Prüfungsausschuss Master of Education
Alle Informationen auf einen Blick
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 12 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt:
- Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen dieser Ordnung (der RPO) eingehalten werden können und alle Prüfungsleistungen in den in dieser Ordnung festgelegten Fristen erbracht werden können.
- Er legt zu diesem Zweck Verfahrensregelungen zur Durchführung der Prüfungen fest.
- Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung (der RPO) zugewiesen sind.
Der Prüfungsausschuss verfügt über eine Geschäftsordnung (AMBl. 07/2009).
In seiner Sitzung am 13.03.2025 hat der Senat der Universität Vechta den Prüfungsausschuss Master of Education gewählt. Die Amtszeit endet am 30.09.2026 (für studentische Mitglieder jeweils jährlich am 30.09.). Dem Prüfungsausschuss Master of Education gehören ab 01.10.2025 folgende Mitglieder an:
Hochschullehrer*innengruppe:
Prof.in Dr.in Raphaela Porsch (Vorsitzende)
Prof. Dr. Leif Mönter
Prof. Dr. Gerd Thienes
als stellvertretende Mitglieder: Prof.in Dr.in Margit Stein, Prof.in Dr.in Larena Schäfer
Mitarbeiter*innengruppe:
Christoph Tipker
als stellvertretendes Mitglied: Sarah Brinkmann
Studierendengruppe:
Carlotta Gast
als stellvertretendes Mitglied: Nele Hellmiß, zweites stellv. Mitglied: Lena Kramer
Beratende Mitglieder:
Elena Flach (Akademisches Prüfungsamt)
Dr.in Katharina Seidel (Studiengangskoordination M.Ed.)
Dr.in Anna-Theresia Decker (Geschäftsführung ZfLB)
Arnd Schaper (Praxisphasenkoordination ZfLB)
Christiane Raatz-Vornhusen (Präsidialbüro - Rechtswesen)
Sofern Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss Master of Education richten, stellen Sie die Anfrage von Ihrer Uni-Mailadresse aus und fügen Sie den Antrag bzw. Ihr Anschreiben sowie alle weiteren Unterlagen, die Sie mitsenden wollen, zu einer PDF-Datei zusammen. Einzelne Unterlagen in unterschiedlichen Dateiformaten nimmt der Prüfungsausschuss nicht entgegen. Vergessen Sie nicht, in Ihrem Anschreiben im Briefkopf Ihre Matrikelnummer, Ihre aktuelle Korrespondenzadresse und eine Telefonnummer anzugeben, unter der Sie erreichbar sind (sollten Ihre Adressdaten im Online-Service ebenfalls nicht aktuell sein, nutzen Sie die Gelegenheit, sie auch dort zu ändern).
Senden Sie den Antrag an pruefungsausschussMEd@uni-vechta.de.
Fach | Prüfungsbeauftragte*r |
Bildungswissenschaften Erziehungswissenschaften Pädagogische Psychologie |
|
Biologie | Prof. Dr. Michael Ewig |
Deutsch | PD Dr. Matthias Attig |
Englisch | Dr. Aaron Mitchell |
Erdkunde | Dr. in Hannah Lathan |
Geschichte | Dr. David Weiss |
Gestaltendes Werken/ Design | Prof. Dr. June H. Park |
Katholische Religion | Prof.in Dr.in Silvia Pellegrini |
Mathematik | Prof. Dr. Martina Döhrmann |
Musik | Prof. Dr. Oliver Schöndube |
Philosophie | Prof. Dr. Jean-Christophe Merle |
Politik | Prof. Dr. Karl-Heinz Breier |
Sachunterricht | Dr.in Monika Reimer |
Sport | Prof. Dr. Iris Pahmeier |
Eine aktuelle Liste mit den weiteren (Erst-) Prüfenden im Master of Education befindet sich im Downloadcenter des Akademischen Prüfungsamts Master of Education.
Wo finde ich die Termine und wichtige Formulare für Prüfungen in den Studiengängen Master of Education?
Link zum Downloadcenter des Akademischen Prüfungsamts Master of Education
Wo finde ich die Prüfungsordnungen für die Studiengänge des Master of Education?
Sie finden sie in den Amtlichen Mitteilungsblättern der Universität Vechta und im Downloadcenter der Studiengangsdokumente unter den jeweiligen Studiengängen Master of Education für das Lehramt an Grundschulen und Master of Education für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.
Wo erhalte ich Informationen zum Übergang in den Vorbereitungsdienst und damit verbundene Fristen?
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen.
Kann ich die Abgabefrist meiner Masterarbeit verlängern lassen?
Ja, nach § 12 Absatz 3 Satz 2 der Prüfungsordnung kann im Einzelfall der Prüfungsausschuss Master of Education auf begründeten Antrag und nach Stellungnahme des Erstprüfers/der Erstprüferin die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern. Einem Antrag auf Verlängerung kann aufgrund von Krankheiten, wissenschaftlichen oder sonstigen Gründen stattgegeben werden. Das Antragsformular sowie wichtige Hinweise finden Sie im Downloadcenter des Akademischen Prüfungsamts Master of Education.
Bis wann muss ich meinen Auslandsaufenthalt im Fach Anglistik absolviert haben?
Die Studienordnung des Faches Anglistik ist hier eindeutig - § 3 Absatz 1 besagt: "Spätestens bis zum Tag des Ablegens der letzten Prüfung muss ein Auslandssemester bzw. ein dreimonatiger Aufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache absolviert sein. Es können nur studienrelevante Auslandsaufenthalte, die für die sprachpraktische Kompetenz förderlich sind und nicht länger als zwei Jahre vor Beginn des Bachelorstudiums absolviert wurden, anerkannt werden."
Einreichungsfrist der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Beschluss der 131. Sitzung am 29.09.2025
Student/innen, die an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen unverzüglich, in der Regel spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin bzw. ab dem Datum der Krankschreibung eine Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit gem. §27 der Rahmenprüfungsordnung den zuständigen Stellen vorlegen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.