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Graduiertenzentrum

Fördermittel

Ab diesem Jahr erfolgt über das Graduiertenzentrum keine Fördermittelvergabe mehr.

Die meisten der bisherigen Förderlinien gehen in das Förderangebot der Senatskommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) über. Das Graduiertenzentrum wirkt bei der Begutachtung entsprechender Anträge beratend mit.

Anfragen, Anträge, etc. zur Fördermittelvergabe sind ab sofort an Vanessa Ehlert, KFN-Geschäftsführung, zu richten. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und Fristen werden in Kürze mitgeteilt.

Externe Fort- und Weiterbildungen

Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdocs, Habilitandinnen und Habilitanden, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Universität Vechta werden in der Regel für die Teilnahme an externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst. In begründeten Ausnahmefällen können auch Wissenschaftsmanagerinnen und -manager eine Förderung erhalten.Sie können pro Haushaltsjahr folgende Zuschüsse für die Teilnahmen beziehen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 €  Inland,
  • Maximal 400 € Ausland

Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Downloadseite. Bitte öffnen Sie dafür den Reiter „Finanzielle Förderung durch die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)/Antrag auf Reisekostenzuschuss, welchen Sie auf Allgemeines finden.  

Externe Veranstaltungen (Tagungen)

Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Habilitanden, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Universität Vechta können pro Haushaltsjahr eine Förderung beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager eine Förderung erhalten. Hierfür ist der Nachweis einer aktiven Teilnahme (70% des Budgets) der Tagung notwendig:

  • Poster
  • Vortrag
  • Moderation
  • Sonstiges

Für eine nicht aktive  Teilnahme können sich Mitglieder des Graduiertenzentrums außerdem bewerben. Das Kontingent ist hier allerdings nicht gleich wie bei aktiven Teilnahmen und kann schneller erschöpft werden (30% des Budgets). Hier gilt, wie auch für aktive Teilnahmen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 € Inland,
  • Maximal 400 € Ausland

Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Downloadseite. Bitte öffnen Sie dafür den Reiter „Finanzielle Förderung durch die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)/Antrag auf Reisekostenzuschuss, welchen Sie auf Allgemeines finden.

Förderung externer Kommissionsmitglieder für Promotionsverfahren

Externe Kommissionsmitglieder für Promotions- und Habilitationsverfahren können finanzielle Mittel für das Promotionsverfahren erhalten. Bei Promotions- und Habilitationsverfahren (jeweils mind. 1 externes Kommissionsmitglied, Anwesenheitspflicht bei Disputation/Wissenschaftliches Kolloquium) können Sie pro Haushaltsjahr folgende Zuschüsse beziehen:

  • 50 % der Gesamtkosten
    • Reisekosten (für PKW gilt 0,3 Cent pro km)
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 €  bei Anreise aus dem Inland,
  • Maximal 400 €bei Anreise aus dem Ausland

Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Downloadseite. Bitte öffnen Sie dafür den Reiter „Fördermittel-Anträge"/Antrag für externe Kommissionsmitglieder im Inland/im Ausland, welchen Sie auf Allgemeines finden.  

Offizielle Schreibwochen-Programme

Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Habilitierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben der Universität Vechta können pro Haushaltsjahr einen Zuschuss für die Teilnahme an Schreibwochen beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager gefördert werden. Der Zuschuss kann formlos beantragt werden. Hierfür ist der Nachweis der Teilnahme an einem offiziellen Programm erforderlich. Legen Sie daher bitte das Programm der Schreibwoche Ihrem Nachweis und einem Begründungsschreiben bei.

Sie können pro Haushaltsjahr folgende Zuschüsse für die Teilnahmen beziehen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 200 €  Inland,
  • Maximal 400 € Ausland

 

Coachings

Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdocs, Habilitandinnen und Habilitanden, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Universität Vechta werden in der Regel für ein Coaching durch das Graduiertenzentrum gefördert. Auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager können in begründeten Ausnahmefällen eine Förderung erhalten. Die Förderung kann formlos bei dem jeweiligen Wunsch des Coachings beantragt werden. Bitte reichen Sie ein Begründungsschreiben, Angaben zum jeweiligen Coach und einen Nachweis über die Kosten ein.

Sie können pro Haushaltsjahr folgende Zuschüsse für die Teilnahmen beziehen:

  • 50% der Gesamtkosten
    • Reisekosten
    • Übernachtungskosten
    • Ohne Verpflegung
    • Ohne Tagegelder
  • Maximal 500 €
  • In begründeten Ausnahmefällen Entscheidung der wissenschaftlichen Leitung in Abstimmung mit der Geschäftsstelle

    Software-Lizenzen

    Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Habilitierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Universität Vechta können pro Haushaltsjahr einen Zuschuss für Softwarelizenzen beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager eine Förderung erhalten. Diese können formlos beantragt werden. Bitte formulieren Sie eine kurze Begründung und reichen Sie auch die Rechnung ein.

    Sie können folgende Zuschüsse beziehen:

    • 50% der Gesamtkosten (mit der Möglichkeit, vor Ablauf der Frist einen weiteren formlosen Antrag zu stellen)
    • Maximal 500 €
    • In begründeten Ausnahmefällen Entscheidung der wissenschaftlichen Leitung in Abstimmung mit der Geschäftsstelle

     

    Manuscript-Editing-Services

    Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Habilitierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Universität Vechta können eine Förderung für Manuscript editing services beantragen. Auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager können in begründeten Ausnahmefällen eine Förderung erhalten. Diese können formlos beantragt werden. Bitte formulieren Sie eine kurze Begründung und reichen Sie die Rechnung ein.

    Sie können folgende Zuschüsse beziehen:

    • 50% der Gesamtkosten (mit der Möglichkeit vor Ablauf der Frist einen weiteren formlosen Antrag zu stellen)
    • Maximal 500 €
    • In begründeten Ausnahmefällen Entscheidung der wissenschaftlichen Leitung in Abstimmung mit der Geschäftsstelle

     

     

    Sprachreisen

    Das Graduiertenzentrum bezuschusst budgetabhängig Sprachreisen, wenn es sich um eine für die Qualifizierungsarbeit zentrale bzw. unabdingbare Weiterbildungsmaßnahme handelt, dies von dem*der Erstbetreuer*in per Stellungnahme bestätigt wurde und der zu absolvierende Mindestumfang der Sprachreise 30 Lektionen beträgt.

    Je nach Budgetlage können Sie folgende Zuschüsse beziehen:

    • Bis zu 75% der Kurs- und Reise-/Übernachtungskosten
    • Maximal 1.500 €

    Abschlussförderung für Promotionsverfahren

    Die  Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) bietet einen Antrag für eine Abschlussförderung zur Sicherstellung von Promotionsabschlüssen.

    Voraussetzung  ist,  dass  die  Dissertation  innerhalb  der  nächsten sechs Monate ab  Beginn  der  Förderung  eingereicht  werden  kann  (gemäß  Prognose  der  Betreuerin bzw.  des  Betreuers)  und  die  Gründe  der  Verzögerung  nicht im  Voraus  planbar  oder abzusehen  waren  (zum  Beispiel  bei  empirischen  Arbeiten,  fehlendem  beziehungsweise  erschwertem  Quellenzugang,  Geräteausfall  oder ähnliches). 

    Anträge können formlos gestellt  werden. Eingereicht  werden müssen:

    • ein  tabellarischer  Lebenslauf 
    • eine  Kurzbeschreibung  der  auslaufenden  Stelle 
    • Arbeitsprogramm  und  Ziele  des  Promotionsvorhabens 
    • Erreichte  Stand  der  Arbeiten 
    • Gründe  für  die  Verzögerung 
    • Gutachten  der  Betreuerin  oder des  Betreuers  beizufügen, das  die  Beantragung  befürwortet und  darlegt,  dass  die  Arbeit  innerhalb  der  Bewilligungslaufzeit  (maximal  sechs  Monate)  zum  Abschluss  gebracht  werden  kann.

    Der Antragsteller  muss  begründen,  weshalb  für  die  Weiterführung  unterstützende Mittel  notwendig  sind. Über den  weiteren  Fortschritt  der  Arbeit  ist  schriftlich  zu  berichten.

    Die Förderungshöhe: Maximal sechs  Monate Förderung mit dem  gültigen Förderungshöchstsatz (inkl. Krankenversicherungs- / Pflegeversicherungs- Zuschlag). Es  gelten  die  Bedingungen  der  Graduiertenförderungsordnung  der  Universität  Vechta.

    Den KFN Antrag finden Sie auf unserer Downloadseite. Bitte öffnen Sie dafür den Reiter „Finanzielles" (Antrag auf KFN-Abschlussförderungen zur Sicherstellung von Promotionsabschlüssen), welchen Sie unter dem Abschnitt Promotion finden.  

    Den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen werden an Herrn Gert Hohmann, Referat Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer, ab. Herr Hohmann wird den Antrag auf der nächsten KFN-Sitzung zur Entscheidung vorlegen. Die nächsten Termine für die KFN-Sitzung sind (Anträge müssen acht Tage vor dem jeweiligen KFN-Sitzungstermine eingereicht werden!):

    53. Sitzung: 18. Januar 2023

    Publikationsunterstützung

    Um Ihre Promotion erfolgreich abzuschließen, müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen. Die für Sie zutreffende Promotionsordnung legt in der Regel genau fest, wie dies geschehen kann.
    Es gibt nur wenige Forschungsförderorganisation, die den Druck von Dissertationen mit Zuschüssen fördern. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Institutionen, die den Druck von Dissertationen fördern oder fachspezifische Fördermöglichkeiten zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten bieten:

    - Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Dissertation nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (Voraussetzung: Höchstnote)

    - Die FAZIT-Stiftung bietet eine fachübergreifende Förderung für Dissertationen und Habilitationsschriften im Falle einer finanziellen Notlage.

    - Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Werke aus dem Bereich der Geisteswissenschaften (Voraussetzung: summa/magna cum laude).

    - Die Herbert und Elsbeth Weichmann Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen, für wissenschaftliche Veranstaltungen.

    - Die VG Wort gewährt Druckkostenzuschüsse für spezialisierte Arbeiten (Monographie, Text- und Gesamtausgabe, Quellenpublikation, Fachwörterbuch, bedeutsame Fachbibliographie, Übersetzung ins Deutsche etc.)