| Situation | Angebote und Hinweise |
| Sie planen einen Antrag in einem bestimmten Förderprogramm | - Das RFNT berät Sie im Hinblick auf Formalia.
- Melden Sie Ihr Vorhaben frühzeitig an - online im Intranet unter Meldung eines Antragsvorhabens und sprechen Sie bereits in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase das RFNT an, um eine optimale Unterstützung zu erhalten!
- Das RFNT berät sie auch bei der Integration von Gender- und
Diversity-Aspekten in Ihren Anträgen. - In einigen Förderprogrammen gibt es auch inhaltliche Vorgaben, bspw. zu Forschungsdatenmanagement, Wissenstransfer, Veröffentlichungspflichten oder Verwertungsrechten.
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| Sie planen einen Antrag mit internationalem Bezug | |
| Sie brauchen für Ihren Antrag einen Datenmanagementplan | - Die Forschungsdaten-Policy der Universität empfiehlt für jedes Projekt die Erstellung eines DMP (Datenmanagementplan). Dabei unterstützt und berät Sie die Universitätsbibliothek. Einen DMP erstellen Sie zu Beginn der Forschungsarbeit und aktualisieren diesen dann kontinuierlich, um den Umgang mit Forschungsdaten während des Projekts zu strukturieren.
- Außerdem ist es sinnvoll, frühzeitig die Kosten für die Publikation der Forschungsergebnisse in den Blick zu nehmen. Bitte informieren Sie sich bei der Bibliothek über die vorhandenen Fördermöglichkeiten und Verträge der Uni und beantragen Sie im Projekt entsprechende Mittel dafür. Auch bei der Publikation von Forschungsdaten können Kosten anfallen, die Sie idealerweise bereits im Antrag berücksichtigen können.
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| Sie wollen das benötigte Budget für Ihr Projekt kalkulieren | - Das RFNT berät Sie im Hinblick auf die Kalkulation von Projekten.
- Aktuelle Personalkostensätze für NN-Personal (wissenschaftliche Mitarbeitende) sowie Studentische Hilfskräfte finden Sie im monatlichen Newsletter "in:fo".
- Für die Kalkulation von NN-Personalkosten und SHK-Kosten stehen Ihnen Kalkulationshilfen in Excel zum Download bereit (NN-Personal, SHK).
- Auskunft zu den Personalkosten für Bestandspersonal erhalten Sie vom Dezernat 1 - Personal, Bereich Personalhaushaltsführung. Verwenden Sie, soweit möglich, nur diese Kosten als Kalkulationsbasis!
- Beachten Sie die Vorgaben der Ausschreibung - einige Fördermittelgeber schreiben bestimmte Personalkostensätze oder Sachkostenkategorien vor.
- Beachten Sie, dass einige Förderprogramme einen Eigenanteil vorsehen. Bei einigen Fördermittelgebern darf die Grundausstattung durch die Universität (Arbeitsplatz, EDV) heute nicht mehr als Eigenanteil veranschlagt werden. Mögliche Quellen für Eigenanteile sind: Zeitaufschreibung, komplementäre Drittmittel, eigene Rücklagen. Bei Eigenanteilen durch Zeitaufschreibung für Forschungsprojekte gilt: Forschung ist üblicherweise keine Dienstaufgabe für den MTV-Bereich und Grundaufgaben des MTV-Bereichs stellen keine gültigen Eigenanteile dar. Daher können Zeitaufschreibungen durch MTV-Beschäftigte üblicherweise nicht als Eigenanteile kalkuliert werden, es sei denn bei Drittmittelprojekten im Transferbereich. Hingegen können Stellenanteile im Wissenschaftsbereich (= im Projekt Beschäftigte) als Ausweisung des Eigenanteils immer herangezogen werden. Dies gilt meist auch für Sachmittel, die projektspezifisch genutzt bzw. angeschafft werden. Prüfen Sie Ihre Förderausschreibung daraufhin, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit dem RFNT auf.
- Es ist sinnvoll, frühzeitig die Kosten für die Publikation der Forschungsergebnisse in den Blick zu nehmen. Bitte informieren Sie sich bei der Bibliothek über die vorhandenen Fördermöglichkeiten und Verträge der Uni und beantragen Sie im Projekt entsprechende Mittel dafür. Auch bei der Publikation von Forschungsdaten können Kosten anfallen, die Sie idealerweise bereits im Antrag berücksichtigen können.
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| Sie erhalten mit Ihrer Projektförderung eine Pauschale für indirekte Projektkosten und Bearbeitung, Gemeinkostenzuschläge oder aus wirtschaftlicher Tätigkeit resultierende Gewinneinnahmen | - Diese stehen gemäß § 22 NHG Abs. 1-3 der Universität zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Ihre Verwendung wird durch eine Verfahrensrichtlinie geregelt.
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| Sie möchten an einer öffentlichen Ausschreibung (Auftragsforschung) teilnehmen | |
| Ihr Projektantrag enthält ein Arbeitspaket/Maßnahmen zum Wissenstransfer bzw. zur Kooperation mit gesellschaftlichen Stakeholdern | - Planen Sie schon in der Antragsphase eine zielgruppengerechte, innovative und realistische Strategie für den Wissenstransfer. Die Transferstelle berät Sie dabei und der Science Shop Vechta/Cloppenburg unterstützt Sie insbesondere bei partizipativen Ansätzen. Sie erhalten beispielsweise Textbausteine zur Transferstrategie, Beispiele für Transferaktivitäten oder Unterstützung beim Einholen von Letters of Intent.
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| Sie benötigen eine rechtsverbindliche Unterschrift | - Nur das Präsidium der Universität ist „vertretungsberechtigt“, daher sind auch nur die Unterschriften des Präsidiums „rechtsverbindlich“. Prüfen Sie die Förderprogrammausschreibung im Hinblick auf dieses Erfordernis - das RFNT unterstützt Sie dabei gerne.
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| Sie möchten ein Forschungssemester beantragen | - Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren bei der Beantragung und Gewährung von Forschungssemestern finden Sie in den Downloads des RFNT.
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