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Anerkennung aus dem Ausland

Hochschulische Kompetenzen, die Sie in einem (früheren) Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule (auch der Universität Vechta) erworben haben, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag anerkannt werden. Bereits vorhandene Kompetenzen müssen auf diese Weise nicht doppelt erworben werden.

Erworbene hochschulische Kompetenzen werden auf Antrag auf ein Modul der Universität Vechta anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Modul, auf das eine Anerkennung beantragt wird, ist Teil des Studienprogramms und der Prüfungsordnung im (Teil-)Studiengang der Universität Vechta, in den Sie eingeschrieben sind oder eingeschrieben werden möchten, oder ist Teil des Profilierungsbereichs.
  2. Die erworbenen Kompetenzen weisen keinen wesentlichen Unterschied zu den in dem Modul der Universität Vechta zu erwerbenden Kompetenzen auf.

Die Absolvierung der Module bzw. der Kompetenzerwerb wird durch folgende Belege nachgewiesen:

  • Transcript of Records / Notenauszug
  • Modulbeschreibungen der zur Anerkennung stehenden Module

Für Kompetenzen, die während des Studiums an der Universität Vechta im Zuge eines Auslandsaufenthalts erworben wurden, ist zusätzlich zum Anerkennungsantrag „Anlage A“ auszufüllen und einzureichen.

Ausführliche und detailliertere Informationen finden Sie im folgenden Dokument:

Grundsätze der Anerkennung

Kompetenzen, die während einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung oder während einer Berufspraxis erworben wurden, können als außerhochschulisch erworbene Kompetenzen angerechnet werden.

Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt sollten Sie mit dem*der Auslandsbeauftragten Ihres Studienfachs die „Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen“ schriftlich festgehalten haben.

Fristen und Bearbeitungszeit:

  • Reichen Sie den Anerkennungsantrag für das Sommersemester bitte bis zum 15.11. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 15.05. ein, damit Sie Ihren Bescheid bis Ende Januar bzw. Ende Juli erhalten.
  • Für Studierende, die den Anerkennungsantrag im Rahmen einer Zulassung in ein höheres Fachsemester stellen, gelten andere Fristen und sind die Hinweise zur Höherstufung zu beachten.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen dauern kann; dies hängt u.a. von der Komplexität des Verfahrens und vom Umfang der beantragten Anerkennungen ab.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Anerkennungsanträge sind modulbezogen zu stellen; das heißt Anerkennungen auf einzelne Modulteile sind nicht möglich.
  • Füllen Sie den Antrag digital aus und unterschreiben Sie ihn (Scan der Unterschrift genügt). Nutzen Sie dazu ein PDF-Programm.
  • Studiengänge BACS und M.Ed.: Stellen Sie je Teilstudiengang einen separaten Antrag.
  • Profilierungsbereich: Stellen Sie je Ansprechperson (siehe Übersicht unten) einen separaten Antrag.
  • Kreuzen Sie an, falls der Anerkennungsantrag im Rahmen eines Teilstudiengangs-, Studiengangs- oder Hochschulwechsels gestellt wird, und informieren Sie sich zum Vorgehen.
  • Kreuzen Sie an, falls der Anerkennungsantrag im Rahmen einer Höherstufung gestellt wird, und informieren Sie sich zum Vorgehen.
  • Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Ansprechperson oder der*dem Prüfungsbeauftragten (siehe Übersicht unten).
  • Bei Anerkennungen aus dem Ausland ist i.d.R. zusätzlich Anlage A auszufüllen und einzureichen sowie die Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen.
  • Versenden Sie den Antrag von Ihrer universitären E-Mailadresse, sofern vorhanden.
  • Studiengänge M.Ed.: Nachdem der Antrag von der*dem Prüfungsbeauftragten abgezeichnet wurde, senden Sie diesen zur Unterzeichnung an den Prüfungsausschussvorsitzenden M.Ed..
  • Senden Sie den genehmigten Anerkennungsantrag per E-Mail an das zuständige Prüfungsamt.



Für BAföG-Empfänger*innen stellt das Dezernat 3 – Studentische und Akademische Angelegenheiten die „Bescheinigung über anrechenbare Semester nach §15a BAföG“ aus. Wenn Sie einen Hochschulwechsel oder während des BA-Studiums an der Universität Vechta einen Studiengangs- oder Teilstudiengangswechsel vollzogen haben, laden Sie sich bitte von der o.g. Seite des Dezernats 3 den entsprechenden Vordruck herunter.

Grundsätzlich finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen für das Thema Anerkennung und Anrechnung in der Zentralen Studiengangskoordination und in der Zentralen Studienberatung sowie bei den Prüfungsbeauftragten der Teilstudiengänge BACS und M.Ed.:

Bachelor Combined Studies: Fächer

Prüfungsbeauftragte der Studienfächer BACS

Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich allgemein

Koordination Profilierungsbereich

Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich Päd. Psychologie

Prof. Dr. Martin Schweer

Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich Erziehungswissenschaften

Benjamin Möbus

Bachelor/Master Gerontologie

Studiengangskoordination BAG/MAG

Bachelor/Master Management Sozialer Dienstleistungen

Studiengangskoordination BAMSD/MAMSD

Bachelor/Master Soziale Arbeit

Studiengangskoordination BASA/MASA

Profilierungsbereich Soziale Dienstleistungen

Koordination Profilierungsbereich

Master of Education für Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Prüfungsbeauftragte der Studienfächer M.Ed.

Master of Education: Bildungswissenschaften: Päd. Psychologie

Prof. Dr. Martin Schweer

Master of Education: Bildungswissenschaften: Erziehungswissenschaften

Benjamin Möbus

Master of Education: Profilierungsbereich allgemein

Koordination Profilierungsbereich

Master Kulturwissenschaften

Studiengangskoordination MAKW

Master Kulturwissenschaften: Profilierungsbereich

Koordination Profilierungsbereich

Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen

Studiengangskoordination MATRM

Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen: Profilierungsbereich

Koordination Profilierungsbereich

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen

Zentrale Studienberatung: Maria Goldberg

Bildnachweise: HRK AN!; International Office Universität Vechta