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Bunte Stifte

Pflichtpraktikum im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Praktikumsbeauftragte im Fach Soziale Arbeit: Dipl. Soz.Arb. Christiana Kahre, R 139, Tel: 04441/15-337

Sekretariat: Teresa Mählmann, R 155, Tel: 04441/15-590

Anmeldung zum Pflichtpraktikum Bachelor Soziale Arbeit: Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular digital (eingescannt) an Frau Mählmann: teresa.maehlmann[at]uni-vechta[dot]de oder reichen Sie es im Fachsekretariat der Sozialen Arbeit (R-155) ein. Bitte geben Sie das Anmeldeformular nicht den Lehrenden.
Die Links zu den Formularen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Liebe Studierende,

einige von Ihnen sind gerade dabei, sich für einen Praktikumsplatz zu bewerben.  Von einigen Studierenden und auch Praxisstellen sind wir darüber informiert worden, dass sich Praktikumszusagen derzeit als problematisch darstellen. Dies liegt zum einen daran, dass Praxisstellen in diesem Jahr keine Praktikumsplätze anbieten (z.B. der ganze Bereich der Justizbehörde in NI) zum anderen, dass viele Praxisstellen zurzeit vorsichtig sind und nur abwägend zusätzliches Personal einstellen.
Wenn Sie schon einige Absagen erhalten haben, kann dies etwas verunsichernd sein. Bedenken Sie bitte, dass die derzeitige Pandemie eine Ausnahmesituation darstellt und viele Praxisstellen auch erst einmal die Entwicklung abwarten wollen.
Von daher haben wir entschieden, dass es im Sommer Semester keine Anmeldefrist geben wird. Sie können also noch kurz vor dem Beginn des Praktikums ihre Anmeldung abgeben, damit sich die Chancen für Sie erhöhen eine passende Praktikumsstelle zu finden.
 
Wir wissen nicht, wie sich im Sommer die Pandemiesituation gestalten wird. Falls es diesbezüglich dazu kommen sollte, dass Sie ihr Praktikum nicht beenden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Kahre auf. Nach Ihrer Anmeldung zum Praktikum erhalten die Praxisstellen von uns eine „Zuweisung" zum Praktikum. Darin werden wir die Praxisstellen bitten, wenn sich die Coronalage wieder verändert, möglichst kreative Lösungen zu finden, damit Sie ihr Praktikum nicht abbrechen müssen.

Vielleicht ist der Hinweis auf unsere Stellenbörsenoch ganz hilfreich: Mit diesem Link: 
https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/career-service/online-stellenboerse gelangen Sie zur Stellenbörse.

Wenn Sie noch Fragen bezüglich des Praktikums haben, schreiben Sie Frau Christiana Kahre (Praktikumsbeauftragte) per Mail an oder melden sie sich zur Online-Sprechstunde an.

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Bei dem Pflichtpraktikum in dem Studiengang BA-Soziale Arbeit handelt es sich um ein eigenständiges Modul (szb007.1) Dieses Modul umfasst die Vorbereitungsveranstaltung, das Praktikum, die Reflexionsveranstaltung/ Nachbereichtung des Praktikums und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht).

Vorbereitungsveranstaltung:

Vor Beginn des Praktikums muss ein Vorbereitungsseminar besucht werden. Dieses wird immer im Sommersemester angeboten.

Die Bescheinigung der Teilnahme am Seminar SZ-7.1 "Vorbereitungsveranstaltung zum Pflichtpraktikum BA Soziale Arbeit" finden Sie hier.

Praktikum:

Das Praktikum kann in allen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit absolviert werden, z. B:

-    Stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe
-    Frauenhaus
-    Hospiz
-    Kinder- und Jugendpsychiatrie
-    Jugendamt
-    Erziehungs- und Pflegekinderwesen
-    Familienhilfe
-    öffentliche Bildungsträger
-    Suchtberatung
-    Erziehungsberatung
-    Niederschwellige Angebote (Drogencafés, Straßensozialarbeit etc.)
-    Suchttherapeutische Einrichtungen
-    Soziale Arbeit im Strafvollzug und Bewährungshilfe
-    Schulsozialarbeit
-    Jugendgerichtshilfe
-    Offene Kinder- und Jugendarbeit
-    Schuldnerberatungsstellen
-    Sozialforschungseinrichtungen


Die Studierenden suchen sich ihre Praktikumsstelle selbstständig. Bei Fragen nach entsprechenden Praktikumsplätzen, Adressen von Praktikumsstellen und oder allgemeinen  Fragen rund um das Praktikum, steht Ihnen die Praktikumsbeauftragte gern zur Verfügung. Das Praktikum umfasst ca. 380 Stunden.

Reflexionsveranstaltung/ Nachbereichtung des Praktikums:

Nach Abschluss des Praktikums muss das Seminar  -Begleitveranstaltung zum Praktikum- belegt werden.

 
Modulabschlussprüfung:

Das Modul wird mit dem Praktikumsbericht abgeschlossen.
 

Eine Freistellung vom Praktikum ist nicht möglich. Auch nicht, wenn Sie ein FSJ oder Bundesfreiwilligendienst absolviert haben.

Anerkennung der Praxis/ Anrechnung der Praxis für das Praktikum:

  1. Studierenden mit einer abgeschlossenen Erzieher*innenausbildung werden 6 von 10 Wochen für das Praktikum angerechnet.
  2. Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Erzieher*in sowie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem klassischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit wird das Praktikum von 10 Wochen vollständig anerkannt.
  3. Für den Modulabschluss müssen lediglich die Seminare des Moduls (szb007.1) vollständig belegt sein und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) erbracht werden.
    Ein entsprechender formloser Antrag  muss bei der Praktikumsbeauftragten eingereicht werden. Falls Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, benötigen wir ebenso einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Faches Soziale Arbeit Frau Christiana Kahre.

Kann ich mein Praktikum im Ausland machen?

Ein Auslandpraktikum ist generell möglich.
Auch kann das Praktikum nach einem Auslandssemester im Land angeschlossen werden. Das Praktikum kann aber auch nach dem Auslandssemester in Deutschland absolviert werden.
Für diese spezielle Situation wenden Sie sich bitte an die zuständige Praktikumsbeauftragte.

Wann mache ich mein Praktikum am besten?

Üblicherweise wird das Praktikum im Block von 10 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 2. und 3.Semester oder 4. und 5. Semester absolviert.
Für StudentInnen, die Bafög beziehen kann es Sinn machen, dass Praktikum zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren, denn für das Praktikumsmodul werden 15 CP angerechnet.

Anmeldung zum Praktikum:

Zur Anmeldung benötigen Sie das von der Praxisstelle ausgefüllte und unterschriebene Formblatt. Es muss sicher gestellt sein, dass die Anleitung von einer Sozialarbeiterin / einem Sozialarbeiter übernommen wird. Dieses Formblatt finden Sie weiter unten auf der dieser Seite.

Die Zuweisung des Praktikums:

Die Zuweisung des Praktikums erfolgt über das Sekretariat des Faches Soziale Arbeit. Die Zuweisung wird der Praxisstelle zugeschickt.

Bescheinigung für das abgeleistete Praktikum:

Das Praktikumsmodul gilt dann als erfolgreich abgeleistet, wenn Sie die von der Praxisstelle unterschriebene Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum und den Praktikumsbericht bei dem entsprechenden Dozenten abgegeben und bestanden haben.

Bei Fragen rund um das Praktikum steht Ihnen die Praktikumsbeauftragte für das Fach Soziale Arbeit, Frau  Christiana Kahre, gerne zur Verfügung

 

Links zu den Formblättern

Formblatt Bescheinigung der Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung zum Praktikum finden Sie hier

Formblatt zur Anmeldung zum Praktikum finden Sie hier 

Formblatt zum Nachweis des Praktikums finden Sie hier 

Formblatt für den Zeitnachweis bei der Aufteilung des Praktikums finden Sie hier