Nachstehende Informationen sind zu beachten, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Orts-, Fach- oder Studiengangswechsels bzw. einer Höherstufung) einschreiben möchten. Wenden Sie sich bitte bei einer angestrebten Einschreibung in ein höheres Fachsemester im Vorfeld an die zuständigen Ansprechpersonen in der Zentralen Studiengangskoordination.
Grundsätzlich gilt: In allen zulassungsfreien Studiengängen ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Einschreibung nur für das 2., 4. und/oder 6. Semester möglich. Für Ihre Bewerbung durchlaufen Sie die einzelnen Schritte, wie sie auf dieser Seite erklärt sind.
Im Bewerbungsportal hat Ihr Antrag aus technischen Gründen den Status "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)". Ihr Zulassungsantrag nebst sämtlicher erforderlicher Anlagen muss für das Wintersemester bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist) elektronisch eingegangen sein, für das Sommersemester bis zum 31.03. Ein Sonderantrag (z. B. Härtefallantrag, bevorzugte Zulassung…) braucht nicht gestellt zu werden. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und liegt die entsprechende Einstufung durch die Studiengangskoordination vor, wird im Gegenzug ein Zulassungsangebot unterbreitet.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungs- u. Ablehnungsbescheide für sämtliche Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester/Höherstufung für Studierende unserer Universität werden per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse geschickt. Externe Bewerber*innen erhalten die Bescheide an die E-Mail-Adresse, die uns mit der elektronischen Bewerbung angezeigt wird.
Welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie im grünen Drop-Down-Feld.
Immatrikulation: Die Immatrikulation läuft wie oben in Schritt 4 beschrieben ab. Bei Bewerber*innen auf höhere Fachsemester unterscheidet sich einzig die Bescheidzustellung, dass ein Zulassungsangebot unterbreitet wird oder eben nicht, wird nach Auswertung in jedem Fall für Sie in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.
Die Annahme des Studienplatzes muss innerhalb der im Bescheid benannten Annahmefrist (Ausschlussfrist) erfolgen, indem Sie im Bewerbungsportal fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation beantragen.
Genau, wie im oben genannten Schritt 4 notiert, müssen Sie dann den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht an unser Immatrikulationsamt in Papierform senden.
Bitte beachten Sie: Ist die Immatrikulationsfrist für den Studienplatz abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Immatrikulation. Fehlende Anlagen können aber nachgereicht werden (bei später Studienplatzzuweisung wird die Nachsendefrist entsprechend ausgedehnt).