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FAQs Bewerbung & Studium

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  • AStA

    Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Vechta befindet sich im D-Gebäude und hat eine eigene Homepage: https://asta-uni-vechta.de.

    Dort finden Sie insbesondere Informationen zum landesweiten Semesterticket und zu den Rückerstattungsmöglichkeiten bzgl. des Semestertickets in Härtefällen.

    #275
  • Abmeldung von Prüfungen / Nichtteilnahme

    Eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründen möglich. Die Fristen für die Abmeldung regeln für die verschiedenen Prüfungsformen § 16 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen. Die fristgerechte Abmeldung erfolgt in der Regel digital über den Online-Service (QISPOS).

    Bei der Nichtteilnahme an einer Prüfung ohne fristgerechte Abmeldung wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, z. B. Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Dieser ist der*dem Prüfenden unverzüglich schriftlich darzulegen.

    Bei Krankheit ist dabei unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, auf dessen Grundlage der Prüfungsausschuss anhand der dargelegten medizinischen Befundtatsachen sowie der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung über eine etwaige Prüfungsunfähigkeit entscheiden kann. Das notwendige Formular finden Sie im Download-Center.

    Näheres regeln §§ 16 und 27 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und ggf. die studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen sowie – im Falle digitaler Prüfungen – die Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen (EODigiP). Beachten Sie hier die besonderen Bedingungen bei Online-Klausuren.

    Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit und die Vorlage des ärztlichen Attests finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/pruefungen-/-studienabschluss/informationen-pruefungen unter „Prüfungsan- und -abmeldung, Versäumnis/Rücktritt, besondere Bedingungen“.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1235
  • Absendernummer - für Krankenkasse

    Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.

    siehe FAQ Krankenversicherungspflicht

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #941
  • Adressänderung

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs HeimatadresseKontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    ​​​​​​​https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #31
  • Anmeldung zu Prüfungen

    Studierende müssen sich für jede Prüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel digital über den Online-Service (Quicklink auf der Homepage). Der*die Modulverantwortliche legt die Frist für die Anmeldung im Rahmen der Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung fest. Dabei soll der Zeitraum für die Anmeldung mindestens zwei Wochen betragen.

    Näheres regelt § 16 der Rahmenprüfungsordnung (RPO).

    Auf der Seite des Online-Service finden Sie unten den QISPOS-Leitfaden für Studierende.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1234
  • Ausgelaufene Studiengänge

    Die Ordnungen ausgelaufener Studiengänge der Universität und Hochschule Vechta sind auf der Seite https://www.uni-vechta.de/dezernat-3 unten unter dem Reiter Prüfungsordnungen ausgelaufener Studiengänge verlinkt.

    Ansprechpartner:
    Dezernat 3
    https://www.uni-vechta.de/dezernat-3

    #1228
  • Auslandaufenthalt

    Ein Studium kann einen Auslandsaufenthalt beinhalten. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beurlaubung beantragt werden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #59
  • BAföG

    Bitte beachten Sie, dass Formblätter des BAföG-Amtes und anderer kreditgebender Organisationen nicht postalisch bearbeitet werden.

    Sofern Sie eine Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG benötigen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

    Speichern Sie es unter Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer (bitte nicht die Druckfunktion nutzen!) und senden Sie es von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Adresse des Akademischen Prüfungsamtes.

    Folgende BAföG-Formulare stellen wir ebenfalls digital zur Verfügung, bitte senden Sie sie ausgefüllt (im Unterschriftfeld bitte einen Scan Ihrer Unterschrift einfügen) und im PDF-Format gespeichert (nicht als PDF drucken!) digital von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus an ira.hempen[at]uni-vechta[dot]de

    Weitere digitale Formulare fordern Sie bitte beim BAföG-Amt oder der kreditgebenden Organisation an. Bitte senden Sie nur im Notfall einen Scan.

    Digital ausfüllbare Antragsformulare stellen wir auch auf der Seite des Dezernats 3 - Studentische und Akademische Angelegenheiten bereit (nach unten scrollen, Reiter BAföG auswählen). Dort finden Sie auch die Adressat*innen der von Ihnen ausgefüllten Formulare.

    Weitergehende Informationen zum BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner BAföG-Seite zur Verfügung, bitte informieren Sie sich beim Studentenwerk Osnabrück oder der KfW. Der BAföG-Antrag kann bequem über BAföGdigital gestellt werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung finden Sie auch der Homepage der Universität Vechta.

    #89
  • Bachelor-/ Masterarbeit einreichen

    Bachelor - und Masterarbeiten werden digital an die jeweilige studiengangsbezogene Mailadresse im Akademischen Prüfungsamt übersandt, dabei kann eine Empfangsbestätigung angefordert werden (dafür ist ausschließlich die UniMail-Adresse zu nutzen, über Stud.IP ist dies nicht möglich; bitte klicken Sie in der Weboberfläche auf die drei Punkte, dann auf "Nachrichtenoptionen" - in der App auf "Optionen" - und wählen "Lesebestätigung" aus).

    Als Eingangsdatum gem. § 17 Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen - EODigiP (Amtliches Mitteilungsblatt 41/2021) gilt das Eingangsdatum der Bachelor- oder Masterarbeit in digitaler Form. Bachelor- und Masterarbeiten müssen zusätzlich in physischer Form eingereicht werden.

    Bachelor- und Masterarbeiten sind deshalb innerhalb von drei Werktagen nach der digitalen Abgabe per Mail auch gedruckt und gebunden in dreifacher Ausfertigung per Post an das Akademische Prüfungsamt der Universität Vechta (Universität Vechta, Akademisches Prüfungsamt, Ihr Studiengang, Driverstr. 22, 49377 Vechta) zu übersenden. Die Arbeiten müssen gem. § 19 (8) RPO mit einer schriftlichen Versicherung des Prüflings versehen sein, dass sie*er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Zusätzlich muss die Prüfungskandidatin*der Prüfungskandidat versichern, dass die gedruckte Arbeit nicht von der per Mail eingereichten digitalen Fassung abweicht. Das Akademische Prüfungsamt sendet die Bachelor- oder Masterarbeit zunächst in digitaler Form an die Prüfer*innen und liefert die gedruckten Fassungen nach Eingang nach. Die digitale Fassung der eingereichten Bachelor- oder Masterarbeit wird vom Akademischen Prüfungsamt digital archiviert, das dritte gedruckte Exemplar der Bachelor- oder Masterarbeit wird wie bisher aufbewahrt.

    Für die Abgabe beachten Studierende bitte dringend die Vorgaben gemäß der Hinweise zur Einreichung von Bachelor-/Masterarbeiten.

    Wenn Sie sich für die Einreichung der Bachelor- oder Masterarbeit an die Universität begeben, so bitten wir Sie, für den Einwurf den neuen Briefkasten am Haupteingang des E-Gebäudes zu nutzen. Sie erreichen ihn von der Driverstraße aus (siehe auch Rubrik Prüfungen allgemein: Wie und wo sollen schriftliche Arbeiten eingereicht werden?). Alternativ können Sie die Arbeit zu den üblichen Öffnungszeiten am ServicePoint im R-Gebäude abgeben (bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, der Eingang wird vor Ort vermerkt).

    Studierende beachten bitte § 17 Satz 5 EODigiP: Die Prüfung und Bewertung der Arbeit wird erst nach Eingang der Arbeit in Papierform aufgenommen, die regelmäßige Korrekturzeit von sechs Wochen gemäß § 19 Abs. 10 RPO beginnt erst ab diesem Zeitpunkt.

    Erst- und Zweitprüfer*innen senden die Gutachten nach Ablauf der Korrekturfrist (sechs Wochen gem. § 19 Abs. 10 RPO) als Scan per Mailanhang an das Akademische Prüfungsamt (bitte die studiengangsbezogene Mailadresse verwenden). Die Originale werden per Hauspost nachgereicht.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1195
  • Beglaubigung

    Die von Ihnen einzureichenden Zeugniskopien müssen behördlich bzw. amtlich beglaubigt sein. Jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, hierzu zählen z. B. Behörden, Notare, Kirchen (beglaubigen meist kostenlos), ist ermächtigt, amtliche Beglaubigungen durchzuführen.

    Bestätigungen über die Übereinstimmung mit dem Original z. B. von Schulen, Banken, Krankenkassen, Vereinen, Buchprüfern, denen keine Siegelberechtigung übertragen wurde, können nicht anerkannt werden. Das amtlich beglaubigte Dokument muss im Original eingereicht werden.
    Die Fotokopie eines beglaubigten Dokuments kann nicht berücksichtigt werden!

    Die von Ihnen eingereichte Kopie muss

    • mit einem Beglaubigungsvermerk (= ein Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),
    • mit der Unterschrift der/des Beglaubigenden sowie
    • mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sein. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel (z. B. von einer Bank oder Krankenversicherung) genügt nicht.

    Beglaubigung bei mehrseitigen Kopien:
    Bei mehreren Kopien muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt (entweder schuppenartig die Seiten übereinanderlegen und an der Stelle der Heftung oder aber auf jeder Seite einzeln siegeln lassen).

    Hinweis:
    Wenn die Beglaubigung nicht den dargestellten Anforderungen entspricht, kann dieser Nachweis nicht anerkannt werden. In Ihrem Bewerbungsportal zeigen wir an, wenn die Beglaubigung des eingereichten Zeugnisbeleges nicht in Ordnung ist. Sie haben dann die Gelegenheit, innerhalb der Nachsendefrist den ordnungsgemäßen Beleg nachzureichen (siehe FAQ Nachreichen von Unterlagen).

    Ausnahme: 
    Zertifizierte Urkunden/Nachweise, die online durch die empfangende Stelle über eine Link und/oder QR-Code mit Verifikationscode etc. verifiziert werden können, genügen in einfacher und auch digitaler Kopie. 

    siehe auch FAQ Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #92
  • Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Universität Vechta

    An der Universität Vechta werden ausschließlich von ihr selbst ausgestellte Urkunden und Zeugnisse gegen Gebühr beglaubigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.

    Ansprechpartner:

    Jessica Dell, Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt, Studiengänge Master of Education

    N.N.

    #1229
  • Benutzerkennung

    Es werden folgende Benutzerkennungen unterschieden:

    1) Zugang zum Bewerbungsportal für externe BewerberInnen
    2) Zugang zum Online-Service für eingeschriebene Studierende und Ehemalige mit noch gültigen Zugangsdaten (Uni-ID)
     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #101
  • Bescheinigungen

    Wir unterscheiden verschiedene Arten von Bescheinigungen:

    1. Bescheinigungen, die wir für Sie erstellen bzw. bereitstellen:

    1.1 Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen:
    Diese können sich Studierende unserer Universität ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation über den Online-Service selbst ausdrucken.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zum Herunterladen von Bescheinigungen im Online-Service (pdf).

    Für BewerberInnen gilt: Damit Sie möglichst zu Studienbeginn entsprechende Bescheinigungen ausdrucken können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen und Ihrer Krankenkasse rechtzeitig die geplante Immatrikulation melden (siehe FAQ Krankenversicherungspflicht). Unvollständig oder verspätet nachgereichte Belege verzögern die Bearbeitung sowie Einschreibung und damit den Versand der Zugangsdaten, die Ausstellung der UniCard und der Immatrikulationsbescheinigungen! Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand in Ihrem Bewerbungsportal einsehen! Erstsemesterstudierende sehen im Bewerbungsportal nach erfolgter Einschreibung den Status "immatrikuliert". Beachten Sie aber die Besonderheiten bei einer vorläufigen Immatrikulation. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ UniCard, Semesterticket und  Semesterunterlagen.

    1.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Nach erfolgter Exmatrikulation wird Ihnen die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung im Online-Service zum eigentständigen Download bereitgestellt. Sollten Sie noch Zugriff auf den Online-Service haben, können Sie sich die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung selbständig herunterladen. Sofern Sie keinen Zugriff mehr haben, können nachträgliche Exmatrikulationsbescheinigungen über das Kontaktformular oder per E-Mail (immatrikulationsamt.exmatrikulation@uni-vechta.de) angefordert werden.

    Grundsätzlich muss eine Bearbeitungszeit von 5-8 Tagen eingeplant werden.

    1.3 Bescheinigungen anderer Art:
    Sofern Sie eine spezielle Bescheinigung (z. B. für Rente, Halbwaisenrente, Familienkasse oder Finanzamt etc.) benötigen, werden wir Ihnen diese ausstellen. Reichen Sie uns das entsprechende Formular der Behörde zum Ausfüllen ein oder fordern Sie die Bescheinigung über das Kontaktformular unter Angabe der persönlichen Daten bei uns an.

    2. Bescheinigungen, die wir von Ihnen anfordern:

    2.1 Studienverlaufs-, Studienzeit-, Immatrikulationsbescheinigungen:
    Falls Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind oder waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs, der Semesterzahl sowie eventuell beanspruchter Urlaubssemester. 

    2.2 Exmatrikulationsbescheinigungen:
    Bei vorherigem Studium an einer anderen oder an verschiedenen Hochschulen mit zwischenzeitlich erfolgter Exmatrikulation müssen Sie für die Einschreibung an der Universität Vechta die entsprechende/n Exmatrikulationsbescheinigung/en einreichen. 

    2.3 Hochschulabschlusszeugnis:
    Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie im Rahmen eines Zweitstudiums immatrikuliert. In diesem Fall muss das Hochschul-Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden.

    Studienzeiten an unserer Universität müssen nicht gesondert nachgewiesen werden.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #105
  • Bestätigungsmail (nach vollständiger Immatrikulation)

  • Beurlaubung / Urlaubssemester

    Eine Beurlaubung bzw. ein Urlaubssemester muss innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist schriftlich beantragt und begründet werden. Der Grund muss entsprechend nachgewiesen werden. 
    Im 1. Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es bei den konsekutiven Masterstudiengängen. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf unserer Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren bzw. auf der englischen Seite Semester fees, leave of absence and re-registration

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #107
  • Bezugsfachwechsel - Studienfach Sachunterricht

    Sind Sie im Studiengang Bachelor Combined Studies im Fach Sachunterricht eingeschrieben, können Sie einen Wechsel des Bezugsfaches mit dem Antrag auf Bezugsfachwechsel - PDF (Einreichung digital an immatrikulationsamt.BA-Wechsel@uni-vechta.de)  beantragen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr (siehe Seite Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung) für das Folgesemester fristgerecht überwiesen haben.

    Eine gesonderte schriftliche Mitteilung oder Bestätigung erfolgt nicht! Eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden. Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in den Online-Service. Direkt nach der Erfassung wird Ihnen dort in der Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung das Studienfach mit geändertem Bezugsfach - das auch zeitnah an das Akademische Prüfungsamt gemeldet wird - angezeigt. 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #117
  • Chronische Erkrankung

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap und chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder im Falle einer Akutsituation. 

    siehe auf FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

     

    Imke Kimpel
    Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
    imke.kimpel@uni-vechta.de

    #119
  • Datenkorrektur

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z.B. Kopie Ihres Personalausweises) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Trans* , inter* und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens zum selbstgewählten Vornamen in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises nicht erforderlich. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).
    Bereits immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten wie Vorname im Online-Service über "Mein Studium", "Anträge", "Datenkorrektur" bzw. "Namensänderung" und laden den Nachweis (z. B. Kopie Ihres Personalausweises/Ergänzungsausweises der dgti) dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf)

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag - PDF

    siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1231
  • E-Mail-Kontakt

    Wenn Studierende sowie BewerberInnen E-Mail-Kontakt mit dem Immatrikulationsamt aufnehmen möchten, verwenden Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Ihre Anfrage wird automatisch an die „zuständige“ Person/Abteilung weitergeleitet. Sie müssen generell mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2-3 Werktagen rechnen.

    Einzelauskünfte zum laufenden Bewerbungsverfahren erteilen wir nicht. Den Stand Ihrer eigenen Bewerbung können Sie jederzeit im Bewerbungsportal prüfen.

    Interne und externe Dienststellen können die über die Seite AnsprechpartnerInnen im I-Amt möglichst die entsprechende Funktions-E-Mail-Adresse wählen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #131
  • E-Mail-Konto

    Nach erfolgter Immatrikulation erhalten alle Studierende vom Rechenzentrum per E-Mail die Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.

    Die Zugangsdaten werden Ihnen ca. 2-5 Tage nach Immatrikulation (siehe Status "immatrikuliert" im Bewerbungsportal) elektronisch an die private E-Mail-Adresse übermittelt. Daher sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Postfach nicht überfüllt ist. Sollten Sie spätestens nach einer Woche noch keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Rechenzentrum zunächst Ihren Spam-Ordner.   

    Bei Fragen rund um den E-Mail-Dienst wenden Sie sich an den IT-Support im Rechenzentrum.

     

    Kontakt: 
    IT-Support
    it-support@uni-vechta.de

    #132
  • Einfach-Studiengang

    Ein Einfach-Studiengang ist ein Studiengang, der nur ein Studienfach umfasst. Hierzu zählen an der Universität Vechta die Bachelorstudiengänge:

    sowie die Fachmasterstudiengänge:

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #128
  • Einzahlung (Überweisung Semesterbeitrag/-gebühren)

    Gemäß §14 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) setzt die Rückmeldung oder eine Immatrikulation voraus, dass fällige Beiträge, Gebühren und Entgelte vollständig und fristgerecht überwiesen wurden.
    Bareinzahlungen sind nicht möglich, Teilzahlungen sind nicht erwünscht.

    Den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester sowie Informationen zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und -gebühren ist:
    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE69 2505 0000 0101 4267 08
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname

    RückmelderInnen beachten die Rückmeldefristen unter Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    ErsteinschreiberInnen und NeueinschreiberInnen tätigen die Überweisung mit Einreichen des Antrages auf Immatrikulation, spätestens aber bis zum 31.03. für Einschreibungen zum Sommersemester bzw. 31.10. für Einschreibungen zum Wintersemester des laufenden Jahres. Sind die einzureichenden Unterlagen nicht vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende Zahlung geleistet, ist eine abschließende Bearbeitung nicht möglich. Dies verzögert die Immatrikulation sowie das Versenden der Zugangsdaten und Ihrer UniCard erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, regelmäßig den aktuellen Stand Ihrer Einschreibung im Bewerbungsportal einzusehen! Beachten Sie die Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherungspflicht und einer vorläufigen Immatrikulation.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #130
  • Erstattung gezahlter Beträge

    Beantragen Sie z.B. im Rahmen einer Bewerbung/Einschreibung die Erstattung bereits gezahlter Beiträge, Gebühren und Entgelte, weil Sie z. B. vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz zurücktreten oder die Prüfung Ihrer hier eingereichten Unterlagen aufzeigt, dass Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den von Ihnen angestrebten Studiengang nachweisen können, verwenden wir für die Überweisung die bei Ihrer Einzahlung angegebene Bankverbindung, wenn uns von Ihnen keine alternative Bankverbindung mitgeteilt wurde.

    Verwenden Sie dafür den Antrag auf Erstattung (PDF) und beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen, die wir auf dem Antrag notiert haben. Mit Antrag auf Erstattung ist auch die Rückgabe der UniCard erforderlich, sofern Sie diese bereits erhalten haben.

    siehe auch FAQ Rückgabe Studienplatz (Storno/Stornierung)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #134
  • Ersteinschreibung

    Wenn Sie vor Ihrer Immatrikulation zu keiner Zeit an einer anderen Universität eingeschrieben waren, spricht man von einer Ersteinschreibung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #135
  • Exmatrikulation

    Informationen zur Exmatrikulation für bereits Immatrikulierte (nicht Studienbewerber*innen) finden Sie auf der Seite Exmatrikulation.

    Bewerber*innen sowie neue Studierende, die vom Studienplatz zurücktreten möchten und bereits gezahlt haben, informieren sich bitte bei dem Stichwort Rückgabe des Studienplatzes.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #137
  • Fachsemester

    Fachsemester sind alle Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung (Bachelorprüfung, Magisterprüfung etc.) in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Fachsemester können den Hochschulsemestern entsprechen, müssen es aber nicht, weil die Hochschulsemester nicht an eine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei einem Studienfachwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder bei 1 (es sei denn, Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester), die Hochschulsemester werden jedoch weiter gezählt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #139
  • Fachwechsel

  • Faecherkombination (BA Combined Studies)

    Informationen zur möglichen Fächerkombination im BA CS finden Sie auf unserem Informationsblatt - Combined Studies Kombinationen und Gewichtung (PDF).

    Sofern Ihre Bewerbung auf Basis einer fachgebundenen Fachhochschulreife basiert, gibt es hier bzgl. der Fächerkombination gesonderte Informationen.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #140
  • Faecherkombination (Master of Education)

    Wenn Sie sich für den Studiengang Master of Education einschreiben möchten (siehe auch FAQ Masterstudiengänge), so beachten Sie die gültigen Fächerkombinationen auf dem Informationsblatt zu Fächerkombinationen in den Studiengängen Master of Education (PDF).

    Für den Master of Education ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Fächerkombination dann erforderlich, wenn Sie andere als die in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen vorgeschriebenen Fächer gewählt haben.

    Diese Genehmigung wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Antrag erteilt. Zuständig ist das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).
    Anschrift: 
    Niedersächsisches Landesinstitut
    für schulische Qualitätsentwicklung
    Außenstelle Osnabrück
    Mercatorstr. 6
    49080 Osnabrück

    Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, fügen Sie diese bei der Online-Bewerbung bitte digital im Dateiupload hinzu.

    #141
  • Familienverantwortung

    Wenn Sie neben Ihrem Studium Familienverantwortung wahrnehmen, sei es, weil Sie schwanger sind, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Zentrale Ansprechpartnerin ist die Koordination Familiengerechte Hochschule, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    zum Download: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung "Studium mit Familienverantwortung" (PDF) 

    siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Pflege, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de
     

    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #142
  • Fotoupload

    Im Rahmen der Online-Immatrikulation werden Erst- und NeueinschreiberInnen im Bewerbungsportal zum Hochladen eines aktuellen Lichtbildes für die Erstellung der UniCard aufgefordert. Es ist eine Pflichteingabe.

    Hinweis für aktuell eingeschriebene Studierende der Universität Vechta: Sofern Sie bereits Studierende oder Studierender der Universität Vechta sind und über eine UniCard (mit oder ohne Lichtbild) verfügen, laden Sie bei Bedarf ein neues Foto selbständig im Online-Service hoch. Wenn Sie eine neue UniCard (mit dem hochgeladenen Foto) wünschen, müssen Sie einen kostenpflichtigen Ersatz-Karten-Antrag stellen. Bitte laden Sie das neue Foto vor Antragstellung hoch (siehe FAQ UniCard-Ersatz).

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #144
  • Fristen

    Die Bewerbungsfristen werden Ihnen auf der Homepage zum jeweiligen Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, angezeigt. Außerdem notieren wir die Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal auf der Registrierungsseite. 

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #978
  • Gaststudierende

    Gaststudierende, auch Gasthörer*innen genannt, belegen nur bestimmte Lehrveranstaltungen, ohne dabei einen Studienabschluss erwerben zu können.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Gasthörerstudium.

     

    Kontakt: 
    Maria Goldberg
    Zentrale Studienberatung
    maria.goldberg@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #168
  • Gebäudeplan

    Ein Gebäudeplan der Universität Vechta ist hier hinterlegt: Gebäudeplan (PDF).

     

    Kontakt:
    https://www.uni-vechta.de/gebaeudemanagement

    #444
  • Gefährdungsbeurteilung

    Wenn Sie schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden oder ein Kind stillen, sind Sie verpflichtet, für jede Lehrveranstaltung, an der Sie teilnehmen, eine Gefährdungsbeurteilung (PDF) zusammen mit Ihrer Lehrperson vorzunehmen. Details finden Sie im Merkblatt Mutterschutz für Studentinnen (PDF), das auf der Seite Familiengerechte Hochschule verlinkt ist. Dort haben Sie auch Zugriff auf weitere Informationen rund um das Thema Familienverantwortung.

    Siehe auch FAQ Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit

     

    Kontakt: 
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de


    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

     

    #169
  • Geschlechtsangabe ändern

    Trans*, inter* und nichtbinäre Student*innen können eine Änderung ihres Geschlechtseintrags in der Elekronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) mit diesem Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag (PDF) beantragen, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) nicht erforderlich.

    Sollten Sie den Antrag noch nicht stellen wollen, haben Sie selber die Möglichkeit, Ihre Geschlechtsangabe eigenständig nur in Stud.IP anzupassen. Wie das geht, erfahren Sie in der Anleitung Geschlechtseintrag in Stud.IP ändern (PDF).

    siehe auch FAQ Namensänderung

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #170
  • Gewichtungen

    Im Bachelor Combined Studies werden zwei Studienfächer in gleicher oder unterschiedlicher Gewichtung studiert. Informationen über die Gewichtungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fächerkombinationen und -gewichtungen im Bachelor Combined Studies (PDF). Eine Änderung der Gewichtung im Laufe des Studiums ist möglich (siehe auch FAQ Gewichtungswechsel).

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #171
  • Gewichtungswechsel

    Ein Gewichtungswechsel ist nur für den Bachelorstudiengang Combined Studies möglich.

    Möchten Sie die Gewichtung im Laufe des Studiums ändern (A/B oder B/B), müssen Sie dieses über das Antragsformular Gewichtungswechsel (PDF), welches auch die Fristen enthält, schriftlich beantragen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr (siehe Seite Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Beurlaubung) für das Folgesemester fristgerecht überwiesen haben. 

    Eine gesonderte schriftliche Mitteilung oder Bestätigung erfolgt nicht! Eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden. Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in den Online-Service. Direkt nach der Erfassung wird Ihnen dort in der Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung die neue Gewichtung - die auch zeitnah an das Akademische Prüfungsamt gemeldet wird - angezeigt.

     

    Ausnahme: Erstsemesterstudierende beachten in jedem Fall, dass die Fächergewichtung (für das zugelassene Fach) nicht über das Bewerbungsportal abgeändert werden kann. Eine Gewichtungsänderung müssen Sie gesondert (in Papierform) fristgerecht bis zum 31.10. des ersten Wintersemesters über das Immatrikulationsamt beantragen/einreichen. Das Antragsformular wird auf der Seite Anerkennung und Wechsel zur Verfügung gestellt. Der Gewichtungswechsel wird auch durchgeführt, wenn Sie fristgerecht über das Kontaktformular detailliert anführen, welches Fach (mit Angabe der neuen Gewichtung) studiert werden soll. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Bewerbungsnummer mit anzuführen. 

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #172
  • Handicap

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

     

    Imke Kimpel
    Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung
    imke.kimpel@uni-vechta.de

    #174
  • Heimatadresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, KontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #981
  • Hochschulsemester

    Als Hochschulsemester bezeichnet man jedes Semester, in dem eine Studentin oder ein Student an einer Hochschule oder Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes eingeschrieben ist oder war. Neben den regulären Fachsemestern zählen dazu auch Urlaubssemester.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #178
  • Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bezeichnung Hochschulzugangsberechtigung ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Damit wird die Studierfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers nachgewiesen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer anderen Zugangsberechtigung, beispielsweise aufgrund beruflicher Vorbildung (siehe auch FAQ Hochschulzugang ohne Abitur).

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #181
  • Immatrikulationsbescheinigung

    Als Studierender der Universität Vechta finden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung/en im Online-Service.

    Besonderheiten entnehmen Sie dem FAQ Studienzeit, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #185
  • Internationale Studierende

    Internationale BewerberInnen müssen sich fristgerecht online über das hier verlinkte Bewerbungsportal bewerben. Es gelten keine gesonderten Bewerbungsfristen. Über besondere Bedingungen bei internationalen Bewerbungen informiert Sie gerne das International Office.

     

    Kontakt
    International Office
    https://www.uni-vechta.de/international-office/team-kontakt

     

    #186
  • Kinderbetreuung

    Die Universität Vechta bietet verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Kinderbetreuung.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Stillzeit

     

    Kontakt:
    Susanne Donnerbauer
    Koordination Familiengerechte Hochschule
    susanne.donnerbauer@uni-vechta.de

    #187
  • Kontakt

    Bei jeglichem Kontakt (per E-Mail, schriftlich oder telefonisch) im Rahmen von Bewerbungen geben Sie bitte neben Ihrem vollständigen Namen unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und/oder Matrikelnummer an. Wir können Ihre Anfrage oder Post sonst nicht zuordnen. So können Sie uns erreichen:

    live Chat / Chatroom:
    Wenn Sie z. B. während der Durchführung Ihrer Online-Bewerbung oder Online-Immatrikulation Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, die Chatfunktion (grüne Sprechblase unten rechts auf der Homepage www.uni-vechta.de) zu nutzen. Der live Chat ist von Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr für Sie da. Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden beantwortet, sobald der live Chat wieder belegt ist. 

    per E-Mail:
    Verwenden Sie unser Kontaktformular.
    Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Sachbearbeitung/Abteilung weitergeleitet.
    Ein Bearbeitungszeitraum von 3-4 Werktagen muss eingeplant werden.
    Studierende unserer Universität müssen schriftlichen Kontakt über den Studierenden-Mail-Account tätigen.
    Ansonsten kann die Anfrage nicht bearbeitet werden. 

    per Post:
    Universität Vechta
    Immatrikulationsamt
    Postfach 15 53
    D - 49364 Vechta

    telefonisch:
    Ihre Bewerbung betreffend:
    04441-15-400 (BewerbungsHotline)
    Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr
    (nur 01.06. - 30.09. eines jeden Jahres)

    Ihr Studium betreffend:
    04441-15-373 (ServicePoint)
    Montag bis Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 10.00 bis 14.00 Uhr

    siehe auch FAQ E-Mail-Kontakt

    Hier gelangen Sie zur Seite des Immatrikulationsamtes

    #188
  • Kontaktdaten (von Bewerberinnen/Bewerbern und Studierenden)

    Bei Ihren Kontaktdaten handelt es sich um:

    - Heimat-/Semesteradresse
    - Festnetz-/Handy-Nr.
    - private E-Mail-Adresse

    Sie sind verpflichtet, dem Immatrikulationsamt immer Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen.

     

    1) Bereits immatrikulierte Studierende müssen Änderungen der Kontaktdaten im Online-Service eigenständig verwalten. Sie können maximal eine Heimatadresse und eine Semesteradresse erfassen​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    Besonderheiten gelten bei einer Namensänderung (siehe FAQ Namensänderung).

     

    2) Bewerberinnen und Bewerber können ihre Kontaktdaten während der Bewerbungsphase in dem Bewerbungsportal aktualisieren.

    *Besonderheit: Bei den über Hochschulstart verwalteten Studiengängen (an unserer Universität den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit betreffend) gilt: Wenn Sie Ihre Kontaktdaten im Bewerbungsportal unserer Universität ändern, werden diese stündlich automatisch von Hochschulstart überschrieben, so dass wir in diesem Fall keine Kenntnis von der Änderung erlangen. Wichtig: Das Ändern von personenbezogenen Daten für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit müssen Sie direkt bei Hochschulstart durchführen.

    #189
  • Kontodaten - Bankverbindung

    Die Bankverbindung der Universität Vechta für Semesterbeiträge und Gebühren lautet wie folgt:

    Kreditinstitut: NORD/LB
    IBAN: DE 69 2505 0000 0101 426708
    BIC: NOLADE2HXXX
    Verwendungszweck: Bewerbungs- oder Matrikelnummer, Nachname, Vorname
     
    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #190
  • Korrespondenzadresse

    Eine Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die Sie Briefpost, Anschreiben etc. erhalten.  

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, HeimatadresseKontaktdatenOnline-Service, Semesteradresse 

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #980
  • Krankenversicherungspflicht

    Jede immatrikulierte Person muss krankenversichert sein.
    Lediglich Promovierende und GasthörerInnen sind von der Nachweispflicht ausgeschlossen.

    Ab dem 01.12.2021 erfolgt der Nachweis über ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Universität und den gesetzlichen Krankenkassen. Das Studentenmeldeverfahren (SMV) löst das bisherige Papierverfahren ab.

    Bitte beachten Sie daher die Information zum elektronischen Krankenversicherungsmeldeverfahren - SMV (pdf)
    bzw. die englische Version Information student health insurance - englisch (pdf).

    Bei der Kontaktaufnahme bezüglich der studentischen Krankenversicherung teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse immer die Absendernummer der Universität Vechta mit. Sie lautet H0000998.

    Fehlt bei Neu- oder Wiedereinschreibung einzig die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, werden Sie lediglich vorbehaltlich des Eingangs dieser elektronischen Bestätigung immatrikuliert. Was das bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, lesen Sie im FAQ vorläufige Immatrikulation / Studierende (vorläufig).

     

    Bitte beachten Sie folgende Fristen bei dervorläufigen Immatrikulation

    • Sommersemester: 15.05.
    • Wintersemester: 15.11.

    Wurde uns bis zu den genannten Fristen für das jeweilige Semester keine Versicherungsbestätigung (M10) übermittelt, wird die Stornierung/Löschung der vorläufigen  Immatrikulation ohne weiteren Bescheid kraft Gesetzes vorgenommen. Sie gelten demnach als nie immatrikuliert!

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #193
  • Langzeitstudiengebühren

    Gemäß § 12 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) wird jeder bzw. jedem Studierenden ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester zur Verfügung gestellt.
    Das Studienguthaben mindert sich um die Anzahl der bisher studierten Semester an deutschen Hochschulen.
    Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern, in denen eine Studierende bzw. ein Studierender

    1. beurlaubt ist,
    2. ein Kind betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    3. einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des Pflegegesetzes pflegt,
    4. als gewählte Vertreterin bzw. gewählter Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig ist (Anrechnung für maximal zwei Semester), oder
    5. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt (Anrechnung für maximal zwei Semester).

    Studierende, deren Studienguthaben aufgebraucht ist, zahlen gemäß § 13 NHG für jedes Semester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro zusätzlich zum Semesterbeitrag.
    Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Beurlaubung und Langzeitstudiengebühren.

    Zusätzlich ermöglicht der AStA der Universität Vechta eine Rückerstattung des Semestertickets. Informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des AStA.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #195
  • Lebenslauf

    Als zentraler Teil der Bewerbung für verschiedene Studiengänge wie z. B. für einen Masterstudiengang oder ein Promotionsstudium enthält der Lebenslauf alle Angaben zu den fachlichen Qualifikationen, bisherigen Erfahrungen sowie eine chronologische Übersicht von Studienzeiten/-tätigkeiten (PDF), die für das angestrebte Studium relevant sind.

    Gemäß Zugangs- und Zulassungsordnungen ist bei einer Masterbewerbung immer ein Lebenslauf erforderlich. Lediglich beim internen Studiengangswechseln, z. B. vom Bachelor Combined Studies in einen Master of Education, wird der Lebenslauf nicht verlangt.

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #196
  • Leistungsbescheinigung

    Siehe BAföG-Bescheinigungen.

    Leistungsbescheinigungen für andere Stipendien- oder Kreditgeber reichen Sie möglichst in digitaler Form per Mail bei der zuständigen Mailadresse des Akademischen Prüfungsamtes ein.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt 

    #1232
  • Leistungsnachweis

    Ein Leistungsnachweis - auch ToR (=Transcript of Records) genannt - ist eine Auflistung aller Leistungen einer bzw. eines Studierenden während oder am Ende des Studiums. Dieses wird im zuständigen Prüfungsamt Ihrer Universität erstellt.

    Für die Bewerbung bzw. Einschreibung in Masterstudiengänge an der Universität Vechta müssen 

    • externe Bewerberinnen und Bewerber (auch ehemalige Studierende) die erbrachten Leistungen im grundständigen Studium – in der Regel Bachelorstudium (oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium) - ggf. mit dem Zeugnis des Hochschulabschlusses und einem Leistungsnachweis belegen. Ausländische Leistungsnachweise und Zeugnisse müssen in deutscher Sprache übersetzt sein.

      Für die Bewerbung im Bewerbungsportal unserer Universität reicht für die Zugangsprüfung zunächst das Hochladen des elektronischen Nachweises. Erfüllen Sie die Zugangskriterien, müssen externe Bewerberinnen und Bewerber mit Annahme des Studienplatzes und Einreichen der Annahmeerklärung den Leistungsnachweis im Original mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes der fremden Universität/Hochschule beifügen. Alternativ akzeptieren wir bei den Leistungsübersichten auch eine einfache Übersicht mit Verifikationsmöglichkeit.
       
    • interne Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt einer Masterbewerbung noch in dem grundständigen Bachelorstudiengang an der Universität Vechta eingeschrieben sind, einen aktuellen Leistungsnachweis elektronisch im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen. Erfüllen Sie die Zugangskriterien (vorläufig oder endgültig), müssen in der Regel keine weiteren Nachweise des grundständigen Studiums (auch nicht das Bachelorzeugnis) nachgereicht werden. 

    Siehe auch FAQ Masterstudiengänge

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #197
  • Lichtbild - Passbild - Foto

    Das von Ihnen in Stud.IP bzw. im Bewerbungsportal hochgeladene Lichtbild (Foto/Passbild) wird auf die Vorderseite der UniCard gedruckt. Es handelt es sich um ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal. Sie können Ihre Bewerbung also nun abschließen, wenn Sie ein Foto hochgeladen haben. Die UniCard berechtigt Sie u. a. zur Nutzung des Nahverkehrs. Detaillierte Informationen zur UniCard erhalten Sie auf den Seiten des Rechenzentrums.

    Siehe auch FAQ UniCard, Semesterticket, Fotoupload (Pflichtfeld im Bewerbungsportal)

     

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #198
  • Master - vorläufige Zulassung

    Sind Sie vorbehaltlich des Nachweises über die erfolgreiche Beendigung des vorangegangenen Studiums bis zum Ende des 1. Mastersemesters eingeschrieben, werden Sie im Februar von dem Immatrikulationsamt aufgefordert, einen Fragebogen zum aktuellen Stand Ihres Bachelorstudiums einzureichen. Diesen finden Sie ab Februar im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1421
  • Masterstudiengänge

    Für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium - Bachelor-Studium oder sonstiges fachlich eng verwandtes Studium - abgeschlossen haben oder Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. zu einem Stichtag nachweisen können.

    Die Zugangs- und Zulassungsordnung (siehe Seite Studiengänge) des jeweiligen Masterstudiengangs regelt unter anderem, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen Sie benötigen, den Studienbeginn und die Bewerbungsfrist. Für internationale Bewerbungen ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. 

    Die fachliche Eignung weisen Sie durch fachlich einschlägige Kenntnisse aufgrund Ihres erfolgreichen Bachelorabschlusses bzw. einer Mindestpunktzahl zum Zeitpunkt der Bewerbung nach. Der Nachweis einer vorläufigen/endgültigen Mindestnote des vorangegangenen Studiums ist entfallen. Bestimmte abgelegte Module und/oder Praktika können dennoch eine Grundvoraussetzung sein.

    Ist ein Masterstudiengang zulassungsfrei, erhalten Sie bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist in der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung das Auswahlverfahren beschrieben.

    Die Masterstudiengänge - Erstsemester beginnen in der Regel zum jeweiligen Wintersemester.
    Zum Wintersemester 2024/25 sind nahezu alle Masterstudiengänge an der Universität Vechta zulassungsfrei. Ausgenommen sind einige zulassungsbeschränkte Erweiterungsfächer im Master of Education. Die Einschreibung in ein Höheres Fachsemester bzw. ein Studiengangswechsel sowie in bestimmte Erweiterungsfächer, einen Anpassungslehrgang oder Quereinstieg im Master of Education ist auch zum Sommersemester möglich.

    Wichtige Modalitäten zur Bewerbung in Masterstudiengänge sowie den Link zum Bewerbungsportalfinden Sie auf der Seite Einschreibung in einen Masterstudiengang. Wie es nach der getätigten Online-Bewerbung für Sie weitergeht, erfahren Sie dort etwas weiter unten unter "Schritt für Schritt zur Einschreibung in den Master - Das Wichtigste auf einen Blick".

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #15
  • Matrikelnummer

    Studierende erhalten bei der ersten Einschreibung an der Universität Vechta eine eindeutige 6-stellige Matrikelnummer. Diese Nummer ist Teil des Benutzernamens (Bsp: s123456). Auch bei einer Wiedereinschreibungwird die Matrikelnummer in der Regel weiter verwendet.

    Weitere Informationen finden Sie im FAQ Zugangsdaten und auf der Seite des Rechenzentrums.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #443
  • Mehrfachstudiengang

    Ein Mehrfachstudiengang ist ein Studiengang, der mehrere Studienfächer umfasst.
    (Bachelorstudiengang Combined Studies und Master of Education)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #19
  • Mitwirkungspflichten

    gemäß Rahmenprüfungsordnung der Universität Vechta:

    § 14 Mitwirkungspflichten

    (1)         1Die Studierenden erhalten von der Universität Vechta einen E-Mail Account. 2Die E-Mail Adresse dient universitätsintern der Authentifizierung und kann die eigene Unterschrift ersetzen, z.B. bei der Anmeldung zu Modulen bzw. zu Modulprüfungen. 3Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit den Zugangsdaten erforderlich. 4Die Universität Vechta richtet persönliche Mitteilungen und Auskünfte digitaler Art ausschließlich an diesen E-Mail-Account. 5Die Studierenden sind verpflichtet, sich regelmäßig über neue Nachrichten in ihrem E-Mail-Account zu informieren.

    (2)         1Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres vom Prüfungsamt geführten Studienkontos regelmäßig zu prüfen und Fehlbuchungen unverzüglich anzuzeigen; dies gilt insbesondere im Abschlusssemester. 2Die ausgewiesenen Prüfungs- und Studienleistungen gelten als akzeptiert, wenn nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme Einwendungen erhoben werden.

    (3)         Die Prüfenden sind verpflichtet, dem Prüfungsamt Noten unverzüglich nach der Notenfeststellung mitzuteilen.

    (4)         Zweite Prüfungstermine sind in angemessener Frist, spätestens bis zum Ende der zweiten Woche des der Erstprüfung folgenden Semesters anzubieten, sofern die Prüfungsform dies zulässt.

     

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1196
  • Mutterschutz

    Während der Zeit des Mutterschutzes genießen Sie besonderen Schutz beispielsweise in Prüfungsverfahren. Alle Informationen und weiterführenden Links finden Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule-Mutterschutz für Studentinnen.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Schwangerschaft, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #22
  • Nachrückverfahren

    Ob in den zulassungsbeschränkten Fächern Germanistik und Sachunterricht zum Wintersemester 2024/25 Nachrückverfahren durchgeführt werden, notieren wir an dieser Stelle ca. Mitte August 2024.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #24
  • Nachteilsausgleich

    Wenn Sie mit einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder einer chronischen Erkrankung leben, stehen Ihnen an der Universität Vechta zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischer Erkrankung, alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung. Nutzen Sie das bestehende Beratungsangebot im absolut vertraulichen Rahmen möglichst frühzeitig im Studium oder auch im Falle einer Akutsituation.

    siehe auch FAQ Härtefall im Auswahlverfahren

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #25
  • Namensänderung

    BewerberInnen: Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, laden Sie bitte mit Bewerbung/Antragstellung die Kopie Ihres Personalausweises, der Heiratsurkunde oder den Adoptionsunterlagen o. ä. hoch.

    Immatrikulierte Studierende stellen den Antrag auf Änderung von Personendaten im Online-Service über "Mein Studium" > "Anträge" und laden den Nachweis der Namensänderung dabei hoch. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung zur Namensänderung bzw. Datenkorrektur im Online-Service (pdf).

    Nach Prüfung und Erfassung Ihres Antrages durch das Immatrikulationsamt können Sie sich im Online-Service aktuelle Bescheinigungen anfordern. Ihre UniCard wird nicht automatisch korrigiert oder neu ausgestellt. Wünschen Sie die Ausstellung einer neuen UniCard, lesen Sie den FAQ UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.).

     

    Trans* , inter* und nichtbinäre Studierende können eine Änderung ihres amtlichen Vornamens zum selbstgewählten Vornamen in der elektronischen Studierendenverwaltung (hier: Online-Service, POS, QISPOS, Stud.IP sowie aller weiteren, auch künftig einzuführenden Programme) unter Vorlage eines Ergänzungsausweises der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) beantragen.

    Der Geschlechtseintrag kann zugleich ebenfalls geändert werden, hierfür ist die Vorlage des Ergänzungsausweises nicht erforderlich. Der mitgeteilte Vorname/die mitgeteilten Vornamen wird/werden fortan auf allen Dokumenten der Universität geführt, einschließlich der Abschlussdokumente (Urkunden, Zeugnisse etc.).

    Antrag auf Änderung Vorname(n) und/oder Geschlechtseintrag - PDF

    siehe auch FAQ Geschlechtsangabe ändern

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #28
  • Neueinschreibung

    Von der Neueinschreibung wird gesprochen, wenn vormals bereits studiert wurde und nun (z. B. aufgrund von Hochschulwechsel) das Studium an einer anderen Universität fortgesetzt oder eine Ein-/Umschreibung an einer anderen Universität vollzogen wird. Wenn Sie nach einer Studienzeitunterbrechung Ihr Studium wieder aufnehmen, wird das ebenfalls als Neueinschreibung bezeichnet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #30
  • Online-Service

    Unser Online-Service umfasst den Zugriff zum Prüfungsportal, sowie die Bewerbungs- und Studierendendaten.

    Online-Service für Studierende: 
    Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich im Online-Service für Studierende mit dem Hochschulaccount des Rechenzentrums "s123456" und dem dazugehörigen Passwort (siehe FAQ Stud.IP) anmelden.

    Sie können diverse Bescheinigungn (z. B. Immatrikulations-, Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigungen) online selbst ausdrucken 

    Sie sind verpflichtet, uns Ihre aktuellen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Der Online-Service ermöglicht Ihnen bequem von zu Hause aus Ihre Adresse und/oder sonstige Kontaktdaten zu aktualisieren. Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf) und beachten Sie die Besonderheiten bei einer Namensänderung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #37
  • Parallelstudium

    Informationen, wann und wie Sie einen Antrag Parallelstudium stellen müssen, finden Sie in dem Informationsblatt Parallelstudium - PDF.

    Folgende Antragsversionen stehen Ihnen zum Ausfüllen am PC zur Verfügung: 

    Antrag Parallelstudium - docx 

    Antrag Parallelstudium - pdf 

    Antrag Parallelstudium - englische Version - pdf

    Das Informationsblatt sowie die Anträge finden Sie auch im Downloadcenter des Immatrikulationsamtes.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #38
  • Pflege

    Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen, haben die Möglichkeit, Ausgleichsregelungen in Anspruch zu nehmen. Näheres erfahren Sie auf der Seite Familiengerechte Hochschule.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #40
  • Promotion

    Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf der Seite Promotionsstudium.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #42
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Rahmenprüfungsordnungen enthalten in einem allgemeinen Teil nicht fachspezifische Vorgaben zum Prüfungsrecht und zum Prüfungsverfahren (z.B. Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Arten der Prüfungsleistungen, Benotung, Wiederholung, etc.).

    Die Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta (RPO) in der Fassung der Neuregelung (Amtliches Mitteilungsblatt 14/2017) vom 29.09.2017 finden sie hier:

    https://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Zentrale_Studienberatung_Career_Service/01_DC_Studienprogramme/Allgemeine_Ordnungen_Studienbeginn_2020_21/17_2017_Rahmenpruefungsordnung.pdf

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1197
  • Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung benötigt in der Regel Nachweise über Studienzeiten.

    Bei einer Exmatrikulation wird Ihnen eine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung zugeschickt. Bei Bedarf können Sie über unser Kontaktformular nachträglich weitere Bescheinigungen für die Rentenversicherung anfordern oder Sie reichen uns direkt die Formulare der Deutschen Rentenversicherung zum Ausfüllen bzw. Bestätigen ein.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #47
  • Rückmelderinnen und Rückmelder

    Als sogenannte Rückmelderinnen und Rückmelder wird die Gruppe der Studierenden bezeichnet, die mindestens im vergangenen Semester an unserer Universität eingeschrieben war und sich durch Zahlung der fälligen Rückmeldegebühren in das Folgesemester rückmeldet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #50
  • Rückmeldung - Überweisung Semesterbeitrag

    Um Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen zu können, ist es notwendig, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge und Gebühren auf das Konto der Universität Vechta.

    Im Online-Service finden Studierende unter "Mein Studium > Studienservice", Registerkarte "Zahlungen" ihre gezahlten und offenen Beträge. Studienbescheinigungen sind unter der Registerkarte "Bescheide/Bescheinigungen" und der Rückmeldestatus unter "Mein Status" zu finden.

    Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten Sie nicht. Die Bankverbindung sowie weitere Informationen zu Ausnahmeanträgen, Beurlaubungen sowie Zusammensetzung des jeweiligen Semesterbeitrages finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes: Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Die Rückmeldung hat innerhalb dieser Fristen zu erfolgen:

    • zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
    • zum Wintersemester: 15. Juli bis 15. August

    Die Rückmeldefristen sind strikt einzuhalten, da wir andernfalls gezwungen sind, Sie - nach entsprechender Mahnung - kraft Gesetzes zu exmatrikulieren.

    Bitte beachten Sie, dass uns immer Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss. Kontrollieren und ändern Sie ggf. die Kontaktdaten im Online-Service.

    Beachten Sie: Ein Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel setzt nicht die fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr außer Kraft.

    Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits alle Prüfungen abgelegt haben und lediglich auf Prüfungsergebnisse warten und keine Bewerbung für einen weiteren Studiengang (z. B. Wechsel in Master) bei der Universität Vechta im Folgesemester planen. In diesem Fall müssen Sie sich exmatrikulieren (siehe Seite Studienabschluss und Exmatrikulation).

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #51
  • Schriftliche Arbeiten einreichen

    Schriftliche Arbeiten (Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen von Referaten etc.) können je nach zutreffender Ordnung schriftlich oder digital eingereicht werden. Ausgedruckte schriftliche Arbeiten können per Post an die Universität gesendet oder über den universitären Außenbriefkasten (Haupteingang) eingereicht werden; ansonsten folgen Studierende bitte den Anweisungen Ihrer Lehrenden. Als Abgabedatum gilt der Eingangsstempel der Universität.

    Digital einzureichende schriftliche Arbeiten sollen in der Regel als PDF eingereicht werden. Sie sind folgendermaßen zu benennen:
    Name_Vorname_Matrikelnummer_Modulidentifikator.pdf
    Die Lehrenden können darüberhinausgehende Angaben verlangen. Sie legen auch fest, ob die Arbeit an die Uni-Mail-Adresse gesendet, in der Cloud oder in Stud.IP hochgeladen werden soll.

    Die Lehrenden versehen digital eingereichte schriftliche Arbeiten zur Dokumentation für die Prüfungsakte mit dem Eingangsdatum und bewerten die Arbeiten digital. Die bewerteten Arbeiten übermitteln sie zur Archivierung in digitaler Form über Stud.IP an das Akademische Prüfungsamt. Weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden Lehrende im Intranet im Downloadbereich der Dezernats Studentische und Akademische Angelegenheiten.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

     

    #1194
  • Schwangerschaft

    Wir bitten schwangere Studentinnen in ihrem eigenen Interesse darum, die Universität über ihre Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, damit ggf. Schutzmaßnahmen beachtet und umgesetzt sowie weitere Maßnahmen abgestimmt werden können. Auf der Seite Familiengerechte Hochschule finden Sie dazu alle Informationen und Links zu Antrag und Merkblatt.

    siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Stillzeit, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #63
  • Semesteradresse

    Eingeschriebene Studierende müssen Ihre Heimatadresse und ggf. die Semesteradresse im Online-Service eigenständig verwalten. Man kann maximal diese zwei Adressen eingeben​​​​​Nachdem man also z. B. die Heimatadresse geändert oder eine Semesteradresse hinzugefügt hat, muss eine der beiden Adressen als Korrespondenzadresse (Adresse für Briefpost, Anschreiben etc.) ausgewählt werden.

    Schauen Sie gerne in die hier hinterlegte Anleitung Adressänderung im Online-Service (pdf).

    siehe FAQs  Adressänderung, HeimatadresseKontaktdatenKorrespondenzadresseOnline-Service 

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #982
  • Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren

    Informationen zu Semesterbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf unserer Website Semesterbeiträge und Langzeitstudiengebühren.

    Für die Zahlung bei Einschreibung beachten Sie bitte auch die Hinweise im FAQ Einzahlung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #66
  • Semestertermine

    Sommersemester 2023
    Semesterbeginn: 01.04.2023
    Veranstaltungszeit: 11.04.2023 - 22.07.2023
    LV-freie Zeit zu Pfingsten und Exkursionstage: 30.05.2023 - 03.06.2023
    Semesterende: 30.09.2023

    Wintersemester 2023/24
    Semesterbeginn: 01.10.2023
    Veranstaltungszeit: 16.10.2023 - 03.02.2024
    Ende der LV M.Ed.*: 20.01.2024
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 23.12.2023 – 07.01.2024
    Semesterende: 31.03.2024

    Sommersemester 2024
    Semesterbeginn: 01.04.2024
    Veranstaltungszeit: 02.04.2024 – 13.07.2024
    Exkursionstage**: 21.05.2024 – 25.05.2024
    Semesterende: 30.09.2024

     

    Wintersemester 2024/25
    Semesterbeginn: 01.10.2024
    Veranstaltungszeit: 14.10.2024 – 01.02.2025
    Ende der LV M.Ed.*: 18.01.2025
    LV-freie Zeit zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel: 23.12.2024 – 05.01.2025
    Semesterende: 31.03.2025

    Sommersemester 2025
    Semesterbeginn: 01.04.2025
    Veranstaltungszeit: 01.04.2025 – 12.07.2025
    Exkursionstage**: 10.06.2025 – 14.06.2025
    Semesterende: 30.09.2025
     

    *) Für Lehrveranstaltungen, die laut Studienverlaufsplänen der Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen sowie Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im 1. Fachsemester liegen, wird die Lehrveranstaltungszeit im Wintersemester auf 14 Wochen inklusive zwei Wochen Prüfungszeit festgelegt.

    **) Die regelmäßigen (wöchentlichen) Lehrveranstaltungen sind im Rahmen der Exkursionstage ausgesetzt.

    Hier finden Sie die Übersicht: Semestertermine ab WiSe 2006/2007 (PDF)
    LV = Lehrveranstaltung

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Akademisches Jahr - Semestertermine"

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #65
  • Semesterticket

    Zum Wintersemester 2019/20 wurde der bis dahin gültig Studierendenausweis mit rückseitigem Semesterticket durch die UniCard ersetzt.

    Eine validierte UniCard gilt in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, einem gültigen Reisepass oder einem sonstigen gültigen Dokument mit Lichtbild als Semesterticket.

    Bei Fragen zum Semesterticket (z.B. Streckenverbindungen und Erstattungsmöglichkeiten) wenden Sie sich bitte direkt an den AStA der Universität Vechta: https://www.asta-uni-vechta.de/semesterticket.

    Bitte beachten Sie, dass zunächst der gesamte Semesterbeitrag an das Immatrikulationsamt überwiesen werden muss, auch wenn Sie die Möglichkeit der Rückerstattung des Semestertickets aufgrund eines Härtefalls durch den AStA in Anspruch nehmen möchten.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #67
  • Semesterunterlagen

    Die Semesterunterlagen erhalten Sie nach erfolgter vollständiger Immatrikulation. Sie umfassen:

    - die UniCard  (inkl. Semesterticket)
    - Zugangsdaten  für die Nutzung von Stud.IP, Online-Serviceund E-Mail-Konto (für Studierende)
    - Bescheinigungen über den Online-Service

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #68
  • Stillzeit

    Wenn Sie ein Kind stillen, informieren Sie sich bitte auf der Seite Familiengerechte Hochschule beispielsweise über Stillmöglichkeiten auf dem Campus oder zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen.

    Siehe auch FAQ Familienverantwortung, Mutterschutz, Schwangerschaft, Gefährdungsbeurteilung

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #72
  • Stud.IP

    Nach erfolgreicher vollständiger Immatrikulation erhalten alle neuen Studierenden innerhalb von 1-3 Tagen eine E-Mail vom Rechenzentrum mit den Zugangsdaten für die Nutzung von Stud.IP, Online-Service und E-Mail-Konto.

    Ansprechpartner für Stud.IP sowie den Zugangsdaten ist der IT-Support im Rechenzentrum.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #80
  • Studentische Unfallversicherung - Unfall

    Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich über das Dez. 3 - Immatrikulationsamt anzeigen.

    Was tun bei einem Unfall? Welche Ärztin oder welchen Arzt muss ich aufsuchen?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfall

    Wie melde ich einen Unfall?

    https://www.uni-vechta.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/unfallmeldung-1

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #73
  • Studienabschluss

    Haben Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. An der Universität Vechta beantragen Sie die Ausstellung des Abschlusszeugnisses im jeweiligen Prüfungsamt. Bei weiteren Bewerbungen ist dieses in der Regel immer vorzulegen. Auch bei uns ist ein externer Hochschulabschluss in amtlich beglaubigter Form (siehe FAQ Beglaubigungen) nachzuweisen.

    Für die Einschreibung in Masterstudiengänge  an der Universität Vechta müssen Sie bereits ein grundständiges Studium (Bachelor-Studium oder sonstiges, fachlich eng verwandtes Studium) erfolgreich abgeschlossen haben bzw. Module in einem bestimmten Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung durch einen Leistungsnachweis belegen können. Sofern Sie den Bachelorabschluss an der Universität Vechta erlangt haben, müssen Sie kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen. Hier genügt maximal eine einfache Kopie, z. B. über den Upload im Bewerbungsportal.

    Eine Liste der im Bewerbungsportal hinterlegten Abschlüsse mit Erläuterungen finden Sie in der Übersicht der Hochschulabschlüsse pdf.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #74
  • Studiengang

    Ein Studiengang kann ein Studienfach (Einfachstudiengang) oder mehrere kombinierte Studienfächer (Mehrfachstudiengang) umfassen. Als Studiengang wird eine abgeschlossene, in Studien- u. Prüfungsordnungen vorgesehene berufsqualifizierende Hochschulausbildung bezeichnet.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #75
  • Studiengangswechsel - Studienfachwechsel (Allgemeine Infos - Grundsätzliches)

    Wenn Sie Ihr Studium im 1. oder höheren Fachsemester aufnehmen oder als bereits immatrikulierte Studierende oder immatrikulierter Student im neuen Semester mit geändertem Studiengang/-fach an unserer Universität studieren wollen, müssen Sie fristgerecht online (über das Bewerbungsportal) den entsprechenden Wechsel beantragen. Dieses gilt auch für Erstsemesterstudierende, die nach Zulassung oder Einschreibung in ein anderes zulassungsfreies Fach oder einen anderen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Bewerbungsmöglichkeiten, die wir auf der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen (pdf) entsprechend abbilden. Tragen Sie dafür Sorge, dass Sie Ihren Antrag (mit allen erforderlichen Anlagen, die Sie im Bewerbungsportal hochladen können) fristgerecht elektronisch übersenden.

    In zulassungsfreie Studiengänge/-fächer kann jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber wechseln, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt.
    Lesen Sie sich – entsprechend der Unterüberschriften – die detaillierten Informationen zur jeweiligen Fallgruppe gründlich durch und tragen dafür Sorge, dass Sie die Rückmeldegebühr fristgerecht entrichtet haben.
    Rückmeldefrist Wintersemester jeweils vom 15.07.-15.08.
    Rückmeldefrist: Sommersemester jeweils vom 15.01. – 15.02.

    Wenn Sie als Erstsemesterstudierende/r (nach bereits erfolgter Immatrikulation; also mit Angabe einer Matrikelnummer) bzw. als sogenannte Rückmelderin oder Rückmelder den Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel stellen, ändert sich Ihr Status in Ihrem Bewerbungsportal nach abschließender Antragsbearbeitung nicht grundsätzlich zu „immatrikuliert“ bzw. z. T. auch nur für ein Fach in den neuen Status "immatrikuliert".
     

    Den Vollzug des Fach- oder Studiengangswechsels können Sie demnach nicht abschließend im Bewerbungsportal einsehen. Planen Sie nach dem Einreichen vollständiger Antragsunterlagen einen Bearbeitungszeitraum von ca. 3 Wochen ein. Sie können dann über den Online-Service aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen anfordern. Sollte Ihnen hierbei auffallen, dass bei der Durchführung des Fachwechsels etwas nicht antragsgemäß bearbeitet wurde, nehmen Sie gerne mit dem Immatrikulationsamt Kontakt auf. Senden Sie Ihre Mitteilung dann bitte per E-Mail (vom Studierendenaccount aus an diese Funktionsadresse: immatrikulationsamt.ba-wechsel@uni-vechta.de).

    Wenn Sie Ihr Studium über BAföG finanzieren, sollten Sie nicht vergessen, dem BAföG-Amt eine neue, gültige Immatrikulationsbescheinigung (mit dem Hinweis auf Vollzug eines Fach- oder Studiengangswechsels) zukommen zu lassen.

    Sie sollten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht in regelmäßigen Abständen im Bewerbungsportal den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages bzw. der Antragsbearbeitung sichten, sofern Unterlagen für die abschließende Bearbeitung fehlen, zeigen wir es dort an. 

    Dort lesen Sie:

    Aktuelle Informationen zum Antragsfachstatus und Antragsstatus.
    Ob Sie in einem zulassungsbeschränkten Fach/Studiengang zugelassen werden konnten (Bescheide werden ausschließlich elektronisch und nur für zulassungsbeschränkte Fächer/Studiengänge über das Bewerbungsportal zugestellt)

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #76
  • Studiengangswechsel - Studienfachwechsel beim geplanten Wechsel in höhere Fachsemester

    Der Zugang für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in höhere Semester ist auf die wieder frei gewordenen Studienplätze (Zugang gleich Abgang) beschränkt und für Bachelorstudiengänge ausschließlich über das Bewerbungsportal möglich. Über die Seite Bewerbung und Einschreibung auf der Homepage unserer Universität können Sie ausführliche Informationen bzgl. der Bewerbungsmodalitäten in Erfahrung bringen.

    Für Masterstudiengänge finden Sie Informationen zu höheren Fachsemestern und das Antragsformular auf der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1315
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (ausschließlich, wenn Sie den Antrag als Erstsemesterstudierende/r nach der Schließung des Bewerbungsportals stellen)

    1.      Besonderheit für Erstsemesterstudierende des jeweiligen Wintersemesters: Sofern Sie als Erstsemesterstudierende/r nach dem 30.09. einen Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer stellen wollen, müssen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben digital an immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de senden.

    2.    Eine neue UniCard wird nicht erstellt. Die Immatrikulationsbescheinigung (mit der/dem geänderten Fächerverbindung/Studiengang), die Sie über den Online-Service einsehen können, weist die vollzogene Änderung aus. Die Bearbeitung des Fach- oder Studiengangswechsels ist spätestens ab dem 01.12. im Online-Service sichtbar. 

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1313
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel (für einen Wechsel in das erste Fachsemester eines Faches/Studiengangs)

    1.       Sie loggen sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort im Bewerbungsportal ein und fügen dann einen Bewerbungsantrag hinzu.

    2.       Anschließend werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt.

    3.       Sollten Sie nun den Wechsel zu einem zulassungsfreien Fach bzw. einem zulassungsfreien Studiengang anzeigen, müssen Sie – nach der elektronischen Übersendung Ihres Antrages - direkt über die Hauptmaske den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken.

    4.       Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht an das Immatrikulationsamt gesendet werden.

    5.       Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und im besten Fall direkt die entsprechende Umschreibung durch das Immatrikulationsamt (die Rückmeldung/Einzahlung der Semesterbeiträge muss bis dahin bereits erfolgt sein).

    6.       Sofern Sie mit dem Wechsel angezeigt haben, dass Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem Antrag den entsprechenden Eignungsprüfungsbeleg (sofern Sie auf den Seiten des jeweiligen Faches auf dieser Homepage lesen, dass eine Eignungsprüfung durchgeführt wird) im Original bzw. amtlich beglaubigt beifügen bzw. fristgerecht nachreichen. Solange uns der entsprechende Beleg nicht vorliegt bzw. das jeweilige Fach die Eignung nicht an das Immatrikulationsamt gemeldet hat, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt.

    7.       Aufgepasst: Wenn Sie bereits in einem zulassungsbeschränkten Fach zugelassen wurden und nur ein zweites, zulassungsfreies Fach wechseln möchten, müssen Sie das Fach, für das Sie zugelassen wurden (und das Sie auch ordnungsgemäß angenommen haben) in jedem Fall in der Alternativbewerbung mit angeben. Ausführliche Informationen dazu haben wir im FAQ zur Teilzulassung und Teilannahme verfasst.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #1312
  • Studiengangswechsel – Studienfachwechsel als Rückmelderin und Rückmelder gehen wie folgt vor (bereits Studierende unserer Universität):

    1.     Wenn Sie an der Universität Vechta eingeschrieben sind, müssen Sie sich nicht registrieren. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).

    2.     Nun geben Sie für den angestrebten Fach- oder Studiengangswechsel eine ordnungsgemäße Bewerbung ab.

    3.     Jetzt werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt.

    4.     Wenn Sie sich für ein oder zwei zulassungsfreie/s Fach/Fächer bzw. für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben, müssen Sie fristgerecht direkt über die Hauptmaske den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken. Die Einsendefrist dafür wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt und auch auf dem Ausdruck vom Antrag auf Immatrikulation (oben rechts) ausgewiesen.

    5.     Der entsprechende Immatrikulationsantrag muss in jedem Fall fristgerecht elektronisch an das Immatrikulationsamt gesendet werden. Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Ganz wichtig: Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Immatrikulation ergänzend dazu fristgerecht unterzeichnet in Papierform zu übersenden. Erst dann erfolgt im besten Fall die entsprechende Umschreibung durch das Immatrikulationsamt (die Rückmeldung/Einzahlung der Semesterbeiträge muss innerhalb der Rückmeldefrist erfolgt sein).

    6.     Sofern Sie mit dem Wechsel angezeigt haben, dass Sie zu einem der Eignungsprüfungsfächer: Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft wechseln möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem Antrag den entsprechenden Eignungsprüfungsbeleg (sofern Sie auf den Seiten des jeweiligen Faches auf dieser Homepage lesen, dass eine Eignungsprüfung durchgeführt wird)  im Original beifügen bzw. fristgerecht nachreichen. Solange uns der entsprechende Beleg nicht vorliegt bzw. das jeweilige Fach die Eignung nicht an das Immatrikulationsamt gemeldet hat, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass dieser Beleg fehlt.

    7.     Wenn Sie sich für ein oder zwei zulassungsbeschränkte Fach/Fächer im Bachelorstudiengang Combined Studies bzw. für den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit beworben haben, müssen Sie den über das Bewerbungsportal abgegebenen Zulassungsantrag fristgerecht elektronisch an das Immatrikulationsamt schicken. Ihr Studienwunsch nimmt (wenn Sie die Studienvoraussetzungen erfüllen) am regulären Vergabeverfahren teil. Weil für Erstsemesteranträge zum Teil andere Bearbeitungsschritte zum Tragen kommen als für Anträge auf Zulassung in Höhere Fachsemester (siehe auch Hinweise unten), empfehlen wir Ihnen, sich die ausführlichen Informationen auf der Homepage nachzulesen: 

    8.     Wenn Sie in zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen eine elektronische Zulassung erhalten sollten, müssen Sie sich im Portal einloggen und dort den Studienplatz innerhalb der Annahmefrist annehmen (siehe auch FAQ Bescheide)!

    9.     Dazu müssen Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen.

    10.  Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass Sie bei der Fächerangabe ggf. ein Fach, für das Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, erneut mit angeben.

    11.  Wählen Sie als zweites Fach ein Fach, in dem Sie zuvor bereits eingeschrieben waren und das Sie nun doch beibehalten möchten, benennen Sie dieses Fach als „Platzhalterfach“ (detaillierte Informationen dazu, haben wir direkt im Bewerbungsportal vermerkt).

    12.  Im Folgenden wird dann vom Programm abgefragt, um welches Fach und Fachsemester es sich dabei handelt, ob Sie einen Fach- oder Studiengangswechsel anstreben, wie Ihre Matrikelnummer lautet etc..

    13.  Wenn Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, müssen Sie im Anschluss den auf der Hauptmaske aufgeführten Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht in Papierform an das Immatrikulationsamt der Universität Vechta senden. Achten Sie hierbei bitte auf die ggf. noch erforderlichen Unterlagen, die im Antrag auf Immatrikulation aufgeführt sind.

    14.  Sollten Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer beworben und nur in einem der beiden Fächer eine Zulassung erhalten haben, lesen Sie bitte gründlich die Informationen zur Teilzulassung und Teilannahme in diesen FAQs.

    15.  Aufgepasst: Wenn Sie bereits in einem zulassungsbeschränkten Fach zugelassen wurden und nur ein zweites, zulassungsfreies Fach wechseln möchten, sollten Sie die Informationen zur Teilzulassung und Teilannahme gründlich lesen.

    Hier geht es zum Bewerbungsportal.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt
     

    #1314
  • Studienplatztausch

    Es besteht keine Möglichkeit zu einem Studienplatztausch.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #78
  • Studienzeit-, Immatrikulations- und/oder Exmatrikulationsbescheinigung/en

    Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren, benötigt das Immatrikulationsamt eine Studienzeitbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf (mit Angabe des Studienzeitraums, des Studiengangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemester) an der/den besuchten Hochschule/n.

    Bei erfolgter Exmatrikulation muss die Exmatrikulationsbescheinigung beigefügt werden.

    Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Studienzeiten an unserer Universität brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.

    Wer eine Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung für eine Bewerbung an einer anderen Universität/Hochschule oder für andere Zwecke benötigt, kann sich diese online über den Online-Service ausdrucken.

    Ehemalige Studierende, die keinen Zugriff auf den Online-Service haben, stellen ihre Anfrage bitte schriftlich über das Kontaktformular.

    siehe auch FAQ Bescheinigungen

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #79
  • Studium ohne Abitur „offene Hochschule“

    Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Seite Offene Hochschule – Studium ohne Abitur

    Bei der sogenannten fachgebundenen Fachhochschulreife (Fachoberschule, Berufsoberschule) gem. § 18 Abs. 3 NHG, sind Sie an bestimmte Fächer gebunden.

    Bei einer Immatrikulation auf Basis der beruflichen Vorbildung (sogenannte 3 + 3 Regelung gem. § 18 Abs. 4 S. 2 NHG) müssen die entsprechenden Nachweise mit dem Zulassungs- bzw. Einschreibantrag eingereicht werden.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #81
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn Sie sich an der Universität Vechta für denselben Studiengang oder dasselbe Studienfach einschreiben möchten, für den oder das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass die oder der Studierende den Prüfungsanspruch nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass die oder der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt. An der Universität Vechta beantragen Sie diese formlos per E-Mail bei dem entsprechenden Prüfungsamt.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1226
  • Unfall/Unfallanzeige

    Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich über das Dez. 3 - Immatrikulationsamt (E-Mail an immatrikulationsamt.unfallanzeige@uni-vechta.de) anzeigen. Von dort aus wird die Meldung zuzüglich einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung an die Landesunfallkasse veranlasst.

    Was tun bei einem Unfall? Welche Ärztin oder welchen Arzt muss ich aufsuchen? Wie melde ich einen Unfall?
    Informieren Sie sich auf der Seite Unfallmeldung Studierende - Uni Vechta (uni-vechta.de)


    Formulare für die Unfallmeldung Studierender: 

    Unfallanzeige Studierende (pdf)
    Unfallanzeige Studierende (doc)

    Anlage Wegeunfall Fragebogen (pdf)
    Anlage Wegeunfall Fragebogen (doc)

    Anlage Hochschulsportfragebogen (pdf)
    Anlage Hochschulsportfragebogen (doc)

    Sofern Sportstudierende bei der Sportausübung im Rahmen des regulären Studiums aufgrund des Studienganges „Sport“ einen Unfall erlitten haben, ist der Hochschulsportfragebogen nicht beizufügen.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #86
  • UniCard

    Die UniCard wurde zum Wintersemester 2019/20 eingeführt. Sie begleitet Sie das gesamte Studium an der Universität Vechta und muss daher sorgsam aufbewahrt werden. Bei Verlust bzw. notwendigem Ersatz/Neuausstellung folgen Sie dem FAQ UniCard-Ersatz.

    Die UniCard erhält ihre Gültigkeit für das betreffende Semester erst, nachdem sie durch die Studierende oder den Studierenden an einem entsprechenden Validierungsgerät an der Universität Vechta validiert wurde. Besonderheiten des Semestertickets erfahren Sie auf der Seite des AStA: https://asta-uni-vechta.de/semesterticket/.
    Informationen zur Validierung und zur Funktion der UniCard erhalten Sie auf dieser Seite des Rechenzentrums.

    Erstsemesterstudierende erhalten ihre UniCard einige Werktage nach erfolgter Immatrikulation (siehe entsprechende Statusänderung im Bewerbungsportal) "validiert" auf dem Postweg an die im Bewerbungsportal angegebene Korrespondenzadresse übersendet.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

     

    RückmelderInnen:
    Sofern Sie im aktuellen Semester an der Universität Vechta immatrikuliert sind und sich für das Folgesemester zurückmelden, sollten Sie im Besitz einer gültigen UniCard sein. Die UniCard ist als Semesterticket erst für das Folgesemester gültig, nachdem Sie die Karte an der Universität Vechta an einem unserer Validierungsgeräte validiert haben. Haben Sie aus irgendwelchen Gründen keine UniCard, stellen Sie bitte einen Ersatzkartenantrag (siehe FAQ UniCard-Ersatz).

    Neu- und ErsteinschreiberInnen: 
    Wenn alle für eine Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen (d. h. es werden Ihnen im Bewerbungsportal keine fehlenden Unterlagen angezeigt) und die Zahlung der für die Einschreibung fälligen Beiträge, Gebühren und Entgelte erfolgt ist, lesen Sie im Bewerbungsportal den aktuellen Antragsstatus "immatrikuliert". 

    Dann wird Ihre UniCard gedruckt, validiert und ab ca. Anfang September bzw. Anfang März an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse von Seiten des Immatrikulationsamtes an Sie verschickt. Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Adresse auch nach Ihrer Immatrikulation im Online-Service immer aktuell ist.

    Wechselt der Antragsstatus noch nicht in "immatrikuliert", lesen Sie ergänzend den FAQ Vorläufige Immatrikulation Student/in (vorläufig)

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #87
  • UniCard-Ersatz (Verlust, Defekt, Namensänderung etc.)

    Im Falle einer Ersatzanforderung einer UniCard (bei Verlust, Defekt, Namensänderung etc.) müssen Sie folgenden Antrag stellen:

    Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte "UniCard" (PDF)

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Ersatzkartenantrag digital als Anhang über das Kontaktformular an das Immatrikulationsamt. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben zu den Gebühren und tragen Sie dafür Sorge, dass die korrekte Adresse auch in den Kontaktdaten im Online-Service gespeichert ist.

    Die Ersatzkarte wird zeitnah nach Eingang der ggf. anfallenden Gebühr und des Ersatzkartenantrags gedruckt.

    Nicht zustellbare und zurückgekommene UniCards werden zukünftig zur Abholung - gegen Legitimationsprüfung - am ServicePoint im R-Gebäude hinterlegt.

    Informationen über eine mögliche Erstattung des Restguthabens aufgrund eines Defekts, Verlustes oder aus sonstigem Anlass finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Osnabrück.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #93
  • UniCard-Validierung

    Damit die UniCard als Semesterticket im ÖPNV genutzt werden kann und ihre Gültigkeit erhält, müssen Sie als Studentin oder Student diese Karte an der Universität Vechta an einem unserer Automaten jedes Semester validieren lassen. Dies funktioniert jeweils nach erfolgter Rückmeldung, d.h. sobald Sie den Semesterbeitrag in der erforderlichen Höhe überwiesen haben und Sie im Online-Service die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung aufrufen können. Dabei wird der neue Gültigkeitszeitraum auf dem beschreibbaren Streifen gedruckt. 

    Auf dem Campus gibt es derzeit 3 Validierungsgeräte:
    1) im R-Gebäude (links gegenüber dem Eingang im Erdgeschoss)
    2) im E-Gebäude (im Erdgeschoss, beim Rechenzentrum, gegenüber dem Glaskasten) 
    3) in der Bibliothek (im Bereich der Ausleihe)

    Beachten Sie die Öffnungs- und Schließzeiten der Standorte

    Sollte es zu Problemen bei der Validierung kommen, wenden Sie sich zunächst an das Immatrikulationsamt. Verwenden Sie hierzu gerne das Kontaktformular.

    Weitere Funktionen der UniCard sind auf der Seite des Rechenzentrums beschrieben.

    Besonderheiten des Semestertickets erfahren Sie auf der Seite des AStA (Link https://asta-uni-vechta.de/semesterticket/).

    siehe auch FAQ UniCard

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #95
  • Urlaubssemester

    Bei einer Bewerbung für ein Studium (siehe auch FAQ Online-Bewerbung) sind die bereits studierten Semester inkl. Urlaubssemester anzugeben. Diese sind anhand einer offiziellen einzureichenden Studienbescheinigung auch nachzuweisen.

    Studierende der Universität Vechta können ihre aktuellen Urlaubssemester im Online-Service der Studienverlaufsbescheinigung entnehmen und für den Nachweis an anderen Hochschulen/Universitäten verwenden.

    Urlaubssemester sind keine Fachsemester, zählen aber als Hochschulsemester.

    Informationen zu Beurlaubungen und den Antrag finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag, Rückmeldung und Beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #10
  • Verlängerungssemester (COVID-19-Pandemie)

    Wenn Sie in den Semestern SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, haben Sie nach § 72 Abs. 14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes aufgrund der COVID-19-Pandemie Anspruch auf maximal vier Verlängerungssemester. Diese erhöhen Ihr persönliches Studienguthaben, so dass der Zeitpunkt, ab dem Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind, ggf. später eintritt.

    Wenn Sie sich erstmals oder erneut an der Universität Vechta einschreiben möchten, legen Sie uns bitte für die genannten Semester Immatrikulationsbescheinigungen oder eine gesamte Studienverlaufsbescheinigung vor, aus denen die Hochschul- und ggf. Beurlaubungssemester hervorgehen.

     
    Weitere Informationen zum Studienguthaben und zu Langzeitstudiengebühren finden Sie auf der Seite https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/semesterbeitrag-/-beurlaubung.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #441
  • Visum

    Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten nach Prüfung aller Zugangs- und Zulassungskriterien sowie der Deutschkenntnisse durch die involvierten Stellen (I-Amt, International Office, Prüfungsausschüsse, Studiengangskoordination) bei Zulassung bzw. Erfüllung der Studienvoraussetzungen automatisiert eine Visumsbestätigung. Diese wird Ihnen im Bewerbungsportal als Posteingang und Meldung sowie als Hinweis per E-Mail zur Verfügung gestellt. Speichern Sie sich diese Bescheinigung ab, da sie nach Schließung des Bewerbungssemesters evtl. nicht mehr zur Verfügung steht.

    Weitere Informationen zu Visumsangelegenheiten finden Sie auf der Seite des International Office: https://www.uni-vechta.de/international-office/wege-an-die-uni-vechta/welcome-centre-promotion-forschung/vor-der-anreise/visumangelegenheiten.

     

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1422
  • Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten

    Eine Vollmacht in Prüfungsangelegenheiten muss vorgelegt werden, wenn eine dritte Person Auskunft über Prüfungsleistungen, Bescheinigungen und Bescheide oder Einsicht in die Prüfungsakten einer*eines Studierenden erhalten soll. Das Formular, das für bevollmächtigte Person ausgefüllt werden muss, finden Sie im Downloadcenter.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1230
  • Vorläufige Immatrikulation / Student/in (vorläufig)

    Fehlt für den Studienbeginn nur noch die Zahlung und/oder die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus, werden Sie lediglich "vorläufig" eingeschrieben. Die Universität Vechta behält sich vor, die Einschreibung zu stornieren (löschen), sofern innerhalb der geltenden Nachreichfrist - siehe jeweilige Fristen unter Bewerbung und Einschreibung - keine positive Meldung einer Krankenkasse für Sie eingeht. Das heißt, dass Sie in diesem Fall umgehend überweisen müssen und ggf. mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen müssen, um die Datenübertragung Ihrer Krankenversicherungsdaten zu uns auf den Weg zu bringen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unbedingt unsere Absendernummer mit: H0000998 (Universität Vechta).

    Im Online-Service wird Ihnen unter Startseite-Mein Studium-Studienservice folgender Satz angezeigt: "Achtung, Sie sind noch nicht immatrikuliert! Die hier dargestellten Informationen stellen teilweise bereits den Zustand nach erfolgter Immatrikulation dar."

    Sie erhalten aus diesem Grund noch keine Stud-IP-Daten, können sich also bis zum Eintreffen der Zahlung sowie der elektronischen KV-Meldung keine Bescheinigungen im Online-Service herunterladen und erhalten auch noch keine UniCard.

    Im Fall einer Wiedereinschreibung nach Studienzeitunterbrechung mit erfolgter „vorläufiger Immatrikulation aufgrund fehlender Krankenversicherungsdatenübertragung“ müssen Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht regelmäßig prüfen, ob wir Ihre KV-Daten erhalten haben. Dieses können Sie daran erkennen, dass Sie über die Startseite – Mein Studium – Studienservice - in der Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen“ die entsprechende Studienzeitbescheinigung anfordern können. Zu diesem Zeitpunkt können Sie dann auch Ihre noch vorhandene UniCard entsprechend validieren. Sollten Sie nicht mehr in Besitz Ihrer alten UniCard sein, wenden Sie sich bitte an die Zahlungsabteilung des Immatrikulationsamtes (E-Mail: immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de), um dort die Ausstellung einer neuen UniCard zu beantragen.

    Wenn bis zum Ablauf der Frist keine Zahlung bzw. KV-Meldung eingeht, erfolgt die Stornierung des begonnenen Studiums der kraft Gesetzes und ohne weiteren Bescheid. Der gezahlte Semesterbeitrag wird erstattet. Sie erhalten dann keine Exmatrikulationsbescheinigung, da Sie als "nicht eingeschrieben" für das betreffende Semester gelten.

    Weitere Informationen finden Sie in dem FAQ Krankenversicherungspflicht.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #943
  • Vorpraktikum

    Ein Vorpraktikum ist für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nicht erforderlich.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #148
  • Wartezeit

    Grundsätzlich bezeichnet man als Wartezeit bzw. Wartesemester die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums. Die Wartezeit wird in vollen Semestern gezählt.

    Die Rangfolge wird durch die Zahl der nachgewiesenen vollen Halbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, bestimmt. Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester).
    Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben war.

    Ihre Wartezeit wird zu jedem Semester neu berechnet, zu dem Sie sich bewerben. Auch wer sich zwischenzeitlich einmal nicht beworben hat, erhält dafür die entsprechende Wartezeit. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet.

    Es werden gem. § 28 der Niedersächsischen Hochschulzulassungsverordnung (NHZVO) höchstens 7 Wartesemester berücksichtigt.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Rangliste.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #149
  • Wiedereinschreibung

    Wenn Sie in früherer Zeit Studierende oder Studierender unserer Universität waren, führen wir (im Falle einer Immatrikulation) Ihre alte Matrikelnummer weiter, weshalb Sie diese im Bewerbungsportal mit angeben müssen. 

    Verfügen Sie noch über Ihre Zugangsdaten für den Online-Service, so können Sie nach dem Login als Studierende/r über das Menü (oben links) über „Studienangebot – Bewerbung“ die Bewerbung starten und mit Ihrem Studienkonto und der Matrikelnummer verknüpfen.  

    Nach der erfolgten Wiedereinschreibung ändert sich der Antragsstatus in der Regel in "immatrikuliert". Unter Umständen wird Ihnen im Bewerbungsportal - nach einer erfolgten Einschreibung - nicht der Status "immatrikuliert" angezeigt. Das hat dann technische Gründe. In diesem Fall zeigen wir Ihnen über ein Infotextfeld im Bewerbungsportal den aktuellen Bearbeitungsstand an.

    Sofern Sie noch im Besitz Ihrer alten UniCard sind, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie eine neue UniCard von uns erhalten, sobald es zur Immatrikulation gekommen ist.

    Auf diesen Seiten unserer Homepage erläutern wir Schritt für Schritt den Weg zur Immatrikulation:

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #979
  • Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation

    Sobald sich der Antragsstatus im Bewerbungsportal in "immatrikuliert" ändert, sollten Sie eine Bestätigungsmail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation.

    Kontakt: 
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #1388
  • Zahlungsbefreiung

    Das NHG (Niedersächsische Hochschulgesetz) sieht Ausnahmen bzw. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren vor.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag und Langzeitstudiengebühren.

    Bei Fragen rund um die individuelle Studiengestaltung und evtl. finanzielle Entlastungsmöglichkeiten unterstützen wir Sie gern.

    Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) finden Sie auf der Homepage des AStA der Universität Vechta.

    Alles zur Studienfinanzierung erfahren Sie beim Studentenwerk Osnabrück. Lassen Sie sich beraten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #150
  • Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung

    Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #155
  • Zulassungsordnungen

    Die genauen Zugangsvoraussetzungen und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen "Zugangs-, Zulassungs- und Auswahlordnung" des jeweiligen Studienfaches/-gangs unter dem Studienangebot veröffentlicht, die Sie unbedingt lesen sollten!

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

     

    #164
  • Zweitschrift

    Eine Zweitschrift ersetzt ein originales Zeugnisdokumente (bspw. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie wird auf Antrag erstellt, wenn das Originaldokument unauffindbar ist oder verloren oder zerstört wurde. Nur wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind, kann das Akademische Prüfungsamt eine Zweitschrift erstellen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadcenter. Da die Erstellung einer Zweitschrift aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.

    Ansprechpartner:
    Akademisches Prüfungsamt
    https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt

    #1227
  • Zweitstudium

    Informationen zum Zweitstudium finden Sie im dem Informationsblatt zum Zweitstudium (PDF).

    Beachten Sie, dass die amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis Abschluss Erststudium) mit der formlosen Begründung für das Zweitstudium im Immatrikulationsamt eingereicht werden muss. Dieses gilt ausschließlich für Bewerbungen in zulassungsbeschränkte Studiengänge.

    Kontakt:
    Immatrikulationsamt
    https://www.uni-vechta.de/immatrikulationsamt

    #167