"Back to School"-Programm für ausländische Lehrerinnen und Lehrer
Die Universität Vechta unterstützt ausländische Lehrerinnen und Lehrer auf dem Weg zurück in den Beruf.
Durch den erfolgreichen Abschluss eines Anpassungslehrgangs erhalten ausländische Lehrer*innen die Möglichkeit, sich als reguläre Lehrer*innen in Niedersachsen zu bewerben.
Das "Back to School"-Programm bereitet auf den Anpassungslehrgang vor (Stufe 1) und unterstützt Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang individuell (Stufe 2).
Ein Einstieg ist je nach individuellen Voraussetzungen sowohl in Stufe 1 wie in Stufe 2 möglich. Da das Programm modular aufgebaut ist, können Teilnehmer*innen entweder das ganze Programm absolvieren oder - je nach Bedarf und Interesse - einzelne Bestandteile des Programms in Anspruch nehmen.
Das Programm richtet sich vor allem an ausländische Lehrer*innen mit akademischem Lehramtsabschluss in einem Unterrichtsfach, das an niedersächsischen Schulen unterrichtet wird.

"Back to School"-Programm (Stufe 1): Brücken- und Orientierungsangebot
Beratung und Unterstützung

Gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern wird geprüft, was sie tun müssen, um in Deutschland wieder als Lehrer*in arbeiten zu können.
Teilnehmer*innen werden je nach individueller Qualifikation und Interesse insb. unterstützt bei der Antragstellung auf
- Anerkennung ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation (als Voraussetzung für den Anpassungslehrgang)
- Anrechnung von Studienleistungen auf ein Lehramtsstudium an der Universität Vechta
- Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen für ein Studium an der Universität Vechta
Auch bei der Beantragung einer Zeugnisbewertung durch die ZAB unterstützt das Team des International Office gerne. Diese Zeugnisbewertung ist u.a. für Bewerbungen auf Stellen außerhalb staatlicher Schulen (Privatschulen, Nachhilfeinstitute, Sprachschulen, VHS o.Ä.) sinnvoll.
Sprachkurs

Ein Bestandteil des Programms ist (bei Bedarf) ein Deutschkurs mit dem Ziel, einen C1-Nachweis abzulegen (Testvorbereitung TestDaF / TELC C1 Hochschule), der für den Anpassungslehrgang Voraussetzung ist.
Der Deutschkurs wird gemeinsam mit Studieninteressierten und Erstsemesterstudierenden besucht.
In der Regel setzen die Kurse gute B1-Kenntnisse voraus. Eine Übersicht findet sich hier.
Seminare und Workshops aus den Bildungswissenschaften und zu Schlüsselkompetenzen

Das "Back to School"-Programm umfasst verschiedene Workshops (z.B. Interkulturelle Trainings oder praxisnahe Workshops aus dem Bereich der Lehrer*innenfortbildung).
Bei Interesse können zudem Lehrveranstaltungen (als Gasthörer*in) besucht werden. Teilnehmer*innen am Gasthörerstudium wird der Besuch des angebotenen Begleitseminars zum wissenschaftlichen Arbeiten empfohlen.
Anpassungslehrgang (oder Studium) und Wiedereinstieg in den Lehrerberuf

Primäres Ziel des Programms ist der Anpassungslehrgang. Der Anpassungslehrgang an der Universität Vechta ermöglicht es ausländischen Lehrer*innen (mit ausländischem universitären Lehramtsabschluss und mit formaler Lehrbefähigung), Studieninhalte nachzuholen, die im Vergleich zu einem deutschen Lehramtsabschluss fehlen (z.B. das zweite Unterrichtsfach) und anschließend als vollwertige Lehrkraft an staatlichen Schulen zu arbeiten.
Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang werden bei Interesse und Bedarf individuell durch das "Back to School"-Programm (Stufe 2) unterstützt (siehe unten).
Details zum Anpassungslehrgang sind hier zu finden.
Teilnehmer*innen, die mit ihrem Abschluss keinen Zugang zum Anpassungslehrgang haben (insb. Lehrer*innen ohne formale Lehrbefähigung oder ohne akademischen Abschluss) werden bei Interesse bei der Bewerbung für ein (ggf. verkürztes) Lehramtsstudium unterstützt.
Alternative Berufswege

Für Lehrerinnen und Lehrer, die nicht mehr als Lehrer*in, aber im sozialen Bereich arbeiten möchten, können z.B. folgende Studiengänge interessant sein:
Ein Bachelorstudium dauert in der Regel drei Jahre; ggf. können Leistungen aus dem ausländischen Studium angerechnet werden.
Für Lehrer*innen, die mit ihrem Abschluss außerhalb von staatlichen Schulen arbeiten wollen (Privatschulen, Nachhilfeinstitute, Sprachschulen, VHS o.Ä.), ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB sinvoll.
Je nach individuellen Interessen und Qualifikationen kann zudem das einjährige Kontaktstudium (Weiterbildung) "Pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft" der Universität Oldenburg eine Alternative sein.
Voraussetzungen zur Teilnahme

Qualifikation
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausländische Lehrerqualifikation. Sofern mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, werden Lehrer*innen mit einem Universitätsabschluss und mit formaler Lehrbefähigung in einem Unterrichtsfach, das an niedersächsischen Schulen unterrichtet wird, bei der Platzvergabe bevorzugt.
Bitte beachten Sie, dass ein späterer Übergang in Stufe 2 des Programms nur möglich ist, wenn ein Bescheid des niedersächsischen Kultusministeriums zum Anpassungslehrgang vorliegt (bei der Beantragung des Bescheids unterstützt das "Back to School"-Programm). Einen solchen Antrag können ausländische Lehrer*innen mit akademischen Abschluss und Lehrbefähigung in einem niedersächsischen Unterrichtsfach stellen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.
Sprachkenntnisse, Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit
Die erforderlichen Sprachkenntnisse richten sich danach, welche Bestandteile des Programm besucht bzw. wahrgenommen werden sollen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Für einige Sprachkurse gibt es Vorgaben bzgl. des Aufenthaltstitels und der Staatsangehörigkeit. Details finden Sie bei den einzelnen Sprachkursen.
Kosten

Die Teilnahme am Programm ist kostenlos.
Teilnehmer*innen, die eine Sprachprüfung (z.B. TestDaF) ablegen, müssen die Gebühr hierfür jedoch in der Regel selbst zahlen. Für besonders engagierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Deutschkurses werden während der Kurslaufzeit Stipendien zur Kostenübernahme für die TestDaF-Gebühr ausgeschrieben.
Sofern die Fahrtkosten nicht von anderer Stelle getragen werden können (z.B. Jobcenter), kann im Normalfall ein Ticket für den Nahverkehr gestellt bzw. übernommen werden.

Beratungen sind selbstverständlich fortlaufend möglich.
Details zu den im Rahmen des Programms angebotenen Deutschkursen finden Sie hier.
Auch bei allen weiteren Fragen steht Dr. Katrin Schumacher gerne zur Verfügung.

"Back to School"-Programm (Stufe 2): Begleitangebot für Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang als Nachqualifizierung
Beratung, Unterstützung und Fachmentorenprogramm

Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang erhalten durch die Universität (Studiengangskoordination M.Ed.) einen individuellen Studienplan auf Basis des Bescheids des Kultusministeriums.
Im Rahmen des "Back to School"-Programms (Stufe 2) werden Teilnehmer*innen bei Bedarf individuell
- bei der Immatrikulation unterstützt und
- zur Stundenplanung, Modulanmeldung, Formalitäten, Prüfungsformen und anderen Fragen beraten.
Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Suche nach einer/einem Fachmentor*in aus dem jeweiligen Studienfach, die/der bei Fragen zum Studium unterstützt.
Im Wintersemester wird zudem in der Regel ein Begleitseminar zum wissenschaftlichen Arbeiten angeboten.
Sprachkurs

Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang und am entsprechenden Begleitangebot ("Back to School"-Programm, Stufe 2), die den Sprachnachweis nachreichen müssen oder aus anderen Gründen Ihre Sprachkenntnisse weiter verbessern möchten, können an den Deutschkursen des International Office teilnehmen. Eine Übersicht findet sich hier.
Hinweis: Daneben bietet auch das Sprachenzentrum in der Regel kostenlose Sprachkurse für Studierende (und damit auch für Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang) an.
Workshops

Das "Back to School"-Programm umfasst verschiedene Workshops (z.B. Interkulturelle Trainings oder praxisnahe Workshops aus dem Bereich der Lehrer*innenfortbildung), an denen sowohl Teilnehmer*innen der Stufe 1 wie der Stufe 2 bei Interesse teilnehmen können.

Teilnehmer*innen am "Back to School"-Programm (Stufe 2) nehmen parallel am Anpassungslehrgang für ausländische Lehrer*innen teil.
Wird der Anpassungslehrgang erfolgreich abgeschlossen, kann das Kultusministerium eine Gleichwertigkeit der Lehramtsausbildung bestätigen und Teilnehmer*innen können sich regulär als Lehrkräfte bewerben.
Teilnehmer*innen, die kein zweites Unterrichtsfach (nach-) studieren möchten, können sich alternativ - wenn die Studieninhalte aus dem Erstfach und den Bildungswissenschaften anerkannt bzw. ggf. absolviert wurden (und ein Masterabschluss vorliegt) - als Ein-Fach-Lehrkraft für den direkten Quereinstieg bewerben, sofern ein Bedarf für Quereinsteiger*innen an den Schulen vorhanden ist.
Voraussetzungen zur Teilnahme

Qualifikation und Anerkennungsbescheid
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausländische Lehrerqualifikation. Für die Teilnahme an Stufe 2 ist zudem ein Anerkennungsbescheid des niedersächsischen Kultusministeriums und eine Immatrikulation im Anpassungslehrgang an der Universität Vechta notwendig.
Sprachkenntnisse
Die Immatrikulation in den Anpassungslehrgang setzt Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 (TestDaF mit TDN 4 in allen Bereichen, telc C1 Hochschule, DSH-2 o.Ä.) voraus. Bewerber*innen mit nachgewiesenen Sprachkenntnissen auf mindestens einem sehr guten B2-Niveau können ggf. mit der Auflage immatrikuliert werden, den Sprachnachweis im ersten Semester nachzureichen. Alternativ ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erste Prüfungsleistungen als Gasthörer*in zu erbringen.
Kosten

Die Teilnahme am Programm ist kostenlos.
Teilnehmer*innen, die eine Sprachprüfung (z.B. TestDaF) nachreichen müssen und ablegen, müssen die Gebühr hierfür jedoch in der Regel selbst zahlen. Für besonders engagierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Deutschkurses werden während der Kurslaufzeit Stipendien zur Kostenübernahme für die TestDaF-Gebühr ausgeschrieben.
Für die Immatrikulation im Anpassungslehrgang wird ein Semesterbeitrag erhoben, der u.a. das Semesterticket umfasst.

Bewerbungen für den Anpassungslehrgang und das Begleitangebot ("Back to School"-Programm, Stufe 2) sind zu jedem Sommer- und Wintersemester möglich (Semesterbeginn: jeweils 1.4. und 1.10.). Kontaktieren Sie Dr. Katrin Schumacher gerne.
Beratungen sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Auch bei allen weiteren Fragen steht Dr. Katrin Schumacher gerne zur Verfügung.


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.


gefördert durch den DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)