Informationen für (Ehe)Partner*innen
Werden Sie von ihrer*m Partner*in zu Ihrem Aufenthalt nach Vechta begleitet? Hier finden Sie Informationen zum Thema Jobsuche, Sprachkursen und Gasthörstudium für Ihre*n Partner*in.
Arbeitserlaubnis
Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis (Ausnahme: wenn Sie Staatsangehörige*r eines Landes der Europäischen Union, Island, Lichtenstein oder Norwegen sind). Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen Sie in jedem Fall vor der Einreise eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung mit dem Hinweis Erwerbstätigkeit gestattet beantragen. Da das Verfahren sehr zeitaufwändig ist, sollten Sie sich bereits sehr früh darum kümmern. Wenn Sie Fragen zur Arbeitssuche haben, können Sie sich gerne an uns wenden und wir vermitteln Ihnen dann gerne geeignete Ansprechpartner*innen für Ihr Anliegen.
Deutschkurse und Gasthörer
Sollten Sie in Deutschland nicht arbeiten, aber die Zeit trotzdem sinnvoll nutzen wollen, besteht die Möglichkeit an Deutschkursen teilzunehmen und die Sprache zu lernen. Die Volkshochschule Vechta bietet unter anderem Sprachkurse Deutsch als Fremdsprache auf verschiedenen Sprachniveaus an, aber auch Kurse zu einer Vielzahl anderer Themen.
Außerdem können Sie sich als Gasthörer*in in verschiedene Lehrveranstaltungen der Universität Vechta einschreiben. Weitere Informationen zum Gasthörstudium finden Sie hier.