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Bevorzugte Platzvergabe für Studierende mit Familienverantwortung / mit Handicap oder chronischer Erkrankung

Studierende gemäß der Richtlinie zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung und Studierende mit Handicap oder chronischer (physischer/psychischer) Erkrankung, denen gemäß der Richtlinie zur Umsetzung von Nachteilausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen als Nachteilsausgleich ein Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen gewährt wurde (bzw. die aufgrund einer Einschränkung der Mobilität auf barrierefreie Räume angewiesen sind), werden bei der Platzvergabe für Module/Lehrveranstaltungen mit festgelegter Anzahl an Plätzen bevorzugt berücksichtigt.

Sie melden sich hier für die bevorzugte Platzvergabe in teilnahmebeschränkten und gruppierten Lehrveranstaltungen (Lehrveranstaltungen mit Lerngruppengröße) an. Für alle anderen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich entsprechend des Stud.IP-Zeitplans selbst eintragen.  Der Zeitraum für die Anmeldung zur bevorzugten Platzvergabe läuft für die Lehrveranstaltungen im Sommersemester von Freitag, den 16. Februar 2024, 16 Uhr bis Mittwoch, den 21. Februar 2024, 18 Uhr. Vorher oder nachher ist eine Anmeldung im Rahmen der bevorzugten Platzvergabe nicht möglich.  

Studierende, die zur Zielgruppe der Richtlinie zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung gehören, füllen bitte das Formular vollständig aus und laden den Nachweis Ihrer Familienverantwortung hoch. Ohne den Nachweis ist eine Teilnahme an der bevorzugten Platzvergabe nicht möglich. Studierende mit Handicap oder chronischer (physischer/psychischer) Erkrankung, die gemäß der Richtlinie zur Umsetzung von Nachteilausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen als Nachteilsausgleich ein Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen geltend machen wollen, kontaktieren bitte die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung (imke.kimpel@uni-vechta.de) und füllen das Formular ebenfalls aus. Ein Nachweis ist in diesem Fall nicht hochzuladen, da die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und Freigabe des Antrages direkt über die genannte Ansprechperson erfolgt. 

Technische Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nicht zwischenspeichern können. Füllen Sie es also erst aus, wenn Sie alle Angaben machen können und die beizufügende Bescheinigung im PDF-Format vorliegen haben.  Nach dem Versand Ihres Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, die alle Angaben enthält, die Sie im Formular gemacht haben. Sollten Sie diese Bestätigungsmail nicht erhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich noch innerhalb des Zeitraums der Platzvergabe über die E-Mail bevorzugte.Platzvergabe@uni-vechta.de bei uns.

FAQ

Schwangere Studentinnen und Studierende, die ihre eigenen Kinder oder Stief- sowie Pflegekinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen oder die nahestehende pflegebedürftige Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden nachweislich pflegen, können am Verfahren zur bevorzugten Platzvergabe für teilnahmebeschränkte und gruppierte Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn Sie

  • während der zeitlich beschränkten Anmeldefrist das Anmeldeformular vollständig ausfüllen
  • und die Bescheinigung Mutterschutz bzw. die für das jeweilige Semester geltende Bescheinigung Studium mit Familienverantwortung als Nachweis hochladen.

Diese für die Teilnahme erforderlichen universitätsinternen Nachweisdokumente können Ihnen auf Antrag und Vorlage entsprechender Nachweise vom Immatrikulationsamt ausgestellt werden (ausführliche Infos hier). Wenn Sie diese Bescheinigungen nicht oder Sie Bescheinigungen, die nicht für das entsprechende Semester ausgestellt sind, hochladen, führt das zum Ausschluss von der Teilnahme an der bevorzugten Platzvergabe. Eine gesonderte Nachricht erhalten Sie dazu nicht.

Kümmern Sie sich bitte vor Beginn der Anmeldefrist der bevorzugten Platzvergabe frühzeitig um die Beantragung der genannten Bescheinigungen, wenn Sie durch die bevorzugte Platzvergabe für teilnahmeschränkte und gruppierte Lehrveranstaltungen den Stundenplan in gewissem Rahmen an Ihre Familienverpflichtungen anpassen möchten.

Erstsemesterstudierende können teilnehmen, wenn ihnen vor Beginn der Anmeldefrist alle Zugangsdaten sowie Matrikelnummer vorliegen und damit eine Beantragung der Bescheinigung Studium mit Familienverantwortung erfolgen kann oder bereits als Nachteilsausgleich ein Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen gewährt wurde (bzw. die aufgrund einer Einschränkung der Mobilität auf barrierefreie Räume angewiesen sind). Wenn Neu- und Wiedereinschreiber*innen im Zeitraum der Beantragungsfrist noch keine Matrikelnummer bzw. keine Zugangsdaten für Stud.IP oder den Online-Service vorliegen, ist eine Teilnahme am regulären Verfahren technisch nicht möglich. Wenden Sie sich als Studierende mit Familienverantwortung bitte in diesem Fall per Mail direkt an die Lehrenden, bei denen Sie im ersten Semester teilnahmebeschränkte oder gruppierte Lehrveranstaltungen belegen möchten, und bitten darum, dass Sie bevorzugt in die jeweilige Lehrveranstaltung aufgenommen werden. Die Anspruchsberechtigung ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z.B. Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigung über die Übernahme einer Pflege- oder Adoptivelternschaft und eine aktuelle Haushaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind und der*die Antragsteller*in im selben Haushalt leben / Gutachten des medizinischen Dienstes aus dem hervorgeht, wer die Pflegeperson/Pflegepersonen ist/sind, Nachweis, dass die vorgenannten Pflegeleistung tatsächlich erbracht wird sowie Nachweis des Verwandtschaftsgrades).

Das Formular wird automatisch zu Beginn der Anmeldefrist und bis zum Ende dieser auf dieser Homepage sichtbar geschaltet. Die Anmeldefristen für das jeweilige Semester werden frühzeitig mit der Veröffentlichung der Stud.IP-Zeitpläne bekanntgegeben.

Bitte halten Sie Rücksprache mit der*dem Beauftragten für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung (https://www.uni-vechta.de/studium/studienorientierung/studium-mit-handicap), um die notwendigen Nachweise für die Teilnahme zu klären und das gesamte Verfahren zu besprechen. Dies ist insbesondere bei besonderen Bedarfen Räume betreffend (Einschränkung der Mobilität o.a.) dringend notwendig.

Liegen der*dem Beauftragten für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung bereits entsprechende Nachweise vor, ist eine abermalige Einreichung an dieser Stelle nicht notwendig. Sie können das Antragsformular dann ohne entsprechenden Nachweis (Dateiupload) absenden.

In Stud.IP ist bei den Lehrveranstaltungen auf der Übersichtsseite „Allgemeine Informationen“ unter „Sonstiges“ vermerkt, ob eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt bzw. ob eine Lerngruppengröße festgelegt ist.

Nach Absendung des Onlineformulars zur Teilnahme an der bevorzugten Platzvergabe erhalten Sie eine automatische Nachricht, die eine Kopie der eingetragenen Formulardaten enthält. Studierende mit Familienverantwortung, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Beachten Sie, dass in diesem Fall keine gesonderte Nachricht versendet wird. Studierende mit einem Nachteilsausgleich werden direkt kontaktiert, falls eine Bescheinigung nachzureichen ist.

Sie erhalten grundsätzlich keine Rückmeldung zu den einzelnen Schritten der Antragsbearbeitung und die abschließende Bearbeitung kann über die Anmeldefrist hinaus dauern (in der Regel bis 2 Tage nach Ende des Beantragungszeitraums). Sie erhalten dann eine E-Mail von uns, mit der wir Sie über die Fertigstellung benachrichtigen.

Bitte prüfen Sie zuerst, ob wirklich alle Veranstaltungen beantragt werden müssen. Zur Anmeldung gesperrte oder nicht teilnahmebeschränkte Veranstaltungen müssen nicht eingetragen werden, da diese nicht unter die bevorzugte Platzvergabe fallen. Sollten trotzdem nicht alle Veranstaltungen in einen Antrag passen, reichen Sie bitte direkt im Anschluss einen zweiten Antrag ein.

Die bevorzugte Platzvergabe gilt nur für Veranstaltungen, die eine Teilnahmebeschränkung oder eine Lerngruppengröße haben. Auch Veranstaltungen deren Anmeldung grundsätzlich gesperrt ist, können nicht berücksichtigt werden. Zu diesen müssen Sie sich über die Lehrenden selbst anmelden. Eine selbstständige Anmeldung ist auch für alle Veranstaltungen ohne Beschränkung notwendig, da hier keine Platzknappheit  und somit kein Anspruch auf eine bevorzugte Eintragung besteht.

Da es sich hier um ein mehrstufiges Verfahren handelt, sollten Sie erst einmal abwarten. Die Eintragungen sind in der Regel bis 2 Tage nach Ende des Beantragungszeitraums abgeschlossen. Sie erhalten dann eine E-Mail von uns, mit der wir Sie über die Fertigstellung benachrichtigen. Bitte prüfen Sie nun gewissenhaft die Eingaben und melden sich bei Fehlern oder fehlenden Eintragungen beim Team Stud.IP. Keine Sorge, nach Beendigung des Verfahrens ist noch Zeit für Korrekturen.

Bitte prüfen Sie vor Absendung Ihres Antrags sorgfältig, ob Ihre Angaben korrekt sind. Sollten trotzdem Änderungsbedarfe auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an das Team Stud.IP. Bitte reichen Sie KEINEN neuen Antrag ein, da dies zu Verwechselungen führen kann.

Die angegebenen Informationen sind notwendig, um die gewünschten Veranstaltungen einwandfrei zu identifizieren. Wenn z.B. die Gruppenzuordnung versehentlich falsch angegeben wurde, kann die Veranstaltung über die Uhrzeit und Lehrenden trotzdem noch zugeordnet werden.

Bitte warten Sie einige Zeit, ob die E-Mail ggf. nur verzögert ankommt und prüfen unbedingt auch Ihren Spam Ordner.

Sollten Sie tatsächlich keine Bestätigungsmail mit der Zusammenfassung Ihres Antrags erhalten haben, wenden Sie sich bitte noch im Zeitraum der bevorzugten Platzvergabe (oder bei Teilnahme kurz vor Schluss, unverzüglich danach) per E-Mail an bevorzugte.Platzvergabe@uni-vechta.de und teilen uns dies mit. Wir können dann prüfen, ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und Sie ggf. noch entsprechend berücksichtigen.

Meldungen die z.B. erst am Donnerstag oder Freitag kommen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden, da ihr Versuch zur Teilnahmen während der Frist dann nicht mehr nachweisbar ist.