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© Universität Vechta / Bitters/Wollstein
Wege in die Welt
Starten Sie Ihr persönliches Abenteuer Auslandsaufenthalt!

Einen Auslandsaufenthalt planen

Ausweispapiere

Nach Entschlussfassung für einen Auslandsaufenthalt sollten Sie sich vergewissern, dass die Gültigkeit Ihres Personalausweises und/ oder Reisepasses mindestens für die gewünschte Reisedauer gegeben ist. Für längere Auslandsaufenthalte außerhalb Europas muss der Reisepass oftmals noch eine sechsmonatige Gültigkeit über die Zeit des Auslandsaufenthalts hinaus haben. Bedenken Sie, dass die Beantragung eines neuen Reisepasses oftmals mehrer Wochen dauern kann und Sie diesen brauchen, falls ein Visum beantragt werden muss.

Für manche Zielländer empfiehlt es sich, beziehungsweise ist es sogar notwendig, einen internationalen Führerschein oder internationalen Studierendenausweis zu besitzen. Auch hier sollten Sie sich rechtzeitig über anfallende Bearbeitungszeiten informieren.

Einen internationalen Studierendenausweis können Sie sich beim AStA ausstellen lassen. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit den studentischen Vertreterinnen und Vertretern des AStA in Verbindung.

Visum

Für fast alle Auslandsvorhaben außerhalb Europas benötigen Sie ein spezielles Visum, das entsprechend Ihrem Vorhaben - Studium oder Praktikum beziehungsweise dreimonatig bis einjährig - mehr oder weniger Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die entsprechenden Visabestimmungen Ihres gewünschten Ziellandes und die entsprechenden Verfahrensschritte. Die Zeit, die eine solche Beantragung in Anspruch nimmt, sollte nicht unterschätzt werden. Visaanträge für einen Aufenthalt in den USA beispielsweise haben zur Auflage, dass ein persönliches Interview in einer amerikanischen Botschaft oder einem US-Konsulat durchgeführt wird.

Ausdrücklich nicht empfohlen wird die Einreise in das gewünschte Zielland mit einem Touristenvisum. Nach Einreise mit einem Touristenvisum ist es fast unmöglich den Visastatus noch einmal zu ändern und darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten (beispielsweise Praktika) nicht in dieser Visaform erlaubt.
Wenn Sie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ein Praktikum machen möchten, brauchen Sie keine besondere Arbeitserlaubnis bzw. kein Visum. Allerdings verlangen die meisten europäischen Staaten, dass Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten im Vorfeld.

Für außereuropäische Staaten gilt überwiegend eine Visumspflicht bzw. die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Die Botschaftsseite Ihres Ziellandes gibt Ihnen genauere Informationen hierüber.
Die Adressen der Botschaften finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Außerdem informiert der Visa-Dienst Bonn über aktuelle Einreisebestimmungen in einer Vielzahl an Ländern.