Promovieren in Vechta
Was sind die notwendigen administrativen Schritte?

Momentan besteht an der Universität Vechta die Voraussetzung zur Individualpromotion. Aber was genau bedeutet das?
- Das Thema Ihres Forschungsvorhabens wählen Sie selbst (mit Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Betreuer)
- Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer suchen Sie sich vor Beginn der Promotionselbst aus
- Das Fach, in dem Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer lehrt, ist Ihr Promotionsfach
Eine Übersicht über diese Fächer und über die verschiedenen Doktorgrade, die in diesen Fächern verliehen werden, finden Sie im Anhang der Promotionsordnung von 2010. In den neuen Ordnungen gibt es so eine Auflistung nicht. Hierfür müssen Sie im Fach selber noch einmal nachfragen. Generell gilt, wenn es ein akkreditierter Masterstudiengang an der Universität Vechta gibt, darf darin promoviert werden.
Weitere Informationen zur Promotion an der Faultät I finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Promotion an der Fakultät II finden Sie hier.
Um zu den Promotionsordnungen zu gelangen, folgen Sie bitte den Button, welcher Sie auf unserer Downloadseite führt.
Um an der Universität Vechta promovieren zu können, müssen Sie in der Regel einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss (Master, Magister, Universitäts-Diplom, 1. Staatsexamen Lehramt Sek. II/Gymnasium oder ein als vergleichbar anerkannter ausländischer Abschluss) mit mindestens der Note „gut“ haben. Außerdem sind in der Regel 300 ECTS vorzuweisen (Ausnahmen werden in der Promotionsordnung § 4 aufgelistet).
Wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss haben:
- Fachhochschule-Diplom,
- 1. Staatsexamen für Lehramt Grund-, Haupt-, Realschule/Sek. I)
Haben Sie die Möglichkeit, eine Promotionszulassungsprüfung (§ 5 Promotionsordnung) zu beantragen. Wenden Sie sich dafür bitte an unserer Zentral-E-Mail-Adresse.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und sie alle Anforderungen erfüllen, werden Sie von dem Promotionsbeauftragten oder den Promotionsbeauftragten der jeweiligen Fakultät, schriftlich zur Promotion zugelassen.
Die Promotionsordnung der Universität Vechta schreibt vor, dass Sie für die Zeit Ihrer Promotion, das heißt von der Annahme als Doktorandin oder Doktoranden bis zur Disputation, an der Universität immatrikuliert sein müssen. Nach der Zulassung zur Promotion wird Ihr Antrag automatisch an das Immatrikulationsamt weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Informationen zur Immatrikulation, insbesondere zur Entrichtung Ihres Semesterbeitrags. Wenn nichts anderes im Zulassungsantrag vermerkt wurde, werden Sie in das laufende Semester immatrikuliert.