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Nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens werden verbliebene Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern durch ein Losverfahren vergeben. Auch Studienplätze, die durch Rücktritte frei werden, werden ins Losverfahren einbezogen. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Losverfahren an der Uni Vechta.

 

Hinweisschild am Haupteingang der Uni Vechta

Losverfahren in den zulassungsbeschränkten Fächern Germanistik und Sachunterricht

Informationen zum Verfahren zum Wintersemester 2025/26

Die Teilnahme am Losverfahren ist ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Vechta möglich. Der Bewerbungszeitraum für das Losverfahren läuft vom 11.08.2025 bis zum 28.09.2025. Die Ziehungen finden wöchentlich statt und berücksichtigen alle gültigen Bewerbungen, die bis Sonntag (24:00 Uhr) der Vorwoche eingereicht wurden und noch nicht in einer vorangehenden Ziehung ausgelost wurden. Das Verfahren endet am 28.09.2025 (24:00 Uhr) oder früher, falls alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben sind, selbst wenn noch weitere Ziehungstermine angesetzt wurden!

Fragen und Antworten

Wer darf teilnehmen?

  • Auch Bewerber*innen, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Vergabeverfahren teilgenommen haben, können sich für das Losverfahren registrieren. Dieses gilt auch für Studierende unserer Universität, die sich im Rahmen eines Antrags auf Fach- oder Studiengangwechsel für das erste Fachsemester bewerben.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren ist, dass der Erwerb einer geeigneten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur o.ä.) nachgewiesen wird (Upload im Bewerbungsportal).
    Wenn Sie nicht über die Allgemeine Hochschulreife verfügen, sollten Sie sich auf der Seite Studium ohne Abitur über Ihre Bewerbungsmöglichkeiten informieren. Nutzen Sie gerne ein Beratungsangebot durch die Zentrale Studienberatung oder die Koordination Offene Hochschule.
  • Zusätzliche Anforderungenwerden erst bei der Einschreibung geprüft, nicht jedoch im Losverfahren (bspw. erforderliche Sprachnachweise). Bei nicht vorhandenen Einschreibvoraussetzungen wird der Zulassungsbescheid gegebenenfalls ungültig.
  • Die Teilnahme ist sowohl für deutsche als auch für ausländische Bewerber*innen möglich. Wenn Sie sich als internationale*r Bewerber*in bewerben und noch Fragen zum Hochschulzugang bzw. zu den erforderlichen Sprachnachweisen haben, berät Sie das International Office.

Wie bewerbe ich mich?

  • Zunächst müssen Sie sich im Bewerbungsportal unserer Universität registrieren. Nach der erfolgten Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail, der Sie Ihre Login-Daten für die Antragsabgabe im Bewerbungsportal entnehmen können.
    Studierende unserer Universität, die einen Fach- oder Studiengangwechsel anstreben, wählen den entsprechenden Bewerbungspfad, der Ihnen nach einem erfolgten Login auf der Startseite im Bewerbungsportal eingeblendet wird.
  • Sie können sich für jedes im Losverfahren angebotene Fach bewerben (Mehrfachbewerbung), wobei pro Studienfach nur ein Antrag erlaubt ist. Es ist also möglich, dass Sie sowohl im Fach Sachunterricht als auch im Fach Germanistik an den Losverfahren teilnehmen.

Wie erfahre ich, ob ich einen Studienplatz bekommen habe?

  • Im Fall einer Zulassung erhalten Sie eine Benachrichtigung per Mail. Der Zulassungsbescheid wird dann im Bewerbungsportal der Universität Vechta zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die Annahmefrist und weitere Angaben zur Immatrikulation im Bescheid.
  • Über Zulassung und Ablehnung im Losverfahren entscheidet ausschließlich das Los. Einen Bescheid erhalten Sie nur, wenn Sie gelost wurden. Der Zulassungsbescheid ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Alle gültigen Anträge, die in der Vorwoche nicht ausgelost wurden, nehmen automatisch an der oder den folgenden Ziehungen teil.*
  • Bewerber*innen, deren Anträge nicht gelost wurden, erhalten am Ende des Losverfahrens lediglich einen Hinweis im Onlineportal, dass kein Zulassungsangebot möglich ist.

Was sollte ich noch wissen?

  • Falls Sie sich bereits im Bewerbungsportal registriert haben, nutzen Sie bitte denselben Account auch für das Losverfahren.
  • Wenn Sie als Erstsemesterstudierende/r bereits für das kommende Wintersemester immatrikuliert sind (der Status wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt, ergänzend haben Sie eine automatisierte E-Mail vom Immatrikulationsamt und vom Rechenzentrum mit Ihren Zugangsdaten erhalten), können Sie sich im Bewerbungsportal über eine Kurzbewerbung mit Ihrer Benutzerkennung (=sMatrikelnummer) und Ihrem Passwort bewerben (oben links über das Menü zur Studienbewerbung und von dort zum Button „Losverfahren“).
  • Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme an dem Losverfahren nicht verloren.
  • Wenn Sie einen Platz im Losverfahren erhalten haben, sind damit die folgenden Kombinationen möglich:
    • mit einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung,
    • mit einem Fach des Bachelor Combined Studies, für das Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder
    • mit einem weiteren positiv beschiedenen Losverfahrensplatz für das zweite Losverfahrensfach
    • mit einem zulassungsbeschränkten Fach, für das Sie bereits fristgerecht bis zum 07.08.2025 die Immatrikulation beantragt haben, bei dem sich der Einschreibvorgang jedoch aktuell noch im Status „in Bearbeitung“ befindet
  • Beachten Sie auch die Hinweise zu den Fächerkombinationsmöglichkeiten, Fächergewichtungen und zur Eignungsprüfung (wenn im Falle einer Zulassung das angestrebte Kombinationsfach Designpädagogik, Musikpädagogik oder Sportwissenschaft ist).

Was bedeutet der angezeigte Bewerbungsstatus im Losverfahren?

  • "eingegangen": Ihr Antrag ist elektronisch zur Universität übermittelt worden und wird in Kürze geprüft. Innerhalb von 2-3 Werktagen wechselt der Antragsstatus.
  • "gültig": Die Prüfung Ihres Antrags war erfolgreich und er nimmt am Losverfahren teil.
  • "vorläufig ausgeschlossen": Ihr Antrag wird noch geprüft bzw. ist unvollständig. Im Bewerbungsportal wird Ihnen dazu eine Information eingeblendet.
  • „ausgeschlossen“: Die nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung reicht für eine Teilnahme am Losverfahren nicht aus.
  • "Zulassungsangebot liegt vor": Ihr Antrag wurde ausgelost und bereits positiv beschieden. Ihren Zulassungsbescheid mit allen wichtigen Hinweisen zum weiteren Vorgehen finden Sie im Posteingang des Bewerbungsportals. „Zulassungsangebot nicht möglich“: Ihr Antrag wurde nicht gelost, das Losverfahren ist beendet. Es wird kein Ablehnungsbescheid versandt.

Wenn noch Fragen offen sind, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung oder unseren ServicePoint.