Wenn Sie ein Zulassungsangebot bei Hochschulstart.de angenommen haben, wechselt Ihr Antrag im Bewerbungsportal unserer Universität in den Status "zugelassen". Sie müssen dann in jedem Fall fristgerecht dort noch Ihre Immatrikulation beantragen. Lesen Sie dazu auch Ihren Zulassungsbescheid gründlich. Beachten Sie unbedingt die Annahmefrist, die im Bescheid notiert ist.
Wenn Sie online die Immatrikulation beantragen, werden im Bewerbungsportal unserer Universität weitere Daten und Dokumente (inkl. Passfoto für die UniCard) eingefordert (s. a. Klappfeld).
Um den Antrag auf Immatrikulation abzuschließen, müssen Sie den im Bewerbungsportal generierten "Antrag auf Immatrikulation" (PDF) ausdrucken, unterschreiben und diesen in Papierform (!) - mit allen erforderlichen Anlagen und z. T. amtl. beglaubigter Kopien - fristgerecht bis zum 30.09.2023 an die Universität Vechta übersenden!
Als Frist gilt der Posteingang in der Universität (nicht der Poststempel oder das Versanddatum). Nur dann kann die Immatrikulation vom Immatrikulationsamt bearbeitet und abgeschlossen werden. Sichten Sie also stets in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand. Wird dort nicht angezeigt, dass sich Ihre Unterlagen „in Bearbeitung“ befinden, hat die Universität auch keine Unterlagen von Ihnen erhalten. In diesem Fall sollten Sie den Antrag auf Immatrikulation ausnahmsweise elektronisch über das Kontaktformular zusenden, damit zumindest die Annahmefrist gewahrt wird. Die Unterlagen in Papierform müssten Sie in diesem Fall erneut übersenden.
Überschreiten Sie die Frist, verfällt die Möglichkeit der Immatrikulation und Sie können keinen Studienplatz im Bachelor Soziale Arbeit an der Universität Vechta erhalten.
Erst mit der Überweisung des Semesterbeitrags und der elektronischen Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten (durch Ihre Krankenkasse) ist die Immatrikulation vollständig. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer. Detaillierte Informationen dazu stehen auch auf der Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation.
Rückmelder*innen (also bereits Studierende unserer Universität) überweisen für den angestrebten Fach- oder Studiengangswechsel in jedem Fall die Rückmeldegebühr innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Ihnen wird die Bearbeitung Ihres Antrags auf Immatrikulation innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von ca. sechs Wochen über den Online-Service entsprechend angezeigt.