Grundlagen Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Grundlage für die Anrechnungspraxis an der Universität Vechta bildet die Richtlinie zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen. Diese wurde im Rahmen eines von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begleiteten Projektes erarbeitet, am 4. April 2023 durch das Präsidium verabschiedet und am 27. April 2023 in den Amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Es existieren zwei Anrechnungsverfahren (das individuelle und das pauschale) und für beide gelten die folgenden Standards:
- Eine Anrechnung kann nur auf Modulebene erfolgen. Teilnanrechnungen sind ausgeschlossen.
- Kompetenzen können nur angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau als gleichwertig (mit den anzurechnenden Studienmodulen) bewertet wurden.
- Die Gleichwertigkeitsprüfung ist im Sinne einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Der Deckungsgrad sollte mindestens 75 % betragen.
- Die Berücksichtigung von Praxiserfahrungen innerhalb von Praxismodulen ist möglich. Näheres entscheiden die Beauftragten für das jeweilige Praxismodul.
- Die Anrechnung erfolgt i.d.R. unbenotet.
- Studierende können beide Anrechnungsverfahren in Anspruch nehmen.
Für Studierende relevant:
Pauschale Anrechnung bedeutet: Die Universität Vechta hat im Rahmen eines qualitätsgesicherten Verfahrens für schulische, berufliche Ausbildungen sowie Fortbildungen Gleichwertigkeitsprüfungen durchgeführt. Über ein vereinfachtes Antragsverfahren können sich Studierende, die über die entsprechende Aus-, bzw. Fortbildung verfügen, Studienmodule anrechnen lassen.
Individuelle Anrechnung bedeutet: Im Rahmen eines individuellen Anrechnungsverfahren reflektieren Studierende ihren Kompetenzerwerb in Bezug auf Studieninhalte. Dieses Verfahren ist insbesondere für Studierende interessant, die mit mehrjähriger Berufserfahrung ins Studium starten. Es bietet die Möglichkeit, Kompetenzen, die man sich im Laufe des individuellen Berufswegs angeeignet hat, sichtbar zu machen.