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Platzvergabe in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen

Studierende, die nach ihren jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen studieren, sollen in der für den jeweiligen Studiengang geltenden Regelstudienzeit ihren Abschluss erlangen können.


Die Universität wirkt grundsätzlich darauf hin, dass in jedem Semester ausreichend Plätze in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Nur wenn trotz der Bemühungen nicht die erforderliche Platzanzahl angeboten werden kann, wird das auf dieser Seite dargestellte strukturierte Platzvergabeverfahren in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen angewendet (zu den ZSK-Grundsatzbeschlüssen).


Es gilt nur für Lehrveranstaltungen, die

  1. Pflichtveranstaltung im Rahmen mindestens eines Studiengangs oder -faches
    und
  2. teilnahmebegrenzt für das betreffende Semester sind.

 

Welche Lehrveranstaltungen im kommenden Semester betroffen sind, entnehmen bitte dieser Liste für das Sommersemester 2024

Die Antworten auf weitere, häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs.