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Z-Prüfung: Erwerb einer fachbezogenen Studienberechtigung

Sie verfügen über Berufserfahrung, haben möglicherweise nach der Ausbildung Familienaufgaben übernommen und möchten sich nun mit einem Studium berufliche Perspektiven eröffnen? Sie haben allerdings festgestellt, dass Sie derzeit noch über keine Studienberechtigung verfügen? Dann sollten Sie sich mit der Z-Prüfung vertraut machen, denn damit können Sie eine fachbezogene Studienberechtigung erwerben.

Die Z-Prüfung kann auch für Studienbewerberinnen und Studienbewerber interessant sein, die aufgrund einer fachgebundenen Studienberechtigung derzeit noch keinen Zugang zum gewünschten Studiengang besitzen.

Z-Prüfung: Das Wichtigste in Kürze

Die rechtliche Grundlage bildet die "Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung".

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

A-Teil: Der allgemeine Teil. Dieser Teil wird bei Träger*innen der Erwachsenenbildung (i.d.R. Volkshochschulen) abgelegt.

In diesem Teil werden Prüfungen in den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch und dem Fach Mathematik, Physik, Chemie oder Biologie abgelegt. Das Prüfungsniveau entspricht dem der Fachoberschulen.

Wichtig: Eine Fachhochschulreife ersetzt den A-Teil. Eine Anmeldung zum B-Teil ist jedoch nur möglich, wenn die Voraussetzung „Berufliche Ausbildung bzw. Tätigkeit“ (siehe §3 der HZBPrüfVO) nachgewiesen werden kann.

B-Teil: Der besondere Teil. Dieser Teil wird an einer Hochschule Ihrer Wahl im gewünschten Studiengang oder Studienfach abgelegt.

Nachdem Sie den A-Teil erfolgreich bestanden haben, folgt der B-Teil der Z-Prüfung. Diesen können Sie an einer Hochschule Ihrer Wahl im gewünschten Studiengang ablegen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einem Prüfungsgespräch. Inhaltich geht es um wesentliche fachliche Grundlagen, die für den Beginn des Studiums vorausgesetzt werden.

Die Themen der Prüfung werden im Vorfeld mit Fachvertretungen des Studiengangs, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten, abgesprochen.

Wichtig: Eine Fachhochschulreife ersetzt den A-Teil. Eine Anmeldung zum B-Teil ist jedoch nur möglich, wenn die Voraussetzung "Berufliche Ausbildung bzw. Tätigkeit" (siehe § 3 der o.g. Verordnung) nachgewiesen werden kann.

Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung erfolgt beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ). Alle aktuellen Informationen und Ansprechpartner*innen wie auch die Formulare zur Zulassung finden Sie über den folgenden Button.

Hier finden Sie stets aktuelle Informationen zur Z-Prüfung und zu Vorbereitungskursen für den A-Teil, die von Träger*innen der Erwachsenenbildung angeboten werden.

Anmeldeschluss ist der 01. Oktober für die Prüfung im Folgejahr.

Studieninteressierte, die bereits über den A-Teil verfügen und den B-Teil an der Universität Vechta absolvieren möchten, bieten wir eine verlängerte Anmeldefrist an. Interessierte können sich für den B-Teil jeweils bis zum 1. Februar beim NLQ anmelden.

Beratung und Angebote zur Vorbereitung

Die Koordinatorin Offene Hochschule, Maria Goldberg, begleitet Sie an der Universität Vechta durch den Prozess des B-Teils der Z-Prüfung. Sie ist ihre erste Ansprechpartnerin, berät Sie zur Prüfungsvorbereitung und koordiniert den Kontakt mit den Fachvertretungen der Studiengänge bzw. -fächer. Im Kontakt ZSB finden Sie alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

 

Wenn Sie sich darüber hinaus bei der Studienwahl noch nicht sicher sind und eine Beratung wünschen oder sich grundsätzlich über die Studienorganisation usw. informieren möchten, können Sie gerne die Beratungs- und Orientierungsangebote der Zentralen Studienberatung nutzen.

Sie können zur Vorbereitung auf den B-Teil der Z-Prüfung oder um einfach schon einmal Uni-Luft zu schnuppern, als Gasthörerin oder Gasthörerin an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen.