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Unfallmeldung

Informationen und Formulare für Studierende

Unfall während des Studiums ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)

Als Bagatellunfall werden „Unfälle ohne Arztbesuch“ bezeichnet. Diese liegen vor, wenn nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) zu rechnen ist. Bagatellunfälle (z.B. kleine Schnittverletzungen o.ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z.B. eine Blutvergiftung), schwerwiegende Folgeschäden oder Infektionen nach sich ziehen. Jede noch so unscheinbare Verletzung, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, muss mit dem Formular "Verbandbuch - Unfallmeldung" dokumentiert werden, auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde, um ggf. Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu wahren.

Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt (Durchgangsarzt) bzw. die D-Ärztin (Durchgangsärztin) aufgesucht und eine Unfallanzeige erstellt werden. Dazu müssen Sie, als Studierende folgendes Formular ausfüllen und dieses per Hauspost bei dem Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeben oder eingescannt als E-Mail an dahna.noosten@uni-vechta.de senden.

Unfall während des Studiums/ Arbeitsunfähigkeit/ Beschädigtes Hilfsmittel

Handelt es sich um einen Unfall während des Studiums, den die versicherten Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) führt, wahrt die Unfallanzeige die Ansprüche (ggf. auch bei resultierenden Folgeschäden) gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

Wenn ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin aufgesucht wurde oder eine Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Tagen vorliegt, muss umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt werden.

Bei einem

  • Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfallfragebogen auszufüllen,
  • Sportunfall ist zusätzlich der FragebogenHochschulsport auszufüllen

und der Unfallanzeige beizufügen.

Sofern Sportstudentinnen/Sportstudenten bei der Sportausübung im Rahmen des regulären Studiums aufgrund des Studienganges „Sport“ einen Unfall erlitten haben, ist der Hochschulsportfragebogen NICHT beizufügen.

Studierende senden die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallmeldung (ggf. mit ausgefülltem Hochschulsport- oder Wegeunfallfragebogen) per Mail an immatrikulationsamt.unfallanzeige@uni-vechta.de. Von dort aus wird die Meldung zuzüglich einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung an die Landesunfallkasse veranlasst.

Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle, die Sie als Studierende/Versicherte auf dem Weg zur oder von der Universität Vechta erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen, 
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller und sicherer erreicht werden kann.

(Quelle: http://www.dguv.de)

Sportunfall

Sportunfälle sind Unfälle, die Sie als Studierende/Versicherte im Hochschulsport oder in Lehrveranstaltungen "Sport" erleiden.

Sofern Sportstudentinnen/Sportstudenten bei der Sportausübung im Rahmen des regulären Studiums aufgrund des Studienganges „Sport“ einen Unfall erlitten haben, ist der Hochschulsportfragebogen NICHT beizufügen.

Zuständige Unfallversicherung

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover

Postfach 810361
30503 Hannover

Fon: 0511 / 87 07 - 0
Fax: 0511 / 87 07 - 188
E-Mail: info@lukn.de
http://www.lukn.de