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Wege an die Uni Vechta
Studium, Forschung, Kurzaufenthalt: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg an die Universität Vechta und während Ihres Aufenthalts oder Studiums!

Vor der Abreise

Bevor Sie aus Vechta abreisen, müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, sich um diese Formalitäten zu kümmern, da einige bereits mehrere Monate vor Ihrer Abreise in Angriff genommen werden müssen!

Abmeldung aus Vechta

Um Ihren Wohnsitz abzumelden müssen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt machen. Diesen Termin vereinbaren Sie wie bei Ihrer Anmeldung direkt bei der Stadtverwaltung vor Ort, telefonisch unter 04441/886-100 oder online auf der Seite der Terminvergabe der Stadt Vechta. Sie können Ihren Wohnsitz frühstens eine Woche vor Auszug und spätestens zwei Wochen nach Auszug abmelden. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass und müssen persönlich bei Ihrem Termin erscheinen.

Kündigung Ihrer Wohnung

In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate, wenn in Ihrem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Sie muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Zudem sollten Sie alle Verträge, die mit der Wohnung einhergehen (Wasser, Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag etc.) kündigen. Sollten Sie Hilfe beim Verfassen der Kündigungen benötigen, stehen wir Ihnen im Welcome Centre gerne zur Verfügung.

Auflösung Ihres deutschen Bankkontos

Sie können Ihr Bankkonto jederzeit kündigen, dabei darf die maximale Kündigungsfrist einen Monat betragen. Die Kündigungsfrist für Ihr Konto können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank entnehmen. Um das Konto zu kündigen ist ein formloses Schreiben mit Namen, Kontonummer und dem Kündigungswunsch ausreichend. Weiterhin sollte eine Bankverbindung angegeben werden, damit die Bank  gegebenenfalls ein Restguthaben darauf überweisen kann.