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Wege an die Uni Vechta
Studium, Forschung, Kurzaufenthalt: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg an die Universität Vechta und während Ihres Aufenthalts oder Studiums!

Studium

 

Wenn Sie sich an der Universität Vechta für ein Bachelor- oder Masterstudium einschreiben möchten, können Sie aus einem breiten Angebot verschiedener Studienprogramme wählen.

 

Auch internationale Promovierende sind herzlich willkommen.

 

Informationen rund um das Studium, die Bewerbung und das studentische Leben in Vechta finden Sie unter folgendem Link:

 

 

 

Weitere Informationen

Studieninteressierte, die aufgrund einer Flucht oder als Folge politischer Benachteiligung einen Aufenthaltsstatus gem. Anlage 1 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 haben und keine Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, weil sie die entsprechenden Nachweise nicht mehr besitzen, können den Nachweis ersatzweise durch eine Einstufungsprüfung erbringen. Diese Prüfung findet direkt an der Universität Vechta statt. Es handelt sich um eine fachgebundene Prüfung (abhängig vom angestrebten Studiengang).

Die vollständigen Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung müssen bis zum 15.02. des angestrebten Jahres der Studienaufnahme eingereicht werden. Die Prüfung findet dann ca. Mitte Juni statt.

Alternativ können Geflüchtete, die fluchtbedingt keine Zeugnisse über ihre Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, durch einen Aufnahmetest und eine Feststellungsprüfung beim Niedersächsischen Studienkolleg die Zugangsberechtigung für eine gewählte Studienrichtung am Studienkolleg erlangen. Zusätzlich gibt es die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests direkt den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang zu bekommen.

Voraussetzung für all diese Verfahren ist eine Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und eine Plausibilitätsprüfung der Bildungsbiographie.

Auch wenn Sie als Geflüchtete oder Geflüchteter zwar Zeugnisse vorliegen haben, jedoch nur in einfacher Kopie, ist eine Prüfung der Plausibilität der Bildungsbiographie und je nach Dokumentenlage evtl. eine Prüfung (Aufnahmetest des Studienkollegs oder Einstufungsprüfung an der Universität Vechta) notwendig.

Die beschriebenen Verfahren basieren auf dem entsprechenden KMK-Beschluss vom 03.12.2015 ("Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können").

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor der Bewerbung, da diese Verfahren Zeit in Anspruch nehmen.

Aktuell: Weitere Informationen für Ukrainer*innen finden Sie hier.



Die Universität Vechta bietet eine Alternative zum Besuch des Studienkollegs Hannover für Geflüchtete an, die ein Studium an der Universität Vechta anstreben und die aufgrund ihres ausländischen Sekundarschulzeugnisses über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung, aber eine Zugangsberechtigung zum Studienkolleg verfügen.

Studieninteressierte Geflüchtete mit Zugangsberechtigung zum Studienkolleg können in diesem Zuge eine Zulassung zur Einstufungsprüfung gem. § 10 der Rahmenprüfungsordnung erhalten. Sofern diese Prüfung bestanden wird, kann eine Bewerbung oder Einschreibung für den Studiengang erfolgen, in dem die Einstufungsprüfung abgelegt wurde.

Voraussetzung für die Zulassung zur Einstufungsprüfung ist das vorherige erfolgreiche Bestehen von (Einführungs-) Modulen des angestrebten Studiengangs, die durch die Fachstudienberatung gemeinsam mit dem Studieninteressierten festgelegt werden. Der Besuch dieser Module erfolgt im Status einer/eines Gasthörerin/Gasthörers; bei der Auswahl der Module sind daher die Einschränkungen gemäß den Vorgaben zu studierbaren Modulen und zu Prüfungen im Gasthörerstudium zu beachten.

Zudem sollte – sofern der für ein Studium erforderliche Sprachnachweis noch nicht vorliegt – ein Deutschkurs (TestDaF-Vorbereitung) an der Universität Vechta besucht werden.

Ein Einstieg in dieses Verfahren ist in der Regel zum Wintersemester möglich; bei erfolgreichem Abschluss der Modulprüfungen und der Einstufungsprüfung kann eine Bewerbung oder Einschreibung an der Universität Vechta zum folgenden Wintersemester erfolgen.

Voraussetzungen sind ein Flüchtlingsstatus (unabhängig vom Stand des Asylverfahrens), ein Sekundarschulzeugnis, durch das eine Zugangsberechtigung zum Studienkolleg vorliegt, und Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2.

Bei Fragen oder Interesse kontaktieren Sie bitte möglichst frühzeitig die Ansprechpartnerin, Dr. Katrin Schumacher.



Geflüchtete, die am Programm der "Kiron Open Higher Education GmbH" teilnehmen und sich für ein Studium an der Universität Vechta interessieren, können und müssen sich wie alle Studieninteressierten bewerben.

Ausgehend vom Kursangebot von Kiron können sich z.B. folgende fachlich verwandte Studiengänge anbieten:

  • Soziale Arbeit (Bachelor oder Master)
  • Management Sozialer Dienstleistungen (Bachelor oder Master)
  • Wirtschaft und Ethik: Social Business (im Bachelor Combined Studies)
  • Sozialwissenschaften (im Bachelor Combined Studies)
  • Politikwissenschaft (im Bachelor Combined Studies)

Das vollständige Studienangebot ist hier zu finden.

Sie können einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen stellen, die im Rahmen des Kiron-Programms absolviert wurden.

Für Module, die von Universitäten angeboten wurden, erfolgt ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen. Informationen zu diesem Antrag finden Sie hier.

Falls Module belegt wurde, die nicht von Universitäten stammen, kann ggf. ein Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen für diese Module gestellt werden. Informationen zu diesem Antrag und die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin, Maria Goldberg, sind hier zu finden.

 Für Fragen steht Dr. Katrin Schumacher gerne zur Verfügung.