Studieninteressierte, die aufgrund einer Flucht oder als Folge politischer Benachteiligung einen Aufenthaltsstatus gem. Anlage 1 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 haben und keine Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, weil sie die entsprechenden Nachweise nicht mehr besitzen, können den Nachweis ersatzweise durch eine Einstufungsprüfung erbringen. Diese Prüfung findet direkt an der Universität Vechta statt. Es handelt sich um eine fachgebundene Prüfung (abhängig vom angestrebten Studiengang).
Die vollständigen Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung müssen bis zum 15.02. des angestrebten Jahres der Studienaufnahme eingereicht werden. Die Prüfung findet dann ca. Mitte Juni statt.
Alternativ können Geflüchtete, die fluchtbedingt keine Zeugnisse über ihre Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, durch einen Aufnahmetest und eine Feststellungsprüfung beim Niedersächsischen Studienkolleg die Zugangsberechtigung für eine gewählte Studienrichtung am Studienkolleg erlangen. Zusätzlich gibt es die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests direkt den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang zu bekommen.
Voraussetzung für all diese Verfahren ist eine Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und eine Plausibilitätsprüfung der Bildungsbiographie.
Auch wenn Sie als Geflüchtete oder Geflüchteter zwar Zeugnisse vorliegen haben, jedoch nur in einfacher Kopie, ist eine Prüfung der Plausibilität der Bildungsbiographie und je nach Dokumentenlage evtl. eine Prüfung (Aufnahmetest des Studienkollegs oder Einstufungsprüfung an der Universität Vechta) notwendig.
Die beschriebenen Verfahren basieren auf dem entsprechenden KMK-Beschluss vom 03.12.2015 ("Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können").
Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor der Bewerbung, da diese Verfahren Zeit in Anspruch nehmen.
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