Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung
Information und Beratung zum Thema auf einen Blick
Studienkultur wird an der Universität Vechta groß geschrieben – insbesondere, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle einschließen. Dabei streben wir an, jeder/jedem Studierenden mit Handicap oder chronischer Erkrankung eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium und darüber hinaus am studentischen Leben zu ermöglichen. Ein Höchstmaß persönlicher Unabhängigkeit ist dabei unser Ziel und wir sind bestrebt Studienbedingungen stets weiter zu entwickeln. Es stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Information und Beratung
Orientiert am Student-Life-Cycle finden Sie in den folgenden Reitern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für verschiedene Themen Ihres Studienverlaufs. Sollten Sie unsicher sein, wen Sie kontaktieren können, bzw. können nicht genau festmachen, welchen Bereich Ihr Anliegen umfasst, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung.
Zentrale Studienberatung (Orientierung/Beratung)
Unterstützung hinsichlicht der Entscheidung für/gegen ein Studium wie auch eine eingehende Beratung zu Studienmöglichkeiten, -bedingungen und beruflichen Aussichten finden Sie bei der Zentralen Studienberatung. Sowohl bei Orientierungsangeboten als auch in der individuellen Beratung stehen Sie als Person im Mittelpunkt. Kontakt zur Zentralen Studienberatung.
Immatrikulationsamt (Härtefallantrag bei Hochschulzulassung)
Für Studiengänge/-fächer mit Zulassungsbeschränkungen gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Als Härtefall anerkannte Studienbewerberinnen und -bewerber erhalten im Rahmen der 2%igen Härtefallquote vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern einen Studienplatz. Die Kriterien für die Anerkennung eines Härtefalles sind sehr streng geregelt. Eine außergewöhnliche Härte besteht, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es der Bewerberin/dem Bewerber nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Kontakt zum Immatrikulationsamt.
Zentrale Studienberatung (Studienorganisation)
Bei allen Fragen rund um die Studienorganisation stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung zur Verfügung. Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation und einen individuellen Studienverlauf. Bei Fragen zu Studiengangs- oder Studienfachwechsel, Hochschulwechsel, Studienabbruch, Unterbrechung oder Beurlaubung, aber auch bei Fragen zum Umgang mit Studienbedingungen, Prüfungssituationen, Stundenplangestaltung sowie Lern- und Arbeitsmanagement stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Immatrikulationsamt (Befreiung: Langzeitstudiengebühren)
Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, deren Studierfähigkeit aufgrund der gesundheitlichen Situation eingeschränkt ist, können einen Antrag auf Befreiung von Langzeitstudiengebühren aufgrund unbilliger Härte stellen. Gesetzlich steht Ihnen nach §12 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ein Studienguthaben von Regelstudienzeit plus sechs weiterer Semester zur Verfügung. Für einen konsekutiven Master wird das Studienguthaben um die Regelstudienzeit des Masters erhöht. Sie sind angehalten, den Antrag auf Befreiung von Langzeitstudiengebühren rechtzeitig vor Ende der Rückmeldefrist zu stellen.
AStA (Befreiung: Semesterticket)
Studierende können auf Antrag von der Zahlung des Beitrages für das Semesterticket befreit werden, wenn sie studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung geltend machen. Dies ist mit einem amtsärztlichen Attest entsprechen nachzuweisen. Antragsformulare können beim AStA angefordert werden. Es gelten folgende Ausschlussfristen: Wintersemester 30.11. / Sommersemester 15.05.
Fachstudienberatung (Teilzeitstudium)
Grundsätzlich steht Ihnen die Möglichkeit offen, Ihr Studium vom Umfang her auf ein Teilzeitstudium zu reduzieren (15CP/Semester). Die Antragstellung erfolgt immer für zwei Semester, wobei die Studierbarkeit der dann abzuleistenden Module von der jeweilig zuständigen Fachstudienberatung bestätigt wird.
Psycho-Soziale Beratungsstelle (psb) des Studentenwerks Osnabrück
Lernblockaden, Prüfungsangst oder persönliche Probleme – das Studium besteht nicht nur aus Erfolgserlebnissen. Schwierige Phasen erlebt jeder einmal im Studium. Sie sind sogar eher die Regel als die Ausnahme. Nicht immer lassen sich diese Hindernisse schnell und aus eigener Kraft überwinden. Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet Kurse zur Bewältigung von Studienproblemen sowie vertrauliche Einzelgespräche an.
Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
Fragen, die sich im Zusammenspiel Ihrer gesundheitlichen Situation und zu absolvierenden Prüfungsleistungen ergeben, können Sie mit der Beauftragten für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung besprechen. Gemeinsam können Sie auch ausloten, ob die Beantragung eines Nachteilsausgleichs (siehe nächster Reiter oben für weitere Informationen) sinnvoll ist oder andere Maßnahmen zur Anpassung Ihrer Studienbedingungen erforderlich sind.
Zuständiger Prüfungsausschuss
Auch der für Sie in Ihrem jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss berät Sie gerne zum Thema Prüfungsleistungen. Kontakt stellen Sie jeweils über die Prüfungsausschussvorsitzende oder -vorsitzenden her. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes.
Career Service (Übergang Studium/Beruf)
Ihr Studienabschluss steht kurz bevor und Sie benötigen Unterstützung in der Gestaltung des Übergangs von der Hochschule in die Berufswelt? Dann finden Sie Unterstützung im Career Service der Universität Vechta. Fragen zu Bewerbungen, Arbeitsmarktorientierung und den nächsten Schritten können Sie hier anbringen.
Zentrale Studienberatung (Übergang Bachelor/Master)
Ihr Studienabschluss naht und Sie tragen sich mit dem Gedanken, einen konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Vechta oder auch einer anderen Universität aufzunehmen? Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie gerne in der Recherche geeigneter Studiengänge (auch im Hinblick auf die berufliche Relevanz eines Masterabschlusses) und den notwendigen interen/externen nächsten Schritten in der Konkretisierung Ihres Vorhabens.
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Informationen zu Grundlagen und dem Ablauf der Beantragung
Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Dabei orientieren sich die Hochschulen im Allgemeinen an der Definition von Behinderung des § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Zunehmend wird auch auf den Behinderungsbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Bezug genommen.
Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen können genauso wie Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen haben.
Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien.
(Nachweis: www.studierendenwerke.de/de/content/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise)
Bildnachweise: Richtlinie zum Nachteilsausgleich (woodpencil/AdobeStock), Vernetzung (tonjung/AdobeStock)



