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© Universität Vechta
Graduiertenzentrum

Wie bezahle ich meine Promotion?

Grundsätzlich sind Sie selber dafür zuständig, sich um die Finanzierung Ihrer Doktorarbeit zu kümmern. Die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch eine Stelle bekommen.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Promotionsphase zu finanzieren.

Beispiele wären:

  • Qualifikationsstellen, die als wissenschaftliche Mitarbeiter ("Mittelbau") den Professorinnen oder Professoren jeweils zugeordnet sind
    • Bezahlt wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), zumeist in der Entgeltgruppe (E) 13, für Postdocs gegebenenfalls auch E 14. Natürlich handelt es sich zumeist um (oft auf 3 Jahre) befristete Teilzeitstellen, die neben der eigenen Lehre auch "Zuarbeit" für die/den Professor/in beinhalten
    • Um aktuelle Stellen zu finden, folgen Sie bitte diese Seite.
  • Stipendium der Universität beziehungsweise seitens eines Begabtenförderungswerke. Weitere Informationen können Sie auf dieser Seite entnehmen.
  • Externe Stelle, wo sie "nebenher" promovieren und den Broterwerb ganz anders, auch außerhalb der Wissenschaft, bestreiten.

Es wird für Promotionsstudierende (wie für andere Studierende auch) ein Semesterbeitrag für:

  • Verwaltungskosten
  • Studentenwerk
  • AStA
  • Semesterticket (beinhaltet unter anderem regionalen Bahn-Nahverkehr in ganz Niedersachsen) erhoben.

Die Begründung liegt darin, dass neben der Infrastruktur der Universität auch personelle Betreuungs- und Prüfungsleistung in Anspruch genommen wird. Neben der Sicherung regionaler Mobilität durch das Semesterticket erlaubt der "Studierenden-Status" auch die Inanspruchnahme der Mensa zum vergünstigten Tarif.

Der jeweilige Semesterbeitrag ist für die Dauer der Einschreibung jeweils fristgerecht mit der Rückmeldung für das folgende Semester im Voraus zu zahlen. Weitere Informationen zur Zusammensetzung und Höhe des Semesterbeitrages.  Hier können Sie auch Informationen erhalten, wann und wie Sie sich eventuell beurlauben können oder wie Sie das Geld zurückerstattet bekommen, falls Sie bereits exmatrikuliert sind.

Interne Fort- und Weiterbildungen

Grundsätzlich sind Fort- und Weiterbildungen, dievon der Universität Vechta angeboten werden, für alle Promovierende kostenfrei.

Externe Fort- und Weiterbildungen

Beschäftigte und Nicht-Beschäftigte Promovierende werden die Teilnahmen an externen Fort- und Weiterbildungen grundsätzlich ermöglicht. Sie sind automatisch Mitglieder des Graduiertenzentrums und können hierüber pro Haushaltsjahr Zuschüsse für die Teilnahmen beziehen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 € Inland,
  • Maximal 400 € Ausland

Das entsprechende Formular finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles: Antrag auf Reisekostenzuschuss.

Tagungsbesuche zählen nicht als externe Fort- und Weiterbildungen und werden nicht von der entsendeten Einrichtung bezahlt. Beschäftigte, wie auch Nicht-Beschäftigte Promovierende können sich pro Haushaltsjahr auf ein Zuschuss bewerben. Hierfür ist der Nachweis einer aktiven Teilnahme der Tagung notwendig:

  • Poster
  • Vortrag
  • Moderation
  • Sonstiges

Für eine nicht aktive Teilnahme können sich Mitglieder des Graduiertenzentrums außerdem bewerben. Das Kontingent ist hier allerdings nicht gleich wie bei aktiven Teilnahmen und kann schneller erschöpft werden. Hier gilt, wie auch für aktive Teilnahmen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 € Inland,
  • Maximal 400 € Ausland

Das entsprechende Formular finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles: Antrag auf Reisekostenzuschuss.

Um Ihre Promotion erfolgreich abzuschließen, müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen. Die für Sie zutreffende Promotionsordnung legt in der Regel genau fest, wie dies geschehen kann.
Es gibt nur wenige Forschungsförderorganisation, die den Druck von Dissertationen mit Zuschüssen fördern. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Institutionen, die den Druck von Dissertationen fördern oder fachspezifische Fördermöglichkeiten zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten bieten:

- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Dissertation nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (Voraussetzung: Höchstnote)

- Die VG Wort gewährt Druckkostenzuschüsse für spezialisierte Arbeiten (Monographie, Text- und Gesamtausgabe, Quellenpublikation, Fachwörterbuch, bedeutsame Fachbibliographie, Übersetzung ins Deutsche etc.)

- Die FAZIT-Stiftung bietet eine fachübergreifende Förderung für Dissertationen und Habilitationsschriften im Falle einer finanziellen Notlage.

- DieGeschwister Boehringer Ingelheim Stiftung vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Werke aus dem Bereich der Geisteswissenschaften (Voraussetzung: summa/magna cum laude).

- Die Herbert und Elsbeth Weichmann Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen, für wissenschaftliche Veranstaltungen.

Die KFN bietet einen Antrag für eine Abschlussförderung zur Sicherstellung von Promotionsabschlüssen.

Voraussetzung  ist,  dass  die  Dissertation  innerhalb  der  nächsten sechs Monate ab  Beginn  der  Förderung  eingereicht  werden  kann  (gemäß  Prognose  der  Betreuerin bzw.  des  Betreuers)  und  die  Gründe  der  Verzögerung  nicht im  Voraus  planbar  oder abzusehen  waren  (zum  Beispiel  bei  empirischen  Arbeiten,  fehlendem  beziehungsweise  erschwertem  Quellenzugang,  Geräteausfall  oder ähnliches). 

Anträge können  formlos  gestellt  werden.  Eingereicht  werden  müssen:

  • ein  tabellarischer  Lebenslauf 
  • eine  Kurzbeschreibung  der  auslaufenden  Stelle 
  • Arbeitsprogramm  und  Ziele  des  Promotionsvorhabens 
  • Erreichte  Stand  der  Arbeiten 
  • Gründe  für  die  Verzögerung 
  • Gutachten  der  Betreuerin  oder des  Betreuers  beizufügen, das  die  Beantragung  befürwortet und  darlegt,  dass  die  Arbeit  innerhalb  der  Bewilligungslaufzeit  (maximal  sechs  Monate)  zum  Abschluss  gebracht  werden  kann.

Der Antragsteller  muss  begründen,  weshalb  für  die  Weiterführung  unterstützende Mittel  notwendig  sind. Über den  weiteren  Fortschritt  der  Arbeit  ist  schriftlich  zu  berichten.

Die Förderungshöhe:   Maximal  sechs  Monate  Förderung  mit  dem  Förderungshöchstsatz. Es  gelten  die  Bedingungen  der  Graduiertenförderungsordnung  der  Universität  Vechta.

Den KFN Antrag finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles.

Den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen werden an Herrn Gert Hohmann, Referat Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer, ab. Herr Hohmann wird den Antrag auf der nächsten KFN-Sitzung zur Entscheidung vorlegen. Die nächsten Termine für die KFN-Sitzung sind (Anträge müssen acht Tage vor dem jeweiligen KFN-Sitzungstermine eingereicht werden!):

50. Sitzung: 27. April 2022

51. Sitzung: 06. Juli 2022

52. Sitzung: 16. November 2022

53. Sitzung: 18. Januar 2023