Sie verwenden einen veralteten Browser!Um zukunftsfähig zu sein, wurde unsere Webseite für die neuesten Technologien entwickelt.
Mit dem von Ihnen verwendeten Browser kann unsere Webseite nicht korrekt ausgeführt werden.
Springe zum Inhalt
Wege an die Uni Vechta
Studium, Forschung, Kurzaufenthalt: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg an die Universität Vechta und während Ihres Aufenthalts oder Studiums!

Anreise mit Familie

Ich werde während meines Forschungsaufenthalts in Deutschland von meinem*r Partner*in und/oder meinen Kindern begleitet: Muss ich ein Visum und einen Aufenthaltstitel für sie beantragen?

  • Wenn Sie EU- oder EWR-Staatsbürger*in sind, gelten für Ihre Familienangehörigen dieselben Einreise- und Aufenthaltsrechte, die auch Sie genießen. Ihre Familienangehörigen können Sie ohne Visum nach Deutschland begleiten und ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis während Ihres Forschungsaufenthalts in Deutschland sein.
  • Wenn Ihre Familienangehörigen keine Unionsbürger sind, müssen sie in einigen Fällen ein Visum beantragen (siehe Seite zu Visumsangelegenheiten). Falls eine Visumspflicht besteht, muss ein Visum allerdings nicht vor der Einreise beantragt werden, sondern wird in Form eines Einreisesichtvermerks bei Grenzübertritt erteilt.
  • Wenn Sie keine*r EU- oder EWR-Staatsbürger*in sind, können Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn ihr Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts gesichert ist.


Unter "Familienangehörigen" versteht man in der Regel den/die Ehegatte*in und Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Wenn Sie nicht mit Ihrem*r Partner*in verheiratet sind, muss diese*r eigenständig seinen/ihren Aufenthaltszweck in Deutschland vorzeigen.