sie uns das entsprechende Formular der Behörde zum Ausfüllen ein oder fordern Sie die Bescheinigung über das Kontaktformular unter Angabe der persönlichen Daten bei uns an.2. Bescheinigungen, die wir von Ihnen anfordern:
2.1 Studienverlaufs-, Studienzeit-, Immatrikulationsbescheinigungen:
Falls Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind oder waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs, der Semesterzahl sowie eventuell beanspruchter Urlaubssemester.2.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
Bei vorherigem Studium an einer anderen oder an verschiedenen Hochschulen mit zwischenzeitlich erfolgter Exmatrikulation müssen Sie für die Einschreibung an der Universität Vechta die entsprechende/n Exmatrikulationsbescheinigung/en einreichen.2.3 Hochschulabschlusszeugnis:
Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie im Rahmen eines Zweitstudiums immatrikuliert. In diesem Fall muss das Hochschul-Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden.Studienzeiten, die Sie an der Universität Vechta absolviert haben, müssen Sie nicht nachweisen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#105Bestätigungsmail (nach Online-Bewerbung)
Nach Absenden einer Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine E-Mail an die von Ihnen erfasste E-Mail-Adresse. Sollten Sie die E-Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner und ob Ihr Postfach voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).
Achten Sie bitte unbedingt auf weiterführende Hinweise in der E-Mail und die Informationen zur Online-Bewerbung.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#106Bestätigungsmail (nach vollständiger Immatrikulation)
siehe FAQ Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation
#1398Beurlaubung / Urlaubssemester
Eine Beurlaubung bzw. ein Urlaubssemester muss innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist schriftlich beantragt und begründet werden. Der Grund muss entsprechend nachgewiesen werden.
Im 1. Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es bei den konsekutiven Masterstudiengängen. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf unserer Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren bzw. auf der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#107Bevorzugte Zulassung
In einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wird bevorzugt zugelassen, wer im letzten oder vorletzten Wintersemester in demselben Studiengang/-fach einen Studienplatz erhalten hat und diesen aufgrund der Ableistung eines Dienstes (z. B. Zivildienst, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) nicht annehmen konnte. Wenn bei Beginn oder während des Dienstes bzw. der entsprechenden Tätigkeit der ausgewählte Studiengang/das ausgewählte Studienfach zulassungsfrei war, kann bei Nachweis eines Dienstes ebenfalls eine bevorzugte Zulassung vorgenommen werden.
Eine bevorzugte Zulassung kann nur erfolgen, wenn - wie im Bewerbungsportal angefordert - der Zulassungsbescheid und die Dienstzeitbescheinigung (einfache Kopie - im Falle einer Einschreibung muss das amtlich beglaubigte Dokument eingereicht werden) als Datei hochgeladen wurden (gilt für zulassungsbeschränkte Fächer) bzw. die amtlich beglaubigte Dienstzeitbescheinigung mit der Bewerbung eingereicht wird, wenn bei Dienstantritt der Studiengang zulassungsfrei war.
Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhalten Sie einen elektronischen Zulassungsbescheid und müssen dann im Gegenzug dafür Sorge tragen, dass Sie innerhalb der Annahmefrist (Ausschlussfrist) die Online-Immatrikulation "durchlaufen".Also nicht vergessen: Drucken Sie sich Ihren Zulassungsbescheid aus Ihrem Bewerbungsportal für die spätere Inanspruchnahme des Studienplatzes aus!
Im Infofeld (oben rechts) in Ihrem Bewerbungsportal lesen Sie nach Prüfung Ihrer elektronisch eingesendeten Antragsunterlagen innerhalb eines Bearbeitungszeitraumes von 3-4 Werktagen, ob die bevorzugte Zulassung gewährt wurde.
Schauen Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal. Sofern Sie zwingend erforderliche Anlagen nicht bzw. fehlerhaft eingereicht haben sollten, so zeigen wir Ihnen dieses in Ihrem Bewerbungsportal an. Sollten Sie ggf. fehlende Unterlagen nicht fristgerecht ergänzen, wird keine bevorzugte Zulassung gewährt und Sie nehmen am regulären Vergabeverfahren teil.
Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Informationen im FAQ Rückstellung des Studienplatzes.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#108Bewerbung (Online-Bewerbung)
Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist ausschließlich über die sogenannte Online-Bewerbung in dem Bewerbungsportal nötig. Beachten Sie dabei auch die Hinweise bezüglich eventueller Zulassungsbeschränkungen, Numerus Clausus (NC).
1. Online-Bewerbung:
Im ersten Schritt müssen Sie sich in unserem Bewerbungsportal online bewerben.2. Kontrolle der Dateien:
Vergessen Sie nicht zu überprüfen, ob Sie alle Dokumente, die von Ihnen hochgeladen werden mussten, auch im Dateiupload „angehängt“ haben.3. Datenkontrolle:
Bevor Sie die Online-Bewerbung elektronisch versenden, haben Sie die Möglichkeit, über das Feld „Kontrollansicht“ sämtliche von Ihnen erfasste Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.4. Eingangsbestätigung:
Wenn Sie Ihre Bewerbung elektronisch versendet haben, sehen Sie anschließend Ihre Bewerbungsnummer und den Antragsstatus "eingegangen". Parallel dazu haben Sie zu diesem Zeitpunkt in Ihrem E-Mail-Postfach bereits die Eingangsbestätigung für die Datenübermittlung von der Universität Vechta erhalten.5. Regelmäßiges Sichten Ihrer Angaben im Bewerbungsportal bzw. evtl. Mitteilungen durch das Immatrikulationsamt und Erhalt von Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid überprüfen. Mit Ihrer Benutzerkennung – die Ihnen per E-Mail übersendet wurde – und dem von Ihnen gewählten Passwort können Sie direkt in dem Bewerbungsportal den Status Ihrer Bewerbung einsehen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#113Bewerbung zurückziehen und bearbeiten
Wenn Sie Ihren elektronischen Bewerbungsantrag übersendet haben und sich dieser noch nicht im Status „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ befindet, können Sie ihn mit Hilfe der Button „zurückziehen“ bzw. „zurückziehen und bearbeiten“ innerhalb der Antragsfrist ändern und anschließend erneut abgeben.
Wenn Sie einen neuen Antrag stellen möchten, müssen ggf. neue Anlagen hochgeladen werden.Ist der Antrag bereits im Antragsstatus „gültig“ bzw. „in Bearbeitung“ verwenden Sie das Kontaktformular, um so dem Immatrikulationsamt formlos Ihre Änderungshinweise zu übermitteln.
Vergessen Sie nicht, in dem Kontaktformular Ihre Bewerbungsnummer anzuführen.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#114Bewerbungs- und Einschreibfristen
Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Studiengänge/-fächer zulassungsfrei.
Informieren Sie sich auf unseren Bewerbungsseiten.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#88Bewerbungsnummer
Nach dem Erfassen Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie Ihre Bewerbungsnummer.
Diese benötigen Sie bei Nachreichungen, Beitragszahlungen und Anfragen via Kontaktformular.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#110Bewerbungsportal der Universität Vechta
Nach Bewerbungseingang zeigt das Bewerbungsportal der Universität Vechta den Antragsstatus an.
Bei besonderen Anträgen werden (je nach Fallart) zudem gesonderte Hinweise eingeblendet.Anzeige von fehlenden Dokumenten im Bewerbungsportal:
- Diese werden nach Antragsprüfung im Bewerbungsportal angezeigt
- Sie können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (insbesondere bei Anträgen auf Zulassung in zulassungsbeschränkte Fächer).
Fehlende Zeugnis- oder Halbjahreszeugnisbelege führen nicht selten bei Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Combined Studies
zu Nachteilen bei der Fachnotenauswertung.Zugang zum Bewerbungsportal:
- Dieser erfolgt mit der Ihnen per E-Mail zugegangenen Benutzerkennung und dem von Ihnen gewählten Passwort.Zugangsdaten vergessen?
- Lesen Sie entsprechende Informationen im FAQ Zugangsdaten.Einblenden von Bescheiden im Bewerbungsportal:
- Es werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für ausschließlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudienfächer (erstes Fachsemester)
sowie Masterbescheide in elektronischer Form hinterlegt.Beachten Sie die Einsende- und Nachsendefristen.
Schauen Sie - in Ihrem eigenen Interesse und in Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht - regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal!Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#112Bezugsfachwechsel - Studienfach Sachunterricht
Sind Sie im Studiengang Bachelor Combined Studies im Fach Sachunterricht eingeschrieben, können Sie einen Wechsel des Bezugsfaches mit dem Antrag auf Bezugsfachwechsel (pdf) (Einreichung digital an immatrikulationsamt.BA-Wechsel@uni-vechta.de) beantragen.
Die Antragsfrist lautet für das:
- Sommersemester: 31.03.
- Wintersemester: 30.09.Bitte beachten Sie:
- Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind.
Tragen Sie also für eine fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr Sorge.
Detaillierte Inofs siehe auf der Homepage unter: Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung) - Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Antragsbearbeitung erfolgt nicht!
- Ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie einplanen.
- Die Änderung können Sie im Online-Service einsehen.
- Das Akademische Prüfungsamt wird vom Immatrikulationsamt über die Änderung informiert.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#117- Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind.
Checkliste
Mit dem Antrag auf Immatrikulation drucken Sie - ergänzend zum Antrag - eine Checkliste aus, die aufzeigt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, damit es zur Immatrikulation kommen kann.
Ihnen werden ggf. einzelne Dokumente angeführt, die Sie bereits mit der Online-Bewerbung in elektronischer Form eingereicht haben. Beachten Sie hierbei, dass bestimmte Unterlagen, wie z. B. der Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, der Nachweis des Abschlusses eines Erststudiums u. v. m. für die Immatrikulation als amtlich beglaubigte Dokumente vorliegen müssen. Ihre Zulassung erfolgte vorbehaltlich ordnungsgemäßer Angaben, die für die Immatrikulation detailliert überprüft werden. Sofern die Prüfung der Annahmeunterlagen aufzeigt, dass fehlerhafte Bewerbungsdaten zur Studienplatzzuweisung geführt haben, hat dieses ggf. die Studienplatzaberkennung zur Folge.
Grundsätzlich gilt:
Erst wenn alle - auf der Checkliste - aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Immatrikulation erfolgen. Auf der Checkliste ist auch die Bankverbindung aufgeführt, auf die Sie - unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer - die fälligen Semesterbeiträge einzuzahlen haben.siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist und Vollständigkeit der Unterlagen
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#118Chronische Erkrankung
Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap und chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder im Falle einer Akutsituation.
siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren
#119Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten
Damit wir Ihre bei uns eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß überprüfen können, benötigen wir mit Ihrer Bewerbung die ausgefüllte, lückenlose, chronologische Übersicht Ihrer Studienzeiten/Tätigkeiten (pdf). Wir bitten darum, dass nicht nur Studienzeiten, sondern alle Tätigkeiten (Jobs, Auslandsaufenthalte, Dienste etc.) eingetragen werden. Diese Unterlage wurde im Bewerbungsportal bei den meisten Bachelorstudiengängen als sogenanntes Pflichtfeld eingerichtet. Sie können Ihre Bewerbung also nur absenden, wenn Sie uns das Dokument hochgeladen haben.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#120Dateiupload im Bewerbungsportal
Der Dateiupload im Bewerbungsportal ermöglicht es Ihnen im Rahmen der Online-Bewerbung diverse elektronische Nachweise hochzuladen, die für den Zugang zum gewünschten Studium erforderlich sind.
Wenn Sie die Bewerbung durchlaufen, gelangen Sie zu der Auflistung der erforderlichen Dateien. Es werden nur PDF-Dateien akzeptiert. Bereiten Sie die Dateien entsprechend vor. Bestätigen Sie die Bewerbung erst, wenn Sie alle geforderten elektronischen Nachweise hochgeladen haben. Denn, wenn Ihre Bewerbung durch das Immatrikulationsamt von dem Antragsstatus "eingegangen" oder "Immatrikulation beantragt" in z. B. "gültig" oder "Immatrikulation in Bearbeitung" versetzt wurde, können Sie fehlende oder unvollständige Nachweise in der Regel nur noch über das Kontaktformular nachreichen
Nur, wenn die Sachbearbeitung fehlende Unterlagen feststellt und für Sie im Einzelfall eine automatische Aufforderung im Portal mit E-Mail generiert, können Sie anschließend einen digitalen Nachweis über den Button "Unterlagen nachreichen" fristgerecht uploaden.Ihre hochgeladenen Dateien finden Sie unter dem jeweiligen Antrag, dort unter den "Antragsdetails".
siehe auch FAQ Unterlagen nachreichen und Nachreichung von Unterlagen/Nachsendefrist
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#121Datenerhebungsbogen
Für die Einschreibung in Zusammenhang mit beleghaften Bewerbungen ohne Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal (z. B. Promotionsanträge) müssen Sie einen ausgefüllten Datenerhebungsbogen einreichen, in dem Sie diverse persönliche Angaben, wie z. B. zu Ihren aktuellen Kontaktdaten machen. Promovierende erhalten den Datenerhebungsbogen nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss direkt mit einem Schreiben von dem Immatrikulationsamt. Nach erfolgreicher Einschreibung können Sie Ihre Kontaktdaten bequem über den Online-Service selbst ändern.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#122Datenkorrektur
Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).
Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).
Transbinäre , interbinäre und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Auszug aus dem Geburtenregister) beantragen.
Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).
Bereits immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname im Online-Service über "Mein Studium", "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z. B. Auszug aus dem Geburtenregister) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (pdf)
siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1231Dienst
Die Dienste beziehen sich nur auf die Ableistung nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Anerkannt wird ein Dienst nach der Schulzeit sowohl im In- als auch Ausland. Eine (Dienstzeit-) Bescheinigung von anerkannten Trägern muss beiliegen – eine einfache Kopie reicht aus (Ausnahme: Bevorzugte Zulassung; hier benötigen wir in jedem Fall eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Dienstbeleges!)
Als Dienst* gilt:
- Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ, BSJ)
- Europäischer Freiwilligendienst
- Förderprogramme „Weltwärts“ und „Kulturweit“
- Jugendfreiwilligendienst (JFDG)
- Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen
- Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
- Bundesfreiwilligendienst
- Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
*Bei oben genannten Diensten muss eine mindestens sechsmonatige Dauer nachgewiesen werden. Der Beleg muss also nach dem Dienstende ausgestellt worden sein!
- Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer gemäß § 2 Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) (mindestens 1 Jahr)
- Betreuung/Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit. Hier gilt, dass die Tätigkeit in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar sein muss. Die Betreuung/Pflege muss mit einer eigenhändigen schriftlichen Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass diese vollzeitbeanspruchende Tätigkeit von ihr/ihm selbst ausgeübt wurde. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z. B. amtlich beglaubigte Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ggf. ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss, sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass die Betreuung/Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt wurde.
Nicht gezählt werden z. B.
- freiwilliges Praktikum
- verschiedene Praktika z. B. in Schulen, Kindergarten oder anderen Einrichtungen
- Jahrespraktikum
- Au-pair-Tätigkeiten
- Kindermädchen im In- oder Ausland
- Einberufungsbescheide oder Mitteilungen von Trägern, die belegen, dass Sie den Dienst antreten werden (sogenannte Absichtserklärungen)
Sofern Sie einen Dienst in der Bewerbung angezeigt haben, müssten Sie uns den entsprechenden Beleg im Falle einer Zulassung (mit entsprechender Studienplatzannahme) mit der fristgerechten Einreichung des Antrages auf Immatrikulation nachweisen.
Ausnahme: Beim Antrag auf bevorzugte Zulassung muss der einfache (noch nicht beglaubigte Dienstbeleg) schon mit dem elektronisch übersendeten Zulassungsantrag übermittelt werden. Bei Immatrikulation wird dann das amtlich beglaubigte Dokument eingefordert.
Beachten Sie daher bitte in jedem Fall, dass Sie sich - vorbereitend für die Einschreibung - den ordnungsgemäßen Dienstbeleg besorgen. Aus dem Beleg muss hervorgehen, dass Sie den Dienst auch tatsächlich angetreten haben und dass dieser mind. 6 Monate geleistet wurde. Belege, die vor Dienstantritt ausgestellt wurden (sogenannte Absichtserklärungen) können nicht akzeptiert werden.
Siehe auch FAQ Bevorzugte Zulassung und FAQ Rangliste.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#124Durchschnittsnote
Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Z-Prüfung) erwirbt, erhält in der Regel eine Note, die die erbrachten Leistungen zusammenfasst (z. B. 2,3). Diese Durchschnittsnote ist auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#125E-Mail-Kontakt
Wenn Studierende oder Bewerberinnen und Bewerber E-Mail-Kontakt mit dem Immatrikulationsamt aufnehmen möchten, verwenden Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird automatisch an die „zuständige“ Person bzw. Abteilung weitergeleitet. Sie müssen generell mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2-3 Werktagen rechnen.
Einzelauskünfte zum laufenden Bewerbungsverfahren erteilen wir nicht. Den Stand Ihrer eigenen Bewerbung können Sie jederzeit im Bewerbungsportal prüfen.
Interne und externe Dienststellen können die über die Seite AnsprechpartnerInnen im I-Amt möglichst die entsprechende Funktions-E-Mail-Adresse wählen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#131E-Mail-Konto
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten alle neuen Studierende vom Rechenzentrum per E-Mail die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.
Die Zugangsdaten werden Ihnen ca. 2-5 Tage nach Immatrikulation (siehe Status "immatrikuliert" im Bewerbungsportal) elektronisch an die private E-Mail-Adresse übermittelt. Daher sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Postfach nicht überfüllt ist. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner.
Bei Fragen rund um den E-Mail-Dienst wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum.
Kontakt:
IT-Support
it-support@uni-vechta.de#132Eignungsprüfungsfächer/-belege
Die Universität Vechta führt in folgenden Fächern Aufnahmeprüfungen / Eignungsprüfungen durch. Detaillierte Informationen können auf der jeweiligen Internetseite des Faches auf dieser Homepage nachgelesen werden:
Designpädagogik
Musikpädagogik
Sportwissenschaft(Besonderheit: Anglistik
Zum Wintersemester 2023/24 wurde die Ordnung über den Nachweis besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse im Englischen als Zugangsordnung für den Teilstudiengang Anglistik aufgehoben. Das gilt nicht für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester - siehe Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen.pdf.)Ihre Bewerbung für eines der Fächer umfasst:
1. Ihre fristgerechte Online-Bewerbung/-Immatrikulation
2. das fristgerechte Einreichen von Unterlagen* bei dem jeweiligen Fach.Gehen Sie wie folgt vor:
1. Registrieren Sie sich über das Bewerbungsportal und geben Sie dann dort Ihre elektronische Bewerbung ab.
Ausnahme Bewerberinnen und Bewerber unserer Universität: Sie können sich direkt im Online-Service anmelden, um dort unter dem Reiter „Studienangebot/Studienbewerbung/Bewerbungsantrag hinzufügen“ Ihren Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel zu erfassen.2. Wenn Sie sich für eines der zulassungsbeschränkten Studienfächer: Germanistik oder Sachunterricht (mit einem der Bezugsfächer: Biologie, Chemie, Geographie, Geschichtswissenschaft oder Politikwissenschaft) in Kombination mit einem der oben genannten Eignungsprüfungsfächer bewerben, reicht es aus, wenn Sie dem Immatrikulationsamt den Nachweis für die Einschreibung in das Eignungsprüfungsfach im Falle einer Zulassung und fristgerechten Studienplatzannahme mit dem Einsenden des Antrags auf Immatrikulation erbringen bzw. fristgerecht nachreichen. Prüfen Sie auf jeden Fall genau, ob Sie - außer der chronologischen Übersicht - im Bewerbungsportal zum Einreichen weiterer Unterlagen aufgefordert werden.
3. Schreiben Sie sich hingegen „direkt“ für ein zulassungsfreies Studienfach im Bachelorstudiengang Combined Studies in Kombination mit einem Eignungsprüfungsfach ein, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass dem Immatrikulationsamt der entsprechende Eignungsprüfungsbeleg (bis spätestens zum 31.10. des Bewerbungssemesters im Original oder amtlich beglaubigt) zugeht.
4. Für Sportbelege gilt:
Das Fach Sportwissenschaft spiegelt auf der Homepage Sportwissenschaft, ob und wenn ja wann und in welcher Form, eine Eignungsprüfung durchgeführt wird.Sie müssen Ihre/n Eignungsnachweis/e mit dem auf der Homepage des Faches Sportwissenschaft verlinkten Antrag auf Befreiung direkt an das Fach übersenden. Dort hat das Fach - wie Sie sehen werden - ausführlich aufgelistet, wie Sie vorgehen möchten. Sobald das Fach Ihre Eignung festgestellt hat, übermittelt es dem Immatrikulationsamt eine entsprechend lautende Mitteilung.
Für die Auswertung vom Antrag auf Immatrikulation gilt: Wenn bei Einreichen des Antrages noch keine Meldung vom Fach Sportwissenschaft im Immatrikulationsamt zu Ihrer Eignung vorliegt, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt. Ein Prüfzeitraum von 3-4 Wochen muss eingeplant werden. Rückfragen müssen direkt an das Fach Sportwissenschaft gerichtet werden.5. Für Belege des Faches Designpädagogik beachten Sie bitte: Auch hier gilt, dass - sofern das Fach Skizzen oder andere Unterlagen einfordert - diese bitte direkt an das Fach Designpädagogik übersendet werden.
*Bitte beachten Sie:
- Zertifikate werden ausschließlich in Form einer amtlich beglaubigten Kopie des Originals akzeptiert. Bitte senden Sie keine Screenshots oder Verifikationsschlüssel; wir nehmen keine Verifikationen über das Internet vor.
- Sofern Sie an einer Eignungsprüfung teilnehmen bzw. Unterlagen zur Prüfung beim entsprechenden Fach eingereicht haben, erhält das Immatrikulationsamt im Gegenzug vom Fach die Meldung, ob Sie entsprechend immatrikuliert werden können. Bis zu dem Zeitpunkt der Meldung durch das Fach, dass Sie die Eignung nachgewiesen haben (ca. 3 Wochen), lesen Sie (bei Anträgen - wie unter Punkt 3 notiert) zunächst im Bewerbungsportal den Vermerk, dass der Eignungsprüfungsbeleg fehlt.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#126Einfach-Studiengang
Ein Einfach-Studiengang ist ein Studiengang, der nur ein Studienfach umfasst. Hierzu zählen an der Universität Vechta die Bachelorstudiengänge:
- Bachelorstudiengang Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten
- Bachelorstudiengang Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen
- Bachelorstudiengang Management Sozialer Dienstleistungen
- Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
sowie die Fachmasterstudiengänge:
- Masterstudiengang Alternswissenschaften / Gerontologie
- Masterstudiengang Kulturwissenschaften
- Masterstudiengang Management Sozialer Dienstleistungen
- Masterstudiengang Soziale Arbeit
- Masterstudiengang Transformationsmanagement ländlicher Räume
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#128Eingangsbestätigung
Nach Abschluss der Online-Bewerbung erhalten Sie als Bestätigung für die Übermittlung an das Online-Bewerbungs-System eine automatisch generierte Bestätigungsmail mit wichtigen Informationen. Sollten Sie die Mail nicht erhalten, prüfen Sie bitte zunächst, ob die Bestätigungsmail im Spam-Ordner gelandet ist oder ob eventuell Ihr Postfach voll ist (dies trifft häufig auf web.de-Adressen zu).
Den Eingang Ihres Antrags bzw. Ihrer Immatrikulationsunterlagen können Sie über das Bewerbungsportal einsehen. Detaillierte Informationen können Sie unter dem FAQ Antragsfachstatus und Antragsstatus nachlesen.
Bitte beachten Sie: Mitunter reicht die elektronische Übersendung einer Bewerbung nicht aus. Deshalb empfehlen wir: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Angaben in Ihrem Bewerbungsportal und beachten Sie die Nachsendefristen.Detaillierte Informationen bzgl. der Vollständigkeit von einzureichenden Unterlagen haben wir im FAQ Vollständigkeit der Unterlagen notiert.
Manuelle Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per E-Mail, Post oder Fax erteilt! Ausschließlich gibt das Bewerbungsportal Aufschluss über eingegangene oder noch fehlende Bewerbungsunterlagen.
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#129Einzahlung (Überweisung Semesterbeitrag/-gebühren)
Gemäß §14 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) setzt die Rückmeldung oder eine Immatrikulation voraus, dass fällige Beiträge, Gebühren und Entgelte vollständig und fristgerecht überwiesen wurden. Bareinzahlungen sind nicht möglich, Teilzahlungen sind nicht erwünscht.
Den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester sowie Informationen zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.
Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und -gebühren ist:
Kreditinstitut: NORD/LB
IBAN: DE69 2505 0000 0101 4267 08
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, VornameRückmelderInnen beachten die Rückmeldefristen unter Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.
ErsteinschreiberInnen und NeueinschreiberInnen tätigen die Überweisung mit Einreichen des Antrages auf Immatrikulation, spätestens aber bis zum 31.03. für Einschreibungen zum Sommersemester bzw. 31.10. für Einschreibungen zum Wintersemester des laufenden Jahres. Sind die einzureichenden Unterlagen nicht vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende Zahlung geleistet, ist eine abschließende Antragsbearbeitung nicht möglich. Dies verzögert die Immatrikulation sowie das Versenden der Zugangsdaten und Ihrer UniCard erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, regelmäßig den aktuellen Stand Ihrer Einschreibung im Bewerbungsportal einzusehen! Beachten Sie die Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherungspflicht und einer vorläufigen Immatrikulation / Student/In (vorläufig).
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#130Erstattung gezahlter Beträge
Beantragen Sie z. B. im Rahmen einer Bewerbung/Einschreibung die Erstattung bereits gezahlter Beiträge, Gebühren und Entgelte, weil Sie z. B. vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz zurücktreten oder die Prüfung Ihrer hier eingereichten Unterlagen aufzeigt, dass Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den von Ihnen angestrebten Studiengang nachweisen können, verwenden wir für die Überweisung die bei Ihrer Einzahlung angegebene Bankverbindung, wenn uns von Ihnen keine alternative Bankverbindung mitgeteilt wurde.
Verwenden Sie dafür den Antrag auf Erstattung (pdf) und beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen, die wir auf dem Antrag notiert haben. Mit Antrag auf Erstattung ist auch die Rückgabe der UniCard erforderlich, sofern Sie diese bereits erhalten haben.
siehe auch FAQ Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#134Ersteinschreibung
Wenn Sie vor Ihrer Immatrikulation zu keiner Zeit an einer anderen Universität eingeschrieben waren, spricht man von einer Ersteinschreibung.
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#135Erweiterungsfach
Ein Erweiterungsfach für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- bzw. Haupt- und Realschulen ist ein ergänzendes Studienangebot der Lehrerbildung, das den Master of Education um ein drittes Fach erweitert.
Nähere Informationen zu den Fächern und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite Erweiterungsfächer im Master of Education. Beachten Sie die Besonderheiten bzgl. des Nachweises für Eignungsprüfungsfächer sowie zulassungsbeschränkte Fächer.
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#136Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation für bereits immatrikulierte Studierende (nicht Studienbewerberinnen oder Studienbewerber) finden Sie auf der Seite Exmatrikulation.
Bewerberinnen und Bewerber sowie neue Studierende, die vom Studienplatz zurücktreten möchten und bereits gezahlt haben, informieren sich bitte bei dem FAQ Rückgabe des Studienplatzes.
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#137Fachhochschulreife
Haben Sie die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen, so wird die Fachhochschulreife erst durch den praktischen Teil erlangt. Erst wenn beide Teile vorliegen, kann die zuständige Stelle die notwendige Bescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen.
Es genügt nicht, Zeugnisse und Nachweise über die schulische und praktische Ausbildung elektronisch mit der Online-Bewerbung zu übersenden. Grundsätzlich ist für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses der Fachhochschulreife in Niedersachsen die Schule zuständig, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Für die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife aufgrund des an der freien Waldorfschule erworbenen schulischen Teils ist die Landesschulbehörde zuständig. Sofern Sie keine korrekten Belege mit der elektronischen Bewerbung übersenden, wird als Hochschulzugangsberechtigungsdatum zunächst der 01.10. des aktuellen Jahres erfasst. Dieses hat dann zur Folge, dass keine Wartesemester ermittelt werden.
Kommen Sie aus einem anderen Bundesland, können die Bestimmungen ggf. abweichen. Bitte erkundigen Sie sich an Ihrer Schule.
Für den Fall, dass Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote ausweist, muss zusätzlich zum Zeugnis eine Bescheinigung der Schule über die Durchschnittsnote beigefügt werden, die bis auf eine Stelle hinter dem Komma zu errechnen ist. Die Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung müssen mit der Bewerbung elektronisch übersendet werden!
Wenn Sie mit dem Zulassungsantrag/Antrag auf Immatrikulation den entsprechenden Nachweis der Fachhochschulreife noch nicht erbringen können, weil der praktische Teil noch nicht abgeschlossen ist, benötigen wir in jedem Fall zunächst einen Beleg Ihrer Dienststelle darüber, dass Sie den praktischen Teil der Fachhochschulreife bis spätestens zum 14.10.2025 abschließen werden. Damit Sie Ihre Bewerbung überhaupt absenden können, geben Sie im Bewerbungsportal zunächst als Datum der Hochschulzugangsberechtigung den Tag der Online-Bewerbung an.
Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Studienplatzzuweisung und entsprechender Studienplatzannahme ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Belege in amtlich beglaubigter Fotokopie nachzureichen (Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist).
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#138Fachsemester
Fachsemester sind alle Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung (Bachelorprüfung, Magisterprüfung etc.) in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Fachsemester können den Hochschulsemestern entsprechen, müssen es aber nicht, weil die Hochschulsemester nicht an eine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei einem Studienfachwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder bei 1 (es sei denn, Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester), die Hochschulsemester werden jedoch weiter gezählt.
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#139Fachwechsel
siehe FAQ Studiengangswechsel - Studienfachwechsel
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#442Faecherkombination (BA Combined Studies)
Informationen zur möglichen Fächerkombination im BA CS finden Sie auf unserem Informationsblatt - Combined Studies Kombinationen und Gewichtung (pdf).
Sofern Ihre Bewerbung auf Basis einer fachgebundenen Fachhochschulreife basiert, gibt es hier bezüglich der Fächerkombination gesonderte Informationen.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#140Faecherkombination (Master of Education)
Wenn Sie sich für den Studiengang Master of Education einschreiben möchten (siehe auch FAQ Masterstudiengänge), so beachten Sie die gültigen Fächerkombinationen auf dem Informationsblatt zu Combines Studies - Fächerkombinationen und Gewichtungen (pdf).
Für den Master of Education ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Fächerkombination dann erforderlich, wenn Sie andere als die in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen vorgeschriebenen Fächer gewählt haben.
Diese Genehmigung wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Antrag erteilt. Zuständig ist das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).
Anschrift:
Niedersächsisches Landesinstitut
für schulische Qualitätsentwicklung
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheimsiehe auch:
Landesprüfungsamt: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)Staatsprüfungen Lehramt Niedersachsen – Tipps & Infos: Bildungsportal Niedersachsen
Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, fügen Sie diese bei der Online-Bewerbung bitte digital im Dateiupload hinzu.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#141Familienverantwortung
Wenn Sie neben Ihrem Studium Familienverantwortung wahrnehmen, sei es, weil Sie schwanger sind, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Koordination Familiengerechte Hochschule, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.
zum Download: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung "Studium mit Familienverantwortung" (pdf)
siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Pflege, Stillzeit
Kontakt:
Susanne Donnerbauer
Koordination Familiengerechte Hochschule
susanne.donnerbauer@uni-vechta.de
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#142Formlose Erklärung bei Studienzeitunterbrechung
Sofern Sie bei einer Studienzeitunterbrechung definitiv an keiner anderen Universität eingeschrieben waren, reichen Sie uns bitte eine entsprechend lautende formlose, eidesstattliche Erklärung ein. Andernfalls sind sämtliche Studienzeit- /Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigungen beizufügen.
Wenn Sie vormals bereits an der Universität Vechta immatrikuliert waren, reichen Sie ggf. die formlose, eidesstattliche Erklärung ein, wonach Sie bei Studienzeitunterbrechung (nach vormaligem Studium an der Universität Vechta) definitiv keine Leistungen im Rahmen eines Studiums im Unterbrechungszeitraum erbracht haben.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#143Fotoupload
Im Rahmen der Online-Immatrikulation werden Erst- und NeueinschreiberInnen im Bewerbungsportal zum Hochladen eines aktuellen Lichtbildes für die Erstellung der UniCard aufgefordert. Es ist eine Pflichteingabe.
Hinweis für aktuell eingeschriebene Studierende der Universität Vechta: Sofern Sie bereits Studierende oder Studierender der Universität Vechta sind und über eine UniCard (mit oder ohne Lichtbild) verfügen, laden Sie bei Bedarf ein neues Foto selbständig im Online-Service hoch. Wenn Sie eine neue UniCard (mit dem hochgeladenen Foto) wünschen, müssen Sie einen kostenpflichtigen Ersatzkartenantrag UniCard (pdf) stellen. Bitte laden Sie das neue Foto vor Antragstellung hoch (siehe FAQ UniCard-Ersatz).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
#144Fristen
Die Bewerbungsfristen werden Ihnen auf der Homepage zum jeweiligen Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, angezeigt. Außerdem notieren wir die Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal auf der Registrierungsseite.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#978Gaststudierende
Gaststudierende, auch Gasthörerinnen und Gasthörer genannt, belegen nur bestimmte Lehrveranstaltungen, ohne dabei einen Studienabschluss erwerben zu können.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Gasthörstudium.
Kontakt:
Maria Goldberg
Zentrale Studienberatung
maria.goldberg@uni-vechta.de
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#168Gebäudeplan
Ein Gebäudeplan der Universität Vechta ist hier hinterlegt: Gebäudeplan (PDF).
Kontakt:
https://www.uni-vechta.de/gebaeudemanagement#444Gefährdungsbeurteilung
Wenn Sie schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden oder ein Kind stillen, sind Sie verpflichtet, für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen, eine Gefährdungsbeurteilung (PDF) zusammen mit Ihrer Lehrperson vorzunehmen. Details finden Sie im Merkblatt Mutterschutz für Studentinnen (PDF), das auf der Seite Familiengerechte Hochschule verlinkt ist. Dort haben Sie auch Zugriff auf weitere Informationen rund um das Thema Familienverantwortung.
Siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit
Kontakt:
Susanne Donnerbauer
Koordination Familiengerechte Hochschule
susanne.donnerbauer@uni-vechta.de
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#169Geschlechtsangabe ändern
Transbinäre, interbinäre und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres Geschlechtseintrags in der Elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) mit diesem Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (PDF) beantragen.
Sollten Sie den Antrag noch nicht stellen wollen, haben Sie selber die Möglichkeit, Ihre Geschlechtsangabe eigenständig nur in Stud.IP anzupassen. Wie das geht, erfahren Sie in der Anleitung Geschlechtseintrag in Stud.IP ändern (PDF).
siehe auch FAQ Namensänderung
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#170Gewichtungen
Im Bachelor Combined Studies werden zwei Studienfächer in gleicher oder unterschiedlicher Gewichtung studiert. Informationen über die Gewichtungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fächerkombinationen und -gewichtungen im Bachelor Combined Studies (PDF). Eine Änderung der Gewichtung im Laufe des Studiums ist möglich (siehe auch FAQ Gewichtungswechsel).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#171Gewichtungswechsel
Ein Gewichtungswechsel ist nur für den Bachelorstudiengang Combined Studies möglich.
Möchten Sie die Gewichtung im Laufe des Studiums zu A/B oder B/B ändern, müssen Sie dieses über das Antragsformular Gewichtungswechsel (PDF), fristgerecht schriftlich beantragen.
Die Antragsfristen lauten für das:
- Sommersemester: 30.04.
- Wintersemester: 31.10. (Beachten Sie die Ausnahme für Erstsemesterstudierende weiter unten im Text)- Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind.
Tragen Sie also für eine fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr Sorge.
Detaillierte Infos siehe auf der Homepage unter: Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung)
Beachten Sie bitte:
- Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Antragsbearbeitung erfolgt nicht!
- Ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie einplanen.
- Die Änderung können Sie im Online-Service einsehen.
- Das Akademische Prüfungsamt wird vom Immatrikulationsamt über die Änderung informiert.
Ausnahme für Erstsemesterstudierende des Wintersemesters:- Die Fächergewichtungsänderung kann nicht im Bewerbungsportal angezeigt werden.
- Eine gesonderte, fristgerechte Antragstellung (bis 31.10.) ist erforderlich. Das Formular finden Sie auf der Seite Anerkennung und Wechsel.
Alternativ können Sie den Antrag gerne formlos via E-Mail über das Kontaktformular mit Angabe der neuen Gewichtung und Ihrer Bewerbungsnummer mitteilen. - Es gilt die gesonderte Frist: 15.11.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#172- Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind.
Handicap
Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.
siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren
Imke Kimpel
Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
imke.kimpel@uni-vechta.de#174Heimatadresse
Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben. Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.
Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).
siehe FAQs Adressänderung, Kontaktdaten, Korrespondenzadresse, Online-Service, Semesteradresse
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#981Hochschulabschluss
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch staatliche oder kirchliche Prüfung bezeichnet. Bei einer Bewerbung bzw. Neueinschreibung ist ein bereits abgeschlossenes Studium anzugeben und nachzuweisen. Mit der Übersendung der Immatrikulationsunterlagen muss in der Regel ein amtlich beglaubigtes Zeugnis des Hochschulabschlusses in Papierform mit eingereicht werden.
siehe FAQ Beglaubigung
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Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#177Hochschulsemester
Als Hochschulsemester bezeichnet man jedes Semester, in dem eine Studentin oder ein Student an einer Hochschule oder Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes eingeschrieben ist oder war. Neben den regulären Fachsemestern zählen dazu auch Urlaubssemester.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#178Hochschulzugang ohne Abitur
Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur finden Sie auf der Seite Studium ohne Abitur.
Für Bewerbungen mit Allgemeiner Studienberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (gem. § 18 Abs. 4 S. 1 NHG*) gilt, dass Sie den/die Tätigkeitsnachweis/e mit dem Zulassungsantrag einreichen müssen.
Kopien von Arbeitsverträgen reichen nicht aus. Die dreijährige Berufstätigkeit muss anhand von Arbeitszeugnissen oder Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärungen bzw. Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, lassen Sie sich gerne bei der Koordinationsstelle Offene Hochschule beraten.
*Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, deren reguläre Ausbildungsdauer mindestens drei Jahre beträgt, und Sie anschließend in diesem Beruf mindestens drei Jahre in Vollzeit berufstätig waren (bei einem Aufstiegsstipendium reichen zwei Jahre).Kontakt:
Maria Goldberg
Zentrale Studienberatung
maria.goldberg@uni-vechta.de
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#180Hochschulzugangsberechtigung
Die Bezeichnung Hochschulzugangsberechtigung ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Damit wird die Studierfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers nachgewiesen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer anderen Zugangsberechtigung, beispielsweise aufgrund beruflicher Vorbildung (siehe auch FAQ Hochschulzugang ohne Abitur).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#181Höhere Fachsemester
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist nur möglich, wenn bereits vorher mindestens ein Semester studiert wurde. Zum Sommersemester können Sie sich ggf. für ein 2., 4. oder 6. Fachsemester und zum Wintersemester ggf. für ein 3. oder 5. Fachsemester bewerben. Der Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester für Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal. Lesen Sie sich die entsprechenden Informationen dazu auf der Seite Anerkennung und Wechsel durch.
Der Zugang für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge/-fächer ist in höheren Semestern nur auf wieder frei gewordene Studienplätze (Zugang gleich Abgang) beschränkt. In zulassungsfreien Studiengängen/-fächern kann jede oder jeder Studieninteressierte, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt, aufgenommen werden.
Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes gewählte Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden elektronisch übersendet werden, müssen zunächst vorläufig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Beachten Sie die den FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist. Nach Übersendung Ihres Antrags bzw. der nachgereichten Belege sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie. Fehlen bis zum Ende der im Portal für Sie angezeigten Nachreichfrist für die Einstufung relevante Belege, führt das zum Ausschluss vom Verfahren.
Beachten Sie die "Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge":
- zum15.01. (Ausschlussfrist für eine Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer) bzw. 31.03. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Sommersemester und
- zum15.07. (Ausschlussfrist für eine Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer)bzw. 30.09. (Frist für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer) für das Wintersemester
und die "Bewerbungsfristen Masterstudiengänge":
- 31.03. zum Sommersemester
- 30.09. zum Wintersemester
Mit diesem Stichtag müssen auch die Anerkennungsbelege für das höhere Fachsemester in Masterstudiengängen im Immatrikulationsamt vorliegen. Informieren Sie sich auch auf den Seiten Masterbewerbungen und Anerkennung und Wechsel.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#182Höherstufung
Bereits immatrikulierte Studierende der Universität Vechta können über das Bewerbungsportal die Höherstufung beantragen. Es gelten dieselben Fristen wie beim Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester. Auf der Seite Anerkennung und Wechsel haben wir Informationen zusammengestellt.
Mit dem Antrag auf Höherstufung müssen Sie die in der Online-Bewerbung angeforderten Belege hochladen bzw. dieselben fristgerecht elektronisch nachsenden (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist). Fehlerhafte oder unvollständige Anträge führen zum Verfahrensausschluss.
Anträge, die ohne Anrechnungen (ggf. für jedes Fach), ohne Unterschrift der oder des Prüfungsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden übersendet werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden (Nachsendefristen für nachzureichende Belege müssen in jedem Fall eingehalten werden). Nach elektronischer Übersendung Ihrer Unterlagen an das Immatrikulationsamt sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal sichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch das Infofeld (oben rechts in Ihrem Bewerbungsportal). Dort notieren wir ggf. wichtige Informationen für Sie.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#183Immatrikulation
Als Immatrikulation bezeichnet man die ordnungsgemäße Einschreibung als Studentin oder Student. Für zulassungsfreie Studiengänge und -fächer können Sie sich direkt einschreiben (siehe FAQ Online-Immatrikulation), bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern muss zunächst - nach fristgerechter Antragstellung (mit ggf. elektronisch einzureichenden Dokumenten) - eine Zulassung erfolgen.
Fehlen zur Immatrikulation einzig die elektronisch übermittelten Krankenversicherungsdaten Ihrer Krankenkasse und/oder der Zahlungseingang, erfolgt maximal eine vorläufige Immatrikulation.
Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen in dem Muster unserer Willkommens-E-Mail nach Immatrikulation (pdf).
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ Zulassung und Einschreibung.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#184Immatrikulationsbescheinigung
Als Studierender der Universität Vechta finden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung/-en im Online-Service.
siehe FAQ Bescheinigungen
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#185Internationale Studierende
Internationale Bewerber und Bewerberinnen müssen sich fristgerecht online über das hier verlinkte Bewerbungsportal bewerben. Es gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen. Über besondere Bedingungen bei internationalen Bewerbungen informiert Sie gerne das International Office.
Kontakt
International Office
https://www.uni-vechta.de/international-office/team-kontakt#186Kinderbetreuung
Die Universität Vechta bietet verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Kinderbetreuung.
Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Stillzeit
Kontakt:
Susanne Donnerbauer
Koordination Familiengerechte Hochschule
susanne.donnerbauer@uni-vechta.de#187Kontakt
Bei jeglichem Kontakt (per E-Mail, schriftlich oder telefonisch) im Rahmen von Bewerbungen geben Sie bitte neben Ihrem vollständigen Namen unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und/oder Matrikelnummer an. Wir können Ihre Anfrage oder Post sonst nicht zuordnen. So können Sie uns erreichen:
live Chat / Chatroom:
Wenn Sie z. B. während der Durchführung Ihrer Online-Bewerbung oder Online-Immatrikulation Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, die Chatfunktion (grüne Sprechblase unten rechts auf der Homepage www.uni-vechta.de) zu nutzen. Der live Chat ist von Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr für Sie da. Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden beantwortet, sobald der live Chat wieder belegt ist.per E-Mail:
Verwenden Sie unser Kontaktformular.
Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Sachbearbeitung/Abteilung weitergeleitet.
Ein Bearbeitungszeitraum von 3-4 Werktagen muss eingeplant werden.
Studierende unserer Universität müssen schriftlichen Kontakt über den Studierenden-Mail-Account tätigen.
Ansonsten kann die Anfrage nicht bearbeitet werden.per Post:
Universität Vechta
Immatrikulationsamt
Postfach 15 53
D - 49364 Vechtatelefonisch:
Ihre Bewerbung betreffend:
04441-15-373 (BewerbungsHotline)
Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr
(nur 01.06. - 30.09. eines jeden Jahres)Ihr Studium betreffend:
04441-15-373 (ServicePoint)
Montag bis Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 14.00 Uhrsiehe auch FAQ E-Mail-Kontakt
Hier gelangen Sie zur Seite des Immatrikulationsamtes#188Kontaktdaten (von Bewerberinnen/Bewerbern und Studierenden)
Bei Ihren Kontaktdaten handelt es sich um:
- Heimat-/Semesteradresse
- Festnetz-/Handy-Nr.
- private E-Mail-AdresseSie sind verpflichtet, dem Immatrikulationsamt immer Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen.
1) Bereits immatrikulierte Studierende müssen Änderungen der Kontaktdaten im Online-Service eigenständig verwalten. Sie können maximal eine Heimatadresse und eine Semesteradresse erfassen. Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.
Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).Besonderheiten gelten bei einer Namensänderung (siehe FAQ Namensänderung).
2) Bewerber und Bewerberinnen können ihre Kontaktdaten während der Bewerbungsphase in dem Bewerbungsportal aktualisieren.
*Besonderheit: Bei den über Hochschulstart verwalteten Studiengängen (an unserer Universität den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit betreffend) gilt: Wenn Sie Ihre Kontaktdaten im Bewerbungsportal unserer Universität ändern, werden diese stündlich automatisch von Hochschulstart überschrieben, so dass wir in diesem Fall keine Kenntnis von der Änderung erlangen. Wichtig: Das Ändern von personenbezogenen Daten für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit müssen Sie direkt bei Hochschulstart durchführen.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#189Kontodaten - Bankverbindung
Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und Gebühren lautet wie folgt:
Kreditinstitut: NORD/LB
IBAN: DE 69 2505 0000 0101 426708
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname
Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben?
In der Regel wird die Zahlung der korrekten Matrikelnummer zugeordnet. Über den Online-Service ist der Zahlungseingang ca. nach 4 - 5 Werktagen einsehbar. Rückfragen richten Sie gern an immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung oder der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#190Korrespondenzadresse
Eine Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die Sie Briefpost, Anschreiben etc. erhalten.
Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben. Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse ausgewählt werden.
Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).
siehe FAQs Adressänderung, Heimatadresse, Kontaktdaten, Online-Service, Semesteradresse
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#980Krankenversicherungspflicht
Jede immatrikulierte Person muss krankenversichert sein, ausgenommen sind Personen über 30 Jahre, Promovierende und Gasthörer/-innen.
Gemäß § 199a Sozialgesetzbuch (SGB V) findet der Datentransfer von meldepflichtigen Daten zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt. Dabei ist die Absendernummer der Universität Vechta H0000998 anzugeben. Meldungen in Papierform werden nicht entgegengenommen oder verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Information zur Krankenversicherungspflicht (englisch: Compulsory proof ofhealth insurance).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#193Langzeitstudiengebühren
Gemäß § 12 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) wird jeder bzw. jedem Studierenden ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester zur Verfügung gestellt.
Das Studienguthaben mindert sich um die Anzahl der bisher studierten Semester an deutschen Hochschulen.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern, in denen eine Studierende bzw. ein Studierender1. beurlaubt ist,
2. ein Kind betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
3. einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des Pflegegesetzes pflegt,
4. als gewählte Vertreterin bzw. gewählter Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig ist (Anrechnung für maximal zwei Semester), oder
5. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt (Anrechnung für maximal zwei Semester).Studierende, deren Studienguthaben aufgebraucht ist, zahlen gemäß § 13 NHG für jedes Semester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro zusätzlich zum Semesterbeitrag.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.Zusätzlich ermöglicht der AStA der Universität Vechta eine Rückerstattung des Semestertickets. Informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des AStA.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#195Lebenslauf
Als zentraler Teil der Bewerbung für verschiedene Studiengänge wie z. B. für einen Masterstudiengang oder ein Promotionsstudium enthält der Lebenslauf alle Angaben zu den fachlichen Qualifikationen, bisherigen Erfahrungen sowie eine chronologische Übersicht von Studienzeiten/-tätigkeiten (PDF), die für das angestrebte Studium relevant sind.
Gemäß Zugangs- und Zulassungsordnungen ist bei einer Masterbewerbung immer ein Lebenslauf erforderlich. Lediglich bei einem internen Studiengangswechsel (z. B. von dem Bachelor Combined Studies in den Master of Education) wird der Lebenslauf nicht verlangt.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#196Leistungsnachweis
Ein Leistungsnachweis - auch ToR (=Transcript of Records) genannt - ist eine Auflistung aller Leistungen einer bzw. eines Studierenden während oder am Ende des Studiums. Dieses wird im zuständigen Prüfungsamt Ihrer Universität erstellt.
Für die Bewerbung bzw. Einschreibung in Masterstudiengänge an der Universität Vechta müssen
- externe Bewerber und Bewerberinnen (auch ehemalige Studierende) die erbrachten Leistungen im grundständigen Studium - in der Regel Bachelorstudium (oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium) - ggf. mit dem Zeugnis des Hochschulabschlusses und einem Leistungsnachweis belegen. Ausländische Leistungsnachweise und Zeugnisse müssen in deutscher Sprache übersetzt sein.
Für die Bewerbung im Bewerbungsportal unserer Universität reicht für die Zugangsprüfung zunächst das Hochladen des elektronischen Nachweises. Erfüllen Sie die Zugangskriterien, müssen externe Bewerberinnen und Bewerber mit Annahme des Studienplatzes und Einreichen der Annahmeerklärung den Leistungsnachweis im Original mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes der fremden Universität/Hochschule beifügen. Alternativ akzeptieren wir bei den Leistungsübersichten auch eine einfache Übersicht mit Verifikationsmöglichkeit.
- interne Bewerber und Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt einer Masterbewerbung noch in dem grundständigen Bachelorstudiengang an der Universität Vechta eingeschrieben sind, einen aktuellen Leistungsnachweis elektronisch im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen. Erfüllen Sie die Zugangskriterien (vorläufig oder endgültig), müssen in der Regel keine weiteren Nachweise des grundständigen Studiums (auch nicht das Bachelorzeugnis) nachgereicht werden.
Siehe auch FAQ Masterstudiengänge
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#197- externe Bewerber und Bewerberinnen (auch ehemalige Studierende) die erbrachten Leistungen im grundständigen Studium - in der Regel Bachelorstudium (oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium) - ggf. mit dem Zeugnis des Hochschulabschlusses und einem Leistungsnachweis belegen. Ausländische Leistungsnachweise und Zeugnisse müssen in deutscher Sprache übersetzt sein.
Lichtbild - Passbild - Foto
Das von Ihnen in Stud.IP bzw. im Bewerbungsportal hochgeladene Lichtbild (Foto/Passbild) wird auf die Vorderseite der UniCard gedruckt. Es handelt es sich um ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal. Sie können Ihre Bewerbung also nun abschließen, wenn Sie ein Foto hochgeladen haben. Die UniCard berechtigt Sie u. a. zur Nutzung des Nahverkehrs. Detaillierte Informationen zur UniCard erhalten Sie auf den Seiten des Rechenzentrums.
Siehe auch FAQ UniCard, Semesterticket, Fotoupload (Pflichtfeld im Bewerbungsportal)
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#198Masterstudiengänge
Die Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs regelt unter anderem, welche fachlichen Voraussetzungen Sie benötigen, den Studienbeginn und die Bewerbungsfrist. Von der Übersicht der Studiengänge aus gelangen Sie zu den jeweiligen Ordnungen.
Für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges, fachlich geeignetes Studium - Bachelor-Studium oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium - abgeschlossen haben oder Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. zu einem Stichtag nachweisen können. Der Nachweis einer vorläufigen oder endgültigen Mindestnote des vorangegangenen Studiums ist entfallen. Bestimmte abgelegte Module und/oder Praktika können dennoch eine Grundvoraussetzung sein. Für Internationale Bewerbungen ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und ein Ausweis- oder Legitimationsdokument erforderlich.
- Die Masterstudiengänge - Erstsemester beginnen in der Regel zum jeweiligen Wintersemester.
- Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Masterstudiengänge zulassungsfrei, Sie erhalten bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz.
- Die Einschreibung in ein Höheres Fachsemester bzw. ein Studiengangswechsel sowie in bestimmte Erweiterungsfächer, einen Anpassungslehrgang oder Quereinstieg im Master of Education ist auch zum Sommersemester möglich,
Informieren Sie sich vor einer Bewerbung über unser Studienangebot und die dort angegebenen Fristen.
Wichtige Modalitäten zur Bewerbung und Einschreibung, einzelne Schritte sowie den Link zum Bewerbungsportalfinden Sie auf der Seite Einschreibung in einen Masterstudiengang.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#15Matrikelnummer
Studierende erhalten bei der ersten Einschreibung an der Universität Vechta eine eindeutige 6-stellige Matrikelnummer. Diese Nummer ist Teil des Benutzernamens (Bsp: s123456). Auch bei einer Wiedereinschreibung wird die Matrikelnummer in der Regel weiter verwendet.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ Zugangsdaten und auf der Seite des Rechenzentrums.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#443Mehrfachbewerbung bei Bachelorstudiengängen
Wenn Sie sich favorisiert für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben, dann tätigen Sie bitte auch zunächst nur diese Bewerbung und warten ab, ob Ihnen der beantragte Studienplatz zugewiesen wird.
Sollten Sie die diesem Zeitpunkt zusätzlich einen Antrag auf Immatrikulation (also in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge) stellen, bleibt dieser - im Falle einer Mehrfachbewerbung - solange ohne Bearbeitung, bis feststeht, ob Ihnen ein Studienplatz im zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach zugewiesen werden konnte.
Es gilt:
Sofern Ihnen der gewünschte Studienplatz nicht zugewiesen wird, haben Sie noch bis zum 30.09. des Jahres die Möglichkeit, Ihre Alternativbewerbung für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge (z. B. nach einer Teilzulassung - Teilannahme) abzugeben.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#16Mehrfachbewerbungen für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge
Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Studiengänge beworben haben, wird der zuletzt von Ihnen in Papierform eingereichte und unterschriebene Antrag vom Immatrikulationsamt bearbeitet. Der erste Antrag verliert automatisch seine Gültigkeit. Der Studienplatz für den ungültigen Antrag wird über das Bewerbungsportal an Sie "zurückgegeben" und nicht mehr bearbeitet.
siehe auch FAQ Benutzeraccount
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#18Mehrfachstudiengang
Ein Mehrfachstudiengang ist ein Studiengang, der mehrere Studienfächer umfasst
(z.B. Bachelorstudiengang Combined Studies und Master of Education) .Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#19Motivationsschreiben
Motivationsschreiben können zum Bespiel für Masterstudiengänge relevant sein. Aktuell ist für keinen der angebotenen Masterstudiengänge ein Motivationsschreiben erforderlich.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#20Nachreichen von Unterlagen / Nachsendefrist
Je nach Studiengang, Fach und Art des Nachweises unterscheiden sich die Nachreichfristen, das Format und ggf. der Nachreichweg.
Wichtig:
Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Fächer führt das verspätete Einreichen von Unterlagen zu Nachteilen oder zum Ausschluss vom Vergabeverfahren!
Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Fächer/Studiengänge zulassungsfrei.Verschiedene Wege der Nachreichung:
- Sofern Sie Ihre Bewerbung elektronisch abgesendet haben und nachträglich einen digitalen Nachweis ergänzen möchten, können Sie den Antrag solange zurückziehen und wieder bearbeiten, bis er sich noch nicht im Antragsstatus "in Bearbeitung" befindet. Sobald wir Ihren Antrag "in Bearbeitung" haben, können Sie k e i n e Belege direkt hochladen und müssen für die Übersendung Ihrer Belege unser Kontaktformular verwenden. Alternativ können Sie die Prüfung Ihres Antrages und die entsprechende elektronische Nachforderung von Unterlagen abwarten (siehe Ausführungen zu 2 - 3).
- Befindet sich Ihr Antrag im Status "in Bearbeitung" und die Sachbearbeitung stellt fehlende Unterlagen fest, wird im Bewerbungsportal eine automatische Aufforderung mit entsprechender Nachsendefrist generiert.
- Sie erhalten dazu eine automatisch generierte E-Mail und können im Gegenzug im Portal die angeforderte/n Datei/en innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Button „Unterlagen nachreichen“ hochladen.
- Spätestens zur Immatrikulation müssen verschiedene Belege von Ihnen eingereicht werden. Das Immatrikulationsamt behält sich vor, stichprobenartig amtlich beglaubigte Dokumente anzufordern.
Wie geht es weiter?
Die Sachbearbeitung wird sämtliche Nachreichungen zeitnah prüfen.
Schauen Sie daher regelmäßig in Ihr Bewerbungsportal, um dort die Bearbeitung der nachgereichten Unterlage zu sichten.siehe auch FAQ Unterlagen nachreichen, Vollständigkeit der Unterlagen
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#23- Sofern Sie Ihre Bewerbung elektronisch abgesendet haben und nachträglich einen digitalen Nachweis ergänzen möchten, können Sie den Antrag solange zurückziehen und wieder bearbeiten, bis er sich noch nicht im Antragsstatus "in Bearbeitung" befindet. Sobald wir Ihren Antrag "in Bearbeitung" haben, können Sie k e i n e Belege direkt hochladen und müssen für die Übersendung Ihrer Belege unser Kontaktformular verwenden. Alternativ können Sie die Prüfung Ihres Antrages und die entsprechende elektronische Nachforderung von Unterlagen abwarten (siehe Ausführungen zu 2 - 3).
Nachrückverfahren
Für das zulassungsbeschränkte Fach Sachunterricht wird zum Wintersemester 2024/25 kein Nachrückverfahren durchgeführt.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#24Nachteilsausgleich
Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.
siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#25Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Internationale Bewerbende müssen entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen.
Welche Nachweise bis wann einzureichen sind, ist u.a. in der Immatrikulationsordnung in § 1,3 Satz 2-4 geregelt.
Lassen Sie sich im International Office dazu beraten.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#26Navigation im Bewerbungsportal bei Online-Bewerbung
- Füllen Sie bitte in der Online-Bewerbung jede Zeile der Reihe nach aus. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
- Wechseln Sie mit „Weiter“ zur nächsten Seite; Änderungen auf einer Seite werden nur durch Klicken des "Speichern“ Buttons gesichert.
- Nutzen Sie die Info- bzw. Hilfebuttons bei Unklarheiten.
- Im rechten Auswahlmenü können Sie persönliche Informationen, wie z. B. Anschrift, E-Mail, Telefon bearbeiten.
- Am Ende der Bewerbung geben Sie die Bewerbung elektronisch ab oder Sie gehen zurück zur Übersicht, um dort ggf. Änderungen z.B. zur Hochschulreife, zur bisherigen Laufbahn usw. vorzunehmen.
- Hilfreich ist auch die „Kontrollansicht“.
- Achten Sie auf weitere Hinweise und Nachrichten im Portal und in Ihren E-Mail-Postfach.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#29Neueinschreibung
Von der Neueinschreibung wird gesprochen, wenn vormals bereits (zu irgendeiner Zeit in Deutschland) studiert wurde und nun (z. B. aufgrund von Hochschulwechsel oder durch erfolgte Wiedereinschreibung (nach Studienzeitunterbrechung)) an unserer Universität das Studium wieder aufgenommen wird.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#30Numerus Clausus (NC)
„Numerus Clausus“ (NC) bedeutet „Begrenzte Anzahl“ und gibt an, dass es weniger Studienplätze als Bewerber gibt. Der NC-Wert entsteht erst im Vergabeverfahren und variiert jährlich aufgrund unterschiedlicher Bewerberzahlen und Noten.
Diese Übersicht der Auswahlgrenzen (NCs) - PDF bietet alte Werte, die jedoch wenig aussagekräftig sind und nicht von einer Bewerbung abhalten sollten.
Für weitere Fragen steht die Zentrale Studienberatung der Universität Vechta gerne zu Ihrer Verfügung.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#34Ohne Zulassungsbeschränkung
Im Bewerbungsportal wird bei zulassungsfreien Studiengängen/-fächern der Zulassungstyp "ohne Zulassungsbeschränkung" angezeigt.
Dieses betrifft zulassungsfreie Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester).
Ein Studiengang oder ein Studienfach ist zulassungsfrei, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten können. Erfüllen Sie also die Zugangsvoraussetzungen und haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie die nötige Einzahlung geleistet (siehe auch FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren), steht einer Einschreibung nichts mehr im Wege.
Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen/-fächern kein Bescheid versendet wird. Ausführliche Informationen zur sogenannten direkten Einschreibung haben wir auf der jeweiligen Bewerbungsseite des entsprechenden Studiengangs für Sie zusammengestellt.
siehe auch FAQ zulassungsfrei, zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen), Zulassungstyp
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1965Online-Immatrikulation
In Bachelorstudiengänge/-fächer ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich direkt über das Bewerbungsportal einschreiben, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie durchlaufen damit auch die Online-Immatrikulation.Eine Ausnahme bilden "Anträge mit Vorprüfung"
- für eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang Combined Studies, bei denen die Sachbearbeitung zunächst Ihren Hochschulzugang prüft, um Ihnen dann im Ergebnis im besten Fall im Bewerbungsportal eine Zulassung anzuzeigen in Folge derer Sie dann die Online-Immatrikulation durchlaufen können. Für diesen Fall werden Sie über ein Infotextfeld entsprechend informiert.
- für Anträge auf Zulassung in die höheren Fachsemester der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge. Hier können Sie die Online-Immatrikulation erst durchlaufen, wenn wir Ihnen ein Zulassungsangebot im Bewerbungsportal abbilden, in Folge dessen Sie die Immatrikulation beantragen und die Online-Immatrikulation durchlaufen können.
- für alle Masterstudiengänge. Auch hier erfolgt nach der Online-Bewerbung eine Zugangsprüfung. Sobald Sie zugelassen sind, müssen Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen. Bei internen BewerberInnen wird die Online-Immatrikulation nicht verlangt. Details entnehmen Sie der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.
Die endgültige Immatrikulation erfolgt erst, wenn alle Einschreibunterlagen vorliegen, der Semesterbeitrag bezahlt ist und die elektronische Krankenversicherungsmeldung eingegangen ist. Fehlt die Krankenversicherungsmeldung und/oder die Zahlung, wird eine vorläufige Immatrikulation durchgeführt. Wir halten Sie per E-Mail auf dem Laufenden.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#36- für eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang Combined Studies, bei denen die Sachbearbeitung zunächst Ihren Hochschulzugang prüft, um Ihnen dann im Ergebnis im besten Fall im Bewerbungsportal eine Zulassung anzuzeigen in Folge derer Sie dann die Online-Immatrikulation durchlaufen können. Für diesen Fall werden Sie über ein Infotextfeld entsprechend informiert.
Online-Service
Unser Online-Service umfasst den Zugriff zum Prüfungsportal, sowie die Bewerbungs- und Studierendendaten.
Online-Service für Studierende:
Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich im Online-Service für Studierende mit dem Hochschulaccount des Rechenzentrums "s123456" und dem dazugehörigen Passwort (siehe FAQ Stud.IP) anmelden.
Sie können diverse Bescheinigungen (z. B. Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen) online selbst ausdruckenSie sind verpflichtet, uns Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Der Online-Service ermöglicht Ihnen bequem von zu Hause aus Ihre Adresse und/oder sonstige Kontaktdaten zu aktualisieren. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf) und beachten Sie die Besonderheiten bei einer Namensänderung.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#37Parallelstudium
Informationen, wann und wie Sie einen Antrag Parallelstudium stellen müssen, finden Sie in dem Informationsblatt Parallelstudium - PDF.
Folgende Antragsversionen stehen Ihnen zum Ausfüllen am PC zur Verfügung:Antrag Parallelstudium - englische Version - pdf
Das Informationsblatt sowie die Anträge finden Sie auch im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.
Sofern Sie ein Parallelstudium anstreben, laden Sie den ausgefüllten Antrag im Bewerbungsverfahren als Datei hoch.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#38Passbild
siehe FAQ Lichtbild-Passbild-Foto
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#39Promotion
Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf der Seite Promotionsstudium.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#42Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Vechta
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind, oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto) und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#45Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)
Bitte beachten Sie die Informationen im FAQ „Verzicht auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren“.
Die Rückgabe eines Studienplatzes wird auch als "Storno" oder "Stornierung" bezeichnet. Diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden! Bei einer Stornierung gilt die Einschreibung als nie erfolgt; das heißt, dass keine Hochschulsemester gerechnet werden. Es werden keine Gebühren fällig.
Es gibt diese 2 Unterscheidungen:- Sie sind noch nicht immatrikuliert: Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie im Bewerbungsportal die Möglichkeit, über den Button „Platz zurückgeben“ den Studienplatz endgültig zurückzugeben! Haben Sie den Semesterbeitrag überwiesen, müssen Sie zudem die Erstattung mit dem Antrag auf Erstattung (pdf) beantragen (digital über das Kontaktformular).
- Sie sind bereits immatrikuliert: Im Antragsstatus "immatrikuliert" finden Sie den Button "Platz zurückgeben" im Bewerbungsportal nicht mehr! Die Immatrikulation kann innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn (siehe FAQ Semestertermine) ausschließlich mit dem Antrag auf Erstattung (pdf) zurückgenommen werden. Wenn Sie bereits Ihre UniCard erhalten haben oder noch im Besitz einer "alten" UniCard sind, müssen Sie den Antrag zusammen mit der UniCard postalisch an das Immatrikulationsamt senden. Ohne UniCard genügt der Antrag digital über das Kontaktformular.
Eine Stornierung nach Immatrikulation kann auch seitens der Universität Vechta erfolgen, wenn z. B. eine vorläufige Immatrikulation aufgrund fehlender Krankenkassenmeldung vorliegt und der elektronische Nachweis einer gesetzlichen Krankenkasse nicht fristgerecht eingeht (siehe FAQs Krankenversicherungspflicht und vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)).
Tragen Sie sich bitte aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen wieder aus, die nicht in Ihrem Immatrikulationszeitraum liegen, um diese Plätze wieder freizugeben.
siehe auch FAQ Erstattung, Verzicht
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#48- Sie sind noch nicht immatrikuliert: Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie im Bewerbungsportal die Möglichkeit, über den Button „Platz zurückgeben“ den Studienplatz endgültig zurückzugeben! Haben Sie den Semesterbeitrag überwiesen, müssen Sie zudem die Erstattung mit dem Antrag auf Erstattung (pdf) beantragen (digital über das Kontaktformular).
Rückmeldesperre
Im Online-Service sehen Sie unter "Mein Studium > Studienservice" ggf. unter der Reiterkarte "Sperren"
etwaige Rückmeldesperren zu Folgesemestern (z.B. Zahlungsverzug Krankenversicherung, Auflagen, befristete Einschreibung Master etc.).Wenn das entsprechende Semester angezeigt wird, ist eine Rückmeldung in das betreffende Semester meist nur nach Klärung mit dem Immatrikulationsamt möglich.
Ohne Semesterangabe ist die Rückmeldung in der Regel nicht gesperrt (z.B. "HZB mit Fachbindung").Wird die Reiterkarte "Sperren" nicht angezeigt, ist bei Ihnen auch keine Sperre eingetragen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1915Selbstregistrierung
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder nach Exmatrikulation keine gültigen Zugangsdaten zum Online-Service haben (der Account ist mind. 180 Tage und max. 365 Tage nach Exmatrikulation gültig), müssen Sie sich für eine Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Vechta zunächst registrieren. Danach erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit Ihrer Benutzerkennung. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Die Bewerbungskennung gilt nur für das jeweilige Bewerbungsverfahren und wird am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
siehe FAQ Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto) und Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#64Semesteradresse
Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben. Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.
Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).
siehe FAQs Adressänderung, Heimatadresse, Kontaktdaten, Korrespondenzadresse, Online-Service
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#982Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren
Informationen zu Semesterbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf unserer Website Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren.
Für die Zahlung bei Einschreibung beachten Sie bitte auch die Hinweise im FAQ Einzahlung.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#66Semesterticket
Informationen zum Semesterticket erhalten Sie auf den Seiten des AStA der Universität Vechta: https://www.asta-uni-vechta.de.
Bitte beachten Sie, dass zunächst der gesamte Semesterbeitrag an das Immatrikulationsamt überwiesen werden muss, auch wenn Sie die Möglichkeit der Rückerstattung des Semestertickets aufgrund eines Härtefalls durch den AStA in Anspruch nehmen möchten.
Kontakt:
AStA Universität Vechta
https://www.asta-uni-vechta.de#67Semesterunterlagen
Die Semesterunterlagen erhalten Sie nach erfolgter vollständiger Immatrikulation.
Sie umfassen:
- die UniCard
- Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Serviceund E-Mail-Konto (für Studierende)
- Bescheinigungen über den Online-Service
- das Semesterticket (siehe AStA der Universität Vechta: https://www.asta-uni-vechta.de.)Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#68Sperren
siehe FAQ Rückmeldesperre
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1916Sprachkenntnisse - Sprachnachweise
siehe auch FAQ Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#69Stand/Status der Bewerbung
Den postalischen oder digitalen Eingang Ihrer Bewerbung und den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie ausschließlich über Ihr persönliches Bewerbungsportal unter Eingabe Ihrer Benutzerkennung und des von Ihnen festgelegten Passwortes unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen.
Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen den aktuellen Antragsfachstatus/Antragsstatus einzusehen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#70Status
siehe FAQ Antragsfachstatus und Antragsstatus.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#71Studienabschluss
Haben Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. An der Universität Vechta beantragen Sie die Ausstellung des Abschlusszeugnisses im jeweiligen Prüfungsamt. Bei weiteren Bewerbungen ist dieses in der Regel immer vorzulegen. Auch bei uns ist ein externer Hochschulabschluss in amtlich beglaubigter Form (siehe FAQ Beglaubigungen) nachzuweisen.
Für die Einschreibung in Masterstudiengänge an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium (Bachelor-Studium oder sonstiges, fachlich eng verwandtes Studium) erfolgreich abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung durch einen Leistungsnachweis belegen können. Sofern Sie den Bachelorabschluss an der Universität Vechta erlangt haben, müssen Sie kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen, es genügt eine einfache Kopie, z. B. über den Upload im Bewerbungsportal.
Eine Liste der im Bewerbungsportal hinterlegten Abschlüsse mit Erläuterungen finden Sie in der Übersicht der Hochschulabschlüsse (pdf).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#74Studiengangswechsel - Studienfachwechsel (Allgemeine Infos - Grundsätzliches)
Wenn Sie Ihr Studium im 1. oder höheren Fachsemester aufnehmen oder als bereits immatrikulierte Studierende oder immatrikulierter Student ein Fach oder den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie fristgerecht über das Bewerbungsportal einen Wechsel beantragen. Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer sind für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die die Einschreibvoraussetzungen erfüllen bzw. für den Wechsel in das höhere Fachsemester zugelassen wurden.
Beachten Sie diese Antragsfristen:
zulassungsfreie Fächer oder Studiengänge:
zum Sommersemester: 31.03.
zum Wintersemester: 30.09. - Ausnahme Erstsemesterstudierende: 15.11. (siehe ausführliche Hinweise im gesonderten FAQ).
zulassungsbeschränkte Fächer oder Studiengänge:
zum Sommersemester: 15.01.; Nachsendefrist: 01.03.
zum Wintersemester: 15.07.; Nachsendefrist: 31.08.Bitte achten Sie darauf, die Rückmeldegebühr fristgerecht zu zahlen.
Rückmeldefristen:
Wintersemester: 15.07. – 15.08.
Sommersemester: 15.01. – 15.02.
Nach Bearbeitung des Fach- oder Studiengangswechsels ändert sich Ihr Status im Bewerbungsportal nach der Bearbeitung nicht grundlegend zu "immatrikuliert". Dies gilt für Erstsemester und RückmelderInnen.Eine abschließende Antragsbearbeitung ist für Sie ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang über den Online-Service einsehbar, wo Sie dann aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen anfordern können. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich per E-Mail von Ihrem Studierendenaccount an: immatrikulationsamt.ba-wechsel@uni-vechta.de.
Wenn Sie BAföG beziehen, senden Sie dem BAföG-Amt eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, die den Fach- oder Studiengangswechsel bestätigt.
Überprüfen Sie regelmäßig im Bewerbungsportal den Bearbeituntsstand Ihres Antrags.
Dort lesen Sie:
- Aktuelle Informationen zum Antragsfachstatus und Antragsstatus.
Ob Sie in einem zulassungsbeschränkten Fach/Studiengang zugelassen sind, erfahren Sie im Bewerbungsportal. Zulassungsangebote werden dort elektronisch bereitgestellt. - Ob und welche Unterlagen fehlen bzw. elektronisch von Ihnen nachgefordert wurden. Behalten Sie dazu auch immer Ihre E-Mail-Posteingänge im Blick.
Hier ist eine Anleitung zur Antragsabgabe im Bewerbungsportal für Studierende (pdf).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#76- Aktuelle Informationen zum Antragsfachstatus und Antragsstatus.
Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (Wechsel in das erste Fachsemester von rückgemeldeten Studierenden unserer Universität)
- Folgen Sie der Anleitung Bewerbungsportal Start für Studierende unserer Universität (pdf).
- Erfassen Sie fristgerecht alle Bewerbungsdaten und vergessen nicht das fristgerechte Absenden Ihrer Bewerbung.
- Die Antragsprüfung erfolgt zeitnah.
- Ggf. werden Unterlagen digital von uns nachgefordert.
Zum Beispiel dann, wenn Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, der entsprechende Eignungsbeleg aber noch nicht mit dem Antrag hochgeladen wurde.
- Bei erfüllten Voraussetzungen und fristgerechter Zahlung der Rückmeldegebühr erfolgt die Umschreibung, die im Online-Service für Sie angezeigt wird, ca. innerhalb von 3-4 Wochen.
- Das Prüfungsamt wird über den Wechsel informiert.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
#1312- Folgen Sie der Anleitung Bewerbungsportal Start für Studierende unserer Universität (pdf).
Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (ausschließlich, wenn Sie den Antrag als Erstsemesterstudierende/r nach der Schließung des Bewerbungsportals stellen)
- Erstsemesterstudierende können bis zum 15.11. einen Fach- oder Studiengangswechsel in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge beantragen.
Nach dem 30.09. ist dies nicht mehr über das Bewerbungsportal möglich.
Verwenden Sie stattdessen diesen Antrag und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben (von Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse aus) digital an immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de.
- Für die Antragsbearbeitung planen Sie bitte 2-3 Wochen ein.
- Eine neue UniCard wird nicht erstellt.
Die neue Immatrikulationsbescheinigung im Online-Service zeigt Ihnen die Änderung an.
Das Prüfungsamt wird über den Wechsel in Kenntnis gesetzt.
Hier geht es zum Bewerbungsportal.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1313- Erstsemesterstudierende können bis zum 15.11. einen Fach- oder Studiengangswechsel in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge beantragen.
Studienplatztausch
Es besteht keine Möglichkeit zu einem Studienplatztausch.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#78Studienzeit-, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en
Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienzeitbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf (mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemester) an der/den besuchten Hochschule/n.
Bei erfolgter Exmatrikulation muss die Exmatrikulationsbescheinigung beigefügt werden.
Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Studienzeiten an unserer Universität brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.
Wer eine Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung für eine Bewerbung an einer anderen Universität/Hochschule oder für andere Zwecke benötigt, kann sich diese online über den Online-Service ausdrucken.
Ehemalige Studierende, die keinen Zugriff auf den Online-Service haben, stellen ihre Anfrage bitte schriftlich über das Kontaktformular.
siehe auch FAQ Bescheinigungen
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#79Studium ohne Abitur „offene Hochschule“
Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Seite Offene Hochschule – Studium ohne Abitur
Bei der sogenannten fachgebundenen Fachhochschulreife (Fachoberschule, Berufsoberschule) gem. § 18 Abs. 3 NHG, sind Sie an bestimmte Fächer gebunden.
Bei einer Immatrikulation auf Basis der beruflichen Vorbildung (sogenannte 3 + 3 Regelung gem. § 18 Abs. 4 S. 2 NHG) müssen die entsprechenden Nachweise mit dem Zulassungs- bzw. Einschreibantrag eingereicht werden.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#81Teilzulassung - Teilannahme
Wenn Sie nur eines von zwei zugelassenen zulassungsbeschränkten Fächern im Bachelor Combined Studies annehmen möchten bzw. nur in einem der Fächer zugelassen wurden, können Sie
- entweder eine neue Bewerbung für die gewünschte Fächerkombination im Portal hinzufügen oder
- die Funktion „Alternative Fächerkombination prüfen*“ nutzen.
Dabei müssen Sie für das zugelassene Fach eine fristgerechte Immatrikulation in Papierform im Immatrikulationsamt der Universität Vechta beantragen.
*Fehlt ein Zulassungsangebot für ein gewünschtes Fach, so können Sie dieses Fach ggf. auch durch ein zulassungsfreies Fach im Bachelorstudiengang Combined Studies ersetzen oder - je nach Bewerbungsmöglichkeit des jeweiligen Semesters - eine Einschreibung für einen der
zulassungsfreien Bachelorstudiengänge Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten, Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo), Management Sozialer Dienstleistungen oder Soziale Arbeit tätigen.Für den Bachelorstudiengang Combined Studies gilt, dass die von Ihnen gewählte Kombination zulässig sein muss.
- Übersicht Fächerkombinationsmöglichkeiten im Bachelor Combined Studies (PDF)
- Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (PDF)Wichtiges noch einmal kurz zusammengefasst:
- Bei Nichtannahme eines Zulassungsangebots verfällt dieses nach Ablauf der Frist.
- Bei Teilzulassung können Sie die Teilannahme über „Alternative Fächerkombination“ oder „Bewerbungsantrag hinzufügen“ vornehmen. FRIST BEACHTEN!!!
- Die Immatrikulation muss ordnungsgemäß beantragt werden (siehe ausführliche Hinweise weiter unten).
- Fehlende Unterlagen werden grundsätzlich im Bewerbungsportal angezeigt.
- Änderungen der Gewichtung der Fächer bedürfen eines separaten Antrags.
- Bei Ablehnung eines Fachs können Sie sich ggf. auch in ein höheres Fachsemester bewerben; zuvor sollten Sie die Modalitäten prüfen.
- Die Annahmefrist ist eine Ausschlussfrist; nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Bitte prüfen und beachten Sie stets die aktuellen Fristen und Hinweise im Portal.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber einmal mehr, als einmal zu wenig.
Nutzen Sie für Rückfragen gerne die Chatfunktion auf der Homepage oder das Kontaktformular vom Immatrikulationsamt.
Der Bewerbungsantrag wurde im Bewerbungsportal hinzugefügt und elektronisch abgegeben. Wie geht es weiter?
- Immatrikulationsantrag ausdrucken und unterschreiben.
- Fristgerechtes Einreichen in Papierform. Bereits eingereichte Anlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
- Fehlende Unterlagen können innerhalb der geltenden Nachsendefrist nachgereicht werden.
- Die Immatrikulation erfolgt innerhalb von ca. 4-6 Wochen.
Voraussetzung dafür: Alle Unterlagen liegen vor, die fällige Zahlung wurde verbucht, die elektronische Krankenversicherungsmeldung Ihrer Krankenkasse wurde zu uns übertragen. - WICHTIG: Die Annahmefrist ist eine Ausschlussfrist - nach ihrem Ablauf verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
- Falls Sie nicht am Nachrückverfahren für das abgelehnte Fach teilnehmen möchten, können Sie nun im Bewerbungsportal den alten Antrag zurückziehen.
- Andernfalls nehmen Sie - trotz des Einreichens eines neuen Antrags - automatisch am Nachrückverfahren teil und erhalten im Fall einer Zulassung eine Statusänderung per E-Mail und den entsprechenden Zulassungsbescheid für das vormals abgelehnte Fach im Portal.
Eine Gewichtungsänderung kann nicht mehr elektronisch angezeigt werden - Sie müssen manuell aktiv werden!!!
Bei einem neuen Antrag muss für das zugelassene Fach die ursprüngliche Gewichtung beibehalten werden.
Eine Änderung der Gewichtung erfordert eine Mitteilung über das Kontaktformular an das Immatrikulationsamt und kann erst wenige Tage nach einer erfolgten Einschreibung separat bearbeitet werden.
Im Fall oder Aufgrund einer Ablehnung wird ein Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester in Betracht gezogen:
Informieren Sie sich im Vorfeld bitte auf der Seite Bewerbung und Einschreibung (Unterseite des jeweiligen Studiengangs) bezüglich der entsprechenden Bewerbungsmodalitäten, bevor Sie einen entsprechenden neuen Antrag im Bewerbungsportal hinzufügen.
Bei Teilzulassung nach Durchführung eines Nachrückverfahrens beachten Sie bitte diese Informationen:
- Sie erhalten eine E-Mail mit Hinweis zur Statusänderung und können den Zulassungsbescheid im Portal einsehen.
- Um sich zu immatrikulieren, beantragen Sie die Immatrikulation über „Immatrikulation beantragen". durchlaufen die Online-Schritte und senden den Antrag auf Immatrikulation rechtzeitig per Post.
- Vergessen Sie nicht, den ungültigen Antrag über den entsprechenden Button zurückzuziehen; dies ist endgültig.
- Bei versehentlicher Rückgabe informieren Sie bitte das Immatrikulationsamt über das Kontaktformular. Innerhalb von ca. 3 Werktagen wird die Aktualisierung im Bewerbungsportal sichtbar.
Die Bearbeitung kann sich verzögern, wenn Unterlagen nicht vollständig elektronisch hochgeladen wurden. Der ausgedruckte, unterschriebene Immatrikulationsantrag und alle amtlich beglaubigten Anlagen müssen fristgerecht eingesendet werden. Details zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Checkliste. Wir prüfen die Unterlagen innerhalb von ca. 4 Wochen und empfehlen Ihnen, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal zu prüfen. Nach Posteingangsverbuchung und detaillierter Prüfung werden ggf. fehlende Unterlagen oder entsprechende Bearbeitungshinweise im Portal vermerkt.
Ändert sich dort Ihr Antrag nicht zu "in Bearbeitung" haben wir Ihre Unterlagen nicht erhalten.
In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen erneut übersenden; achten Sie dabei auf die Einreichfrist!!!
siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#83Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn Sie sich an der Universität Vechta für denselben Studiengang oder dasselbe Studienfach einschreiben möchten, für den oder das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass die oder der Studierende den Prüfungsanspruch nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass die oder der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt. An der Universität Vechta beantragen Sie diese formlos per E-Mail bei dem entsprechenden Prüfungsamt.
Ansprechpartner:
Akademisches Prüfungsamt
https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt#1226UniCard
Die UniCard wurde zum Wintersemester 2019/20 eingeführt. Sie begleitet Sie das gesamte Studium an der Universität Vechta und muss daher sorgsam aufbewahrt werden. Bei Verlust bzw. notwendigem Ersatz und Neuausstellung folgen Sie dem FAQ UniCard-Ersatz.
Die UniCard erhält ihre Gültigkeit für das betreffende Semester erst, nachdem sie durch die Studierende oder den Studierenden an einem entsprechenden Validierungsgerät an der Universität Vechta validiert wurde. Informationen zum Semesterticket erhalten Sie auf den Seiten des AStA der Universität Vechta: https://asta-uni-vechta.de.
Informationen zur Validierung und zur Funktion der UniCard erhalten Sie auf dieser Seite des Rechenzentrums.
Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.RückmelderInnen:
Sofern Sie im aktuellen Semester an der Universität Vechta immatrikuliert sind und sich für das Folgesemester zurückmelden, sollten Sie im Besitz einer gültigen UniCard sein. Die UniCard ist als Studierendenausweis erst für das Folgesemester gültig, nachdem Sie die Karte an der Universität Vechta an einem unserer Validierungsgeräte validiert haben.Neu- und ErsteinschreiberInnen:
Wenn alle für eine Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen (d. h. es werden Ihnen im Bewerbungsportal keine fehlenden Unterlagen angezeigt) und die Zahlung der für die Einschreibung fälligen Beiträge, Gebühren und Entgelte erfolgt ist, lesen Sie im Bewerbungsportal den aktuellen Antragsstatus "immatrikuliert".Dann wird Ihre UniCard gedruckt, validiert und ab ca. Anfang September bzw. Anfang März an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse von Seiten des Immatrikulationsamtes an Sie verschickt. Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Adresse im Bewerbungsportal und nach Ihrer Immatrikulation im Online-Service immer aktuell ist!
Wechselt der Antragsstatus noch nicht in "immatrikuliert", lesen Sie ergänzend den FAQ Vorläufige Immatrikulation Student/in (vorläufig).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#87Unterlagen nachreichen (Funktion im Bewerbungsportal)
Stellt die Sachbearbeitung fehlende Unterlagen fest, kann im Einzelfall im Portal eine automatische Aufforderung zum Nachreichen des entsprechenden Beleges generiert werden. Sie erhalten dazu eine automatische E-Mail und können im Portal die angeforderte Datei innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Button „Unterlagen nachreichen“ hochladen.
Schauen Sie aber auch auf andere Hinweise zu fehlenden Unterlagen im Portal oder in Ihren E-Mails.
siehe auch FAQ Nachreichen von Unterlagen/Nachsendefrist, Vollständigkeit der Unterlagen
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1962Verfahrensausschluss bzw. vorläufiger Ausschluss
Wenn bei der Prüfung der elektronischen Antragsunterlagen erforderliche Dokumente fehlen oder nicht fristgerecht nachgereicht werden, erfolgt ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom Verfahren.
Bei vorläufigem Ausschluss zeigt das Bewerbungsportal den Grund und die Frist zur Nachreichung an. Der Antragsstatus bleibt „in Bearbeitung“.
Werden bis Fristende keine fehlenden Unterlagen eingereicht, folgt der Ausschluss bzw. die "Rückgabe des Studienplatzes" bei Immatrikulationsanträgen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#96Verlängerungssemester (COVID-19-Pandemie)
Wenn Sie in den Semestern SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, haben Sie nach § 72 Abs. 14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes aufgrund der COVID-19-Pandemie Anspruch auf maximal vier Verlängerungssemester. Diese erhöhen Ihr persönliches Studienguthaben, so dass der Zeitpunkt, ab dem Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind, ggf. später eintritt.
Wenn Sie sich erstmals oder erneut an der Universität Vechta einschreiben möchten, legen Sie uns bitte für die genannten Semester Immatrikulationsbescheinigungen oder eine gesamte Studienverlaufsbescheinigung vor, aus denen die Hochschul- und ggf. Beurlaubungssemester hervorgehen.
Weitere Informationen zum Studienguthaben und zu Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/semesterbeitrag-/-beurlaubung.Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#441Verzicht
auf Teilnahme am Vergabeverfahren
Für zulassungsbeschränkte Fächer des ersten Fachsemesters:
Wenn ein Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal zugestellt wurde (Status dann: "Zulassungsangebot liegt vor"), der Studienplatz aber nicht angenommen ist, können Sie den Antrag mit „Antrag zurückziehen“ deaktivieren.
Wurde hingegen die Immatrikulation bereits beantragt und der Antrag auf Immatrikulation ausgedruckt und unterschrieben in Papierform an die Universität versendet, nutzen Sie „Platz zurückgeben“.Für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge und Masterstudiengänge:
Vor Versand Ihres Antrags auf Immatrikulation an die Universität oder bei noch nicht verbuchtem Posteingang desselben können Sie „Antrag zurückziehen“ wählen.
Befindet sich Ihr Antrag im Status "in Bearbeitung", nutzen Sie „Platz zurückgeben“.Für höhere Fachsemester gilt: Teilen Sie den Verzicht formlos über das Kontaktformular mit.
Sollten Sie den Semesterbeitrag schon gezahlt oder die UniCard erhalten haben, lesen Sie die FAQ Rückgabe des Studienplatzes bzw. Erstattung.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#98Visum
Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten erhalten nach Prüfung aller Zugangs- und Zulassungskriterien sowie der Deutschkenntnisse durch die involvierten Stellen (I-Amt, International Office, Prüfungsausschüsse, Studiengangskoordination) bei Zulassung bzw. Erfüllung der Studienvoraussetzungen automatisiert eine Visumsbestätigung. Diese wird Ihnen per E-Mail an die private E-Mail-Adresse, die Sie im Bewerbungsportal angegeben haben, zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu Visumsangelegenheiten finden Sie auf der Seite des International Office: https://www.uni-vechta.de/international-office/wege-an-die-uni-vechta/welcome-centre-promotion-forschung/vor-der-anreise/visumangelegenheiten.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1422Vollmacht
Sollten Sie sich im Ausland befinden oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, sich selbst um die Abwicklung Ihrer Studienbewerbung zu kümmern, können Sie durch eine Vollmacht eine andere Person beauftragen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Bitte füllen Sie dazu das Formular Vollmacht aus und reichen Sie es - möglichst im Original - mit den Kopien der Personalausweise (jeweils Vorder- und Rückseite) ein.
Hier können Sie das Formular herunterladen: Vollmacht (PDF)
Die englische Version des Vordrucks finden Sie hier: Vollmacht-Englisch (PDF).
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#146Vollständigkeit der Unterlagen
Für die Vollständigkeit der Unterlagen und Zahlungen sind Sie selbst verantwortlich.
Mit dem Zulassungsantrag müssen Sie außer der sogenannte Checkliste ggf. Dokumente hochladen, die für die Teilnahme am entsprechenden Vergabeverfahren zwingend erforderlich sind und bei Nichteinreichen unter Umständen den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben. Lesen Sie sich also bitte in Ihrem eigenen Interesse beim Tätigen der Online-Bewerbung genau durch, welche Dokumente Sie vor dem Absenden der Online-Bewerbung hochladen müssen und beachten Sie (sofern der Upload nicht direkt für Sie möglich ist) die entsprechende Einsendefrist.
Schauen Sie außerdem nach der elektronischen Antragsübersendung in regelmäßigen Abständen in Ihr Bewerbungsportal, um dort zu sichten, ob Ihnen ggf. fehlende Dokumente (Zeugnisbelege, Dienstbeleg, fehlende Bescheinigungen etc.) angezeigt werden, die einen vorläufigen Ausschluss oder Nachteile bei der Notenauswertung zur Folge haben, den/die Sie durch fristgerechtes Nachsenden (bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular) noch „heilen“ können.
Bei einer direkten Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer wird Ihnen nach erfolgter Bewerbung und anschließender Online-Immatrikulation mit dem Antrag auf Immatrikulation, den Sie ausdrucken und fristgerecht, unterschrieben in Papierform übersenden müssen, auch eine sogenannte Checkliste generiert.
Gleiches gilt für die Studienplatzannahme und entsprechende Online-Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer.Zunächst müssen Sie also dafür Sorge tragen, dass der unterschriebene Antrag auf Immatrikulation (zulassungsfreie Fächer/Studiengänge) fristgerecht (siehe Frist oben rechts auf dem ausgedruckten Antrag) im Immatrikulationsamt in Papierform eingeht.
Damit die Immatrikulation erfolgen kann ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche (auf der Checkliste aufgeführten) Unterlagen vollständig vorliegen, Ihre Krankenversicherung uns elektronisch Ihre Krankenversicherungsdaten übermittelt hat (siehe FAQ zur Krankenversicherungspflicht) und Sie die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge getätigt haben. Beachten Sie die Nachsendefristen!Unvollständig bzw. fehlerhaft eingereichte Unterlagen haben zur Folge, dass eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. In diesem Fall verzögert sich die Bearbeitung bis Sie die fehlenden/fehlerhaften Unterlagen fristgerecht nachgereicht haben.
Zu den Bewerbungs-, Einschreib- und Nachsendefristen informieren wir auf den jeweiligen Bewerbungsseiten.Grundsätzlich gilt:
Verwenden Sie für das nachträgliche Übersenden von Unterlagen bitte das Kontaktformular (Bewerbungsnummer mit angeben).Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#147Vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)
Erstmalige Einschreibung an der Universität Vechta:
Sie haben sich an der Universität Vechta online beworben und waren noch nie bei uns eingeschrieben. Fehlt für die Immatrikulation nur noch die Zahlung des fälligen Semesterbeitrags und/oder die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, erhalten Sie die Rolle „Student/-in (vorläufig)", welche für Sie aber keine wesentlichen Vorteile bringt.Das heißt, dass Sie in diesem Fall umgehend den fälligen Semesterbeitrag überweisen und/oder mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen müssen, um die Datenübertragung Ihrer Krankenversicherungsdaten zu uns auf den Weg zu bringen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unbedingt unsere Absendernummer H0000998 (Universität Vechta) mit.
Im Online-Service wird Ihnen unter Menü > Mein Studium > Studienservice folgender Satz angezeigt:
"Achtung, Sie sind noch nicht immatrikuliert, es fehlt noch etwas (z. B. die elektronische Meldung der Krankenkasse und/oder die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge). Kontrollieren Sie den Antragsstatus Ihrer Bewerbung unter Menü > Studienangebot > Studienbewerbung. Dort finden Sie wichtige Meldungen in der Infobox und Infotexte.Sie erhalten aus diesem Grund noch keine Zugangsdaten, können sich also bis zum Eintreffen der Zahlung sowie der elektronischen Krankenkassenmeldung weder Bescheinigungen im Online-Service herunterladen noch in Stud.IP anmelden und erhalten auch noch keine UniCard.
Bitte beachten Sie folgende Frist bei der vorläufigen Immatrikulation / Student/-in (vorläufig):
- Sommersemester: 15.05.
- Wintersemester: 15.11.
Wurde uns bis zu dieser Frist keine Versicherungsbestätigung (M10) übermittelt, wird die Stornierung/Löschung der „vorläufigen Immatrikulation“ ohne weiteren Bescheid kraft Gesetzes vorgenommen. Sie gelten demnach als nie immatrikuliert! Ein bereits überwiesener Semesterbeitrag wird kommentarlos an die Auftraggeber-Kontoverbindung zurück überwiesen. Dieses gilt auch bei einer beantragtenWiedereinschreibung (nach Studienunterbrechung) ohne fristgerechten Eingang der KV-Meldung.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ Krankenversicherungspflicht und Wiedereinschreibung.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#943Vorpraktikum
Ein Vorpraktikum ist für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nicht erforderlich.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#148Wartezeit
Grundsätzlich bezeichnet man als Wartezeit bzw. Wartesemester die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums. Die Wartezeit wird in vollen Semestern gezählt.
Die Rangfolge wird durch die Zahl der nachgewiesenen vollen Halbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, bestimmt. Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester).
Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben war.Ihre Wartezeit wird zu jedem Semester neu berechnet, zu dem Sie sich bewerben. Auch wer sich zwischenzeitlich einmal nicht beworben hat, erhält dafür die entsprechende Wartezeit. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet.
Es werden gem. § 28 der Niedersächsischen Hochschulzulassungsverordnung (NHZVO) höchstens 7 Wartesemester berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Rangliste.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#149Wiedereinschreibung
Wenn Sie in früherer Zeit Studierende oder Studierender unserer Universität waren, führen wir (im Falle einer Immatrikulation) Ihre alte Matrikelnummer weiter, weshalb Sie diese im Bewerbungsportal mit angeben müssen.
Verfügen Sie noch über Ihre Zugangsdaten für den Online-Service, so können Sie nach dem Login als Studierende bzw. Studierender über das Menü (befindet sich oben links) über „Studienangebot – Bewerbung“ die Bewerbung starten und mit Ihrem Studienkonto und der Matrikelnummer verknüpfen.
Zur Wiedereinschreibung benötigen wir eine aktuelle elektronische Meldung Ihrer bzw. einer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (siehe FAQ Krankenversicherungspflicht). Solange der Antragsstatus „Immatrikulation in Bearbeitung“ lautet, fehlt noch was. Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie regelmäßig den Antragsstatus, die Infotexte und Meldungen im Bewerbungsportal überprüfen.
Nach der erfolgten Wiedereinschreibung ändert sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal zu "immatrikuliert" und Sie erhalten die automatisierte Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation (pdf). Über die Startseite "Mein Studium-Studienservice“ können Sie sich über die Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen“ die Studienzeitbescheinigung des neuen Semesters anfordern.
Im Rahmen der Einschreibung geben Sie an, ob Sie im Besitz einer alten UniCard sind und diese weiterhin verwenden möchten. Nach der Immatrikulation können Sie diese UniCard validieren. Ohne entsprechende Angaben erhalten Sie eine neue UniCard auf dem Postweg. Fragen zur UniCard richten Sie an immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de.
Auf diesen Seiten unserer Homepage erläutern wir Schritt für Schritt den Weg zur Immatrikulation:- Bachelorstudiengang Combined Studies: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung-bachelor-combined-studies-universitaet-vechta
- Bachelorstudiengang Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten, Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo), Management Sozialer Dienstleistungen und Soziale Arbeit: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung/einschreibung-zulassungsfreie-bachelor
- Masterstudiengang: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung/einschreibung-zulassungsfreie-master
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#979Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation
Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1388Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung
Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#155Zugangsdaten für Studierende (Online-Service, Stud-IP, E-Mail-Konto)
Wenn der Status im Bewerbungsportal zu „immatrikuliert“ wechselt, wurden Sie eingeschrieben.
Alle neuen Studierenden erhalten innerhalb von 1-3 Tagen vom Rechenzentrum eine E-Mail an die im Bewerbungsportal hinterlegte private E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto. Sie erhalten damit auch Ihre 6-stellige Matrikelnummer. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner. Ihre UniCard erhalten Sie anschließend auf dem Postweg.
Fehlt zur Einschreibung einzig die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung, wechselt der Status nicht zu "immatrikuliert". Sie sind dann nur vorläufig immatrikuliert / StudentIn (vorläufig) und erhalten keine Zugangsdaten und auch keine UniCard. Setzen Sie sich dann dringend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung (siehe auch FAQ Krankenversicherungspflicht).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten IT-Dienste im Rechenzentrum.
Bei Fragen rund um die Zugangsdaten wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum der Universität Vechta.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#151Zugangsdaten vergessen (Bewerbungsportal Uni Vechta)
Wenn Sie die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal unserer Universität vergessen haben, so können Sie direkt auf der Eingangsseite unseres Bewerbungsportals (oben rechts „Zugangsdaten vergessen“) in Erfahrung bringen, wie Sie weiter vorgehen müssen.
#152Zugangsvoraussetzungen
Eine Zugangsvoraussetzung ist eine Bedingung, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um für einen Studiengang/ein Studienfach eingeschrieben zu werden oder in das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge aufgenommen zu werden. Eine solche Bedingung ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung – welche Bedingungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte den Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnungen der einzelnen Studiengänge und –fächer.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#154Zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)
Den Zulassungstyp "zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen)" verwenden wir im Bewerbungsportal für Anträge
- zulassungsfreie höhere Fachsemester in Bachelorstudiengänge
- alle zulassungsfreien Masterstudiengänge
Die Sachbearbeitung prüft diese Anträge auf Erfüllung aller erforderlichen Zugangskritierien und Anrechnungsnachweise ggf. unter Einbeziehung von internen Stellen wie das International Office, der Zentralen Studiengangskoordination oder des zuständigen Prüfungsausschusses.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1963Zulassungsfrei bzw. ohne Zulassungsbeschränkung
Im Bewerbungsportal wird bei zulassungsfreien Studiengängen/-fächern der Zulassungstyp "ohne Zulassungsbeschränkung" angezeigt. Dieses betrifft freie Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester).
Ein Studiengang oder ein Studienfach ist zulassungsfrei, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten können. Erfüllen Sie also die Zugangsvoraussetzungen und haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sowie die nötige Einzahlung geleistet (siehe auch FAQ Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren), steht einer Einschreibung nichts mehr im Wege.
Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen/-fächern kein Bescheid versendet wird. Ausführliche Informationen zur sogenannten direkten Einschreibung haben wir auf der jeweiligen Bewerbungsseite des entsprechenden Studiengangs für Sie zusammengestellt.
siehe auch FAQ zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen), Zulassungstyp
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#944Zulassungsordnungen
Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#164Zulassungstyp (im Bewerbungsportal)
Wir verwenden verschiedene Zulassungstypen im Bewerbungsportal; diese steuern die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren:
- ohne Zulassungsbeschränkung: zulassungsfreie Bachelorstudiengänge/-fächer (Erstsemester)
- zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen): zulassungsfreie Bachelorstudiengänge/-fächer (Höhere Fachsemester) und alle zulassungsfreien Masterstudiengänge
- örtliche Zulassungsbeschränkung: zulassungsbeschränkte Fächer im Bachelor Combines Studies Germanistik und Sachunterricht (Erstsemester)
- örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell): zulassungsbeschränkte Fächer Bachelor Combines Studies Germanistik und Sachunterricht (Höhere Fachsemester) sowie Erweiterungsfächer im Master of Education Deutsch und Sachunterricht
siehe auch FAQ ohne Zulassungsbeschränkung bzw. zulassungsfrei, zulassungsfrei (mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen), oertliche Zulassungsbeschränkung, oertliche Zulassungsbeschränkung (manuell)
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#1964Zweitstudium
Informationen zum Zweitstudium finden Sie im dem Informationsblatt zum Zweitstudium (PDF).
Beachten Sie, dass die amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis Abschluss Erststudium) mit der formlosen Begründung für das Zweitstudium im Immatrikulationsamt eingereicht werden muss. Dieses gilt ausschließlich für Bewerbungen in zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt#167