Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms ist eines der großen Themen für die Zukunft der europäischen Hochschulzusammenarbeit. Mit „Blended Mobility“ und „Blended Intensive Programmes“ wurden neue Fördermöglichkeiten geschaffen, die bisher unter- und nicht-repräsentierte Zielgruppe eine Auslandserfahrung ermöglicht. Auf die Programmverwaltung bezogen, werden mit der European Student Card Initiative (ESCI) verschiedene Einzelbausteine zusammengefasst, die an unterschiedlichen Punkten zur Herausbildung einer digitalen europäischen Gesellschaft beitragen, indem internationale Mobilität durch die Möglichkeiten der Digitalisierung für alle erfahrbar wird.
Mit der ESCI hat die Europäische Kommission den Fokus zunächst auf die Digitalisierung von Mobilitäten zu Studienzwecken gelegt. Doch das Erasmus+ Programm bietet mit Mobilitäten zu Praktikumszwecken und der Personalmobilität – auch in der internationalen Dimension – vielfältige weitere Möglichkeiten zum internationalen Austausch.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD.
Eine weitere Neuerung in der Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden.
Die Förderung von umweltfreundlicher Auslandsmobilität aber auch die Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel sind zentrale Aspekte des transversalen Schwerpunkts „Nachhaltigkeit“ der neuen Erasmus+ Programmgeneration.
Auch die Universität Vechta ist bestrebt, das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung in alle ihre Funktionsbereiche zu integrieren. Zur Förderung der Nachhaltigkeit von studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Studierenden finanziert das International Office daher seit 2019 Reisekostenzuschüsse, wenn der Aufenthalt mit dem Zug, der Fähre oder dem Fahrrad angetreten wird.
Der Reisekostenzuschuss kann beim International Office beantragt werden, sofern eine Zusage/Bestätigung der Gasthochschule vorliegt. Die entsprechenden Belege über die Reisekosten sind beizufügen, zumindest die Belege für die Hinfahrt. Nach Beendigung des Aufenthalts sind die restlichen Belege einzureichen.
Die Höhe des Zuschusses wird vom International Office festgelegt.
Für die Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem International Office Kontakt auf!