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Immatrikulation in die Fachbachelor

 

Das Bewerbungsportal für das Wintersemester 2026/27 öffnet am 20.05.2026. Immatrikulationsanträge können dann entsprechend erstellt und abgegeben werden.

 

Gebäude Q (Bild: Universität Vechta/Meckel)

Fristen und Hinweise zum Vergabeverfahren der Studienplätze in unsere NC-freien Fachbachelor

An der Universität Vechta können Sie folgende Fach- oder Monobachelor im sozialen bzw. im sozialwissenschaftlichen Bereich studieren:

  • Bachelor Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten
  • Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen (MSD)
  • Bachelor Soziale Arbeit
  • Bachelor Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo)(hier ist eine Einschreibung zur Zeit allerdings nicht möglich)

Eine Bewerbung für das erste Semester für die Fachbachelor ist nur zum Wintersemester und ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Vechta möglich. Für einen reibungslosen Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess folgen Sie einfach den nachfolgend beschriebenen Schritten.

Eine Höherstufung bzw. ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ist sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich. Welche Voraussetzungen dafür gelten, finden Sie unten auf der Seite. Auch der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für Bachelorstudiengänge erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal.

Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Fachbachelor zulassungsfrei (ohne NC). Der Einschreibprozess erfolgt ausschließlich online. Folgen Sie einfach diesen Hinweisen:

  • Registrieren Sie sich zunächst im Bewerbungsportal bzw. melden Sie sich dort an.
  • Wenn Sie neu registrieren, erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie auf den Link, um die Registrierung abzuschließen. Danach können Sie sich anmelden.
  • Nach der Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten, kann die Antragsabgabe beginnen.
  • Um den Antrag zu erstellen, geben Sie alle geforderten Daten ein und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Wenn alle Angaben vorliegen, können Sie den Antrag abgeben.

Nach fristgerechter Antragsabgabe:

  • befindet sich Ihr Antrag im Status „eingegangen“. Die Prüfung erfolgt so schnell wie möglich. Im Bewerbungsportal ist dann der Status zu "In Bearbeitung" gewechselt.
  • Wenn Unterlagen fehlen, werden sie über das Bewerbungsportal nachgefordert. Sie erhalten dann eine E-Mail mit weiteren Informationen.
  • In Einzelfällen notieren wir zusätzliche Infos im Bewerbungsportal. Schauen Sie daher regelmäßig ins Portal, um nichts zu verpassen.

Damit Sie sicher planen können und frühzeitig über unser Onboarding-Programm informiert werden, empfehlen wir:

  • dass Sie den Antrag möglichst noch vor dem 31.08. abgeben. (Letzte Abgabemöglichkeit: 30.09.!) 
  • regelmäßig ins Bewerbungsportal zu schauen, ob Nachrichten oder Informationen für Sie bereitgestellt werden. 
  • regelmäßig Ihre E-Mails zu checken. (ggf. auch den SPAM-Ordner!)

Bearbeitungszeitraum: Wenn alle Angaben und Belege vorliegen, der Semesterbeitrag gezahlt ist (Achtung: Wird sofort fällig!) und die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung eingegangen ist, dauert es noch maximal 10-14 Tage, bis Sie eingeschrieben sind.

Beachten Sie auch die Informationen unten auf dieser Seite.

ZulassungsbeschränkungenAlle Fachbachelor sind zulassungsfrei (ohne NC).
BewerbungsmöglichkeitenZum Wintersemester sind Bewerbungen für das 3. und 5. Semester möglich.
Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für das 2., 4. und / oder 6. Semester möglich.
BewerbungsverfahrenOnline-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Vechta.
Achtung: Für das höhere Fachsemester müssen Sie ausreichend CP nachweisen (s. Übersicht).
BewerbungsfristWintersemester: 30.09. (Ausschlussfrist), Empfehlung: möglichst frühzeitig vor dem 31.08.! 
Sommersemester: 31.03. (Ausschlussfrist)
Benötigte DokumenteFolgende Dokumente und Nachweise werden benötigt:
  • Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abschlusszeugnis), ggf. übersetzt auf deutsch
  • Übersicht sämtlicher Tätigkeiten nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Lebenslauf/Chronologische Übersicht)
  • Transcript of Records
  • Der von der/dem Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichnete Bescheid auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
  • Ggf. Nachweis Abschluss Erststudium.
 
Frist für die Nachsendung von DokumentenBitte beachten Sie: Über die Antragsfristen hinaus kann keine Nachsendefrist gewährt werden. Daher gilt:
  • Wintersemester: 30.09.
  • Sommersemester: 31.03.
 
Bearbeitungszeitraum nach AntragsabgabeBei Vorliegen aller Belege und Angaben ca. 4 - 6 Wochen
ImmatrikulationIm Fall einer Einstufung bekommen Sie von uns ein Zulassungsangebot über das Bewerbungsportal. Den entsprechenden Bescheid schicken wir Ihnen per E-Mail zu. In der Folge können Sie innerhalb der angezeigten Einschreibefrist die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen.

Die Immatrikulation/Einschreibung erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt ist und die elektronischen Meldedaten von Ihrer Krankenversicherung vorliegen. (siehe auch FAQs Bewerbung & Studium).

Grundsätzlich gilt:

  • Fehlende Unterlagen fordern wir über das Portal per E-Mail nach.
  • In Einzelfällen notieren wir zusätzliche Infos für Sie im Bewerbungsportal.

Damit Sie nichts verpassen und alles rechtzeitig abgeschlossen werden kann, empfehlen wir:

  • eine Antragsabgabe deutlich vor dem 31.08.2026
  • einen regelmäßigen Check im Bewerbungsportal
  • einen regelmäßigen E-Mail-Check (auch SPAM-Ordner).
 

Schritt für Schritt zur Immatrikulation - Das Wichtigste auf einen Blick

Alle unsere Fachbachelor (siehe oben) sind zum Wintersemester 2026/27 zulassungsfrei. Das heißt: Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie auch einen Studienplatz erhalten - auch mit Fachhochschulreife. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Für eine erfolgreiche Bewerbung/Einschreibung brauchen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB)(z. B. Abitur) . Mit dem Nachweis einer Fachhochschulreife oder mit einer beruflichen Qualifikation können Sie sich auch einschreiben. Bei Bedarf können Sie Ihre HZB im Vorfeld von uns klären lassen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Studium ohne Abitur“.

Studienbewerber*innen aus dem Ausland empfehlen wir vor der Bewerbung, einmal mit dem International Office Kontakt aufzunehmen, um Fragen der Hochschulzugangsberechtigung zu klären (z. B. Anerkennung von Abschlüssen).

Schritt 2: Im Bewerbungsportal registrieren

Alle Bewerbungen und Einschreibungen werden über das Bewerbungsportal erfasst.

Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).

Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch.

Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.

Auch im Falle eines geplanten Studiengangwechsels müssen Sie sich im Bewerbungsportal anmelden und fristgerecht (mit entsprechenden Dokumenten) Ihren Antrag stellen. Denken Sie auch an die fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr innerhalbd der Rückmeldezeiträume (Sommersemester: 15.07. - 15.08., Wintersemester: 15.01. - 15.02.) für das Folgesemester. Nur dann kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Der Wechsel wird über den Online-Service abgebildet. Das Akad. Prüfungsamt wird entsprechend informiert.

Schritt 3: Einen Bewerbungsantrag abgeben

Nach der Registrierung beginnt der Einschreibeprozess. Füllen Sie dazu die Online-Formulare entsprechend aus. Wenn im Bewerbungsportal danach gefragt wird, laden Sie die geforderten Dateien hoch.

Für die Online-Bewerbung / Immatrikulation brauchen Sie die nachstehenden Dokumente. Die Universität Vechta behält sich vor, stichprobenartig amtlich beglaubigte Belege anzufordern:

  • Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
  • Ggf. Dienstbeleg für die Auswertung der Fachbindung Ihres Hochschulzugangs.
  • Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.); Formular auch im auch im Portal oder im Downloadcenter.
  • Krankenversicherungsdaten (Betriebsnummer, KV-Nummer u. Name der Krankenversicherung).
    Wichtig: Sie müssen Ihrer Krankenversicherung mitteilen, dass Sie sich an der Universität Vechta immatrikulieren werden, damit der erforderliche elektronische Datentransfer Ihrer Daten erfolgen kann.
  • Ein geeignetes, digitales Lichtbild zur Erstellung Ihrer UniCard.

Außerdem müssen im Einzelfall noch diese Dokumente hochgeladen werden:

  • Bescheinigung über sämtliche Vorstudienzeiten und Studienzeitunterbrechungen in Form von Exmatrikulationsbescheinigung/en, ggf. mit Ausweisung von Urlaubssemestern und ggf. ergänzend dazu eine formlose Erklärung zu Studienunterbrechungszeiten. Wenn die Exmatrikulationsbescheinigung noch fehlt, zunächst Übersendung der entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung/en.
  • Nachweis Abschluss Erststudium, wenn bereits ein Erststudium abgeschlossen wurde.
  • Ggf. Antrag auf Parallelstudium.

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:

  • DSH Stufe 2 oder
  • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
  • Nachweis TELC C1 Hochschule

Ein amtlich beglaubigter Beleg/Nachweis wird stichprobenartig eingefordert.

Schritt 4: Die Immatrikulation beantragen und abschließen

Wenn Sie die Immatrikulation beantragen, wird nach weiteren Daten und Dokumenten (inkl. Lichtbild für die UniCard) gefragt (s. a. Klappfeld).

Nach der elektronischen Antragsabgabe sollten Sie in regelmäßigen Abständen in das Bewerbungsportal und ihren E-Mail-Posteingang schauen. Ggf. werden fehlende Belege via E-Mail nachgefordert bzw. Rückfragen oder fehlende Unterlagen im Bewerbungsportal angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen fristgerecht reagieren müssen.

Erst mit der Überweisung des Semesterbeitrages und der elektronischen Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten (durch Ihre Krankenkasse) sind alle – für die Einschreibung erforderlichen – Voraussetzungen erfüllt. Der Semesterbeitrag ist unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer zu überweisen.

Rückmelder*innen (also bereits Studierende unserer Universität) überweisen für den angestrebten Fach- oder Studiengangwechsel in jedem Fall die Rückmeldegebühr innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Was danach passiert

Sobald die Antragsprüfung beginnt, wechselt der Antrag in den Status "in Bearbeitung / Immatrikulationsantrag in Bearbeitung". Ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten im Bewerbungsportal vornehmen. Eine Änderung der Daten erfolgt dann nur, wenn Sie diese über das Kontaktformular in Auftrag geben.
Wenn Sie über eine Fachhochschulreife verfügen, gilt die Vorgehensweise einer Vorprüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, wie wir Sie gleich zu Beginn, ganz oben auf dieser Seite ausführen.

Ihre hochgeladenen Unterlagen werden so schnell wie möglich geprüft. Hierfür muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. 10-14 Tagen eingeplant werden. Wenn alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, die fälligen Semestergebühren vollständig entrichtet sind und wir die Meldung von der Krankenkasse haben, erfolgt Ihre Immatrikulation. Diese wird im Bewerbungsportal mit dem Status "immatrikuliert" angegeben.

Schritt 5: Bestätigung der erfolgten Immatrikulation

Sie erhalten eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zum Versand der UniCard (sehen Sie ggf. auch im SPAM-Ordner nach). Sollte diese E-Mail nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.

ACHTUNG: Fehlen zum Zeitpunkt der Einschreibung noch Ihre Krankenversicherungsdaten, erfolgt die vorläufige Immatrikulation (siehe dazu auch ausführliche Infos in den FAQs zu Bewerbung & Studium unter der Überschrift „Vorläufige Immatrikulation“). Das Bewerbungsportal notiert aus technischen Gründen aber bereits für Sie den Status „immatrikuliert“, obwohl dieses letztlich noch nicht der Fall ist.
Lesen Sie gründlich die Service-Mail zum Sachverhalt und werden sie aktiv!
Sie können noch keine Bescheinigungen über den Online-Service anfordern.

Ausschließlich eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, über den Online-Service Bescheinigungen herunterzuladen.

 

Ihr Antrag befindet sich im Status: "vorläufig ausgeschlossen" oder "ausgeschlossen" und Sie wissen nicht warum?

Prüfen Sie die Angaben zum Sachverhalt, die für Sie im Bewerbungsportal notiert wurden. Über das Kontaktformular können Sie Rückfragen an die Sachbearbeitung richten. Gerne lassen Sie sich bei weiteren Fragen auch durch die Zentrale Studienberatung beraten.

Bewerbung/Einschreibung in höhere Fachsemester der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge

Ein Wechsel oder eine Höherstufung in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang ist bei vorliegenden Voraussetzungen sowohl zum Sommer als auch zum Wintersemester möglich. Alle Studiengänge sind zulassungsfrei.

Der Antrag wird über das Bewerbungsportal vorgenommen (s. oben).

Eine Ausnahme ist der Studiengangwechsel für Neueinschreiber*innen des ersten Semesters. In diesem Fall kann der jeweilige Wechsel bis zum 15.11. per Antragsformular (s. Downloadcenter "Antrag auf Fach-, Studiengangs- oder Gewichtungswechsel" vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt: Zum Wintersemester sind Bewerbungen nur für das 3. und / oder 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung nur für das 2., 4. und / oder 6. Semester möglich.

Im Bewerbungsportal hat Ihr Antrag aus technischen Gründen den Status "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)".

Wenn Sie, vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie für die Online-Einschreibung ins höhere Fachsemester unbedingt Ihre (damalige) Matrikelnummer.

Außerdem müssen Sie im Rahmen der Online-Einschreibung den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hochladen (obwohl dieser gegebenenfalls schon in der Universität vorliegt).

Auch der Semesterbeitrag (bereits immatrikulierte Studierende melden sich bitte regulär zum Folgesemester zurück) muss sofort gezahlt werden. Verwenden Sie als Verwendungszweck in jedem Fall Ihre alte Matrikelnummer und nicht die Bewerbungsnummer. Tatsächlich führen wir im Fall einer Wiedereinschreibung Ihre alte Matrikelnummer fort.

Wenn Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, benötigen wir von Ihnen – zusätzlich zur amtl. begl. Übersetzung Ihres Hochschulzugangsbeleges - einen dieser amtl. begl. Nachweise über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:

  • DSH Stufe 2 oder
  • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
  • Nachweis TELC C1 Hochschule

Für Ihre Einschreibung in ein höheres Fachsemester brauchen Sie nachstehende Dokumente (siehe auch die generierte Checkliste).

  1. Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (kann für die Bewerbung zunächst im Bewerbungsportal hochgeladen werden, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache).
  2. Übersicht sämtlicher Tätigkeiten nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (auch chronologische Übersicht genannt)
  3. Transcript of Records
  4. Den von der/dem Prüfungsbeauftragte/n bzw. der/dem Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichneten Bescheid auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
  5. Ggf. Nachweis Abschluss Erststudium und entsprechende formlose Zweitstudiumsbegründung (zunächst jeweils in elektronischer Form).

Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge


Bildnachweise: Bewerbungsportal (Meckel/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Bachelor Gerontologie (Andrea Piacquadio/Pexels), Bachelor Management sozialer Dienstleistungen (baranq/AdobeStock)