Springe zum Inhalt
© Universität Vechta
Graduiertenzentrum

Betreuung und Betreuungsvereinbarung

Um eine Erst-Betreuerin oder einen Erst-Betreuer (in der Regel eine Professorin oder ein Professor, oder eine Privatdozentin oder ein Privatdozent) zu finden, müssen Sie zunächst einmal wissen:

  • Welches Thema Sie erarbeiten möchten
  • Welche Person an welcher Universität für die Betreuung Ihres Themas infrage kommt
  • Sie können hier eine Online-Suchmaschine nutzen, um Institute zu finden, die für Sie geeignet sind:

http://www.hochschulkompass.de/

https://www.daad.de/deutschland/promotion/phd/de/13306-phdgermany-datenbank/

http://www.research-explorer.de/research_explorer.en.html

  • Die möglicherweise betreuende Person(en) anschreiben
    • Wer Sie sind
    • Was Sie vorhaben (zum  Beispiel in Form eines Exposés)
    • Warum Sie möchten, dass diese Professorin oder dieser Professor Sie betreut.

Häufig suchen sich Promovierende als Ihre Betreuung eine Professorin oder einen Professor aus, die sie bereits aus dem Studium kennen.

Aber es ist auch möglich, eine Betreuung zum Beispiel an einer anderen Universität zu finden. (Dann promovieren Sie allerdings in der Regel auch an dieser Universität und nicht mehr in Vechta.)

Neue Promotionsordnungen der Fakultäten I, II und III - Regelung bezüglich der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters

1. In der Promotionsordnung von 2010 können Sie auch die Zweitbetreuerin oder den Zweitbetreuer vorschlagen. Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer gilt dann als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter und ist Teil des Prüfungskommission (Fakultät 2: Promotionskommission).

2. In der neuen Promotionsordnung aller Fakultäten ist dies nicht mehr möglich. Wenn Sie eine Zweitbetreuerin oder ein Zweitbetreur haben, können Sie diesen nicht als Gutachterin oder Gutachter vorschlagen. Die Prüfungskommission bestimmt eine Professorin oder Professor beziehungsweise eine Privatdozentin oder einen Privatdozenten als Gutachterin oder Gutachter.

 

Hochschulübergreifenden Kooperation

Es besteht auch die Möglichkeit, ein gemeinsames Promotionsverfahren im Rahmen einer hochschulübergreifenden Kooperation zu beantragen. Für diesen Fall müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung ausfüllen und mit der Bewerbung einreichen. In der Regel ist die Erstbetreuung durch eine Professorin/einen Professor oder eine Privatdozentin/einen Privatdozenten der Universität Vechta. In begründeten Ausnahmefällen kann die Erstbetreuung auch durch eine Professorin/einen Professor beziehungsweise eine Privatdozentin/einen Privatdozenten an der Kooperationseinrichtung erfolgen. Für Professorinnen und Professoren von Universitäten ohne eigenes Promotionsrecht gilt dies nur, wenn sie einschlägige Forschungsleistungen nachgewiesen haben, die von die oder der Promotionsbeauftragte/n oder in Zweifelsfällen vom Promotionsrat festzustellen sind. In diesem Fall muss eine Zweitbetreuung durch die Universität Vechta erfolgen ("Tandembetreuung"). Die zweite Betreuerin oder der zweite Betreuer wirkt bei der Vereinbarung des Dissertationsthemas mit. Eine Betreuerin/ein Betreuer, die/der nicht der Universität Vechta angehört, ist in allen Phasen des Promotionsverfahrens einer Betreuerin/einem Betreuer der Universität Vechta gleichgestellt.

Und was folgt nach einer Zusage des Betreuers?

Betreuungsvereinbarung

Binnen zwei Monaten nach erfolgter Zulassung muss zwischen Promovendin oder Promovend und Betreuerin(nen) oder Betreuer/n eine Betreuungsvereinbarung (Betreuungsvertrag) abgeschlossen werden.

Diese regelt die grundlegenden Dinge und Absprachen für das geplante Promotionsvorhaben und schafft somit Verbindlichkeit für beide Seiten:

  • Promovendin und Promovend
  • Betreuerinnen und Betreuern

Wichtige Regelungsbedarfe sind:

  • Zeitplanung
  • Zugang zu Daten beziehungsweise Räumlichkeiten
  • Form und Intensität der Unterstützung
  • Austausch über den Fortgang der Arbeit

Die Vereinbarung wird im Original von der Universität zur Promotionsakte genommen. Werden mehrere Exemplare eingereicht, bekommt jede Vertragsseite ein Original-Exemplar für die eigenen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Für die notwendigen Unterlagen, folgen Sie bitte den Button, der unter diesen Text ist.