Bewerberinnen und Bewerber für den Teilstudiengang Sportwissenschaft müssen eine besondere sportliche Befähigung nachweisen. Dies gilt auch für Bewerber in höhere Fachsemester. Nachgewiesen wird die Eignung in einer praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Eignungsprüfung ist als praktische Prüfung gestaltet, die sich in drei Bereiche gliedert. Dabei geht es jeweils um die
Demonstration der:
- Ballspiel-und Mitspielfähigkeit,
- Koordinationsfähigkeit,
- allgemeine Ausdauerfähigkeit.
Beispielvideos
- Beispielvideo Teilaufgabe 1.1: Tischtennis gegen die hochgestellte Platte, Einzel
- Beispielvideo Teilaufgabe 2.1: Bodenturnen
- Beispielaufgabe Teilaufgabe 2.2: Seilspringen
Infomaterial Eignungsprüfung
| B-Fach (60 CP) | ✅ |
|---|---|
| Zulassungsfrei | ✅ |
| Eignungsprüfung | erforderlich ist eine Eignungsprüfung zum Nachweis der besonderen sportlichen Befähigung. Der nächste Termin findet am Freitag den 03.07.2026 statt!! |
| Einschreibfrist | bis zum 30. September 2026 |
Das Studium gliedert sich zu gleichen Teilen in theoretische Module - Sport und Erziehung, Sport und Gesellschaft, Sport und Gesundheit, Sport und Bewegung - und in praktische Module, die vielfältige Sport- und Bewegungsfelder umfassen: Kleine Spiele, Anfangsschwimmen; Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen; Turnen und Bewegungskünste, Laufen, Springen, Werfen; auf Rollen und Rädern; Spielen; Spielen in Mannschaften; Gymnastik, Rhythmik, Tanz; Kämpfen; auf Schnee und Eis; auf dem Wasser; Reiten; Fitness.
Von der Eignungsprüfung können auf Antrag befreit werden:
| 1. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben; |
| 2. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die im Leistungskurs Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben; |
| 3. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als viertes Prüfungsfach Sport im Abitur ge- wählt und mindestens 11 Punkte erreicht haben; |
| 4. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die sowohl das Deutsche Rettungsschwimmabzei- chen Bronze (Prüfung nicht länger als 2 Jahre vor dem Termin der Eignungsprüfung zurücklie- gend) als auch das Deutsche Sportabzeichen Gold (Prüfung nicht länger als 3 Monate vor dem Termin der Eignungsprüfung zurückliegend) erfolgreich absolviert haben; |
| 5. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die sowohl das Deutsche Schwimmabzeichen Gold als auch das Deutsche Sportabzeichen Gold jeweils in den letzten drei Monaten vor dem Termin der Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben; |
6. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die über eine gültige Übungsleiter C-Lizenz verfü- oder b) das Deutsche Schwimmabzeichen Gold bzw. das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen |
| 7. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einem vom zuständigen Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) geführten Landes- oder Bundeskader angehören oder innerhalb der letzten 2 Jahre angehört haben; |
| 8. Studienortwechslerinnen und Studienortwechsler mit bestandener Zwischenprüfung/ bestan- denem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport/Studiengang Sportwissenschaft; |
| 9. Studierende in anerkannten Austauschprogrammen. |
Entsprechende Belege in beglaubigter Kopie sind dem Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung beizufügen.
Ab sofort bis zum 30.09.2026 können Sie den Antrag inkl. aller Unterlagen in einer zusammengeführten PDF-Datei per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de senden.
Fügen Sie zwecks Befreiung von der Sporteignungsprüfung ein ärztliches Attest über Ihre
Sporttauglichkeit und den Nachweis über den Befreiungsgrund bei.