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Germanistische Sprachwissenschaft

Termine für mündliche Prüfungen (2. Wiederholung)

Laut Rahmenprüfungs­ord­nung dürfen Prüfungs-Drittversuche (= zweite Wiederholungsprüfungen) frühestens drei Monate nach dem Nichtbestehen des Zweitversuchs (= erste Wiederholungs­prüfung) und müssen innerhalb eines Jahres nach die­sem stattfinden.

Wer zweimal eine Modulprüfung nicht bestanden hat, erhält Nachricht vom Prüfungsamt und wird aufgefordert, sich zur zweiten Wiederholungsprüfung anzumelden. Dies erfolgt (gemäß Prüfungsordnung mindestens vier Wochen vor dem angestrebten Prü­fungs­termin) in 3 Schritten.

  1. Anmeldung beim Prüfungsamt (mittels dafür vorgesehenen Anmelde­formulars),
  2. Termin- und Prüferwahl (mittels der unten stehenden Tabelle),
  3. Terminreservierung im Stud.IP-Profil von Prof. Bär unter „Terminvergabe“: Suchen Sie dort Ihren Wunsch­termin, und falls er noch frei ist, reservieren Sie ihn. Falls nicht: Wiederholen Sie Schritt 2.

Wichtig: Absolvieren Sie die Schritte 2 und 3 unmittelbar nach Schritt 1: eine Weiterbearbeitung Ihrer Ladung durch das Prüfungsamt verzögert sich sonst. Schlimmstenfalls gerät sie in Vergessenheit und die Ladungsfrist kann nicht eingehalten werden.

Zweite Wiederholungsprüfungen in den Modulen grb001, grb004, grb007, grb010 und grm001.1 finden nur zu den unten genannten Ter­minen statt. Die Prüferkombination ist im Rahmen der genannten Möglichkeiten frei wählbar; dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Erstprüfer im Modul grb001 ist im­mer Prof. Bär.
  • In den Modulen grb004, grb007, grb010 muss einer der beiden Prüfer Prof. Bär sein (§ 25.42 RPO); der zweite Prüfer/die zweite Prüferin ist aus den angebotenen Möglichkeiten frei wählbar (auch als Erstprüfer/in).
  • Im Fall einer 2. Wiederholungsprüfung in grm001.1 muss der/die Zweitprüfer/-in aus dem Bereich Fachdidaktik gewählt werden. Für die Abstimmung des Wunschtermins in grm001.1 mit dem Zweitprüfer/der Zweitprüfe­rin der Fachdidaktik sorgen die Prüflinge selbst. (In grm001.1 stehen nur folgende Personen als Prüfer/-in zur Verfügung: PD Dr. Matthias Attig, Prof. Dr. Jochen A. Bär, Dr. Olga Gowin. Der Prüfungsteil im fachwissenschaftlichen Teilmodul kann übrigens auch in grm001.2 abgelegt werden. In diesem Fall gelten die Modalitäten der Sprachwissenschaft nicht; zu den Modalitäten der Literaturwissenschaft gibt Ihnen der/die entsprechende Wahlprüfer/-in Auskunft.)

Anders als vorstehend erläutert, werden in der Germanistischen Sprachwissenschaft keine zweiten Wieder­ho­lungs­prü­fun­gen vereinbart. Die Einhaltung der erforderlichen Fristen verantworten die Kandidatinnen/Kandidaten selbst.

Da die Prüfungen mit dem Prüfungsamt abgestimmt werden müssen, können Terminreservierungen nur bis zum 7. 6. 2024 erfolgen. Danach sind mündliche Prüfungen erst wieder im Wintersemester 2024/25 möglich.

Termine im SoSe 2024

Erläuterung zur Tabelle: Sie sehen hier, wer Sie wann prüfen kann (A = PD Dr. Matthias Attig – B = Prof. Dr. Jochen A. Bär – G = Dr. Olga Gowin – S = Marcus Scheiber M. A.). Ob der Termin noch frei ist, stellen Sie bei der Anmeldung im Stud.IP-Profil von Prof. Bär fest (vgl. oben).

Uhrzeit

Montag, 8. 7. 2024

Dienstag, 9. 7. 2024

Mittwoch, 10. 7. 2024

Donnerstag, 11. 7. 2024

Freitag, 12. 7. 2024

14:00–14:30

A, B, G, S

A, B, G, S

14:30–15:00

A, B, G, S

A, B, G, S

15:00–15:30

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

15:30–16:00

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

16:00–16:30

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

16:30–17:00

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

17:00–17:30

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

17:30–18:00

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

18:00–18:30

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S

18:30–19:00

A, B, G, S

A, B, G, S

A, B, G, S