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Wie Niedersachsen das EU-Tiergesundheitsrecht umsetzt

 Montag, 18.08.2025

Neu erschienener Fachartikel zur Bedeutung von Biosicherheit nach EU-Tiergesundheitsrecht

In Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle (3/2025) beleuchtet der Fachartikel „Vorbeugen ist besser als Heilen – Strategien zur Umsetzung der Biosicherheitsanforderungen nach dem Tiergesundheitsrecht der EU“ die rechtlichen Hintergründe des EU-Tiergesundheitsrechts (Verordnung (EU) 2016/429) und zeigt, wie diese Vorgaben in Niedersachsen operationalisiert werden. Im Fokus stehen Unternehmerpflichten (u. a. Risikobewertung, Dokumentation, tierärztliche Beratung nach Art. 10, 25, 102) sowie die Rolle von Tertiärrechtsakten.

Für die Umsetzung werden die Niedersächsischen Biosicherheitskonzepte (inkl. Biosicherheitsmanagementplan) und ergänzend die Risikoampeln der Universität Vechta als Instrumente zur Risikobewertung beschrieben.

Wesentlich für Betriebe: Die Niedersächsische Tierseuchenkasse verknüpft Entschädigungen künftig mit nachweisbaren Biosicherheitsanalysen bzw. -plänen – ab 01.01.2026 für Schweine- und Geflügelhaltungen, ab 01.01.2027 für Rinderhaltungen; fehlende Unterlagen können die Leistungen um 10–25 % mindern.

Autor*innen: Dr. Ursula Gerdes, Dr. Barbara Hoffmann, Dr. Dirk Willem Kleingeld,
Dr. Barbara Grabkowsky, Dr. Wiebke Scheer.

Fazit des Beitrags: Biosicherheit ist gesetzliche Pflicht – und wirtschaftlich sinnvoll.

Weiterführende Literatur:
Denzin, N., Wieneke, N., Gellermann, M., Sauter-Louis, C., & Grabkowsky, B. (2025). Biosecurity Versus African Swine Fever-Making, Acceptance, and Results of a German Online Assessment Tool. Pathogens (Basel, Switzerland), 14(6), 524. https://doi.org/10.3390/pathogens14060524


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