
Von Annahmeerklärung bis zu Zweitstudium: In unseren FAQ finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung & Einschreibung.

Zum Wintersemester 2026/27 sind alle Fächer im Bachelor Combined zulassungsfrei (ohne NC). Der Einschreibprozess erfolgt ausschließlich online. Folgen Sie einfach diesen Hinweisen:
Nach fristgerechter Antragsabgabe:
Damit Sie sicher planen können und frühzeitig über unser Onboarding-Programm informiert werden, empfehlen wir:
Bearbeitungszeitraum: Wenn alle Angaben und Belege vorliegen, der Semesterbeitrag gezahlt ist (Achtung: Wird sofort fällig!) und die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung eingegangen ist, dauert es noch maximal 10-14 Tage, bis Sie eingeschrieben sind.
Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte im Vorfeld bitte an die Studiengangskoordination (Herrn Keno Müller). Beachten Sie auch die Informationen unten auf dieser Seite.
| Zulassungsbeschränkungen | Alle Fächer sind zulassungsfrei (ohne NC). |
|---|---|
| Bewerbungsmöglichkeiten | Zum Wintersemester sind Bewerbungen für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für das 2., 4. und / oder 6. Semester möglich. |
| Bewerbungsverfahren | Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Vechta. Achtung: Für das höhere Fachsemester müssen Sie ausreichend CP nachweisen (s. Übersicht). |
| Bewerbungsfrist | Wintersemester: 30.09. (Ausschlussfrist), Empfehlung: möglichst frühzeitig vor dem 31.08.! Sommersemester: 31.03. (Ausschlussfrist) |
| Benötigte Dokumente | Folgende Dokumente und Nachweise werden benötigt:
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| Frist für die Nachsendung von Dokumenten | Bitte beachten Sie: Über die Antragsfristen hinaus kann keine Nachsendefrist gewährt werden. Daher gilt:
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| Bearbeitungszeitraum nach Antragsabgabe | Bei Vorliegen aller Belege und Angaben ca. 4 - 6 Wochen |
| Immatrikulation | Im Fall einer Einstufung bekommen Sie von uns ein Zulassungsangebot über das Bewerbungsportal. Den entsprechenden Bescheid schicken wir Ihnen per E-Mail zu. In der Folge können Sie innerhalb der angezeigten Einschreibefrist die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen. Die Immatrikulation/Einschreibung erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt ist und die elektronischen Meldedaten von Ihrer Krankenversicherung vorliegen. (siehe auch FAQs Bewerbung & Studium). Grundsätzlich gilt:
Damit Sie nichts verpassen und alles rechtzeitig abgeschlossen werden kann, empfehlen wir:
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Für eine erfolgreiche Bewerbung/Einschreibung brauchen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In vielen Fällen ist das das Abitur.
Alle Bewerbungen und Einschreibungen werden über das Bewerbungsportal erfasst.
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch.
Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.
Auch im Falle eines geplanten Fach- oder Studiengangwechsels müssen Sie sich im Bewerbungsportal anmelden und fristgerecht (mit entsprechenden Dokumenten) Ihren Antrag stellen. Denken Sie auch an die fristgerechte Zahlung der Rückmeldegebühr innerhalbd der Rückmeldezeiträume (Sommersemester: 15.07. - 15.08., Wintersemester: 15.01. - 15.02.) für das Folgesemester. Nur dann kann ihr Antrag bearbeitet werden. Der Wechsel wird über den Online-Service abgebildet. Das Akad. Prüfungsamt wird entsprechend informiert.
Nach der Registrierung beginnt der Einschreibeprozess. Füllen Sie dazu die Online-Formulare entsprechend aus. Wenn im Bewerbungsportal danach gefragt wird, laden Sie die geforderten Dateien hoch.
Für die Online-Bewerbung / Immatrikulation brauchen Sie die nachstehenden Dokumente. Die Universität Vechta behält sich vor, stichprobenartig amtlich beglaubigte Belege anzufordern:
Außerdem müssen im Einzelfall noch diese Dokumente hochgeladen werden:
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Zum Beispiel:
Wenn Sie die Immatrikulation in den Bachelor Combined Studies beantragen, wird nach weiteren Daten und Dokumenten (inkl. Lichtbild für die UniCard) gefragt (s. Aufklappfeld oben).
Nach der elektronischen Antragsabgabe sollten Sie in regelmäßigen Abständen in das Bewerbungsportal und ihren E-Mail-Posteingang schauen. Ggf. werden fehlende Belege via E-Mail nachgefordert bzw. Rückfragen oder fehlende Unterlagen im Bewerbungsportal angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen fristgerecht reagieren müssen.
Erst mit der Überweisung des Semesterbeitrages und der elektronischen Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten (durch Ihre Krankenkasse) sind alle – für die Einschreibung erforderlichen – Voraussetzungen erfüllt. Der Semesterbeitrag ist unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer zu überweisen.
Rückmelder*innen (also bereits Studierende unserer Universität) überweisen für den angestrebten Fach- oder Studiengangwechsel in jedem Fall die Rückmeldegebühr innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe Ihrer Matrikelnummer.
Sobald die Antragsprüfung beginnt, wechselt der Antrag in den Status "in Bearbeitung / Immatrikulationsantrag in Bearbeitung". Ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten im Bewerbungsportal vornehmen. Eine Änderung der Daten erfolgt dann nur, wenn Sie diese über das Kontaktformular in Auftrag geben.
Wenn Sie über eine Fachhochschulreife verfügen, gilt die Vorgehensweise einer Vorprüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, wie wir Sie gleich zu Beginn, ganz oben auf dieser Seite ausführen.
Ihre hochgeladenen Unterlagen werden so schnell wie möglich geprüft. Hierfür muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. 10-14 Tagen eingeplant werden. Wenn alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, die fälligen Semestergebühren vollständig entrichtet sind und wir die Meldung von der Krankenkasse haben, erfolgt Ihre Immatrikulation. Diese wird im Bewerbungsportal mit dem Status "immatrikuliert" angegeben.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zum Versand der UniCard (sehen Sie ggf. auch im SPAM-Ordner nach). Sollte diese E-Mail nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.
ACHTUNG: Fehlen zum Zeitpunkt der Einschreibung noch Ihre Krankenversicherungsdaten, erfolgt die vorläufige Immatrikulation (siehe dazu auch ausführliche Infos in den FAQs zu Bewerbung & Studium unter der Überschrift „Vorläufige Immatrikulation“). Das Bewerbungsportal notiert aus technischen Gründen aber bereits für Sie den Status „immatrikuliert“, obwohl dieses letztlich noch nicht der Fall ist.
Lesen Sie gründlich die Service-Mail zum Sachverhalt und werden sie aktiv!
Sie können noch keine Bescheinigungen über den Online-Service anfordern.
Ausschließlich eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, über den Online-Service Bescheinigungen herunterzuladen.
Ihr Antrag befindet sich im Status: "vorläufig ausgeschlossen" oder "ausgeschlossen" und Sie wissen nicht warum?
Prüfen Sie die Angaben zum Sachverhalt, die für Sie im Bewerbungsportal notiert wurden. Über das Kontaktformular können Sie Rückfragen an die Sachbearbeitung richten. Gerne lassen Sie sich bei weiteren Fragen auch durch die Zentrale Studienberatung beraten.

Ein Wechsel oder eine Höherstufung in ein zulassungsfreies Fach im Bachelor Combined Studies ist bei vorliegenden Voraussetzungen sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich. Alle Fächer sind zulassungsfrei!
Grundsätzlich gilt: Zum Wintersemester sind Bewerbungen nur für das 3. und / oder 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung nur für das 2., 4. und / oder 6. Semester möglich.
Ein Fach- oder Studiengangwechsel oder auch eine Höherstufung wird, genau wie der Antrag auf Immatrikulation über das Bewerbungsportal vorgenommen (s. oben).
Eine Ausnahme ist der Fach-/Studiengangwechsel für Neueinschreiber*innen des ersten Semesters. In diesem Fall kann der jeweilige Wechsel (incl. einer Gewichtungswechselanzeige) bis zum 15.11. per Antragsformular (s. Downloadcenter "Antrag auf Gewichtungs- oder Bezugsfachwechsel") vorgenommen werden.
Für eine Bewerbung / Einschreibung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die/den zuständigen Prüfungsbeauftragte/n der Studienfächer. Sie beraten zur Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen. Eine Übersicht der Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite „Anerkennung“.
Möchten Sie nur ein Fach wechseln, wählen Sie bitte das neue Fach als erstes Fach. Das Fach, dass Sie beibehalten möchten, wählen Sie bitte als zweites Fach. Geben Sie dabei das Fachsemester an, in das Sie sich für das Bewerbungssemester zurückmelden werden. Beispiel: Sie befinden sich aktuell im 3. Fachsemester mit dem Fach Erziehungswissenschaften und möchten dieses Fach beibehalten. In diesem Fall wählen Sie also als zweites Fach Erziehungswissenschaften 4. Fachsemester aus. Befinden Sie sich in Ihrem Fach, das Sie weiterhin studieren möchten, in einem Fachsemester größer 6, wählen Sie bitte das 6. Fachsemester. Bei einer Umschreibung werden wir das korrekte Fachsemester eintragen.
Wenn Sie vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben, das Fach oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie für die Online-Bewerbung unbedingt Ihre (damalige) Matrikelnummer. Außerdem müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hochladen (obwohl dieser gegebenenfalls schon in der Universität vorliegt).
Auch der Semesterbeitrag (bereits immatrikulierte Studierende melden sich bitte regulär zum Folgesemester zurück) muss sofort gezahlt werden. Verwenden Sie als Verwendungszweck in jedem Fall Ihre alte Matrikelnummer und nicht die Bewerbungsnummer. Tatsächlich führen wir im Fall einer Wiedereinschreibung Ihre alte Matrikelnummer fort.
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:
Der Beleg muss zunächst nicht amtlich beglaubigt sein. Jedoch fordern wir beglaubigte Belege stichprobenartig an. In diesem Fall ist er nachzureichen.
Für Ihre Bewerbung auf höhere Fachsemester müssen Sie nachstehende Dokumente hochladen:
Bildnachweise: Aktuelle Informationen (Hummel/Universität Vechta), Bewerbungsportal 2021 (Meckel/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Germanistik (Dmitry/AdobeStock), Sachunterricht (Contrastwerkstatt/AdobeStock), Weichen (Pixabay).