Nachstehende Informationen sind zu beachten, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Fach- oder Studiengangswechsels bzw. einer Höherstufung) einschreiben möchten. Wenden Sie sich bitte bei einer angestrebten Einschreibung in ein höheres Fachsemester im Vorfeld an die zuständigen Ansprechpersonen in der Zentralen Studiengangskoordination.
Grundsätzlich gilt: In allen zulassungsfreien Studiengängen ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Einschreibung nur für das 2., 4. und/oder 6. Semester möglich. Für Ihre Bewerbung durchlaufen Sie die einzelnen Schritte, wie sie auf dieser Seite erklärt sind.
Im Bewerbungsportal hat Ihr Antrag aus technischen Gründen den Status "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)". Ihr Zulassungsantrag nebst sämtlicher erforderlicher Anlagen muss bis spätestens zum 31.03.2022 (Ausschlussfrist) elektronisch eingegangen sein. Ein Sonderantrag (z. B. Härtefallantrag, bevorzugte Zulassung…) braucht nicht gestellt zu werden. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und liegt die entsprechende Einstufung durch die Studiengangskoordination vor, wird im Gegenzug ein Zulassungsangebot unterbreitet.
Welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie im grünen Drop-Down-Feld.
Immatrikulation: Die Immatrikulation läuft wie oben in Schritt 4 beschrieben ab. Bei Bewerber*innen auf höhere Fachsemester unterscheidet sich jedoch, dass Ihnen der Zulassungsbescheid per E-Mail zugestellt wird. In diesem Fall lesen Sie das Zulassungsangebot mit entsprechend lautendem Hinweis in Ihrem Bewerbungsportal.
Die Annahme des Studienplatzes muss innerhalb der im Bescheid benannten Annahmefrist (Ausschlussfrist) erfolgen, indem Sie im Bewerbungsportal fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation beantragen.
Genau, wie im oben genannten Schritt 4 notiert, müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht an unser Immatrikulationsamt in Papierform senden.
Bitte beachten Sie: Ist die Immatrikulationsfrist für den Studienplatz abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Immatrikulation. Fehlende Anlagen können aber nachgereicht werden (bei später Studienplatzzuweisung wird die Nachsendefrist entsprechend ausgedehnt).