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Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (PRIMSA)

Prävention & Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung: Technologieerarbeitung aus multidisziplinärer & institutionsübergreifender Perspektive (PRIMSA)

Das im November 2014 unter der Gesamtverbundkoordination von Prof. Dr. Yvette Völschow (Universität Vechta) gestartete Forschungsprojekt „Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (PRIMSA)“ fokussiert mittels einer bilateralen und multidisziplinären Vorgehensweise die Rolle Deutschlands und Österreichs im Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, um anschließend länderspezifische Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln.PRIMSA nähert sich dem hoch komplexen Phänomen unter Berücksichtigung juristischer, technologischer, soziologischer, (sozial-) pädagogischer und sozialräumlicher Perspektiven, um eine möglichst umfassende Präventionstechnologie zu erstellen. Dafür haben sich Forschungspartner*innen aus Österreich und Deutschland mithilfe der Finanzierung durch das Förderprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit II“ des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie das österreichische Sicherheitsforschung-Förderprogramm KIRAS vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zusammengeschlossen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen u.a. zur Schulung professioneller Akteur*innen der Berufsfelder der Polizei, soziale Arbeit, Beratung, Sozialplanung etc. verwendet werden kann.

Ankündigung: Flyer zur Abschlusstagung am 08.09.2017 in Hannover

Anmeldung zur Abschlusstagung über die Projektwebseite.

Laufzeit: 2014 - 2017

Förderung: BMBF

Stellungnahme: Technologie zur Feststellung von Minderjährigkeit bei weiblichen Personen


Hilfe und Strafverfolgung bei Zwangsprostitution: Schulung für Soziale Arbeit, Justiz und Polizei

Bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung handelt es sich um ein Verbrechen, bei dem die Opfer hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt sind, die zu schweren psychischen Traumatisierungen führen können. Die Strafverfolgung wird für die Behörden zusätzlich erschwert, indem die Opfer durch Netzwerke der organisierten Kriminalität Gewalt(-androhungen) erhalten und teilweise mit massiven Einschüchterungen von ihren Aussagen abgehalten werden. Die Bekämpfung der Zwangsprostitution kann auf verschiedenen Ebenen verbessert werden. Bei der Strafverfolgung gilt es unter anderem, der Polizei effizientere Instrumente für den Schutz von Minderjährigen an die Hand zu geben. Gleichzeitig muss die Hilfe und Beratung für alle Betroffenen fachlich kompetent und sensibel gestaltet sein sowie auf individuelle Bedürfnisse eingehen können.

In dem deutsch-österreichischen Verbundprojekt Prävention und Intervention zum Zweck sexueller Ausbeutung – kurz PRIMSA – haben sich in den vergangenen drei Jahren Praktiker/innen und Wissenschaftler/innen aus verschiedenen Fachrichtungen unter Koordination der Universität Vechta mit der Herausforderung der Zwangsprostitution beschäftigt. Die Forschungspartner haben sich zum Ziel gesetzt, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, damit Behörden, Soziale Arbeit und Justiz gleichermaßen dabei unterstützt werden, dem (organisierten) Menschenhandel und hier insbesondere der Zwangsprostitution entgegenzutreten. Gefördert wird das Projekt in der Richtlinie Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität auf deutscher Seite vom Bundesforschungsministerium (BMBF) und auf österreichischer Seite im Sicherheitsforschungsförderprogramm KIRAS vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik. Den Rahmen bildet das deutsche Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ (www.sifo.de).

Um (straf-)rechtliche Wege gegen Zwangsprostitution und bestmögliche Hilfe für die Betroffenen umfassend zu erforschen, hat der Projektverbund Praktiker und Forschende zusammengeführt. Aus der Praxis wurden unter anderem rechtliche, soziale und polizeiliche Perspektiven in die Forschung aufgenommen. Zudem haben im Verbund von Beginn an Vertreterinnen und Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Fachrichtungen zusammengearbeitet. So wurde das Phänomen der Zwangsprostitution in den Disziplinen Rechtswissenschaften, Soziale Arbeit, Kriminologie, Psychologie und Technologie untersucht. Mit diesem interdisziplinären Vorgehen konnten umfassende und innovative Lösungsansätze erarbeitet werden.

Zu den Ergebnissen gehören unter anderem ein aktuelles, berufsgruppenübergreifendes Schulungskonzept für die psychosoziale Beratung für Gesundheits-, Ausländer- und Jugendämter, Polizei und Justiz. Darüber hinaus haben die Forschungspartner mit dem Einsatz neuer Technologien auch eine weitere Herausforderung gelöst: Um die Minderjährigkeit von Betroffenen festzustellen, benötigte die Polizei bisher einen richterlichen Beschluss für eine Röntgenaufnahme der Handknochen. In Zukunft kann die Polizei, ähnlich wie mit dem Atem-Alkoholtester, mit einem nicht-invasiven Ultraschallgerät vor Ort sofort die Minderjährigkeit von jungen Frauen am Handknochen auch ohne richterlichen Beschluss bestimmen. Wenn sich auf diese Weise ein Anfangsverdacht bestätigt, können die Jugendlichen direkt aus der Zwangsprostitution befreit werden. Sind die Betroffenen volljährig, können zusätzlich kompakte und praktikable Angebote für einen Ausstieg gemacht werden.

Auf der Abschlusstagung am 08. September in Hannover kommt der Forschungsverbund zusammen, um einer interessierten (Fach-)Öffentlichkeit die Ergebnisse des Projekts vorzustellen und zu diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie im oberen Kasten auf der Projektwebseite.

Kontakt: Prof.in Dr. Yvette Völschow, Gesamtverbundkoordination und Verbundkoordination (D), Universität Vechta, Tel.: +49. (0) 4441.15 536, E-Mail: yvette.voelschow@uni-vechta.de


Information zum Forschungsprojekt

Projektwebseite: www.primsa.eu

Projektflyer PRIMSA