Bewerber*innen für das Fach Anglistik müssen besondere fremdsprachliche Kenntnisse im Englischen nachweisen. Einerseits können Sie die Sprachkenntnisse durch eine Sprachprüfung an der Universität Vechta nachweisen. Die Sprachprüfung dauert 90 Minuten und wird von Lehrenden der Universität durchgeführt. Muttersprachler*innen können sich beispielsweise auf Antrag von der Prüfung befreien.
Nachweisen können Sie die Sprachkenntnisse auch durch Ihre Abiturleistungen, wenn Englisch eines Ihrer schriftlichen Prüfungsfächer war. Mit erhöhtem Anforderungsniveau müssen Sie Englisch mit mindestens 9 Punkten, ohne erhöhtes Anforderungsniveau mit mindestens 11 Punkten in der schriftlichen Abiturprüfung absolviert haben.
Außerdem können Sie durch einen international anerkannten Sprachtest Ihre Kenntnisse nachweisen. Bei TOEFL (Test for English as a Foreign Language) benötigen Sie paper-based mindestens 560 Punkte oder computer-based mindestens 220 Punkte oder internet-based mindestens 83 Punkte. Bei IELTS (International English Language Testing System) weisen Sie mit Niveau 6 oder höher die Kenntnisse nach. Im CAE (Cambridge Advanced Certificate) ist der Nachweis mit A oder B und im CPE (Cambridge Proficiency Exam) mit A, B oder C gegeben. Mit der Bewerbung ist eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über den Sprachtest einzureichen. Die Leistungen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre (Datum des Zeugnisses/Zertifikats) zurückliegen.
Weitere Infos zur Eignungsprüfung finden Sie auf den Seiten des Fachs Anglistik. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson wenden.