Bewerberinnen und Bewerber für den Teilstudiengang Sportwissenschaft müssen eine besondere sportliche Befähigung nachweisen. Dies gilt auch für Bewerber in höhere Fachsemester. Nachgewiesen wird die Eignung in einer praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Eignungsprüfung ist als praktische Prüfung gestaltet, die sich in drei Bereiche gliedert. Dabei geht es jeweils um die
Demonstration der:
- Ballspiel-und Mitspielfähigkeit,
- Koordinationsfähigkeit,
- allgemeine Ausdauerfähigkeit.
Beispielvideos
- Beispielvideo Teilaufgabe 1.1: Tischtennis gegen die hochgestellte Platte, Einzel
- Beispielvideo Teilaufgabe 2.1: Bodenturnen
- Beispielaufgabe Teilaufgabe 2.2: Seilspringen
B-Fach (60 CP) | ✅ |
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Zulassungsfrei | ✅ |
Eignungsprüfung | erforderlich ist eine Eignungsprüfung zum Nachweis der besonderen sportlichen Befähigung. |
Einschreibfrist | bis zum 30. September |
Eignungsprüfung | findet am 13.09.2024 statt / Anmeldung ab sofort per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de |
Das Studium gliedert sich zu gleichen Teilen in theoretische Module - Sport und Erziehung, Sport und Gesellschaft, Sport und Gesundheit, Sport und Bewegung - und in praktische Module, die vielfältige Sport- und Bewegungsfelder umfassen: Kleine Spiele, Anfangsschwimmen; Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen; Turnen und Bewegungskünste, Laufen, Springen, Werfen; auf Rollen und Rädern; Spielen; Spielen in Mannschaften; Gymnastik, Rhythmik, Tanz; Kämpfen; auf Schnee und Eis; auf dem Wasser; Reiten; Fitness.
Auf Antrag können Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden, wenn
- an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
- im Abitur beim Leistungskurs Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht wurden
- Sport im Abitur als Prüfungsfach gewählt und mindestens 11 Punkte erreicht wurden
- sie Studienortwechsler*innen mit bestandener Zwischenprüfung / bestandenem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport / Studiengang Sportwissenschaft sind
- sie Studierende in anerkannten Austauschprogrammen sind.
Entsprechende Belege in beglaubigter Kopie sind dem Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung beizufügen.
Ab sofort bis zum 30.09.2024 können Sie den Antrag inkl. aller Unterlagen in einer zusammengeführten PDF-Datei per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de senden.
Fügen Sie zwecks Befreiung von der Sporteignungsprüfung ein ärztliches Attest über Ihre
Sporttauglichkeit und den Nachweis über den Befreiungsgrund bei.