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Krankenversicherungspflicht für Studierende

Das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Alle Studierenden müssen krankenversichert sein. Eine elektronische Bestätigung muss zwingend von einer gesetzlichen Krankenkasse an die Universität Vechta gemeldet werden. 

Ausnahmen: Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben sowie Promovierende und GasthörerInnen müssen den Krankenversicherungsstatus nicht nachweisen

Gemäß § 199a Sozialgesetzbuch (SGB V) findet der Datentransfer von meldepflichtigen Daten zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt. Meldungen in Papierform werden nicht entgegengenommen oder verarbeitet. 

Bei jeder Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenkasse teilen Sie unsere Absendernummer H0000998 (Universität Vechta) mit.

Die gesetzlichen Krankenkassen melden an die Universität Vechta:

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Universität Vechta meldet an die gesetzlichen Krankenkassen:

  • Beginn des Studiums und Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30).
  1. Bei der Bewerbung im Bewerbungsportal unserer Universität erfassen Sie als gesetzlich krankenversicherte Person die Betriebs- und die Krankenversicherungsnummer. Sie laden keine Nachweise hoch. Sind Sie privat versichert, erfassen Sie den Status "befreit". Sie bestätigen, dass Sie sich um eine studentische Krankenversicherung kümmern. 
     
  2. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre gesetzliche Krankenkasse, damit sie uns eine elektronische Meldung sendet - je eher, desto besser! Geben Sie dabei die Absendernummer H0000998 der Universität Vechta an. Die Bearbeitungszeiten variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Es kann bis zu 72 Stunden dauern, bis die Meldung übermittelt wurde. Die Daten werden werktags einmalig morgens von uns abgerufen. 
     
  3. Sie sind privat krankenversichert: Auch Sie müssen eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren, diese wird uns das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Private und ausländische Krankenversicherungen können keine elektronischen Meldungen an die Hochschule senden. 
     
  4. Für die Immatrikulation benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). 
     
  5. Ohne elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse erfolgt keine Immatrikulation. Liegt bis Ablauf der Nachreichreichfrist (SoSe 15.05. bzw. WiSe 15.11.) keine positive elektronische Meldung vor, erfolgt auch keine Immatrikulation.
     
  6. Unsicher? Dann lesen Sie den nächsten Punkt "Ist die KV-Meldung eingegangen, bin ich jetzt eingeschrieben?"

Fehlt für die Immatrikulation nur noch die elektronische Meldung Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (M10) (und/oder die Zahlung des fälligen Semesterbeitrags) erhalten Sie die Rolle „Student/-in (vorläufig)", welche für Sie aber keine wesentlichen Vorteile bringt.

WORAN ERKENNEN SIE DAS ?

  • Im Bewerbungsportal  (Menü > Studienangebot > Studienbewerbung) lautet der Antragsstatus "Immatrikulation in Bearbeitung", Sie sind noch nicht immatrikuliert. Lesen Sie dort auch wichtige Meldungen in der Infobox und Infotexte. 
     
  • Im Online-Service wird Ihnen unter Menü Mein Studium Studienservice der Satz angezeigt: "Achtung, Sie sind noch nicht immatrikuliert, es fehlt noch etwas (z. B. die elektronische Meldung der Krankenkasse und/oder die Zahlung der fälligen Semesterbeiträge)"; Studienbescheinigungen werden Ihnen nicht angeboten. 
     
  • Sie erhalten keine Studierenden-Zugangsdaten (für Stud.IP, Uni-Mail Account, Deutschlandticket) und keine UniCard.

 

WAS MÜSSEN SIE TUN? 

  • Sie wenden sich umgehend telefonisch - ggf. zum wiederholten Male! - an Ihre Krankenversicherung und geben dort die Absendernummer H0000998 (Universität Vechta) an, um die Datenübertragung Ihrer Versicherungsdaten an uns zu veranlassen. Diese Übertragung kann bis zu 3 Werktagen dauern. Zudem muss natürlich auch der Semesterbeitrag eingegangen sein. 
     
  • Erst, wenn der Antragsstatus "immatrikuliert" lautet, ist die Meldung eingegangen, Sie erhalten in der Regel eine Willkommens-Email mit weiteren Informationen; am Folgetag sollte eine E-Mail mit den Zugangsdaten für Sie eingegangen sein. 
     

WAS IST, WENN DIE MELDUNG NICHT EINGEHT?  

  • Es gelten folgende Fristen bei der vorläufigen Immatrikulation / Student/-in (vorläufig):      Sommersemester: 15.05.           Wintersemester: 15.11.
     
  • Wurde uns bis zu dieser Frist keine Versicherungsbestätigung (M10) übermittelt, wird die Stornierung/Löschung der „vorläufigen Immatrikulation“ ohne weiteren Bescheid kraft Gesetzes vorgenommen. Sie gelten demnach als nie immatrikuliert! Ein bereits überwiesener Semesterbeitrag wird kommentarlos an die Auftraggeber-Kontoverbindung zurück überwiesen. Dieses gilt auch bei einer beantragten Wiedereinschreibung (nach Studienunterbrechung) ohne fristgerechten Eingang der KV-Meldung. 

Bei der Bewerbung geben Sie den Status "befreit" an.

Sie müssen eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren, damit diese der Hochschule das Vorliegen einer privaten Versicherung meldet. 

Private Krankenversicherungen können keine elektronischen Meldungen an die Hochschule senden. 

 

Wenn Sie bereits - ohne Vorbehalt - an der Universität Vechta eingeschrieben sind, müssen Sie (auch bei einem Studiengangs- oder Fachwechsel) bezüglicher der Krankenversicherung nichts unternehmen.

Damit Sie fortlaufend immatrikuliert sind, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher, desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet uns dann die elektronische Meldung zu. 

Ihre Krankenkasse meldet uns den Verzug (M12).

Wir sperren die Rückmeldung in das Folgesemester. Im Online-Service wird Ihnen unter MENÜ > Mein Studium > Studienservice > Sperren diese Sperre "KV Zahlungsverzug" angezeigt.

Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sollten Sie der Zahlung des Versicherungsbeitrages nicht nachkommen, erfolgt die Exmatrikulation zum Semesterende (31.03. bzw. 30.09.).

Bei Fragen an das Immatrikulationsamt verwenden Sie bitte das Kontaktformular