Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Sie haben im außeruniversitären Bereich Kompetenzen erworben, die auch Inhalt des Studiums sind? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, diese auf Module im Studium anrechnen zu lassen und damit Studienzeiten zu verkürzen.
Grundlage für die Anrechnungspraxis an der Universität Vechta bildet die Richtlinie zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen. Diese wurde im Rahmen eines von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begleiteten Projektes erarbeitet, am 4. April 2023 durch das Präsidium verabschiedet und am 27. April 2023 in den Amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Es existieren zwei Anrechnungsverfahren (das individuelle und das pauschale) und für beide gelten die folgenden Grundsätze bzw. Standards:
- Eine Anrechnung kann nur auf Modulebene erfolgen. Teilnanrechnungen sind ausgeschlossen.
- Kompetenzen können nur angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau als gleichwertig (mit den anzurechnenden Studienmodulen) bewertet wurden.
- Die Gleichwertigkeitsprüfung ist im Sinne einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Der Deckungsgrad sollte mindestens 75 % betragen.
- Die Berücksichtigung von Praxiserfahrungen innerhalb von Praxismodulen ist möglich. Näheres entscheiden die Beauftragten für das jeweilige Praxismodul.
- Studierende können beide Anrechnungsverfahren in Anspruch nehmen.
Für Studierende, die insbesondere mit mehrjähriger Berufserfahrung ins Studium starten, bietet das individuelle Anrechnungsverfahren die Möglichkeit, persönliche Kompetenzen die sie sich durch Berufstätigkeit und/oder Weiterbildungen angeeignet haben, einzubringen und überprüfen zu lassen, ob sie auf das Studium angerechnet werden können.
Step by Step - der Verfahrensablauf
- Zunächst sollten Sie sich klar werden, welche Module mit Ihren persönlichen Kompetenzen große Überschneidungen aufweisen und damit für eine Anrechnung in Betracht kommen könnten. Bitte informieren Sie sich anhand der Modulbeschreibungen über die jeweiligen Inhalte und Kompetenzen. Alle Modulbeschreibungen finden Sie im Downloadcenter bzw. im Downloadcenter des Profilierungsbereichs.
- Anschließend erfolgt die Erstberatung bei der Koordinatorin Offene Hochschule. Für alle Studiengänge bzw. Teilstudiengänge ist Maria Goldberg die Ansprechpartnerin. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin und informieren Frau Goldberg schon bei der Terminvereinbarung über Ihr konkretes Beratungsanliegen. Im Beratungsgespräch wird der Antrag erläutert, die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen besprochen und ggfs. auf Beratungen mit den zuständigen Studiengangskoordinator*innen der Zentralen Studiengangskoordination hingewiesen.
- Im "Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen" müssen Sie Ihre persönlichen Kompetenzen transparent und nachvollziehbar darstellen. Bitte beschreiben Sie in Gegenüberstellung zu den Kompetenzbeschreibungen und Inhalten der Module, welches relevante Wissen und Können Sie in bereits absolvierten Bildungs- bzw. Berufsphasen erworben haben, und belegen dieses entsprechend. Diese Zusammenstellung ist ein verbindliches Dokument im Rahmen des Anrechnungsverfahrens. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn der Kompetenzabgleich vorliegt und die dazugehörigen Belege vollständig sind.
- Senden Sie Ihren Antrag und die entsprechenden Nachweise (z.B. Abschlusszeugnisse von Ausbildungen, Arbeitszeugnisse, Weiterbildungszertifikate, ggfs. Hausarbeiten oder selbst erstellte Konzepte etc.) per EMail an offene.hochschule@uni-vechta.de
- Im Auftrag des zuständigen Prüfungsausschusses wird geprüft, inwieweit Ihnen außerhochschulisch erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Ggfs. kann ein Prüfungsgespräch erfolgen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Die Anrechnung erfolgt über eine Antragsstellung und ist für Studierende und Studieninteressierte möglich.
Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich modulbezogen, d.h. Sie müssen die Module identifizieren (siehe Modulbeschreibungen), mit denen Ihre Kompetenzen einen hohen Deckungsgrad aufweisen.
Für jedes Modul ist ein Anrechnungsantrag einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).
Die Beantragung ist ganzjährig möglich. Sie erhalten in der Regel ca. 8 Wochen nach Antragstellung eine Rückmeldung (Bescheid).
Auf das vierwöchige Orientierungspraktikum im Bachelor Combined Studies können auf Antrag berufsorientierte angeleitete Praxiszeiten angerechnet werden.
Folgende Tätigkeiten können berücksichtigt werden:
- Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (abgeschlossen oder auch abgebrochen, sofern mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert wurden)
- Praxisteil im Rahmen eines dualen Studiums (abgeschlossen oder auch abgebrochen, sofern mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert wurden)
- Praktikum (nur wenn es außerhalb der eigenen schulischen Ausbildung durchgeführt wurde; es müssen mindestens 4 Wochen absolviert worden sein)
- Freiwilligendienst (z. B. FSJ, BFD etc.; nur berücksichtigungsfähig, wenn er – zumindest auch – zum Zweck der eigenen Berufsorientierung angetreten und eine entsprechend angeleitete Tätigkeit durchgeführt wurde; es müssen mindestens 4 Wochen absolviert worden sein).
Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis der Einsatzstelle beizufügen, aus dem Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen. Bei „Freiwilligendienst“ ist zusätzlich eine Begründung zu geben, warum er auch zur eigenen Berufsorientierung angetreten wurde.
Hinweis:
Wird der Antrag bewilligt, wird das vierwöchige Praktikum ersetzt. Die weiteren Teile des Moduls bleiben bestehen. Es ist ein Eintrag in Stud.IP in die Lehrveranstaltung „opb001 Vorbereitungs- und Auswertungsseminar zum Orientierungspraktikum“ erforderlich. Die regelmäßige Teilnahme am Seminar wird dringend empfohlen. Unabhängig davon, ob das Praktikum aktuell durchgeführt oder durch eine frühere berufsorientierte, angeleitete Praxiszeit ersetzt wird, ist als Prüfungsleistung ein Portfolio nach den im Seminar dargestellten Vorgaben einzureichen. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt in QISPOS.
Der Antrag auf Anrechnung der Praxiszeiten ist im Praktikumsbüro per E-Mail praktikum.bacs@uni-vechta.de einzureichen. Das Praktikumsbüro steht auch für Nachfragen und ergänzende Information zur Verfügung. Diese Ausführungsregelungen gelten für Studierende, die ab Beginn des Wintersemesters 2024/25 (01. Oktober 2024) das Studium aufnehmen. Den Antrag finden Sie hier
Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, gelten andere Regelungen. Diese und den Antrag auf Anrechnung finden Sie hier.
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Im Bachelor Soziale Arbeit können sich Erzieherinnen und Erzieher (abgeschlossene Ausbildung) die Praxis für das Praktikum anrechnen lassen.
Es gelten folgende Regelungen:
Studierenden mit einer abgeschlossenen Erzieher*innenausbildung werden 6 von 10 Wochen für das Praktikum angerechnet.
Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum*zur Erzieher*in sowie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem klassischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit wird das Praktikum von 10 Wochen vollständig anerkannt.
Für den Modulabschluss müssen lediglich die Seminare des Moduls (szb007.1) vollständig belegt und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) erbracht werden.
Ein entsprechender formloser Antrag ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Soziale Arbeit Christiana Kahre. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten auf das Praxismodul im Bachelor Gerontologie (§ 9 Abs. 3 RPO) gilt Folgendes:
Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Altenpflege oder mit anderen Ausbildungsberufen mit nachgewiesenen gerontologischem Bezug werden auf Antrag von der Praxisphase des Praktikumsmoduls befreit.
Das bedeutet, dass sie trotzdem am Begleitseminar teilnehmen und einen Praktikumsbericht erstellen müssen.
Studierende mit einem Nachweis eines FSJ, BuFDi [BFD] oder eines vergleichbaren freiwilligen Dienstes mit gerontologischem Bezug können auf Antrag eine Reduzierung der Praktikumsdauer erhalten.
Bei Interesse wenden Sie sich gern an Kerstin Telscher, Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Gerontologie.
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Im Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen wird individuell geprüft, ob die Praxisphase aufgrund von Ausbildung und/oder Berufserfahrung verkürzt bzw. vollständig anerkannt werden kann.
Im Rahmen eines Modellprojektes wurden umfangreiche vergleichende Äquivalenzprüfungen vorgenommen und eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit des Praxismodulls msb010 für die Fachoberschule Wirtschaft und Fachoberschule Gesundheit und Soziales (sowohl Schwerpunkt Pflege als auch Sozialpädagogik) sowie kaufmännischen und medizinischen Ausbildungen festgestellt.
Bei Interesse wenden Sie sich an Bernd Josef Leisen, Praktikumsbeauftragter des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen.
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Eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf die Praxisphase in den Studiengängen Master of Education ist aufgrund der Spezifika dieses Moduls nur in sehr seltenen Fällen möglich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Arnd Schaper, Praxisphasenkoordinator im Zentrum für Lehrer*innenbildung, zur Verfügung.
Im Rahmen eines pauschalen Anrechnungsverfahrens wurden Studienmodule des Bachelors Soziale Arbeit identifiziert, deren Inhalte und Niveau einen hohen Deckungsgrad mit den Ausbildungsinhalten zur*m Staatlich anerkannten Erzieher*in aufweisen und daher pauschal anrechenbar sind. Es handelt sich um sechs Module, die im Antragsfomular aufgeführt sind.
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Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher können sich auf den Studiengang Bachelor Soziale Arbeit maximal sechs Studienmodule anrechnen lassen.
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Studierende (Erzieher*innen) mit dem Berufsziel Lehramt können sich - entsprechend der Gestaltung des Profilierungsbereichs Lehramt - max. drei Module anrechnen lassen (ewb001, pbb120 oder pbb 122 (Profil Bildung und Erziehung) und ein Modul Ihrer Wahl für das frei wählbare Modul aus dem Profilierungsbereich. Bitte kennzeichnen Sie die Wahl der Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten auf dem Antragsformular.
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Für Erzieher*innen, die sich für eine Leitungsaufgabe oder Projektmanagement weiterqualifizieren möchten, bietet der Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Bei diesem Studiengang können Module für den kompletten Profilierungsbereich pauschal angerechnet werden. Weitere Anrechnungen aufgrund spezifischer beruflicher Tätigkeiten (nach Ausbildungsende) können möglich sein. Bei Interesse vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Koordination Offene Hochschule, um eine Erstprüfung vornehmen zu lassen.
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Studierende anderer Bachelorstudiengänge, die ebenfalls über den Abschluss Staatlich anerkannte*r Erzieher*in verfügen, können sich entsprechend Ihres Studienprogramms auch Module (ggfs. im Profilierungsbereich) anrechnen lassen.
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Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Module noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wurden. Die Anrechnung erfolgt unbenotet.
Studierende, die sich für die pauschale Anrechnung interessieren, gehen so vor:
1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Koordination Offene Hochschule, um die Einzelheiten zu besprechen. Alternatiav können Sie an einer digitalen Informationsveranstaltung teilnehmen, die regelmäßig angeboten wird. Die Termine finden Sie im untereren Teil auf dieser Internetseite.
2. Für die Beantragung ist dieses Formular zu verwenden.
Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).
Den Antrag und die Anlagen senden Sie bitte per E-Mail an offene.hochschule@uni-vechta.de
Nach einer Bearbeitungszeit von derzeit ca. 8 Wochen wird die Anrechnung in Ihrer Leistungsübersicht dokumentiert.
Für die Anrechnung von Praxiszeiten auf das Praktikum im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit gelten folgende Regelungen:
Studierenden mit einer abgeschlossenen Erzieher*innenausbildung werden 6 von 10 Wochen für das Praktikum angerechnet.
Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Erzieherin*zum Erzieher sowie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem klassischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit wird das Praktikum von 10 Wochen vollständig angerechnet.
Für den Modulabschluss müssen lediglich die Seminare des Moduls (szb007.1) vollständig belegt und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) erbracht werden.
Ein entsprechender formloser Antrag ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Soziale Arbeit Christiana Kahre. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für alle anderen Studiengänge finden Sie die Anrechnungsmodaliltäten zu Praxiszeiten auf dieser Internetseite unter "Anrechnung von Praktika"
Im Rahmen eines intensiven Austauschs zwischen den Handelslehranstalten (HLA) Lohne und dem Kollegium des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen wurde eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen zu erhöhen und einen nahtlosen Übergang zur Hochschule zu ermöglichen. Dies führte zur Kooperationsvereinbarung „Modellversuch Durchlässigkeit – Fluide Bildungsübergänge gemeinsam gestalten“, die am 17. Juni 2025 unterzeichnet wurde.
Austauschprojekte und interaktive Bildungsformate, die von Schüler*innen und Studierenden gemeinsam gestaltet werden, sollen den Wissensaustausch fördern und Einblicke in das universitäre Leben ermöglichen. Umfangreiche, qualitätsgesicherte Äquivalenzvergleiche wurden durchgeführt, bei denen die Curricula verschiedener Schul- und Berufsausbildungen mit den Inhalten des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen verglichen wurden. Dabei wurde bei bestimmten Studienmodulen ein hoher Übereinstimmungsgrad festgestellt, so dass pauschale Anrechnungen möglich sind.
Studierende, die Ihre Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse an den Handelslehranstalten Lohne erworben haben und an einer Anrechnung interessiert sind, müssen dieses Formular verwenden. Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader). Studierende, die ihre Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse an anderen Berufsbildenden Schulen erworben haben, wenden sich an die Koordination Offene Hochschule zur Klärung von Anrechnungsmöglichkeiten.
Die Maßnahmen werden über einen Zeitraum von drei Jahren wissenschaftlich begleitet und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert, um Erkenntnisse für die weitere Optimierung der Zusammenarbeit oder für ergänzende Angebote zu gewinnen.
Für folgende schulische Abschlüsse bestehen pauschale Anrechnungsoptionen:
- Berufliches Gymnasium Wirtschaft
- Fachoberschule Wirtschaft
- Fachoberschule Gesundheit und Pflege
Die Anrechnungsmöglichkeiten im Überblick finden Sie hier.
Für diese Berufsausbildungen bestehen pauschale Anrechnungsoptionen:
- Bankkauffrau/-kaufmann
- Industriekauffrau/-kaufmann
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
- Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce
- Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel | Verkäufer*in
- Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandelsmanagement
- Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung
- Steuerfachangestellte/-angestellter
- Verwaltungsfachangestellte/-angestellter
- Medizinische/r Fachangestellte*r
- Zahnmedizinischer Fachangestellte*r
Die Anrechnungsmöglichkeiten im Überblick finden Sie hier.
Sollten weitere Berufsbildende Schulen an einer Kooperation mit der Universität Vechta interessiert sein, können sie gerne Kontakt aufnehmen: maria.goldberg@uni-vechta.de
Im Rahmen eines mehrstufigen Äquivalenzvergleichs wurde überprüft, welche Fortbildungsinhalte zum*zur Geprüften IHK-Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen einen hohen Deckungsgrad in Bezug auf Inhalt und Niveau zu Studienmodulen des Bachelors Management Sozialer Dienstleistungen aufweisen und pauschal anrechenbar sind. Dabei wurden mehrere Studienmodule identifiziert. Studierende mit der Fortbildung Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) können sich auf den Studiengang Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen 24 CP anrechnen lassen.
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Studierende anderer Bachelorstudiengänge, die ebenfalls über den Abschluss zum*zur Geprüften IHK-Fachwirt*im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen, können sich entsprechend Ihres Studienprogramms auch Module (ggfs. im Profilierungsbereich) anrechnen lassen. Nutzen Sie gern das Beratungsangebot der Koordination Offene Hochschule.
Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Module noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wurden.
Studierende, die sich für die pauschale Anrechnung interessieren, gehen so vor:
1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Koordination Offene Hochschule, um die Einzelheiten zu besprechen.
2. Für die Beantragung der Anrechnung ist dieses Formular zu verwenden.
Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).
Den Antrag und die Anlagen senden Sie bitte per E-Mail an offene.hochschule@uni-vechta.de
Nach einer Bearbeitungszeit von derzeit ca. 8 Wochen wird die Anrechnung in Ihrer Leistungsübersicht dokumentiert.
Für die Anrechnung von Praxiszeiten auf das Praktikum gelten folgende Regelungen:
Im Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen wird individuell geprüft, in welchem Umfang die Praxisphase aufgrund der Berufsbiographie verkürzt werden kann.
Bei Interesse wenden Sie sich an Bernd-Josef Leisen, Praktikumsbeauftragter des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen.
Die Erstberatung erfolgt bei der Koordination Offene Hochschule
Maria Goldberg
Telefon 04441 15 166
EMail: maria.goldberg@uni-vechta.de
Im Beratungsgespräch wird der Antrag erläutert, Anrgeungen zur Reflexion der bereits erworbenen Kompetenzen in Bezug auf Studienmodule gegeben und die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen besprochen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin (telefonisch, digital oder in Präsenz).
Die Möglichkeit der Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, gilt bildungspolitisch als ein zentraler Baustein der „Offenen Hochschule“, die in ihrem Selbstverständnis die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen stärken (Stichwort Studium ohne Abitur) und Studierenden, die zunehmend mit vielfältigen Bildungs- und Berufsbiographien an die Universität kommen, Anschlussmöglichkeiten eröffnen sowie Bildungswege ebnen möchte.
In den letzten Jahren wurde bundesweit im Rahmen von Projekten und Initiativen dazu geforscht, diskutiert und entwickelt. Diese Aktivitäten beförderten die Verankerung in den Hochschulgesetzen der Länder (im nieders. Hochschulgesetz § 7 Abs. 3) und die Verabschiedung von rechtsverbindlichen Beschlüssen entsprechender Gremien (z.B. Kultusministerkonferenz).
Für Studierende hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Homepage mit kompakten Informationen aufgelegt, auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.
Bei weitergehendem Interesse am Themenkomplex empfehlen wir die Homepage Modus - Mobilität und Durchlässigkeit stärken der HRK.
Informationsveranstaltungen
Für Erzieherinnen und Erzieher, die im WiSe 25/26 ins Studium starten (alle Studiengänge) findet
am Montag, 22. September 2025 um 16 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt.
Hier erfahren Sie alle Details zu den pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten und zum Anrechnungsverfahren. Selbstverständlich sind auch Erzieher*innen, die bereits studieren, herzlich eingeladen.
Zugang zum virtuellen Seminarraum über diesen Link.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ersetzt die vorgesehene Erstberatung.
Für Studierende, die über andere berufliche Qualifikationen verfügen und sich über die Möglichkeiten der Anrechnung informieren möchten, findet
am Donnerstag, 18. September 2025 um 16:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt.
Die Themen:
- Vorstellung der Regelungen und des Verfahrens zur Anrechnungspraxis
- Hinweise und Anregungen zur Antragsstellung und zur Reflexion Ihrer Kompetenzbilanz (individuelle Anrechnungspraxis)
- Informationen zu den pauschalen Anrechnungsoptionen (außer Erzieher*innen)
- Zeit und Raum für Ihre Fragen
Zugang zum virtuellen Seminarraum über diesen Link.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ersetzt die vorgesehene Erstberatung.
Einzelanfragen können vorher leider nicht beantwortet werden.