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Bachelor-/ Masterarbeit einreichen
Bachelor - und Masterarbeiten werden digital an die jeweilige studiengangsbezogene Mailadresse im Akademischen Prüfungsamt übersandt, dabei kann eine Empfangsbestätigung angefordert werden (dafür ist ausschließlich die Uni-Mail-Adresse zu nutzen, über Stud.IP ist dies nicht möglich; bitte klicken Sie in der Weboberfläche auf die drei Punkte, dann auf "Nachrichtenoptionen" - in der App auf "Optionen" - und wählen "Lesebestätigung" aus).
Als Eingangsdatum gem. § 17 Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen - EODigiP (Amtliches Mitteilungsblatt 41/2021) gilt das Eingangsdatum der Bachelor- oder Masterarbeit in digitaler Form. Bachelor- und Masterarbeiten müssen zusätzlich in physischer Form eingereicht werden.
Bachelor- und Masterarbeiten sind deshalb innerhalb von drei Werktagen nach der digitalen Abgabe per Mail auch gedruckt und gebunden in dreifacher Ausfertigung per Post an das Akademische Prüfungsamt der Universität Vechta (Universität Vechta, Akademisches Prüfungsamt, Ihr Studiengang, Driverstr. 22, 49377 Vechta) zu übersenden. Die Arbeiten müssen gem. § 19 (8) RPO mit einer schriftlichen Versicherung des Prüflings versehen sein, dass sie*er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Zusätzlich muss die Prüfungskandidatin*der Prüfungskandidat versichern, dass die gedruckte Arbeit nicht von der per Mail eingereichten digitalen Fassung abweicht. Das Akademische Prüfungsamt sendet die Bachelor- oder Masterarbeit zunächst in digitaler Form an die Prüfer*innen und liefert die gedruckten Fassungen nach Eingang nach. Die digitale Fassung der eingereichten Bachelor- oder Masterarbeit wird vom Akademischen Prüfungsamt digital archiviert, das dritte gedruckte Exemplar der Bachelor- oder Masterarbeit wird wie bisher aufbewahrt.
Für die Abgabe beachten Studierende bitte dringend die Vorgaben gemäß der Hinweise zur Einreichung von Bachelor-/Masterarbeiten.
Wenn Sie sich für die Einreichung der Bachelor- oder Masterarbeit an die Universität begeben, so bitten wir Sie, für den Einwurf den neuen Briefkasten am Haupteingang des E-Gebäudes zu nutzen. Sie erreichen ihn von der Driverstraße aus (siehe auch Rubrik Prüfungen allgemein: Wie und wo sollen schriftliche Arbeiten eingereicht werden?). Alternativ können Sie die Arbeit zu den üblichen Öffnungszeiten am ServicePoint im R-Gebäude abgeben (bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, der Eingang wird vor Ort vermerkt).
Studierende beachten bitte § 17 Satz 5 EODigiP: Die Prüfung und Bewertung der Arbeit wird erst nach Eingang der Arbeit in Papierform aufgenommen, die regelmäßige Korrekturzeit von sechs Wochen gemäß § 19 Abs. 10 RPO beginnt erst ab diesem Zeitpunkt.
Erst- und Zweitprüfer*innen senden die Gutachten nach Ablauf der Korrekturfrist (sechs Wochen gem. § 19 Abs. 10 RPO) als Scan per Mailanhang an das Akademische Prüfungsamt (bitte die studiengangsbezogene Mailadresse verwenden). Die Originale werden per Hauspost nachgereicht.
Ansprechpartner:
Akademisches Prüfungsamt
https://www.uni-vechta.de/pruefungsamt#1195