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Allgemeine Informationen zu Prüfungen


Jeder Studiengang bzw. jedes Studiengangscluster hat einen eigenen Prüfungsausschuss, den das Studiendekanat mit der rechtmäßigen Überwachung und Durchführung des Prüfungswesens beauftragt. Folgende Prüfungsausschüsse bestehen:

 

Prüfungsausschuss Bachelor Combined Studies


Prüfungsausschuss Bachelor Soziale Dienstleistungen für die Studiengange Bachelor Gerontologie, Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen und Bachelor Soziale Arbeit.


Prüfungsausschuss Bachelor Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Innovation


Prüfungsausschuss Master of Education für Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen und Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.


Prüfungsausschuss Master Kulturwissenschaften


Prüfungsausschuss Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen


Prüfungsausschuss Master Gerontologie


Prüfungsausschuss Master Management Sozialer Dienstleistungen


Prüfungsausschuss Master Soziale Arbeit


Die Termine für Studierende, die im jeweiligen Studiengang Ihr Studium abschliessen, finden Sie hier.

Der Prüfungszeitraum für Klausuren beginnt zwei Wochen vor und endet zwei Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des Semesters.

Die Prüfungstermine werden im ersten Monat des Veranstaltungszeitraums von den Lehrenden mitgeteilt.

In den zwei Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungszeit des Semesters werden Klausuren nur in der Veranstaltungszeit der zugehörigen Lehrveranstaltung geschrieben. Kann dies nicht umgesetzt werden, wird ein Alternativtermin (am Wochenende, in den Abendstunden oder in der lehrveranstaltungsfreien Zeit) angeboten.

In den zwei Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des Semesters werden Klausuren in der Veranstaltungszeit der zugehörigen Lehrveranstaltung geschrieben. Aus organisatorischen Gründen können auch andere Zeiten genutzt werden.


Die Anmeldung zu Prüfungen und die Abmeldung von Prüfungen erfolgt ausschließlich über den Online-Service (QISPOS) (Ausnahmen: letzte Wiederholungsprüfung, Bachelor- und Masterarbeiten).

Sollten Sie zum Prüfungstermin erkrankt sein, haben Sie unverzüglich ein ärztliches Attest gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 der Rahmenprüfungsordnung vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Bitte nutzen Sie das vorgesehene Formular.

Ärztliche Atteste für Modulprüfungen geben Sie bitte bei Ihren Lehrenden oder im Sekretariat des Faches ab.

Bei Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei Bachelor- und Masterkolloquien geben Sie das  Formular im Akademischen Prüfungsamt ab bzw. reichen es per Mail ein.

Im Falle einer letzten Wiederholungsprüfung müssen Sie dem Akademischen Prüfungsamt ein amtsärztliches Attest vorlegen.

Sollte ein anderer wichtiger Grund vorliegen, richten Sie sich bitte nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der Rahmenprüfungsordnung.

Erwarten Sie ein Kind und wollen in den Genuss des Mutterschutzes kommen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, informieren Sie sich gerne unter Studium mit Familienverantwortung. Für Studierende im Mutterschutz finden Sie hier entsprechende Formulare.

Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die Ihre Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt, konsultieren Sie bitte unsere Seite Studium mit Handicap

Ihre Leistungsübersichten rufen Sie bitte im Online-Service ab. Sofern Ihr Studiengang nicht in QISPOS geführt wird, richten Sie bitte von Ihrem Uni-Mail-Account eine Anfrage an servicepoint@uni-vechta.de.

 

Formulare, Merkblätter und Hinweise finden Sie im Download Center.

Studierende melden sich zu ihren Modulprüfungen über den online-Service (QISPOS) an. In der Fußzeile der Startseite finden Sie nähere Erläuterungen zur Prüfungsanmeldung in einem QISPOS-Leitfaden für Studierende sowie in einer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ).

Zur elektronischen Prüfungsanmeldung geht es hier: www.uni-vechta.de/online-service

Zu einer letzten Wiederholungsprüfung können Sie sich frühestens drei Monate nach der fehlgeschlagenen ersten Wiederholungsprüfung anmelden. Die Anmeldung soll spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten fehlgeschlagenen Wiederholungsprüfung erfolgen. Detaillierte Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Wenn Sie zum Termin erkrankt sind: Im Falle einer letzten Wiederholungsprüfung müssen Sie dem Akademischen Prüfungsamt ein amtsärztliches Attest vorlegen.

Zu Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit müssen Sie sich anmelden. Bitte nutzen Sie die Formulare und fügen Sie der Anmeldung, wenn Sie Studierende/r mit Familienverantwortung sind oder Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, einen entsprechenden Nachweis bei.

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Seite Anerkennung und Wechsel.