Sie haben Ihren Bachelor in "Soziale Arbeit" oder einen vergleichbaren Studiengang der Sozialen Arbeit absolviert? Sie streben eine staatliche Anerkennung an? Dann sind Sie hier genau richtig! Denn durch das BAJ erhalten Sie Ihre staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin.
Und das Beste? Sie können das BAJ, nach Ihrem Abschluss, jederzeit beginnen!
Eventuell stellt sich Ihnen aber auch die Frage "Und was bringt mir die staatliche Anerkennung?". Die Antwort darauf haben wir: Noch heute ist die staatliche Anerkennung das „Gütesiegel" für eine praxisorientierte Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Sie bildet unter anderem die Voraussetzung für die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Zuständigkeiten öffentlicher und freier Träger.
Die Umsetzung der niedersächsischen Verordnung ist in einer eigenen Ordnung der Universität Vechta geregelt. Diese Ordnung der Universität bestimmt, dass das Berufsanerkennungsjahr entsprechend dem zweiphasigen Modell der §§4 ff. der niedersächsischen Verordnung erfolgt.
Wie erwirbt man also die staatliche Anerkennung? Zunächst müssen Sie Ihren Abschluss im Bachelor Soziale Arbeit der Universität Vechta oder einem vergleichbaren Studiengang der Soziale Arbeit haben. Dann müssen Sie ein Berufspraktikum im Anerkennungsjahr erfolgreich abschließen. Die letzte Hürde ist das Kolloquium (§ 1 Abs.1 der niedersächsischen Verordnung).
Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate, nach der Hälfte der Zeit benötigt das BAJ-Sekretariat eine kurze Zwischenbeurteilung. Es wird ein Ausbildungsvertrag zwischen Berufspraktikant/Berufspraktikantin und Einrichtung abgeschlossen nach den vertragsrechtlichen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und ein Antrag auf Zulassung zum BAJ bei der Universität Vechta gestellt. Sobald man das Anerkennungsjahr begonnen hat und spätestens mit Erhalt des Zulassungsbescheids der Uni, werden Gebühren fällig und das Studienangebot der begleitenden Lehrveranstaltungen kann wahrgenommen werden.
Der Antrag auf Zulassung zum BAJ ist, unabhängig vom Nachreichen einzelner Unterlagen, vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit online an die Universität Vechta zu stellen. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier auf unserer Seite.
Durch die berufspraktischen Tätigkeit arbeiten Sie sich in die praktische Soziale Arbeit und die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten ein und vertiefen gleichzeit Ihre Fachkenntnisse (§ 4 Abs.1 der niedersächsische Verordnung). Durch die Anwendung im Studium erworbener Kenntnisse und Kompetenzen können im eigenen professionellen Handeln praktische Erfahrungen gesammelt werden. Die berufspraktische Tätigkeit wird durch die Universität fachlich eng begleitet und supervidiert, sie wird dadurch zu einem zentralen Bestandteil des Prozesses beruflicher Sozialisation und Identitätsbildung.
Das klingt doch super oder nicht? Also nichts wie los und melden Sie sich hier über unser Onlineformular an!
Die Ausbildungsstelle muss vorallem die Ziele der niedersächsischen Verordnung zum BAJ zu erfüllen. Sie muss in ausreichendem Umfang in einem Feld Sozialer Arbeit tätig sein und eine regelmäßige Anleitung der Absolventen durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit hinreichender Berufserfahrung gewährleisten. Diesbezügliche Ausnahmen sind auf Antrag hin möglich. Die Ausbildungsstelle schließt mit den Absolventen für die Dauer des Berufspraktikums einen adäquaten Ausbildungsvertrag ab, dessen Bestandteil ein Ausbildungsplan ist. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan sind der Universität zur Genehmigung vorzulegen.
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