Springe zum Inhalt
Wege an die Uni Vechta
Studium, Forschung, Kurzaufenthalt: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg an die Universität Vechta und während Ihres Aufenthalts oder Studiums!

Fördermöglichkeiten für internationale Wissenschaftler*innen

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten, welche für internationale Studierende/Wissenschaftler*innen in Deutschland zugänglich sind. Einige sind unspezifische Förderungen, die alle Studierende/Wissenschaftler*innen nutzen können. Bei anderen handelt es sich um Förderprogramme, die spezifisch für internationale Wissenschaftler*innen gedacht sind. Wir streben hiermit an, einen Überblick der wichtigsten Fördermöglichkeiten für internationale Wissenschaftler*innen innerhalb und außerhalb der Universität Vechta zu gewähren, trotzdem erhebt diese Seite keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf der Intranet-Seite der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung  können Sie eine vollständige Liste der (internen und externen) Fördermöglichkeiten für Wissenschaftler*innen der Universität Vechta in verschiedenen Karrierephasen finden. Auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie weitere Fördermöglichkeiten für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen finden.

Bei Fragen stehen wir im Welcome Centre Ihnen gerne zur Verfügung.


1. Hausinterne Förderung

Informationen zu Reisekostenzuschüssen für Doktorand*innen

Durch die aktive Teilnahme an Konferenzen und Tagungen gewinnt man wichtiges Feedback und vernetzt sich mit anderen Wissenschaftler*innen, die in demselben Forschungsbereich tätig sind. Als immatrikulierte*r Doktorand*in der Universität Vechta können Sie finanzielle Unterstützung für diesen wichtigen Bestandteil der wissenschaftlichen Tätigkeit erhalten. Reisekostenzuschüsse für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen können Sie beim Graduiertenzentrum formlos beantragen. 

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Einen Beleg über die aktive Teilnahme (Bspw. durch Vortrag, Poster-Präsentation, Moderation oder Kommentaren zu Vorträgen). Dies kann z. B. durch ein Tagungsprogramm oder eine Einladung zum Vortrag/Poster etc. nachgewiesen werden. 
  • Eine Kostenprognose (Fahrt- und Übernachtungskosten, ggf. Teilnahmegebühren und Tagegeld),
  • ggf. die Erklärung eines Kostenstelleninhabers zur Übernahme der verbleibenden Kosten,
  • nach Ende der Reise ist eine Reisekostenabrechnung abzugeben.

⇒ Gefördert werden auf nationaler Ebene eine Reisekostenbezuschussung in Höhe von maximal 200 EUR bzw. bis zu 50% der Gesamtkosten, auf internationaler Ebene eine Reisekostenbezuschussung in Höhe von maximal 400 EUR bzw. bis zu 50% der Gesamtkosten.

⇒ Antragsberechtigt sind, neben eingeschriebenen Doktorand*innen (mit Betreuungsvereinbarung), Postdocs der Universität Vechta und Masterstudierende, die ihre Masterarbeit bzw. ihr Forschungsprojekt präsentieren.

⇒ Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Intranet-Seite der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung - KFN (nur für Universitätsmiglieder zugänglich).

Informationen zu Promotionsstipendien (derzeit nicht verfügbar)

Es ist für besonders qualifizierte Absolvent*innen möglich, sich für ein Promotionsstipendium bei der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) zu bewerben. Ein Formblatt für die Bewerbungsabgabe ist beim Forschungsreferat erhältlich. Die Bewerber*innen müssen die Voraussetzungen für eine Promotion an der Universität Vechta erfüllen (siehe Abschnitt zu "Voraussetzungen checken").

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • tabellarischen Lebenslauf,
  • Kurzbeschreibung des Arbeitsprogramms, Ziele und wissenschaftliche Bedeutung des Promotionsvorhabens, ggf. Stand eigener Vorarbeiten,
  • Gutachten der betreuenden Person und externes Gutachten, dass das Forschungsvorhaben einen Beitrag zur Forschung darstellt und eine weit überdurchschnittliche Qualifikation des Antragstellenden gegeben ist.

Förderbedingungen:

  • Ca. 700 EUR monatlich für maximal zwei Jahre
  • halbjährlicher Bericht zum Stand der Arbeit an die KFN
  • obligatorische Teilnahme an hochschulübergreifenden Doktorandenkolloquien

Mehr Informationen können Sie auf der Intranet-Seite der Kommission für Förderung und Nachwuchsförderung - KFN erhalten (nur für Universitätsmiglieder zugänglich).

Informationen zum Abschlussstipendium (derzeit nicht verfügbar)

Wenn Sie bald Ihre Doktorarbeit abgeben werden, jedoch Ihr Stipendium kurz vor der Abgabe ausläuft, gibt es an der Universität Vechta die Möglichkeit, eine Abschlussfinanzierung zu beantragen. Der Antrag kann formlos bei der KFN eingereicht werden.

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • tabellarischen Lebenslauf,
  • Kurzbeschreibung des auslaufenden Stipendiums / der auslaufenden Stelle, Arbeitsprogramm und Ziele der Doktorarbeit, Stand der Arbeit und Grund für die Verzögerung,
  • Gutachten der betreuenden Person, dass die Arbeit innerhalb von maximal sechs Monaten zum Schluss gebracht werden kann,
  • Begründung, weshalb für die Weiterführung Fördermittel nötig sind.

Förderbedingungen:

  • Bericht über den Fortschritt der Arbeit
  • maximal sechs Monate Förderung mit dem Förderungshöchstsatz

Auch zu diesem Förderformat können Sie mehr Informationen auf der Intranet-Seite der Kommission für Förderung und Nachwuchsförderung - KFN erhalten (nur für Universitätsmiglieder zugänglich).

2. Externe Förderung

DAAD Kongressreisenprogramm (für Kongressreisen im Ausland)

Als Ersatz oder Ergänzung einer hausinternen Förderung des Graduziertenzentrums oder Ihres Forschungsinstituts können Sie sich für DAAD Fördermittel bewerben. Das Kongressreisenprogramm des DAAD fördert die aktive Teilnahme an Kongressen im Ausland. Dieses Programm richtet sich an deutsche Wissenschaftler*innen oder an internationale Wissenschaftler*innen, deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland ist. Wenn Sie also als internationale*r Doktorand*in an der Universität Vechta promovieren, dürfen Sie sich für dieses Förderprogramm bewerben. Wenn sie allerdings lediglich als Austauschdoktorand*in an der Universität Vechta tätig sind und Ihr Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

Bitte prüfen Sie die Bewerbungsvoraussetzungen und die Auswahlkriterien sorgfältig, ehe Sie sich für diese DAAD-Förderung bewerben.

⇒ Für dieses Förderprogramm müssen Sie sich spätestens vier Monate (120 Tage) vor dem Kongressbeginn bewerben. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

⇒ Da zu diesem Zeitpunkt oft keine offizielle Zusage oder Einladung zum Kongress vorliegt, können diese erst später, spätestens einen Monat (30 Tage) vor dem Kongressbeginn, eingereicht werden.

⇒ Die Bewerbung erfolgt durch das Onlineportal der DAAD und ist relativ zeitaufwendig. Bitte gehen Sie die Seite zum Bewerbungsverfahren genau durch und sammeln Sie die notwendigen Unterlagen frühzeitig zusammen. 

⇒ Bitte beachten Sie: für Vortragsreisen außer Konferenzen und Kongressen können Sie sich für das DAAD-Vortragsreisenprogramm bewerben.

DAAD Promotionsstipendium für internationale Studierende

Wenn Sie Interesse an einer Promotion an der Universität Vechta haben und auf eine externe Finanzierung angewiesen sind, können Sie sich als internationale*r Nachwuchswissenschaftler*in für ein DAAD Promotionsstipendium bewerben. Bewerbungsvoraussetzung ist, dass das Studium (Master, Diplom oder in Ausnahmefällen Bachelor) zu dem Zeitpunkt des Stipendiumsantritts abgeschlossen sein muss.

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Herkunftsland. Bitte schauen Sie auf der DAAD-Webseite nach, um die genauen Bewerbungsschritte herauszufinden. 

Allgemeine Bedingungen:

  • Es wird ein individuelles Vorhaben unter Betreuung einer Hochschullehrerin / eines Hochschullehrers oder eine Promotion im Rahmen eines Promotionsprogramms (z.B. Promotionskolleg, Graduiertenschule, usw.) finanziert.
  • Die Dauer der Förderung beträgt max. vier Jahre. Erfolgreiche Bewerber*innen erhalten zunächst ein einjähriges Stipendium, welches max. dreimal verlängert werden kann.
  • Forschungsphasen außerhalb von Deutschland können finanziert werden, wenn diese für die erfolgreiche Durchführung der Promotion unerlässlich sind und nicht mehr als ein Viertel der Gesamtförderdauer betragen.

Stipendienleistungen:

  • monatliche Stipendienraten von 1.200 EUR für Doktorand*innen
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Zuschuss zu den Reisekosten und einmalige Forschungsbeihilfe

Bi-national betreute Promotion - DAAD

Wenn Sie einen intensiveren Austausch mit der Universität Vechta während der Promotion an Ihrer Heimatuniversität haben möchten, können Sie eine bi-nationale Promotion anstreben. Der DAAD bietet eine spezifische Förderung für bi-national betreute Promotionsverfahren, die zugleich an einer deutschen und einer ausländischen Universität erfolgen. Dabei sind zwei verschiedene Möglichkeiten denkbar:

In einer Sandwich-Promotion wird die Doktorarbeit von einem*r Betreuer*in in Deutschland (in diesem Fall an der Universität Vechta) und einem*r Betreuer*in an der Heimatuniversität im Ausland betreut. Es erfolgen mehrere Aufenthalte an der deutschen Universität. Der*die deutsche Betreuer*in ist an dem Abschluss der Promotion beteiligt, der Doktorgrad wird aber von der Heimatuniversität verliehen.

In einem Cotutelle-Verfahren schließen die deutsche und die ausländische Universität einen Kooperationsvertrag über das individuelle Promotionsvorhaben ab. Der Doktorgrad wird von den zwei Universitäten gemeinsam verliehen.

Mehr Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie auf der entsprechenden Seite des DAADs

Stipendienleistungen:

  • monatliche Stipendienrate für Doktorand*innen während des Aufenthalts in Deutschland: 1.200 EUR
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Zuschuss zu den Reisekosten
  • einmalige Forschungsbeihilfe
  • Reise- und Aufenthaltskosten für die betreuende Hochschullehrer*innen
  • zusätzliche Leistungen (siehe hier)

Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich leistungsstarke, gesellschaftspolitisch engagierte und vielseitig interessierte junge Nachwuchsforscher*innen bei ihrer Promotion. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres. Die genauen Bewerbungsrichtlinien finden Sie hier. Die Bewerbung erfolgt über das jeweilige Auslandsbüro, wenn Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung im Ausland befinden oder, wenn Sie bereits in Deutschland sind direkt über das Auswahlverfahren der Bundesrepublik.

Voraussetzungen:

  • Sie sind an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen
  • verfügen über einen überdurchschnittlichen Studienabschluss
  • der Abschluss liegt nicht mehr als 5 Jahre zurück
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre
  • Sie identifizieren sich mit der Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Sie engagieren sich ehrenamtlich
  • Sie können sehr gute Deutschkenntnisse vorweisen (mindestens Niveau C1)
  • Sie verfügen über ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland

Stipendienleistungen:

  • monatlich 1350,-€, zuzüglich 100,-€ Forschungspauschale und gegebenenfalls weitere Zuschläge
  • Auslandsaufenthalte, die für das Promotionsvorhaben relevant sind, können bezuschusst werden
  • individuelle, vertrauensvolle Betreuung und Beratung in fachlichen und persönlichen Fragen und Problemen
  • Teilnahme in einer Hochschulgruppe mit Gleichgesinnten
  • Promotionsbegleitendes Seminarprogramm und vieles mehr

Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt internationale Doktorand*innen mit einem überdurchschnittlichem Studienabschluss und einem ausgeprägten gesellschaftlichen Engagement mit einem Promotionsstipendium. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie sind ohne weitere Auflagen an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen
  • Sie verfügen über sehr gute studienbezogene Leistungen
  • Sie können ehrenamtliches gesellschaftspolitisches Engagement vorweisen
  • Sie haben sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)

Stipendienleistungen:

  • 1200,-€ monatlich für zwei, höchstens drei Jahre (in begründeten Ausnahmefällen auch länger)
  • weitere Vorteile, wie z.B. fachliche Ansprechpartner*innen, Vernetzung in Hochschulgruppen und Arbeitskreisen, Teilnahme an einem Stipendiat*innen-Buddy-Programm etc.

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt verschiedene Promotionsstipendien. Bitte beachten Sie, dass Sie sich jedoch nur auf ein Stipendium bewerben können. Ein hervorragender Studienabschluss und ein Nachweis über ein ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement sind Voraussetzung für alle Promotionsstipendien dieser Stiftung. Eine Verschiebung des Stipendienbeginns ist nicht möglich!

Promotionsstipendium

Dieses Stipendium ist sowohl für deutsche als auch für ausländische Doktorand*innen. Auf dieses Stipendium können Sie sich bewerben, wenn sie ausländische*r Doktorand*in und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zugelassen sind oder einen längeren Forschungsaufenthalt während Ihrer Promotion in Deutschland planen.

Stipendienleistungen:

  • die Regeldauer beträgt 2 Jahre, sie kann maximal zweimal für je ein halbes Jahr verlängert werden
  • andere Förderungen auf das Stipendium angerechnet
  • ca. 1350,-€ pro Monat, zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100,-€ pro Monat und gegebenenfalls Zuschläge für die Krankenkasse
  • eine Förderung von Auslandsaufenthalten (Forschungsaufenthalte o.ä.) ist möglich
  • keine Doppelfinanzierung möglich, kein Promotionsabschlussstipendium, keine Förderung von Promotionen neben einer Erwerbstätigkeit

Stipendium für Promovierende aus dem Ausland

Auf dieses Stipendium können sich ausländische Promovierende, die für eine Promotion oder für einen Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Promotion nach Deutschland kommen, bewerben.

Voraussetzungen:

  • Sie sind an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland zugelassen
  • Sie werden von einem*r Hochschullehrer*in in Deutschland betreut
  • Sie verfügen über einen sehr guten Studienabschluss
  • Sie engagieren sich gesellschaftlich im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • und Sie haben sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2)
  • Sie wurden zuvor weniger als zwei Jahre durch eine andere Institution gefördert

Stipendienleistungen:

  • Die Förderdauer beträgt zwei Jahre im Falle einer Promotion an einer deutschen Hochschule, eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich
  • Sollten Sie zuvor bereits durch eine andere Institution gefördert worden sein, wird diese Förderung auf die Förderung der Rosa-Luxemburg-Stiftung angerechnet
  • Die Förderung einer Promotion neben einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich
  • Die Förderdauer für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen einer Promotion an einer ausländischen Hochschule ist von der Dauer des Aufenthalts abhängig, maximal beträgt sie zwei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich
  • Keine Förderung von Aufenthalten im Heimatland oder in Drittländern.
  • 1200,-€ pro Monat zuzüglich einer Mobilitätspauschale von 100,-€ und einer Pauschale von 20,-€

Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung unterscheidet zwischen zwei Stipendien: der BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Promotionsförderung und der AA (Auswärtiges Amt) Promotionsförderung. Die BMBF Promotionsförderung richtet sich an Deutsche/ Bildungsinländer*innen und an EU-Angehörige, die AA Promotionsförderung richtet sich an Bildungsausländer*innen außerhalb der EU, die sich für die Promotion in Deutschland aufhalten.

Für beide Stipendien ist die Bewerbungsfrist 2021 der 1. März und der 1. September. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Sie sind zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zugelassen
  • Sie verfügen über ein Studienabschlusszeugnis, haben bereits erste Vorarbeiten für Ihr Promotionsvorhaben angeschlossen und können einen Zeitplan für die Durchführung vorlegen und
  • Sie haben sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau B2 oder DSH 2)

Stipendienleistungen:

  • zwei Jahre Regelförderung, eine Verlängerung ist maximal zwei Mal für je ein halbes Jahr möglich
  • Förderhöhe: BMBF: 1350,-€ monatlich plus 100,-€ Forschungskostenpauschale; AA: 1200,-€ monatlich plus 100,-€ Mobilitätspauschale und gegebenenfalls Einzelleistungen
  • bei beiden Stipendien ist eine Weiterförderung während zeitlich befristeter Auslandsaufenthalte möglich

Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorand*innen aller Fachrichtungen. Dieses Stipendium richtet sich nicht explizit an internationale Doktorand*innen, weshalb Sie vor der Bewerbung nachfragen sollten, ob Sie sich für das Stipendium bewerben dürfen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen
  • Sie sind nicht älter als 40 Jahre
  • Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, welches zur Promotion berechtigt
  • Ihr Promotionsvorhaben sollte gesellschaftspolitisch relevant sein

 Stipendienleistung:

  • 1450,-€ monatlich
  • gegebenenfalls Zuschüsse zur Krankenversicherung, Familienzuschlag und Kinderzuschlag

 


1. Hausinterne Förderung

Förderung für Aufenthalte von Gastwissenschaftler*innen

Wissenschaftler*innen der Universität Vechta können Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland für Aufenthalte von max. drei Monaten einladen und dafür von der Universität finanzielle Unterstützung bekommen, wenn der Austausch klare Vorteile für die Forschung und/oder die Nachwuchsförderung bringt. Da es sich um hausinterne Förderung handelt, muss der Antrag von einem*r Wissenschaftler*in der Universität Vechta gestellt werden. Wenn Sie als internationale*r Wissenschaftler*in bereits Kontakt mit jemandem an der Universität Vechta haben, ist dies eine gute Möglichkeit für Sie, den Kontakt zu stärken. Sie können den Antrag jedoch nicht selber stellen, dieser muss von Ihrer Kontaktperson an der Universität Vechta gestellt werden.

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Angaben zur wissenschaftlichen Reputation der eingeladenen Person;
  • Resultierende Vorteile für Forschung/Nachwuchsförderung an der Universität Vechta;
  • Zeitraum des Aufenthaltes und geplante Aktivitäten;
  • Welche Mittel für wie lange und für welche Zwecke benötigt werden.

Förderbedingungen:

  • Es muss im Vorfeld mit dem International Office abgeklärt werden, ob eine Förderung aus dortigen oder externen Mitteln möglich ist;
  • am Ende des geförderten Aufenthalts muss ein Bericht vorgelegt werden;
  • Die Antragshöhe beträgt max. 1500€ monatlich für max. drei Monate (bei kürzeren Gastaufenthalten bis 500€ pro Woche; bei Gastaufenthalten unter einer Woche bis 500€).

2. Externe Förderungen

DAAD Forschungsaufenthalte für internationale Hochschullehrer*innen und Wissenschaftler*innen

Der DAAD unterstützt internationale Wissenschaftler*innen, die für einen (kurzen) Forschungsaufenthalt an eine deutsche Hochschule kommen möchte, um sich mit Kolleg*innen auszutauschen und zu vernetzen. Hochschullehrer*innen und ausgewiesene Wissenschaftler*innen (i.d.R. mit Promotion), die an einer Hochschule in ihrem Heimatstaat tätig sind, dürfen sich für dieses Förderprogramm bewerben. Je nach Heimatland gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Bitte besuchen Sie die Website des DAADs für weitere Informationen. 

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Die Förderdauer kann von einem bis drei Monate betragen; das Stipendium kann nicht verlängert werden.
  • Die monatlichen Stipendienraten betragen 2.000€ für Assistenten, Assistenzprofessoren und Dozenten, 2.150€ für Professoren; ein Zuschuss zu den Reisekosten wird geleistet, falls diese nicht von der Heimatinstitution getragen werden.
  • Eine Förderung kann nur einmal in drei Jahren beantragt werden

DAAD Bilateraler Wissenschaftsaustausch

Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt als internationale*r Gastwissenschaftler*in in Vechta haben und bereits eine*n Wissenschaftler*in der Universität Vechta kennen, könnte der bilaterale Wissenschaftsaustausch eine gute Fördermöglichkeit für Ihren Aufenthalt sein. Bei diesem Austausch wird ein*e Wissenschaftler*in aus Vechta für einen Zeitraum an Ihre Heimatuniversität kommen und Sie kommen an die Universität Vechta.

Bewerben dürfen sich promovierte, ausländische Wissenschaftler*innen, welche in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sind, gute akademische Leistungen und ggf. Publikationen sowie ein gut geplantes Forschungsprojekt vorweisen können.

Förderbedingungen

  • Ein*e deutsche*r Wissenschaftler*in bewirbt sich gleichzeitig für den Forschungsaufenthalt im Partnerland.
  • Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage (in Ausnahmefällen 7 Tage) bis maximal 3 Monate dauern. Die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission festgelegt.
  • Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
  • Das Stipendium fördert Assistent*innen, Assistenzprofessor*innen und Dozent*innen in Höhe von monatlich 2.000€; Professor*innen in Höhe von monatlich 2.150€.
  • Hin- und Rückreise werden vom jeweiligen Entsendeland getragen, falls im bilateralen Abkommen nichts anderes vereinbart ist.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Research in Germany.

Forschungsstipendium / Kurzstipendium

Sie stehen kurz vor Ihrer Promotion, promovieren derzeit oder sind bereits promoviert und möchten für Ihr Forschungsprojekt gerne in Deutschland forschen? Der DAAD unterstützt Forschungsvorhaben von sehr gut qualifizierten Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler*innen, die für einen kurzen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen möchten.

Förderbedingungen:

  • Ihre Promotion hat in den letzten drei Jahren begonnen oder Ihre Promotion ist nicht vor mehr als vier Jahre abgeschlossen worden.
  • Sie promovieren derzeit nicht an einer deutschen Hochschule.
  • Sie weisen ein überzeugendes, gut geplantes Forschungsprojekt vor, das Forschungsprojekt wird von einem*r wissenschaftlichen Betreuer*in in Deutschland begleitet.
  • Die Förderdauer kann von einem Monat bis maximal sechs Monaten festgelegt werden
  • Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
  • Die monatliche Stipendienrate beträgt 861 € für Graduierte und 1.200€ für Doktoranden und Promovierte, zzgl. Leistungen für die Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung und Reisekostenzuschuss.

Georg Forster Förderstipendium für PostDocs und erfahrene Forscher*innen

Nachwuchswissenschaftler*innen und erfahrene Forscher*innen können zusammen mit einem*r akademischen Gastgeber*in ihrer Wahl in Deutschland ein Forschungsprojekt durchführen und sich auf das Georg Forster Förderstipendium bewerben.

Förderbedingungen:

  • Das Forschungsprojekt beschäftigt sich mit Fragen, die für die künftige Entwicklung Ihres Herkunftslandes oder Herkunftsregion von großer Bedeutung sind.

Sie sind PostDoc:

  • mit der Staatsbürgerschaft, dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort in einem Entwicklungsland oder Schwellenland (ausgenommen Volksrepublik China und Indien)
  • einer herausragenden Promotion oder vergleichbarem Abschluss (vor weniger als vier Jahren abgeschlossen)
  • mit Publikationen
  • sie haben gute Deutsch- oder Englischkenntnisse oder

Sie sind ein*e erfahrene*r Forscher*in:

  • mit der Staatsbürgerschaft, dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort in einem Entwicklungsland oder Schwellenland (ausgenommen Volksrepublik China und Indien)
  • hervorragenden Qualifikationen und einer Promotion oder vergleichbarem Abschluss (vor weniger als 12 Jahren abgeschlossen)
  • Sie verfügen über ein eigenes, klar definiertes Forschungsprofil mit Publikationen
  • mit mehreren Jahren unabhängiger Forschungserfahrung
  • Sie haben gute Deutsch- oder Englischkenntnisse

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Die monatliche Stipendienrate beträgt für PostDocs 2.650 € und für erfahrene Forscher*innen 3.150€ zzgl. Sprachkurs, Reisekosten, Familienzulagen, umfangreichem Alumni-Sponsoring und Zulagen für Forschungskosten für die Gastinstitution
  • Die Stipendiendauer kann von 6 – 24 Monate (PostDocs) und 6 – 18 Monate (erfahrene*r Forscher*in; kann auf drei Aufenthalte aufgeteilt werden) betragen.

Humboldt-Forschungsstipendium für PostDocs

Sie möchten gerne ein langfristiges Forschungsprojekt in Deutschland durchführen? Nachwuchsforscher*innen können sich für ein langfristiges Forschungsprojekt zusammen mit einem akademischen Gastgeber*in ihrer Wahl in Deutschland durchführen und sich auf das Humboldt-Forschungsstipendium bewerben.

Förderbedingungen:

  • Sie haben eine herausragende Promotion oder einen vergleichbaren Abschluss, der vor weniger als vier Jahren abgeschlossen wurde.
  • Sie müssen in den 18 Monaten vor Einreichung des Antrages mindestens 12 Monate außerhalb von Deutschland leben.
  • Sie können akademische Publikationen vorweisen.
  • Sie haben gute Deutsch- oder Englischkenntnisse.
  • Stipendiendauer: 6 bis 24 Monate
  • Die monatliche Stipendienrate beträgt 2.670€ zzgl. Sprachkurs, Reisekosten, Familienzulagen, umfangreiches Alumni-Sponsoring und Zulage für Forschungskosten (für die Gastinstitution).

Humboldt-Forschungsstipendium für erfahrene Forscher*innen

Sie sind bereits ein*e erfahrene*r Forscher*in und möchten gerne für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen? Das Humboldt-Forschungsstipendium fördert hochrangige Forscher*innen, die zusammen mit eine*m deutschen Gastgeber*in ein eigenes langfristiges Forschungsprojekt an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchführen möchten.

Förderbedingungen:

  • Sie leben und arbeiten nicht in Deutschland,
  • verfügen über ausgezeichnete Qualifikationen und einen Doktortitel oder einen vergleichbaren akademischen Grad, der vor weniger als 12 Jahren abgeschlossen wurde,
  • verfügen zudem über ein eigenes Forschungsprofil mit einer Vielzahl von Publikationen,
  • Sie haben mehrjährige unabhängige Forschungserfahrung und
  • haben gute Deutsch- oder Englischkenntnisse.
  • Förderdauer: 6 bis 18 Monate, die auf drei Jahre in maximal drei Blöcken aufgeteilt werden können
  • Stipendienrate: 3.170 € pro Monat, zzgl. Sprachkurs, Reisekosten, Familienzulagen, umfangreiches Alumni-Sponsoring und Zulage für Forschungskosten (für die Gastinstitution)

DAAD Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)

Sie sehen ihre langfristige Karriere in Deutschland? Das DAAD Förderprogramm PRIME unterstützt internationale PostDocs dabei eine befristete Beschäftigung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt außerhalb von Deutschland zu kombinieren. Dabei sind Sie 18 Monate an einer deutschen Universität angestellt. In dieser Zeit werden Sie in einer 12-monatige Auslandsphase ihre Forschung durchführen und anschließend für sechs Monate an die deutsche Universität kommen und eine Integrationsphase durchlaufen.

Förderbedingungen:

  • Sie haben hervorragende Qualifikationen,
  • ein überzeugendes Forschungsprojekt mit langfristiger Karriereplanung in Deutschland und
  • einen Forschungsplan, der von beiden Gastinstitutionen genehmigt wurde.
  • Sie erhalten einen Arbeitsvertrag an einer deutschen Universität über den gesamten Förderzeitraum (18 Monate) mit Vergütung nach Tarifvertrag, zzgl. ein Expatriate-Zuschlag von ca. 1.000 – 2.000 € pro Monat während des Forschungsaufenthaltes sowie Reisekosten.

1. Hausinterne Fördermittel:

Förderung für Aufenthalte von Gastwissenschaftler*innen

Wissenschaftler*innen der Universität Vechta können Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland für Aufenthalte von max. drei Monaten einladen und von der Universität finanzielle Unterstützung bekommen, wenn der Austausch klare Vorteile für die Forschung und/oder die Nachwuchsförderung schafft. Der Antrag muss von dem*der Gastgeber*in der Universität Vechta bei der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) gestellt werden.

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Angaben zur wissenschaftlichen Reputation der eingeladenen Person;
  • Resultierende Vorteile für Forschung/Nachwuchsförderung an der Universität Vechta;
  • Zeitraum des Aufenthaltes und geplante Aktivitäten;
  • Welche Mittel wie lange und für welchen Zweck benötigt werden.

Förderbedingungen:

  • es muss im Vorfeld mit dem International Office abgeklärt werden, ob eine Förderung aus dortigen oder externen Mitteln möglich ist;
  • Am Ende des geförderten Aufenthaltes muss ein Bericht vorgelegt werden;
  • Die Antragshöhe beträgt max. 1.500€ monatlich für max. drei Monate (bei kürzeren Gastaufenthalten bis 500€ pro Woche; bei Gastaufenthalten unter einer Woche bis 500€)

2. Externe Fördermittel:

DAAD Forschungsaufenthalte für internationale Hochschullehrer*innen und Wissenschaftler*innen

Der DAAD unterstützt internationale Wissenschaftler*innen, die für einen (kurzen) Forschungsaufenthalt an eine deutsche Hochschule kommen möchten, um sich mit Kolleg*innen auszutauschen und zu vernetzen. Diese Fördermittel müssen allerdings direkt von Ihren internationalen Kolleg*innen, die Interesse an einem Aufenthalt an der Universität Vechta haben, beantragt werden. Sie, als Gastgeber*in, können also den Antrag nicht selber stellen, aber Sie können Ihre internationale Kolleg*innen auf diese Möglichkeit hinweisen und ihren Antrag unterstützen.  

Hochschullehrer*innen und ausgewiesene Wissenschaftler*innen (i.d.R. mit Promotion), die an einer Hochschule in Ihrem Heimatstaat tätig sind, dürfen sich für dieses Förderprogramm bewerben. Je nach Heimatland gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Website des DAADs

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Die Förderdauer kann von einem bis drei Monate betragen; das Stipendium kann nicht verlängert werden.
  • Die monatliche Stipendienrate beträgt 2.000€ für Assistenten, Assistenzprofessoren und Dozenten, 2.150€ für Professoren; ein Zuschuss zu den Reisekosten wird geleistet, falls diese nicht von der Heimatinstitution getragen werden.
  • Eine Förderung kann nur einmal in drei Jahren beantragt werden.

DAAD Bilateraler Wissenschaftsaustausch

Sie kennen eine*n internationale*n Wissenschaftler*in und möchten gerne Ihre internationalen Beziehungen fördern? Dann könnte ein Bilateraler Wissenschaftsaustausch eine gute Möglichkeit für Sie sein. Bei diesem Austausch werden Sie oder ein*e andere*r deutsche*r Wissenschaftler*in an die Partneruniversität reisen und der*die internationale Wissenschaftler*in wird im Gegenzug an die Universität Vechta kommen. Sie und der*die ausländische Wissenschaftler*in bewerben sich gleichzeitig auf das DAAD-Programm. 

Bewerben dürfen sich promovierte, ausländische Wissenschaftler*innen, welche in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sind, gute akademische Leistungen und ggf. Publikationen sowie ein gut geplantes Forschungsprojekt vorweisen können.

Förderbedingungen:

  • Der*die deutsche Wissenschaftler*in und der*die ausländische Wissenschaftler*in sind promoviert, haben gute akademische Leistungen und ggf. Publikationen.
  • Ein gut geplantes Forschungsprojekt ist vorzuweisen.
  • Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage (in Ausnahmefällen 7 Tage) bis maximal 3 Monate dauern, Die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission festgelegt.
  • Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
  • Das Stipendium fördert Assistent*innen, Assistenzprofessor*innen und Dozent*innen in Höhe von 2.000€ pro Monat; Professor*innen in Höhe von monatlich 2.150€.
  • Hin- und Rückreise werden vom jeweiligen Entsendeland getragen, falls im bilateralen Abkommen nichts anderes vereinbart ist.

…………………………………………………………………

Wenn Sie Interesse an Fördermöglichkeiten für einen Gastaufenthalt an einer Universität im Ausland haben, besuchen Sie bitte die Seite des International Offices zur Förderung für Auslandsaufenthalte für Wissenschaftler*innen.