Springe zum Inhalt
Graduiertenzentrum

Fördermittel

Für die Fördermittelvergabe ist die Senatskommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) zuständig. Sie verwaltet den entsprechenden Fonds. Bei der Begutachtung der Anträge wirkt das Graduiertenzentrum (GraZ) beratend mit.

Innerhalb folgender Förderlinien können Anträge gestellt werden:

Förderlinie

Adresse für Beratung und Anfragen

Adresse für die Antragstellung (auf dem Dienstweg)

I. AnschubfinanzierungRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de
II. Unterstützung bei der Durchführung von Tagungen, RingvorlesungenRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de
III. Unterstützung von aktiven TagungsteilnahmenRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de
IV. Unterstützung innovativer ForschungsvorhabenRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de
V. Manuscript EditingRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de
VI. Teilnahme an externen QualifizierungsangebotenGraZ, Katharina Farysgraduiertenzentrum@uni-vechta.de
VII. SachmittelausstattungRFNT*, Gabriele Ziesekfn@uni-vechta.de

* Referat für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer

Es gibt vier Einreichungsperioden pro Jahr, alle zum Stichtag (siehe Einreichungsfrist) vorliegenden Anträge werden in der KFN-Sitzung begutachtet.

Einreichung:
Fristende: 30.05.2025 
Benachrichtigung: ab 25.06.2025

Fristende: 30.09.2025 
Benachrichtigung: ab 22.10.2025

Fristende: 30.11.2025 
Benachrichtigung: ab 14.01.2026

Genaue Informationen zu den einzelnen Förderlinien enthält die Richtlinie zur Beantragung von Finanzmitteln aus dem Fonds für Forschungs- und Nachwuchsförderung (Zugang nur über das Intranet möglich). Details zu Antragsverfahren werden in Kürze mitgeteilt.