Bewerber*innen für den Teilstudiengang Sportwissenschaft müssen eine besondere sportliche Befähigung als berufsbezogene Fertigkeit nachweisen. Dies gilt auch für Bewerbende in höhere Fachsemester. Nachgewiesen wird die Eignung in einer praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit, die nicht älter als drei Monate ist.
Die Eignungsprüfung ist als praktische Prüfung gestaltet, die sich in drei Bereiche gliedert. Dabei geht es jeweils um die Demonstration der:
- Ballspiel-und Mitspielfähigkeit,
- Koordinationsfähigkeit,
- Allgemeinen Ausdauerfähigkeit.
Auf Antrag können Bewerber*innen von der Prüfung befreit werden, wenn
- an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
- im Abitur beim Leistungskurs Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht wurden
- Sport im Abitur als Prüfungsfach gewählt und mindestens 11 Punkte erreicht wurden
- Sie Studienortwechsler*innen mit bestandener Zwischenprüfung/ bestandenem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport/Studiengang Sportwissenschaft sind
- Sie Studierende in anerkannten Austauschprogrammen sind.
Entsprechende Belege in beglaubigter Kopie sind dem Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung beizufügen.
Weitere Infos zur Eignungsprüfung 2022 sowie Formulare zur Anmeldung und Befreiung finden Sie auf den Seiten des Faches Sportwissenschaft.