
Von Annahmeerklärung bis zu Zweitstudium: In unseren FAQ finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung & Einschreibung.

Eine Bewerbung für das erste Semester im Bachelor Combined Studies (BA CS) ist nur zum Wintersemester und ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Vechta möglich. Für einen reibungslosen Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess folgen Sie einfach den nachfolgend beschriebenen Schritten.
Eine Höherstufung bzw. ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ist sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich. Welche Voraussetzungen dafür gelten, finden Sie unten auf der Seite. Auch der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für Bachelorstudiengänge erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal.
Nachstehende Informationen sind zu beachten, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Orts-, Fach- Studiengangwechsels bzw. einer Höherstufung) bewerben. Wenden Sie sich bitte bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester im Vorfeld an die Studiengangskoordination (Herrn Keno Müller).
Grundsätzlich gilt: Nur wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen, kann ein Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester oder Höherstufung gestellt werden. Zum Wintersemester sind Bewerbungen im Fall von freien Kapazitäten nur für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung nur für das 2., 4. und / oder 6. Semester möglich.
Hier weitere Informationen und Hinweise zu den Fristen:
| Bewerbungsverfahren | Die Online-Bewerbung auf höhere Fachsemester findet für das jeweilige Bewerbungssemester ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Universität Vechta statt. Um in ein höheres Fachsemester einzusteigen oder zu wechseln, müssen Ihnen ausreichend CP dafür angerechnet werden (s. Übersicht). |
|---|---|
| Bewerbungsfrist zulassungsbeschränkte Fächer (siehe Tabelle unten!) | Wintersemester: 15.07. (Ausschlussfrist) Sommersemester: 15.01. (Ausschlussfrist) |
| Bewerbungsfrist zulassungsfreie Fächer | Wintersemester: 30.09. (Ausschlussfrist) Sommersemester: 31.03. (Ausschlussfrist) |
| Benötigte Dokumente | Folgende Dokumente und Nachweise werden benötigt:
|
| Frist für die Nachsendung von Dokumenten | Wintersemester: Bei zulassungsbeschränkten Fächern: 31.08., bei zulassungsfreien Fächern: Keine! Sommersemester: Bei zulassungsbeschränkten Fächern: 01.03., bei zulassungsfreien Fächern: Keine! |
| Immatrikulation | Zulassungsfreie Fächer: Sie erhalten einen Studienplatz für ein höheres Fachsemester, sofern die Studiengangskoordination Sie entsprechend eingestuft hat. In diesem Fall zeigen wir im Bewerbungsportal die Zulassung an. Sie erhalten den entsprechenden Zulassungsbescheid dann per E-Mail. Beachten Sie die Frist zum „Durchlaufen“ der Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal unserer Universität, um die Studienplatzannahme auf den Weg zu bringen. Zulassungsbeschränkte Fächer: Sie erhalten einen Studienplatz für ein höheres Fachsemester, sofern innerhalb der o.g. Nachsendefrist vollständige Antragsunterlagen vorliegen, sich Ihr Antrag also im Status „gültig“ befindet. Nur dann prüft die Studiengangskoordination eine mögliche Einstufung. Wurden Sie von dort entsprechend eingestuft und stehen genügend freie Studienplätze zur Verfügung, lesen Sie im Bewerbungsportal, dass Sie zugelassen wurden. Sie erhalten dann den Zulassungsbescheid per E-Mail. Grundsätzlich gilt für die Immatrikulation: Innerhalb der Immatrikulationsfrist (die Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt wird und mit Zulassungsbescheid zur Kenntnis gebracht wird) müssen Sie die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal "durchlaufen", den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation mit ggf. ergänzenden Unterlagen in Papierform einreichen, den Semesterbeitrag einzahlen und Ihre Krankenversicherung über das Immatrikulationsvorhaben informieren (siehe auch ausführliche Informationen in den FAQs Bewerbung & Studium). Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sollten Sie nach der elektronischen Antragsabgabe in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal sichten. Ggf. werden dort fehlende Unterlagen oder Informationen für Sie eingeblendet. |
In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie die Bewerbungsmöglichkeiten auf freie Studienplätze in den höheren Fachsemestern der zulassungsbeschränkten Fächer für das Sommersemester 2026 zusammengestellt. Weiter unten auf dieser Seite lesen Sie dann im Aufklappmenü: "Dokumente für die Bewerbung auf höhere Fachsemester" wichtige Hinweise dazu.
| Bachelor Combined Studies | 2. Fachsemester | 4. Fachsemester |
| Germanistik | Information ab Mitte Dezember | Information ab Mitte Dezember |
| Sachunterricht | Information ab Mitte Dezember | Information ab Mitte Dezember |
Für den Bachelor Combined Studies bewirbt man sich für eine Kombination aus zwei Studienfächern. Informieren Sie sich vor der Bewerbung, welche BA CS Kombinationen in Vechta möglich sind, welche davon ggf. auch ins Lehramt führen und welche Gewichtung Sie den Fächern geben wollen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung (ZSB).
Für eine erfolgreiche Bewerbung/Einschreibung brauchen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In vielen Fällen ist das das Abitur. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich aber auch mit einer fachgebundenen Fachhochschulreife oder mit einer beruflichen Qualifikation für den BA CS bewerben. Bei Bedarf können Sie Ihre HZB im Vorfeld von uns klären lassen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Studium ohne Abitur“.
Studienbewerber*innen aus dem Ausland empfehlen wir vor der Bewerbung, einmal mit dem International Office Kontakt aufzunehmen, um Fragen der Hochschulzugangsberechtigung zu klären (z. B. Anerkennung von Abschlüssen).
Es gibt ein uni-internes Bewerbungsportal, über welches sämtliche Bewerbungen und Einschreibungen abgewickelt werden.
Online-Bewerbung für INTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** MIT gültigem Uni-Account ***
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).
Online-Bewerbung für EXTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** OHNE gültigem Uni-Account ***
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch.
Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.
Auch im Falle eines geplanten Fach- oder Studiengangwechsels müssen Sie sich entsprechend registrieren und fristgerecht (mit entsprechend hochzuladenden Dokumenten) bewerben.
Nach der Registrierung kann die eigentliche Bewerbung für den Bachelor Combined Studies starten. Füllen Sie dazu die Online-Formulare entsprechend aus. Wenn im Bewerbungsportal danach gefragt wird, laden Sie die geforderten Dateien hoch. Das ist insbesondere eine Aufstellung von Studienzeiten und Tätigkeiten nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Ein entsprechendes PDF-Formular „Chronologische Übersicht“ finden Sie auch im Portal oder im Downloadcenter.
Für die Online-Bewerbung / Immatrikulation brauchen Sie die nachstehenden Dokumente:
Außerdem müssen gegebenenfalls noch diese Dokumente eingereicht werden (s. Ausdruck Checkliste):
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Zum Beispiel:
Wenn alle Daten erfasst sind, reichen Sie Ihren Bewerbungsantrag ein. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit weiteren Informationen.
Wenn Sie einen Antrag für eine zulassungsfreie Fächerkombination einreichen, kann es sofort mit "Schritt 4" weitergehen. Sie beantragen Ihre Immatrikulation direkt.
Wenn Sie einen Antrag mit einem oder zwei zulassungsbeschränkten Fächern abgeben, ändert sich Ihr Bewerbungsstatus im Portal zunächst einmal auf „Antragsstatus: Eingegangen“.
WICHTIG: Nach dem Einreichen der Bewerbung sollten Sie regelmäßig ins Bewerbungsportal schauen. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Stand der Bewerbung. Reichen Sie fehlende Dokumente bitte unbedingt fristgerecht über das Kontaktformular nach.
Wenn alles ordnungsgemäß und vollständig ist, ändert sich der Status in "gültig". Sie nehmen dann am Vergabeverfahren teil. Wenn die Rangliste zur Platzvergabe erstellt wurde, werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide über das Bewerbungsportal elektronisch zugestellt. Sie finden den Bescheid mit weiteren Informationen im Portal!
Um den Studienplatz anzunehmen, beantragen Sie fristgerecht innerhalb der Annahmefrist die Online-Immatrikulation im Portal (s. Schritt vier).
Falls Sie keine Zulassung bekommen haben, können Sie sich noch für ein zulassungsfreies Fach einschreiben. Sie nehmen unabhängig davon automatisch an einem Nachrückverfahren für das/die zulassungsbeschränkte/n Fächer teil, sofern dies zustande kommt. Fragen dazu beantwortet die ZSB.
Wenn Sie die Immatrikulation in den Bachelor Combied Studies nach erfolgter Zulassung beantragen, wird nach weiteren Daten und Dokumenten (inkl. Lichtbild für die UniCard) gefragt (s. Klappfeld). Bitte beachten Sie: Sie müssen den im Bewerbungsportal generierten "Antrag auf Immatrikulation" (PDF) ausdrucken, unterschreiben und ihn dann in Papierform (!) - mit allen erforderlichen Anlagen und z. T. amtl. beglaubigten Kopien - fristgerecht an die Universität Vechta übersenden! Als Frist gilt der Posteingang in der Universität (nicht der Poststempel oder das Versanddatum). Nur dann kann die Immatrikulation vom Immatrikulationsamt bearbeitet werden.
Sichten Sie also stets in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal. Wird dort nicht angezeigt, dass sich Ihre Unterlagen „in Bearbeitung“ befinden, hat die Universität auch keine Unterlagen von Ihnen erhalten. In diesem Fall sollten Sie den Antrag auf Immatrikulation ausnahmsweise elektronisch über das Kontaktformular zusenden, damit zumindest die Annahmefrist gewahrt wird. Die Unterlagen in Papierform müssten Sie in diesem Fall erneut übersenden.
Auch nach Abgabe des Immatrikulationsantrags sollten Sie in regelmäßigen Abständen in das Bewerbungsportal schauen. Dort werden Ihnen ggf. fehlende Unterlagen oder Rückfragen seitens des Immatrikulationsamtes angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen fristgerecht reagieren müssen.
Erst mit der Überweisung des Semesterbeitrages und der elektronischen Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten (durch Ihre Krankenkasse) sind alle – für die Einschreibung erforderlichen – Voraussetzungen erfüllt. Der Semesterbeitrag ist unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer zu überweisen. Detaillierte Informationen dazu stehen auch auf der Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation.
Rückmelder*innen (also bereits Studierende unserer Universität) überweisen für den angestrebten Fach- oder Studiengangwechsel in jedem Fall die Rückmeldegebühr innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe Ihrer Matrikelnummer.
Wenn die Immatrikulationsunterlagen per Post fristgerecht eingegangen sind, ändert sich der Status im Bewerbungsportal auf "in Bearbeitung / Immatrikulationsantrag in Bearbeitung". Ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten im Bewerbungsportal vornehmen. Eine Änderung der Daten erfolgt dann nur, wenn Sie diese über das Kontaktformular in Auftrag geben.
Die eingereichten Unterlagen werden so schnell wie möglich geprüft. Hierfür muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. vier Wochen eingeplant werden. Wenn alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, die fälligen Semestergebühren vollständig entrichtet sind und wir die Meldung von der Krankenkasse haben, erfolgt Ihre Immatrikulation. Diese wird im Bewerbungsportal mit dem Status "immatrikuliert" angegeben.
Sie erhalten dann eine automatisierte Bestätigungsmail mit Informationen zum Versand der UniCard (Studierendenausweis), wenn sämtliche (für die Einschreibung erforderlichen) Daten vorliegen. Einige Tage später bekommen Sie die Zugangsinformationen zum Lernmanagementsystem Stud.IP in einer gesonderten E-Mail direkt vom Rechenzentrum unserer Universität.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.
ACHTUNG: Wenn die Krankenversicherungsdaten fehlen, erfolgt eine vorläufige Immatrikulation (siehe dazu auch ausführliche Infos in den FAQs zu Bewerbung & Studium unter der Überschrift „Vorläufige Immatrikulation“). Das Bewerbungsportal notiert aus technischen Gründen aber bereits für Sie den Status „immatrikuliert“, obwohl dieses letztlich noch nicht der Fall ist. Als vorläufig immatrikulierte*r Student*in erhalten Sie vom Immatrikulationsamt eine entsprechend lautende Mitteilung (entweder Eintrag im Bewerbungsportal oder Mitteilung per E-Mail) zum Sachverhalt. Sie erkennen außerdem daran, dass es sich um die vorläufige Immatrikulation handelt, wenn Sie über den Online-Service noch keine Bescheinigungen anfordern können.
Eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, über den Online-Service Bescheinigungen herunterzuladen.
Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an die Zentrale Studienberatung, um das weitere Vorgehen und die weiteren Möglichkeiten zu besprechen.

Ein Wechsel oder eine Höherstufung in ein zulassungsfreies Fach im Bachelor Combined Studies ist bei vorliegenden Voraussetzungen sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich.
Grundsätzlich gilt: Nur wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Zum Wintersemester sind Bewerbungen (bei freien Kapazitäten) grundsätzlich nur für das 3. und/oder 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung (bei freien Kapazitäten) nur für das 2., 4. und/oder 6. Semester möglich.
Ein Fach- oder Studiengangswechsel oder auch eine Höherstufung wird, genau wie der Antrag auf Immatrikulation über das Bewerbungsportal vorgenommen (s. oben). Eine Ausnahme ist der Fach-/Studiengangswechsel für Neueinschreiber*innen des ersten Semesters. In diesem Fall kann der jeweilige Wechsel nach Semesterbeginn per Antragsformular (s. Downloadcenter) vorgenommen werden.
Für eine Bewerbung / Einschreibung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die/den zuständigen Prüfungsbeauftragte/n der Studienfächer. Sie beraten zur Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen. Eine Übersicht der Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite „Anerkennung“.
Möchten Sie nur ein Fach wechseln, wählen Sie bitte das neue Fach als erstes Fach. Das Fach, dass Sie beibehalten möchten, wählen Sie bitte als zweites Fach. Geben Sie dabei das Fachsemester an, in das Sie sich für das Bewerbungssemester zurückmelden werden. Beispiel: Sie befinden sich aktuell im 3. Fachsemester mit dem Fach Erziehungswissenschaften und möchten dieses Fach beibehalten. In diesem Fall wählen Sie also als zweites Fach Erziehungswissenschaften 4. Fachsemester aus. Befinden Sie sich in Ihrem Fach, das Sie weiterhin studieren möchten, in einem Fachsemester größer 6, wählen Sie bitte das 6. Fachsemester. Bei einer Umschreibung werden wir das korrekte Fachsemester eintragen.
Wenn Sie, vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben, das Fach oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie für die Online-Bewerbung unbedingt Ihre (damalige) Matrikelnummer. Außerdem müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hochladen (obwohl dieser gegebenenfalls schon in der Universität vorliegt).
Auch der Semesterbeitrag (bereits immatrikulierte Studierende melden sich bitte regulär zum Folgesemester zurück) muss im Falle eines angenommenen Zulassungsangebotes sofort gezahlt werden. Verwenden Sie als Verwendungszweck in jedem Fall Ihre alte Matrikelnummer und nicht die Bewerbungsnummer. Tatsächlich führen wir im Fall einer Wiedereinschreibung Ihre alte Matrikelnummer fort.
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauche wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:
Für Ihre Bewerbung auf höhere Fachsemester und die eventuell später anschließende Online-Immatrikulation (im Falle einer Studienplatzzuweisung) brauchen Sie nachstehende Dokumente. Einzelne Belege müssen bei einer Studienplatzzuweisung ergänzend zur Bewerbung als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden (siehe auch Checkliste, die Sie in diesem Fall mit der Annahmeerklärung ausdrucken).
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Fach- oder Studiengangswechsels bzw. einer Höherstufung) in einem zulassungsbeschränkten Studienfach im Bachelor Combined Studies (Germanistik oder Sachunterricht mit einem der wählbaren Bezugsfächer) bewerben wollen, wenden Sie sich dafür bitte im Vorfeld auch an die Studiengangskoordination (Herr Keno Müller).
Die Online-Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Fächer durchläuft die Schritte, die oben auf dieser Seite beschrieben sind. Ihre elektronische Bewerbung muss fristgerecht (Ausschlussfrist) mit allen erforderlichen Anlagen an das Immatrikulationsamt geschickt werden. Fehlen erforderliche Anlagen und werden diese nicht innerhalb der Nachsendefrist über das Kontaktformular ergänzt, nimmt Ihr Antrag nicht am Vergabeverfahren teil bzw. muss ablehnend beschieden werden.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei einer erfolgreichen Teilnahme am Vergabeverfahren ein Zulassungsangebot, das Ihnen im Bewerbungsportal entsprechend angezeigt wird. Bitte beachten Sie: Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für sämtliche Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester/Höherstufung für Studierende unserer Universität werden per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse geschickt. Externe Bewerber*innen erhalten die Bescheide an die E-Mail-Adresse, die uns mit der elektronischen Bewerbung angezeigt wird.
Wird Ihnen im Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot unterbreitet, muss die Annahme des Studienplatzes innerhalb der im Bescheid benannten Annahmefrist (Ausschlussfrist) erfolgen, indem Sie im Bewerbungsportal fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation beantragen. Der Antrag auf Immatrikulation muss ausgedruckt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen (siehe Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation) fristgerecht an die Universität Vechta übersendet werden.
Achtung, auch hier gilt: Ist die Annahmefrist für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Immatrikulation in dieses Fach. Das elektronisch gesteuerte Verfahren unterstützt in diesem Fall keine verspätete Studienplatzannahme. Eine Einschreibung in ein zulassungsfreies Fach im Bachelor Combined Studies ist dann jedoch noch möglich.
Bildnachweise: Aktuelle Informationen (Hummel/Universität Vechta), Bewerbungsportal 2021 (Meckel/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Germanistik (Dmitry/AdobeStock), Sachunterricht (Contrastwerkstatt/AdobeStock), Weichen (Pixabay).