Bewerberinnen und Bewerber für den Teilstudiengang Sportwissenschaft müssen eine besondere sportliche Befähigung nachweisen. Dies gilt auch für Bewerber in höhere Fachsemester. Nachgewiesen wird die Eignung in einer praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Eignungsprüfung ist als praktische Prüfung gestaltet, die sich in drei Bereiche gliedert. Dabei geht es jeweils um die
Demonstration der:
- Ballspiel-und Mitspielfähigkeit,
- Koordinationsfähigkeit,
- allgemeine Ausdauerfähigkeit.
Beispielvideos
- Beispielvideo Teilaufgabe 1.1: Tischtennis gegen die hochgestellte Platte, Einzel
- Beispielvideo Teilaufgabe 2.1: Bodenturnen
- Beispielaufgabe Teilaufgabe 2.2: Seilspringen
Infomaterial Eignungsprüfung
B-Fach (60 CP) | ✅ |
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Zulassungsfrei | ✅ |
Eignungsprüfung | erforderlich ist eine Eignungsprüfung zum Nachweis der besonderen sportlichen Befähigung. Der nächste Termin findet am 19.09.2025 statt!!! Anmeldung ab sofort bis zum 12.09.2025 möglich!! |
Einschreibfrist | bis zum 30. September |
Eignungsprüfung | findet am 19.09.2025 statt / Anmeldung ab sofort per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de |
Das Studium gliedert sich zu gleichen Teilen in theoretische Module - Sport und Erziehung, Sport und Gesellschaft, Sport und Gesundheit, Sport und Bewegung - und in praktische Module, die vielfältige Sport- und Bewegungsfelder umfassen: Kleine Spiele, Anfangsschwimmen; Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen; Turnen und Bewegungskünste, Laufen, Springen, Werfen; auf Rollen und Rädern; Spielen; Spielen in Mannschaften; Gymnastik, Rhythmik, Tanz; Kämpfen; auf Schnee und Eis; auf dem Wasser; Reiten; Fitness.
- Eignungsprüfungsordnung / Erste Änderung / Neubekanntmachung Lfd. Nr. 574 vom 10.03.2025
- Übersicht zu den Inhalten der Eignungsprüfung
- Ärztliche Bescheinigung (Sporttauglichkeit)
- Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung 2025
- Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung der Universität Vechta im Fach Sportwissenschaft / Stand 2025
Auf Antrag können Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden, wenn:
1. an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben; |
2. im Abitur beim Leistungskurs Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben; |
3. Sport im Abitur als viertes Prüfungsfach gewählt und mindestens 11 Punkte erreicht haben; |
4. die sowohl das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Prüfung nicht länger als 2 Jahre vor dem Termin der Eignungsprüfung zurückliegend) |
5. als auch das Deutsche Sportabzeichen Gold (Prüfung nicht länger als 3 Monate vor dem Termin der Eignungsprüfung zurückliegend) erfolgreich absolviert haben |
6. die sowohl das Deutsche Schwimmabzeichen Gold als auch das Deutsche Sportabzeichen Gold jeweils in den letzten drei Monaten vor dem Termin der Eignungsprüfung absolviert haben; |
7. Studienortwechsler*innen mit bestandener Zwischenprüfung / bestandenem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport / Studiengang Sportwissenschaft; |
8. Studierende in anerkannten Austauschprogrammen |
Entsprechende Belege in beglaubigter Kopie sind dem Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung beizufügen.
Ab sofort bis zum 30.09.2025 können Sie den Antrag inkl. aller Unterlagen in einer zusammengeführten PDF-Datei per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de senden.
Fügen Sie zwecks Befreiung von der Sporteignungsprüfung ein ärztliches Attest über Ihre
Sporttauglichkeit und den Nachweis über den Befreiungsgrund bei.