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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Vechta ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf www.uni-vechta.de, karriere.uni-vechta.de und bibliothek.uni-vechta.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Richtlinien des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Größtenteils werden Dokumente nicht in einer barrierefreien Fassung angeboten
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten
  • Nicht alle Bilder und Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt
  • Zu eingebundenen Videos stehen teilweise keine oder unvollständige Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung
  • Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt

Begründung

Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.

Die Universität Vechta verfügt über einen umfangreichen und vielfältigen Webauftritt. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.

Die verantwortlichen Stellen der Universität Vechta arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 22. April 2021 erstellt.
Methodik: Selbstbewertung

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen sind, oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen einschalten.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle telefonisch unter der Telefonnummer +49. (0) 511.120 4010 oder per E-Mail an schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

 

Ergänzung zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Assistenzsoftware zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation
  • ein Blaufilter
  • ein Nachtmodus
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen
  • eine Kompensation von Farbschwächen
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).

Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht