Eine Fachhochschulreife, die an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder Gesamtschule erworben wurde, besteht aus zwei Teilen: Dem schulischen Teil und dem fachpraktischen (oder auch: berufsbezogenen) Teil. Nach Abschluss des fachpraktischen Teils (z.B. Ausbildung oder FSJ) stellt die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde, ein vollständiges Zeugnis über die Fachhochschulreife aus.
Es bestehen Studienberechtigungen an der Universität Vechta für folgende Bachelorstudiengänge:
- Gerontologie
- Management Sozialer Dienstleistungen
- Soziale Arbeit
Eine Studienberechtigung für den Bachelor Combined Studies (dieser Studiengang wird gewählt, wenn man z.B. das Lehramt anstrebt) besteht nur, wenn eine entsprechende Fachbindung von der Schule bescheinigt wurde. Diese sollte sich an den Fachrichtungen der Fachoberschulen, z.B. "Wirtschaft und Verwaltung" oder "Gesundheit und Soziales" orientieren. Die inhaltliche Ausrichtung des fachpraktischen Teils der FH-Reife bestimmt die auszuweisende Fachbindung. Diese kann die Schule auch in einem separaten Schreiben bestätigen.
Sollte Ihnen keine Fachbindung vorliegen, prüfen wir gern für Sie, welche Studienberechtigungen für den Bachelor Combined Studies bestehen. Senden Sie bitte folgende Unterlagen an maria.goldberg@uni-vechta.de:
- Das Zeugnis, auf dem die vollständige Fachhochschulreife ausgewiesen wird
- Eine Bescheinigung der Einrichtung, in der Sie den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, über Umfang, Art und Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie: eine Hochschulzugangsberechtigung liegt grundsätzlich erst vor, wenn der berufspraktische Teil abgeschlossen wurde. Daher wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens das Datum des Erwerbs der vollständigen Fachhochschulreife verwandt und nicht das Datum, an dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt wurde. Dies gilt auch für die Berechnung von Wartesemestern in zulassungsbeschränkten Studienfächern bzw. Studiengängen (derzeit: Germanistik / Sachunterricht / Soziale Arbeit).
Sie können sich auch um einen Studienplatz bewerben bzw. einschreiben, wenn der berufspraktische Teil (z.B. FSJ) nach der Bewerbungsfrist endet. Dabei ist zu beachten:
- Der berufspraktische Teil muss spätestens am 30.9.2023 enden
- Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer bzw. -Studiengänge muss im Bewerbungszeitraum 7. Juni bis 15. Juli über unser Online-Portal erfolgen
- Bei der Bewerbung muss zwingend eine Bescheinigung des Trägers / Arbeitsgebers bei dem der fachpraktische Teil absolviert wird, beigefügt werden. In dieser Bescheinigung muss der konkrete Zeitraum des FJS bzw. der Ausbildung benannt sein
Wartezeiten werden ausschließlich bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge berechnet.
Als Wartezeit wird die Zeit berücksichtigt, in der Sie nach dem Erwerb der vorllständigen Hochschulzugangsberechtigung nicht studiert haben.
Da Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erst erlangen, nachdem der fachpraktische Teil abgeschlossen ist, wird die Zeit der Ausbildung nicht als Wartezeit gewertet, sofern die Ausbildung den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt.
Sollten Sie die Ausbildung nach dem Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife begonnen haben, wird die Zeit der Ausbildung als Wartezeit gewertet.
Im Bachelor Combiend Studies sind die Studienfächer Germanistik, Mathematik und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte bewerben sich um einen Studienplatz und es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlnote ist dabei ein entscheidendes Kriterium. Sie setzt sich im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer Eignungsnote zusammen.
Bei einer Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und fachpraktischen Teil besteht, werden zur Ermittlung der Auswahlnote ausschließlich die Noten aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zugrundegelegt.
Für die Eignungsnote wird aus den Fachnoten der letzten vier Schulhalbjahre der Durchschnitt gebildet (Mathematik oder Deutsch). Für Sachunterricht werden die Fachnoten des Bezugsfaches entsprechend herangezogen (z.B. Biologie oder Geschichte).
Für die Auswertung der Fachnoten ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns mit Ihrem Abschlusszeugnis sämtliche Halbjahreszeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre in amtl. begl. Fotokopie zur Verfügung stellen. Sollten Sie tatsächlich keine oder weniger als vier Halbjahreszeugnisse erhalten haben, notieren Sie dieses bitte formlos (handschriftlich) auf dem eingereichten Zeugnisbeleg. Im Bewerbungsportal tragen Sie bei fehlendem Halbjahreszeugnis eine "Null" ein.
Im Bewerbungsportal müssen Punkte statt Noten angegeben werden. Eine Umrechnungstabelle finden Sie in unseren FAQs Bewerbung und Studium unter dem Stichwort "Notenumrechnung"
Die Schulhalbjahreszeugnisse müssen der Bewerbung in Form von amtlich beglaubigten Fotokopien beigefügt werden.
Ja, Sie können sich bewerben.
Voraussetzung: Der fachpraktischer Teil (z.B. Ausbildung oder FSJ) endet zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn.
Wichtig: Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag eine Bestätigung über das Ausbildungsende bzw. Ende des FSJ bei. Diese muss die Ausbildungsstelle bzw. der Träger, bei dem Sie den fachpraktischen Teil absolvieren, ausstellen.
Bei Bewerbungen mit beruflicher Qualifikation werden keine Wartesemester berücksichtigt.
Die Durchschnittsnote ist das alleinige Kriterium bei der Studienplatzvergabe. Es wird das Zeugnis herangezogen, welches zur Hochschulzugangsberechtigung führt, z.B. der Meisterbrief oder bei der sog. "3-plus-3-Regelung" das Zeugnis der zuständigen Berufskammer (Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Handwerkskammer etc.).
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst auf unserer homepage grundsätzlich über den Studienaufbau und Vorgaben zu Fächerkombinationen zu informieren.
Zu den Studienmöglichkeiten mit Fachhochschulreife und beruflichen Qualifikationen:
Ja, es bestehen vielfältige Möglichkeiten für ein Lehramtsstudium an unserer Universität. In den Übersichten zum Studium ohne Abitur haben wir für viele berufliche Ausbildungen und die unterschiedlichen Fachrichtungen der Fachhochschulreife die Studienberechtigungen für den Bachelor Combined Studies aufgelistet. Grundsätzlich besteht eine Fachbindung für eines der dort aufgeführten Studienfächer; das zweite Studienfach können Sie entsprechend Ihrer Interessen wählen, bitte beachten Sie dabei die landesrechtlichen Vorgaben für ein Lehramtsstudium.
Beispiele für lehramtsfähige Fächerkombinationen im Bachelor Combined Studies:
Fachhochschulreife Fachrichtung Sozialwesen/Gesundheit/Pflege - Lehramt Grundschule:
Fach I: Sachunterricht mit dem Bezugsfach Politikwissenschaft (Fachbindung)
Fach II: Germanistik oder Mathematik
Fachhochschulreife Fachrichtung Sozialwesen/Gesundheit/Pflege - Lehramt Haupt/Realschule:
Fach I: Politikwissenschaft (Fachbindung)
Fach II: Anglistik oder Germanistik oder Mathematik oder Musikpädagogik
Fachhochschulreife Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung - Lehramt Grundschule:
Fach I: Sachunterricht mit dem Bezugsfach Politikwissenschaft oder Geschichtswissenschaft (Fachbindung)
Fach II: Germanistik oder Mathemathik
Fachhochschulreife Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung - Lehramt Haupt/Realschule:
Fach I: Politikwissenschaft oder Geschichtswissenschaft (Fachbindung)
Fach II: Anglistik oder Germanistik oder Mathematik oder Musikpädagogik
Abgeschlossene Ausbildung und mind. dreijährige Berufspraxis als medizinische*r Fachangestellte*r - Lehramt Grundschule:
Fach I: Sachunterricht mit dem Bezugsfach Biologie oder Chemie (Fachbindung)
Fach II: Germanistik oder Mathematik
Abgeschlossene Ausbildung und mind. dreijährige Berufspraxis als medizinische*r Fachangestellte*r - Lehramt Huapt/Realschule:
Fach I: Biologie (Fachbindung)
Fach II: Anglistik oder Germanistik oder Mathematik oder Musikpädagogik
Nach dieser Logik können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, ob Sie mit Ihren Qualifikationen ein Lehramtsstudium an der Universität Vechta aufnehmen können.
Wenn Sie eine Beratung wünsche, sprechen Sie uns gerne an:
zsb@uni-vechta.de oder Telefon 04441 15 166