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© Universität Vechta / Bitters/Wollstein
Wege in die Welt
Starten Sie Ihr persönliches Abenteuer Auslandsaufenthalt!

ERASMUS+ Programm

 

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

Erasmus+ Programm an deutschen Hochschulen

Erasmus Plus ist das größte Bildungsprogramm der Europäischen Union und bietet unter anderem Studierenden, Lehrenden und allen Beschäftigten einer Hochschule die Möglichkeit Auslandserfahrung zu sammeln.

Die Entwicklung des Erasmus-Programms

Bereits seit 1987 gibt es das Erasmus-Programm und seit Anfang an agiert der DAAD als Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit. Heute haben Studierende und Hochschulpersonal sowie Personen anderer Bildungsbereiche die Möglichkeit auch in Partnerländer außerhalb Europas zu reisen und sich an internationalen Projekten zu beteiligen.

In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 – Mobilität im Hochschulbereich

Leitaktion 2 – Kooperationsprojekte

Leitaktion 3 – Politikunterstützung

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm  

Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms ist eines der großen Themen für die Zukunft der europäischen Hochschulzusammenarbeit. Mit „Blended Mobility“ und „Blended Intensive Programmes“ wurden neue Fördermöglichkeiten geschaffen, die bisher unter- und nicht-repräsentierte Zielgruppe eine Auslandserfahrung ermöglicht. Auf die Programmverwaltung bezogen, werden mit der European Student Card Initiative (ESCI) verschiedene Einzelbausteine zusammengefasst, die an unterschiedlichen Punkten zur Herausbildung einer digitalen europäischen Gesellschaft beitragen, indem internationale Mobilität durch die Möglichkeiten der Digitalisierung für alle erfahrbar wird.

Mit der ESCI hat die Europäische Kommission den Fokus zunächst auf die Digitalisierung von Mobilitäten zu Studienzwecken gelegt. Doch das Erasmus+ Programm bietet mit Mobilitäten zu Praktikumszwecken und der Personalmobilität – auch in der internationalen Dimension – vielfältige weitere Möglichkeiten zum internationalen Austausch.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD.

Eine weitere Neuerung in der Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden.

Die Förderung von umweltfreundlicher Auslandsmobilität aber auch die Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel sind zentrale Aspekte des transversalen Schwerpunkts „Nachhaltigkeit“ der neuen Erasmus+ Programmgeneration.

Auch die Universität Vechta ist bestrebt, das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung in alle ihre Funktionsbereiche zu integrieren. Zur Förderung der Nachhaltigkeit von studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Studierenden finanziert das International Office daher seit 2019 Reisekostenzuschüsse, wenn der Aufenthalt mit dem Zug, der Fähre oder dem Fahrrad angetreten wird.

Der Reisekostenzuschuss kann beim International Office beantragt werden, sofern eine Zusage/Bestätigung der Gasthochschule vorliegt. Die entsprechenden Belege über die Reisekosten sind beizufügen, zumindest die Belege für die Hinfahrt. Nach Beendigung des Aufenthalts sind die restlichen Belege einzureichen.

Die Höhe des Zuschusses wird vom International Office festgelegt.

Für die Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem International Office Kontakt auf!

Erasmus Charta und European Policy Statement

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) wurde der Universität Vechta von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus-Programm erfüllt.

Die Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Erasmus, nach der Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta.

Erasmus+ Finanzierung

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt.Studieren im Ausland ist ein wichtiger Aspekt von Erasmus+ und eröffnet später gute Berufsaussichten. Im Rahmen eines Auslandsstudiums können Sprachkenntnisse verbessert, Selbstvertrauen und Unabhängigkeit gewonnen und in eine neue Kultur eingetaucht werden. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Studierende können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angeboten. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Ab dem Projektjahr 2019 gelten deutschlandweit die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 450,- EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 390,- EUR): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 330,- EUR): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zudem werden Sie von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Desweiteren legt das Erasmus+ Programm Wert auf soziale Inklusion und Nachhaltigkeit, so besteht die Möglichkeit für Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern und bei umweltfreundlicher Auslandsmobilität (Green Mobility).

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km - 99 km mit 20 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Erasmus+ Sonderfinanzierung

Inklusion und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms, besonders im Bereich der Mobilität von Einzelpersonen. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung (GdB von mindestens 30, beim Langantrag mindestens 50) gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten. Für Studierende mit Kind(ern) gibt es ebenfalls eine Sonderförderung, um den Erasmus+ Auslandaufenthalt zu verwirklichen.

Generelle Informationen finden Sie auf der Seite der NA DAAD

Wenden Sie sich gerne an das International Office!

Die Möglichkeiten von Erasmus+ -Programm und Partnerländern

 

Erasmus+ bietet mittlerweile die Möglichkeit nicht nur in Europa, sondern auch weltweit, Auslandserfahrung zu sammeln. Das Bildungsprogramm unterscheidet in sogenannte Programm- und Partnerländer und fördert Mobilität sowie Kooperationsprojekte.