Für die Antragstellung nennen Sie die Partnerhochschulen, beschreiben Sie das Projekt übersichtlich und knapp auf maximal einer Seite und ergänzen dies durch eine Finanzkalkulation. Kommentieren sie sowohl die Mobilitäts- als auch die Präsenzphase
Die antragstellende Hochschule erhält für das BIP folgende Mittel:
Overhead-Mittel: 400€ pro Teilnehmer*in, maximale Höhe: 8.000€.
Die Hochschulen, die Teilnehmende entsenden, zahlen diesen Personen folgende Mittel:
Stipendienmittel: 5-14 Tage = 79€/Tag, 15-30 Tage = 56€/Tag, zusätzlich Top-Ups für umweltfreundliches Reisen und für Personen mit Benachteiligungen
Mobilitätsförderung über Tagespauschalen:
Studierende: 79 EUR/Tag (Tag 1-14) bzw. 56 EUR/Tag ab dem 15. Tag der Mobilität
Mitarbeitende: Förderung entsprechend der Fördersätze der Mitarbeitendenmobilität (STT) 140 – 180 EUR/Tag abhängig von der Ländergruppe zgl. einer Entfernungspauschale
Weitere Informationen entnehmen Sie den Seiten zur Erasmus+ Fort- und Weiterbildung.
Mobilitätszuschüsse werden aus Erasmus+ Mobilitätsmitteln der jeweiligen entsendenden Hochschule(n) finanziert.
Organisationsmittel können in einer Höhe von max. 4.000 EUR pro Projekt für entstehende Kosten genutzt werden. Förderfähig sind hier Personalmittel für studentische Hilfskräfte, Lehraufträge sowie Sachmittel für Betreuung (Raummieten, Catering etc.).