Das Praktikum ist Teil des Praxismoduls gyb019, das sich wie folgt zusammensetzt:
• Ableistung eines Praktikums.
• Teilnahme an dem Seminar zum Praktikum.
• Anfertigung eines Praktikumsberichts.
• Präsentation der Ergebnisse auf der Grundlage des Praktikumsberichts im Seminar zum Praktikum.
Der fachpraktische Anteil umfasst ein Vollzeitpraktikum, welches zwischen dem 2. und 3. oder dem 4. und 5. Semester in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Sommersemester absolviert wird. Die Dauer des Vollzeitpraktikums beträgt für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2018/19 acht Wochen, für Studierende mit Studienbeginn vor WiSe 2018/19 zehn Wochen. Dabei ist das Praktikum in einem zusammenhängenden Block abzulegen. Ausnahmsweise kommen auf Antrag eine Splittung auf zwei Praxisblöcke oder ein Teilzeitpraktikum bei entsprechender Verlängerung des Praktikumszeitraumes in Betracht, wenn Studierenden die Absolvierung des acht- bzw. zehnwöchigen Blockpraktikums in Vollzeit z.B. wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht möglich ist. Dies muss mit der Praktikumsbeauftragten abgestimmt und genehmigt werden.
Für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten auf das Praxismodul (§ 9 Abs. 3 RPO) gilt folgendes:
Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Altenpflege oder mit anderen Ausbildungsberufen mit nachgewiesenen gerontologischem Bezug werden auf Antrag von der Praxisphase des Praktikumsmoduls (gyb019 Praxismodul) befreit. Das bedeutet, dass sie trotzdem am Begleitseminar teilnehmen und einen Praktikumsbericht erstellen müssen.
Studierende mit einem Nachweis eines FSJ, BuFDi (BFD) oder eines vergleichbaren freiwilligen Dienstes mit gerontologischem Bezug können auf Antrag eine Reduzierung der Praktikumsdauer erhalten.
Praxisfelder
Das Praktikum kann in unterschiedlichen gerontologischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Insbesondere kommen dabei in Betracht:
- Stationäre, teilstationäre und ambulante Altenhilfeeinrichtungen,
- Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Rehabilitation (Geriatrie, Geriatrische Rehabilitation, Gerontopsychiatrie etc.),
- Einrichtungen/Angebote für alternde Menschen mit Behinderung,
- Pflegestützpunkte, Seniorenberatungsstelle,
- Angebote der offenen Seniorenarbeit (Senioren-Begegnungsstätten, Seniorennetzwerke, etc.), kommunale Altenhilfe- und Sozialplanung,
- Institutionen der Seniorenpolitik u. – politikberatung (Parteien, Parlamentarische Arbeitsstellen, Interessenverbände),
- Administrationen auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene,
- Ambulante und stationäre Hospizdienste,
- Seniorenwirtschaft (z.B. in Branchen wie Freizeit und Tourismus, Transport oder Gesundheit),
- Non-Government-Organisationen,
- Forschungseinrichtungen,
- Seniorenbildungsangebot
Andere als die vorgenannten Praxisfelder können nur auf begründeten Antrag im Einzelfall genehmigt werden, sofern die Gleichwertigkeit gewährleistet ist. Dieses gilt auch für die Ableistung des Praktikums im Ausland. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte.