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Prüfungsausschuss Master Alternswissenschaften / Gerontologie sowie Management Sozialer Dienstleistungen
Alle Informationen auf einen Blick
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 12 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt:
- Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen dieser Ordnung (der RPO) eingehalten werden können und alle Prüfungsleistungen in den in dieser Ordnung festgelegten Fristen erbracht werden können.
- Er legt zu diesem Zweck Verfahrensregelungen zur Durchführung der Prüfungen fest.
- Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung (der RPO) zugewiesen sind.
In seiner Sitzung am 22.10.2025 hat der Fakultätsrat der Fakultät I den Prüfungsausschuss gewählt. Die Amtszeit, mit Ausnahme der Studierendengruppe, beginnt am 23.10.2025 und endet am 30.09.2027. Der Prüfungsausschuss betreut die Masterstudiengänge Alternswissenschaften / Gerontologie und Management Sozialer Dienstleistungen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Hochschullehrer*innengruppe:
Prof. Dr. Nick Lin-Hi (Vorsitz)
Prof. Dr. Gerald Eisenkopf (stellv. Vorsitz)
Prof.in Dr. Maria Pavlova
als stellv. Mitglieder: Prof.in Dr. Vanessa Mertins
Mitarbeiter*innengruppe:
Katja Rackow
als stellv. Mitglied: Dr. Maximilian Hiller
Studierendengruppe:
Timm Niesner
als stellv. Mitglied: N.N.
Zugangsvoraussetzungen zum MA Alternswissenschaften / Gerontologie
1. Sitzung am 04.11.2025
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Alternswissenschaften / Gerontologie ist nach § 2 Abs. 1 der Zugangs- und Zulassungsordnung ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang
- Gerontologie,
- Soziale Arbeit,
- Management Sozialer Dienstleistungen
- oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich geeignet ist, trifft der Prüfungsausschuss. Die positive Feststellung kann mit der Auflage oder der Empfehlung verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
Ergänzend gelten Ausführungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses:
Als fachlich geeignet ohne Auflagen gelten die folgenden (Teil-)Studiengänge der Universität Vechta:
- BA Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten (inkl. vorherige Bereichnung BA Gerontologie)
- BA Management Sozialer Dienstleistungen (inkl. vorherige Bezeichnung BA Dienstleistungsmanagement)
- BA Soziale Arbeit (inkl. vorherige Bezeichnung BA Soziale Arbeit in Humandiensten)
- BACS Wirtschaft und Ethik (inkl. vorherige Bezeichnung BACS Wirtschaft und Ethik: Social Business)
Als fachlich geeignet gelten die Bachelor- oder gleichwertigen Abschlüsse in den folgenden Bereichen bzw. Studiengängen. Über mögliche Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
- Bereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, bspw.:
- Soziologie
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Bereich Bildungs-, Erziehungs- und Verhaltenswissenschaften, bspw.:
- Bildungswissenschaften
- Erziehungswissenschaften
- Pädagogik, Sozialpädagogik, Geragogik
- Psychologie
- Soziale Arbeit
- Bereich Pflege- und Gesundheitswissenschaften, bspw.:
- Heilpädagogik
- Pflege, Pflegemanagement, Pflegepädagogik
- Gesundheitsmanagement
- Public Health
- Ergotherapie oder Physiotherapie
Über die fachliche Eignung anderer interner und externer Studiengänge entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
Fragen zur Zugangsberechtigung beantwortet die Zentrale Studiengangskoordination.
Zugangsvoraussetzungen zum MA Management Sozialer Dienstleistungen
1. Sitzung am 04.11.2025
Eine vorläufige Zulassung wird bei mindestens 150 CP, einem Bachelorabschluss oder einen anderen entsprechenden Abschluss gewährt (bitte beachten Sie die Regelung zur Masterzulassung). Zugangsvoraussetzung ist nach § 2 Abs. 1 der Zugangs- und Zulassungsordnung ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang
- Management Sozialer Dienstleistungen,
- Soziale Arbeit,
- Gerontologie
- oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich geeignet ist, trifft der Prüfungsausschuss. Die positive Feststellung kann mit der Auflage oder der Empfehlung verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
Ergänzend gelten Ausführungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses:
Als fachlich geeignet ohne Auflagen gelten die folgenden (Teil-)Studiengänge der Universität Vechta:
- BA Combined Studies, Teilstudiengang Wirtschaft und Ethik
- BA Management Sozialer Dienstleistungen (BA Dienstleistungsmanagement)
- BA Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten (BA Gerontologie). Für diesen Studiengang wird nachdrücklich empfohlen, das Thema Mikroökonomik innerhalb des Moduls msb003 Volkswirtschaftslehre zu hören. Das Thema wird in der ersten Hälfte des Semesters über beide Lehrveranstaltungen des Moduls behandelt.
Absolventinnen und Absolventen des BA Soziale Arbeit der Universität Vechta, die nicht msb002 Betriebswirtschaftslehre studiert haben, erhalten bei der Zulassung die Auflage, dieses Modul innerhalb der ersten beiden Mastersemester nachzuholen. Zudem wird nachdrücklich empfohlen, das Thema Mikroökonomik innerhalb des Moduls msb003 Volkswirtschaftslehre zu hören. Das Thema wird in der ersten Hälfte des Semesters über beide Lehrveranstaltungen des Moduls behandelt.
Über die fachliche Eignung anderer interner und externer Studiengänge entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt grundsätzlich, Vorkenntnisse aus den folgenden Bachelormodulen mitzubringen oder sich anzueignen:
- msb002 Betriebswirtschaftslehre
- msb003 Volkswirtschaftslehre
- msb013 Ökonomische Verhaltenstheorie und Experimente
Fragen zur Zugangsberechtigung beantwortet die Zentrale Studiengangskoordination.
Fristen für die Masterarbeit im MA Alternswissenschaften / Gerontologie
1. Sitzung am 04.11.2025
Der Prüfungsausschuss hat die Empfehlung der folgenden Fristen für das Masterarbeitsmodul beschlossen:
Im Sommersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 28.02. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 01.04. – 31.07.
Kolloquium zur Masterarbeit: 19.09. - 30.09.
Im Wintersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 31.07. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 23.08. – 23.12.
Kolloquium zur Masterarbeit: 31.01. - 12.02.
Die Masterarbeit ist i.d.R. innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Prüfende zu bewerten (gem. § 19 Abs. 10 RPO).
Die Einhaltung der oben genannten Fristen und Termine führt zu einem ordnungsgemäßen Studienabschluss im laufenden Semester. Bei späteren Anmeldungen, Verlängerungen der Bearbeitungszeit etc. kann der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums zum Ende des Semesters nicht garantiert werden. Abschlussphasen zu anderen Zeitpunkten sind möglich. Bitte kalkulieren Sie in diesem Fall für Ihre eigene Planung die o.a. Zeiträume für die einzelnen Phasen ein.
Sollte eine letzte Prüfung in das folgende Semester fallen, beachten Sie bitte, dass Sie sich für dieses Semester rückmelden müssen. Informationen zum Studienabschluss
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadcenter unter "Soziale Dienstleistungen".
Fristen für die Masterarbeit im MA Management Sozialer Dienstleistungen
1. Sitzung am 04.11.2025
Der Prüfungsausschuss hat die Empfehlung der folgenden Fristen für das Masterarbeitsmodul beschlossen:
Im Sommersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 28.02. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 01.04. – 31.07.
Im Wintersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 30.09. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 30.10. – 28.02.
Die Masterarbeit ist i.d.R. innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Prüfende zu bewerten (gem. § 19 Abs. 10 RPO).
Die Einhaltung der oben genannten Fristen und Termine führt zu einem ordnungsgemäßen Studienabschluss im letzten Semester. Bei späteren Anmeldungen, Verlängerungen der Bearbeitungszeit etc. kann der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums zum Ende des Semesters nicht garantiert werden. Abschlussphasen zu anderen Zeitpunkten sind möglich. Bitte kalkulieren Sie in diesem Fall für Ihre eigene Planung die o.a. Zeiträume für die einzelnen Phasen ein.
Sollte eine letzte Prüfung in das folgende Semester fallen, beachten Sie bitte, dass Sie sich für dieses Semester rückmelden müssen. Informationen zum Studienabschluss
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadcenter unter "Soziale Dienstleistungen".
Pauschale Anerkennungen für das Doppelstudium MA Alternswiss. / Gerontologie & MA MSD
1. Sitzung am 04.11.2025
Die folgenden Grundsatzbeschlüsse richten sich an Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2025/26, die einem Doppelstudium der Masterstudiengänge Alternswissenschaften / Gerontologie und MSD (bzw. MSD und Alternswissenschaften / Gerontologie) nachgehen.
- Der Prüfungsausschuss hat die pauschale Anerkennung der Module gym017 Methoden der Alternsforschung (MA G) und msm016 Empirische Methoden im Management Sozialer Dienstleistungen (MA MSD) untereinander beschlossen. Absolvieren Studierende das entsprechende Modul in einem der beiden Studiengänge (i.d.R. im ersten Studiengang), wird es ihnen auf Antrag auf das Äquivalent im anderen Studiengang (i.d.R. im zweiten Studiengang) anerkannt.
- Der Prüfungsausschuss hat die pauschale Anerkennung der Module gym021 Masterarbeit und Masterkolloquium (MA G) und msm019 Masterarbeit (MA MSD) untereinander unter der Bedingung beschlossen, dass die Betreuung mit einem fächerübergreifenden Thema durch Prüfende aus beiden Fächern gewährleistet wurde (Erst-, Zweitprüfer/in). Absolvieren Studierende das entsprechende Modul in einem der beiden Studiengänge (i.d.R. im ersten Studiengang), wird es ihnen auf Antrag auf das Äquivalent im anderen Studiengang (i.d.R. im zweiten Studiengang) anerkannt. Dabei geht es jeweils um das ganze Masterarbeitsmodul, nicht nur der Teil der schriftlichen Ausarbeitung.
Anfragen an den Prüfungsausschuss sind an den Vorsitzenden Herrn Prof. Lin-Hi zu richten. Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer Uni-Mailadresse aus und bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer an.
Der Prüfungsausschuss tagt mehrmals pro Semester.