Folgende Personengruppen können (auch wenn sie im Heimatland mitunter als Lehrer*in gearbeitet haben) keine Bewertung durch das Kultusministerium erhalten und daher auch keinen Anpassungslehrgang absolvieren:
- Lehrer*innen ohne akademischen Abschluss (d.h. Lehrer*innen mit nicht-akademischem Lehramtsabschluss)
- Lehrer*innen ohne formale Lehrbefähigung (d.h. Lehrer*innen mit akademischem Abschluss, aber ohne vollständige Lehramtsausbildung; dies trifft z.B. auf Personen aus Ländern zu, in denen nach dem Studium noch eine Lehrerprüfung oder ein Probejahr abgelegt werden muss, und die dies nicht vorweisen können)
- Lehramtsstudierende aus dem Ausland ohne Studienabschluss
Lehrer*innen, auf die dies zutrifft, können sich direkt an die Universität Vechta wenden, um ggf. eine Anerkennung von Kompetenzen (oder Anrechnung außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen) zu beantragen und in ein höheres Fachsemester des Lehramtsstudiums (Bachelor Combined Studies bzw. Master of Education) eingestuft zu werden.
Die Koordination Familiengerechte Hochschule berät Sie gerne zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und zu Ausgleichsregelungen zur familiengerechten Gestaltung des Studiums!