Die Studienkolleg-Alternative richtet sich insbesondere an Studieninteressierte mit einem ausländischen Sekundarschulabschluss, der zum Besuch eines Studienkollegs in Deutschland berechtigt.
Sollten Sie dieses Zeugnis fluchtbedingt nicht vorlegen können, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Beratung.
Im Rahmen der Studienkolleg-Alternative absolvieren Sie Module (Lehrveranstaltungen) auf akademischem Niveau aus Ihrem Wunschstudiengang. Da die Unterrichtssprache in unseren Studiengängen Deutsch ist, benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (idealerweise jedoch Kenntnisse auf dem Niveau C1), um an der Studienkolleg-Alternative teilnehmen zu können.
Für die anschließende Bewerbung für das Studium ist ein anerkannter Sprachnachweis für den Hochschulzugang (z.B. Telc C1 Hochschule, TestDaF) vorzulegen (oder ein Nachweis über C1-Kenntnisse für eine Zulassung mit der Auflage, den Sprachnachweis im ersten Semester nachzureichen).
Die Studienkolleg-Alternative kann in einem Semester absolviert, aber auch auf zwei Semester gestreckt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Einstieg in das erste Fachsemester im Bachelorstudium nur zum Wintersemester möglich ist. Zum Sommersemester ist ein Einstieg nur in ein höheres Fachsemester möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits ausreichend Studienleistungen für die Einstufung in das höhere Fachsemester vorliegen.
Das Wintersemester an der Universität Vechta beginnt immer am 01. Oktober, das Sommersemester am 01. April.
Prinzipiell werden für das Studium an der Universität Vechta keine Gebühren erhoben (Studiengebühren). Zu zahlen ist nur der Semesterbeitrag. Dieser deckt bestimmte Verwaltungskosten und ermöglicht Vergünstigungen wie Preisnachlässe in der Mensa oder die kostenfreie Benutzung von Bussen und Bahnen in Niedersachsen.
Teilnehmende an der Studienkolleg-Alternative werden in der Regel als Vorbereitungsstudierende eingeschrieben und zahlen derzeit einen Semesterbeitrag von rund 290,00 Euro pro Semester.
Teilnehmende, die auf eigenen Wunsch stattdessen als Gasthörende immatrikuliert werden, zahlen die regulären Gebühren des Gasthörstudiums. Diese können anteilig erlassen werden, wenn Teilnehmende in Deutschland Sozialleistungen beziehen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Teilnahme an der Studienkolleg-Alternative kein Stipendium vergeben können und Sie daher Ihre Lebenshaltungskosten (sofern Sie nicht Sozialleistungen o.Ä. in Deutschland beziehen) selbst tragen müssen.
In Deutschland dürfen internationale Studierende (die nicht Bürger der EU sind) ohne Arbeitserlaubnis insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Bei der Suche nach einem Nebenjob zur Studienfinanzierung unterstützt das International Office im Rahmen des FIT-Projekts gerne.
Als Teilnehmende an der Studienkolleg-Alternative können Sie als Vorbereitungsstudierende immatrikuliert werden. Dies erlaubt die Beantragung eines Visums.
Es handelt sich bei dem Angebot der Universität Vechta nicht um ein Studienkolleg.
Teilnehmende an der Studienkolleg-Alternative weisen durch die erfolgreiche Teilnahme ihre "wissenschaftliche Befähigung" nach und können auf dieser Basis anschließend zu einem Studium an der Universität Vechta zugelassen werden.
Dieses Verfahren beruht auf dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), ist für die Universität Vechta in der "Ordnung zum Hochschulzugang über Studienbefähigungsnachweis und Probestudium (OSP)" geregelt und steht sowohl deutschen wie internationalen Studieninteressierten offen.
Der erfolgreiche Abschluss der Studienkolleg-Alternative eröffnet den Zugang zum gewünschten (zulassungsfreien) Bachelorstudiengang an der Universität Vechta. Er berechtigt nicht zum Bachelorstudium an anderen Universitäten.