Fördermittel
Für die Fördermittelvergabe ist die Senatskommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) zuständig. Sie verwaltet den entsprechenden Fonds. Bei der Begutachtung der Anträge wirkt das Graduiertenzentrum (GraZ) beratend mit.
Innerhalb folgender Förderlinien können Anträge gestellt werden:
Förderlinie | Adresse für Beratung und Anfragen | Adresse für die Antragstellung (auf dem Dienstweg) |
I. Anschubfinanzierung | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
II. Unterstützung bei der Durchführung von Tagungen, Ringvorlesungen | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
III. Unterstützung von aktiven Tagungsteilnahmen | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
IV. Unterstützung innovativer Forschungsvorhaben | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
V. Manuscript Editing | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
VI. Teilnahme an externen Qualifizierungsangeboten | GraZ, Katharina Farys | graduiertenzentrum@uni-vechta.de |
VII. Sachmittelausstattung | RFNT*, Gabriele Ziese | kfn@uni-vechta.de |
* Referat für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer
Es gibt vier Einreichungsperioden pro Jahr, alle zum Stichtag (siehe Einreichungsfrist) vorliegenden Anträge werden in der KFN-Sitzung begutachtet.
Einreichung:
Fristende: 30.05.2025
Benachrichtigung: ab 25.06.2025
Fristende: 30.09.2025
Benachrichtigung: ab 22.10.2025
Fristende: 30.11.2025
Benachrichtigung: ab 14.01.2026
Genaue Informationen zu den einzelnen Förderlinien enthält die Richtlinie zur Beantragung von Finanzmitteln aus dem Fonds für Forschungs- und Nachwuchsförderung (Zugang nur über das Intranet möglich). Details zu Antragsverfahren werden in Kürze mitgeteilt.