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Unfall

Bei schweren Unfällen, erheblichen Verletzungen, stark blutenden Wunden, Bewusstlosigkeit etc. ist sofort der Rettungsdienst zu verständigen (Notrufnummer 112).

Bei weniger dramatischen Unfällen z.B. umgeknickter Fuß, Verätzungen einzelner Finger oder bei anderen kleinen Verletzungen, handeln Sie bitte nach folgenden Hinweisen:

  • Für berufliche Unfälle jeder Art ist nicht der Hausarzt bzw. die Hausärztin sondern der D-Arzt bzw. die D-Ärztin (Durchgangsarzt/ -ärztin) zuständig. D-Ärzte sind von der Landesunfallkasse (zuständiger Unfallversicherungsträger) speziell zugelassene und beauftragte Ärzte und Krankenhäuser. Ausnahme: Bei Fremdkörpern im Ohr oder Verletzungen der Augen kann direkt ein HNO- oder Augenarzt aufgesucht werden ohne vorherige Konsultation des D-Arztes.
     
  • Zur Vermeidung weiterer Unfälle sollten die Verletzten nicht selbst zum Arzt fahren, sondern immer ein geeignetes Transportmittel wählen (z.B. Krankentransport, Rettungswagen), bei dem eine fachgerechte Betreuung während des Transports gewährleistet ist. Von einem Transport im Taxi / Pkw ist dringendst abzusehen, da dies mit nicht abschätzbaren Risiken verbunden ist. Gegebenenfalls muss die verletzte Person durch eine weitere Person zusätzlich vom Fahrzeugführer begleitet werden. Dies ist von der Art der Verletzung oder Beeinträchtigung abhängig.

Unfallversicherungsträger

Der zuständige Unfallversicherungsträger der Universität Vechta ist die

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover

Postfach 810361
30503 Hannover

Fon: 0511 / 87 07 - 0
Fax: 0511 / 87 07 - 188
E-Mail: info@lukn.de
http://www.lukn.de

Bitte beachten Sie, dass weitergehende Behandlungen nur durch sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) durchgeführt werden dürfen. Den D-Arzt in Vechta finden Sie unter der Rubrik "Notfall".

Über die Datenbank der DGUV finden Sie weitere Durchgangsärzte in Ihrer Nähe.